Wettseiten mit Bonus und was die Prämie am Ende kostet

Updated Oktober 2026
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Ein kleines, mit Schnur verschnürtes Päckchen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift.

Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen und Spielregeln geprüft gegen die Veranstalterunterlagen von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsangaben der Gespa.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer «Wettseite mit Bonus» in eine Suchmaske tippt, hat meistens eine Zahl im Kopf. Ein paar hundert Franken Startkapital, ein Freibet, ein Guthaben, das sich irgendwo in einem Spielerkonto materialisiert, sobald man sich registriert. In Deutschland, in Österreich, auf Malta im Netz gibt es das. In der Schweiz gibt es das auch, nur stehen dort andere Zahlen, und der Nebensatz, den niemand mitliest, ist länger. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme muss man Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für alle unter 21. Wer das liest, weiss schon, in welcher Liga hier gespielt wird. Die Prämien sind klein, das Konto ist reglementiert, und die eine Bedingung, die in jeder Wette steckt, steht in keiner Werbung: die Quote enthält die Marge des Veranstalters.

Das ist der Gegenstand dieses Textes. Nicht wer am meisten schenkt — geschenkt wird in der Schweiz wenig —, sondern was eine Aktion kostet, wer sie bezahlt und wer sie am Ende nicht bekommt. Wer eine Gratiswette in der Hand hält, hält kein Geld in der Hand. Wer 100 % Bonus auf einer ausländischen Seite liest, liest eine Zahl, die zum Angebot gehört und nicht zur Wette. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der ganze Unterschied, und er lässt sich überprüfen.

Der Vergleich: die zugelassenen Veranstalter und wer in derselben Liste steht

Lange Tabellen mit zehn Logos und Sternchen erzählen wenig. Wer eine Schweizer Wettseite sucht, hat in Wirklichkeit zwei Adressen und danach eine Liste von Namen, die man kennt und die nichts mit dem Schweizer Recht zu tun haben. Sagen wir, was der Reihe nach passiert: Zuerst entscheidet der Wohnsitz, ob man ein Spielerkonto überhaupt eröffnen darf. Erst danach stellt sich die Frage, ob die Aktion gross oder klein ist. Diese Reihenfolge steht in jedem Gesuch, das ein Veranstalter ausfüllt, und in keiner Werbung.

Die Aufsicht unterscheidet ordentlich. Die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, vergibt die Bewilligungen und führt die Sperrliste; die Prüfung von Sportwetten gehört zu ihrem Mandat unter dem Bundesgesetz über Geldspiele. Es gibt keinen dritten Namen auf dieser Seite: nur ein Veranstalter dürfte eine Prämie anbieten, die einer Gratiswette gleichkommt. Die folgende Übersicht ordnet die zehn hier besprochenen Seiten nach dem, was über ihre Bewilligung gesagt werden kann. Keine Zeile ist eine Rangliste nach Bonushöhe, und das ist Absicht.

Anbieter Bewilligung nach BGS Veranstalterin oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
BassBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
Jackbit keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
Interwetten keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
1Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
Coolzino keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
MyStake keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung
WirWetten keine Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar; ausserhalb der Schweiz ohne Wirkung

In der Übersicht unter «Der Vergleich: die zugelassenen Veranstalter und wer in derselben Liste steht» zeigt die Tabelle achtmal dieselbe Auskunft, und man darf das ruhig langweilig finden. Die Eintönigkeit ist die Information. Sobald man unterhalb der ersten zwei Zeilen landet, ändert sich nicht mehr die Bewilligung, sondern nur noch der Betreiber, und dieser Wechsel ist für die Frage «Bonus» entscheidend. Bei einem Grossspiel gilt die Bewilligung nur in der Schweiz, und sie wird nur zwei Organisationen erteilt. Alles, was daneben liegt, verkauft seine Wetten auf eigene Rechnung und eigene Regeln.

Was die beiden Zeilen oben praktisch bedeuten, ist die zweite wichtige Sache. Swisslos ist im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein tätig; zusammen bilden sie das Vertragsgebiet, und nur wer dort wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält, kommt online hinein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, gibt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse an und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Zwei Organisationen, zwei Landesteile, keine Überlappung. Das ist keine Wettbewerbslücke, das ist das System.

Für einen Bonus heisst das etwas Nüchternes: Marktdruck, der die Willkommensprämien sonst nach oben treibt, fällt weg. Zwei Veranstalter mit reserviertem Einzugsgebiet müssen sich keine Kunden abwerben. Wer auf einer Schweizer Wettseite auf ein grosses Neukundenpaket wartet, wartet lange auf etwas, das nicht kommen soll — ich sage das ohne Bedauern, es erklärt mehr als jede Angebotsseite.

Grundlagen: was eine Wettseite anbietet und wo der Bonus darin sitzt

Zuerst das Vokabular, dann das Rechnen. Eine Wettseite ist ein Spielerkonto mit einem Wettprogramm dahinter. Im Konto liegt Geld, das über Swisslos-Wallet oder über jeux.loro.ch eingezahlt wird, im Wettprogramm steht eine Auswahl an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Aus beiden zusammen wird ein Wettschein; erst mit dem Wettschein existiert eine Wette. Ein Bonus greift nie ausserhalb dieses Weges: er landet entweder als Erhöhung auf dem Wettschein oder als Gratisspielguthaben im Konto, und beides ist rechtlich und praktisch etwas anderes.

Ein Fahrrad lehnt an einer Backsteinmauer, auf dem Gehweg davor fallen lange Schatten.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.

Die drei Grundformen, die Schweizer Spielende antreffen, sind die Einzelwette, die Kombiwette und die Systemwette. Bei der Einzelwette steht eine Voraussage auf dem Schein, bei der Kombiwette mehrere, und weil alle zutreffen müssen, vervielfacht sich das Risiko mit jeder Zeile — und mit ihm die Quote. Die Systemwette löst dieses Vervielfachen in ein Paket von Kombinationen auf, weshalb Swisslos für sie einen eigenen Höchsteinsatz führt. Wo die Quotenherkunft fehlt, entsteht moralischer Druck: eine hohe Quote auf einem Schein mit sechs Voraussagen sieht nach Gelegenheit aus und ist der Preis für eine Wahrscheinlichkeit, die niemand beziffert.

Interessanter ist, wie die drei Grossen unter «Aktion» rechnen. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es dann 5 % bei vier solchen Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist ein sauber gestaffelter Bonus, und er ist strenger, als er aussieht: fünfzehn zutreffende Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind kein Alltagsprodukt.

Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts. Die Quotenboosts gelten nur online, nur im Prematch und nur für eine Einzelwette auf eine Voraussage; die Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Satz ist die eigentliche Bedingung. Wer den Boost mitnimmt und die Wette dann auflöst, tauscht eine Erhöhung gegen einen Rückkauf — und der Rückkaufbetrag ist tiefer als der mögliche Gewinn.

Auf der Westschweizer Seite sieht ein Angebot ähnlich aus, nur mit einem Datum und einer Auflage. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück waren verfügbar, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Zehn Franken. Ein Code aus einem Stadionheft, sieben Aktionstage, eine Laufzeit von drei Monaten. Wer diese Zeile mit irgendeiner Bonuswerbung vergleicht, die ihm im Netz begegnet, versteht die Schweizer Lage ohne weitere Erklärung. Und die drei Attribute — begrenzte Stückzahl, 30 Tage Frist, nicht auszahlbar — sind kein Zufall und keine Geizigkeit. Woran das liegt, hängt an einer Zustimmung, die der Veranstalter vorher einholen muss, und damit an einer Regel, die man gelesen haben sollte, bevor man Gratisguthaben als Werbemittel betrachtet.

Wie verzinst sich eine Quote — der Kombiboost in Zahlen

Der Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn, und deshalb lässt sich der Unterschied zwischen beworbenem und tatsächlichem Ertrag hier sauber zeigen. Nehmen wir ein Beispiel, das ausdrücklich keines ist: eine angenommene Kombination aus vier Voraussagen mit Einzelquoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Wenn alle vier zutreffen, multipliziert sich die Gesamtquote aus den vier Faktoren; bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt die Gesamtquote 9’792 und der Gewinn vor Erhöhung CHF 10 × 9’792 = CHF 97.92, also ein Nettogewinn von CHF 87.92.

Darauf legt Sporttip in der Vier-Stufen-Regel 5 % des Nettogewinns, und die Erhöhung ist der Nettogewinn mal dem Stufenprozentsatz geteilt durch 100 plus eins. Bei einer Quote von 1.60 entfallen auf den Nettogewinn CHF 6.00, die Erhöhung macht CHF 0.30 aus und der Gewinn steigt auf CHF 19.60 statt CHF 19.00. Bei 1.80 geht es von CHF 26.00 auf CHF 27.30, bei 2.00 von CHF 35.00 auf CHF 36.75.

Diese drei Zeilen sagen den Rest von selbst: wo die Quote des Ankers niedrig ist, bringt der Boost Cent. Wer CHF 200 auf die erste dieser drei Wetten legt, verbessert sein Ergebnis um CHF 6. Das ist keine Verachtung des Angebots, das ist die Mechanik. Die Stufen sind nicht der Bonus; die Stufe ist der Hebel für die Voraussage mit der höchsten Quote — und auf 20 % kommt nur, wer sieben Voraussagen mit je mindestens 1.50 tatsächlich trifft, was eine vollständig andere Aufgabe ist als vier. Eine Staffelung, die einen anspruchsvolleren Schein mit einem höheren Prozentsatz belohnt, ist aus Sicht des Veranstalters konsequent: sie verschiebt den Bonus genau dorthin, wo die Wette am unwahrscheinlichsten ist.

Kurze Wege, Mindestquoten und der Punkt, an dem Kapital stockt

Ein Bonus ist nur angenehm, wenn das Geld wieder herauskommt. Zwei Regeln entscheiden darüber mehr als jede Quote, und beide stehen in den Bedingungen, nicht im Werbetext. Die erste betrifft den Steuerfreibetrag; sie ist für normale Beträge gar kein Thema. Die zweite betrifft die Auszahlung selbst, und hier sind beide Schweizer Häuser ordentlich unterwegs: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Swisslos überweist Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet; Beträge über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Und dann der Satz, der alles über Aktionsguthaben erklärt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei keinem der beiden. Die zehn Franken aus «Patinoires et Stades» sind keine zehn Franken, sie sind ein Vorgang, der zu einem Wettschein führen soll. Was daraus entsteht, soll der Gewinn sein, nicht das Guthaben.

Auf der Einzahlungsseite gibt es ebenfalls Deckel. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ein Konto, das schon voll ist, nimmt nichts mehr an. Wer 30 Tage auf seinen Bonus warten muss, hat im dümmsten Fall zu viel Geld an der falschen Stelle geparkt.

Beim Einsatz gibt es ein Minimum, das die Planung schärfer macht als jede Bonusregel. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die Zeile, an der ein Bonusvorhaben scheitert, wenn jemand mit dem ganzen Aktionsguthaben in einer Wette arbeiten will — der Schein geht durch oder er geht nicht durch, und niemand verhandelt darüber.

Neue Wettseiten tauchen im Netz regelmässig auf, und die Versuchung, die neueste Adresse mit dem grössten Zahlenversprechen zu wählen, ist verständlich. Nur ist «neu» hier kein Vorteil, sondern eine Frage, die man selbst beantworten muss: neue Wettseiten, die in der Schweiz tatsächlich erlaubt sind, gibt es derzeit keine, und deshalb bleibt bei einem neuen Namen offen, ob die Wette im Zweifelsfall überhaupt durchsetzbar ist. Wer zu familiären Sportarten will, fragt sich eher, welche Wettseite für alle Sportarten taugt; auch darauf ist die Antwort kurz, denn das erlaubte Wettprogramm ist eine geschlossene Liste. Dass der Schweizer Markt dennoch international verglichen wird, ist nachvollziehbar — Sporttip und Jouez Sport treten in derselben Liste auf wie die ausländischen Seiten im Abschnitt «Der Vergleich: die zugelassenen Veranstalter und wer in derselben Liste steht», und die Liste ist im Sport nichts Ungewöhnliches.

Rechtslage: wer Gratisguthaben verteilen darf und wer die Zeche trägt

Der Rahmen ist klar umrissen und für einen Bonusartikel wichtiger als jede Quote. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ausländische Bewilligungen — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — entfalten in der Schweiz keine Wirkung.

Eine Seilbahnkabine schwebt über einer Alpwiese, im Hintergrund zeichnen sich Felswände ab.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Warum das für Gratisspielguthaben die entscheidende Passage ist, steht in Art. 75 Abs. 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Zustimmung ist kein Formalakt, sondern die Bedingung dafür, dass die Aktion überhaupt stattfinden darf; im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Zustimmungen. Acht Zustimmungen in einem Jahr für den Veranstalter eines ganzen Landesteils. Wer in einem Werbebanner ein Neukundenpaket mit dreistelligem Guthaben sieht, sieht also entweder ein Unternehmen, das diese Zustimmung nicht braucht, oder ein Unternehmen, das in der Schweiz gar nicht tätig sein darf. Ein dritter Fall existiert nicht.

Zum Schutz gehört mehr als die Aufsicht. Wer bei einer ausländischen Seite wettet und sich betrogen oder benachteiligt fühlt, steht ohne schweizerischen Anspruch da: kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Gerichtsstand zu Hause. Strafbar macht sich nach Art. 130 BGS, wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten organisiert — bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Man wettet dort also mit seinem Geld und ohne Anspruch auf Fairness-Kontrolle.

Dass der Zugriff trotzdem schwer fällt, hat einen technischen Grund. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die schweizerische Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden laut Aufsicht innerhalb von Stunden ersetzt; Namen wie Interwetten und Bet-at-Home nennt die Gespa in diesem Zusammenhang, und auch bet365 steht auf der Liste. Gestrickt ist das Netz also — dicht ist es nicht.

Dass ein Anbieter auf dieser Sperrliste steht, ist ein Faktum und keine Bewertung; dass er einen Bonus auslobt, ist es ebenso. Zwei Seiten derselben Sache: die Schweizer Spiele werden engmaschig kontrolliert und decken einen schmalen Teil dessen ab, was Spielende im Netz finden.

Der zugelassene Katalog: was man überhaupt bewerben darf

Ein Bonus ist nur so lange wertvoll, wie es etwas gibt, worauf er trifft. Das erlaubte Wettangebot in der Schweiz ist keine Auswahl, sondern eine Liste: die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort genannt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind; Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Im Katalog fehlen Corner- und Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion sucht man vergebens — über die Rechtmässigkeit von Esport-Wetten ist damit nichts gesagt, aber über das bewilligte Programm. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Das ist der Punkt, an dem Pläne kippen. Wer auf eine bestimmte kuriose Wette aus ist und dazu eine Seite mit Bonus sucht, sucht in Wahrheit eine Seite mit Bonus auf eine Wette, die es bei einem Schweizer Veranstalter nicht gibt. Bei den ausländischen Namen in der Sektion «Die zehn Seiten im Einzelnen» liegt das anders.

Limiten und Sperren: die Bedingungen, die eine Aktion nicht berührt

Der Spielerschutz ist hier eigener Art. Wer wettet, muss selbst Limiten setzen — der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Swisslos verlangt vor der ersten Sporttip-Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Gesetz genügen 24 Stunden für die Erhöhung; beide Schweizer Veranstalter arbeiten mit 72. Eine Verschärfung, die sich auf der sicheren Seite einordnet.

Von diesen Limiten bleibt auch eine Prämie unberührt. Die selbst gesetzten Limiten gelten unabhängig von jeder Aktion, und ein Guthaben als Anreiz ändert nichts daran, dass jede Wette ein Verlustrisiko trägt — es verschiebt nur, wie lange das Geld im Spiel bleibt. Wer sein Tageslimit an einem Boost-Tag mit erweitertem Katalog ausschöpft, hat nicht mehr gewettet, sondern mehr Positionen geöffnet. Das Konto zeigt hinterher keinen Bonus, es zeigt den Einsatz.

Kommt man an die Grenze der Limiten, gibt es zwei Instrumente. Man kann sich den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Oder man lässt eine unbefristete Spielsperre eintragen; sie wird in einem schweizweiten Register geführt und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Rahmen dazu steht in Art. 80–82 BGS: Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen bis zur Selbstsperre. Diese Passagen gehören zu den wenigen auf einer Wettseite, die ohne jede Einschränkung gelten.

Der Zugang bleibt auch nicht für alle gleich. Wetten sind Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Einer dieser Sätze würde allein genügen, um die Versprechen ausländischer Bonuswerbung zu widerlegen: Wer sich zweimal anmelden und den Bonus zweimal abholen will, kommt an der Ausweiskontrolle nicht vorbei. Die Registrierung ist der Ort, an dem die Mehrfachprämie stirbt.

Verantwortung: was eine Prämie mit dem eigenen Limit macht

Die angenehmste Eigenschaft einer Gratiswette ist, dass sie wie ein Geschenk aussieht. Sie ist keines. Wer CHF 10 Spielguthaben annimmt, geht damit ein Verlustrisiko ein, das er ohne die Prämie nicht eingegangen wäre — nicht sein eigenes Geld, aber seine Zeit und, bei einer Kombination, seine Bereitschaft, mehrere Voraussagen für möglich zu halten. Genau dafür ist die Prämie gedacht. Ein Artikel, der das ausspart, verkauft dieselbe Sache wie das Banner.

Diese Beobachtung ist nicht moralisch gemeint, sondern praktisch. Der aufregendste Moment einer Bonusaktion ist der Moment vor dem Wettschein, nicht der danach. Wer im eigenen Konto genauer hinsieht, findet die Bordmittel, die gegen diesen Sog arbeiten: die Limiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Sporttip-Teilnahme stehen müssen, und die Möglichkeit, sie zu senken, die sofort greift. Warum das Erhöhen drei Tage dauert, erklärt sich in einem Satz.

Bei jedem grösseren Gewinn ist es wichtig, ihn einzuordnen. Einen Kontoauszug mit einer neuen Zahl darauf liest jeder anders. Wer sich selbst nicht traut, kennt die Stelle, an der er sich produktbezogen für bis zu 180 Tage sperren oder eine unbefristete Spielsperre eintragen lassen kann. Dieses Register gilt über Casinos und über die Landesgrenze hinaus.

Ein Wort zum Guthaben. Weil Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist, hat es nur einen Weg aus dem Konto: über einen Wettschein. Wer den Guthabenbestand als Puffer gegen die eigene Verlustlimite behandelt, verwechselt zwei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben — das eine ist Geld, das der Veranstalter für einen Wettschein reserviert hat, das andere ist die Grenze, bis zu der er eigenes Geld verlieren kann. Beide stehen bei Swisslos und bei der Loterie Romande in denselben Bedingungen und werden dort getrennt geführt.

Wer Unterstützung sucht, findet sie nicht bei der Wettseite und nicht bei ihrem Bonusbanner, sondern ausserhalb: bei den Fachstellen, die von den Kantonen und von den Veranstaltern selbst benannt werden. Im Einzelfall stehen die entscheidenden Sätze in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer sie liest, bevor er den Schein abgibt, liest die einzige wirklich verbindliche Zusammenfassung der eigenen Wette.

Bonus und Gratiswette: was die beiden Veranstalter tatsächlich geben

Ein Neukundenangebot im Schweizer Markt ist fast immer eine Kombination aus zwei Dingen: einem kleinen Guthaben und einer Erhöhung der Quote. Das klingt nach weniger, als es ist — ein klug gesetzter Boost kann mehr wert sein als ein Guthaben, das nur über einen Wettschein hinauskommt. Wer trotzdem nach einem Bonus ohne Einzahlung sucht, sucht in Wirklichkeit nach einer Gratiswette, und das ist genau die Kategorie, die in der Schweiz doppelt kontrolliert wird.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt das Muster vollständig: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Der Anreiz ist an eine Handlung gekoppelt, nicht an eine Registrierung. Das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterschied: die Handlung kostet den Veranstalter einen Stadionbesuch und den Spielenden etwas Aufmerksamkeit.

Die Kategorie «Bonus ohne Einzahlung» ist bei den ausländischen Namen in der Sektion «Die zehn Seiten im Einzelnen» häufig anzutreffen, und dort ist sie an dieselbe Rechtsfolge geknüpft. Auch wo sie kleiner ist, ist sie dort wertvoller: kein Umsatz und keine Frist stehen gegen sie, weil es unter dem Schweizer Recht nichts gibt, was sie umsetzen müsste. Wichtig zu wissen: ein Guthaben wird dort im Konto des Anbieters gutgeschrieben — wer es in bar will, braucht in der Regel eine Auszahlung mit Mindestbetrag.

Zum Schluss die unbequemste Regel des Schweizer Modells, die in jedem Kontext erwähnt werden muss: weil die bewilligten Aktionen so begrenzt sind, bleibt die Mehrheit der «Wettseiten mit Bonus» auf der Welt eine Liste von Seiten, deren Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat. Wer einen Bonus von einer ausländischen Seite annimmt, nimmt auch deren Regeln an: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit.

Die zehn Seiten im Einzelnen

Zehn Namen, in dieser Reihenfolge, mit dem, was über die Bewilligung und das Angebot bekannt ist. Die Reihenfolge ist keine Rangfolge nach Bonusbeträgen, und die beiden Schweizer stehen aus einem einfachen Grund vorn.

Swisslos mit Sporttip: die einzige Wahl mit vollem Anspruch auf Schweizer Rechtsschutz

Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Grundlage ist nicht eine Lizenzverwaltung, sondern ein interkantonales Abkommen: die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Damit ist Swisslos ordentlich eine Veranstalterin mit dem Sitz Basel, und wer Sporttip-Transaktionen nachprüfen will, muss in den Bedingungen nachschauen. Hat Swisslos aber auch das Bonusangebot, das sie haben darf?

Die Bewilligung ist eine nach der IKV, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Wie viele andere Spielarten des Geldspiels bewilligt das BGS nur dann, wenn eine Veranstalterbewilligung vorliegt. Swisslos hat diese, und das schliesst die eidgenössische Tankstelle für Wetten jeder Form mit ein — auch Quotenboost, auch Kombiboost, auch ein Werbeplan für eine Aktion. Warum ein so grosser Name ein so trockenes Bonusprogramm hat, ergibt sich aus dieser Struktur: das Vertragsgebiet ist nicht bestreitbar, und was nicht bestritten wird, muss nicht beworben werden.

Ansonsten ist Swisslos der belastbarste Anbieter für Schweizer Sportfans. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Tessin und Liechtenstein. Das Zahlungsangebot ist nüchtern: PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt, Mindestbetrag CHF 20. Beim Wallet gibt es eine Grenze: In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 Einzahlung möglich, ein Kauf nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und die zweite Auszahlung im Jahr ist kostenlos, die dritte kann 3 % kosten.

Was Anfänger oft falsch einschätzen: der Weg vom Konto zum Sport ist eine Liste, keine offene Auswahl. Der Katalog ist geschlossen, und das ändert das Spielen unabhängig von jeder Quote. Swisslos kann deshalb für einen Fussballfan die richtige Adresse sein und für jemanden, der Kuriositäten sucht, eine Enttäuschung. Auf eine solche Nische gibt es keinen Bonus, und das nicht aus Geschäftspolitik, sondern weil die Aufsicht es so vorschreibt.

Verdikt: Das trockenste Angebot mit der klarsten Bewilligung; wer in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und bei jedem Gewinn einen Ansprechpartner im eigenen Land will, findet hier die verlässlichste Prüfung. Ein anderes Werkzeug für Auszahlungen gibt es in diesem Markt nicht: Swisslos führt ein PostFinance-Konto im eigenen Namen, prüft gegen Adressdatenbanken, hat die zweite Auszahlung im Jahr kostenlos.

Loterie Romande mit Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, ein anderes Werbeherz

Die Loterie Romande ist eine Genossenschaft nach demselben Muster wie Swisslos — nur mit dem Genfer See vor der Tür und viel Bindekraft über zwei Jubiläen hinweg. Der Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer sich dort anmeldet, muss in einem der sechs Kantone wohnen: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura.

Dass die Westschweiz eine eigene Wettkultur behält, führt dazu, dass Aktionen nicht nur in Genf bekannt sind, sondern auch an den Rändern. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende sind statistische Grössen, aber was für unser Thema zählt, ist die Aktion «Patinoires et Stades». Ihr Zuschnitt ist bemerkenswert: CHF 10 Spielguthaben, gekoppelt an einen Code aus den National-League-Stadien, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Stück. Wer den Bonus sucht, bekommt ihn nicht für das Anlegen eines Kontos, sondern für Präsenz an einem Ort. Distanzierter als das geht Werbung fast nicht.

Der Buchmacher steht im Vergleich zum nationalen Konkurrenten etwas eigen da: Wer die Schweiz als Ganzes betrachtet, hat zwei Anbieter, die nie im selben Kundenstamm fischen. Wer den Sport als Ganzes betrachtet, hat in der Westschweiz dieselbe geschlossene Liste wie anderswo — und mit der Westschweiz oft ausgeprägtere Sportarten wie Basketball und Volleyball als im Rest des Landes.

Verdikt: Die Aktionen bleiben hier klein, aber sie passen zum Publikum und kommen ohne Registrierungsanreiz aus; ein Bonus mit Ablaufdatum und begrenzter Stückzahl ist ein ehrliches Mittel, weil es nicht so tut als wäre es dauerhaft. Wer im Wallis oder im Jura wohnt und gern in einem Livewetten-Kontext live dabei ist, hat hier die gleichen Chancen wie in der Deutschschweiz.

20Bet: grosse Zahlen, kein Schweizer Anspruch

20Bet gehört zur ersten Gruppe der Namen ausserhalb des bewilligten Spiels. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, also weder Veranstalter- noch Spielbewilligung, und eine Bewilligung im Ausland hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft; welche Bewilligung 20Bet vorlegt, lässt sich nicht feststellen, und eine nicht feststellbare Bewilligung ist praktisch keine. Dazu kommt, was für alle acht ausländischen Namen gilt und deshalb hier vollständig steht und später nicht wiederholt wird: Die Sperrliste der Gespa kann eine Domain sperren, die schweizerische Anbieter dann per DNS blockieren; das Spielerkonto liegt nicht in einem Schweizer Register und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht; wohin man sich bei Streit wendet, ist offen.

Für Spielende heisst das konkret: Rechenleistung und Limits stehen in den Bedingungen eines Unternehmens, das niemand prüft. Dennoch ist die Ausstattung des Angebots der Grund, weshalb solche Namen überhaupt in Vergleichen auftauchen.

Verdikt: Der Name taucht auf, weil er über Werbung präsent ist; Hinter dem beworbenen Angebot steht eine Prämie mit Regeln, die kein Schweizer Gericht kennen muss, und ein Betreiber, dessen Bewilligung sich nicht feststellen lässt. Für einen Bonusvergleich ist das ein Argument gegen die Offerte, nicht für sie.

BassBet: Registrierung ohne Schweizer Rechtsschutz

BassBet ist eine weitere Adresse ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe wie bei 20Bet, und dieselbe Nicht-Feststellbarkeit der ausländischen Bewilligung. Wer sich dort registriert, erhält Zugang zu einem Spielerkonto, das nicht unter Schweizer Regeln arbeitet.

Ein Vergleich der Stärken ist hier ausdrücklich nur der Vergleich dessen, was über die Bewilligung bekannt ist: keine Schweizer Bewilligung, kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Gerichtsstand. Was die Bonusart angeht, teilen die meisten Anbieter dieser Gruppe dieselbe Mechanik: Guthaben im Konto, das nicht auszahlbar ist und erst über den Wettschein hinausbekommt.

Verdikt: Der einzige belastbare Satz, den man hier über die Bewilligung sagen kann, ist der negative. Ein Anbieter, über den in dieser Hinsicht nichts Positives feststeht, bleibt eine Wette auf die Zahlungsmoral eines Dritten, und diese Wette trägt der Spieler allein.

Jackbit: breites Programm, dieselbe Rechtsfolge

Jackbit reiht sich in dieselbe Gruppe ein. Auch hier keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare ausländische Bewilligung und keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Bei einem Anbieter, der Sport, virtuelle Spiele und Casino unter einem Konto vereint, lohnt ein Blick darauf, dass es sich dabei um zwei verschiedene Bereiche handelt, für die zwei verschiedene Massstäbe gelten. Wer den Sport als Nebenprodukt eines Casino-Kontos nutzt, erfährt wenig über die Sportwetten.

Verdikt: Der breite Programmumfang macht die Seite für Gelegenheitsspielende attraktiv, die Rechtslage ändert er nicht. Ein Anbieter, der im Ausland bewilligt und in der Schweiz nicht präsent ist, bleibt im Streitfall unerreichbar; das gilt unabhängig davon, wie gut das Wettprogramm aussieht.

Interwetten: auf der Sperrliste, mit Sportkompetenz

Interwetten ist ein Name mit einer gewissen Sporttradition — und einer anderen Bindung an die Schweiz als die Schweizer Veranstalter. Die Schweizer Bewilligung fehlt; die Aufsicht nennt Interwetten im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also mit Domains, die gesperrt und ersetzt werden. Wer sich als Schweizer Spieler dort anmeldet, geht damit nicht über das Schweizer Recht, sondern an ihm vorbei. Vielleicht die interessanteste Frage an diesem Punkt: Was heisst das für einen Bonus, der nicht in einem Schweizer Register steht?

Verdikt: Die Fähigkeit, ein grosses Sportprogramm zu zeigen, ist unbestritten und hat mit der Bewilligungslage nichts zu tun; gerade bei Interwetten kommt man zur Versuchung, den Namen sportlich zu bewerten, bevor man die Rechtslage gelesen hat. Die richtige Lesart ist umgekehrt: der Name ist bekannt, die Bewilligung nicht.

1Bet: Bonus als Lockmittel ohne Aufsicht

1Bet steht in derselben Rubrik: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare ausländische Bewilligung, kein Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Gerichtsbarkeit. Der Name taucht in Vergleichen auf, weil solche Seiten auf den Markt drängen, nicht weil eine Bewilligung dafür spricht.

Verdikt: Ein Angebot mit Partnern und einer grossen Palette an Bonusarten bleibt ein Angebot, dessen Erfüllung niemand in der Schweiz durchsetzt; der Bonus ist hier nicht das Produkt, sondern das Lockmittel. Wer ihn nutzt, sollte das nicht mit einem Schweizer Schutz gleichsetzen.

Coolzino: ein anderer Schwerpunkt, dieselbe Gruppe

Coolzino gehört zu den Anbietern, deren Liste der Spiele über Sportwetten und Casino hinausgeht. Es gibt keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare ausländische Bewilligung und keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister.

Verdikt: Anbieter mit breitem Unterhaltungsangebot erreichen mit einer einzigen Domain verschiedene Bedürfnisse; für jemanden, der nur Sportwetten will, ist das mehr Oberfläche als nötig. Die Rechtslage bleibt in dieser Gruppe überall dieselbe.

MyStake: Wettprogramm nach eigenem Ermessen

MyStake reiht sich ein in die Namen ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier lassen sich die Bewilligungen nicht feststellen, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Verdikt: Das Wettprogramm wird hier, wie bei den anderen in der Gruppe, frei zusammengestellt; darunter fallen auch Wetten auf Dinge, die im Schweizer Katalog gar nicht vorkommen. Genau diese Optionsfülle ist der beworbene Vorteil und der rechtliche Nachteil im selben Satz.

WirWetten: schlanke Seite, unveränderte Gruppe

WirWetten gehört zu den schlanken unter den ausländischen Anbietern. Keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare ausländische Bewilligung, keine Schweizer Gerichtsbarkeit.

Verdikt: Eine schlanke Seite mit schneller Registrierung verleitet dazu, die Prüfung zu überspringen; die Rechtsposition des Spielers ist in dieser Gruppe jedoch durchweg dieselbe. Eine Registrierung entscheidet über den Bonus, die Bewilligung entscheidet über den Weg.

Die Wette selbst: Quoten, Cash-Out und Bedingungen

Wer bei einem Schweizer Veranstalter wettet, unterliegt einer Reihe von Regeln, die kein Bonus ausser Kraft setzt — und die man kennen muss, wenn man mit einem Boost rechnet.

Ein Beispiel für später: Ein Wettereignis wird abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, so ist die Wette in dieser Zeit ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Im Turnierrahmen gilt diese Frist im Rahmen des Turniers. Wer eine Kombination mit einem Cash-Out verknüpft, kann in solchen Fällen feststellen, dass die Bedingung zuerst greift.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist eine Rundungsregel von dreifacher Genauigkeit, und sie ist der Grund, weshalb ein nachgerechneter Gewinn auf der Quittung manchmal minimal abweicht.

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, im Prematch und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Was in einem laufenden Spiel passiert, kann also schneller entschieden sein als die Buchung. Wer live wettet, kennt dieses Risiko aus Erfahrung oder noch nicht.

Und dann die schnellste Falle des Live-Wettens: der Cash-Out. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Verschärft wird das dadurch, dass der Cash-Out-Betrag tiefer ist als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, vom Stand der Sportereignisse abhängt und von Swisslos jederzeit geändert werden kann. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Für einen Boost ist die Reihenfolge entscheidend: bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also erst den Quotenboost nimmt und dann den Schein zurückkauft, verliert die Erhöhung; wer umgekehrt denkt, hat wenigstens den Cash-Out-Wert.

Was noch bleibt, ist das Ende einer Wette. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Fristen sind kurz und unerbittlich; wer wartet, verliert seinen Anspruch, unabhängig davon, wie gut die Bewilligung des Veranstalters ist.

Nicht zuletzt: Bei Swisslos werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Steuern: wann ein Gewinn plötzlich mehr als ein Gewinn ist

Die Steuerlage ist der Punkt, an dem sich Schweizer und ausländische Wetten am deutlichsten trennen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400, und der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich, weshalb man hier «je nach Kanton» schreiben muss und nicht eine einzige kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Was die meisten betrifft: Gewinne bleiben weit unter dieser Schwelle, und weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fallen an. Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf den Einsatz. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, weil keine einbehalten wird — dafür behandelt die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für beides gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?

Ein klassisches Neukundenpaket mit Einzahlungsbonus gibt es dort nicht. Beide Veranstalter arbeiten mit kleinen Boosts und Gratisspielguthaben, etwa dem Kombiboost von Sporttip oder den CHF 10 Spielguthaben der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades». Solche Aktionen brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa.

Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?

Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Zustimmungen. Ohne diese Zustimmung darf ein Schweizer Veranstalter keine solche Aktion durchführen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Wette, deren Einsatz nicht vom Spieler stammt, wird der Einsatz nicht zurückbezahlt; ausgezahlt wird nur der Gewinn. Das gilt für Gratisspielguthaben bei beiden Schweizer Veranstaltern. Wer CHF 10 Spielguthaben einsetzt, erhält im Gewinnfall den Ertrag, nicht die CHF 10 zurück.

Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?

Es bleibt im Spielerkonto, bis es per Wettschein gesetzt wurde. Eine Auszahlung ist darauf nicht möglich. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, kann es also nicht abheben; er kann nur damit wetten. Erst der Gewinn, der daraus entsteht, unterliegt den normalen Auszahlungswegen.

Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?

Ohne Schweizer Bewilligung entfaltet eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Bonus bleibt eine Leistung des Anbieters, deren Erfüllung niemand in der Schweiz durchsetzt. Einsätze und Gewinne können dort ausserdem in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?

Vor allem drei: der prozentuale Umfang des Bonus und seine Staffelung, ob der Boost bei einem Cash-Out verfällt, und wie lange ein Aktionsguthaben gültig bleibt. Beim Kombiboost kommt die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage hinzu. Wer diese Punkte kennt, kann den Wert eines Angebots selbst beziffern.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»