Impressum – quotenerklaert
Hinter den Erklärungen zu Quoten auf quotenerklaert steht eine Betreiberin, die sich hier vorstellt, und es wird ausgeführt, auf welcher rechtlichen Basis die Inhalte erscheinen.
Angaben zur Betreiberin
Firma, Rechtsform, Adresse des Sitzes, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse stehen unter quotenerklaert.com bereit. Sie folgen Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), nach dem Identität und Kontaktadresse klar und vollständig anzugeben sind, einschliesslich der elektronischen Post.
Gegenstand
Die Website informiert redaktionell über Sportwetten und erklärt dabei Quoten. Wetten nimmt sie nicht an, Spielerkonten führt sie nicht, Geld nimmt sie nicht entgegen, und Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt sie nicht. Prognosen, die einen Gewinn zusagen, enthält sie nicht.
Rechtsrahmen Schweiz
Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS). Online-Sportwetten sind Grossspiele und stehen unter Aufsicht der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern. Zwei Veranstalterinnen sind bewilligt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Lizenzen gelten in der Schweiz nicht, und Angebote ohne Schweizer Bewilligung kommen auf die Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Für nicht bewilligte Geldspiele zu werben, ist verboten (Art. 74 BGS). Teilnehmen dürfen nur Personen ab 18 Jahren.
Verantwortung für den Inhalt
Die Inhalte entstehen nach sorgfältiger Recherche und werden regelmässig kontrolliert. Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen wechseln aber ständig; es gelten immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Veranstalterin. Eine Haftung für Entscheide auf Grundlage dieser Inhalte lehnt quotenerklaert ab.
Verantwortung für Links
Beim Setzen eines Verweises auf fremde Seiten wurde deren Inhalt geprüft. Spätere Änderungen entziehen sich dem Einfluss der Redaktion; verantwortlich ist die jeweilige Betreiberin. Der Verweis wird entfernt, sobald ein rechtswidriger Inhalt bekannt wird.
Urheberrecht
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Texte, Tabellen und Grafiken. Verwendungen jenseits des Zitatrechts brauchen die vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion.
Hilfe bei Spielsucht
Sportwetten können abhängig machen. Anzeichen von übermässigem Geldspiel bei sich oder bei Angehörigen sind ein Grund, die vertrauliche, kostenlose Beratung der kantonalen Suchtberatungsstellen und der Fachstellen für Spielsucht zu nutzen. Bei den bewilligten Veranstalterinnen können Limiten gesetzt und eine Spielsperre beantragt werden.
Stand: Oktober 29, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
