Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist
Ladevorgang...
Wenn Schweizer Wettende nach einer Freiwette bei der Registrierung suchen, suchen sie nach etwas, das es hierzulande kaum gibt. Gratisspielguthaben braucht eine vorgängige Zustimmung der Gespa, und wer Gratisguthaben erhält, bekommt es als Gutschrift im Spielerkonto, nicht als Geld. Nicht auszahlbar. Das ist die wichtigste Zeile der ganzen Angelegenheit, und sie steht in jedem Regelwerk, das diese Aktion berührt.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und die Spielregeln der beiden zugelassenen Schweizer Veranstalter sowie gegen das Geldspielgesetz und die Weisungen der Gespa.
Wie die zwei Schweizer Sportwetten-Anbieter im Vergleich abschneiden
Ein Vergleich, der die Höhe eines Willkommensguthabens in die erste Spalte stellt, hätte auf dem Schweizer Markt so gut wie nichts zu vergleichen. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und ob einer von ihnen beim Sign-up etwas springen lässt, ist nicht ihre wichtigste Eigenschaft. Wichtiger ist: Wie viel darf ich einzahlen? Wie lange braucht das Geld zurück? Kann ich aufhören, wenn ich will? An diesen Fragen entscheidet sich, was der Spass kostet, wenn es kein Spass mehr ist.

Deshalb steht in der Einordnung unten die Bewilligung vorne, das Angebot hinten. Swisslos und die Loterie Romande stehen zusammen und zuerst. Alles, was danach kommt, hat keine Schweizer Bewilligung, und das ist keine Fussnote, sondern der einzige Satz, den ein Leser über diese Marken wirklich wissen muss.
Anbieter im Überblick
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Gemeldete Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | Zulassung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle liest sich monoton, und das ist die Aussage. Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne — aber nicht acht Alternativen, sondern acht Varianten desselben Satzes: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Sperrregister, keine Aufsicht. Wer dort einzahlt, wählt nicht zwischen Anbietern, sondern zwischen einem geregelten Markt und einem ungeregelten.
Was ein Vergleich dieser Grösse ebenfalls zeigen muss: Die beiden Schweizer Zeilen sind keine austauschbaren Geschwister. Jeder Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet. Eine Registrierung bei Swisslos steht nur offen, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet liegt; die Loterie Romande nimmt die Westschweiz. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip nichts eröffnen. Wer in Zürich wohnt, bei Jouez Sport nichts. Diese Grenze entscheidet den Vergleich härter als jedes Gratisguthaben, weil sie überhaupt erst festlegt, zwischen wem ein Leser wählen darf.
Bei beiden Anbietern hängt der Zugang nicht am Geld, sondern am Willen, sich vorher Grenzen zu setzen. Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Ohne diese Limiten gibt es keine erste Wette. Das ist ein Filter vor der Anmeldung, und er wurde nicht von den Buchmachern erfunden, sondern vom Gesetzgeber gewollt. Ich halte ihn für die einzige Willkommensgeste, die einem neuen Kunden auf diesem Markt wirklich nützt.
Der Schweizer Markt in Zahlen: zwei Anbieter, acht Aussenseiter
Zehn Namen, ein Regelwerk. Das klingt nach einem fairen Rennen und ist keins.
Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten nur als Grossspiel zu, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos und die Loterie Romande teilen sich das Land — nicht als Wettbewerber mit Filialnetz, sondern als zwei Gebietsmonopole mit gemeinsamer Aufsicht. Beide unterstehen der Gespa, beide brauchen eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und beide dürfen ihre Bewilligung nur in der Schweiz nutzen (Art. 4 BGS).
Was danach auf der Liste steht, hat mit dieser Ordnung nichts zu tun. Es sind Marken, denen Schweizer Wettende im Netz begegnen — oft mit aggressiver Werbung und fast immer mit einem Willkommensangebot, das die zwei Schweizer Häuser gar nicht anbieten dürfen. Für einen Leser ist die relevante Frage deshalb nicht, wer mehr zahlt, sondern wer überhaupt rechnen muss. Und da ist die Antwort kurz: nur die zwei Zeilen oben.
Man kann das ernüchternd finden. Man kann es auch so lesen: Es gibt in der Schweiz nur zehn Namen, über die sich überhaupt reden lässt, und acht davon fallen aus der Aufsicht heraus. Auswahl ist kein Wert an sich. Wenn von zehn Optionen acht keine Beschwerdestelle haben, ist eine grössere Liste kein grösseres Angebot, sondern ein längerer Weg zurück zu den zwei, bei denen am Ende alles landet.
Was eine Freiwette ist und wie das Gratisguthaben funktioniert
Jetzt zur Sache selbst, ohne Marketing-Sprache. Ein Gratisspielguthaben ist eine Gutschrift auf dem Spielerkonto. Es steht keine Einzahlung gegenüber, es ist zweckgebunden, befristet, und wenn ein Gewinn daraus entsteht, ist die Gutschrift trotzdem weg. Wer wissen will, was eine Freiwette bei der Registrierung wert ist, kommt um diese drei Eigenschaften nicht herum.
Der Begriff wird auf dem Markt in unterschiedlichen Formen verwendet: Freiwette, Gratiswette, Gratisspielguthaben. Wer das Bundesgesetz liest, findet die letzte Form. Rede ist von «Gratisspielguthaben», und damit ist bereits gesagt, dass der Gesetzgeber hier Spielguthaben sieht und nicht Geld. Was als Gutschrift ins Spielerkonto kommt, bleibt im Spielerkonto, solange es nicht durch eine reguläre Wette in auszahlbares Guthaben übergegangen ist.
Daraus folgt die praktisch wichtigste Unterscheidung des ganzen Themas: Einsatz und Gewinn. Wird eine Gratiswette gegen eine Quote gespielt, dann zahlt der Veranstalter nicht Einsatz mal Quote aus, sondern nur den Nettogewinn, also den Betrag, der über den Einsatz hinausgeht. Das Gratisguthaben selbst wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Es ist verbraucht, sobald die Wette gewertet ist — genau wie in der Spielregel, nach der sich der Gewinnbetrag zusätzlich aus Einsatz mal Quote ergibt und grundsätzlich nur normale Einsätze betrifft.
Wer eine Gutschrift von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 spielt, hat danach keine CHF 20 auf dem Konto, sondern CHF 10 aus dem Gewinn, während die Gutschrift verschwunden ist. Dieselbe Wette mit echtem Geld hätte CHF 20 gebracht. Das ist der ganze Trick. Der Unterschied von CHF 10 steht in keinem Aktionsbanner. Er steht in einer Bedingung, und diese Bedingung nennt sich nicht Auszahlungsregel, sondern «nicht auszahlbar».
Wer sich das vor Augen hält, liest jede Willkommensaktion anders. Die relevante Zahl ist nicht die Gutschrift, sondern der Betrag, der nach einem Treffer überhaupt auszahlungsfähig wird. Bei einem Gratisguthaben ist das der Nettogewinn, und bei einer Quote von 1.50 ist der klein. Gibt es eine Mindestquote, ist der kleine Nettogewinn zusätzlich vorgeschrieben. Zwei kleine Beträge, eine grosse Überschrift.
Was das Gratisguthaben auf einer normalen Zwei-Weg-Wette wert ist
Rechnen wir es einmal durch, statt es zu glauben. Die Aktionsbedingungen der Loterie Romande zu «JouezSport – Patinoires et Stades» gewähren CHF 10 Spielguthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist. Nehmen wir dieses nominale Guthaben und ein illustratives Zwei-Weg-Rennen mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein Angebot und kein Preis, den ein Anbieter so stellt.
Zunächst der Quotenschlüssel dieses Marktes. Der Kehrwert von 1.90 ist 0’526, die Summe beider Kehrwerte also 1’053, und der Quotenschlüssel ist der Kehrwert davon: rund 0.95, also 95 % Auszahlung an die Wettenden. Die Marge des Veranstalters ist der Rest, rund 5 %.
Auf dieser Grundlage liegt der Wert des Gratisguthabens bei durchschnittlich rund CHF 4.05: das sind CHF 10, multipliziert mit der Nettogewinnquote (1.90 − 1) geteilt durch 1.90, und dieses Zwischenergebnis noch einmal multipliziert mit dem Quotenschlüssel von 0.95. Die Zahl gilt unter der Annahme, dass nur die Gutschrift selbst ins Spiel geht und der Einsatz nicht zurückerstattet wird — also unter genau der Bedingung, die den Patinoires-Gutschein ausmacht. Je nach Quote verschiebt sich der Wert: bei 1.50 liegt er deutlich tiefer, in der Grössenordnung von CHF 3, bei 3.00 in der Grössenordnung von CHF 6. Das ist eine Spanne, keine feste Zahl, weil niemand vorher weiss, auf welche Quote er die Gutschrift spielt. Und es ist ein Erwartungswert über viele Wetten, kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein: Die eine Wette gewinnt oder sie gewinnt nicht, und im zweiten Fall steht der Wert bei null.
Neben diesem Wert gibt es einen zweiten Posten, den man selten addiert. Das Guthaben ist 30 Tage gültig. Läuft es ab, ohne gespielt zu werden, ist es ebenfalls null wert. Bei einem laufenden Aktionsfenster von 7 Aktionstagen innerhalb eines Zeitraums vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 und 7’000 Stück Gesamtauflage ist der Weg zum Guthaben ohnehin der Engpass, nicht die Auswertung danach.
Die Spanne ist der Punkt. Sieben Aktionstage, 7’000 Gutschriften, ein Guthaben von CHF 10, das im Durchschnitt rund CHF 4 auf eine Zwei-Weg-Wette von 1.90 einbringt und sonst nichts. Wer nach einer Freiwette mit vier oder fünf Stellen sucht, sucht auf einem Markt, der sie nicht hergibt.
Registrierung mit Alters-, Wohnsitz- und Identitätsprüfung
Bevor überhaupt eine Gutschrift ins Konto kommen kann, muss ein Konto existieren — und die Hürde dorthin ist höher, als Neukunden aus dem Ausland erwarten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos gehören mindestens 18 Jahre und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden nicht abgetippt und geglaubt: Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto ist damit an eine Person gebunden, an einen Ausweis und an eine Adresse. Doppelkonten sind nicht ein Verstoss gegen die Hausordnung, sondern konstruktiv nicht vorgesehen.
Ich finde diese Prüfung richtig, und ich finde es ehrlich, sie gleich zu Beginn zu nennen, weil sie das Versprechen vieler Aktionsseiten bricht. Wer anonym bleiben will, kommt hier gar nicht erst hinein. Wer seine Identität hinterlegt, kann später auch gesperrt werden — und eine Sperre wirkt dann tatsächlich.
Der Weg zum Gratisguthaben führt bei der Loterie Romande über das verifizierte Konto: Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. «Verifiziert» ist keine Formalität, sondern die Voraussetzung, ohne die die Gutschrift nicht entsteht. Und die Zahl der Gutschriften war begrenzt: 7’000 Stück für die ganze Aktion. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Hier lohnt der zweite Blick auf die Mechanik. Ein Code, der in einem Eishockeystadion verteilt wird, ist Werbung für ein Publikum, das schon drinnen sitzt. Ein Kontingent von 7’000 Stück bei 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz — die Loterie Romande zählt diese Stellen und 221 Mitarbeitende — beschreibt eine Aktion mit klarem Deckel, keine Massenoffensive. Das ist kein Zufall und auch keine Knausrigkeit des Veranstalters: Wer Gratisspielguthaben ausgeben will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Deckel ist Teil der Bewilligung, und er ist der Grund, weshalb die Aktionstage im Ganzen sieben waren und nicht siebzig.
Was in der Schweiz erlaubt ist — und was das Gratisguthaben regelt
Die Rechtslage ist der Teil, den man nicht wegdiskutieren kann, und sie ist der Grund für die Grösse der Angebote.
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, mit dem Geldspielkonkordat seit 1.1.2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile — eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21-25 BGS) — und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).
Für das Thema dieses Artikels ist Art. 75 Abs. 2 BGS die entscheidende Norm: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Es gibt keine Freiwette ohne diese Zustimmung, und es gibt keine Möglichkeit für einen Veranstalter, sie schnell einmal auszugeben, weil ein Marketingkalender es verlangt. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind 32 Vorgänge im Jahr, verteilt auf zwei Häuser. Wenn ein Schweizer Wettender sich fragt, warum die Angebote so klein sind, liegt die Antwort hier.
Was nicht Gegenstand einer Aktion ist, aber ebenso zum Angebot gehört: erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Die zulässige Palette ist eine geschlossene Liste, geführt von der Gespa — die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht, Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht, eine Esport-Sektion fehlt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Märkte.
Meine Einschätzung zu dieser Liste: Sie ist der eigentliche Preis des Schweizer Modells. Ein geschlossener Markt schützt, aber er verkleinert auch — wer es gewohnt ist, auf eine Ecke oder eine gelbe Karte zu setzen, findet dafür bei keinem Schweizer Veranstalter ein Feld. Und wer eine Freiwette sucht, sollte wissen, dass die Zustimmungspflicht auch die Vielfalt der Aktionen begrenzt. 32 Zustimmungen verteilen sich nicht nur auf wenige, sondern auch auf wenige Arten von Aktionen.
Rechtslage für ausländische Seiten mit Freiwette
Jetzt zu den Angeboten, die auf den ersten Blick grosszügig wirken. Eine ausländische Zulassung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist kein Standesdünkel, sondern eine Rechtsfolge: Die Bewilligung wirkt nur in ihrem eigenen Gebiet.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar. Das Gesetz sieht bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Für die Spielenden ist keine Strafe vorgesehen. Das klingt nach guter Nachricht, ist aber nur die halbe: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer sein Geld zurückhaben will, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Aufsicht, die für ihn nachfragt.
Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Wer für solche Seiten wirbt, haftet also selbst. Mich irritiert an dieser Stelle weniger die Strafe als die Asymmetrie: Auf der einen Seite steht eine Werbebotschaft mit «Freiwette bei Registrierung», auf der anderen Seite ein Betrag von bis zu einer halben Million Franken, der auf den wartet, der sie verbreitet.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren (Art. 86-93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Diese Namen stehen hier als Illustration, nicht als geprüftes Angebot. Wer heute eine Seite erreicht, die gestern noch gesperrt war, hat keinen Beleg dafür, dass sie morgen noch erreichbar ist.
Für Konten bei Veranstaltern ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Fairplay-Kontrolle und keinen Schweizer Rechtsschutz. Und bei den Steuern hört die Bequemlichkeit auf: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist der Punkt, an dem ich die Rechnung aufmache: Das Wilkommensangebot einer Seite ohne Bewilligung kommt mit einer Steuerfolge, die das Schweizer Gegenstück nicht kennt.
Verlustlimiten und Spielsperre: der Preis, den man vorher zahlt
Wer glaubt, ein Wettkonto sei wie ein Bankkonto, irrt. Das Konto kommt mit eingebauten Bremsen, und sie treten in Betrieb, bevor die erste Wette überhaupt platziert ist.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen.
Das ist die Stelle, an der man das Schweizer Modell verstehen kann. Das Gesetz verlangt nicht, dass der Staat eine Obergrenze vorgibt — es verlangt, dass der Veranstalter vom Spielenden einen Höchstwert für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordert (Art. 87 VGS). Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Was es gibt, ist eine Pflicht, sich selbst zu begrenzen. Die 72 Stunden für eine Erhöhung sind keine Erfindung der Veranstalter: Von Gesetzes wegen liegt die Frist bei 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Ich halte die Aufwärtsverzögerung für die eleganteste Regel im ganzen Regelwerk. Wer nach einem verlorenen Abend seine Limite hochsetzen will, kann das — am übernächsten Tag, wenn die Nacht vorbei ist. Dass die Senkung sofort wirkt, die Erhöhung aber nicht, bringt die Mechanik auf den Punkt: Der Riegel gegen den eigenen schlechtesten Moment klemmt nur in eine Richtung.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist eine der praktischsten Eigenschaften des Schweizer Systems: Die Sperre wirkt über den Anbieter hinaus, bei dem sie ausgesprochen wurde, und sie umfasst auch Spielangebote, die nichts mit Sportwetten zu tun haben. Wer sich bei Swisslos sperrt, sperrt sich in einer Welt, nicht in einem Laden.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und ein Fachorgan ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Exkludierte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Und wer wissen will, wie gut eine Kontrolle am Punkt funktioniert: Die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025 zeigen, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. An Verkaufsstellen, nicht online, und das ist kein Beleg für strenge Schutzmechanismen, sondern das Gegenteil. Ich schreibe das hier so deutlich, weil eine Seite, die Schutz nur als Erfolgsgeschichte erzählt, dem Leser ein falsches Sicherheitsgefühl verkauft.
Wer sich prüfen will, ob eine unbefristete Sperre für ihn die richtige Antwort ist, kann das nur mit seiner eigenen Limite tun — und die steht im Spielerkonto. Wer das Gefühl hat, dass die Zahl nicht stimmt, hat die Antwort schon.
Zahlungswege, Auszahlungen und Kosten: was der Veranstalter wie berechnet
Das Geld, das eingezahlt wird, ist die eine Hälfte; das Geld, das zurückkommt, die andere. Die zweite ist in der Schweiz erstaunlich freundlich — jedenfalls beim ersten und beim zweiten Mal.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für den typischen Wettenden mehr als genug. Die 3 % ab der dritten sind ein Posten, den man leicht übersieht: Wer kleine Beträge häufig abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit, sobald er häufiger als zweimal im Jahr an sein Geld will. Und der Satz, der die ganze Seite trägt, steht noch einmal am Ende dieser Aufzählung: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es ist die fünfte Auszahlungsbedingung, in der dritten Zeile, und sie ist die einzige, die eine Freiwette betrifft.
Bei der Loterie Romande liegen die Grenzen ohnehin höher, bevor überhaupt ausgezahlt werden muss: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar. Wer weniger als CHF 1’000 gewinnt, hat also gar keine Auszahlung, sondern eine Gutschrift — und die Regel des Bundes sieht die Auszahlung ohnehin nur auf ein Konto vor, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Kleine Gewinne gehen anders durch als grosse. Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innerhalb von 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das ist schnell, gemessen an den 5 bis 10 Arbeitstagen bei der freiwilligen Auszahlung — und es ist der Grund, weshalb die meisten Wettenden die Auszahlungsseite nie von innen sehen.
Wer einzahlt, hat bei Swisslos Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Der CHF 20-Mindestbetrag ist ein Detail mit Folgen: Eine Gutschrift von CHF 10 lässt sich nicht auszahlen, und eine Einzahlung unter CHF 20 gibt es nicht. Die kleinste sinnvolle Bewegung auf diesem Konto ist also doppelt so gross wie die Aktion, die man dafür bekommt.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Ein Hinweis für die Schweiz: Es gibt kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen nicht bewilligte Wettseiten. Banken oder Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht — man kann also mit einer gewöhnlichen Karte bei einer Seite landen, die keine Schweizer Bewilligung hat, und das ist der Grund, weshalb die Zulassung des Anbieters das entscheidende Merkmal bleibt und nicht die Zahlungsart.
Wie Swisslos und Loterie Romande bei Auszahlungen und Steuern liegen
Bleibt die Frage, was die beiden Häuser unterscheidet, wenn es nicht die Höhe eines Willkommensangebots ist. Es sind die Auszahlungsmechanik und die Steuerfolge.
Die Loterie Romande zahlt ab CHF 1’000 netto direkt auf die angegebene IBAN, Swisslos zahlt über CHF 1’000 innerhalb von 3 Arbeitstagen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto. In beiden Fällen landet das Geld dort, wo es hingehört, und in beiden Fällen schnell. Der Unterschied für den Leser ist gering, und das darf man sagen: Bei einem Gewinn über der Grenze verhalten sich die Anbieter so ähnlich, dass die Wahl zwischen ihnen davon nicht abhängt. Sie hängt vom Wohnkanton ab, und das ist die einzige Grösse, die der Leser nicht beeinflussen kann.
Bei den Steuern sind beide identisch, weil beide demselben Regime unterstehen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb dieses Betrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Der kantonale Freibetrag weicht ab — hier gilt «je nach Kanton», und man sollte keine einzelne kantonale Zahl als die eigene nehmen. Eine typische Wette liegt weit unter diesen Grössen: Auf einen Gewinn aus einer Freiwette fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Das ist eine angenehme Nachricht, aber sie ist eine Aussage über die Höhe eines üblichen Gewinns und keine Garantie für den nächsten. Für die eigene Situation bleibt es bei allgemeiner Information: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Willkommensangebote und Aktionen in der Schweiz: was sie wirklich mitbringen
Beim letzten Schritt geht es nicht mehr darum, ob es eine Freiwette bei der Registrierung gibt, sondern darum, was eine Aktionsgutschrift im Alltag kann und was nicht.
Wer eine Gratisspielguthaben-Gutschrift erhält, bekommt keinen Rabatt auf seine Einzahlung und kein Startkapital. Er bekommt ein zweckgebundenes, befristetes Guthaben, das nur im Spiel wirkt. Die Bedingungen der Loterie Romande machen das vollständig sichtbar: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, vergeben an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, insgesamt 7’000 Stück. Ein Aktionsfenster von drei Monaten, in dem an sieben Tagen etwas passiert, und ein Kontingent, das ausgeschöpft sein kann, bevor man davon erfährt.
Das ist das genaue Gegenteil dessen, was eine Willkommensprämie beim Neukunden erzeugen soll. Eine Prämie will den ersten Schritt belohnen; diese Bedingung belohnt den, der am richtigen Tag im Bild sitzt. Wenn ich entscheiden müsste, ob ich mich für eine Gutschrift von CHF 10 an einem von sieben Aktionstagen registriere, würde ich die Registrierung nach anderen Gründen wählen und die Gutschrift mitnehmen, falls sie da ist.
Zur Auszahlung: Die 30 Tage Gültigkeit und die fehlende Auszahlbarkeit stehen in derselben Regel. Wer die Gutschrift nicht innert Frist spielt, verliert sie ganz; wer sie spielt und verliert, verliert die Gutschrift ebenfalls; wer sie spielt und gewinnt, bekommt den Nettogewinn. In allen drei Fällen ist die Gutschrift selbst kein auszahlbarer Wert. Das ist keine Einschränkung, die man weglesen könnte — es ist die Definition des Instruments.
Was die Bedingungen zusätzlich regeln, und was ebenso zur Kostenrechnung gehört: Wo eine Mindestquote verlangt wird, engt sie die Auswahl ein, und jeder zusätzliche Faktor — Quote, Frist, Wettart — verkleinert den erreichbaren Nettogewinn. Ich habe noch keine Aktionsbedingung gesehen, die mehr wert gewesen wäre als ihre längste Bedingung.
Bei Aktionen ohne Gratisguthaben gelten die gleichen Massstäbe. Der Sporttip-Kombiboost ist nur online verfügbar (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was diese Angebote mit einer Registrierungswette gemeinsam haben: Sie erhöhen den Nettogewinn einer Wette, nicht das Guthaben des Wettenden. Und die Prozentzahlen dürfen nicht mit dem Einsatz verwechselt werden. 5 % Bonus auf den Nettogewinn ist keine Gutschrift von 5 % des Einsatzes. Bei einer Wette von CHF 10 auf Quote 1.90 beträgt der Nettogewinn CHF 9 — ein Bonus von 5 % darauf ist CHF 0.45. Nicht nichts, aber auch keine Zahl, die man in eine Anzeige schreibt.
Regelbedingungen gelten unabhängig davon, ob gerade eine Aktion läuft. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn liegen lässt, verliert ihn. Das ist eine Frist, die man kennen sollte, bevor man sie reisst.
Die geprüften Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge folgt der Ordnung des Schweizer Marktes, nicht einer Bewertung: zuerst die zwei Veranstalter mit Bewilligung, dann die acht Marken ohne. Wer hier nach dem höchsten Betrag sucht, sucht das falsche Merkmal.
Swisslos Sporttip (Swisslos.ch): der Veranstalter mit dem vollständigen Schutznetz
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Produkt steht Personen ab 18 Jahren offen, und die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa — eine von zwei Bewilligungen, die das Interkantonale Recht überhaupt vorsieht.
Der Zugang ist der Knackpunkt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kann ein Konto eröffnen. Wer nicht, kann es nicht — und das ist kein Anmeldeproblem, sondern eine Zulassungsgrenze.
Die Einsätze sind gedeckelt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer einen vierstelligen Betrag auf eine Kombination setzen will, findet hier keine Möglichkeit — ob das schmerzt, hängt vom Konto ab, und die meisten Konten schmerzt es nicht.
Die Rechenregel ist transparent und für einen Neuling die wichtigste Zeile: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung nach unten geht zu Lasten des Wettenden, in Rappen gemessen. Das ist kein Skandal, aber es ist eine Richtung.
Bei den Funktionen ist Sporttip gut ausgestattet und nicht vollkommen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es nur die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was die Einzahlung angeht: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen.
Ein Punkt, der bei Swisslos mehr ist als ein Merkmal: Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf, und eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, kann sich nicht mehr durch eine zweite Seite zurückholen.
Das Urteil über Swisslos fällt bei der Sperre und nicht bei der Prämie. Das Haus bietet kein grosses Willkommensgeschenk — bei den 8 Zustimmungen, die die Gespa im Jahr 2025 an Swisslos erteilte, wäre alles andere auch überraschend —, aber es bietet die einzige Sperre auf diesem Markt, die über den Anbieter hinausreicht. Wer schon einmal versucht hat, sich selbst aus einem Spielangebot auszusperren, während ein zweites Fenster offen bleibt, weiss, was das wert ist. Für diesen einen Mechanismus würde ich die Registrierung hier wählen, und ich würde die Aktion als Beiwerk behandeln.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch): die Prämienadresse der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und wird von der Gespa beaufsichtigt.
Wer hier ein Konto eröffnen kann, ist durch das Gebiet bestimmt: die sechs Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in Zürich wohnt, hat bei Jouez Sport keinen Zugang, und keine Aktion ändert das.
Bei den Zahlen des Kontos: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Grenze bei CHF 1’000 ist für einen normalen Wettenden hoch genug, dass er die IBAN-Überweisung nur bei einem grösseren Treffer zu sehen bekommt.
Die Aktion ist die einzige konkrete Gratisspielguthaben-Promotion, die diese Übersicht fassen kann. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt gab es 7’000 Stück, sie waren 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. An Verkaufsstellen und im Stadion war die Aktion sichtbar — 2’350 Verkaufsstellen sind ein Netz, das Reichweite erzeugt, und ein Code im Stadion erreicht genau das Publikum, das schon dort ist.
Was diese Aktion über den Westschweizer Veranstalter erzählt, ist weniger die Summe als ihr Zuschnitt. Zwölf Zustimmungen mehr als Swisslos bekam die Loterie Romande im Jahr 2025 — 24 gegenüber 8 —, und dieses eine Angebot zeigt die Grösse, in der sie stattfinden. Ich halte CHF 10 für einen ehrlichen Betrag: gross genug, um den Mechanismus kennenzulernen, klein genug, um niemanden zu ködern. Wer sich wegen dieser Summe anmeldet, hat sich wegen CHF 10 angemeldet. Der Wert liegt bei rund CHF 4, wenn man ihn auf einer normalen Zwei-Weg-Wette durchrechnet, und das ist nach einer Quote von 1.90 gerechnet, nicht nach der besten Quote des Tages.
Das Urteil über die Loterie Romande hängt an ihrer Zugänglichkeit, und die ist die eigentliche Nachricht. Das Haus hat die grössere Zahl an Zustimmungen, das dichtere Verkaufsstellennetz und die einzige wirklich greifbare Gratisguthaben-Aktion dieses Marktes — und trotzdem bleibt für einen Wettenden aus dem Swisslos-Gebiet jede dieser Stärken unerreichbar, weil die Registrierung am Wohnkanton endet. Wer in der Westschweiz wohnt, hat hier die interessantere der beiden Adressen. Wer nicht, liest die Details zur Vollständigkeit.
MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Zulassung ist in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Eine belastbare ausländische Zulassung ist für MyStake nicht festgestellt. Das Konto ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.
Damit ist das Wesentliche gesagt, und für dieses Thema heisst es: Eine Freiwette bei der Registrierung ist hier eine Angabe des Anbieters über sich selbst. Wird sie nicht eingehalten, gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann. Der Betrag ist dann kein Willkommensgeschenk, sondern eine Kreditlinie, die der Geber selbst verwaltet.
Für wen dieses Konto in Frage kommt, lässt sich mit den Angaben, die diese Übersicht hat, nicht beantworten. Diese Marke ist hier als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihr begegnen — und das ist der einzige Grund.
Der Punkt, an dem das Angebot eines solchen Anbieters scheitert, ist nicht die Höhe, sondern der Ort. Ein Willkommensangebot ohne Bewilligung ist ein Versprechen ohne Gerichtsstand. Wer es einklagt, klagt in einem Land, dessen Behörden für ihn nicht zuständig sind.
BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine belastbare Zulassung ist für diese Marke nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain-Blockade möglich.
Eine Aktion bei der Registrierung wäre hier unter derselben Bedingung zu lesen wie bei jeder Marke ohne Bewilligung: Sie ist eine Zusage des Anbieters, geprüft von niemandem, der für einen Schweizer Wettenden zuständig wäre. Was die Aktion kostet, zeigt sich erst, wenn sie nicht kommt.
Diese Marke gehört in die Liste, weil sie im Netz präsent ist, nicht weil sie auf dem Schweizer Markt etwas anbietet. Wer sie prüfen will, kann das nur an ihren eigenen Bedingungen tun.
Der Vergleichswert dieser Marke für einen Leser ist ein Negativer: Sie steht für die Gruppe der acht Namen, deren Zulassung sich in der Schweiz nicht überprüfen lässt. Genau darin liegt ihr Nutzen in dieser Liste — als Beispiel dafür, wie die zweite Hälfte der Tabelle aussieht.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung eines ausländischen Regulators wirkt nicht in die Schweiz hinein (Art. 4 BGS); eine belastbare ausländische Zulassung ist nicht festgestellt. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über DNS blockiert werden.
Über das Produkt dieser Marke jenseits der Zulassungsfrage sagen die vorliegenden Angaben nichts, was für einen Vergleich mit den zwei Schweizer Veranstaltern taugen würde. Bei einer Registrierung ohne Schweizer Bewilligung trägt der Wettende das volle Gegenparteirisiko selbst.
Für einen Leser, der die zwei Schweizer Häuser schon kennt, ist der Unterschied zu diesen Namen kein Feinheits-, sondern ein Kategorienunterschied: Auf der einen Seite eine Aufsicht, auf der anderen eine Vertragsbeziehung.
Damit reiht sich BC.Game in dieselbe Gruppe ein wie die Marken davor und danach — mit einem Unterschied, der in der Schweiz keiner ist: Wie viel Spielraum die Zulassung im Ausland lässt, ändert hier nichts, weil sie hier gar nicht gilt.
BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Zulassungen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS); eine belastbare ausländische Zulassung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.
Für die Frage dieses Artikels — was kostet eine Freiwette bei der Registrierung — liefert diese Marke keine belastbare Antwort. Eine Aktion, deren Einhaltung von keiner zuständigen Behörde geprüft wird, ist ein Marketingtext mit Option auf Kulanz.
Die Marke steht in dieser Übersicht als Referenz. Wer sie vergleicht, vergleicht Bedingungen, nicht Rechte.
Bemerkenswert ist an dieser Zeile nur, wie wenig sie sich von den vier Zeilen um sie herum unterscheidet. Acht Namen ohne Schweizer Bewilligung ergeben in dieser Tabelle acht Mal denselben Satz, und ein Anbietervergleich, der mehr daraus machen müsste, müsste erfinden.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Zulassung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS); eine belastbare ausländische Zulassung ist nicht festgestellt.
Der Name taucht in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit blockierten Domains auf: Die Gespa nennt bei der Beschreibung des Domain-Hoppings Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für nachgerückte Domains, und bet365 als auf der Sperrliste stehend. Ein Anbieter, dessen Domain nach Stunden wechselt, ist kein Anbieter, bei dem ein Schweizer Wettender sein Guthaben parkt.
Ich sage es an dieser Stelle ausdrücklich: Wer eine Freiwette bei der Registrierung bei 1xBet gesehen hat, hat eine Werbebotschaft gesehen, für die in der Schweiz bis zu CHF 500’000 Busse drohen (Art. 131 BGS). Das ist die andere Seite der Anzeige.
Für einen Leser, der diese Zeile liest und weiterklickt, ist der einzige wirklich belastbare Test der, ob die Seite eine Schweizer Bewilligung vorweisen kann. Diese kann es nicht.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS), und eine belastbare ausländische Zulassung ist nicht festgestellt.
Was dieses Haus an Aktionen anbietet, ist hier nicht Gegenstand, weil die Angaben dazu den Anbieter selbst als Quelle hätten. Was in der Schweiz dazu gesagt werden kann, ist die Rechtsfolge: Eine beworbene Registrierungsprämie ohne Schweizer Bewilligung begründet keinen durchsetzbaren Anspruch.
Für den Vergleich mit den zwei Veranstaltern mit Bewilligung bleibt es bei der einen Feststellung, die auch für die anderen Namen dieser Gruppe gilt — die Bewilligung fehlt, und damit fehlt die Grundlage.
Diese Marke verdient in der Tabelle keine eigene Bewertung über die Zulassungszeile hinaus. Wer ihr begegnet, kann sich die Frage nach der Bewilligung selbst stellen und die Antwort in der Sperrliste der Gespa nachsehen.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Zulassungen entfalten in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Wer eine Freiwette bei der Registrierung sucht und dabei bei diesem Namen landet, hat die entscheidende Frage noch nicht gestellt: Wer hält die Bewilligung für dieses Angebot, und gilt sie hier? Die Antwort für diese Marke ist: Es gibt keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische gilt hier nicht.
Diese Marke steht als Referenz in der Liste. Für die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern trägt sie nichts bei — ausser als Erinnerung daran, dass eine Registrierung ohne Bewilligung in einem anderen Rechtsraum stattfindet.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), und eine belastbare ausländische Zulassung ist nicht festgestellt.
An dieser Zeile lässt sich gut ablesen, wie wenig die achte Position von der dritten unterscheidet. Nicht festgestellte Zulassung, kein Schweizer Schutz, Sperrliste. Der einzige Grund, warum dieser Name überhaupt auftaucht, ist die Sichtbarkeit seiner Werbung im Netz.
Wer nach einer Freiwette sucht, findet bei dieser Marke im günstigsten Fall eine Aktion und im ungünstigsten Fall eine Domain, die beim nächsten Wechsel verschwunden ist.
Damit schliesst die Liste mit acht Mal derselben Feststellung. Die Wahl, die sie einem Schweizer Wettenden lässt, ist entsprechend klein: Er wählt zwischen Swisslos und der Loterie Romande, und wenn sein Wohnkanton keine der beiden Adressen zulässt, zwischen einem der beiden Nachbarn oder dem Verzicht. Ich finde, das ist die ehrlichste Zusammenfassung dieses Marktes.
Was ein Leser aus dieser Übersicht mitnehmen sollte
Wer eine Freiwette bei der Registrierung sucht, findet in der Schweiz ein Gratisspielguthaben, das an eine vorgängige Zustimmung der Gespa gebunden ist, befristet gilt und nicht auszahlbar ist. Der auszahlbare Teil einer gewonnenen Wette ist der Nettogewinn, und auf einer Quote von 1.90 ist der klein. Auf einer Zwei-Weg-Wette von 1.90 und 1.50 ist das Guthaben von CHF 10 im Durchschnitt rund CHF 4 wert — eine Spanne, kein fester Betrag, gerechnet unter der Annahme, dass nur die Gutschrift selbst ins Spiel geht.
Die Kosten dieses Modells liegen nicht im Angebot, sondern im Zugang. Wer das Gratisspielguthaben will, braucht ein verifiziertes Konto, einen Ausweis, einen Wohnsitz im richtigen Kanton und eine Verlustlimite, die er vorher setzt. Der Nutzen liegt an genau derselben Stelle: Eine Sperre wirkt schweizweit und umfasst auch Casinos, und eine Limite lässt sich sofort senken, aber erst nach 72 Stunden erhöhen.
Für wen sich welche der beiden Adressen lohnt, entscheidet der Wohnkanton und nicht die Aktion. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat eine Sperre mit Registerwirkung und spielt die Aktion als Beiwerk mit. Wer in der Westschweiz wohnt, hat das Haus mit den häufigeren Zustimmungen und der sichtbareren Aktion, aber ohne die schweizweite Sperrwirkung. Ob die Gutschrift überhaupt ankommt, hängt in beiden Fällen an einem kurzen Aktionsfenster, einer Frist und einem Kontingent.
Die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung sind keine Optionen, sondern eine Liste von Risiken. Was dort als Registrierungsprämie beworben wird, wird von keiner Stelle geprüft, die für einen Schweizer Wettenden zuständig wäre. Das ist die Antwort auf die Frage, ob sich ein Blick lohnt: Der Blick lohnt, die Einzahlung nicht.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder der Loterie Romande eine Freiwette?
Ein automatisches Willkommensguthaben gibt es bei keinem der beiden Veranstalter. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und Aktionen laufen befristet: Die Loterie Romande gewährte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, mit 7’000 Stück Gesamtauflage, 30 Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlbarkeit. Wer sich anmeldet, um eine Gutschrift zu erhalten, meldet sich für eine Aktion mit Deckel an.
Warum sind Gratisspielguthaben in der Schweiz so selten und klein?
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos — insgesamt 32 für zwei Häuser. Diese Zahl erklärt die Grösse der Aktionen: Sie sind bewilligungspflichtig, kontingentiert und zeitlich begrenzt. Wer eine vierstellige Registrierungsprämie erwartet, erwartet ein Angebot aus einem anderen Rechtssystem.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Der Einsatz der Freiwette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Bei einem Gratisspielguthaben von CHF 10 auf eine Quote von 2.00 entstehen nicht CHF 20, sondern CHF 10 aus dem Gewinn; die Gutschrift selbst ist verbraucht und nicht auszahlbar. Auszahlbar ist nur der Nettogewinn, den eine reguläre Wette erzielt hätte. Wird die Gutschrift nicht gespielt oder verloren, ist sie ganz weg.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und es darf nur eine Registrierung pro Person bestehen. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — bei beiden Schweizer Veranstaltern. Auszahlbar wird nur, was durch eine gewertete Wette aus regulärem Spielguthaben entsteht. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto: Swisslos überweist auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto und gewährt innerhalb von 365 Tagen zweimal eine kostenlose Auszahlung; die Loterie Romande überweist ab CHF 1’000 netto auf die angegebene IBAN.
Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei der Registrierung bewerben?
Eine ausländische Zulassung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Solche Konten sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Die beworbene Aktion wird von keiner zuständigen Stelle geprüft.
Bonus – quotenerklaert
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