Datenschutzerklärung – quotenerklaert

Beim Lesen über Quoten und Wettformen auf quotenerklaert fallen nur wenige Personendaten an, nämlich jene, die der Betrieb einer Informationswebsite erfordert. Es gilt das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung; die vorliegende Erklärung erfüllt die Informationspflicht nach Art. 19 revDSG.

Kontakt zur Verantwortlichen

Die Betreiberin von quotenerklaert ist für die Bearbeitung verantwortlich. Ihre Firma, Adresse und E-Mail-Adresse stehen im Impressum auf quotenerklaert.com; dorthin lassen sich auch alle Fragen zum Datenschutz richten.

Erhobene Daten

Bei jedem Aufruf legt der Server ein Protokoll an: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, angeforderte Adresse, Datenmenge, verweisende Seite und Browsertyp. Es sichert den Betrieb und hilft bei der Abwehr von Angriffen; nach spätestens 90 Tagen wird es gelöscht oder so gekürzt, dass der Personenbezug entfällt. E-Mails und Formulare bringen Name, Adresse und Nachricht mit, die nur der Antwort dienen. Konten, Einzahlungen und Wetten gibt es nicht, deshalb auch keine Zahlungs- oder Ausweisdaten.

Bearbeitungsgrundsätze

Rechtmässigkeit, Treu und Glauben sowie Verhältnismässigkeit leiten die Bearbeitung; der Zweck muss bei der Beschaffung erkennbar sein, und die Aufbewahrung dauert nicht länger als nötig (Art. 6 revDSG). Technische und organisatorische Massnahmen schützen die Daten. Automatisierte Einzelentscheidungen und Profiling kommen nicht vor.

Cookies und Messung der Reichweite

Wer nicht notwendige Cookies und die Reichweitenmessung nicht wählt, erlebt sie nicht. Die Cookie-Richtlinie führt die Einzelheiten auf, und die Wahl kann jederzeit geändert werden.

Empfänger und Auslandbezug

Personendaten werden nicht verkauft. Sie gehen an Auftragsbearbeiter für Hosting, Auslieferung und E-Mail, die vertraglich gebunden sind (Art. 9 revDSG), und an Behörden, wenn ein Gesetz es verlangt. Für eine Bekanntgabe ins Ausland braucht es angemessenen Datenschutz im Zielstaat oder geeignete Garantien wie Standarddatenschutzklauseln (Art. 16 revDSG).

Rechte betroffener Personen

Jede Person darf wissen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden (Art. 25 revDSG), in der Regel kostenlos und innert 30 Tagen. Dazu kommen Berichtigung, Löschung, Widerspruch und das Recht, die eigenen Daten herauszuverlangen oder übertragen zu lassen (Art. 28 revDSG). Aus der Europäischen Union kommend, gelten zusätzlich die Rechte der DSGVO, wenn sie anwendbar ist.

Beschwerde

Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; dort kann Anzeige erstatten, wer eine Bearbeitung für rechtswidrig hält.

Stand: Oktober 29, 2026.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»