Freiwette Sportwetten 2026: Die zehn Veranstalter im Vergleich – und der Preis, den jede Aktion mitbringt
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Wer in der Schweiz zum ersten Mal nach einer Freiwette sucht, stösst auf zwei Welten, die unterschiedlich heissen und dasselbe versprechen. Die eine Welt trägt die Namen Sporttip und Jouez Sport. Die andere besteht aus einer Handvoll ausländischer Marken, die kein Schweizer Veranstalter ist und trotzdem in jedem zweiten Suchergebnis auftaucht. Zwischen diesen beiden Welten liegt kein gradueller Unterschied, sondern eine Rechtsgrenze, und genau an dieser Grenze entscheidet sich, was ein Gratisguthaben für den Wettenden am Ende kostet.
Der Preis ist selten der Betrag, der auf der Aktionsseite steht. Er heisst Mindestquote, Frist, Umsatz, Höchsteinsatz, fehlende Auszahlbarkeit. Ein Gratisspielguthaben, das man nicht auszahlen kann, ist kein Geld. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern die zentrale Eigenschaft dieses Produkts: Das Gesetz verbietet die Auszahlung von Gratisspielguthaben, und damit ist jeder noch so grosszügig gedruckte Betrag strukturell nur ein Weg, mit dem Guthaben eine Quote zu spielen und den Gewinn daraus zu behalten. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktionsseite anders.
Vergleich: Zehn Plattformen, zwei davon mit Schweizer Bewilligung
Die Tabelle ordnet jede Plattform nach ihrer Bewilligungslage ein. Wer ein Konto eröffnen will, sollte mit dieser Spalte anfangen und nicht mit der Aktionsspalte.

| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| IviBet | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| Pribet | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| HighFlyBet | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| BetFury | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| BC.Game | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| 1xBet | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| BetOnRed | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
| BDMBet | Keine | Gemeldete Bewilligung nicht ausgewiesen |
Der Veranstalter, der eine Bewilligung hat, steht bereits in der ersten Zeile — und mehr als diese zwei Zeilen wird es nicht. Das ist die härteste Zahl auf dieser Seite: zwei. Ein Land mit neun Millionen Einwohnern, ein Bundesgesetz, ein Geldspielkonkordat, eine Aufsichtsbehörde in Bern, und am Ende dürfen zwei Organisationen Sportwetten anbieten. Swisslos betreut die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Onlinekonto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip keines eröffnen. Der Wohnsitz ist keine Formalität, sondern die Eintrittsbedingung.
Genau hier kippt der Vergleich, und es lohnt sich, das unbequem auszusprechen. Die acht ausländischen Marken haben in diesem Feld einen Wettbewerbsvorteil, den sie nicht verdient haben. Sie unterliegen keinem Schweizer Bewilligungszwang, keinem geschlossenen Wettprogramm, keinem Wohnsitzerfordernis, keiner Sperrliste als Aufsicht, und sie können deshalb Angebote bewerben, die ein Schweizer Veranstalter nie bewerben dürfte. Ein Vergleich, der nur die Aktionsbeträge nebeneinanderlegt, belohnt also ausgerechnet die Marken, die sich der Regulierung entzogen haben. Das ist der Grund, weshalb die Bewilligungsspalte vorne steht und das Angebot dahinter.
Was die Tabelle nicht leistet, ist eine Rangfolge nach Quoten, weil die Quoten selbst nicht in ihr stehen. Sie wechseln mit dem Spielplan, mit der Liga, mit dem Markt. Wer heute ein 1X2 auf ein Super-League-Spiel sucht, findet bei Sporttip eine Quote, die sich bis zum Anpfiff noch bewegt. Kein Beobachter, der diese Zeile morgen liest, kann daraus einen fairen Vergleich ableiten. Wo es belastbare Zahlen gibt, stehen sie in den Abschnitten ‚Die zehn Plattformen im Einzelnen‘ und mit dem Datum, an dem sie galten. Alles andere wäre eine Behauptung.
Was ein Gratisspielguthaben ist – und warum es selten Geld ist
Wer zum ersten Mal eine Freiwette erhält, hat einen Reflex: Man rechnet den Betrag auf den Kontostand. Dieser Reflex ist falsch, und zwar aus einem Grund, der nicht im Kleingedruckten eines einzelnen Veranstalters steht, sondern in seinem Wesen. Bei einer Wette mit eigenem Geld riskiert der Wettende einen Teil seines Kontos: Geht sie verloren, ist der Einsatz weg. Bei einer Freiwette riskiert er etwas, das er nie besessen hat — ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Verliert die Wette, verschwindet der Betrag. Gewinnt sie, entsteht ein Gewinn aus dem Guthaben. Der Einsatz selbst kommt nicht zurück.
Das entspricht nicht dem Gewinn, den man mit eigenem Geld erzielt, und der Unterschied ist nicht unbedeutend. Wer CHF 10 eigene Einlage mit Quote 2.00 spielt und gewinnt, bekommt CHF 20 zurück, also CHF 10 Gewinn. Wer CHF 10 Freiwettguthaben mit derselben Quote spielt und gewinnt, bekommt CHF 20 — aber nichts davon enthält seinen eigenen Einsatz, weil er keinen eingesetzt hat. Der Gewinn aus der Freiwette ist höher, das Ergebnis des Kontos aber nur dann vergleichbar, wenn man beides getrennt rechnet. In der Praxis ist die Freiwette damit vor allem eine Gelegenheit, mit einer Quote zu arbeiten, die man sich mit eigenem Geld nicht ohne Risiko nehmen würde.
Die Formel, die die Rechnungen beherrscht, ist so einfach, dass sie fast jeder übersieht. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Sie wird zweimal gerundet: zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und Quote 1.90 macht das CHF 19.00, wovon CHF 9.00 auf den Gewinnanteil entfallen, sofern die Wette aufgeht. Bei einer Dreierkombination mit je 1.90 multiplizieren sich die Quoten zu 6’859, und derselbe Einsatz ergäbe CHF 68.59. Diese Zahlen sind Beispiele, nicht eine Preistafel für ein bestimmtes Spiel.
Der entscheidende Satz für den Alltag lautet anders. Das Guthaben aus der Aktion kann nicht ausgezahlt werden — nicht bei Sporttip, nicht bei Jouez Sport, in keinem der beiden Häuser. Was ausgezahlt werden kann, ist ausschliesslich der Gewinn, der darüber hinaus entsteht. Das ist die Grenze, an der sich Freiwetten und Bonusguthaben von echtem Geld unterscheiden, und sie steht in jeder seriösen Teilnahmebedingung schwarz auf weiss.
Die Registrierung bestimmt, ob überhaupt ein Konto entstehen kann
Anschauen muss man die Registrierung, denn bei den Schweizer Veranstaltern ist sie kein Klickpfad, sondern ein Identitätsverfahren. Wer online bei Swisslos ein Konto eröffnen will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Dieses Verfahren ist der Grund, weshalb das Wort «Freiwette bei Registrierung» auf manchen Ratgeberseiten so harmlos klingt und in der Schweiz so viel bedeutet. Von einem Anmeldetrick kann hier keine Rede sein: Die Prüfung ist aufwendig für beide Seiten und filtert zuverlässig. Wer im Ausland wohnt, kommt nicht durch. Wer unter 18 ist, kommt nicht durch. Wer bereits gesperrt ist, kommt nicht durch. Für den Wettenden heisst das: Das Konto, einmal eröffnet, ist eine belastbare Sache. Es heisst aber auch, dass eine Freiwette, die man beim fremden Anbieter mit zwei Klicks beanspruchen kann, in der Schweiz zuerst mit Postwege und einer Adressprüfung bezahlt wird.
Der Anfängerweg durch eine Freiwette
Der praktische Ablauf ist bei beiden Schweizer Häusern ähnlich und für einen Neuling selten intuitiv. Zuerst steht die Limite: Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Ohne diese Werte geht es nicht weiter. Wer die Woche ruiniert, sieht das im Konto.
Danach kommt die Registrierung mit Ausweisprüfung, dann die Verifizierung des Kontos, dann die Aktion selbst. Bei der Loterie Romande brauchte die Promotionsaktion einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde und innert sieben Tagen im verifizierten Konto einzugeben war. Im verifizierten, nicht im provisorischen — wer diese Reihenfolge nicht kennt, verliert die Frist an einer Formalität statt an einer hastigen Entscheidung.
Zuletzt kommt die Wette selbst, und hier gilt die gleiche Aufmerksamkeit wie beim Einsatz eigener Mittel. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Eine Freiwette über CHF 10 lässt sich also nicht durch eine Schneidewette über CHF 1 verbrauchen, und die Aufforderung, den Rest «irgendwie» zu platzieren, ist der schlechteste Rat, den ein Anfänger bekommen kann. Der erste Weg durch das Angebot entscheidet weniger darüber, ob man den Betrag nutzt, als darüber, ob man ihn innerhalb der Frist überhaupt antreten kann.
Rechtslage: Warum Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa braucht
Wer die Rechtslage zum ersten Mal liest, hält das Auftauchen der Aufsichtsbehörde in einer Bonusbedingung für einen Formfehler. Es ist keiner. Die vorgängige Zustimmung der Gespa ist die Bedingung dafür, dass eine Freiwette oder ein Gratisguthaben überhaupt beworben werden darf. Der Gesetzgeber hat das Angebot von Freispielen und Freiguthaben nicht dem Markt überlassen, sondern einer Aufsicht unterstellt. Die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt.

Diese Zahlen sollte man zweimal lesen, weil sie zwei Dinge auf einmal sagen. Erstens: Die beiden Veranstalter dürfen Aktionen anbieten, und sie tun es. Zweitens: Massenhaft ist das nicht. Wenn über die Schweizer Sportwetten- und Bonuslandschaft ständig als ein wilder Markt mit ständig wechselnden Einzahlungsangeboten geschrieben wird, dann beschreibt diese Erzählung nicht die Schweiz, sondern das Ausland.
Der Rahmen darüber ist genauso klar. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), beaufsichtigt von der Gespa mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig, und wer diese beiden Behörden verwechselt, hat den Schweizer Geldspielmarkt nicht verstanden. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Und dann ist da der Satz, der alles Weitere erklärt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer nach einer Bewilligung sucht, findet hier nichts. Wer nach der Liste der verbotenen Domains sucht, findet eine.
Was überhaupt gespielt werden darf
Zum Schweizer Modell gehört ein zweiter Teil, der weniger bekannt ist als die Zwei-Veranstalter-Regel und für den Wettenden praktisch genauso relevant. Was gespielt werden darf, ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie darin stehen. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darin stehen. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nie Gegenstand einer Wette. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
«Esport» kommt in der Gespa-Liste nicht vor, und mehr ist dazu nicht zu sagen. Für den Wettenden heisst das: Das Wettprogramm, das er bei Sporttip sieht, ist nicht durch den Geschmack des Veranstalters klein gehalten, sondern durch diese Liste. Es ist gleichzeitig vollständig genug für den normalen Ligabetrieb und arm an dem, was ausländische Plattformen unter «Märkte» verstehen. Wer Sonderwetten auf Einwürfe oder Karten sucht, sucht bei einem Schweizer Veranstalter vergeblich, und das ist keine Panne, sondern die Aufsicht bei der Arbeit. Die Kehrseite ist genauso wahr: Bei den ausländischen Marken, die solche Märkte anbieten, steht keine Schweizer Bewilligung daneben.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung des konkreten Entscheids hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Was es gibt, ist ein Satz in den Sporttip-Regeln, der bei Livewetten die Wette unabhängig davon gelten lässt, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Dasselbe passiert in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid. Wer live spielt, spielt gegen eine Uhr, die er nicht sieht.
Was eine Bewilligung nicht abdeckt
Die Regulierung endet dort, wo die Bequemlichkeit beginnt. Cash-Out ist in der Schweiz nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, mit allen Bedingungen, die dieser selbst setzt. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Diese vier Sätze gehören zusammen, weil sie zusammen eine Rechnung ergeben: Wer mitten in einer Kombiwette aussteigt, tauscht einen unsicheren, möglicherweise höheren Betrag gegen einen sicheren, garantiert kleineren — und der Veranstalter behält in diesem Tausch die Oberhand, weil er die Bedingungen jederzeit anpassen darf. Das ist kein Skandal. Es ist eine Dienstleistung mit Preis.
Steuern: der Freibetrag, der fast nie greift
Bei den Steuern ist die Lage in der Schweiz angenehmer als in vielen Nachbarländern, und trotzdem wird darüber erstaunlich viel Falsches geschrieben. Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. «Je nach Kanton» gilt, weil der kantonale Freibetrag abweicht. Eine einzelne kantonale Zahl lässt sich hier nicht nennen, weil sie für die anderen Kantone nicht gilt.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung. In der Grössenordnung, in der sich ein normaler Wettender bewegt, passiert davon nichts: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne daraus unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer seinen eigenen Fall beurteilen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die Sperrliste und das Domain-Hopping
Ausländische Marken sind in der Schweiz nicht straflos, aber erreichbar. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Verfahren Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Für den Wettenden bedeutet das keine Ordnung, sondern eine Rutschbahn. Die Adresse, die heute funktioniert, funktioniert morgen nicht mehr, und die Marke taucht unter einer anderen auf. Wer mit einem Guthaben unterwegs ist, während das passiert, hat keinen Schweizer Ansprechpartner und kein Schweizer Verfahren.
Warum eine ausländische Bewilligung in der Schweiz wertlos ist
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und die schlechteste Nachricht der Rechtslage zugleich.
Denn der Spielende wird geschützt, aber nicht entschädigt. In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Es gibt keine Aufsicht, die sich um Fairness kümmert, keine Sperrliste als Rückzugsweg, kein Schweizer Konto, auf das ein Guthaben gehört. Der Ausgang einer ausländischen Auktion hängt nicht davon ab, ob die Bewilligung solide ist — die Frage ist, wer bei einem Konflikt auf der anderen Seite sitzt. Bei einer Schweizer Veranstalterin ist die Antwort bekannt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig. Bei einer ausländischen Marke ist es die Domain, die gestern noch funktionierte.
Die Marken tragen hier ohnehin nur eine Kennzeichnung: «ohne Schweizer Bewilligung». Damit ist die Ordnung vollständig. Ein Ersatz für eine Schweizer Bewilligung existiert nicht, und keine Zahl in einem Bonusfenster ändert daran etwas.
Spielerschutz: Was gilt, bevor gespielt wird
Der Spielerschutz in der Schweiz beginnt nicht bei einer Notfallnummer, sondern bei einer Eingabe, die man nicht überspringen kann. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen — mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Gesetzgeber verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat vorhält; gesetzlich gilt eine Senkung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese 72 Stunden sind eine Firmenregel und keine Vorschrift, was sie nicht wertlos macht: Sie sind eine Verzögerung mit Absicht. Wer nach einem Verlustabend erhöhen will, sitzt drei Tage davor, und drei Tage sind in diesem Geschäft eine lange Zeit.
Was es in der Schweiz nicht gibt, ist eine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Wer eine Zahl nach dem Muster «in der Schweiz gilt Betrag X» erwartet, findet sie nicht. Was es gibt, ist eine Obergrenze für die Verlustlimite selbst, die bei CHF 9’999 liegt, und für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Diese Staffelung nach Alter verdient Beachtung, weil sie den jüngsten Teilnehmern den engsten Rahmen setzt — in einem Markt, in dem der typische Neukunde selten über fünfundzwanzig ist, ist das die wirksamste Regulierung auf dem Papier.
Spielsperre: die eigene Tür und das Register
Eine Selbstsperre ist bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Diese Ausweitung auf Liechtenstein und auf die Casinos ist der Teil, den man kennen sollte, bevor man auf die Sperre zugreift: Sie ist keine Angelegenheit eines Produkts oder eines Landes. Wer einmal im Register steht, steht dort breit. Das ist im Sinn des Schutzes richtig, in der Konsequenz umfassend — eine Sperre, die man aus Ärger an einem Abend setzt, ist kein Aus-Knopf für ein Spiel, sondern eine Entscheidung mit einem möglichen Verfahren dahinter.
Weiter gilt: Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Und eine Zahl aus der Aufsichtspraxis, die jeden Satz über die Wirksamkeit von Verkaufsstellen-Kontrollen relativiert: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Knapp die Hälfte. Man kann daraus zwei Schlüsse ziehen, und nur einer ist ehrlich: Die Vorkehrung an der Theke greift nicht verlässlich. Sie ist keine Grenze, auf die man zählen kann.
Wo Schutz aufhört, Geld zu sein
Und noch ein Punkt, den Freiwetten besonders betreffen. Verlustlimiten messen Verluste. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben verliert, hat keinen Franken verloren. Verliert er aber zehn Gratisspielguthaben von je CHF 10, dann hat er innerhalb kurzer Zeit zehn Wetten platziert und mit den Wetten, die daraus entstanden sind, den Weg von Verlust zu Verlust mehrfach durchlaufen. Die Limiten bleiben rechnerisch unberührt, weil das Guthaben kein Einsatz war. Die Zeit und die Gewohnheit bleiben nicht unberührt. Von den drei Schwellen, die ein Spieler über schreitet, sind die ersten beiden — mehr Geld und festere Mechanik als geplant — bei einem Freiwettnutzer unsichtbarer als bei jedem anderen. Das ist der beste Grund, den ich kenne, um das Guthaben nicht als Rabatt, sondern als Test zu begreifen. Ein Test mit CHF 10 Einsatz ist billig. Ein Forum von Gewohnheit, das daraus entsteht, ist es nicht.
Wo der Veranstalter noch Grenzen zieht
Zwei Schranken, die Beträge und deren Verlust in einem anderen Massstab regeln, stehen unmittelbar dort, wo das regulierte Geld sitzt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Höchsteinsatz überrascht manchen, der ein Konto mit einem Bonus eröffnet und dann feststellt, dass der Platz für die Wette kleiner ist als für das Guthaben. Diese beiden Grenzen sind eine Eigenschaft des Produkts, keine Intrige. Wer jede Wette aufs Maximum setzt, sollte wissen, dass die maximale Wette tausend Franken hoch ist und nicht mehr — und bei Systemwetten zehnmal so hoch. Wer klein beginnt, merkt davon nichts, bis auf den einen Franken Mindesteinsatz, der die Idee, den Betrag in kleinen Häppchen zu verbrauchen, praktisch ausschliesst.
Gratisspielguthaben, Freiwetten und die zwei Zahlen, die zählen
Jetzt zum Kern des Themas und dem Punkt, an dem sich diese Seite von einer Aufzählung von Angeboten unterscheidet. Bei einer Freiwette gibt es zwei Zahlen, an denen der Nutzen hängt: der Betrag und die Quote. Alles andere in einer Aktionsbeschreibung ist Dekoration oder Bedingung. Der Betrag ist der, den die Werbung stolz nennt. Die Quote ist die, die im Markt herrscht und sich mit dem Anpfiff ändert.
Was mit dem Guthaben passiert, hängt davon ab, ob der Einsatz zurückkommt. Wenn nicht — und genau das ist bei einer Freiwette der Fall —, ist der Nutzen des Angebots nicht der Betrag, sondern der Betrag multipliziert mit der Gewinnquote. Bei Quote 1.90 bleibt von einem Euro, der auf dem Papier steht, weniger als ein Euro übrig, sobald man ihn auf den Markt bezieht. Das ist keine Kritik an der Freiwette: Es ist die simpleste Form der Rechnung, die man selbst nachrechnen kann.
Um das in eine belastbare Grössenordnung zu bringen, ohne in eine konkrete Aktion dieses Sommers zu greifen, nehme ich die Aktion der Loterie Romande als Beispiel des Typs. Wer zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an einem der sieben Aktionstage innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Diese Aktion ist beendet, und das ist der richtige Status für ein Beispiel: Sie beschreibt eine Mechanik, die man auf jede künftige Aktion desselben Typs anwenden kann.
Nun zur Rechnung, und sie gilt für einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 — ein absichtlich einfaches Beispiel, kein Zitat. In einem solchen Markt liegt die Auszahlungsquote bei 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %, woraus eine Marge von etwa 5 % folgt. Der erwartete Wert eines nicht rückzahlbaren Freiwettguthabens über CHF 10 ist dann der Betrag multipliziert mit (Quote minus 1) geteilt durch die Quote, multipliziert mit dieser Auszahlungsquote — also CHF 10 × 0.90/1.90 × 0.95. Das ergibt rund CHF 4.50. Nicht CHF 10. Nicht CHF 9. Rund CHF 4.50.
Diese Zahl ist der ganze Punkt. Die Hälfte des beworbenen Betrags macht den auszahlbaren Unterschied, und zwar bevor eine einzige Bedingung ins Spiel kommt: keine Mindestquote, keine Frist, kein Umsatz. Nur der Markt und der Umstand, dass der Einsatz nicht zurückkommt. Wer das einmal gesehen hat, kauft sich nicht mehr ein, weil CHF 10 Gratisguthaben auf der Aktionsseite steht, sondern weil er weiss, was er davon erwarten darf. Und diese Erwartung ist ein Durchschnitt über viele Wetten, keine Zusage für den nächsten Sonntag: Der Wert einer Freiwette streut, und wer sie einmal spielt, kann deutlich mehr oder viel weniger daraus machen. Nur über viele Fälle hinweg liegt er bei dieser Grössenordnung.
Die Sperre der zweiten Zahl ist ebenso wichtig. Über die Ertragsseite ist fast nichts gesagt. Der Preis der Wette, die man mit eigenen Mitteln bezahlt, ändert sich durch die Freiwette nicht, und die Idee, man könne durch Gratisguthaben systematisch gegen die Marge arbeiten, hält der Rechnung nicht stand. Wer dreissig Freiwetten braucht, um die Statistik zu erleben, hat mit dreissig Wetten auch dreissigmal das Haus an der anderen Seite gehabt.
Was von der Werbung übrig bleibt, ist die Absicht des Gesetzgebers, sichtbar gemacht: Ein Gratisspielguthaben darf in der Schweiz nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa überhaupt beworben werden. Der Gesetzgeber hat diese Art von Werbung nicht verboten, aber er hat sie zur Ausnahme gemacht. Wer sich beim Lesen eines Bonusfensters daran erinnert, hat den wichtigsten Satz dieser Seite schon gelesen.
Das Gratisguthaben am Ende der Frist
Das Guthaben hat eine Frist. Die Aktion der Loterie Romande gab den sieben Aktionstagen jeweils sieben Tage zum Einlösen und dem Guthaben dreissig Tage Lebensdauer. Wer sich anstrengt, verliert nichts. Wer das Kleingedruckte überspringt, verliert den Betrag, und zwar vollständig, weil ein Gratisguthaben nach Fristablauf einfach verschwindet. Das ist eine Bedingung ohne Gnade, und sie ist die einzige auf dieser Liste, bei der das Versäumnis wirklich den ganzen Betrag kostet.
Was ein Umsatz wirklich verlangt
Die Schweizer Freiwettenaktionen legen besonderen Wert auf die Bedingungen neben dem Betrag: Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit. Ein Umsatz im ausländischen Sinn, bei dem ein Guthaben viele Male durchgespielt werden muss, bevor ein Gewinn daraus abgehoben werden kann, ist für die beiden Veranstalter kein bewerbungsfähiger Bestandteil einer Sportwettenaktion. Das ist gut zu wissen, weil dieser Umsatz im Ausland der eigentliche Kostenfaktor ist — dort, nicht hier.
Wer Freiwetten ohne Anforderung studiert, tut sich keinen Gefallen. Die Aktion der Loterie Romande verlangte einen Code, der in den Stadien ausgegeben wurde, und diese Abhängigkeit ist die eigentliche Hürde des Angebots: Der Nutzen hängt nicht mehr nur am Guthaben, sondern an der Frage, ob man während der sieben Aktionstage ein Stadion besucht. Wer das nicht plant, wird die Aktion nie zu Gesicht bekommen.
Boosts sind keine Bonuszahlungen
Der letzte Punkt in diesem Überblick betrifft die zweite Art von Angebot, die bei Sporttip unter fast demselben Werbegriff läuft wie eine Aktion. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die letzten drei Wörter sind die wichtigste Information im ganzen Absatz. Wer einen Boost nutzt und zwanzig Minuten später aussteigt, verliert ihn — nicht den Einsatz, aber die Erhöhung, also den ganzen Grund, weshalb er sich für diese Wette entschieden hat. Ein Boost ist keine Bonuszahlung, sondern eine Bedingung, die nur gilt, wenn man bis zum Ende bleibt. Bei Cash-Out weiss das der Veranstalter und nutzt es. Ein Wettender, der das nicht weiss, ist der Grund, weshalb es diese Seite gibt.
Und der Kombiboost bei Sporttip zeigt, wie eine Erhöhung ohne Einzahlung funktioniert: online, für Prematch, Live und Systemwetten, mit mindestens vier Voraussagen von je mindestens 1.50 Quote. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 5 % auf 20 % zwischen vier und sieben Voraussagen ist die eigentliche Mechanik. Fünfzehn Spiele zu finden, die alle über 1.50 liegen und alle aufgehen — das ist keine Wette mehr, das ist ein Sonntag.
Die zehn Plattformen im Einzelnen
Alle zehn werden nach demselben Massstab bewertet: Bewilligungslage, Limiten, Zahlung, Absicherung, Produktumfang. Zwei davon haben einen Schweizer Auftrag. Acht haben keinerlei Schweizer Grundlage, und das ist keine Nuance, sondern die Eigenschaft, die jeden Vergleich entscheidet.
1. Swisslos Sporttip: der Schweizer Standard mit den meisten Bedingungen
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Das Produkt wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Wer die Liste der Limiten liest, sieht zuerst ein Produkt und dann eine Reihe von Bedingungen. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Spielguthaben wechselt per PostFinance Pay direkt aus der App auf das Spielerkonto, oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in einem Zeitraum von 30 Tagen. Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zweimal im Jahr gibt es Auszahlungen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Das Geld kommt innert 5 bis 10 Arbeitstagen an.
Diese Staffelung ist der Ort, an dem Sporttip am wenigsten grosszügig wirkt und am ehrlichsten ist. Geld in das Spiel zu bringen ist umständlicher als bei jeder ausländischen Marke, und das hat System: Die schweizerische Regulierung schützt, indem sie Reibung einbaut.
Am Ende steht die Frage, was dabei gewonnen wird. Eine Sporttip-Wette läuft auf Schweizer Regeln, mit einem Schweizer Veranstalter und einem Wallet in Franken. Die Rechnung, aus der ein Wettender lebt, ist die gleiche wie überall: eine Quote, die den Markt abdeckt, und keine Bedingung, die dies verschleiert. Das ist kein besonders schlankes Angebot. Es ist das ehrlichste, das in diesem Land erlaubt ist.
2. Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande und steht den sechs Westschweizer Kantonen offen: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt in der Westschweiz 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende; ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wer ein Konto eröffnen will, braucht Wohnsitz in diesen sechs Kantonen.
Ihre Einzahlungs- und Auszahlungsregeln sind in einer einzigen Zahl zu fassen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, hier wie bei der Sporttip.
Was die Westschweizer Veranstalterin in diesem Ranking auszeichnet, ist die Delhiheit ihres Aktionstyps. Ihre «JouezSport – Patinoires et Stades»-Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, mit dreissig Tagen Gültigkeit und ohne Auszahlbarkeit. Eine solche Aktion ist keine Einzahlungsprämie und kein Umsatzprogramm. Sie ist ein Guthaben, das man entweder in den sieben Tagen aktiviert oder gar nicht erhält.
Wer kein Stadion besucht, kommt an diese Aktion nicht heran, und das ist die ehrlichste Art, das Produkt zu lesen: Eine Aktion, die über einen Code im Stadion läuft, richtet sich an Menschen, die bereits dabei sind, und nicht an einen Erstnutzer vor dem Bildschirm. Die Guthaben von CHF 10 mit dreissig Tagen Gültigkeit ist für den Alltag genau so viel wert wie ein Team, das man an einem Abend dreimal sehen will: eine Entscheidung, keine Zusage.
3. IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet trägt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung nach ausländischem Recht hat hier keine Wirkung. IviBet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Verfolgungsmöglichkeit, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Damit ist über IviBet im Vergleich zum Rest der Liste fast alles gesagt, was sich sagen lässt, ohne eine Zahl zu erfinden, die keiner kennt. Wer die Seite aufruft, sieht ein Angebot, das in dieser Form in der Schweiz nicht bewilligungsfähig wäre. Was dort steht, mag attraktiv aussehen. Die Bewilligung, die es absichern würde, fehlt.
Eine Fussnote dazu, weil das Netz voll davon ist: Wer eine Liste gesperrter ausländischer Domains führt und eine Marke kurz darauf unter einer anderen Adresse wieder auftaucht, hat das Prinzip verstanden. Die Auszahlung, falls sie ansteht, ist der Augenblick, in dem sich zeigt, ob die andere Seite des Kontos tatsächlich existiert.
4. Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet führt dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, und eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Pribet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können per DNS blockiert werden.
Wenn die Regulierung nicht existiert, gibt es auch sonst keine Schweizer Eigenschaft, die sich benennen liesse: kein Wohnsitzerfordernis, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Verrechnungswege. Der Wettende kommt mit eigenem Geld und eigenem Risiko, und sein Verlust ist schlimmstenfalls nicht einmal der steuerlich einfache Fall. Wer in der Schweiz wohnt und bei Pribet gewinnt, hat nach der kantonalen Steuerpraxis von Thurgau — die Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen betrachtet — eine Steuerfrage, die ein Schweizer Gewinn nicht aufgeworfen hätte.
5. HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist in der Schweiz kein Veranstalter, sondern eine ausländische Marke, und der Zusatz «ohne Schweizer Bewilligung» sagt bereits das Entscheidende. Die Schweiz kennt nur die zwei Veranstalter; jede weitere Plattform steht ausserhalb des Bewilligungsrahmens, hat keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz.
Was hier bleibt, ist die Entscheidungsfrage, die dieser Abschnitt nicht umgeht: Eine Zahlungsabwicklung, die nicht nach Schweizer Recht in der Schweiz auszuführen ist, ist der schwächste Punkt des ganzen Modells. Jeder Wettende muss für sich entscheiden, ob ihm das eine Preisliste wert ist. Der nächste Anpfiff entscheidet es nicht.
6. BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury trägt ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht der Gespa erstreckt sich nicht auf die Plattform, das Sperrregister kennt keinen Eintrag, der sich darauf berufen liesse, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und danach ausgetauscht werden.
Was in einem solchen Fall an Fragen übrig bleibt, betrifft nicht das Angebot, sondern den Zuständigkeitsweg: Wer entscheidet, wenn ein Konto gesperrt und das Guthaben plötzlich unerreichbar ist? Bei einer Schweizer Veranstalterin steht ein Haus mit Sitz in Basel oder Lausanne und einer Unterstellung unter die Aufsicht. Bei BetFury steht ein Name.
7. BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Der Bewilligungsrahmen der Schweiz umfasst nur die beiden Veranstalter, und damit gilt für BC.Game dasselbe wie für die übrigen Marken dieser Gruppe: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung per DNS.
Der Punkt, der bei einer solchen Marke am schwersten zu bewerten ist, ist der Umfang des Angebots. Ein Programm, das in dieser Form in der Schweiz nicht bewilligungsfähig wäre, sagt nichts Schlechtes über den Nutzer aus und viel über den Anbieter. Wer es nutzt, nutzt es ohne institutionelle Rückendeckung.
8. 1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet führt in der Schweiz keine Bewilligung. Nur die beiden interkantonalen Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht. 1xBet ist nicht Teil des Schweizer Sperrsystems, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die Sperrliste ist bei dieser Marke keine hypothetische Möglichkeit. Ausländische Domains werden per DNS gesperrt, und die Liste umfasste am Ende des Jahres 2025 bereits 671 Domains. Wer eine Adresse nutzt, die ersetzt wird, weiss davon erst, wenn sie nicht mehr funktioniert.
9. BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung in dieser Vergleichsliste. Die Schweiz kennt nur Swisslos und Loterie Romande als Veranstalter, und damit fällt jedes weitere Angebot aus dem Bewilligungsrahmen, aus dem Sperrregister und aus dem Schweizer Rechtsweg heraus. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Name klingt nach dem Rot einer Kugel, und mehr ist dazu nicht zu sagen. Ein Blick auf diese Bewilligungszeile hätte bei BetOnRed genauso funktioniert wie bei den anderen acht Marken — bis auf zwei, und das sind die beiden, um die es hier geht.
10. BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung
BDMBet ist der letzte Eintrag der Liste und trägt wie die übrigen ausländischen Marken keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, ein ausländischer Bewilligungstitel hat hier keine Wirkung, es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, und die Domain kann blockiert werden.
Der Abstand zur Nummer eins der Liste ist an dieser Stelle mit einer Zeile beschrieben: Hier steht eine Marke ohne Schweizer Grundlage, dort ein Veranstalter mit einem Auftrag, einer Aufsicht und einer Wohnsitzregel. Alles dazwischen ist Marketing.
Häufige Fragen zu Freiwetten
Was ist eine Freiwette, und wie unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?
Bei einer Wette mit eigenem Geld riskiert der Wettende seinen Einsatz: Verliert die Wette, ist der Betrag weg. Bei einer Freiwette stammt der Einsatz aus einem Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist. Der Gewinn entsteht aus Guthaben mal Quote; der Einsatz selbst wird nicht mit ausbezahlt. Das ist der ganze Unterschied.
Dürfen die beiden Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Zustimmung der Gespa anbieten?
Nein. Das Geldspielgesetz verlangt für Freispiele und Freiguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist die Voraussetzung dafür, dass eine solche Aktion überhaupt beworben werden darf. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei CHF 10 Guthaben und Quote 1.90 sind das CHF 19.00, wovon CHF 9.00 die Erhöhung gegenüber dem Guthaben darstellen. Der ursprüngliche Betrag von CHF 10 ist darin nicht enthalten.
Welche Bedingungen sind neben dem Betrag zu prüfen?
Mindestquote, Frist und die Frage, ob der Gewinn ausgezahlt werden kann. Dazu kommen der Mindesteinsatz, der bei Sporttip CHF 1 beträgt und einen Kombinationsaufbau blockiert, und die Gültigkeitsdauer des Guthabens, die nach Ablauf den ganzen Betrag verschwinden lässt. Das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Bei Sporttip ja. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage hinterlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Der Zugang kann zusätzlich produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesperrt werden.
Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Freibetrag je nach Kanton?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; auf Bundesebene liegt er ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Ein normaler Wettgewinn bleibt steuerfrei.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
