Gratiswetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, kleine Beträge — und was davon übrigbleibt
Ladevorgang...
Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, 7’000 Stück davon, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Grösse einer Schweizer Gratiswetten-Aktion — nicht ein Marketingbeispiel, sondern die Bedingungen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief. Wer aus einem deutschen Vergleichsportal anreist und CHF 100 Startguthaben plus 200 Freispiele erwartet, landet in einem anderen Land. In der Schweiz gibt es zwei Veranstalterinnen für Sportwetten. Einen dritten gibt es nicht.
Was hier Gratiswette heisst, ist selten Geld. Es ist ein Guthaben mit Ablaufdatum, ohne Auszahlungsanspruch, meistens mit einer Frist, innerhalb derer man es einsetzen muss. Der Nettogewinn aus diesem Guthaben darf man behalten. Der Einsatz nicht. Diese eine Regel entscheidet über den Wert jeder Aktion, und sie steht in jedem Regelwerk, das für diesen Vergleich gelesen wurde, an einer Stelle, die niemand freiwillig aufschlägt. Genau dort beginnt der interessante Teil.
Aktualität und Prüfgrundlage: Stand Oktober 29, 2026; die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die von den Veranstalterinnen publizierten Teilnahmebedingungen abgeglichen.
Die zehn Plattformen im Vergleich: Bewilligung und Veranstalterin
Der Vergleich beginnt dort, wo die meisten Vergleiche aufhören: bei der Frage, wer überhaupt eine Bewilligung hat. Zehn Plattformen stehen hier nebeneinander, zwei davon mit einer schweizerischen, acht ohne. Diese Ordnung ist keine Wertung, sie ist eine Tatsache, und sie entscheidet über fast alles, was danach kommt — ob eine Verlustlimite wirkt, ob eine Spielsperre greift, ob ein Gewinn steuerfrei bleibt, ob es ein Schweizer Verfahren gibt, wenn das Guthaben verschwindet.

| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Roobet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| GG.BET | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| N1 Bet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| BDMBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| BillyBets | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
Zwei Spalten mit je zwei Werten und zwei Spalten, in denen acht Zeilen dasselbe sagen: mehr braucht die erste Frage nicht. Die acht Zeilen ohne Bewilligung sind sich in diesem Punkt vollkommen gleich, und das ist der Punkt. Wer auf einer dieser Seiten ein Konto eröffnet, handelt mit einem Unternehmen, dessen Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat. Ob es in Curaçao, Malta oder nirgends gemeldet ist, ändert daran nichts. Der Schweizer Markt ist für Anbieter ohne Bewilligung nicht geöffnet, und eine ausländische Erlaubnis öffnet ihn nicht.
Die Kehrseite derselben Zahl: acht von zehn Plattformen, die Schweizer Spielende kennen, stehen ausserhalb des Systems, das den Schweizer Markt abschirmt. Das erklärt, warum eine Suche nach Gratiswetten in der Schweiz ständig auf ausländische Seiten führt, deren Angebote kein Schweizer Veranstalter je gemacht hat — und warum das trotzdem niemanden daran hindert, sie zu sehen.
Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist
Der Begriff führt in die Irre, und zwar systematisch. «Gratiswette» klingt nach einem Geschenk. Der Gesetzestext spricht nicht von einer Gratiswette, sondern von Gratisspielguthaben und Gratisspielen, und er stellt sie unter einen Erlaubnisvorbehalt: Wer Gratisspielguthaben abgibt, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Ein Guthaben, das eine Aufsichtsbehörde vorher genehmigen muss, ist kein Geschenk. Es ist eine bewilligte Werbemassnahme mit Auflagen.
Das erklärt die Grössenordnung. Eine Gratiswette in der Schweiz ist typischerweise ein zweistelliger Frankenbetrag auf einem Spielerkonto, versehen mit einem Ablaufdatum und ohne Auszahlungsanspruch. Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Personen, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Nimmt man diese Bedingungen als Massstab — und für den Schweizer Markt sind sie der brauchbarste Massstab, den es gibt —, dann ist jede Seite, die Gratiswetten ohne Einzahlung für Schweizer Kundinnen und Kunden mit dreistelligen Beträgen bewirbt, keine Schweizer Seite.
Für Spielende verschiebt das die Frage. Nicht «wie hoch ist der Gratisbetrag», sondern «welche Bedingungen hängen daran». Es sind immer dieselben drei: eine Frist, in der das Guthaben eingesetzt werden muss; ein Mindesteinsatz und eine Mindestquote, unterhalb derer eine Wette nicht zählt; und die Auszahlungsregel, nach der das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist. Steht eine dieser drei nicht in den Bedingungen, hat man sie noch nicht gefunden.
Die vierte Bedingung ist die, die am wenigsten gelesen wird: die Frist. Ein Guthaben, das 30 Tage gültig ist, verfällt nach 30 Tagen. Es gibt keinen Kulanzweg und keine Erstattung. Im Schweizer System ist das besonders konsequent — selbst einen regulären Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Frist verstreichen lässt, hat nicht nur einen Betrag verloren, sondern jeden Anspruch darauf.
Und weil das kein Nebenaspekt ist, sondern die Rechnung selbst, gehört es ausgerechnet: Bei Swisslos bleiben von einem Guthaben von CHF 10 auf einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 im Durchschnitt nicht CHF 10 und auch keine CHF 9, sondern rund ein Drittel eines Frankens — der Einsatz des Gratisspielguthabens kommt nicht zurück, und die Auszahlungsquote des Marktes liegt bei 95 Prozent. Wer auf einer Gratiswette einen dreistelligen Nettogewinn einplant, plant mit einem Betrag, den es in diesem Markt nicht gibt.
Die Grundlagen des Schweizer Sportwettenmarkts: wer veranstalten darf und wer nicht
Der Schweizer Sportwettenmarkt hat zwei Anbieter. Nicht «im Wesentlichen zwei», nicht «zwei mit Bewilligung und ein paar geduldete» — zwei, und das ist eine Entscheidung, keine Entwicklung. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr ist nicht vorgesehen, und die Aufsicht führt deshalb auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt keine.

Die beiden teilen die Schweiz unter sich auf. Swisslos, mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Sein Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für jede Person ist es genau eines dieser Gebiete. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip. Das ist ein Einzugsverfahren wie bei der Lotterie, nur ohne Wahlmöglichkeit dazwischen.
Der Grund für die Konstruktion liegt nicht beim Sport. Die Kantone ziehen aus dem Grossspiel Erträge für gemeinnützige Zwecke. Ein dritter Anbieter wäre eine dritte Verkaufsstelle und eine zweite Fassung des Deutschschweizer Sprachraums — mit einer ganz anderen Kalkulation als der eines internationalen Buchmachers. Der Preis dafür ist ein Markt ohne Preiskampf, und ein Markt ohne Preiskampf verteidigt seine Marge, weil er sie nicht erklären muss.
Was man in diesem Markt wetten kann, ist ebenfalls abschliessend geregelt. Erlaubt sind Sportwetten und nur Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es nicht. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und diese Liste ist eng: Qualifikationsrunden nur, wenn sie darauf stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darauf stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. E-Sport kommt in dieser Liste nicht vor. Wer das Angebot zweier Schweizer Veranstalterinnen mit dem Programm eines internationalen Buchmachers vergleicht, vergleicht einen Saal mit einem Warenhaus.
Und Livewetten? Erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt — das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert. Es ist ein Merkmal des jeweiligen Anbieters, kein gesetzlich verbrieftes Recht, und das ist wichtig für das, was in der Übersicht «Die zehn Plattformen im Detail» beschrieben ist.
Die Grundlagen der Quoten und der Marge
Bevor zwei Anbieter verglichen werden, gehört eine Rechnung auf den Tisch, die in keiner Werbung steht. Eine Quote ist kein Versprechen über den Ausgang. Sie ist ein Preis, und in jedem Preis steckt der Anteil der Veranstalterin.
Bei zwei möglichen Ausgängen, für die je eine Quote von 1.90 geboten wird, gilt: 1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90 ergibt 1.0526. Der Kehrwert davon sind 95,0 Prozent. Das ist die Auszahlungsquote, also der Anteil aller Einsätze, der über diesen Markt wieder an die Spielenden zurückfliesst. Was fehlt, ist die Marge: 5,0 Prozent. Bei jedem Franken, der auf einen solchen Markt gesetzt wird, bleiben im Schnitt fünf Rappen beim Veranstalter.
Diese fünf Prozent sind der Grund, warum ein Gratisspielguthaben weniger wert ist als sein Nennwert, und sie sind auch der Grund, warum die Zahl auf dem Wettschein nie der Wert des Guthabens ist. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben auf 1.90 setzt, sieht bei einem Treffer CHF 19,00 auf dem Wettschein, davon CHF 9,00 Nettogewinn — und hat dann CHF 19,00, weil die CHF 10 Guthaben nie sein Geld waren. Der Unterschied zwischen Schein und Wert ist hier kein Rechentrick, sondern die Marge plus die Regel, dass der Einsatz des Gratisguthabens nicht zurückkommt.
Interessanter wird es beim Kombiboost. Bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 addiert Sporttip 5 Prozent auf den Nettogewinn, bei sieben 20, bei zehn 40 und bei fünfzehn 100 Prozent. Die Prozente klingen nach viel, weil sie sich mit jeder Voraussage verdoppeln. Die Wahrscheinlichkeit, mit fünfzehn Voraussagen durchzukommen, halbiert sich mit jeder weiteren — und die 100 Prozent stehen am Ende der Leiter, nicht am Anfang. Der Bonus ersetzt nicht die Marge, er belohnt eine Kombination, die in der Regel nicht aufgeht, und die Erhöhung ist in Einsatz und Gewinn limitiert. Das ist kein Skandal, aber es ist eine Wette auf die eigene Trefferquote, kein Geschenk.
Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out zahlt ohnehin weniger aus als der mögliche Wettgewinn. Wer den Boost nimmt und dann den Cash-Out zieht, verliert den Zuschlag und einen Teil des Gewinns — zweimal denselben Nachlass, in einem Schritt.
Bewilligung, Aufsicht und was ohne Schweizer Bewilligung gilt
Die Bewilligung heisst im Gesetz nicht Lizenz, sondern Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, und beides braucht es. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die richtige Adresse; sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt ausserdem nur in der Schweiz.
Was das Gesetz schützt, ist konkret. Eine Schweizer Bewilligung bedeutet Anbindung an das gesamte Aufsichtswerk: die Pflicht, Limiten abzuverlangen, die Spielsperre samt Register, geprüfte Identität, Auszahlung nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto. Eine ausländische Bewilligung bedeutet davon nichts. Sie hat in der Schweiz keine Kraft, und die Schweizer Aufsicht hat keine Handhabe gegen ein Unternehmen, das sie nicht beaufsichtigt.
Am deutlichsten wird der Unterschied an der Sperrliste. Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Wer wissen will, wie eine Domain eingeordnet ist, findet die Antwort dort, und das ist die richtige erste Handlung vor einer Kontoeröffnung. Die Aufsicht sagt selbst, dass blockierte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden — die Liste ist also ein Hindernis, keine Mauer.
Und dann ist da das Geld. Auszahlungen laufen bei Schweizer Veranstalterinnen nur auf ein Konto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Die Schweiz hat dafür aber auch kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren — das ist keine Lücke, die man schönreden muss, es ist einfach so, und wer sich auf die Abschreckung der Bank verlässt, verlässt sich auf niemanden.
Steuerlich ist der Abstand gross. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton» und nicht bei einer Zahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Der typische Spielende bleibt weit unter dieser Schwelle und kommt mit beidem nicht in Berührung. Für eine Auskunft zur eigenen Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.
Bei ausländischen Plattformen fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür gilt die kantonale Praxis: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Keine Schweizer Steuer fällt dagegen auf den Einsatz an — eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es hier nicht.
Ein Wort zur Werbung, weil es das ganze Angebot erklärt. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum eine seriöse Schweizer Seite Gratiswetten aus dem Ausland beschreiben und bewerten, aber nicht empfehlen darf. Eine Uhrzeit, zu der Werbung verboten wäre, kennt das Gesetz nicht.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Spielsperre und Kontrolle
Hier zahlt sich die Bewilligung am stärksten aus, und hier ist der Vergleich am wenigsten knapp. Eine Schweizer Bewilligung bringt den ganzen Werkzeugkasten mit: erzwungene Verlustlimiten, eine Sperre mit Wirkung über den Anbieter hinaus, ein Register. Eine Plattform ohne Bewilligung bringt davon nichts mit, und keine Ermahnung auf ihrer Seite ersetzt es.
Bei Sporttip setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Das ist der wichtigste Satz im ganzen Spielerschutz, weil er die Reihenfolge festlegt: Die Limite steht vor dem ersten Einsatz, nicht danach. Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter eine oder mehrere Oberlimiten für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste; eine Senkung wirkt auf der Stelle, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Die Sperre ist die zweite Säule. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Was Gratisspielguthaben betrifft, gilt derselbe Rahmen. Die Limiten gelten auch beim Einsatz von Gratisspielguthaben — wer glaubt, ein Gratisbetrag stehe ausserhalb der Verlustrechnung, irrt. Die Limite kennt keinen Unterschied zwischen gekauftem und geschenktem Guthaben. Ist die Verlustlimite erreicht, endet der Einsatz, unabhängig davon, woher das Guthaben auf dem Konto stammt.
Die Schweiz kennt übrigens keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind Sache der Spielenden, die der Veranstalter abverlangen muss — nicht Sache des Staates. Das ist ein Unterschied zu Ländern mit einer staatlichen Einzahlungsgrenze, und es bedeutet: Wer seine Limite hoch setzt, hat sie hoch gesetzt. Der Anbieter wird ihn nicht davon abhalten.
Der unbefriedigende Teil dieser Bilanz ist die Kontrolle an den Verkaufsstellen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie jede Darstellung strenger Kontrolle widerlegt. Der Schutz funktioniert online über die Identitätsprüfung und das Register, nicht an jedem Kiosk.
Was jemand mit einer Verlustlimite von CHF 200 monatlich von einer Gratiswette hat: nicht viel. Ein Guthaben von CHF 10 ist dann nicht der Einstieg, sondern der halbe Nachmittag. Wer weiss, dass er bei CHF 200 bleibt, kann die Aktion mitnehmen und wieder gehen. Wer nicht weiss, wo er bleibt, ist mit einer tiefen Limite besser bedient als mit dem Gratisbetrag.
Gratisspielguthaben und Neukundenangebote: was sie kosten
Ein Gratisspielguthaben ist eine Werbemassnahme mit Bewilligungsvorbehalt, und das erklärt alles andere. Es braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, bevor es abgegeben werden darf. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Liste mit Gratiswetten für Schweizer Kundinnen und Kunden sucht: Das ist die Liste. Zweiunddreissig genehmigte Massnahmen über zwei Veranstalterinnen, in einem ganzen Jahr, landesweit.
Ein Neukundenangebot im deutschen Sinne — Gratiswette bei Registrierung, Gratiswette ohne Einzahlung, Gratiswette für Bestandskunden — existiert in der Schweiz in dieser Form nicht. Was existiert, sind Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades»: An 7 Aktionstagen erhielt, wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Code war nicht im Netz, sondern im Stadion. Die Zielgruppe war nicht der Neukunde aus dem Ausland, sondern die Person, die schon im Stadion sass.
Dazu kommen laufende Mechanismen, die keine Gratiswette sind, aber so besprochen werden. Bei Sporttip gilt der Kombiboost nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Guthaben. Es ist ein Zuschlag zum Gewinn, und Zuschläge sind nur etwas wert, wenn die Kombination durchkommt.
Dasselbe Muster bei den Quotenboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Der ehrliche Umgang mit diesen Zahlen ist ein Umgang mit Bedingungen, nicht mit Beträgen. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit Mindestquote 1.50 — das ist die Bedingung, die den Prozentsatz verdient. Der Preis für die 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen ist eine Wette, die viel seltener durchgeht als eine Einzelwette, und keine Bewerbung dieser Welt macht diesen Zusammenhang kleiner.
Und weil hier Zahlen stehen, die man prüfen kann, noch ein Blick auf das, was die Bedingungen nicht sagen. Eine Gratiswette mit «bis zu CHF 100» ist keine Gratiswette von CHF 100. Ein Booster, der «bis zu 100 Prozent» bringt, bringt sie nur bei fünfzehn Voraussagen mit je 1.50. Und die häufigste stille Bedingung ist die Mindestquote: Wer unter 1.50 bleibt, hat die Voraussage gespielt, aber die Bedingung nicht erfüllt. Gelesen wird das erst, wenn es zu spät ist.
Die zehn Plattformen im Detail
Zehn Namen, zwei Gruppen, ein Massstab. Bei einer bewilligten Veranstalterin fragt man nach der Frist, dem Mindesteinsatz und der Auszahlungsregel; ohne Bewilligung fragt man zuerst, wohin das Geld im Zweifel geht.
Swisslos Sporttip: die grösste Reichweite und die strengsten Konten
Swisslos ist die Veranstalterin mit dem grössten Vertragsgebiet: die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und Liechtenstein, dazu der Sitz in Basel. Wer in Zürich, Bern, St. Gallen oder Lugano wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei, und für einen grossen Teil der Deutschschweiz ist es die einzige bewilligte Option. Diese Grösse ist kein Zufall der Geschichte, sondern der Kern des Modells: ein Anbieter, ein Vertragsgebiet, kein Konkurrent, der über den Preis angreift.
Für Gratisspielguthaben heisst das: klein, genehmigt, selten. Sporttip braucht für jede Massnahme die Zustimmung der Gespa und bekam 2025 deren acht. Was daneben läuft, sind Mechanismen, die keine Gratiswette sind: der Kombiboost, der Live-Bereich, der Cash-Out. Der operativ wichtigste Satz für Gratiswetten steht in den Auszahlungsbedingungen — Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Vorteil liegt nicht in einem Geschenk, sondern im Schutzapparat. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, Höchstlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Selbstsperre produktbezogen für 1 bis 180 Tage und unbefristet mit Registereintrag, der auch Casinos und Liechtenstein bindet. Identitätsprüfung mit Datenabgleich, ein Konto, ein Zugang. Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Wer CHF 1’000 im Monat riskieren kann, ohne dass es weh tut, bekommt hier eine Struktur, die ihn davon abhält, mehr zu tun — und genau darum geht es bei einer Limite.
Der Preis für diese Struktur ist Unflexibilität. Ein Schweizer Konto ist keine anonyme Anmeldung, sondern ein Ausweis-Upload, eine Adressprüfung und die Bindung an ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen. Die Auszahlung dauert, wo sie eine Prüfung braucht: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Ausserdem sind Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer an eine Krypto-Auszahlung in Minuten gewöhnt ist, hält das für langsam.
Wo ich Sporttip nicht verteidigen würde, ist bei den eigenen Werkzeugen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, und ausgeführt lässt sich das nicht rückgängig machen. Der Live-Bereich rechnet mit derselben Härte: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Schweizer Eigenart, aber es ist genau das, was Spielende überrumpelt.
Auch die Regularien des Produkts selbst sind eng. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet — eine Rundung, die bei sehr kleinen Einsätzen durchaus bemerkbar ist.
Das Kontoguthaben folgt denselben Grenzen. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Besonders elegant ist das nicht; besonders einschränkend ist es auch nicht, solange man in normalen Grössen spielt.
Am Schluss bleibt eine Abwägung, die dieser Abschnitt nicht wegräumen kann. Das vollständigste Schweizer Paket bekommt, wer im Vertragsgebiet wohnt und die Limiten nicht als Gängelung liest; beim Recording von Gratisguthaben steht diese Veranstalterin mit acht genehmigten Massnahmen am unteren Ende — was zum System gehört und nicht gegen den Anbieter spricht. Zwei Limitenarten, ein Register, ein Identitätsverfahren, das jeden Neukunden als Person behandelt: Der Preis der Bewilligung ist hoch, und er wird nicht jedem gefallen.
Loterie Romande Jouez Sport: Westschweizer Modell mit kurzer Franken-Kette
Jouez Sport ist die zweite Hälfte des Systems, und die Zahlen sind westschweizerisch: 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, sechs Kantone. Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis — wer dort wohnt, hat hier seine Veranstalterin. Wer in Zürich wohnt, hat sie nicht, und das ist keine Formalie, sondern eine Wand.
In diesen sechs Kantonen gab es dafür eine der wenigen echten Gratiswetten-Aktionen der letzten Zeit. «JouezSport – Patinoires et Stades» brachte CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Personen, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer den Code innert 7 Tagen nach Erhalt im verifizierten Konto eingab, hatte ihn. Der Rest ist Standard: 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist beendet, und wer sie liest, erfährt mehr über Schweizer Promotionspraxis als aus jeder Angebotsliste.
Bei Jouez Sport wird auch noch einmal deutlich, wie stark Gratisspielguthaben von gewöhnlichem Guthaben getrennt ist. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ein Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben sind in dieser Kette das einzige, was den letzten Schritt nie erreicht: Es lebt im Wallet, wird zur Wette und hinterlässt unter Umständen einen Gewinn — es selbst kommt nie an die IBAN.
Diese Trennung ist buchhalterisch sauber und für Spielende lästig. Wer wissen will, was verfügbar ist, muss zwei Töpfe auseinanderhalten: Saldo und Spielguthaben. Die Formulierung in den Bedingungen ist hier weniger Marketing als Software-Logik, und wer schon einmal versucht hat, den einen Topf für den anderen zu halten, weiss, wie unangenehm das endet.
Jouez Sport steht in diesem Vergleich für etwas, das man leicht übersieht: Eine Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung kann eine echte Gratiswetten-Aktion abwickeln — mit Auflage, Verfallsdatum, 7’000 Stück — und bleibt dabei ein sauber geführtes Buch. Wer die Westschweiz mit der Deutschschweiz vergleicht, sieht Unterschiede in der Aktionsform, keinen einzigen bei den Regeln. Ein Westschweizer mit einem Freizeitbudget, der die Aktion zufällig im Stadion findet, macht damit nichts falsch. Als Grund, sich ein Konto zuzulegen, taugt sie nicht.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung, mit DNS-Sperre als Schweizer Antwort
Roobet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, und das ist hier die Information, die alles andere überlagert. Keine Anbindung an die Schweizer Aufsicht, keine Ansprechstelle. Die Schweizer Antwort auf Plattformen dieser Art ist die Sperrliste: die von der Gespa veröffentlichte Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Was Roobet demgegenüber anbietet, lässt sich mit den Quellen, auf die sich diese Seite stützt, nicht beurteilen, weil über den Anbieter ausser der Bewilligungsfrage nichts ausgesagt wird. Und genau das ist der Punkt: Eine Beurteilung beginnt und endet bei der Bewilligung, weil ohne sie alles Weitere keine Verbindlichkeit hat. Eine ausländische Erlaubnis wirkt in der Schweiz nicht. Ob Roobet in einem anderen Rechtsraum sauber operiert, ist für einen Schweizer Spielenden nicht das Kriterium, das ihn vor dem relevanten Risiko schützt.
Was ohne Schweizer Bewilligung fehlt, hat der Abschnitt zur Aufsicht bereits benannt: keine Anbindung ans Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Zuständigkeit. Wenn eine Auszahlung nicht kommt, gibt es keine Stelle, an die man sich wenden kann; die Verlustlimiten, die im Abschnitt «Verantwortungsvolles Spielen: Limiten, Spielsperre und Kontrolle» beschrieben sind, gelten dort schlicht nicht. Wer hier trotzdem spielt, tut es unter den Regeln eines anderen Rechtsraums. Die Sperrliste ist die einzige Information, die der Schweizer Regulator über diesen Anbieter bereitstellt.
Für ein Gratisspielguthaben ist das entscheidend: Kommt ein Angebot von einer Plattform, die keinen Schweizer Genehmigungsweg gegangen ist, kann man nicht darauf vertrauen, dass gilt, was ein Schweizer Veranstalter laut Gesetz einhalten muss. Vergleichen lässt sich nur der Weg bis zur Wette — die Auszahlung des Gewinns liegt im Ermessen des Anbieters. Bei den zwei Schweizer Veranstalterinnen ist das eine Pflicht, bei den acht anderen ein Versprechen. Die Schweizer Antwort darauf ist eine Domain, die man blockiert.
GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung, mit eigenem Regelwerk
Bei GG.BET stellt sich wieder dieselbe erste Frage, und die Antwort ist dieselbe: keine Schweizer Bewilligung. Kein Schweizer Genehmigungsweg, keine Anbindung ans Sperrregister, keine Schweizer Zuständigkeit bei einem Streit. Was in einem anderen Rechtsraum als Erlaubnis gemeldet wird, hat in der Schweiz nach dem Geldspielgesetz keine Kraft.
Mehr lässt sich über den Anbieter aus dem, was hier belegt ist, nicht sagen. Es gibt keine Schweizer Stelle, die Aussagen über Konditionen, Limiten oder Auszahlungsdauern bei GG.BET treffen würde. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung fällt in der Schweiz nicht in die Aufsicht, also gibt es auch keine Behörde, die seine Bedingungen je geprüft hätte. Ausländische Regulierungsbehörden prüfen ihre eigene Erlaubnis, nicht die Beziehung eines Anbieters zu Schweizer Kundinnen und Kunden.
Das ist die eigentliche Vergleichsachse dieser acht Zeilen. Der wichtigste Unterschied zwischen Sporttip und GG.BET ist nicht das Wettprogramm, sondern die Frage, welche Instanz im Streitfall zuständig ist. Ohne Schweizer Bewilligung lautet die Antwort: keine in der Schweiz. Was man stattdessen hat, ist die Adresse eines Unternehmens in einem anderen Land und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die es selbst geschrieben hat.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, international bekannt
1xBet ist einer der Namen, die Schweizer Spielende am häufigsten nennen, und genau deshalb gehört zum Bewilligungsstatus dieses Anbieters eine klare Ansage: In der Schweiz hat er keine. Kein Schweizer Genehmigungsweg, keine Anbindung an die Aufsicht, keine Schweizer Zuständigkeit.
Ob 1xBet in einem anderen Land eine Erlaubnis hat, ändert daran nichts. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Der Schweizer Regulator hat, wenn er gegen eine Plattform vorgeht, vor allem ein Werkzeug: die Aufnahme in die Sperrliste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Wer vor einer Kontoeröffnung wissen will, wie eine Domain eingeordnet ist, schaut dort nach.
Weitergehende Angaben zu Konditionen, Limiten oder Zahlungsarten lassen sich mit dem hier Belegten nicht machen, und sie stehen deshalb nicht auf dieser Seite. Bei Schweizer Veranstalterinnen sind das Werte aus verbindlichen Teilnahmebedingungen; bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wären es Angaben aus seinen eigenen Bedingungen, ohne dass sie gegen eine Schweizer Norm verstossen müssten, wenn sie anders lauten. Der Vergleich in dieser Zeile endet daher bei der Bewilligungspflicht — dem Punkt, an dem die Handlung des Schweizer Gesetzgebers beginnt und das Risiko einer Kontoeröffnung liegt. Wer eine Plattform mit grossem Namen sucht, findet hier keine Bestätigung, sondern eine Grenze.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, nur über die Sperrliste greifbar
N1 Bet gehört in dieselbe Gruppe. Der Schweizer Markt für Sportwetten lässt nur zwei Veranstalterinnen zu, und N1 Bet ist keine davon. Eine Bewilligung in der Schweiz fehlt, ganz unabhängig davon, ob und wo der Anbieter sonst gemeldet ist. Die Aufsicht hat gegen ihn nur das Instrument der Domain-Sperre, und deren Wirkung ist begrenzt, weil ein blockierter Weg schnell durch einen neuen ersetzt wird.
Über die Plattform selbst lassen sich hier keine Schweizer Zahlen nennen: keine Limiten, keine Auszahlungsdauern, keine Zahlungswege. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegt in der Schweiz keinen Prüfungen — es gibt keine Behörde, die seine Limitensysteme gegenüber Schweizer Kundinnen und Kunden überwacht. Wo keine Prüfung stattfindet, gibt es auch keine Zahl, die man mit gutem Gewissen zitieren könnte. Der Punkt für diesen Vergleich ist, dass bei N1 Bet der Schutzapparat nicht existiert, den die Bewilligung mitbringt.
Für einen Leser, der eine solche Plattform trotzdem betrachtet, ist das die relevante Frage: Welches Selbstlimit lässt sich der Plattform abverlangen, und wie lässt sich prüfen, ob es eingehalten wird? Bei einer Schweizer Veranstalterin ist die Antwort eine Vorschrift mit Mindestanforderungen; bei einer ausländischen ist es eine vertragliche Zusage der Plattform. Es ist nicht dasselbe, auch wenn beide auf der Seite stehen.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung, als Domain auf der Sperrliste zu führen
Die Bewilligungslage bei Bahigo entspricht dem Muster der anderen sieben ausländischen Plattformen in diesem Vergleich: keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Erlaubnis hat der Anbieter nicht, und eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Kraft. Die Aufsicht kann seine Domains auf die Sperrliste setzen, und ein DNS-Block ist die schärfste Massnahme, die das Schweizer Recht gegen eine nicht bewilligte Plattform kennt.
Die Kehrseite ist die Beobachtung, die die Aufsicht selbst macht: Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Eine Sperre, die ständig umgangen wird, schützt vor allem den, der nicht ohnehin schon sucht. Wer als Schweizer Spielender über einen Anbieter ohne Bewilligung stolpert, hat also ein regulatorisches Umfeld vor sich, in dem der Regulator gegen die Domain vorgeht, nicht gegen die Website, die er dahinter nicht kontrolliert.
Weiteres lässt sich nicht belegen. Keine Angaben zu Bonusart, Mindestquote oder Auszahlungsdauer sind mit Schweizer Quellen zu Bahigo verbunden; was davon auf der Plattform steht, sind ihre eigenen Bedingungen. Damit bleibt in dieser Zeile nur der eine Punkt, der sich belegen lässt, und er ist der wichtigste: Für Schweizer Kundinnen und Kunden gilt bei Bahigo der Schutz der Schweizer Bewilligung nicht, weil es keine gibt.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Ansprechpartner
BDMBet ist eine weitere Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Der systematische Punkt wiederholt sich; der konkrete ist, dass ein Schweizer Spielkonto immer eine geprüfte Identität und ein Zahlungskonto im eigenen Namen voraussetzt, während eine Plattform ausserhalb der Aufsicht dieselbe Prüfung zwar verlangen kann, ihre Einhaltung aber niemand von aussen kontrolliert. Über Zahlungswege oder Auszahlungskanäle dieses Anbieters lässt sich mit Schweizer Quellen nichts sagen, und es steht deshalb nichts davon hier.
Die Auszahlung ist hier die Kernfrage, nicht das Wettangebot. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Auszahlung bis CHF 1’000 eine Gutschrift ins Wallet beziehungsweise auf das hinterlegte Konto und darüber eine Überweisung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto. Ohne Bewilligung gibt es diese Pflichten nicht, und ob sie eingehalten werden, hängt vom Anbieter ab. Eine Zahl, die man prüfen kann, ist in diesem Fall ein Journal, kein Versprechen.
Diese Asymmetrie ist nicht dadurch aufzuheben, dass ein Anbieter sauber auftritt. Ein Schweizer Veranstalter kann sich nicht aussuchen, ob er eine Verlustlimite abverlangt — ein Anbieter ohne Bewilligung kann sich aussuchen, ob er eine Abfrage einbaut, und der Unterschied liegt nicht im Auftreten, sondern in der Zuständigkeit.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, im Schatten der Gespa-Sperrliste
Für Jackbit gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung. Der Schweizer Markt für Sportwetten erlaubt nur zwei Veranstalterinnen; wer nicht dazugehört, darf nach Schweizer Recht hier auch nicht organisieren. Gegen Domains kann die Aufsicht vorgehen, und die Sperrliste ist die Stelle, an der man das prüfen kann.
Was über die Plattform hinausgeht, lässt sich nicht belegen, und es steht nichts davon auf dieser Seite: keine Einsätze, keine Quoten, keine Bedingungen. Das ist in diesem Abschnitt nicht Bequemlichkeit, sondern die einzige Position, die ein Schweizer Vergleich zu einer nicht bewilligten Plattform einnehmen kann — ohne Bewilligung gibt es hier auch keine verbindliche Aussage über ihre Regeln.
Der nützliche Teil liegt in der Anleitung selbst. Wer sehen will, ob eine Domain gesperrt wird, schaut in die Liste der Aufsicht. Wer wissen will, ob ein Anbieter eine Schweizer Bewilligung hat, fragt nach Veranstalter- und Spielbewilligung. Bei Jackbit lautet die Antwort auf die zweite Frage: nein. Alles Weitere ist eine Frage an Jackbit, nicht an diese Seite.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung, die gleiche Prüfung
BillyBets schliesst die Gruppe der acht ausländischen Plattformen, und an dieser letzten Zeile lässt sich das Muster zusammenfassen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an die Aufsicht, keine Schweizer Ansprechstelle. Ob eine solche Plattform gewinnt, hängt nach Schweizer Logik davon ab, ob sie den Weg über eine gesperrte Domain findet. Der Spieler selbst macht die Erfahrung, dass der schnelle Weg schmaler wird.
Auch hier bleibt als sicheres Wissen: Für BillyBets existiert keine Schweizer Erlaubnis. Wer Sportwetten in der Schweiz spielen will, hat zwei Veranstalterinnen. Wer dazu den Weg ins Ausland sucht, geht zu einem Anbieter, dessen Bedingungen nicht mit Schweizer Aufsicht abgeglichen sind. Diese Feststellung gilt für alle acht gleich — sie achtmal neu zu formulieren macht sie nicht wahrer.
Ein Name und eine Domain sind schnell gefälscht, und eine Bewilligung ist öffentlich. Wer eine bestimmte Plattform sucht, findet bei der Aufsicht keine Antwort über sie; findet sie eine andere Bewilligung, ist die für die Schweiz irrelevant. BillyBets ist in dieser Zeile vor allem eine Erinnerung daran, dass eine Liste von zehn Namen nicht bedeutet, dass zehn davon in der Schweiz anbieten dürfen.
Das Gratisspielguthaben rechnen: was ein Freibetrag wirklich wert ist
Nun zur Rechnung, die über jeder Gratiswette in der Schweiz steht. Sie braucht drei Angaben: die Höhe des Guthabens, den Markt, in dem es gespielt wird, und die zwei Regeln, die in den Bedingungen stehen — der Einsatz kommt nicht zurück, und das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar. Für die Aktion der Loterie Romande sind das CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Als Markt dient ein Zwei-Weg-Markt mit zwei gleichen Quoten von je 1.90. Das ist ein Rechenbeispiel und kein bei irgendeinem Anbieter an einem konkreten Tag gehandelter Kurs.
| Rechengang | Wert |
|---|---|
| Guthaben | CHF 10 |
| Markt | Zwei-Weg-Markt, Quoten je 1.90 |
| Auszahlungsquote des Marktes | 95,0 % |
| Marge des Marktes | 5,0 % |
| Auszahlung bei Gewinn (Einsatz × Quote) | CHF 19,00 |
| Nettogewinn bei Gewinn | CHF 9,00 |
| Ergebnis bei Verlust | CHF 0 |
| Wert des Guthabens im Durchschnitt | rund CHF 0,33 bis 0,34 |
Zwei Quoten von je 1.90 auf einem Zwei-Weg-Markt: 1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90 ergibt eine Auszahlungsquote von 95,0 Prozent und damit eine Marge von 5,0 Prozent. Auszahlung CHF 19,00, Nettogewinn CHF 9,00 — das ist die Zahl, die auf dem Wettschein steht, und sie ist falsch als Wert des Guthabens.
Der richtige Wert eines Gratisspielguthabens folgt aus dem, was den Besitzer wirklich wechselt. CHF 10 Guthaben, eine Quote von 1.90 und eine Auszahlungsquote von 95 Prozent ergeben einen durchschnittlichen Wert von rund CHF 0,33 bis 0,34, wenn man unterstellt, dass die Voraussage aufgeht; unterstellt man stattdessen, dass der Zwei-Weg-Markt zwei gleich wahrscheinliche Ausgänge hat, sinkt der Erwartungswert auf rund CHF 0,17. Dasselbe Guthaben, zwei Bedingungen, zwei Ergebnisse — und in beiden Fällen liegt der Wert im Bereich eines Getränks, nicht im Bereich eines Gratisbetrags, wie ihn die Werbung verspricht.
Bleibt man bei der Annahme, dass die Voraussage aufgeht, ist der Wert des Guthabens rund ein Drittel eines Frankens. Das ist die Zahl, die gegen die CHF 9,00 Nettogewinn zu halten ist: Wer zwanzig Wetten aus solchen Guthaben plant, plant nicht mit 20-mal CHF 9,00, sondern mit einem Durchschnittswert von knapp CHF 7 aus dem ursprünglichen Guthaben — und die Frist von 30 Tagen gilt für den Einsatz, nicht für den Gewinn. Die Zahl auf dem Wettschein beschreibt einen möglichen Einzelfall. Die Zahl daneben beschreibt den Durchschnitt.
Die zweite Regel steckt in dieser Rechnung noch gar nicht: Wird eine Quote über 1.90 geboten, steigt der Wert des Guthabens mit der Quote. Bei 2.10 auf beiden Seiten des Marktes bleibt die Auszahlungsquote bei 95 Prozent, und der Wert des Guthabens liegt bei rund CHF 0,43. Die Grössenordnung ändert sich nicht. Der Kampf um die höchste Gratiswette ist ein Kampf um Rappen, und Rappen verändern die Liquidität eines Haushalts nicht.
Die praktische Seite dieser Rechnung ist eine Bedingung, die man nicht ausrechnet. Wo eine Mindestquote von 1.50 steht wie beim Kombiboost, ist das die Grenze, unter der die Wette nicht zählt: Wer eine Quote darunter spielt, hat die Bedingung verfehlt, und der Einsatz gilt möglicherweise trotzdem als gesetzt. Wo eine Mindestquote fehlt, gibt es diese Grenze nicht. Der Rat, der aus der Rechnung folgt, ist kein Rat zum Wetten, sondern einer zum Lesen: Wer die Bedingungen aufschlägt, sucht zuerst die Zahl, die die Auszahlung im Zweifel verhindert.
Was von ausländischen Gratiswetten-Angeboten zu halten ist
Die Angebote, die bei einer Schweizer Suche nach Gratiswetten zuerst auftauchen, stammen fast alle von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Vermutung über einzelne Firmen, sondern eine Folge der Marktordnung: 2025 wurden gesamthaft 32 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erteilt — 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Wo 32 genehmigte Aktionen auf zwei Veranstalterinnen im Jahr entfallen, kann keine Angebotsliste mit Dutzenden Gratiswetten aus Schweizer Quellen stammen.
Die Werbung für diese Angebote ist nach Schweizer Recht keine Kleinigkeit. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Schweizer Seiten mit Links auf nicht bewilligte Wettanbieter sind nicht in einer Grauzone unterwegs, sondern in einem ausdrücklich verbotenen Feld. Wer solche Links bezahlt, muss wissen, was er finanziert.
Für den Leser entscheidend ist etwas anderes: Selbst wenn das Guthaben auf einer ausländischen Seite grosszügiger aussieht als CHF 10, fehlt ihm genau der Teil, den die Schweizer Bewilligung mitbringt. Es gibt keine Anbindung an das Sperrregister. Der Schutzapparat, der dafür sorgt, dass eine Verlustlimite nicht einfach ignoriert werden kann, ist nicht vorhanden. Und der Schweizer Regulator hat gegen die Zahlungswege nichts in der Hand: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren.
Dass ein ausländischer Anbieter Schweizer Kundinnen und Kunden nicht beliefern dürfte, ändert die Rechtslage der Spielenden nicht. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, gewerbsmässig mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Am unteren Ende steht keine strafrechtliche Verfolgung der Spielenden — das ist ausdrücklich so. Was bleibt, ist das Risiko des Vermögens: Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und beim Steuerrecht gibt es die Zweitwirkung, dass ein Kanton wie Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen vollständig besteuert.
Wer die zwei Gruppen ehrlich gegenüberstellen will, muss beide Nachteile nennen: Der bewilligte Schweizer Markt bietet den vollen Schutz, aber nur zwei Anbieterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Der Markt ohne Bewilligung bietet mehr Namen und mehr Aktionsvielfalt, aber keinen Schweizer Schutz, kein Register und keine Schweizer Anlaufstelle. Keine der beiden Seiten ist von sich aus die sichere Wahl.
Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz
Welche Gratiswetten gibt es für Sportwetten in der Schweiz?
Es gibt wenige, und sie sind klein. Die Gespa hat 2025 insgesamt 32 Zustimmungen für Gratisspielguthaben erteilt, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Beispiel ist «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Personen. Dauerhafte Angebote für Neukunden oder Bestandskunden existieren in diesem Umfang nicht.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratiswetten anbieten?
Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Nur sie können eine Schweizer Bewilligung erhalten. Alle anderen Anbieter auf dem Schweizer Markt haben keine, unabhängig davon, welche Erlaubnis sie im Ausland besitzen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Das ist die wichtigste Regel überhaupt und in beiden Schweizer Modellen dieselbe: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und der Einsatz kommt bei einem Gewinn nicht zurück. Bei CHF 10 Guthaben und einer Quote von 1.90 erhält man also CHF 9,00 Nettogewinn, nicht CHF 19,00. Der durchschnittliche Wert des Guthabens liegt entsprechend bei rund einem Drittel eines Frankens.
Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Auch der Einsatz von Gratisspielguthaben fällt unter diese Limiten.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?
Ihre Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft, und Schweizer Kundinnen und Kunden trifft keine Sperre. Es fehlen die Anbindung ans Sperrregister, die Aufsicht und eine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden. Werbung für solche Angebote ist nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes verboten.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
