Gratiswette bei der Registrierung: Spielguthaben mit Bedingungen statt Bargeld
Ladevorgang...
Unter der Lead-Zeile steht bei jedem seriösen Anbieter derselbe Satz, und er wiegt schwerer als der Betrag darüber: Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht und dabei an Geld denkt, denkt an die falsche Sache.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Auszahlungsregeln wurden gegen die Gespa als zuständige Aufsichtsbehörde und gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter abgeglichen.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
In der Schweiz gibt es keine Liste von zehn lizenzierten Sportwetten-Anbietern, weil es keine zehn gibt. Der interkantonale Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Alles andere, was einem Schweizer bei der Suche nach einer Gratiswette begegnet, hat hier keine Bewilligung und darf hier auch keine haben.
Das ist der erste Kostenpunkt, und er hat mit Boni nichts zu tun. Wer bei einem der acht unten aufgelisteten ausländischen Anbieter spielt, verzichtet auf das Sperrregister, auf die Beschwerdemöglichkeit in der Schweiz und auf die Spielerschutzregeln, die an eine Schweizer Bewilligung gebunden sind. Der Willkommensbetrag ist dort oben auf dem Werbeplakat gross. Die Zahl der Rechte, die mit ihm wegfallen, ist noch grösser.
Warum die acht trotzdem auf dieser Liste stehen: Spielende treffen sie, und man kann sie an denselben Kriterien messen wie die zwei Schweizer Veranstalter. Diese Messung fällt nicht identisch aus, und sie ist keine Empfehlung. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar, deshalb steht hier eine Einordnung und keine Aufforderung.
Der direkte Vergleich der Bewilligungen
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
Die Spalte «Bewilligungsstatus» sieht auf zehn Zeilen nach einer Formalität aus. Sie ist die einzige Spalte, die den ganzen Unterschied trägt. Bei den zwei Zürcher beziehungsweise Westschweizer Häusern hängt an der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung ein ganzes Regelpaket: aufsichtsrechtliche Limiten, ein Register, ein Beschwerdeweg, eine Steuerbehandlung nach Schweizer Recht. Bei den acht Brandmarken darunter steht «ohne Schweizer Bewilligung», und das ist kein kleinerer Aufdruck auf derselben Sache. Eine ausländische Bewilligung, ob Curaçao, Malta oder Deutschland, gilt in der Schweiz nicht.
Was ein Vergleich an dieser Stelle also tatsächlich sortiert, ist nicht die Höhe einer Prämie, sondern ob es überhaupt einen Schweizer Rahmen gibt, in dem sie ausgezahlt werden kann. Die Vorstellung, man könne zehn gleichartige Neukundenangebote nebeneinanderlegen und den grössten Betrag wählen, hält der Schweizer Rechtslage nicht stand.
Warum ein hoher Aktionsbetrag nichts über die Qualität sagt
Beträge sind der einfachste Vergleichsmassstab und der irreführendste. Er lässt sich ohne Rechnung hinschreiben, während die Dinge, die den Wert tatsächlich bestimmen – Limiten, Auszahlungsregeln, Zahlungswege, Wettprogramm – in Fussnoten und Bedingungsdokumenten stehen. Ein Anbieter, der CHF 200 verspricht, muss dafür nicht CHF 200 wert sein.
Zwei Schweizer Häuser haben hier schon strukturell keine Möglichkeit, mit ausländischen Beträgen zu konkurrieren. Die Gespa muss Gratisspielguthaben vorgängig zustimmen, und die Loterie Romande erhielt 2025 vierundzwanzig solche Zustimmungen, Swisslos acht. Kein Massenmarkt. Wer eine Gratisaktion gross aufzieht, tut das in der Regel ohne Schweizer Bewilligung im Rücken – und die Grösse der Aktion ist dann weniger ein Zeichen von Freigebigkeit als ein Zeichen der Abwesenheit jeder Regulierung.
Der zweite Kostenpunkt dieser Liste ist deshalb unspektakulär und entscheidend: Der Aktionsbetrag ist Verkaufsargument, die Auszahlungsregel ist der Vertrag. Bei beiden Schweizer Veranstaltern steht in den Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Das Werbeplakat nennt den Betrag, nicht diesen Satz.
Grundlagen: Was eine Gratiswette ist und was sie kostet
Eine Gratiswette ist kein Geschenk in Geld. Sie ist Spielguthaben, das an Bedingungen hängt, und wer diese Bedingungen nicht von Anfang an mitliest, hat den Wert der Aktion schon falsch eingeschätzt, bevor er den ersten Wettschein ausfüllt.

Der Begriff taucht in zwei Registern auf, und die Unterscheidung ist praktisch wichtig. In Rechtstexten heisst die Sache Gratisspielguthaben. Im Markt sagt man Gratiswette oder Freiwette. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe: ein Betrag im Spielerkonto, der für Wetten eingesetzt werden kann, aber nicht in gleicher Weise wie Geld behandelt wird.
Der Einsatz kommt nicht zurück
Das ist der Punkt, an dem sich Werbung und Auszahlung am stärksten unterscheiden. Wer CHF 10 eigenes Geld auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, erhält CHF 20 zurück, also CHF 10 Einsatz plus CHF 10 Reingewinn. Bei einer Gratiswette mit CHF 10 Guthaben auf Quote 2.00 zahlt die Abrechnung im Regelfall nur den Gewinnanteil aus, nicht das Guthaben selbst – man erhält CHF 10 und das Guthaben ist verbraucht. Der Nettogewinn halbiert sich also gegenüber dem gleichen Betrag aus eigener Tasche.
Wie hoch der Gewinn ausfällt, hängt dann allein an der Quote. Das ist der Hebel, den ein Spieler in der Hand hat. Bei Quote 1.50 bringt ein Zehner-Guthaben CHF 5, bei Quote 3.00 bringt es CHF 20. Der Einsatz selbst bleibt in jedem Fall verloren.
Beide Schweizer Veranstalter schreiben in ihren Bedingungen, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Gewinne aus Wetten, die mit regulärem Guthaben bestritten wurden, folgen eigenen Regeln. Die Grenze zwischen «Guthaben» und «Gewinn» ist damit die erste Linie, die ein Leser der Bedingungen suchen sollte.
Die Quote entscheidet über den Wert, nicht der Aktionsbetrag
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber erfolgt die Überweisung auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto innert drei Arbeitstagen, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist. Bei der Loterie Romande liegt dieselbe Schwelle bei CHF 1’000 netto für die Gutschrift ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.
Diese Schwellen sind kein Detail der Buchhaltung. Sie bestimmen, ob ein Gewinn als Saldo im Spielsystem liegen bleibt oder ob er das Konto verlässt. Ein Guthaben, das im Wallet liegen bleibt, kann erneut bespielt werden. Wer das nicht will, sollte wissen, wo die Grenze liegt – und dass Promotionsguthaben sie nie erreicht, weil es nicht auszahlbar ist.
Wie die Auszahlung eines Gewinns berechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Fünf Rappen verschwinden.
Wer den Wert eines Promotionsguthabens einschätzen will, kann die Rechnung ohne jedes Detailwissen nachvollziehen. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 sind es CHF 9 Gewinn vor der Rundung. Bei Quote 1.50 ebenfalls, aber das stimmt nicht – bei 1.50 sind es CHF 5. Der Betrag, der beim Spielenden ankommt, ist der Aktionsbetrag multipliziert mit dem, was die Quote über 1 hinausgeht. Alles darüber Hinausgehende ist Zierde.
Was Gratisspielguthaben bei der Loterie Romande konkret bedeutete
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innerhalb von sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, sie waren dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.
Das ist die realistische Grössenordnung einer Schweizer Gratiswette, und sie ist kleiner, als der Suchbegriff vermuten lässt. Kein Einzahlungsbetrag, keine prozentuale Aufstockung, kein hoher Willkommensbetrag – ein Zehner, an einen Stadionbesuch und ein Sieben-Tage-Fenster gebunden, begrenzt auf 7’000 Stück. Der Aufwand, den die Aktion vom Teilnehmenden verlangte, war grösser als der Gegenwert.
Was ein solches Guthaben bei einem Zwei-Weg-Markt zu je Quote 1.90 im Mittel wert ist, lässt sich eingrenzen, sobald man den Quotenschlüssel des Marktes einbezieht. Zwei Quoten von 1.90 ergeben einen Quotenschlüssel von etwa 95 %, die Marge liegt bei rund 5 %. Bei einem Nettogewinn von CHF 9 je gewonnenem Guthaben entspricht das im Durchschnitt einem Wert im Band von ungefähr CHF 4 bis CHF 5 pro Aktionsteilnahme – unter der Annahme, dass ausschliesslich das Guthaben von CHF 10 in einem einzigen Zwei-Weg-Markt gesetzt wird und die Wette zur Hälfte aufgeht. Bei Zehnern ist die Quote der einzige Hebel, der noch etwas bewegt, und ein Zehner bewegt wenig.
Der Quotenschlüssel als stiller Kostenposten
Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil. Bei Quoten von 1.90 und 1.90 auf zwei Ausgänge ergibt das einen Quotenschlüssel von rund 95 % und eine Marge von etwa 5 %.
Diese fünf Prozent sind der Grund, warum aus einem Gratisguthaben nie die volle Nettogewinnsumme beim Spielenden ankommt, wenn er sie wieder einsetzt. Die Marge steckt in jeder Quote, in der bezahlten wie in der mit Guthaben bestrittenen. Wer den Wert einer Gratiswette berechnet, ohne die Marge zu berücksichtigen, rechnet den Bruttogewinn aus und nennt ihn Wert.
Bei so kleinen Guthaben ist die Marge kein dramatischer Posten, aber sie ist der einzige Posten, der systematisch in dieselbe Richtung wirkt. Über viele Wetten hinweg wandert der Quotenschlüsselanteil zum Veranstalter und nicht zum Spielenden. Bei einer einzelnen Zehner-Gratiswette ist das ein Centbetrag, bei einer Dauerlösung aus Guthaben und Nachschüssen der Grund, warum die Rechnung nicht aufgeht.
Der Registrierungsvorgang selbst
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Diese Gebietsaufteilung ist für einen Neukunden die zentrale Einschränkung, und sie ist keine Formalität. Wer im Kanton Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht an ein Konto, und wer im Kanton Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern ist damit für die meisten keine Wahl. Und für alle, die ausserhalb der Schweiz wohnen, ist sie gar keine.
Rechtslage: Warum Gratisaktionen in der Schweiz klein ausfallen
Die Antwort ist ein einziger Satz aus dem Geldspielgesetz, und er erklärt fast alles, was einem bei der Suche nach einer Schweizer Gratiswette auffällt: Wer Gratisspiele oder Gratisspielguthaben anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsichtsbehörde hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist keine Politik der Verknappung aus Geiz, sondern eine Aufsicht, die jede Aktion einzeln anschaut, bevor sie auf den Markt darf.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Nettoerträge gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Ein ausländischer Anbieter mit Curaçao-, Malta- oder Deutschland-Bewilligung hat hier nichts davon, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Geltung entfaltet.
Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die sie in der Fassung vom 10. September 2026 veröffentlicht. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Rangwetten sind zulässig, wenn der Rang über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Eckball- und Kartenmärkte ebenso, und eine Esport-Sektion sucht man in der Liste vergebens. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, muss sich also nicht auf magere Live-Angebote beschränken – die Grenze liegt beim Sportspektrum, nicht beim Zeitpunkt.
Ein Hinweis, der häufig falsch weitergegeben wird: Der Veranstalter muss von den Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, aber es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Die Limiten setzt jeder Spielende selbst. Die Vorstellung, der Staat habe eine harte Depotobergrenze verhängt, hält der Rechtslage nicht stand.
Die ungeregelte Seite: Cash-Out und virtuelle Sportarten
Cash-Out ist im Schweizer Recht nicht geregelt; es ist eine Funktion jedes Veranstalters und wird nur als solche beschrieben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Dasselbe gilt für Kombiboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz und sind pro Wettenden einmal nutzbar. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein Instrument, das den Gewinn hebt, verschwindet also genau in dem Moment, in dem man den Gewinn sichern will.
Zu virtuellen Sportarten sagt das Schweizer Recht nichts, was hier wiedergegeben werden könnte. Was geregelt ist, ist Esport: Die Gespa-Liste führt keine Esport-Sektion.
Die andere Seite: Was eine ausländische Seite kostet
Da drüben gibt es keine Hausordnung, die man anrufen könnte – es gibt nur die AGB des jeweiligen Anbieters. Eine Seite ohne Schweizer Bewilligung ist nicht an das Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer dort spielt und sein Guthaben nicht ausbezahlt bekommt, steht vor einem Verfahren in einem anderen Land.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 auf der Liste benennt. Ein Block ist also eine Momentaufnahme und keine Mauer.
Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Die Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden, und es gibt keinerlei Fairness-Kontrolle. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.
Die Steuerfrage, nüchtern gerechnet
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen typischen Spielenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle, und auf dem Gewinn lasten weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Es gibt in der Schweiz auch keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine solche Steuer in einer Rechnung findet, hat sie nicht von hier.
Bei ausländischen Anbietern ist die Lage anders, und sie ist unangenehm: Zwar fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist der Punkt, an dem die Werbung mit einem grossen Willkommensbetrag endgültig bricht. Eine steuerfreie Schweizer Wette und eine voll steuerbare ausländische sind keine zwei Varianten desselben Angebots. Für die eigene Situation ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Spielerschutz: Die Limiten gelten auch für Gratiswetten
Ein Guthaben aus einer Promotion ist Spielguthaben, und Spielguthaben fällt unter dieselben Schutzregeln wie eingezahltes Geld. Dieses Missverständnis ist verbreitet und teuer: Wer glaubt, bei einer Gratiswette sei der Schutz ausgesetzt, weil man ja nichts eingesetzt hat, irrt in beide Richtungen – er hat sehr wohl etwas zu verlieren, und die Schutzinstrumente greifen trotzdem.
Verlustlimiten werden vor der ersten Wette gesetzt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die eigentliche Schutzfunktion, und sie kosten nichts, weil sie in die richtige Richtung wirken. Die Wartezeit ist gesetzlich mit 24 Stunden vorgesehen und von Swisslos und der Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen auf 72 Stunden gesetzt. Wer in einem guten Moment die Limite erhöhen will, entscheidet in einem Moment, der genau deshalb verdächtig ist. Die Sperre auf dem Erhöhungsknopf ist das wirksamste Element im ganzen Schweizer Schutzsystem, weil sie genau den Impuls bremst, der dem Schutz zuwiderläuft.
Was den 30-Tage-Wert betrifft: Diese Limite gilt für Verluste über den Monat, nicht für Einsätze. Wer CHF 500 Verlustlimite für 30 Tage eingestellt hat und die mit einem Gratisguthaben teilweise erfüllt, hat weniger Spielraum für die nächsten vier Wochen. Auch Gratiswetten verbrauchen die Limite.
Die Spielsperre lässt sich nicht beliebig aufheben
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die entscheidende Auskunft für jemanden, der bei einem Anbieter pausieren will und annimmt, das gelte nur dort. Eine unbefristete Sperre folgt einem in jedes Casino. Und ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach dem Geldspielgesetz keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und gewinnt, gewinnt nichts.
Dass Spielschutz an Verkaufsstellen nicht lückenlos funktioniert, ist belegt. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, beschreibt ihn falsch. Am eigenen Konto sieht die Lage anders aus: Die Registrierung verlangt Ausweisprüfung und Mindestalter, und die Limiten sind verpflichtend und stehen unter Aufsicht.
Der Zugang, den man nicht überall bekommt
Ein eingeschränkter Zugang ist keine Sicherheitsfunktion, die von selbst greift; sie folgt aus der Bewilligung. Nur wer im Vertragsgebiet wohnt, bekommt ein Konto, und die Auszahlung von Gewinnen und Salden ist nur auf ein Zahlungskonto möglich, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind ausgeschlossen. Wer sein Geld woanders hin leitet, bekommt es nicht.
Ausländische Anbieter sind an das Sperrregister nicht angebunden. Das ist kein Nebeneffekt der Bewilligungslage, sondern ihr Kern: Wer sich in der Schweiz sperren lässt, sperrt sich nicht bei ihnen. Wer sich eine Auszeit nimmt und sie mit einem ausländischen Konto überbrückt, hat keine Auszeit genommen, sondern nur die Konten gewechselt.
Gratisaktionen und Boni: Was die Regeln den Spielenden kosten
Um eine Gratisaktion zu beurteilen, genügen vier Auskünfte: Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit des Guthabens und Höchstgrenze. Steht eine davon nicht in den Bedingungen, ist die Auktion ein Blindkauf.
Die Frist
Die Loterie-Romande-Aktion lief an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, und der eingegebene Code musste innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto landen. Danach war Schluss, unabhängig davon, wie früh man im Stadion war.
Sieben Tage sind grosszügig, wenn man die Karte am Sonntag in der Hand hat, und knapp, wenn die Promotionsmail im Ordner für Späteres landet. Eine Frist ist die einfachste Falle und die am wenigsten tragische: Man verliert nur den Zugang zu einem Zehner.
Die Gültigkeit des Guthabens
Die 7’000 Guthaben aus derselben Aktion waren dreissig Tage gültig. Dreissig Tage klingen nach viel Zeit für einen einzigen Einsatz von CHF 10. In der Praxis ist ein Verfallsdatum eine Umschlagfrist für Ungeduld – wer das Guthaben nicht einsetzt, verliert es, und der Druck geht vom Kalender aus. Der Fairness halber: Dreissig Tage sind bei einem Zehner ein normaler Zeitraum.
Die Auszahlbarkeit
Und jetzt der Posten, der alles andere überschattet: Das Guthaben ist nicht auszahlbar, und bei beiden Schweizer Veranstaltern steht dieser Satz in den Bedingungen. Ein nicht auszahlbares Guthaben kann nur über Wetten verwertet werden, und der verwertbare Betrag ist der Nettoanteil aus der Wette, nicht das Guthaben.
Wer aus einer Gratiswette CHF 9 Gewinn macht, hat CHF 9 gewonnen und kein Guthaben mehr. Von den CHF 9 wird nichts abgezogen, weil es noch nie im auszahlbaren Saldo gestanden hat. Das ist die Konstruktion, und sie ist sauber, solange man sie kennt.
Die Obergrenze
Die 7’000 Stück waren die Obergrenze der Aktion. Für Swisslos Sporttip liegen die Einsätze zwischen CHF 1 und CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette, bei Systemwetten bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Dass eine Wette über der Limite gar nicht erst angenommen wird, ist die angenehmere Variante. Die unangenehmere existiert bei Anbietern, die einen Einsatz annehmen und erst hinterher nennen, unter welchen Bedingungen er zu einem Aktionsguthaben gerechnet wird.
Was der Blick in die Bedingungen bringt
Ein Anbieter mit einem grossen Willkommensbetrag, einer Wagering-Anforderung, einer Mindestquote, einer Frist und einer Deckelung auf den Freiwettgewinn hat vier bewegliche Teile und einen festen Wert, und der feste Wert ist selten der beworbene. Ein Anbieter mit einem kleinen, an eine Bedingung gebundenen Betrag hat nichts zu verstecken, was sich nicht in zwei Sätzen sagen lässt.
Beide Schweizer Veranstalter befinden sich in der zweiten Gruppe. Das ist nicht Bescheidenheit, sondern Folge der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Wer Curaçao, Malta oder Deutschland als Bewilligungsgrundlage liest, liest nichts, was in der Schweiz gilt. Das ist kein Unterschied im Kleingedruckten, sondern der Unterschied zwischen einem Rahmen und keinem.
Die Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Zürcher Zehner mit drei Limiten
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, und die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung plus eine Bewilligung pro Spiel.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Genau diese Gebiete bilden das Swisslos-Vertragsgebiet, und nur wer dort wohnt oder sich gewöhnlich dort aufhält, kommt an ein Online-Konto. Für viele Deutschschweizer ist Sporttip die einzige legal zugängliche Adresse für eine Sportwette – nicht weil sie die beste ist, sondern weil die andere Veranstalterin sie nicht bedienen darf.
Das Wettangebot hat harte Kanten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in diesen Momenten auf einen Treffer setzt, setzt auf eine Regel, die er nicht gelesen hat.
Zwei Fristen gehören in jeden Vergleich. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate für die Geltendmachung sind reichlich, zehn Tage für eine Einsprache sind es nicht. Die zweite Frist ist die, die man kennen sollte, bevor man sie braucht.
Beim Geld ist Swisslos berechenbar: zweimal pro 365 Tage kostet die Auszahlung von Spielguthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto nichts, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Beim Aufladen liegt der Mindestbetrag bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und gekauft werden kann nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Ein Veranstalter, der zweimal im Jahr kostenlos auszahlt und danach 3 % nimmt, ist kein Wohltäter, aber er ist transparent. Die dritte Auszahlung ist die erste, die Geld kostet, und die wenigsten Spielenden werden sie erreichen. Für den, der sie erreicht, ist es die Gebühr dafür, dass das Geld überhaupt das Haus verlässt.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Zehner mit kurzer Frist
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Beispiel dafür, wie eine Schweizer Gratiswette aussieht, wenn sie stattfindet. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet und musste innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden. Der Gegenwert: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.
Man kann über diese Aktion spotten, und man sollte es kurz tun: ein Zehner für einen Stadionbesuch, verteilt auf sieben Termine, mit einer Woche zum Einlösen. Danach hört der Spott auf, denn die Aktion erfüllt genau das, was die vorgängige Zustimmung der Gespa verlangt – sie ist erkennbar eine Zugabe und nicht das Produkt.
Die Einzahlungsseite ist strenger als bei Sporttip. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Dass ein Wallet-Guthaben gedeckelt ist, unterscheidet die Loterie Romande von den meisten Anbietern im Markt. Wer dort ein grosses Guthaben parkieren will, kann es nicht, und das ist eine Obergrenze, die man entweder als Schutz oder als Ärgernis liest. Für den typischen Spielenden mit einem Zehner bis hundert Franken im Monat ist sie schlicht nicht relevant – bis zu dem Tag, an dem ein grosser Gewinn im Wallet landet und die Auszahlung ansteht.
PowBet: beworben, aber ohne Schweizer Bewilligung
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Eine Bewilligung, die in der Schweiz wirksam wäre, ist für PowBet nicht feststellbar. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Wer bei PowBet ein Konto eröffnet und später nicht mehr hineinkommt, ruft nicht in Bern an. Das ist der ganze Kostenpunkt, und er lässt sich nicht mit einem Willkommensbetrag verrechnen. Wer ein Konto dort hält, sollte die eigenen Bedingungen als die einzige Regel akzeptieren, die für ihn gilt.
Das ist der Gegensatz zum Schweizer Zehner, und er ist der Vergleich, den diese Liste zeigen soll: nicht zehn gleichartige Prämien, sondern eine Bewilligung auf zwei Zeilen und ihre Abwesenheit auf acht.
20Bet: ungeprüft, und die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel
Auch 20Bet hat keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden; die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains und wird ständig verändert.
Die Sperrliste ist das einzige Instrument, das der Schweizer Aufsicht gegenüber ausländischen Anbietern zur Verfügung steht, und sie wirkt nicht auf den Anbieter, sondern auf den Zugang durch die Telekom-Anbieter – DNS-Sperren, die sich innerhalb von Stunden umgehen lassen. Wer sein Konto bei 20Bet über eine andere Domain erreicht, erreicht es weiterhin. Der Schutz ist also eine Zugangsbarriere und kein Schutz der Person, und wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, verlässt sich auf dessen Hausordnung.
Wer die Registrierung mit einer Schweizer Adresse versucht, tut gut daran, die Identifikationsanforderungen des Anbieters zu lesen, bevor er Daten hochlädt.
myBet: identische Bewilligungslage, unterschiedliche Risikolage
myBet teilt die Einordnung mit den beiden vorherigen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung feststellbar, Domain auf der Sperrliste möglich.
Für einen Spielenden mit Schweizer Wohnsitz ist die Liste der Dinge, die ihm bei myBet nicht zur Verfügung stehen, identisch mit der bei PowBet und 20Bet. Was sich unterscheidet, ist nicht die Bewilligungslage, sondern das eigene Verhalten: Ob man sein Geld abziehen kann, hängt dort an den Bedingungen des Anbieters, an der Auszahlungsdauer, an Limiten, die der Anbieter jederzeit ändern kann.
Und an dem Verhalten, das man selbst nicht kontrollieren kann. Wer in einem Schweizer Verfahren gegen einen nicht bewilligten Anbieter genannt wird, riskiert den Einzug seiner Einsätze und Gewinne – bei Verlusten hilft ihm niemand.
ZotaBet: die Sperrliste ist kein Statussymbol
ZotaBet steht in derselben Kategorie wie die drei vorherigen. Keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine wirksame Bewilligung feststellbar, eine Sperrliste der Gespa, die seine Domain aufnehmen kann.
Dass eine Domain gesperrt wird, ist kein einmaliger Vorgang. Das Domain-Hopping der Anbieter ist die Antwort darauf und der Grund, warum die Liste 671 Einträge lang ist. Für einen Spielenden bedeutet das: Wer heute gesperrt ist, ist morgen über eine andere Adresse erreichbar, und wer heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt sein. Das Häkchen «Zugang blockiert» hat deshalb wenig Aussagekraft über den Anbieter – es sagt etwas über eine Domain zu einem Zeitpunkt.
Bettilt: viele Zahlungswege sagen nichts über die Sicherheit der Zahlung
Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung. Eine Blockierung durch Schweizer Telekom-Anbieter ist möglich.
Zahlungswege sind bei ausländischen Anbietern oft das erste und das letzte Verkaufsargument, und sie bewegen nichts an der Bewilligungsfrage. In der Schweiz sind Auszahlungen von bewilligten Sportwetten nur auf ein Konto möglich, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet – anonyme Zahlungen sind ausgeschlossen. Ausserhalb der Bewilligung gibt es keine vergleichbare Regel, weil die Zahlungswege des Anbieters dort seine eigenen sind.
Unibet: ein bekannter Name ist keine Aufsicht
Unibet hat keine Schweizer Bewilligung – keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, eine Sperrliste, auf der die Domain stehen kann.
Ein Name, den man kennt, ist kein Argument. Die Aufsicht hängt nicht an der Grösse des Anbieters, sondern an der Bewilligung, und in der Schweiz gibt es für Sportwetten nur zwei. Wer sich auf die Bekanntheit des Namens verlässt, verlässt sich auf einen Ruf und nicht auf einen Rechtsweg.
Sportuna: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Weg
Sportuna steht in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, eine Sperrliste, die die Domain erfassen kann.
Der Punkt, der bei allen fünf vorherigen wiederkehrt und deshalb vor der Entscheidung stehen sollte: Der Spielende wird für das Spielen bei einem nicht bewilligten Anbieter nicht bestraft. Aber er bekommt bei einem Streit keine Instanz, die für ihn entscheidet.
Wettigo: die letzte Zeile ist die wichtigste
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angebunden, hat keinen Schweizer Rechtsweg, und eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht feststellbar. Eine Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Damit ist die Liste der acht vollständig, und sie liest sich gleichförmig, weil die Rechtslage gleichförmig ist. Genau darin liegt der Kostenpunkt, den man leicht überliest: Wo acht Zeilen identisch sind, ist nicht die Qualität identisch, sondern das Fehlen des Rahmens.
Was ein Gratisguthaben von CHF 10 im Mittel wert ist
Die Rechnung gehört offen auf den Tisch, und sie gibt eine Bandbreite und keinen Punktwert. Grundlage sind die Bedingungen des Gratisspielguthabens, das die Loterie Romande im Rahmen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ausgegeben hat: nominal CHF 10, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar, der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht mitbezahlt.
Für den Markt wird ein illustrativer Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 angenommen. Das ist ein Beispiel und kein quotierter Preis. Die beiden Kehrwerte ergeben zusammen etwa 1.0526, der Quotenschlüssel des Marktes liegt damit bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %.
Ein Nettogewinn von CHF 5 bei Quote 1.50, von CHF 9 bei Quote 1.90 und von CHF 20 bei Quote 3.00. Der mittlere aller drei Fälle liegt bei rund CHF 11. Die drei Quoten stehen hier als Bandbreite für das, was ein Zehner an Nettogewinn überhaupt hergibt.
Der tatsächliche Mittelwert des Guthabens liegt bei einem einzigen Einsatz auf einen Zwei-Weg-Markt zu 1.90 bei etwa CHF 4 bis CHF 5. Ein Teil dieses Wertes geht an den Quotenschlüssel des Marktes, der bei rund 95 % liegt. Wer mit dem Guthaben zwei Wetten nacheinander auf denselben Markt bestreitet, halbiert die Zahl, denn der Quotenschlüssel wird zweimal fällig.
Die Einschränkungen gehören zur Zahl. Die Rechnung unterstellt, dass ausschliesslich die CHF 10 des Guthabens in einem einzigen Zwei-Weg-Markt gesetzt werden, und sie unterstellt, dass beide Ausgänge des Marktes gleich wahrscheinlich sind. Das ist ein statistischer Mittelwert über sehr viele vergleichbare Fälle und keine Aussage über den Ausgang einer einzelnen Wette. Kein Einsatz, keine Quote und kein Markt versprechen einen Gewinn.
Bemerkenswert an dieser Rechnung ist weniger das Ergebnis als sein Verhältnis zum Aufwand: ein Stadionbesuch, ein Code, ein Sieben-Tage-Fenster, eine Verifizierung, dreissig Tage Gültigkeit – und ein statistischer Wert von vier bis fünf Franken, mit einer Marge, die auf dem Weg abgeht. Ein Zehner ist ein Zehner. Die Aktion ist ehrlich, und genau deshalb ist sie nicht gross.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Bekommen Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz einfach so eine Gratiswette?
Nein. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die beiden Schweizer Veranstalter erhielten 2025 zusammen 32 solche Zustimmungen – 24 die Loterie Romande und 8 Swisslos. Eine Gratiswette gehört damit zu einer einzelnen Aktion, nicht zum Registrierungsvorgang.
Warum sind die Gratisaktionen der beiden Schweizer Veranstalter so klein?
Weil jede Aktion vorab bewilligt werden muss und die Aufsicht jede einzeln prüft. Die Loterie Romande gab bei ihrer Aktion 7’000 Guthaben zu CHF 10 aus, Swisslos und sie teilten sich 2025 die Zustimmungen – 24 und 8. Wer eine Gratiswette gross bewirbt, tut das meist ohne Schweizer Bewilligung.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 2.00 zahlt die Abrechnung nur den Gewinnanteil von CHF 10 aus, nicht die CHF 10 Guthaben selbst. Der Nettogewinn ist deshalb halb so gross wie bei einem Einsatz aus eigener Tasche. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar.
Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange galt es?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und gab CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Der Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, das Guthaben galt dreissig Tage und war nicht auszahlbar.
Ab welchem Betrag schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?
Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt, ebenso die Einzahlungen pro 30 Tage. Gratisspielguthaben ist in jedem Fall nicht auszahlbar. Bei Swisslos liegt die Schwelle bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei der Registrierung bewerben?
Sie haben keine in der Schweiz wirksame Bewilligung, sind nicht an das Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Veranstalterin eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton voll steuerbar.
Bonus – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
