Sportwetten Bonus für Neukunden — kleine Geschenke, teuer erkauft

Updated Oktober 2026
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Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen der besprochenen Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS) geprüft.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Wer im Schweizer Sportwettenmarkt nach einem Neukundenbonus sucht, stösst auf eine eigentümliche Landschaft. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter, die überhaupt wetten dürfen, mit kleinen, stark verzinsten Zückerchen. Auf der anderen Seite drängt sich eine ganze Reihe ausländischer Plattformen mit grossen Zahlen in die Suchergebnisse — und mit Regeln, die niemand in der Schweiz durchsetzt. Genau darin liegt der eigentliche Preis des Startangebots: Der Bonus selbst ist fast nie das Problem, das Kleingedruckte darum herum ist es.

Die Startangebote der Schweizer Veranstalter im Vergleich

Wer Sportwetten in der Schweiz veranstalten will, braucht eine Bewilligung, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Der interkantonale Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktbeobachtung, sondern Recht — und es erklärt, warum jede Liste von Schweizer Neukundenangeboten zwangsläufig kurz ist. Wer eine zehnte «Schweizer» Wettseite findet, hat in Wahrheit eine ausländische gefunden.

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung Produkt Gebiet
Swisslos Bewilligung für Grossspiele in der Schweiz SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Sporttip AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Bewilligung für Grossspiele in der Schweiz Société de la Loterie de la Suisse Romande Jouez Sport FR, GE, JU, NE, VD, VS
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
myBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
1xBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung gemeldet — Nordic

Die Spalte mit dem Gebiet sieht bei den acht ausländischen Zeilen leer aus, und das ist der Punkt: Sie haben kein Vertragsgebiet in der Schweiz, weil sie keine Bewilligung haben. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendwo sonst — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer auf einer solchen Plattform gewinnt, dem wird der Gewinn nicht durch ein Schweizer Verfahren gesichert, sondern der Rechtsordnung des Sitzlandes überlassen. Was das praktisch heisst, wird im Abschnitt «PowBet, myBet, 1xBet und BDMBet: das grosse Versprechen ohne Schweizer Rückhalt» erläutert.

Die Reihenfolge dieser Liste folgt nicht der beworbenen Summe, sondern dem, was tatsächlich am Konto ankommt: erst die beiden bewilligten Veranstalter mit ihren Bedingungen, dann die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielerinnen und Spieler im Alltag treffen — bewertet an denselben Kriterien, aber ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost, der nur online greift

Swisslos ist in Basel domiziliert und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Online läuft das Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip, und Sporttip ist kein Bonusgeschäft im landläufigen Sinn. Es gibt kein grosses Startguthaben, es gibt einen Kombiboost, und dieser Boosts ist ein gutes Lehrstück darüber, wie Neukundenangebote in der Schweiz funktionieren.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die 100 % sind also nicht der Einstieg, sondern die Endstation einer langen Kombination — und je länger die Kombination, desto kleiner die Chance, dass überhaupt ein Nettogewinn entsteht, auf den sich der Bonus rechnen kann.

Dazu kommt die Registrierungshürde. Für ein Online-Konto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine Spielsperre darf nicht bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in Genf sitzt, kommt auf diesem Weg nicht zu einem Sporttip-Konto — dafür gibt es die Loterie Romande.

Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das Neukundenangebot, das hier Spuren hinterlassen hat, war eine Aktion statt eines dauerhaften Bonus: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen.

Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist der Charakter des Neukundenangebots in der Westschweiz: klein, zeitlich scharf begrenzt, an einen Kanal gebunden, und das Guthaben bleibt Spielguthaben. Für den Kontostand heisst das: Es sieht nach Geld aus, es verhält sich wie Geld beim Wetten, und beim Auszahlen ist es keines.

Wer auf einem Schweizer Spielerkonto liegt, hat ohnehin andere Grenzen als bei den meisten ausländischen Seiten. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine der Zahlungsarten bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Auszahlung selbst hat bei Swisslos eine Gebührenschwelle: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Startguthaben also als Bargeld versteht, zahlt unter Umständen dreimal für dieselbe Freude: einmal mit Zeit, einmal mit einer Kommission und einmal mit einem Guthaben, das von Anfang an nicht auszahlbar war.

PowBet, myBet, 1xBet und BDMBet: das grosse Versprechen ohne Schweizer Rückhalt

Die acht folgenden Plattformen sind ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind bewusst in dieser Liste, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler ihnen begegnen — in Werbeanzeigen, in Foren, über Empfehlungen. Sie werden hier an denselben Kriterien gemessen wie die beiden bewilligten Veranstalter. Nur führt kein Kriterium dieser acht zu einer Schweizer Bewilligung, denn eine solche haben sie nicht.

PowBet, myBet, 1xBet und BDMBet sind der harte Kern dessen, was ein Neukundensuchender im Netz findet. Ihre Gemeinsamkeit ist eine Bewilligungslage, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Die Kehrseite dieser Konstruktion ist konkret und nicht abstrakt: Diese Plattformen sind nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich dort — nicht in der Schweiz. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg gegen sie. Und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Diese Sperrliste ist eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele sowie bet365 als gelistet.

Das Geschäftsmodell, das hinter einem Werbeversprechen ohne Schweizer Bewilligung steht, ist juristisch kein Kavaliersdelikt: Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder jedes andere Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Wer dort spielt, spielt in einem Raum ohne Schweizer Schutz und ohne Schweizer Fair-Play-Kontrolle.

Coolzino, Bahigo, N1 Bet und Fezbet: dieselbe Bewilligungslücke, andere Marken

Coolzino, Bahigo, N1 Bet und Fezbet fallen in dieselbe Kategorie, und es wäre ein Fehler, sie als Einzelfälle zu behandeln. Was bei PowBet und 1xBet strukturell gilt, gilt bei ihnen genauso: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Bewilligungslage ohne Wirkung in der Schweiz und eine Domain, die auf der Sperrliste landen kann.

Der praktische Unterschied zwischen diesen vier und den vier oben liegt nicht in der Bewilligung, sondern in dem, was der Spieler selbst prüfen kann. Ob ein Anbieter eine Auszahlung in Tagen oder in Wochen ausführt, ob er Limiten kennt, ob er einen Cash-Out anbietet und zu welchem Preis — das alles ist eine Frage seiner eigenen Bedingungen, nicht der Schweizer Regulierung, denn Schweizer Regulierung bindet ihn nicht. Wer trotzdem dort ein Konto erwägt, sollte die Bedingungen selbst lesen und dabei auf genau die Punkte achten, die den Wert eines Angebots bestimmen: Mindestquote, Frist, Einsatzgrenze, Auszahlbarkeit des Guthabens. Keine Schweizer Stelle wird das für ihn nachholen.

Grundlagen: Aus was ein Neukundenangebot in der Schweiz tatsächlich besteht

Der Rechtsrahmen entscheidet, wie gross ein Startangebot sein darf

Der erste Grundsatz, den ein Neukunde verstehen muss, ist kein Bonusdetail, sondern eine Bewilligungsfrage. Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Innerhalb dieses Rahmens gibt es eine Regel, die jedes Schweizer Willkommensangebot klein hält. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Zahl der Gelegenheiten, bei denen ein Schweizer Veranstalter überhaupt Gratisguthaben ausgeben durfte — für ein ganzes Jahr, für zwei Unternehmen. Wer also ein grosszügiges deutsches oder österreichisches Willkommenspaket kennt und dasselbe in der Schweiz erwartet, sucht ein Angebot, das es hier nicht geben darf.

Der zweite Grundsatz betrifft die Herkunft der Zahlen: Bonusbeträge und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Kein Gesetz legt einen Bonus fest, kein Aufsichtsorgan genehmigt einen Prozentsatz. Was auf der Seite eines Anbieters als Bedingung steht, ist die einzige verbindliche Quelle — und das gilt für die beiden bewilligten Veranstalter genauso wie für jede Plattform ohne Bewilligung.

Gratisspielguthaben, Freiwette und Boost sind drei verschiedene Dinge

Ein dritter Grundsatz ist begrifflicher Natur, und er kostet mehr Geld als jede Gebühr. Gratisspielguthaben, Freiwette und Boost werden im Alltag durcheinandergeworfen, verhalten sich aber völlig unterschiedlich.

Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff, und es ist nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion erhält, kann damit wetten, aber er kann es nicht abheben — weder vorher noch nachher. Eine Freiwette ist etwas anderes: Bei einer Freiwette wird in vielen Märkten der Einsatz im Gewinnfall nicht mit ausbezahlt. Man gewinnt also nur den Nettogewinn, nicht die Wette zurück. Wer 10 Franken Freiwette zu Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt in diesem Modell 10 Franken Nettogewinn, nicht 20 Franken Auszahlung. Ein Boost wiederum ist kein Guthaben, sondern ein Zuschlag auf einen Nettogewinn — beim Kombiboost auf den Nettogewinn einer Kombination, bei einem Quotenboost auf die Quote selbst.

Der Unterschied entscheidet, was am Ende auf dem Konto liegt. Ein Zuschlag, der auf den Nettogewinn rechnet, zahlt gar nichts, wenn die Kombination verliert. Ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, ist ein Guthaben mit einer eingebauten Obergrenze von null Franken Bargeld, egal wie hoch es ist. Und eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückkommt, ist rund die Hälfte dessen wert, was ihre Zahl verspricht. Die beworbene Summe ist nie die Summe, die ankommt.

Die Registrierung ist der eigentliche Engpass

Bevor irgendein Startangebot wirkt, muss ein Konto entstehen, und in der Schweiz ist das kein Formularvorgang. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis setzt es Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Bei Swisslos heisst das: mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Diese Prüfung ist nicht Schikane, sie ist die Bedingung dafür, dass das Sperrregister funktioniert. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist gesetzlich vorgeschrieben, und Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Wer also ein Startangebot prüft, prüft zuerst, ob er überhaupt in dessen Gebiet wohnt — das ist die Frage, die jede weitere Frage nach dem Bonus erübrigt, wenn die Antwort nein lautet.

Was Wetten wert sind, wenn der Bonus nichts zahlt

Auch ohne Bonus bleibt die Rechnung dieselbe, und das ist die Basis, auf der jeder Zuschlag sitzt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese scheinbar technische Regel schneidet bei jeder Wette ein paar Rappen ab, und sie erklärt, warum die eigene Nachrechnung auf dem Taschenrechner oft ein paar Rappen über dem Kontostand liegt.

Dazu kommen Regeln, die den Wert einer Wette verschieben. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Sieger nach 90 Minuten ist also nicht dieselbe wie eine Wette auf den Sieger des Turniers. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Kombination, die durch eine Absage auf Quote 1.00 fällt, ist noch keine verlorene Wette — sie ist nur plötzlich viel weniger wert.

Und schliesslich die Regeln, die nichts kosten, solange man sie nicht braucht, und alles kosten, wenn man sie braucht. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis die öffentliche Bekanntmachung passiert ist, während man im Ausland war.

Rechtslage: Was die Bewilligung kostet und was sie abdeckt

Der geschlossene Katalog: was überhaupt gewettet werden darf

In der Schweiz darf nicht auf alles gewettet werden, was ein Buchmacher anbietet. Die bewilligte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Diese Liste hat Eigenschaften, die ein Neukunde kennen sollte. Qualifikationsrunden sind nur wettbar, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Nur Sportereignisse sind wettbar. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, bei einem Veranstalter, der über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und ist Sache des jeweiligen Veranstalters — bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Das ist der Preis der Bewilligung in Reinform: Der Schweizer Markt ist sauber, begrenzt und langweilig, und das Ausland ist breit, unbegrenzt und ohne Rückhalt. Wer ein Neukundenangebot bewertet, bewertet immer auch, ob er Märkte sucht, die es hier gar nicht geben darf.

Quotenschlüssel und Marge: was in jedem Preis schon steckt

Eine Quote ist kein Naturereignis, sie ist ein Preis mit einer Marge darin. Der Quotenschlüssel — die Auszahlungsquote eines Marktes — ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt: Eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Wert. Ein Markt mit Quote 1.90 auf drei gleich wahrscheinliche Ausgänge zahlt also weniger zurück als die Wahrscheinlichkeitssumme vorgibt, und die Differenz ist das Einkommen des Veranstalters pro Einheit Einsatz.

Das ist der Grund, warum ein Zuschlag auf den Nettogewinn etwas anderes ist als ein grösserer Markt. Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn um 5, 20, 40 oder 100 % — er senkt die Marge des Veranstalters auf dieser einen Wette. Aber er tut es nur, wenn vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 aufgehen, und er tut es auf einen Gewinn, der in der Kombination ohnehin unwahrscheinlicher wird, je mehr Voraussagen dazukommen. Der Bonus wächst mit der Länge der Kombination, die Chance auf den begünstigten Gewinn schrumpft mit ihr. Beides gehört auf dieselbe Seite einer Rechnung.

Was der Zuschlag nach den Inputs des Veranstalters wert sein kann, lässt sich illustrieren. Angenommen, jemand setzt CHF 10 auf eine Kombination aus vier ausgewählten Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 — eine Beispielrechnung, kein Zitat eines Preises. Die Gesamtquote ist das Produkt der vier Quoten und beträgt 9’792. Die Auszahlung aus Einsatz mal Gesamtquote liegt bei rund CHF 97.90, der Nettogewinn bei rund CHF 87.90. Darauf schlägt der Kombiboost bei vier Voraussagen 5 % des Nettogewinns auf, was ungefähr CHF 4.40 entspricht: Die Auszahlung landete dann bei rund CHF 102.30, und die vom Kombiboost getragene Erhöhung also bei ungefähr 4.5 % der Auszahlung, die die Wette ohne Zuschlag ergeben hätte. Streicht man eine Voraussage auf drei und setzt stattdessen eine fünfte auf einer Quote unter 1.50 hinzu, bleibt der Boost bei 5 % oder entfällt ganz —, so scharf ist die Mindestquote von 1.50. Wer sieben Voraussagen zusammenbringt, kommt auf 20 % Zuschlag, bei zehn auf 40 %, bei fünfzehn auf 100 %. Die 100 % verlangen also fünfzehn aufgehende Voraussagen zu je mindestens 1.50, und diese Stufe ist kein Neukundenangebot mehr, sondern eine Meisterprüfung in Geduld.

Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung unter der Annahme, dass die gewählten Voraussagen aufgehen. Sie sagt, was die Auszahlung im Gewinnfall beträgt, und nichts darüber, wie wahrscheinlich dieser Fall ist. Der Beitrag des Boosts bleibt in absoluten Zahlen klein: rund vier Franken an einer Zehn-Franken-Wette.

Fremde Bewilligungen und die Sperrliste

Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, und der Grund ist einfach: Es gibt keine. Sie veröffentlicht die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Was eine ausländische Domain auf dieser Liste bedeutet, ist keine Empfehlung, sondern eine Zugangssperre. Und was ein ausländischer Anbieter ausserhalb dieser Liste bedeutet, ist derselbe Status ohne die Blockade.

Für den Spieler ist die praktische Frage nicht, ob eine ausländische Bewilligung existiert, sondern ob sie durchsetzbar ist. Ist sie nicht, dann gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Dann gibt es keine Verbindung zum Sperrregister, was bedeutet: Wer sich bei einer Schweizer Stelle sperren lässt, ist damit nicht bei der ausländischen Plattform gesperrt. Dann gibt es keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle über Marktgestaltung oder Auszahlungspraxis. Und die ausländischen Gewinne sind steuerlich nach kantonaler Praxis zu behandeln — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in einem Kanton mit dieser Praxis wohnt, hat bei der ausländischen Plattform also zwei Probleme statt einem.

Steuern: der Freibetrag, der fast nie greift

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.

Für den typischen Wettenden ist diese ganze Konstruktion ohne Belang: Ein einzelner Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, damit fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer sich in einer steuerlichen Sondersituation befindet, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung: warum manche Angebote gar nicht beworben werden dürfen

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Und Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten — ein Verstoss wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Kein Zeitverbot für Werbung existiert; daran liegt es nicht, dass Plakate abends hängen.

Diese Regel ist der Grund, warum ausländische Willkommensversprechen auf Schweizer Seiten nur beschrieben und nie angepriesen werden dürfen — und warum sie hier an denselben Kriterien gemessen werden wie die bewilligten Veranstalter, ohne dass daraus eine Empfehlung wird. Wer das grosse Willkommenspaket einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung sieht, sieht das Angebot eines Unternehmens, dessen Bewilligungslage in der Schweiz keine Kraft hat, und dessen Anbieter sich mit dem Veranstalten ohne Bewilligung strafbar macht.

Spielerschutz: die Limiten, die vor der ersten Wette stehen

Verlustlimiten setzt der Spieler, nicht der Staat

Wer zum ersten Mal bei Sporttip teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Dass die Limite vom Spieler stammt und nicht vom Gesetz, ist der Kern dieser Konstruktion. Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt. Rechtlich wirkt eine Senkung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer also im ersten Enthusiasmus eine hohe Limite setzt, weil das Konto sonst nicht freigeschaltet wird, hat sich selbst eine Erhöhungssperre von drei Tagen eingeräumt — aber auch eine Zahl, die im Spielverlauf niemand mehr für ihn korrigiert.

Der Spielerschutz ist damit keine Bremse, die der Veranstalter zieht, sondern eine, die der Wettende zieht — und ein Startangebot ändert daran nichts. Ein Willkommensbonus ersetzt keine Limite und lockert keine. Das Bedingungswerk eines Bonus und die Limitenmaske einer Registrierung sind zwei getrennte Dinge, und nur eines davon schützt.

Die Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Sperrsystem greift über Produktgrenzen hinweg, das ist seine Stärke.

Der Rechtsrahmen dahinter: Das Gesetz regelt die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle beteiligt ist. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Wer das ernst nimmt, versteht auch, was ein ausländisches Konto daran ändert: nichts zum Guten. Die Verbindung zum Schweizer Sperrregister existiert dort nicht. Die wirksamste Schutzmassnahme der Schweiz endet an der Landesgrenze, und ein Neukundenangebot ist genau die Situation, in der die Registrierung stattfindet.

Wenn der Veranstalter selbst zum Verkaufsstellenrisiko wird

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und das Ergebnis für Sportwetten an Verkaufsstellen ist ernüchternd: In 47.5 % von 200 Fällen wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf den Tisch, weil sie eine bequeme Annahme zerstört. Der Schweizer Schutz ist institutionell stark und an der Theke löchrig.

Für den Onlinebereich heisst das nicht, dass die Kontrolle versagt — Online gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, wer unter 18 ist, wird online nicht zugelassen. Aber es heisst, dass «bewilligt» nicht dasselbe ist wie «lückenlos». Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wetten ohne durchsichtige Kontrolle: Livewetten und Cash-Out

Zwei Mechaniken verdienen ein eigenes Wort, weil sie in der Werbung als Komfort auftreten und in den Bedingungen als Vorbehalt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Quote 1.00 bedeutet: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn ist null. Das ist keine Bestrafung, es ist der technische Ausdruck dafür, dass zu spät gesetzt wurde. Der Wettende trägt die Verantwortung für den Zeitpunkt.

Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Und bei einem Quoten- oder Profitboost verfällt der Boost, wenn Cash-Out genutzt wird. Wer eine geboostete Wette verkauft, verkauft den Boost mit.

Die Bet-Builder-Regel und die abgesagte Wette

Zwei Konstruktionsdetails zeigen, wie viel Terminologie hinter einem einfachen Wettschein steckt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Rückerstattung schützt den Einsatz, nicht die Chance — wer eine Kombination über mehrere Tage aufbaut und erst kurz vor dem Anpfiff erfährt, dass sie hätte anders gebaut werden müssen, hat nichts verloren und auch nichts gewonnen. Der genutzte Boost, der an diese Kombination gebunden war, ist mit ihr weg.

Neukundenangebote im Detail: was Gratisspielguthaben, Freiwette und Boost verrechnen

Warum es in der Schweiz keinen klassischen Einzahlungsbonus gibt

Wer aus dem deutschen oder österreichischen Markt kommt, sucht einen Einzahlungsbonus: 100 % auf die erste Einzahlung, ein bestimmter Umsatz, dann wird ausgezahlt. In der Schweiz existiert dieses Produkt bei den bewilligten Veranstaltern nicht. Der Grund ist derselbe wie zuvor: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa — 2025 gab es vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Ein Markt, in dem die Aufsicht Freiguthaben einzeln genehmigt, ist kein Markt für 100-Prozent-Einzahlungsversprechen mit offenem Bonusvolumen.

Das heisst nicht, dass es nichts gibt. Es heisst, dass die Startvorteile andere Formen annehmen: ein Gratisspielguthaben aus einer zeitlich befristeten Aktion, ein Zuschlag auf einen Nettogewinn, eine quotenerhöhende Aktion. Alle drei Formen haben gemein, dass sie an Bedingungen gebunden sind und dass ihre Auszahlbarkeit nicht selbstverständlich ist.

Der Kombiboost als Startvorteil: ein Zuschlag mit zwei Bremsen

Der Kombiboost ist das dauerhafteste Startangebot des bewilligten Schweizer Marktes, und er ist ein Zuschlag, kein Guthaben. Er gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Zwei Bremsen sitzen in dieser Konstruktion. Die erste ist die Mindestquote: Eine Voraussage mit Quote 1.40 zählt nicht für den Boost, auch wenn sie aufgeht. Die zweite ist die logische Zusatzbedingung, dass alle gezählten Voraussagen aufgehen müssen, damit überhaupt ein Nettogewinn existiert, auf den sich der Prozentsatz beziehen kann. Der Prozentsatz wächst mit der Zahl der Voraussagen, die Wahrscheinlichkeit des begünstigten Ereignisses fällt mit ihr — und die Erhöhung selbst bleibt in absoluten Zahlen bescheiden, weil sie immer nur ein Bruchteil eines Nettogewinns aus einem Einsatz von vielleicht zwanzig Franken ist.

Ein Neukunde, der den Kombiboost als Startangebot sieht, sollte ihn als Bonus mit sehr viel Selbstbeteiligung lesen: Der eigene Sportkenntnis-Aufwand und das Risiko des längeren Wettscheins sind der eigentliche Preis.

Quotenboost und Profitboost: einmalig, limitiert, mit Verfallsbedingung

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Einmaligkeit ist der Punkt, an dem diese Aktionen den Namen «Startangebot» auch verdienen. Wer den Boost für eine Wette nutzt, hat ihn verbraucht, unabhängig vom Ausgang. Der Verfall bei Cash-Out verbindet zwei Features so, dass sie sich gegenseitig ausschliessen: Wer eine geboostete Wette wegen einer Verletzungsmeldung verkaufen möchte, verliert die Erhöhung, die er eigentlich sichern wollte.

Das Gratisspielguthaben und seine dreifache Begrenzung

Ein Gratisspielguthaben ist doppelt begrenzt, und bei der Loterie Romande kommt eine dritte Begrenzung hinzu. Die Aktionsaktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Drei Begrenzungen in einem Satz: die Menge (7’000 Stück), die Frist (30 Tage gültig) und die Auszahlbarkeit (nicht auszahlbar). Wer die Frist verstreichen lässt, verliert das Guthaben; wer es nicht verliert und wettet, kann Gewinne daraus erzielen — aber nur, wenn die Wette aufgeht. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 zu Quote 2.00 bringt im Gewinnfall 10 Franken Nettogewinn auf das Konto, während das Guthaben selbst verschwindet; beim Verlust verschwindet es ohne Ersatz.

Generell gilt für die Auszahlbarkeit von Promotionsguthaben bei den beiden Schweizer Veranstaltern dieselbe Regel: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist kein Detail, das ist die Definition.

Was das Gratisspielguthaben am Kontostand mit den Limiten macht

Ein Gratisspielguthaben und die Limitenmaske greifen ineinander, und zwar nicht zu Gunsten des Neukunden. Die Limiten begrenzen Verluste, nicht Guthaben; ein Gratisspielguthaben wird nicht als Verlust gezählt und verbraucht auch keine Limite. Umgekehrt ersetzt es keine Einzahlung: Wer im Swisslos-Wallet ein Guthaben braucht, kauft Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20 — und kann das nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich.

Wer also CHF 10 Aktionsguthaben erhalten hat, hat nun CHF 10 unter der Wallet-Obergrenze, die er ohnehin nie erreicht. Die Beziehung zwischen Bonus und Limite ist damit klar: Der Bonus ist ein Tropfen im Eimer, und der Eimer hat einen Deckel, der nicht wegen des Bonus angehoben wird.

Was aus Gewinnen wird, bevor sie aufs Konto kommen

Der Weg vom Wettschein zum Bankkonto entscheidet mehr über den Wert eines Angebots als dessen beworbene Höhe. Bei Swisslos schreibt der Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Die Schweizer Konstruktion bevorzugt also kleine, häufige Auszahlungen auf das Wallet und überantwortet grössere Beträge dem Bankweg. Genau in dieser Wallet-Stufe sitzt das Promotionsguthaben: Es ist Bestandteil des Spielerkontos, aber nicht Bestandteil des auszahlbaren Vermögens. Wer ein Startangebot mit CHF 10 Guthaben bewertet, bewertet also nicht CHF 10, sondern die Chance, aus CHF 10 Spielguthaben CHF 10 auszahlbares Guthaben zu machen — und die führt nur über eine gewonnene Wette.

Wie die Kriterien zusammenspielen

Die Spalten dieser Übersicht sind bewusst nicht die Bewerbungssummen, sondern vier Prüfpunkte: die Bewilligungslage, die Form des Startvorteils, seine zentrale Bedingung und die Auszahlbarkeit. Wer diese vier Punkte für jedes Angebot ausfüllt, hat eine Vergleichstabelle, die auch dann noch stimmt, wenn die beworbene Summe nächste Woche eine andere ist.

Prüfpunkt Was zu prüfen ist Wo die Angabe steht
Bewilligungslage Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS oder keine in der Schweiz wirksame Bewilligung Bewilligungsangaben des Veranstalters, Gespa-Angaben
Form des Startvorteils Gratisspielguthaben, Zuschlag auf den Nettogewinn oder quotenerhöhende Aktion Bedingungen des Veranstalters
Zentrale Bedingung bei Gratisspielguthaben: Frist, Menge, Auszahlbarkeit; bei Zuschlägen: Mindestquote und Zahl der Voraussagen Teilnahmebedingungen der Aktion
Auszahlbarkeit Zählt der Vorteil zum auszahlbaren Guthaben oder bleibt er Spielguthaben? Bedingungen für die Online-Teilnahme
Limiten und Registrierung Verlustlimiten, Einzahlungslimite, Wohnsitzvoraussetzung Limitenbestimmungen und Teilnahmebedingungen

Der praktische Rat, der daraus folgt: Bei einem Gratisspielguthaben liest man zuerst die Auszahlbarkeit und die Frist, bei einem Zuschlag zuerst die Mindestquote und die Zahl der Voraussagen. Alles andere ist sekundär, weil es den Wert nicht bewegt — eine schönere Oberfläche erhöht den Nettogewinn um null Franken.

Was am Ende auf dem Konto bleibt

Die Schweizer Bewilligungslandschaft macht Neukundenangebote klein, und die ausländische Konkurrenz macht sie gross und unverbindlich. Beides ist richtig, und beides ist für den Neukunden eine Frage des Preises. Die zwei bewilligten Angebote sind aufwendig zu nutzen: Registrierung mit Ausweisprüfung, Wohnsitzvoraussetzung, Limiten vor der ersten Wette, ein Boost, der erst ab vier Voraussagen zu wirken beginnt und in absoluten Zahlen wenige Franken wert ist, ein Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist und dessen Frist vier Wochen beträgt. Kein Paket hier wird jemanden reich machen, und keines ist darauf ausgelegt.

Auf der anderen Seite steht die grosse Zahl mit dem kleinen Rückhalt: kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle, eine Bewilligungslage ohne Wirkung in der Schweiz, das Domain-Hopping der Sperrliste und je nach Kanton eine Steuerfolge auf ausländische Gewinne, die es an dieser Stelle gar nicht bräuchte. Wer dort gewinnt, verhandelt mit einem Unternehmen in einem Rechtsraum, den die Schweiz nicht beaufsichtigt.

Der ehrlichste Satz über dieses Thema lautet, dass ein Neukundenangebot in der Schweiz kein Geschenk ist, sondern eine Wette auf die eigenen Gewohnheiten: darauf, die Frist einzuhalten, die Auszahlbarkeit vorher zu lesen und nicht zu glauben, dass ein Prozentsatz auf einen Nettogewinn ein Einkommen ist. Wer das versteht, kann mit zehn Franken Aktionsguthaben und einem Kombiboost umgehen, ohne sich zu ärgern. Wer es nicht versteht, zahlt den Unterschied — beim Wettschein, bei der Auszahlung oder beim Steuerberater.

Häufige Fragen zu Neukundenangeboten bei Sportwetten

Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

Ja, aber in engem Rahmen. Swisslos Sporttip bietet den Kombiboost sowie Quoten- und Profitboosts, die Loterie Romande vergab Gratisspielguthaben in zeitlich begrenzten Aktionen. Ein klassischer Einzahlungsbonus mit offenem Bonusvolumen existiert bei den bewilligten Veranstaltern nicht, weil Gratisspiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa brauchen.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identität wird aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer in einem Kanton der Loterie Romande wohnt, erhält dort ein Konto.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Weil die Aufsicht jedes Gratisspiel und jedes Gratisguthaben vorher genehmigen muss. 2025 gab es insgesamt vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Bei zwei Veranstaltern und einer begrenzten Zahl an Genehmigungen pro Jahr bleibt für ein grosses Willkommenspaket schlicht kein Raum.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Bei einer Freiwette wird der Einsatz im Gewinnfall in vielen Märkten nicht mit ausbezahlt: Man erhält nur den Nettogewinn. Bei Gratisspielguthaben aus Schweizer Aktionen ist das Guthaben ausserdem nicht auszahlbar. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben zu Quote 2.00 setzt, bekommt im Gewinnfall rund CHF 10, nicht CHF 20 Auszahlung.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Worin unterscheiden sich die Bedingungen ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Sie unterliegen keinen Schweizer Bewilligungsbedingungen und sind nicht mit dem Sperrregister verbunden. Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht durchsetzbar, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Fair-Play-Kontrolle; die Domains können auf der Sperrliste landen, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis zu behandeln.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»