Eine Wettseite für alles gibt es in der Schweiz nicht – der Vergleich zeigt, was die zwei Bewilligungen hergeben
Ladevorgang...
Aktueller Stand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa als der zuständigen interkantonalen Geldspielaufsicht.
Wer nach einer Wettseite für alles sucht, sucht in der Schweiz nach etwas, das es nicht gibt. Sportwetten sind hier ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Kein dritter Anbieter besitzt eine solche Bewilligung, und keiner wird nachkommen, solange die Regel so steht. Was bleibt, ist die Wahl zwischen zwei Katalogen mit verschiedenen Servicegebieten plus eine Handvoll ausländischer Seiten, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten und für die hier niemand geradesteht.
«Für alles» ist deshalb die falsche Erwartung an die Adresse. Die richtige lautet: welche der beiden Seiten passt zu dem, was du tatsächlich wetten willst, und was kostet dich das im Monat. Das ist keine Kleinigkeit. Ein Spielerkonto bei Swisslos lässt sich mit einem Verlustlimit versehen, das eine Erhöhung 72 Stunden wartet. Wer sein Geld auf eine ausländische Seite trägt, verliert genau diesen Mechanismus, weil er auf einer Schweizer Sperrliste steht und in keinem hiesigen Register. Das ist der Preis, der nicht auf dem Wettschein auftaucht.
Die praktische Folge aus dieser Lage: die Auswahl ist kleiner als in jedem Nachbarland, dafür ist die einzige echte Gratisleistung der Schweizer Anbieter keine Aktion, sondern die Existenz eines Verlustlimits, das man selbst setzt und nicht mehr sofort zurückdrehen kann.
Die Rangliste: zehn Wettseiten im Vergleich
Der Vergleich zerfällt in zwei Gruppen, die man nicht in einen Topf werfen darf. Vorne stehen die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, beide mit einem klar abgesteckten Publikum. Dahinter folgen acht ausländische Marken, die hier auftauchen, weil Schweizer Spielende auf sie treffen. Sie sind nicht verboten zu lesen, aber sie sind nicht Teil des Schweizer Systems. Wer sie nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko und ohne Schweizer Rechtsschutz.
Die Rangfolge ergibt sich nicht aus Bonusgrössen, sondern aus dem, was die Seite leisten kann: Servicegebiet, Einsatzgrenzen, Livefunktionen, Auszahlungsweg. Bequemlichkeit ist eine Kategorie des Nutzens, aber nicht die einzige, die man sich hier aussuchen sollte. Wer zum Beispiel im Kanton Zürich wohnt, kommt bei Sporttip nie über die Bescheinigung hinaus, dass sein Wohnsitz im Vertragsgebiet liegt – bei Orten in einer Westschweizer Gemeinde ist es umgekehrt. Umzüge ändern das Konto, nicht die Plattform.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Rechtsgrundlage | Servicegebiet im Überblick |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft | Deutschschweizer Kantone mit Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande | Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura |
| Interwetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| Jackbit | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| Rainbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| MyStake | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| 22Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| BetPanda | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| Betclic | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
| WirWetten | Ohne Schweizer Bewilligung | Keine in der Schweiz; ausländische Erlaubnis ohne hiesige Wirkung | Kein Schweizer Servicegebiet |
Was diese Tabelle zeigt, ist keine Notenverteilung, sondern eine Zweiteilung mit einer harten Kante. Die vier obersten Zeilen der beiden Schweizer Anbieter beschreiben ein Produkt, das eine Bewilligung hat, deren Servicegebiet sich nicht überlappen kann – Swisslos führt im Vertragsgebiet im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch, die Loterie Romande in sechs Westschweizer Kantonen. Wer in beiden Landesteilen wohnt, wählt also nicht nur, wo er wettet, sondern wo er überhaupt ein Konto öffnen darf. Die ausländischen Marken tragen in der Spalte der Bewilligung dieselbe Aussage, und das ist keine Bequemlichkeit der Darstellung: Eine ausländische Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, weil das Geldspielgesetz die Bewilligung auf Schweizer Gebiet beschränkt. Was eine ausländische Aufsichtsbehörde genehmigt hat, hat hier keine Kraft und keine Nachprüfung.
Und noch etwas ist auf dieser Liste auffällig: Es fehlt der Verweis auf irgendeine Form von Bonusvergleich. Das hat einen Grund, der im Abschnitt «Bonus und Gratiswette» ausgeführt wird. Zulässige Aktionen sind hier eng gefasst, und wer auf eine ausländische Seite mit einer grossen Gratisgutschrift schaut, zahlt sie mit dem Verzicht auf den Schutz, den er hier oben liegen lässt.
Was eine Wettseite leisten kann und wo die Zulassung endet
Der Katalog ist eine geschlossene Liste – der Bundesrat hat nicht festgelegt, welche Sportarten und Wettarten erlaubt sind, sondern die Gespa führt die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste liegt in einer Version vom 10. September 2026 vor. Sie enthält Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Was nicht auf der Liste steht, darf der Veranstalter nicht anbieten.
Für den Sportfan heisst das, den Umfang der eigenen Erwartung zu halbieren. Die grossen Fussballligen, die Schweizer Liga, Eishockey, Tennis und die üblichen Einzelwetten finden sich dort; die Nischen, die eine internationale Seite in ihrem Wettprogramm führt, sind in der Schweiz schlicht nicht zugelassen – nicht, weil der Veranstalter sie nicht anbieten will, sondern weil die Aufsicht sie nicht auf die Liste gesetzt hat. Wer gezielt eine seltene Meisterschaft oder eine exotische Wettart sucht, wird diese Suche auf beiden Schweizer Seiten enttäuscht beenden. Das ist keine Schwäche des einzelnen Anbieters, sondern der Rahmen, den beide teilen.
Die Grundlagen: Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Bei Sporttip beginnt die Einzelwette und die Kombiwette bei CHF 1 Einsatz, die Obergrenze liegt bei CHF 1’000. Wer eine Systemwette spielt, kommt bis CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – es gibt also keinen Kulanzspielraum an der Kasse. Das Feld zwischen einem Franken und tausend Franken deckt, was die meisten Spielenden brauchen, und die untere Grenze ist der eigentliche Punkt: Ein Franken ist der Preis eines Kaffees, und eine Wette auf ein Spiel lässt sich damit tatsächlich als Unterhaltung betreiben, statt als Investition. Ein Veranstalter, der einen Franken akzeptiert, gibt dem Publikum die Möglichkeit, klein zu spielen. Das ist mehr wert als jede Aktion, die einen grösseren Einsatz verlangt.

Die Gewinnermittlung folgt bei Sporttip einer festen Regel: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung arbeitet gegen den Spielenden, aber in einem Rahmen, den niemand bemerkt – ein paar Rappen pro Wettschein.
Bei der Kombiwette lohnt ein Blick auf die Frage, was überhaupt zusammengehört. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Kombination zweier Märkte desselben Spiels, die sich logisch ausschliessen, führt also nicht zu einem grossen Gewinn, sondern unter Umständen zur Rückabwicklung. Zwei Märkte verschiedener Spiele sind davon nicht betroffen.
Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50, gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert. Vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 sind nicht trivial zu treffen; die Verdopplung des Nettogewinns bei fünfzehn erfordert fünfzehn Spiele, von denen jedes über der Schwelle liegt.
Livewetten und Cash-Out bei den zugelassenen Veranstaltern
Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz zwingt ihn nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – die Übertragung ist nicht die Bedingung, das Wettangebot ist es. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen, also bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in den Sekunden vor einem Elfmeter noch schnell etwas platziert, kann also mit dem Einsatz zurückkommen, ohne Gewinnchance. Das ist technisch korrekt und für den Spielenden bitter.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Die Funktion ist also kein Werkzeug, das den Wert einer Wette konserviert, sondern eine eigene Position, die der Veranstalter bepreist. Wer sie nutzt, verkauft einen Teil des möglichen Gewinns an den Buchmacher zurück – zu dessen Konditionen.
Zur regulären Spielzeit hält Sporttip fest: sie umfasst die reguläre Spieldauer, beim Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf einen Sieger nach 90 Minuten setzt, ist also nicht davon betroffen, wenn das Spiel in der Verlängerung kippt. Diese Unterscheidung ist eine der wenigen, die den Ausgang einer Wette vollständig ändern, ohne dass der Wettschein anders aussieht.
Was die Zulassung ausschliesst und was das kostet
Zwei Dinge, die man auf einer Seite für alles erwarten würde, fehlen in der Schweiz aus rechtlichen Gründen. Erstens esport: Esport kommt in der Gespa-Liste nicht vor. Zweitens Wetten auf Ereignisse abseits des Sports. Gewettet wird auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Wer über politische Wahlen eine Quote sucht, wird sie hier nicht finden. Und was auf einer Seite wie dieser nicht stehen darf, steht deshalb nicht: Wer sich dafür interessiert, ob virtuelle Sportarten zulässig sind, wird hier keine Antwort finden, weil die Rechtsgrundlage dafür keine hergibt.
Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Letzteres ist eine Selbstverständlichkeit, die im Kleingedruckten trotzdem steht, weil sie gelegentlich gebrochen wird.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter und eine Sperrliste
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht die ESBK – die beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Genau dieser letzte Satz ist der Kern der ganzen Angelegenheit: Die Bewilligung endet an der Grenze, und mit ihr endet der Schutz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine weitere Liste zugelassener Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen – für 2025 verteilte Swisslos CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang von 122 auf 109 Millionen Franken ist ein Nebensatz, der mehr über den Markt sagt als die meisten Werbetexte: Der Kuchen schrumpft, und die beiden Platzhirschen teilen ihn.
Ein Spielerkonto verlangt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des Veranstalters. Ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung begeht mit dem Betrieb in der Schweiz eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die spielende Person wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairnesskontrolle. Das ist keine Drohkulisse, sondern die nüchterne Beschreibung einer Konstellation, in der man auf der falschen Seite der Trennlinie steht, ohne selbst etwas verbrochen zu haben.
Die Sperrliste ist das sichtbare Ende dieser Linie. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping heisst das bei der Aufsicht, und sie nennt als Beispiel die Marken Interwetten und Bet-at-Home in diesem Zusammenhang. Wer heute eine solche Adresse aufruft und morgen eine Fehlermeldung sieht, hat nicht die falsche Seite getippt.
Selbst gesetzte Grenzen: der Schutz, den nur die Schweizer Veranstalter bieten
Der Schutz in der Schweiz kommt nicht vom Staat, sondern von der spielenden Person selbst – und der Veranstalter muss sie dazu anhalten. Ein Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, und für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese drei Tage sind der eigentliche Schutzmechanismus: kein Impuls, der in einer Minute korrigiert werden kann.
Wer sich die Zahl ansieht und denkt, CHF 9’999 seien keine Grenze, hat recht – sie ist die gesetzliche Oberlimite, nicht die eigene. Die wirksame Zahl ist die, die man sich selbst setzt, und die 72 Stunden geben Zeit, sie sich noch einmal zu überlegen. Nach dem Gesetz wartet eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande verlangen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Es lohnt sich, diese Differenz zu kennen: Der gesetzliche Rahmen ist die Untergrenze des Schutzes, nicht seine Obergrenze.
Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein Spielerkonto lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze – die Limite setzt man selbst, und das ist eine andere Aussage als die, dass es keine Obergrenze gibt.
Auf einer ausländischen Seite fehlt dieser Mechanismus oder gilt nach fremden Regeln. Der Anbieter ist nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen, und die freiwillige Sperre, die hier in einem gemeinsamen Register landet, existiert dort nicht. Wer mit einem impulsiven Muster spielt, verliert also genau die Zeitverzögerung, die ihm hier gesetzt wird. Das ist der teuerste Posten, den eine ausländische Seite verursacht, und er steht in keinem Bonusvergleich.
Ehrlich bleibt auch das: Der Schutz an den Verkaufsstellen ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf die Kontrolle an der Kasse verlässt, verlässt sich auf etwas, das fast in der Hälfte der geprüften Fälle nicht funktioniert hat. Der Einzelschutz, den man selbst ins Konto schreibt, ist verlässlicher als die Person hinter dem Verkaufstresen.
Bei der Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Identitätsprüfung ist der Grund, warum eine anonyme Teilnahme hier nicht in Frage kommt – und der Grund, warum Krypto-Einzahlungen an einer Schweizer Sportwette scheitern, bevor sie ein Thema werden.
Bonus und Gratiswette: warum die Aktionen hier klein sind
Wer «Bonus ohne Einzahlung» sucht, sucht eine Aktion, die es in der Schweiz in der Form kaum gibt. Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für einen ganzen Konzern in einem ganzen Jahr sind keine Werbemaschine, sondern eine Ausnahme. Der Grund ist nicht Knausrigkeit, sondern die Bewilligungspflicht: Gratisspielguthaben ist ein geldspielrechtlicher Vorgang, kein Marketinginstrument, das man nach Belieben einsetzt.
Was es bei Sporttip stattdessen gibt, sind Funktionen, die an das Wettprogramm gebunden sind. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Punkt, den die meisten überlesen: Wer einen Boost in einer Wette sitzen hat und später cash-out nutzt, tauscht die Erhöhung gegen den Cash-Out-Betrag ein. Beide Annehmlichkeiten zusammen gibt es nicht.
Auf ausländischen Seiten sehen die Aktionen grösser aus. Das ist der Vergleich, bei dem man genau hinsehen muss: Ein Gratisguthaben, das man mit einer mehrfachen Umsatzauflage und einer Mindestquote freispielen muss, ist kein Geschenk, sondern eine Aufgabe. Der Kapitaleinsatz, der dafür nötig ist, übersteigt in vielen Fällen den Wert des Guthabens. Und wenn die nötigen Einsätze auf einem Markt platziert werden, dessen Marge über den Marktdurchschnitt liegt, zahlt man die Differenz mit jedem einzelnen Einsatz mit.
Jede Aktion der zugelassenen Veranstalter hängt an Bedingungen, und die Bedingungen sind der eigentliche Inhalt. Wer die Limiten des Kombiboosts liest – Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert – sieht, dass die Erhöhung nicht proportional mit dem Einsatz wächst. Der Boost belohnt nicht den grossen Einsatz, sondern die breite Kombination aus vielen Spielen über der Mindestquote, und wer diesen Weg geht, muss jede einzelne dieser Voraussagen richtig treffen.
Was in diesem Abschnitt nicht steht, steht hier auch in keiner anderen Fassung: kein Code, keine Anleitung zum Einlösen und kein Hinweis, wie eine Aktion beansprucht wird. Die Angaben zu Art, Umfang und Bedingungen einer Aktion kommen aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und wer sie nutzt, liest sie dort, bevor er den Wettschein bestätigt.
Was der Buchmacher von jedem Einsatz behält
Die Quote sagt nicht nur, was eine Wette einbringt, sondern auch, was sie beim Abschluss schon gekostet hat. Beide Zahlen stammen aus derselben Rechnung, und die lässt sich an einem Zweiwegemarkt zeigen, wie er etwa bei einem Tennis-Match mit klaren Fronten vorkommt. Setzt man zwei Quoten von 1.90 und 1.90 an, so ist der Quotenschlüssel dieses Marktes der Kehrwert der Summe der Kehrwerte beider Quoten – hier rund 0’949, also etwa 95 %. Die Marge, die der Buchmacher von jedem Einsatz einbehält, ist der Rest, also rund 5 % des Einsatzes. Diese beiden Zahlen sind dasselbe von zwei Seiten betrachtet: Was nicht ausbezahlt wird, bleibt beim Veranstalter.
In dieser Rechnung steckt die Annahme, dass derselbe Betrag auf beide Ausgänge eingesetzt wird und die Quoten sich nicht mehr bewegen. Sie ist ein Beispiel und keine zitierte Quote, und deshalb steht das Ergebnis als Band und nicht als fester Wert: Je nach Sportart, Liga und Markt bewegt sich die Marge in einem Korridor, und jeder zusätzliche Markt, der in eine Kombination wandert, multipliziert die Marge. Aus dem Beispiel folgt für einen Einzelwettenden bei einem Einsatz von CHF 20 ein erwarteter Verlust im Bereich eines Franken pro Wette, wenn man die Marge als Durchschnitt über viele Abschlüsse liest. Wer hundert solcher Wetten platziert, hat statistisch mit rund CHF 100 gerechnet, und wenn sein Anteil an Aktionen und Boosts diese Differenz nur selten ausgleicht, ist das ein ungefährer Preis für die Unterhaltung.
Hier wird es für den Kombispieler unangenehm. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote, und multipliziert sich in der Regel auch die Marge über alle enthaltenen Märkte. Eine Viererkombination verdoppelt bis verdreifacht den Betrag, der prozentual verloren geht, gegenüber einer Einzelwette auf denselben Markt. Der Kombiboost mit seinen 5 % bei vier und 20 % bei sieben Voraussagen klingt nach Ausgleich, aber die erhöhte Marge wird auf den Einsatz und nicht nur auf den Nettogewinn gerechnet – der Boost verbessert die Rechnung, ohne ihren Mechanismus zu verändern.
Die geprüften Wettseiten im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der grösste Katalog und die strengste Registrierung
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Servicegebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto lässt sich nur von Personen eröffnen, die dort wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind.
Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Der ganze Rahmen, den die Rechtslage beschreibt, greift hier vollständig: die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, die Identitätsprüfung, das Sperrregister, die Limiten mit 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung. Wer hier spielt, spielt unter Schweizer Recht mit Schweizer Rechtsschutz. Wer diese Seite wählt und sich über die kleinere Auswahl ärgert, ärgert sich über den Preis der Bewilligung – und der ist auf beiden Seiten dieser Rechnung derselbe.
Bei den Einsätzen liegt Sporttip zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, mit einem Höchsteinsatz von CHF 10’000 bei Systemwetten. Wer ein grosses Einzel auf ein Spiel setzen will, stösst an eine Wand, die nicht verhandelbar ist. Bei den Wetten selbst gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als kompletter Ausstieg – wer nur die Hälfte seiner Position auflösen will, kann das nicht. Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; wer glaubt, auf diesem Weg anonym bleiben zu können, irrt.
Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und eine in der App zusammengestellte Wette lässt sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist ein Detail, das mehr nützt, als es klingt: Es verbindet die Bequemlichkeit des Bildschirms mit den 2’350 Verkaufsstellen des Schwesterunternehmens in der Westschweiz – Verkaufsstellen, die der Loterie Romande zugerechnet werden, nicht Swisslos, und die deshalb kein Swisslos-Konto ersetzen.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Spielguthaben gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Bei den Limiten für das Aufladen des Spielkontos gilt: In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. Fällt das Guthaben, bleibt der Weg offen; steht es darüber, wird die Funktion blockiert.
Das Fazit bei Sporttip muss man an der Stelle seiner grössten Stärke und seiner engsten Begrenzung zugleich ziehen. Die Bandbreite des Angebots, die geschlossene Bewilligung und der Schutzmechanismus, der eine Erhöhung der Limite 72 Stunden zurückhält, passen zusammen und funktionieren. Die Rückseite derselben Medaille ist die Begrenzung: Wer mehr als CHF 1’000 auf ein Einzel setzen oder eine Kombination mit einem exotischen Markt bauen will, kommt hier nicht durch – nicht durch Verhandlung, sondern durch Systemgrenze. Für Spielende zwischen einem Franken und tausend Franken pro Wette ist das die rundeste Sache am Platz. Für alle anderen gibt es in der Schweiz keine zweite Tür, nur die ausländische.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa, und damit ein Veranstalter von nur zwei, die das interkantonale Recht zulässt.
Die sichtbare Eigenheit liegt im Vertrieb. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind eine Dichte, die eine Onlineplattform allein nicht herstellt, und sie erreichen ein Publikum, das den Bildschirm nicht als Hauptzugang nutzt. Wer in Genf oder Freiburg wohnt und dem Kiosk mehr vertraut als dem Browser, findet hier die eine Alternative, die im Land noch existiert. Der Nachteil derselben Struktur ist die Grösse: Der Katalog der erlaubten Sportarten und Wettarten ist derselbe geschlossene, und die Servicegebietsgrenze ist eine andere, aber genauso hart. Ein Konto bei Jouez Sport scheitert an einem Zürcher Wohnsitz so sicher wie ein Sporttip-Konto an einem Waadtländer.
Die Bewertung dieser Seite fällt zwangsläufig kürzer aus als die von Sporttip, und das ist selbst eine Aussage. Über Angebotsdetails wie Limiten, Cash-Out-Ausgestaltung oder einzelne Aktionen sagt der öffentlich zugängliche Rahmen nichts Bestimmtes – diese Angaben stehen in den Bedingungen des Veranstalters selbst, und wer dort ein Konto eröffnet, liest sie vor der ersten Wette. Was diese Seite in einem Vergleich unverzichtbar macht, ist ohnehin nichts, was in einer Tabelle steht: Ohne die Loterie Romande hätte die Westschweiz keine Wahl. Dass sie ausgerechnet die kleinere Hälfte des Duopols ist, ist kein Nachteil der Seite, sondern die Grösse des eigenen Marktes.
Interwetten: die Marke, die auf der Sperrliste steht
Interwetten arbeitet ohne Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete ausländische Rechtsgrundlage entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, weil die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz auf Schweizer Gebiet beschränkt ist. Die Seite ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die Aufsicht nennt Interwetten in diesem Zusammenhang ausdrücklich, und diese Nennung ist der wichtigste Satz, den man über die Marke wissen kann: Wer hier ein Konto führt, führt es in einer Zone, die von der zuständigen Schweizer Stelle als Beispiel für Domain-Hopping geführt wird.
Was die Marke für sich hat, ist die Bekanntheit. Eine Domain, die im Domain-Hopping als Beispiel auftaucht, ist eine, die schon oft gesperrt und schon oft ersetzt wurde – eine Übung, die den Zugang unzuverlässig macht, nicht unmöglich. Wer diese Seite als Hauptzugang zu seinem Sportwetten-Konto wählt, plant mit einem Weg, der unterbrochen werden kann. Dasselbe gilt für die Sperre, die nicht nur die Adresse trifft, sondern die Verlässlichkeit des Zugriffs. Bequem ist das nicht, und belastbar ist es auch nicht.
Die Bilanz dieser Adresse hat wenig mit den Quoten zu tun und viel mit dem, was im Hintergrund nicht vorhanden ist. Wer sein Spielverhalten kennt und eine harte Bremse braucht, hat hier keine, weil die Schweizer Selbstsperre und das Register hier nicht greifen. Für einen nüchternen Spieler mag das kein Problem sein; für jemanden, der schon einmal einen Monatsverlust bereut hat, ist es das wichtigste Merkmal dieser Seite.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung, ohne hiesigen Rechtsschutz
Jackbit führt für Spielende in der Schweiz keine Bewilligung, und damit fällt auch hier der gesamte Schutzapparat weg: kein Registerzugang, keine Limite nach Schweizer Muster, kein Weg, auf dem eine Schweizer Aufsicht tätig würde. Eine ausländische Erlaubnis, auf welcher Grundlage auch immer sie erteilt wurde, gilt in der Schweiz nicht. Die Domain kann wie jede andere auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Über das Produkt dieser Seite lässt sich an dieser Stelle nichts Belastbares sagen, und das ist kein Versäumnis, sondern die Konsequenz der Rechtslage: Was ein ausländischer Anbieter im Programm führt und zu welchen Bedingungen, steht in seinen eigenen Bedingungen – und diese Bedingungen unterliegen keinem Schweizer Recht, das man gegen sie durchsetzen könnte. Wer die Seite nutzt, prüft vorher selbst, welche Zulassung der Betreiber nennt, wo sie erteilt wurde und wer bei einem Streit entscheidet. Und wer das für übertriebene Vorsicht hält, sollte die Adresse mit einer Schweizer Seite verrechnen: hier steht eine Bewilligung, dort steht eine Behauptung.
Wer ein Konto bei Jackbit führt, tauscht ein Merkmal gegen ein anderes. Auf der einen Seite steht die Zugänglichkeit – die Seite ist erreichbar, solange sie nicht blockiert wird, und sie kennt keine Wohnsitzgrenze. Auf der anderen Seite steht die Tatsache, dass bei Streitigkeiten über Auszahlung oder Sperre kein Schweizer Gericht und keine Schweizer Aufsichtsbehörde automatisch zuständig ist. Diese beiden Dinge gleichzeitig zu haben, gibt es in dieser Konstellation nicht.
Rainbet: im Ausland erlaubt, in der Schweiz ohne Wirkung
Rainbet ist eine weitere Marke ohne Bewilligung für Spielende in der Schweiz. Die Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz – eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Kraft, kein Schweizer Wohnsitzzwang und kein Schweizer Schutzmechanismus greifen. Eine Sperrung der Domain durch die Telekommunikationsanbieter ist jederzeit möglich, weil die Gespa ausländische Domains in ihre Liste aufnehmen kann.
Der praktische Knackpunkt ist die Frage nach der Aufsicht. Bei einer Schweizer Sportwette ist klar, wer die Bewilligung erteilt hat und wer sie bei Missständen entziehen kann. Bei Rainbet muss man diesen Punkt selbst klären, weil keine Schweizer Stelle ihn für den hiesigen Markt geprüft hat. Wer die Seite in Betracht zieht, sollte die genannte Aufsichtsbehörde und die Bedingungen für Auszahlungen zuerst lesen – nicht als Formalie, sondern weil es die einzige Instanz ist, an die man sich später halten könnte.
Für die Bewertung bleibt wenig Spielraum. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist in der Schweiz keine gleichwertige Alternative, sondern eine Wahl mit einem anderen Risikoprofil. Wer sie trotzdem nutzt, sollte das mit dem Betrag tun, dessen Verlust er sich ohne Nachfrage leisten kann.
MyStake: ein Konto ausserhalb des Sperrregisters
MyStake darf Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz nicht anbieten; die Bewilligung fehlt. Damit ist die Seite nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und eine freiwillige Selbstsperre, die bei Swisslos in einem schweizweiten Register landet, hat hier keine Entsprechung. Es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS-Sperre blockiert werden.
Diese Kombination ist die wichtigste Information über die Marke. Wer im Rahmen eines Spielerschutzes eine Weile pausieren will, kann das bei einer Schweizer Sportwette in einem Verfahren tun, das auch für Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein gilt. Bei MyStake bleibt es bei einer Anfrage an den Kundendienst, deren Ergebnis vom Betreiber abhängt und die in keiner Schweizer Datenbank auftaucht. Die Pause, die man sich selbst verordnet, ist hier nur so stark wie der Anbieter.
Wer die Seite trotzdem in Betracht zieht, sollte sie nicht als Ersatz für eine Schweizer Sportwette behandeln, sondern als eigenständige Entscheidung mit einem eigenen Risiko. Die Bewilligungsfrage ist dabei kein bürokratisches Detail, sondern ihr Kern.
22Bet: Bewilligung nach Bedingungen des Betreibers
22Bet arbeitet in der Schweiz ebenfalls ohne Bewilligung. Was der Betreiber an Zulassungen nennt, hat nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung, weil die Bewilligung auf die Schweiz beschränkt ist und nur die beiden kantonal begrenzten Veranstalter sie erhalten. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen.
Wer eine solche Seite prüft, stösst auf ein Grundproblem: Man kann die Bedingungen lesen, aber man kann sich nicht auf eine Schweizer Instanz berufen, wenn sie nicht eingehalten werden. Das ist weniger ein Argument gegen die Marke als gegen die Erwartung, mit der man eine ausländische Seite öffnet. Ein Vergleich zwischen 22Bet und einer Schweizer Sportwette ist kein Vergleich von Quoten, sondern von Rechtsräumen.
Im Ranking steht diese Seite deshalb an einer Stelle, die ihre Erreichbarkeit abbildet und nicht ihre Qualität. Die Bewilligungsfrage entscheidet über alles Weitere, und sie fällt hier negativ aus.
BetPanda: Reichweite ohne Aufsicht in der Schweiz
BetPanda hat keine Bewilligung für den Schweizer Markt, und damit gelten für ein Konto hier weder die Limiten nach Schweizer Muster noch eine Anbindung an das Sperrregister oder ein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann wie jede ausländische Domain auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für die Bewertung ist entscheidend, was nicht vorhanden ist: eine Schweizer Stelle, die den Betrieb prüft, eine Beschwerdeinstanz, die im eigenen Land erreichbar ist, und ein Mechanismus, der einen Aussetzer erzwingt. Die Reichweite der Seite und die Aufsicht über sie stehen in keinem Verhältnis zueinander. Wer die Seite nutzt, sollte die Grenzen ihrer Zuständigkeit kennen, bevor er sich an sie bindet.
Wer dennoch hier spielt und das mit dem Wissen tut, welche Bedingungen an Auszahlungen geknüpft sind, trifft eine Wahl unter anderen Umständen als die, die er bei einer Schweizer Sportwette vorfindet. Ob sich das lohnt, hängt an seinem Spielverhalten: Ein ruhiger Spieler verliert wenig, ein unruhiger verliert den Schutz, der ihm ohnehin nicht zugesagt wurde.
Betclic: ohne Bewilligung, mit Schweizer Publikum
Betclic besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz anbieten; eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Der Name ist einem hiesigen Publikum bekannt, und das ist eine Erklärung dafür, warum Schweizer Spielende auf solche Seiten treffen – nicht für ihre Zulässigkeit. Was eine ausländische Erlaubnis regelt, regelt sie für ihr eigenes Territorium. Für den Schweizer Markt prüft sie niemand, und deshalb bleibt hier jeder Punkt, den man über Auszahlungen oder Streitigkeiten wissen möchte, eine Frage an den Betreiber.
Das ist keine Verurteilung der Marke, aber es macht sie zu einer Wahl mit einem Risiko, das sich nicht wegrechnen lässt. Wer eine Schweizer Sportwette danebenlegt, sieht den Unterschied sofort: dort Bewilligung, Aufsicht und Register, hier nichts davon.
WirWetten: der Name verspricht mehr Schweizer Nähe, als die Bewilligung hergibt
WirWetten arbeitet ohne Bewilligung für den Schweizer Markt, obwohl der Name eine hiesige Nähe suggeriert. Was tatsächlich gilt, ist der Standardrahmen für ausländische Anbieter: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit einer DNS-Sperre durch die Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Eine deutsche Namensform ist keine Bewilligung, und eine deutschsprachige Oberfläche ebenso wenig. Genau darin liegt das Risiko dieser Seite: Sie liest sich vertraut, und Vertrautheit im Auftritt ersetzt keine Aufsicht im Land. Wer hier ein Konto eröffnet, sollte die Bewilligungsfrage schriftlich klären, statt sie aus dem Tonfall der Startseite zu schliessen.
Das Fazit fällt dahin, wo die Erwartung auf die Rechtslage trifft. Wer eine Schweizer Sportwette mit Selbstsperre und harter Limite sucht, findet sie hier nicht. Wer die Seite aus Neugier öffnet, sollte wissen, dass der Name nichts über den Aufsichtsrahmen sagt – und dass die Sperrliste darüber entscheidet, nicht der Firmenname.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz eine einzige Wettseite, die alle Sportarten abdeckt?
Nein. Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste der Gespa, die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten festlegt. Beide zugelassenen Veranstalter – Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport – arbeiten innerhalb dieses Rahmens. Was nicht auf der Liste steht, wie Esport, Corner- oder Kartenmärkte, bietet hier niemand an.
Welche Veranstalter dürfen Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz anbieten?
Nur zwei. Die Kantone haben die Zahl auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport begrenzt, beide mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Jeder bedient ein eigenes Servicegebiet: Swisslos die Deutschschweizer Kantone mit Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone.
Was bedeutet es, wenn eine ausländische Wettseite auf der Sperrliste der Gespa steht?
Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren die Domain per DNS-Sperre. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Geblockte Betreiber wechseln innert Stunden auf neue Adressen – Domain-Hopping. Für Spielende heisst das vor allem: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Sperrregister.
Welche Sportarten und Wettarten sind erlaubt, und wer bestimmt das?
Die Gespa führt die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in einer Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen.
Wie funktionieren Livewetten und Cash-Out bei den zugelassenen Veranstaltern?
Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schreibt keine bestimmten Live-Märkte vor. Bei Sporttip gelten Wetten bei spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter oder Roter Karte mit Quote 1.00. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online, nur vollständig und ohne Garantie für jeden Markt.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt, und welche Kosten können dabei anfallen?
Bei Swisslos kann Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto ausbezahlt werden; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Vergleich – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
