Neue Sportwettenanbieter in der Schweiz – was die zwei bewilligten Veranstalter taugen und was ausländische Seiten kosten

Updated Oktober 2026
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Ein leerstehendes Ladenlokal mit grossen Schaufenstern und kahlen Regalen in einer ruhigen Strasse beim ersten Tageslicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer in der Schweiz nach einem neuen Sportwettenanbieter sucht, stösst auf eine unangenehme Zahl: zwei. Nicht zwei Dutzend, zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die Sportwetten mit einer schweizerischen Bewilligung anbieten dürfen. Alles, was sonst unter einem frischen Namen auftaucht, ist ein ausländischer Anbieter — und der arbeitet hier ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz und mit einem Preis, den die Werbung selten nennt.

Um diesen Preis geht es auf den folgenden Seiten. Jede Station dieser Reise hat eine Rechnung: eine Auszahlung, die etwas kostet, eine Limite, die etwas begrenzt, eine Frist, die etwas verfallen lässt, ein Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt. Die beiden Schweizer Veranstalter sind nicht gratis. Nur ist bei ihnen bekannt, was sie kosten.

Dieser Text verkauft nichts. Er erklärt, was ein Anbieterwechsel in der Schweiz bedeutet, wie sich ein Angebot prüfen lässt und wo die Grenze zwischen einem teuren und einem verbotenen Angebot verläuft. Es ist kein Tippgeber und keine Gewinnprognose, sondern eine Rechnung, aufgemacht in zehn Positionen.

Markteintritt in der Schweiz: wo ein neuer Name überhaupt herkommt

Das Schweizer Wettangebot ist ein geschlossener Kreis. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) behandelt Online-Sportwetten als Grossspiel und stellt es unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Wer Wetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung je Spiel; eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Terrassierte Weinberge über einem See im Morgendunst, am Ufer liegt ein kleines Dorf.
Die Loterie Romande zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Wetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Diese Zahl ist der eigentliche Kostenfaktor. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann sein Sporttip-Konto nutzen, weil sein Kanton zum Vertragsgebiet gehört; wer in Genf wohnt, kommt an Jouez Sport — und in der Regel nicht an das Produkt der anderen Seite. Zwei Anbieter bedeuten zwei geschlossene Kundengruppen. Die Wahlfreiheit, die eine längere Anbieterliste vortäuscht, gibt es nur dort, wo ein Name in der Schweiz gar nicht zugelassen ist.

Warum dann der ständige Nachschub an neuen Namen? Weil ein ausländisches Angebot in Minutenschnelle erreichbar ist und keine Bewilligung braucht, um auf einem Schweizer Bildschirm zu erscheinen. Die Gespa veröffentlicht deshalb eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecomanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Ein gesperrter Name verschwindet nicht; er taucht unter einer anderen Adresse wieder auf, innerhalb von Stunden. Für den Spielenden heisst das: Die Liste ist ein bewegliches Ziel, kein Zaun.

Wer heute einen «ganz neuen» Anbieter im Suchergebnis sieht, sieht also meistens eines von zwei Dingen. Entweder ein neues Produkt oder ein neues Werbematerial der beiden zugelassenen Veranstalter. Oder eine ausländische Seite, deren Neuheit kein Merkmal ist, sondern ein Vertriebskanal.

Zahlungswege und Auszahlungstempo bei bewilligten Veranstaltern

Bevor eine Wette überhaupt platziert wird, ist Geld geflossen, und dieser Weg entscheidet über den tatsächlichen Preis eines Angebots. Wichtiger als die Liste der Einzahlungsarten ist dabei eine Regel, die für alle bewilligten Schweizer Anbieter gilt: Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Eine anonyme Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, eine Auszahlung in Kryptowährungen ebenso wenig. Kredite an Spielende sind dem Veranstalter ebenfalls verwehrt.

Diese Regel klingt nach Kleinigkeit, bis man sie gegenrechnet. Wer mit fremdem Konto, Wallet oder Börsen-Adresse auszahlen will, zahlt in Wirklichkeit für die Bequemlichkeit einer Herkunft, die sich nicht mehr verbergen lässt. Der zweite Teil derselben Medaille: Der Zahlungsverkehr eines Schweizer Veranstalters läuft über eine schmale, dafür überprüfbare Auswahl an Wegen.

Sporttip-Guthaben lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, ab einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine Obergrenze für das Guthaben, nicht für den Verlust. Sie liegt so hoch, dass sie im Alltag der meisten Spielenden gar nicht greift.

Bezahlen lässt sich bei Swisslos unter anderem mit PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer ohnehin mit der Postfinance-App arbeitet, spart sich hier den Umweg über Kartennummern.

Am teuersten ist die Auszahlung, und zwar an der Stelle, an der niemand hinschaut. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Drei Prozent auf eine Auszahlung klingt nach Gebührenordnung. Bei CHF 1’000 sind es CHF 30, die der Spielende nie als Gewinn gesehen hat. Der dritte Teil der Rechnung ist der bestätigte: Wer sich dreimal im Jahr Geld schickt, zahlt ab dem dritten Mal, und wer merkt, dass er zugunsten eines Angebots getrennte Auszahlungen vermeiden will, merkt es meist erst im dritten Monat.

Schneller geht es bei kleinen Beträgen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der grosse Gewinn ist also der schnellere Vorgang, der kleine der stille. Genau umgekehrt zur Intuition.

Wie es bei den ausländischen Namen aussieht, ist eine andere Frage: Für Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet, BetAlright und BC.Game trägt keine Quelle eine Angabe zu Zahlungswegen oder Auszahlungszeiten. Wer bei einem dieser Anbieter einzahlt, prüft die Zahlungsbedingungen vor der ersten Einzahlung selbst — nicht nach der ersten Auszahlung.

Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten: was die Gespa-Liste zulässt

Ein bewilligter Schweizer Veranstalter darf nicht anbieten, was er will. Das BGS erlaubt Wetten nur auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie ausdrücklich gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Diese Liste ist der Preis der Bewilligung, und sie ist keine Fussnote. Wer eine bestimmte Nischenliga, eine Damen-Qualifikationsrunde oder eine exotische Kombination sucht, findet sie auf einer ausländischen Seite womöglich schneller als im Schweizer Angebot — und zahlt dafür mit allem, was im Abschnitt zur Rechtslage steht. Die Liste ist ausdrücklich keine Aussage darüber, dass die Schweiz weniger Sport zeigt; sie ist eine Aussage darüber, dass jeder Markt einzeln geprüft wurde.

Was Swisslos innerhalb dieses Rahmens anbietet, lässt sich in Zahlen nachlesen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für den Spielenden sind diese Zahlen doppeldeutig. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 macht die Wette billiger als jede Fahrt zum Kiosk. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette dagegen ist die Stelle, an der ein grosser Coup gedeckelt wird — die Quote mag stimmen, die Auszahlung folgt ihr nur bis zu dieser Grenze. Bei der Systemwette liegt die Grenze bei CHF 10’000, weil dort mehrere Voraussagen in einem Schein stecken.

Ab 18 Jahren steht das Angebot offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die einzige Personengruppe, der ein Veranstalter eine Wette verweigern muss, nicht nur darf.

Wie Sportwetten abgerechnet werden, ist ebenfalls geregelt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide zugunsten der Hausseite, beide klein — aber sie erklären, warum der Betrag auf dem Wettschein manchmal einen Rappen unter der eigenen Rechnung liegt.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf den Elfmeter setzt, während der Schiedsrichter schon zeigt, wettet auf eine Quote, die bereits weg ist.

Auch die Spieldauer ist definiert: Reguläre Spielzeit heisst reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Definition kostet den Spielenden nichts, solange er sie kennt; sie kostet ihn die ganze Wette, wenn er sie nicht kennt.

Zwei weitere Feinheiten aus den Teilnahmebedingungen gehören hierher. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Die zweite Regel verdient einen Moment. Eine abgesagte Partie in einer Zehnerkombination ist nicht zehnmal Pech, sondern zehnmal eine Voraussage auf 1.00 — die Kombination fällt auf die Quote der neun übrigen Wetten zurück, das Risiko schrumpft also nicht. Wer Kombinationen spielt, sollte diesen Satz kennen, bevor er ihn am eigenen Wettschein liest.

Welche Namen als neu gehandelt werden: die geprüften und die ausländischen

«Neu» ist im Schweizer Wettmarkt kein Qualitätsmerkmal, sondern eine Herkunftsangabe. Ein Markteintritt mit Bewilligung ist praktisch unmöglich, solange die Kantone an zwei Veranstaltern festhalten. Neue Namen sind daher fast immer ausländische Seiten. Die folgenden acht sind derzeit im Umlauf; keine davon hat eine Schweizer Bewilligung.

Wer diese Liste liest, sollte den Massstab kennen, der hier angelegt wird. Geprüft wird nicht, ob eine Seite hübsch ist, sondern ob sie eine Bewilligung hat, welcher Rechtsrahmen greift, ob ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht und was eine Auszahlung kostet. Vier Kriterien, kein Stilurteil.

Diese acht Namen — BetAlright, Rabona, 20Bet, MyStake, MrXbet, Betscore, HornetBet und BC.Game — stehen allesamt ohne Schweizer Bewilligung da. Sie unterliegen nicht dem hiesigen Geldspielgesetz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Über ihre Konditionen gibt es keine gesicherten Angaben.

Was hier nicht steht, steht auch nicht in den Quellen: zu Bonusarten, Zahlungswegen, Auszahlungszeiten, Limiten und Wettprogramm dieser acht Namen ist nichts belegt. Ein Leser, der wissen will, ob eine dieser Seiten Paypal akzeptiert oder wie lange eine Auszahlung dauert, muss deren eigene Bedingungen lesen. Wer sich stattdessen auf eine Ranking-Liste verlässt, verlässt sich auf eine Marketingzahl.

Der wichtigste Punkt ist ein rechtlicher, und er ist unbequem für beide Seiten. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Spielende nicht. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende trägt also ein Risiko, das nicht er trägt.

Ausländische Gewinne haben ausserdem eine steuerliche Eigenheit, die kein Werbebanner erwähnt: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber von der kantonalen Steuerpraxis — etwa im Kanton Thurgau — als volles Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, gewinnt in der Steuererklärung und nicht auf dem Konto allein.

Vergleich der geprüften Anbieter nach Bewilligungsstatus

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Namen nach dem einzigen Kriterium, das in der Schweiz wirklich unterscheidet: dem Bewilligungsstatus und dem Veranstalter dahinter.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip ja, für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja, für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
BetAlright nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
Rabona nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
20Bet nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
MyStake nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
MrXbet nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
Betscore nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
HornetBet nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft
BC.Game nein berichtete Lizenz nicht erstellt; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft

Die Tabelle ist kurz, und die Kürze ist die Aussage. Eine Spalte mit Quoten wäre hier wertlos: Für keinen der acht ausländischen Namen trägt eine Quelle eine Quote, und eine Quote ohne Markt und ohne Erhebungsdatum sagt ohnehin nichts. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine.

Was eine Bewilligung dem Spielenden konkret bringt, lässt sich in einem Satz sagen: einen Anschluss an ein Aufsichtssystem, eine Adresse in der Schweiz und ein Gericht, das zuständig ist. Was sie nicht bringt, ist ein besseres Produkt. Swisslos darf nicht anbieten, was nicht auf der Gespa-Liste steht, und kein Veranstalter darf eine Wette halten, die ein anderer zu einem besseren Preis anbietet. Der Vergleich endet deshalb nicht bei der Bewilligung, sondern bei dem, was ein bewilligter Veranstalter innerhalb dieses Rahmens tut — und das steht in den Abschnitten zu den einzelnen Anbietern.

Wer die Tabelle als Einkaufsliste liest, liest sie falsch. Der richtige Gebrauch ist der umgekehrte: Sie sagt, welche Namen überhaupt in Frage kommen, bevor man über Quoten, Limiten und Auszahlungen spricht. Alles andere ist Feinarbeit an einem Angebot, das in der Schweiz nicht bestehen darf.

Einordnung: was «neu» über Anbieter, Bewilligung und Qualität aussagt

Ein Anbieter gilt als neu, wenn er erst kürzlich auftritt. Mehr sagt das Wort nicht. Es sagt nichts über eine Bewilligung, nichts über die Höhe der Quoten und nichts über die Qualität der Auszahlung. Diese drei Dinge werden unabhängig voneinander geprüft, und im Schweizer Markt fallen sie auseinander.

Der Grund liegt in der Struktur. Weil nur zwei Veranstalter eine Bewilligung haben, ist die Gruppe der bewilligten Anbieter geschlossen und stabil. Neuheit entsteht fast nur ausserhalb dieser Gruppe, und dort ist sie kein Merkmal der Seite, sondern ihres Vertriebs. Ein Name, der heute auftaucht, kann morgen auf der Sperrliste stehen und übermorgen unter einer anderen Adresse wieder da sein. Die Domain-Hopping-Praxis ist genau das: Die Gespa nennt Beispiele für Namen, die innerhalb von Stunden unter neuer Adresse erreichbar waren.

Daraus folgt eine Prüfreihenfolge, die sich in vier Schritten abarbeiten lässt. Zuerst die Bewilligung: Steht der Name in einer Verbindung zu einer kantonalen Bewilligung, oder trägt er eine ausländische? Dann das Vertragsgebiet: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters sind Bedingung für ein Online-Konto. Danach das Produkt: Welche Sportarten und Märkte stehen auf der Liste, und was davon nutze ich tatsächlich? Zuletzt der Preis: Mindesteinsatz, Höchsteinsatz, Auszahlungsmodalitäten, Fristen.

Diese Reihenfolge ist nicht die bequemste. Die bequemste Reihenfolge beginnt beim Bonus, weil der Bonus die einzige Zahl ist, die auf der Startseite steht. Sie ist nur die falsche: Über die Zulässigkeit eines Anbieters entscheidet kein Bonusbetrag.

Für die Leserin mit kleinem Budget heisst das etwas Konkretes. Bei Swisslos beginnt der Einsatz bei CHF 1, und damit ist die Hürde tiefer als bei jedem ausländischen Willkommenspaket, das eine Mindesteinzahlung verlangt, bevor es überhaupt etwas abwirft. Wer CHF 20 im Monat setzt, findet im bewilligten Angebot einen Platz — und zahlt dafür mit einem schmaleren Wettprogramm.

Für die Leserin mit grossem Volumen sieht die Rechnung anders aus: Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette setzt der Grösse einer einzelnen Wette eine Grenze, und die Kontogebühren für Auszahlungen tun es bei der Häufigkeit. Wer viel bewegt, merkt die 3 % Auszahlungskommission schneller als den fehlenden Willkommensbonus.

Zwei Anbieter, die beide nicht alle Wünsche erfüllen, sind kein schlechtes Angebot. Sie sind das Angebot. Wer diese Kanten kennt, kann entscheiden; wer sie nicht kennt, entscheidet über den Bonus und zahlt den Rest.

Rechtslage: Bewilligung, Vertragsgebiet und die Grenze nach aussen

Die Schweizer Rechtslage für Sportwetten lässt sich in einer Zeile zusammenfassen und in einem Absatz verstehen. In der Zeile: Nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Im Absatz: Warum das so ist und was es für den einzelnen Anbieter bedeutet.

Ein schweres Holztor mit Eisenbeschlägen in einer alten Steinmauer, davor liegt Kopfsteinpflaster im Schatten.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt. Der Rahmen der Aufsicht stammt aus dem Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet des Veranstalters. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in einem Kanton der einen Seite wohnt, kann das Produkt der anderen Seite nicht mit einem Online-Konto nutzen.

Das ist keine Härte des Systems, sondern seine Konstruktion: Jede Veranstalterin arbeitet für ihre Kantone, und der Reingewinn fliesst zurück. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0,5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten; 2025 waren das CHF 3’863’790. Diese Zahl steht in keinem Werbebanner, und sie ist der sichtbarste Beweis dafür, dass ein bewilligter Anbieter nicht nur sich selbst gehört.

Nach aussen gilt eine klare Grenze. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Anbieten von Sportwetten ohne hiesige Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS). Der Spielende bleibt zwar straffrei, doch Einsätze und Gewinne können bei Verfahren eingezogen werden. Es besteht weder Schutz noch faire Spielkontrolle.

Die Durchsetzung läuft über die Zugangssperre. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Wer glaubt, eine Blockade erledige das Problem, überschätzt eine DNS-Antwort.

Und noch eine Grenze, die oft falsch erzählt wird. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperren. Wer in einem Forum liest, die Karte funktioniere bei dieser Seite nicht, liest nicht über eine Sperre, sondern über eine Hausregel der Bank oder einen Zufall.

Was wettbar ist, regelt ebenfalls das Gesetz. Das BGS erlaubt Wetten nur auf Sportereignisse; das erlaubte Angebot ist die geschlossene Gespa-Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS) in der Version 10.09.2026. Live-Wetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Der Werberahmen gehört in dieselbe Rechnung. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt dieser Text ausländische Namen, statt für sie zu werben. Ein Zeitfenster, in dem Werbung am Tag verboten wäre, gibt es nicht.

Auf der Seite der Steuern ist die Lage für den typischen Spielenden entspannt und für den ausländischen Anbieter unangenehm. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wette im gewöhnlichen Bereich bleibt also steuerfrei — eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, schuldet keine Verrechnungssteuer, dafür behandelt ihn die kantonale Praxis, etwa im Kanton Thurgau, als voll steuerbares Einkommen.

Für konkrete Fälle gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Das ist der einzige Rat, den dieser Abschnitt nicht selbst geben kann.

Spielerschutz: Limiten, Sperren und wer sie durchsetzt

Der wirksamste Preisunterschied zwischen bewilligten und ausländischen Anbietern steht nicht auf der Startseite, sondern im Konto. Bewilligte Veranstalter verlangen selbst gesetzte Verlustlimiten und führen ein Sperrsystem; bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Prüfung fehlen diese Mechanismen in der Regel.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen verlangt vom Veranstalter eine oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat (Art. 87 VGS) und schreibt für die Erhöhung einer Limite 24 Stunden vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die 72 Stunden sind der teuerste Teil des Schutzes, und sie sind es mit Absicht. Wer in einer schlechten Nacht die Limite hochsetzen will, kann es nicht. Wer sie senkt, merkt die Wirkung sofort. Dieses Verhältnis ist die einzige Stelle im Schweizer System, an der die Voreinstellung gegen den Impuls arbeitet.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Sperrsystem nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Diese letzte Regel verdient Beachtung, weil sie beide Richtungen kennt. Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, verliert den Anspruch auf beides — auf den Einsatz wie auf den Gewinn. Die Sperre ist also kein Pausenschild, sondern ein Schalter.

Ein Unterschied zum Ausland liegt weniger in der Regel als in der Verbindung: Eine Schweizer Sperre greift, weil das Register geteilt wird. Eine Spielsperre bei einem ausländischen Anbieter ohne Anschluss an dieses Register liegt allein in dessen Datenbank. Wer dort sperrt und später eine Schweizer Bewilligung nutzen will, merkt, dass die beiden Vorgänge nichts miteinander zu tun haben.

Kontrolle ist auch eine Frage der Registrierung. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist der gesetzliche Normalfall (Art. 47–52 VGS).

Wie viel eine Kontrolle wert ist, zeigt eine Zahl, die unbequem ist. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Ein Kontrollsystem, das an der Theke nicht funktioniert, ist an dieser Stelle kein Schutz. Es wäre falsch, daraus ein strenges Schweizer Schutzniveau abzuleiten; richtig ist, dass die Regeln im Online-Konto enger greifen als am Schalter.

Wer im Ausland spielt, hat all das nicht — nicht die Limitenpflicht, nicht das geteilte Register, nicht die Fachstelle. Dafür gibt es dort auch nichts zu sperren, was über die Schweiz hinausreicht. Dieser Satz ist keine Wertung; er ist eine Beschreibung der technischen Verbindung.

Boni, Gratiswetten und was ihre Bedingungen kosten

Bonus ist auf dieser Seite kein Geschenk, sondern der Name einer Rechnung. In der Schweiz kommt eine Besonderheit hinzu, die es sonst kaum gibt: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Diese Zahl ordnet die ganze Debatte ein. «Ohne Einzahlung», «mit Gratiswette», «mit Gratisboni» — hinter jedem dieser Versprechen steht im bewilligten Schweizer Angebot ein Verwaltungsakt. Wer ein Gratisguthaben bei einem bewilligten Veranstalter erhält, erhält etwas, das vorher geprüft wurde. Wer es bei einer ausländischen Seite erhält, erhält etwas, von dem diese Seite selbst noch nicht weiss, was es kostet.

Ein Blick auf die Mechanik der Angebote, die es bei Sporttip tatsächlich gibt, zeigt, wie derartige Vergünstigungen funktionieren. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Sprung von 5 % auf 100 % liest sich wie ein Aufstieg und ist eine Verengung. Vier Voraussagen gehen leicht; fünfzehn mit je mindestens 1,50 gehen kaum, und je mehr Voraussagen eine Kombination enthält, desto kleiner wird die Chance, den Nettogewinn überhaupt zu erreichen, auf den der Boost sich bezieht. Ein Bonus auf einen Gewinn, der selten eintritt, ist billig für den, der ihn gibt.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der verfallende Boost ist die teuerste Zeile dieser Aufstellung, weil er im falschen Moment greift. Wer eine Wette mit Boost vorzeitig verkauft, verkauft den Boost mit — der Betrag auf dem Konto sieht wie eine Rettung aus und ist der Verzicht auf die Erhöhung, für die er die Wette überhaupt eingegangen ist. Cash-Out wirkt hier doppelt: Er bringt Geld und kostet einen Vorteil.

Auch die Fristen kosten Geld. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechs Monate für einen Gewinn klingen nach reichlich Zeit. Nach einem Konto-Wechsel, einem Handyverlust oder einem vergessenen Wettschein sind sie es nicht, und der Gegenwert geht an einen gemeinnützigen Zweck — ein Trost für den Träger, nicht für den Spielenden.

Für die acht ausländischen Namen in dieser Übersicht trägt keine Quelle eine Angabe zu Bonusarten oder Gratisguthaben. Wer dort ein Willkommensangebot sieht, liest dessen Bedingungen bei dem Anbieter selbst — vor der Einzahlung und vor dem ersten Einsatz. Ohne diese Lektüre ist jeder Bonusbetrag eine Zahl ohne Deckung.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Jeder Name wird nach demselben Massstab bewertet wie er oben steht: Bewilligung, Rechtsrahmen, Anschluss an das Sperrsystem, Kosten der Nutzung. Die Reihenfolge folgt dem Status, nicht der Werbewirkung.

Swisslos Sporttip: das Kontensystem mit der engsten Schweizer Bindung

Sporttip ist das Wettprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die IKV 2020 und ausgestattet mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Es ist eines von zwei Produkten, die Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen. Ein Online-Konto erhalten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.

Der ganze Preis dieses Angebots steckt in den Regeln, und wer sie kennt, kann damit umgehen. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine solche Wette und CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar und ohne Annahme einer Wette über der Limite. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Auszahlungen zweimal pro Jahr gratis, ab der dritten mit möglicher Kommission von 3 %, Bearbeitung in 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto im eigenen Namen.

Ein Blick, der nur die Nachteile sucht, wird hier fündig: Der Höchsteinsatz deckelt den grossen Treffer, die Auszahlungskommission trifft den Vielnutzer, und das Wettprogramm endet dort, wo die Gespa-Liste endet — ohne Ecken- und Kartenmärkte, ohne Esport, mit Frauenwettbewerben und Qualifikationsrunden nur, wo sie gelistet sind. Wer eine Nischenliga sucht, wird sie hier nicht immer finden.

Entscheidend für dieses Angebot ist, wie vorhersehbar es ist. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 legt die Obergrenze der Einzelwette fest, die zweite Gratisauszahlung pro Jahr legt die Obergrenze des Gebührenrisikos fest, und die 26-Wochen-Frist legt fest, wie lange ein Gewinn auf sich warten darf. Wer sein Konto in diesen Grenzen führt, führt es ohne Überraschungen — und das ist bei einem Anbieter, der sein Geld an Kantone abführt, mehr wert als ein Bonus von der Startseite.

Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, anderes Vertragsgebiet

Jouez Sport ist das Wettprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne, und ebenfalls mit einer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa ausgestattet. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen; für Deutschschweizer Kantone ist es nicht zugänglich.

Zur Grösse des Angebots lässt sich wenig sagen, was sich verallgemeinern liesse, und das ist selbst eine Information. Belegt sind die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Beide Zahlen deuten auf ein Netz mit einer physischen Präsenz, die keine ausländische Seite hat: Wer eine Wette lieber am Schalter abgibt oder sich bei einem Streit an eine Adresse wenden will, findet hier eine.

Für einen Deutschschweizer Spielenden ist Jouez Sport damit ein Name ohne Handlung — nicht, weil das Angebot schlecht wäre, sondern weil die Wohnsitzgrenze den Zugang schliesst. Wer umzieht, wechselt die Seite des Systems. Wer in der Westschweiz wohnt, hat dieselben Schutzregeln wie bei Swisslos, weil dieselben Vorschriften greifen: Limitenpflicht nach Art. 87 VGS, die 72 Stunden der Bedingungen, Sperrregister nach Art. 80–82 BGS. Der Vergleich zwischen den beiden bewilligten Produkten ist damit kein Vergleich zweier Risiken, sondern zweier Wohnsitze.

BetAlright: keine Schweizer Bewilligung

BetAlright operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine hiesige Rechtsgrundlage fehlt, und die Seite kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Angaben zu ihrem Angebot sind nicht verifiziert.

Was daraus folgt, ist eine Frage des Einsatzes. Wer hier spielt, spielt ohne ein Gericht in der Schweiz, das für ihn zuständig wäre, und ohne einen Anschluss an das Register, in dem eine Sperre steht. Der Einsatz, der verloren gehen kann, ist in solchen Verfahren nicht nur der Verlust auf dem Wettschein, sondern auch der Einzug, den ein Verfahren gegen den Anbieter nach sich ziehen kann.

Rabona: keine Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung und untersteht nicht der Gespa. Die Seite kann gesperrt werden, und Informationen über das Wettangebot sind nicht belegt.

Die praktische Konsequenz reicht weiter als die fehlende Bewilligung, weil der Zugang selbst beweglich ist. Eine Domain, die auf der Liste steht, wird blockiert und erscheint innerhalb von Stunden unter einer anderen Adresse. Wer sein Konto an einen solchen Namen knüpft, knüpft es an eine Adresse, die sich ändern kann, während das Guthaben bleibt, wo es ist.

20Bet: keine Schweizer Bewilligung

20Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da eine gesetzliche Basis in der Schweiz fehlt, kann die Seite auf die Sperrliste der Gespa gelangen.

Der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter liegt zuerst im Steuerpunkt. Ein Gewinn bei einem ausländischen Anbieter unterliegt keiner Verrechnungssteuer, wird aber von der kantonalen Praxis, etwa im Kanton Thurgau, als voll steuerbares Einkommen behandelt — unabhängig von der Höhe. Das Finanzamt beteiligt sich also am Gewinn, ohne dass im Vorfeld jemand sein Angebot geprüft hätte.

MyStake: keine Schweizer Bewilligung

MyStake hat keine Schweizer Bewilligung und keinen Anschluss an das hiesige Sperrregister.

Wer eine solche Seite nutzt, nutzt sie auf eigenes Risiko in einem präzisen Sinn: Es gibt keine Instanz, die eine Auszahlung verweigern oder verzögern könnte und zur Rechenschaft gezogen würde. Bei einem bewilligten Veranstalter ist die Adresse in der Schweiz bekannt; hier ist die einzige erreichbare Stelle der Kundendienst des Anbieters selbst.

MrXbet: keine Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz.

Bei Spielsucht und Überschuldung fehlt hier der Mechanismus, der in der Schweiz greift. Eine Spielsperre bei einem solchen Anbieter bleibt in dessen eigener Datenbank; sie ist nicht Teil des schweizweiten Registers und wirkt nicht über die Seite hinaus. Wer auf die Schweizer Schutzkette angewiesen ist, findet sie hier nicht.

Betscore: keine Schweizer Bewilligung

Betscore verfügt über keine Schweizer Bewilligung und keine rechtliche Anbindung in der Schweiz.

Was hier fehlt, ist nicht in erster Linie ein Recht, sondern ein Kostenpunkt: die Auszahlung. Bei Swisslos ist belegt, auf welches Konto, in welcher Zeit und zu welchem Preis ausgezahlt wird. Bei dieser Seite ist nichts davon bekannt, und der Spielende erfährt es erst, wenn er auszahlen will — zu einem Zeitpunkt, an dem er nicht mehr wählen kann.

HornetBet: keine Schweizer Bewilligung

HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung und kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der Anschein eines vollständigen Angebots ist hier trügerisch in einer Weise, die sich nicht in Zahlen fassen lässt: Ein Wettprogramm kann umfangreich aussehen, und trotzdem steht keine geprüfte Liste dahinter. Wer Sportarten sucht, die auf der Gespa-Liste fehlen, findet sie hier womöglich — und findet dort auch die Märkte, von denen die Gespa-Liste nichts hält.

BC.Game: keine Schweizer Bewilligung

BC.Game verfügt über keine Schweizer Bewilligung und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Der Name steht in dieser Übersicht, weil er im Umlauf ist, nicht weil über ihn etwas belegt wäre. Wer eine Seite mit Sportwetten und weiteren Spielarten sucht, sollte die Trennung kennen, die in der Schweiz gilt: Wetten und Casino sind zwei verschiedene Bewilligungen mit zwei verschiedenen Regeln. Eine nach ausländischem Recht aufgebaute Seite trennt das nicht, und ein Limit, das dort für das Casino gilt, ist kein Wettlimit.

Was am Ende übrig bleibt

Nach zehn Namen, vier Kriterien und einer Reihe von Fristen steht eine einzige Zahl im Raum: zwei. Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, jeder mit seinem Vertragsgebiet, jeder mit derselben Limitenpflicht und demselben Sperrregister, beide unter der Aufsicht der Gespa. Acht weitere Namen sind im Umlauf, und keiner davon hat hier eine Bewilligung.

Die Rechnung, die dieser Text aufgemacht hat, fällt je nach Spielertyp unterschiedlich aus. Wer CHF 20 im Monat setzt, findet bei Swisslos einen Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Konto, dessen Regeln vorhersehbar sind; das schmale Wettprogramm ist der Preis dafür. Wer grössere Wetten spielt, trifft auf einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, dazu eine mögliche Kommission von 3 % ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen. Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt dasselbe System unter dem Namen Jouez Sport.

Für die acht ausländischen Namen lässt sich keine Gegenrechnung aufmachen, weil keine Quelle deren Bedingungen trägt. Das ist keine Leerstelle in einem Vergleich, sondern das Ergebnis eines Vergleichs: Ein Angebot, dessen Preise man erst nach der Einzahlung liest, ist kein günstiges Angebot, sondern ein unbekanntes. Wer es trotzdem prüfen will, tut es mit den eigenen Bedingungen des Anbieters, vor der ersten Einzahlung, und nicht mit einem Werbebanner.

Der letzte Kostenpunkt ist der, den kein Bonus ausgleicht. Bei einem bewilligten Veranstalter kann ein Gewinn eingeklagt werden; es gibt ein zuständiges Gericht und eine Adresse in der Schweiz. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es beides nicht, und in einem Verfahren gegen den Anbieter können sogar Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Wer diese Zeile vor den Bonusbetrag setzt, hat den Vergleich verstanden.

Häufige Fragen zu neuen Sportwettenanbietern in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz ganz neue Sportwettenanbieter mit Bewilligung?

Ein neuer Name mit Schweizer Bewilligung ist praktisch nicht zu erwarten, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Neu ist im Schweizer Markt daher meist ein Produkt dieser beiden oder eine ausländische Seite ohne Bewilligung.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, wenn in der Schweiz nur zwei Veranstalter zugelassen sind?

«Bester» lässt sich hier nur innerhalb des eigenen Vertragsgebiets beantworten. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein ist es Sporttip, in den sechs Westschweizer Kantonen Jouez Sport. Für Sporttip spricht der Mindesteinsatz von CHF 1, gegen einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter auf der Sperrliste der Gespa steht?

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecomanbieter per DNS blockieren. Ein Name darauf arbeitet ohne Schweizer Bewilligung, ohne Rechtsschutz und ohne Anschluss an das Sperrregister. Die Liste ist ein bewegliches Ziel: Gesperrte Domains erscheinen häufig innerhalb von Stunden unter neuer Adresse.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und wie lässt sich die eingerechnete Marge vergleichen?

Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Verglichen wird immer derselbe Markt desselben Ereignisses zur selben Zeit, denn Quoten und Margen veralten schneller als jede andere Zahl auf dieser Seite.

Welche Zahlungswege sind bei bewilligten Anbietern möglich, und weshalb erfolgen Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen?

Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, regelt er selbst — bei Swisslos zählt PostFinance Pay dazu, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Welche Risiken bestehen bei neuen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, etwa solchen, die Bitcoin annehmen?

Es fehlt jede Schweizer Verbindung: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Rechtsschutz. Die Veranstaltung ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS), der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schweizer Winnings sind bis zum Freibetrag steuerfrei, ausländische behandelt die kantonale Praxis als Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»