Online Biathlon Wetten Schweiz 2026 – die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und zum Regelwerk wurden gegen die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, und gegen die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Biathlon sieht aus wie eine Sportart, in Wahrheit ist es eine Rechenaufgabe mit Schnee. Wer auf ein Rennen wetten will, wettet nicht auf den schnellsten Läufer, sondern auf die Summe aus Laufzeit, Schiessstand und Strafrunden – und genau darin liegt das Problem, das diesen ganzen Markt in der Schweiz bestimmt. Denn das Angebot ist nicht offen. Es gibt in diesem Land genau zwei Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, und nur auf Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die auf einer behördlichen Liste stehen. Alles andere ist entweder verboten oder liegt ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle.
Das ist die eigentliche Kostengeschichte. Nicht die Gebühr beim Einzahlen, nicht die Auszahlungsdauer. Sondern: ein geschlossener Katalog, ein Wohnsitzkriterium, ein Kontingent an Märkten – und daneben ein Dutzend ausländischer Marken, die auf den ersten Blick mehr zeigen und dafür etwas abgeben, das man nicht nachträglich kaufen kann. Ein Kontostand bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist kein Guthaben im Rechtssinn, sondern eine Forderung an eine Firma, die hier niemand beaufsichtigt.
Wer das einmal begriffen hat, liest jede Quote anders. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport sind nicht die Anbieter mit dem breitesten Programm, sie sind die einzigen mit einer Schweizer Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, und ihre Grenzen sind nicht Willkür, sondern Aufsicht. Wer diese Grenzen kennt, kann entscheiden, ob ihm der geschlossene Katalog reicht oder ob er sich bewusst auf etwas anderes einlässt. Beides ist eine Entscheidung. Nur eine davon ist eine, die man später bereut.
Vergleich der Anbieter für Biathlon-Wetten in der Schweiz
Bevor irgendein Programm verglichen wird, steht die Einordnung. Auf Schweizer Gebiet dürfen Sportwetten ausschliesslich als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) veranstaltet werden, beaufsichtigt von der Gespa. Das Gesetz hält die Zahl der Veranstalter faktisch bei zwei, und Art. 4 BGS sagt in einem Satz, was jede Bewilligung wert ist: Sie gilt nur in der Schweiz.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Sporttip ist ihr Wettprodukt |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine hier anerkannte Bewilligung; das Auslandspapier hat in der Schweiz keine Kraft |
Was das praktisch bedeutet, lässt sich an einem einzigen Punkt festmachen: der Spielsperre. Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande sperren lässt, landet in einem schweizweiten Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und bis ins Fürstentum Liechtenstein wirkt. Ein ausländischer Anbieter ist an dieses Register nicht angeschlossen. Wer dort weiterspielt, spielt gegen eine Sperre, die zu Hause gilt und draussen nicht existiert.
spielplan: was der Wettkalender im Winter hergibt
Ein Biathlon-Winter beginnt im November und endet im März, und dazwischen liegt fast jedes Wochenende mindestens ein Rennen. Wer den Kalender ernst nimmt, merkt schnell, dass die Menge der Wettgelegenheiten nicht das Problem ist. Das Problem ist die Auswahl.
Ein Fehlschuss kostet im Sprint, in der Verfolgung, im Massenstart und in der Staffel eine Strafrunde von 150 Metern, in der Single-Mixed-Staffel 75 Meter, während im Einzelrennen pro Fehlschuss eine Strafminute addiert wird. Das ist der eine Satz, aus dem sich fast jede Biathlon-Wette ableitet. Der Einzelwettbewerb zählt die Zeit anders als alle anderen Formate: dort addiert sich jede Fahrkarte in Minuten, im Sprint addiert sie sich in einer Runde, die je nach Kurs zwischen zwanzig und dreissig Sekunden kostet. Zwei Disziplinen mit derselben Startliste können deshalb völlig verschiedene Quoten tragen, ohne dass irgendjemand eine Meinung geändert hätte.
Auch hier gilt: Wer ein Rennen kauft, kauft die Formate, die gerade im Programm stehen. Wettarten, die ein Buchmacher für ein Fussballspiel anbietet, sind für ein Biathlonrennen deshalb nicht selbstverständlich. Was auf einem Wettschein für ein Einzelrennen steht, ist eine andere Frage als das, was auf einem für einen Massenstart steht, und der Blick ins Wettprogramm vor dem Einsatz kostet nichts.
Grundlagen: wie Biathlon-Quoten entstehen
Ein Biathlonrennen hat sieben Disziplinen im Weltcup: Einzel, Sprint, Verfolgung, Massenstart, Staffel, Mixed-Staffel und Single-Mixed-Staffel. Sie unterscheiden sich nicht in der Länge, sondern in der Art, wie Fehler bestraft werden, und daraus ergibt sich, was eine Quote überhaupt abbilden kann.

Beim Schiessen stehen die Scheiben 50 Meter entfernt, der Trefferbereich misst 4,5 Zentimeter im Durchmesser beim Liegendschiessen und 11,5 Zentimeter beim Stehendschiessen. Rechnet man das um, schiesst man liegend auf ein Ziel von der Grösse eines Münzrandes und stehend auf eines, das etwa doppelt so gross ist. Genau diese Asymmetrie ist es, die Biathlon für Wetten interessant macht: Ein guter Schütze liegt selten, ein müder Schütze hält stehend nicht mehr ruhig. Wer eine Prognose bauen will, fängt hier an, nicht beim Namen.
Das Reglement selbst hat eine Geschichte, die in Schweizer Ohren selten nachhallt. Die ersten Weltmeisterschaften der Männer fanden 1958 in Saalfelden in Österreich statt, die der Frauen begannen 1984 und werden seit 1989 gemeinsam mit den Männern ausgetragen. Olympisch ist Biathlon seit 1960 mit dem 20-Kilometer-Rennen der Männer, Wettbewerbe der Frauen wurden erstmals 1992 in Albertville ausgetragen. Der Weltverband IBU entstand erst nach der Saison 1993/94, als sich Biathlon vom damaligen Dachverband UIPMB trennte.
Am Weltcuppunktesystem lässt sich ablesen, wie viel ein Rennergebnis wert ist. Seit der Saison 2022/23 bringt ein Sieg in einem Einzelrennen 90 Punkte, von 2008/09 bis 2021/22 waren es 60 Punkte. Die Gesamtsieger erhalten die «grosse Kristallkugel», die Sieger der Disziplinenwertungen die «kleinen Kristallkugeln». Rekordsieger im Gesamtweltcup sind bei den Männern Martin Fourcade mit sieben Erfolgen und bei den Frauen Magdalena Forsberg mit sechs.
Wettquoten lesen: die Marge steckt in jeder Zahl
Nichts auf einem Wettschein ist so missverstanden wie die Quote. Sie ist kein Versprechen über den Ausgang, sie ist ein Preis – und in diesem Preis sitzt der Anteil des Veranstalters.
Nehmen wir an, ein Markt führt zwei Ausgänge und beide stehen bei 1.90. Fair wäre, dass sich die Wahrscheinlichkeiten zu eins addieren. Das tun sie nicht. Der Quotenschlüssel liegt dann bei rund 95 Prozent – als Rechnung: 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90 ergibt etwa 0,95 –, und was darüber hinausgeht, ist die Marge des Veranstalters, hier ungefähr 5 Prozent des Umsatzes dieses Marktes. Der genaue Wert schwankt je nach Markt und Anbieter, und er ist selten freiwillig bekannt. Wer ihn kennt, kennt den Preis.
Der Punkt ist nicht, dass fünf Prozent viel sind. Der Punkt ist, dass sie pro Wette anfallen und nur dann verschwinden, wenn ein Kurs über dem fairen Wert liegt. Ein Tipp, der den Ausgang im Schnitt in 55 Prozent der Fälle richtig trifft, rechnet bei einer Marge von fünf Prozent noch mit einem kleinen Plus. Ein Tipp, der in 50 Prozent richtig liegt, verliert – nicht weil er falsch wäre, sondern weil er durchschnittlich ist.
Wie der Gewinn zustande kommt, ist dagegen reine Mechanik. Der Rückfluss einer gewonnenen Wette ist der Einsatz mal Quote, der Nettogewinn der Einsatz mal Quote minus eins. Bei CHF 20 auf eine Quote von 1.85 sind das CHF 37 Rückfluss und CHF 17 Gewinn. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem Gesamtpreis – eine Kombination aus drei Quoten von je 1.90 steht deshalb nicht bei 5.70, sondern bei rund 6.86. Mehr Geld fürs gleiche Risiko, sagt das Marketing. Mehr zu treffende Vorhersagen für dasselbe Geld, sagt die Mathematik.
grundlagen der Prognose: was eine Formkurve wert ist
Eine Prognose ist kein Wissen, sondern eine Gewichtung. Wer sie baut, gewichtet drei Dinge gegeneinander, und alle drei sind öffentlich: die Laufform der letzten Rennen, die Schiessquote aus vergangenen Resultaten und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Format den Ausgang über die Zeit und nicht über die Treffer entscheidet.
Und genau hier wird es unangenehm für jede Anleitung, die hundertprozentige Sicherheit verspricht. Biathletinnen und Biathleten treffen stehend zwischen achtzig und neunzig Prozent ihrer Schüsse, aber die Verteilung ist nicht gleichmässig: Regen, Wind, eine falsche Kälteempfindlichkeit in den Fingern und ein verstellter Korntunnel verschieben sie um Grössenordnungen. Es gibt keine Prognose, die das vorab kennt. Es gibt nur eine Prognose, die es einpreist.
Was ein Tipp deshalb leisten kann: Er sagt, welche Quote angesichts der Formdaten zu hoch oder zu niedrig erscheint. Er sagt nicht, wer gewinnt. Wer das anders liest, verliert nicht wegen Pech, sondern wegen einer Erwartung, die niemand erfüllen kann. Der einzige belastbare Vorteil, den ein Wettender gegenüber dem Markt haben kann, ist ein besserer Preis – nicht ein besserer Blick in die Zukunft.
Rechtslage: wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und fallen als solche unter die Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und dem Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1.1.2021. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt. Diese Zuständigkeit ist keine Formalie: Sie erklärt, warum in der Schweiz andere Regeln gelten als in den Nachbarländern und warum ein ausländischer Anbieter keine Schweizer Aufsicht im Rücken hat.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Und sie gilt nur in der Schweiz, wie Art. 4 BGS in einem Satz festhält. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Es gibt daher keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht allein die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, wie Art. 125 BGS festlegt.
Die Bewilligung ist eine Gebietskarte, kein Gütesiegel
Die Veranstalterbewilligung wird nicht für die Schweiz als Ganzes erteilt, sondern für ein Gebiet. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, nach Art. 47 Abs. 3 VGS, und in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist die teuerste Konsequenz dieser Konstruktion, weil sie die Wahlfreiheit aufhebt: Ein Wettender in der Schweiz hat je nach Wohnkanton faktisch einen Veranstalter, nicht zwei. Vergleichen kann er sie trotzdem, denn die Regeln und Limiten unterscheiden sich.
Swisslos sitzt als Genossenschaft in Basel und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
An diesen Zahlen hängt der ganze Legitimitätsanspruch des Schweizer Modells. Ein Teil der Einsätze landet bei Sportverbänden und kantonalen Fonds, und ein Teil der Einsätze fehlt dort, wo im Ausland gespielt wird. Wer das für ein Argument hält, soll es für ein Argument halten. Es ist jedenfalls das einzige, das die zwei Veranstalter für sich haben, das kein ausländischer Anbieter kopieren kann.
rechtslage für Sportarten und Wettarten: die Liste entscheidet
Wettbar sind ausschliesslich Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Was im Einzelnen angeboten werden darf, steht in einer geschlossenen Liste: der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS.
Die Liste ist enger, als ein Blick auf ein Wettprogramm vermuten lässt. Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, niemals auf Trainingsläufe. Ecken- und Kartenmärkte erscheinen nicht in der Liste, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Für Biathlon heisst das, was für jede Sportart gilt: Ob ein bestimmtes Rennen und eine bestimmte Wettart im Programm stehen, hängt davon ab, ob beides auf dieser Liste steht. Livewetten sind erlaubt, vor dem Rennen und während des Rennens, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen gesetzlich überhaupt nicht geregelt und bleibt, was er bei den einzelnen Anbietern ist: eine Funktion ihrer eigenen Bedingungen.
Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht gestattet sind, und Art. 131 BGS bestraft sie mit einer Busse von bis zu CHF 500’000. Das ist der Grund, warum hierzulande niemand für einen ausländischen Buchmacher werben darf – und der Grund, warum dieser Vergleich die ausländischen Marken beschreibt, statt sie zu empfehlen.
Was die zwei Veranstalter nicht sind
Wer nach der Lektüre dieses Abschnitts eine Rangfolge der besten Biathlon-Anbieter erwartet, hat die Struktur falsch verstanden. Es gibt keine ausländischen Anbieter mit Schweizer Bewilligung, die ein Vergleicher übersehen hätte. Der Vergleich sortiert daher nach Bewilligungsstatus und erst innerhalb der bewilligten Gruppe nach Produkt, und er beschreibt die übrigen acht Marken als das, was sie sind: erreichbar, aber nicht kontrolliert.
Dasselbe gilt für das Geld. Ein allfälliges Vorkommen des Begriffs «Lizenz» in der Werbung eines ausländischen Anbieters ist juristisch bedeutungslos – nach Art. 4 BGS entfaltet eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung. Was der Spielende in einem solchen Fall nicht bekommt, ist nicht der Gewinn, sondern der Weg zum Gewinn: kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Wer trotzdem dort spielt, spielt bewusst ohne Netz.
Spielerschutz und Limiten: die Grenzen, die der Wettende selbst zieht
Es gibt in der Schweiz keine gesetzliche feste Einzahlungsgrenze für Sportwetten. Diese Zahl sucht man vergeblich, und wer sie in einem Ratgeber findet, hat einen Ratgeber aus einem anderen Rechtsgebiet gefunden. Was das Gesetz vorschreibt, ist etwas anderes und strenger in der Anwendung: Der Veranstalter muss vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Die Limite setzt also der Wettende selbst – und sie ist seither das eigentliche Sicherheitsnetz dieses Marktes.
Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Gesetzgeber sieht bei einer Erhöhung 24 Stunden vor, die Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer die Limite erhöhen will, sitzt also drei Tage auf seinem Entschluss – und das ist die einzige Bremse im System, die nicht auf Einsicht, sondern auf Wartezeit beruht.
Das selbst gesetzte Budget bleibt auch bei einem Rennen mit offenem Ausgang die Grenze. Die Versuchung liegt bei Biathlon nicht in einem langen Abend am Automaten, sondern in der Kadenz: vier Rennen an einem Wochenende, zwei am Samstag, zwei am Sonntag, dazwischen die Verfolgung mit umgekehrter Startfolge, die nach jedem Schiessen kippt. Wer zehn Wetten statt zwei platziert, hat seine Monatslimite nicht durch einen grossen Einsatz gerissen, sondern durch viele kleine.
Die Spielsperre ist das schärfere Werkzeug. Nach Art. 80 bis 82 BGS werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie Selbstsperrende in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufhebbar, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, so Art. 89 VGS.
Zwei Regeln sollte man wörtlich kennen, weil sie beide Seiten treffen. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, wie Art. 45 BGS festhält. Und die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz über einen Prüfbericht, das ist die Widerlegung der Annahme, der Punkt am Tresen sei strenger als das Internet.
Für die Registrierung braucht es bei Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, so die Art. 47 bis 52 VGS – und damit ist das Schweizer Angebot das Gegenteil dessen, was jemand sucht, der anonym spielen will. Wer keine Identitätsprüfung möchte, findet sie hier nicht, sondern bei den acht Marken ohne Bewilligung ganz unten in der Tabelle. Dass diese Wahl dann keine Anonymität im Rechtssinn ist, sondern nur eine ohne Rechtsschutz, steht im Kapitel zur Rechtslage und ist der teuerste Satz dieses Abschnitts.
Wer Hilfe sucht oder sein eigenes Spielverhalten prüfen will, findet die Sperr- und Beratungswege über die Veranstalter selbst und über die Gespa. Das ist kein Marketingweg, sondern der einzige, der an das Register angeschlossen ist.
Sportarten und Wettbewerbe: der Spielplan des Winters
Sieben Disziplinen stehen im Weltcup, und für einen Wettenden sind es sieben verschiedene Preisgefüge. Sprint, Verfolgung, Massenstart und Staffel bestrafen einen Fehlschuss mit einer Strafrunde von 150 Metern, die Single-Mixed-Staffel mit 75 Metern, das Einzelrennen mit einer Strafminute pro Fehlschuss. Ein einziger Satz, der jede Quotendiskussion im Biathlon entscheidet.
Der Unterschied ist am deutlichsten zwischen Einzel und Sprint. Im Einzelrennen laufen alle dieselbe Distanz und die Zeit addiert sich, im Sprint entscheidet die Laufzeit über die Startposition der Verfolgung. Zwei gleich gute Schützen können deshalb in zwei Formaten auf zwei verschiedenen Seiten des Ergebnisses landen, ohne dass sich an ihrer Form etwas geändert hätte. Wer auf ein Rennen setzt, ohne zu wissen, welches Format es ist, hat nicht gewettet, sondern geraten.
Dazu kommen im Winter die Weltmeisterschaften und die olympischen Rennen, die den Wettkalender in zwei Hälften teilen. Die Termine legen fest, wann Wetten auf ein Rennen überhaupt möglich sind – und sie legen auch fest, wie viele Rennen zwischen zwei Höhepunkten liegen, an denen sich eine Form überhaupt bilden kann. Vor einer WM sind die Startfelder dieselben, die Belastung aber ist es nicht.
Wo die Grenzen des Angebots liegen
Der geschlossene Katalog der Gespa ist der Punkt, an dem die Freude an einem vollen Wettprogramm endet. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind, keine Trainingsläufe, keine Ecken- und Kartenmärkte, keine Esport-Sektion. Für Biathlon bedeutet das nicht, dass das Angebot dünn wäre – die Liste wird laufend nachgeführt und trägt den Sport mit. Es bedeutet, dass die Grenze nicht beim Anbieter liegt, sondern bei der Aufsicht, und dass mehr Märkte bei einem Schweizer Veranstalter keine Servicefrage, sondern eine Bewilligungsfrage sind.
Wer sein Winterspiel danach ausrichtet, sollte zwei Dinge nacheinander prüfen. Zuerst, ob das Rennen im Wettprogramm steht und ob es das Format ist, das er erwartet. Dann, ob die Wettart, die er im Kopf hat, für dieses Rennen angeboten wird. Die Reihenfolge entscheidet über den Ärger, nicht die Summe.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Zehn Marken stehen in der Tabelle, und sie sind nicht gleichrangig. Zwei tragen eine Schweizer Bewilligung, acht sagen selbst, dass sie es ohne versuchen. Die Reihenfolge folgt der Bewilligung und innerhalb der ersten beiden dem Umfang dessen, was über sie verbürgt ist. Keine Marke bekommt hier eine Empfehlung; jede bekommt eine Einschätzung, und die darf auch unbequem ausfallen.
Swisslos Sporttip: das einzige Angebot mit Schweizer Aufsicht im Rücken
Sporttip ist das Wettprodukt der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Bewegungsspielräume sind in Zahlen gefasst. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Grenzen können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. Der letzte Halbsatz ist der wichtige: Ein Höchsteinsatz ist ein Versprechen mit Widerrufsvorbehalt.
Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Schutzwall reicht bis in die eigene Startliste.
Beim Cash-Out ist Sporttip zurückhaltend, und das ist ehrlicher als das Versprechen der Konkurrenz. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, er hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf Cash-Out für alle Wetten besteht nicht. Möglich ist er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Für einen Biathlon-Wettenden heisst das: Wer auf ein Rennen setzt und den Ausstieg einplant, hat einen Plan ohne Garantie – der Preis des Ausstiegs liegt immer unter dem, was die Wette im Erfolgsfall gebracht hätte.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Biathlon ist das die Regel, die man kennen sollte, bevor man während eines Schiessens klickt: Wer eine Sekunde zu spät kommt, bekommt seinen Einsatz zurück und keinen Gewinn.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Kunde verliert in diesem Fall nichts als die Zeit – das ist die Art von Regel, die man erst zu schätzen weiss, wenn sie einmal greift.
Bei den Boni ist die Bedingung der Preis. Der Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten; die Erhöhung des Nettogewinns beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Rechnet man diese Staffel einmal nach, sieht man, was sie ist. Vier Voraussagen bringen fünf Prozent, und die fünfzehn Voraussagen, die hundert Prozent bringen, verlangen eine Trefferquote, die im Biathlon über fünfzehn Einzelrennen hinweg niemand seriös anstrebt. Der Boost ist keine Erhöhung des Erwartungswerts, sondern der Versuch, den Wettschein zu verlängern. Wer ihn mitnimmt, sollte ihn als Beigabe behandeln, nicht als Grund.
Bei den regulären Spielzeiten hält sich Sporttip an die Sportart: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Biathlon ist der Hinweis kurz: Ein Rennen endet, wenn der letzte Starter im Ziel ist, und die Protokollierung nach einem allfälligen Juryentscheid ist die Grösse, die über die Wette entscheidet.
Fazit zu Sporttip: Dieses Angebot ist kein Biathlon-Spezialist, und es muss keiner sein. Wer in seinem Vertragsgebiet wohnt, bekommt Schweizer Aufsicht, ein schweizweites Sperrregister und klare, wenn auch nicht grosszügige Höchsteinsätze. Der Preis dafür heisst: ein geschlossener Katalog, ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Boost-System, das nach Marketing aussieht. Für die grosse Mehrheit der Winterspielenden ist das die einzige Variante, in der ein Gewinn auch rechtlich einer ist.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gegenstück ohne deutsche Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Die Bewilligungsstruktur ist identisch, der Zugang nicht. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, praktisch im jeweiligen Vertragsgebiet – wer in Zürich lebt, kommt an Jouez Sport nicht heran, wer in Genf lebt, nicht an Sporttip. Die beiden bewilligten Veranstalter sind damit keine Alternativen zueinander, sondern geografische Ausschnitte desselben Systems. Für die Wahlentscheidung eines Einzelnen ist das die Frage, die alles andere erledigt: Der Wohnkanton entscheidet, welcher der beiden überhaupt in Frage kommt.
In der Westschweiz fällt damit ein Teil dessen weg, was die Diskussion über Schweizer Sportwetten sonst trägt: die Wahl zwischen zwei Aufsichtssystemen gibt es nicht, es gibt ein System mit einem regionalen Zugang. Wer in Freiburg oder im Wallis wohnt, hat mit Jouez Sport eine Veranstalterin mit derselben Bewilligungsart, derselben Aufsichtsbehörde und derselben gesetzlichen Limitenlogik. Die Unterschiede liegen im Programm und in der Verkaufsstellenstruktur, nicht im Status.
Erhalten hat sich die Westschweizer Tradition über das Lotteriegeschäft. Die Loterie Romande fährt keine dezidiert längeren Linien als ihr deutschschweizerisches Gegenstück; was sie hat, ist ein dichtes Netz physischer Verkaufsstellen, das für Biathlon-Wetten im Winter weniger relevant ist als für das Losgeschäft. Wer online wettet, merkt von den 2’350 Punkten wenig.
Fazit zu Jouez Sport: Der Status ist so gut wie der von Sporttip, die Reichweite nicht. Wer im Vertragsgebiet wohnt, sitzt in derselben kontrollierten Umgebung; wer ausserhalb wohnt, kann das Angebot nicht nutzen, und das ist kein Marketingversäumnis, sondern die Bewilligungsgrenze. Die realistische Rolle dieses Veranstalters in einem Vergleich ist deshalb die einer Kontrollgruppe: an ihm lässt sich ablesen, dass das Schweizer Modell aus zwei Gebietskarten besteht und nicht aus einem Anbieterwettbewerb.
myBet: erreichbar, aber ohne Schweizer Bewilligung
myBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung auf Schweizer Gebiet, der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.
Das Sperrlistenverfahren ist kein Nebenaspekt. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie Interwetten und Bet-at-Home namentlich nennt. Ein Biathlon-Wettender, der wissen will, worauf er sich einlässt, sollte diesen Mechanismus kennen, bevor er sich auf die Erreichbarkeit einer Seite verlässt.
Fazit zu myBet: Ein Konto hier ist eine Forderung an eine Firma, die niemand in der Schweiz beaufsichtigt. Wer die Erreichbarkeit als Qualitätsmerkmal liest, verwechselt ein technisches Detail mit einem Status, und genau diese Verwechslung ist bei dieser Marke der teuerste Irrtum.
22Bet: dasselbe Ausgangsproblem, dieselbe Auflage
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für jede ausländische Marke in dieser Liste gilt: Eine gemeldete Bewilligung ohne Schweizer Kraft nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Veranstaltern von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung droht nach Art. 130 BGS eine Strafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre.
Für den Spielenden ist der strafrechtliche Teil der beruhigende. Der Spieler wird nicht bestraft. Was ihn treffen kann, ist der Verlust des Einsatzes oder Gewinns in einem Verfahren gegen den Anbieter, und das ist kein hypothetisches Risiko, sondern die Kehrseite fehlender Aufsicht. Wer bei einem nicht bewilligten Veranstalter gewinnt, gewinnt unter Vorbehalt.
Fazit zu 22Bet: Diese Marke ist für einen Wettenden mit Schweizer Wohnsitz keine Alternative, sondern eine Abwägung gegen das eigene Risiko. Dass Erreichbarkeit, Sprache und Quoten passen, ändert daran nichts – es ändert nur, wie leichtfertig die Abwägung ausfällt.
Jackbit: ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz
Jackbit trägt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei den übrigen ausländischen Marken: nicht in der Schweiz anerkannt, keine Wirkung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizweite Register gesperrter Personen, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockade über die Sperrliste möglich.
Für Biathlon ist der Punkt derselbe wie überall in dieser Gruppe, nur schärfer formuliert: Ein Schweizer Wettender bekommt dort kein Mehr an Märkten, das er nicht auch anderswo hätte, aber er verliert die Kontrolle darüber, wer auf der anderen Seite sitzt. Die Bewilligungsfrage lässt sich nicht wegdiskutieren, und sie lässt sich nicht durch bessere Oberflächen aufwiegen.
Fazit zu Jackbit: Kein Schweizer Papier, kein Schweizer Rückhalt – das ist keine Nebenbemerkung zur Marke, das ist ihre einzige rechtlich relevante Eigenschaft.
Interwetten: die Aufsicht kennt die Marke namentlich
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Gemeldete Bewilligung ohne Kraft nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockade über die Sperrliste möglich. Und diesmal ist die Blockade nicht abstrakt: Die Gespa nennt Interwetten namentlich als Beispiel für Domain-Hopping, also für Domains, die nach einer Sperrung innerhalb von Stunden unter neuer Adresse wieder auftauchen.
Das ist die unangenehmste Information dieses Abschnitts, weil sie erklärt, warum eine Marke gleichzeitig «blockiert» und «erreichbar» sein kann. Wer die Domain wechselt, umgeht die technische Sperre, nicht die Rechtslage. Die Rechtslage bleibt, wie sie war: keine Schweizer Bewilligung.
Fazit zu Interwetten: Dass eine Marke den Namen aus der Aufsichtspraxis kennt, ist kein Vertrauensbeweis, sondern der Nachweis, dass die Sperre wirkt und umgangen wird. Für einen Schweizer Wettenden bleibt es dabei: Erreichbarkeit ist kein Kriterium, Bewilligungsstatus ist eines.
AmunRa: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Aufsicht
AmunRa trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die immer gleiche Rechtsfolge: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenblockade möglich.
Ein Aspekt, der bei Marken mit breitem Casino- und Wettangebot regelmässig verwechselt wird: Casino und Sportwette sind in der Schweiz getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Eine Limite im Casinobereich ist keine Wettleimite. Wer die Limitenlogik eines Anbieters beurteilen will, muss wissen, auf welches Produkt sie sich bezieht – bei einem Schweizer Veranstalter sagt die Bewilligung, worüber gesprochen wird.
Fazit zu AmunRa: Die Marke steht in dieser Liste, weil ein Schweizer Winterspielender ihr begegnen kann, nicht weil sie hier etwas anbieten dürfte. Das ist der ganze Status.
20Bet: dieselbe Ausgangslage, dieselbe Prüfpflicht
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Kraft der ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Blockade über die Sperrliste möglich. Der Spieler wird nach geltendem Recht nicht bestraft, kann aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter verlieren.
Für einen Vergleich bedeutet das eine einzige prüfbare Angabe, und sie lautet für diese Marke wie für alle ihrer Gruppe gleich. Wer bei einem solchen Anbieter die Bedingungen liest, sucht nicht nach Vorteilen, sondern nach dem Ort, an dem die Auszahlung im Zweifel hängt.
Fazit zu 20Bet: Ein Vorteil gegenüber dem Schweizer Angebot müsste so gross sein, dass er einen fehlenden Rechtsschutz aufwiegt. Ein Quotenunterschied tut das nicht, und ein Bonus schon gar nicht.
Boomerang Bet: erreichbar ohne Schweizer Papier
Boomerang Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Wieder dieselbe Rechtsfolge: Wirkungslosigkeit der ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlistenblockade möglich. Für die Schweiz gibt es nach geltendem Recht keinen Veranstalter dieser Art, der legal wäre.
Fazit zu Boomerang Bet: Diese Marke erweitert die Auswahl nicht, sie verlagert sie. Wer hier spielt, tauscht die Schweizer Aufsicht gegen die Regeln eines Unternehmens, das in der Schweiz niemand kontrolliert – und dieser Tausch lässt sich nicht später rückgängig machen.
Sportaza: ohne Bewilligung bleibt nur die eigene Vorsicht
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Anerkennung nach Art. Die Bewilligungslage ist mit der der übrigen sieben ausländischen Marken identisch – und das ist die Beobachtung, die bei einem Vergleich mit zehn Zeilen am meisten über den Markt sagt.
Fazit zu Sportaza: Der Schweizer Markt kennt für Sportwetten zwei bewilligte Veranstalter, und keine Marke dieser Gruppe wird der dritte. Wer bei ihnen spielt, entscheidet sich nicht für ein besseres Angebot, sondern gegen die Kontrolle.
Was die Marge kostet: ein durchgerechnetes Beispiel
Das folgende Beispiel ist eine Illustration, kein zitiertes Angebot. Es zeigt, was eine Quote in Höhe einer fairen Quote bedeutet und was nicht.
Setzen wir einen Markt mit zwei Ausgängen an, beide bei 1.90. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95 Prozent, denn 1 geteilt durch die Summe von 1/1.90 und 1/1.90 ergibt etwa 0,95. Die Marge des Veranstalters beträgt damit ungefähr 5 Prozent des Umsatzes, der in diesem Markt bewegt wird. Der genaue Wert ist von Markt zu Markt und von Anbieter zu Anbieter verschieden; die Bandbreite steckt in der Bedingung, nicht in der Zahl.
Was heisst das für einen einzelnen Wettschein? Rechnen wir eine Serie von zwanzig Wetten zu je CHF 20 auf einen solchen Zweiwegemarkt, unter der Annahme, dass der Wettende keine bessere Information hat als der Markt selbst. Der Umsatz beträgt CHF 400. Bei gleicher Verteilung der Ausgänge bringt die Hälfte der Wetten einen Rückfluss von je CHF 38, die andere Hälfte null – der erwartete Rückfluss liegt bei etwa CHF 380, und die erwartete Differenz von rund CHF 20 ist genau die Marge, hier also ungefähr 5 Prozent des Umsatzes.
Zwei Dinge folgen daraus, und keines davon ist ein Ausblick auf einen Gewinn. Erstens: Die Marge ist die einzige Konstante in diesem Spiel. Sie fällt bei jedem Wettschein an, unabhängig davon, ob er gewinnt. Zweitens: Der einzige Weg, aus dem Minus zu kommen, ist ein Preis über dem fairen Wert – nicht eine bessere Prognose über den Schnee. Wer beides verwechselt, hat den teuersten Teil dieses Marktes nicht verstanden. Es handelt sich um eine statistische Schätzung über viele Wetten, nicht um ein Ergebnis, das eine einzelne Wette verspricht.
Und noch eine Konsequenz für die Praxis: Die Marge ist der Grund, warum ein ausländischer Anbieter mit einer besseren Oberfläche und einer höheren Quote nicht automatisch billiger ist. Eine um zwei Punkte höhere Quote bei einer Marge von acht Prozent ist teurer als eine niedrigere Quote bei einer Marge von vier Prozent. Was zählt, ist die Summe – und ob man sie im Streitfall einklagen könnte.
Häufige Fragen zu Biathlon-Wetten in der Schweiz
Darf in der Schweiz überhaupt auf Biathlon gewettet werden, und bei wem?
Sportwetten dürfen in der Schweiz nur als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz angeboten werden, und nur die zwei bewilligten Veranstalter tun das: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Rennen und eine Wettart sind wettbar, wenn sie auf der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa stehen.
Welche Wettarten gibt es bei einem Rennen mit vielen Startenden?
Das hängt an der Liste der bewilligten Wettarten und am Wettprogramm des Veranstalters – nicht am Sport. Der Katalog ist geschlossen: Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über Teilnahme oder Podest. Welche Märkte für ein einzelnes Rennen tatsächlich angeboten werden, steht vor dem Einsatz im Wettprogramm.
Wie entsteht aus einem Rennen eine Prognose, und warum gibt es keinen sicheren Tipp?
Eine Prognose gewichtet Laufzeit, Schiessquote und die Art der Fehlerbestrafung des Formats, also Strafrunde oder Strafminute. Alle drei Grössen sind öffentlich und alle drei schwanken. Deshalb kann eine Quote zu hoch oder zu niedrig sein; ob ein Rennen ausgeht, weiss vorher niemand, und ein Tipp, der das behauptet, ist keine Prognose.
Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Rückfluss einer gewonnenen Wette ist der Einsatz mal Quote, der Nettogewinn der Einsatz mal Quote minus eins. CHF 20 auf eine Quote von 1.85 ergeben CHF 37 Rückfluss und CHF 17 Gewinn. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zu einem Gesamtpreis – es gibt keinen sicheren Tipp, aber einen rechnerisch festen Ertrag.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus in der Schweiz erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab – deshalb «je nach Kanton». Im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung.
Sportarten – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
