Sportwetten für Schweizer: zwei Veranstalter, klare Regeln, sichtbare Kosten
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Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungen und Veranstalterangaben geprüft gegen die Swisslos- und Loterie-Romande-Bedingungen sowie die Aufsichtsdokumente der Gespa.
Wer in der Schweiz Sportwetten abschliessen will, trifft auf eine Lage, die es in fast keinem Nachbarland gibt. Es gibt genau zwei Veranstalter. Zwischen ihnen wählen heisst nicht zwischen zwei Spielarten desselben Produkts wählen, sondern zwischen zwei Geschäftsgebieten, zwei Apps und zwei Sätzen von Limiten, die nicht verhandelbar sind. Wer ausserhalb dieser beiden Angebote wettet, spielt auf einem Markt, den die Schweiz nicht reguliert – und zahlt den Preis dafür an einer Stelle, an der er ihn nicht sieht.
Die Kostenfrage stellt sich auf dieser Seite vierfach. Erstens die Quote: In jedem Preis steckt die Marge, und sie zu kennen ist die einzige Rechnung, die ein Wettender wirklich beherrschen muss. Zweitens der Umfang: Ein bewilligtes Produkt darf nur anbieten, was auf einer behördlichen Liste steht. Drittens die Limiten, die man vor der ersten Wette selbst setzen muss – und deren Erhöhung drei Tage auf sich warten lässt. Viertens der Wohnsitz, denn er entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt für einen da ist. Jede dieser Grössen kostet etwas, und alle vier zusammen erklären, warum die Schweizer Lösung nicht die schlechteste und beileibe nicht die grosszügigste ist.
Die App von Swisslos und der Weg zum Kiosk: Sporttip am Telefon und am Verkaufsterminal
Eine Wette in der Sporttip App zusammenzustellen und sie an einer Verkaufsstelle per QR-Code einzulösen – das ist ein Ablauf, den es in dieser Form bei kaum einem ausländischen Anbieter gibt. Genau genommen entstehen die meisten Sporttip-Wetten gar nicht in der App, sondern am Schalter im Supermarkt nebenan, und die App liefert den Wettschein gleich mit. Für einen Gelegenheitswettenden ist das ein Vorteil: Der Bargeldweg bleibt offen, ohne dass er auf das digitale Programm verzichten müsste.

Wie das Spielen am Telefon abläuft
Abgeben lässt sich online, über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android. Die App ist kein Beiwerk für mobile Nutzer, sondern ein vollwertiger Zugang: In ihr entworfene Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen, was heisst, dass beide Kanäle auf denselben Wettschein hinauslaufen. Wer unterwegs eine Kombination zusammenstellt und sie später am Terminal bezahlt, verliert keine Voraussage auf dem Weg.
Technisch passiert beim Wetten mehr, als der ruhige Bildschirm vermuten lässt. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – ein Kopf-an-Kopf-Rennen im Radio ohne Bild ist derselbe Markt. Wer eine Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetroffen ist, bekommt sie mit Quote 1.00 gewertet, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt also zurück. Der mögliche Gewinn kommt nicht. Das ist die technisch korrekte Antwort auf eine Wette, die im falschen Moment durchs Netz ging, und wer in einer stürmischen Schlussphase auf ein Tor setzt, sollte sie kennen.

Ein zweiter Punkt, der in App-Beschreibungen selten steht: Bei abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung führt der Weg ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Voraussagen aus demselben Spiel kombiniert – ein Sieger und die Anzahl Tore etwa – sollte darauf achten, dass er im Kombiwetten-Bildschirm wirklich die dafür vorgesehene Funktion benutzt. Sonst steht am Ende keine Auszahlung, sondern eine Rückzahlung.
Wetten am Verkaufsstellen-Terminal
Der Verkaufstellenterminal ist die Schweizer Eigenheit, und er erklärt, warum der Mindesteinsatz niedrig liegt. Der niedrigste Einsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der höchste für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen – sie wird nicht gekappt, sondern abgelehnt. Am Kiosk spielt man also mit einem Franken, online mit bis zu tausend.
Was der Terminal nicht anbietet: den gesamten Bedienkomfort einer App mit Verlaufsdaten, Cash-Out und Live-Wetten. Wer ein Cash-Out nutzen will, braucht die Online-Wette, denn Cash-Out gibt es ausschliesslich dort und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Kiosk ist der ruhige, ehrliche Weg für Gelegenheitswetten; die App ist der Weg für alles, was während eines Spiels noch verändert werden soll. Wer beide Wege kombiniert – eine App-Wette per QR-Code am Schalter zahlen – nutzt den einzigen echten Vorteil dieser Konstruktion.
Eine Beobachtung zur Verbraucherrealität: Gespa-Testkäufe des Jahres 2025 ergaben an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen einen Sportwettenverkauf an eine minderjährige Person. Die Alterskontrolle am Schalter ist also nicht der strenge Wall, für den sie gehalten wird. Wer sein Konto kontobasiert führt, hat hier den saubereren Mechanismus, denn die Online-Registrierung verlangt Alter und Aufenthalt, während am Schalter eine Person hinter dem Tresen entscheidet.
Fussball, Tennis, Eishockey und die Grenze der behördlichen Liste
Die Sportarten sind nicht das Problem. Fussball, Tennis und Eishockey finden sich im Programm, Turniere wie eine WM oder EM ebenso. Das Problem ist die Wettart, genauer: das Fehlen bestimmter Wettarten, an die man sich von ausländischen Anbietern gewöhnt hat.
Was angeboten werden darf, steht nicht im Ermessen der Veranstalter. Der zulässige Katalog ist eine geschlossene Liste – die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der zugehörigen Verordnung. Diese Liste ist kein Marketinginstrument, sondern die Grenze des Marktes.
Was auf der Liste steht und was nicht
Einige der Einschränkungen sind so gefasst, dass sie einem gewöhnlichen Kombiwetten nur auffallen, wenn es schiefgeht. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauen-Wettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind. Rangierungswetten sind erlaubt, aber nur dann, wenn die Platzierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht – Esport taucht schlicht nicht auf. Wer es aus Gewohnheit sucht, sucht es vergeblich, und das ist keine Lücke der Listendarstellung, sondern die Sache selbst.
Veranstaltungen, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 des Geldspielgesetzes). Ein Junioren-Turnier ist damit kein Wettobjekt, ein Länderspiel schon. Livewetten sind erlaubt – vor dem Spiel und währenddessen, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht; die Begrenzung liegt im Katalog, nicht im Zeitpunkt. Und grundsätzlich gilt: Gewettet wird auf Sportereignisse. Auf Wetter, Politik oder eine Fernsehsendung lässt sich in der Schweiz nicht setzen.
Warum die reguläre Spielzeit kein Detail ist
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer – im Fussball also 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Sieg nach Verlängerung ist damit nicht automatisch ein Sieg in der Wette, und ein Tor in der 121. Minute zählt für ein 90-Minuten-Ergebnis gar nicht.
Die zweite Frist, die man kennen sollte, betrifft den Ausfall. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Zwei Tage Regen können also aus einem Sieg im Vierer eine Dreierquote machen, und der Einsatz für die abgesagte Voraussage kommt zurück. Das ist fair geregelt und trotzdem eine Regel, die man vor dem Setzen kennen sollte, nicht danach.
Die Marge in einer Schweizer Zweiwettenquote
Der Katalog entscheidet, was man spielen darf. Die Quote entscheidet, was es einbringt – und in jeder Quote sitzt der Anteil, den der Veranstalter einbehält. Rechnen wir es an einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 durch, wie er so in jedem Programm vorkommen kann. Das ist ein Rechenbeispiel, kein abgeschriebener Preis eines konkreten Spiels.
Aus den beiden Quoten ergibt sich ein Auszahlungsanteil von rund 94,7 % und damit eine Marge von rund 5,3 %. Anders gesagt: Wer über viele Wetten hinweg gleich verteilte Einzelwetten auf einen solchen Markt setzt, bekommt im Durchschnitt einen mittleren fünfprozentigen Teil seiner Einsätze nicht zurück. Der Betrag ist nicht dramatisch; seine Verlässlichkeit ist es. Diese Marge existiert unabhängig davon, ob ein einzelner Tipp aufgeht, und sie ist der einzige Teil des Geschäfts, der garantiert ist. Dazu kommt die zweite Seite: Die beiden Quoten der Schweizer Veranstalter liegen für dasselbe Spiel oft unter dem, was ein ausländisches Programm für dieselbe Begegnung anschreibt. Die Marge ist also kein Naturgesetz bei 5,3 % – sie ist eine Eigenschaft dieses Beispielmarkts, und ein engerer Markt trägt eine kleinere, ein breiterer eine grössere.
Der praktische Nutzen dieser Zahl ist ein Vergleichsmassstab. Zwei Anbieter mit unterschiedlichen Quoten lassen sich nicht sinnvoll gegenüberstellen, indem man zwei Tipps vergleicht – dazu braucht man die Summe über alle Ausgänge eines Marktes. Genau das ist der Auszahlungsanteil, und die Marge ist der Rest zu 100 %.
Zehn Namen im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht gemeldete ausländische Domains
Die Tabelle ordnet die Veranstalter, die hier besprochen werden, nach ihrer Bewilligungslage. Sie ist eine Einordnung, keine Empfehlungsliste in Rangfolge: Die Reihenfolge folgt der Bewilligung, nicht der Qualität eines Bonus.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel (IKV 2020) |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Unibet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| IviBet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | Nein | Nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle sichtbar macht, ist die Zahl in der Mitte. Die Schweiz kennt keinen weiteren bewilligten Sportwetten-Anbieter, weil es keinen gibt – die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen, sondern nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die acht Namen in den Zeilen drei bis zehn sind also nicht die Konkurrenz der beiden ersten. Sie sind das, was einem Schweizer Spielenden im Netz begegnet, gemessen an derselben Messlatte und ohne Schweizer Bewilligung.
Für die Kriterien heisst das: Ein Vergleich nach Bonusart, Quote oder App-Funktion lässt sich über alle zehn Zeilen führen, weil diese Eigenschaften an kein Regime gebunden sind. Ein Vergleich nach Rechtsschutz lässt sich über genau zwei Zeilen führen. Wer die Tabelle liest, ohne diesen Unterschied zu bemerken, vergleicht zehn Produkte und übersieht, dass acht davon in der Schweiz gar keine Bewilligung haben.
Die Schweizer Lösung: zwei Veranstalter, zwei Landesteile, ein Aufenthalt
Die Grundlage ist schmal und klar. Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, zwei Landesteile, ein Produktname pro Seite.
Ein Online-Konto setzt mehr voraus als eine E-Mail-Adresse: mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer aus der Deutschschweiz nach Genf zieht, wechselt damit auch die zuständige Veranstalterin. Das ist keine Formalie, sondern die Grenze, an der die Verfügbarkeit endet.
Wer wo spielen darf
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kommt für Sporttip infrage.
Jouez Sport steht den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht – zweimal registrieren lässt man sich nicht, und die Regel, dass jede Person nur ein Konto haben darf, gilt ohnehin. Wer im Grenzgebiet wohnt, spielt also nicht je nach Tagesform beim einen oder anderen, sondern dort, wo sein Wohnsitz liegt.
Mindesteinsatz und Höchsteinsatz fallen im Vergleich mit ausländischen Programmen unauffällig aus: CHF 1 der Mindestbetrag, CHF 1’000 die Obergrenze für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette, und zwar bei Sporttip, wie in den eigenen Spielregeln festgehalten. Diese Beträge sind die Grenze des Einzelwettscheins, nicht des Kontos – die Kontolimiten werden im Abschnitt «Verlustlimiten, Sperren und das Register, das auch für Casinos gilt» erläutert und liegen anders.
Was die Sportwetten wirtschaftlich tragen
Der Reingewinn, den Swisslos für 2025 verteilt hat, beträgt CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer in der Schweiz wettet, finanziert also zu einem erheblichen Teil Sport und Gemeinwesen mit – ein Argument, das die Veranstalter gern vorbringen und das auch stimmt. Es erklärt ausserdem, warum der Markt so eng gehalten wird: Ein weiterer Veranstalter würde den Kantonen Erlös entziehen, nicht nur Swisslos.
Bemerkenswert ist der Rückgang der Sportwetten-Erträge um rund 13 Millionen Franken. Ein bewilligtes Programm mit geschlossenem Katalog, Wohnsitzpflicht und verifizierter Identität verliert gegen die ausländische Konkurrenz an Boden, und das ist der wirtschaftliche Kern der ganzen Regulierung: Der Schutz der Spielenden kostet dem Markt Volumen. Ob das ein gutes Geschäft ist, entscheidet jeder für sich – die Zahl steht jedenfalls da.
Bewilligung statt Lizenz: was die Legalität in der Schweiz bedeutet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK – die ist für Casinos zuständig. Wer sich über die Rechtslage informiert, stösst schnell auf «Lizenz», ein Wort, das in rechtlichen Aussagen nichts verloren hat. In der Schweiz heisst es Bewilligung, und es sind zwei: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Der entscheidende Satz steht in Art. 4 BGS und ist kurz: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Zwei Veranstalter, kein dritter
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher sucht, sucht etwas, das nicht existiert – die Gespa publiziert nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reingewinn fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS), und dieser Zweckbindung verdankt sich die Begrenzung ebenso wie dem Spielerschutz.
Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Wer im Ausland lebt, bekommt bei keinem der beiden ein Konto.
Was passiert, wenn man auf einer ausländischen Seite wettet
Eine ausländische Bewilligung – ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende; das Bundesamt für Justiz sagt es ausdrücklich. Der Spielende trägt das Risiko trotzdem, und zwar an einer anderen Stelle: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Fairplay-Kontrolle und keinen Anschluss an das Sperrregister.
Die Sperrliste ist das sichtbare Werkzeug dieser Politik. Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Praxis heisst Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste geführt. Wer sich wundert, warum ein bekannter Name plötzlich nicht mehr lädt, hat hier die Antwort. Ein Wettender sollte daraus keine Beruhigung ziehen: Eine gesperrte Domain ist nicht dasselbe wie eine unerreichbare Seite, und die Schweiz hat kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettangebote. Karten- oder Bankzahlungen an solche Anbieter werden nicht systematisch unterbunden – das ist ein verbreiteter Irrtum, und er kostet Geld.
Steuern: die Schwelle, die fast niemand erreicht
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht – wer von «Sportwetten schweiz steuern» spricht, meint fast immer diese Gewinnschwelle und nicht eine Abgabe pro Wettschein.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und dort wettet, verliert also die Freibetragslogik komplett. Das ist keine Detailfrage: Der Steuervorteil, den ausländische Programme gern für sich reklamieren, kehrt sich in der Westschweiz nicht um, aber in einzelnen Kantonen sehr wohl. Für die eigene Situation bleibt der Hinweis, eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung zu fragen – allgemeine Informationen ersetzen keine Auskunft.
Werbung und Gratisguthaben: die Regeln hinter den Aktionen
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS) – der Grund, weshalb diese Seite beschreibt und bewertet statt empfiehlt. Eine Sperrstunde für Werbung gibt es nicht.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn einem ein üppiges Willkommenspaket angepriesen wird: In der Schweiz existiert Gratisguthaben nicht, weil eine Marketingabteilung es beschlossen hat, sondern weil eine Aufsichtsbehörde es einzeln genehmigt hat. Solche Aktionen sind entsprechend dosiert – und Beträge und Bedingungen stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Verlustlimiten, Sperren und das Register, das auch für Casinos gilt
Spielerschutz ist in der Schweiz keine Selbstverpflichtung. Der Veranstalter muss von seinen Kundinnen und Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Wer ein Sporttip-Konto eröffnet, kommt an dieser Einrichtung nicht vorbei: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Wartezeit ist der eigentliche Mechanismus
Drei Tage Bedenkzeit auf eine Erhöhung sind nicht Bürokratie, sondern die Absicht selbst. Das Gesetz verlangt 24 Stunden (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer mitten in einer Verlustserie die Limite hochsetzen will, muss drei Nächte darüber schlafen – und genau dann, wenn ein Spielender die Grenze am dringendsten verschieben möchte, hält die Regel stand. In der anderen Richtung gibt es keine Verzögerung: Eine Senkung wirkt sofort. Man kann sich also jederzeit selbst bremsen und nur mit Wartezeit befreien. Diese Asymmetrie ist das ganze Konzept in einem Satz.
Die Oberlimite von CHF 9’999 klingt nach sehr viel Spielraum. Wer sie ausschöpft, verliert in 30 Tagen einen fünfstelligen Betrag, und die Limite hat ihn nicht daran gehindert – sie hat ihn nur daran erinnert. Die Verlustlimite ist ein Instrument zur Selbstkontrolle, kein Schutzschild. Das sollte man wissen, bevor man sie einrichtet und sich danach sicher fühlt.
Spielsperre und das schweizweite Register
Neben den Limiten stehen die Sperren. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf – wer sich sperrt, kommt vor Ablauf nicht zurück, und das ist der Sinn. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Registrierung verfolgt einen also über den Sportwettenanbieter hinaus; sie ist die schwerste verfügbare Massnahme und der Grund, warum man sie nicht leichtfertig auslöst.
Dazu passt die Kehrseite. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer trotz laufender Sperre spielt und gewinnt, verliert den Gewinn an den Veranstalter. Eine selbst gewählte Sperre ist also nicht nur eine Pause, sie ist eine Rechtsfolge. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer eine Pause braucht, für die vier Wochen reichen, kann sie also einrichten, ohne sich für Monate aus allem herauszunehmen – sofern er die Unbefristete nicht wählt.
Das Sperrregister gilt selbstverständlich nur für die bewilligten Schweizer Angebote. Eine ausländische Seite weiss nichts davon, fragt nicht danach und meldet nichts zurück – wer sich von einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung fernhalten möchte, muss den Schritt dort selbst gehen. Das ist der praktische Kern des Unterschieds zwischen reguliertem und unreguliertem Markt, und er wiegt schwerer als jede Quotendifferenz. Zahlen und Auszahlungen laufen ausserdem nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind unzulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Gratisguthaben, Kombiboost und Quotenboost: was Boni in der Schweiz wirklich sind
Ein Bonus ist in der Schweiz ein genehmigter Vorgang, nicht eine Marketingidee. Wer die Aktionen vergleicht, vergleicht also nicht Grosszügigkeit, sondern das, was die Aufsicht jeweils zugelassen hat – und was die Bedingungen daraus machen.
Der Kombiboost bei Sporttip
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer sich über die 100 % freut, sollte die Bedingung daneben lesen: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote, die ins Astronomische läuft, und die Erhöhung ist gedeckelt. Der Boost ist am ehesten bei den kleinen Stufen spürbar, dort wo er am wenigsten spektakulär klingt.
Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage ist der eigentliche Filter. Sie schliesst die kleinen Favoriten aus, mit denen man eine Kombination sonst auffüllen würde, und zwingt zu Wetten mit geringerer Trefferwahrscheinlichkeit. Der Boost belohnt also nicht Kombinationen an sich, sondern Kombinationen aus Aussenseitern – und bezahlt einen Teil des zusätzlichen Risikos zurück, das man dafür auf sich genommen hat. Aus einem Marketingargument wird so eine Rechnung mit einer klaren Antwort: Bei vier Voraussagen bekommt man 5 % auf den Nettogewinn, und das ist wenig.
Quotenboost und Profitboost
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online und ausschliesslich für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt ist der, den man am häufigsten übersieht. Wer den Boost nutzt und während des Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung – der Cash-Out rechnet dann ohne sie, und die beiden Zusagen schliessen sich aus. Man wählt also: den höheren Preis behalten oder den Ausstieg nehmen. Beides zusammen gibt es nicht.
Genau hier zeigt sich, was ein «Bonus» in einem bewilligten Schweizer Programm ist. Er ist klein, er ist an eine Bedingung geknüpft, er ist einmal verwendbar, und er verschwindet, sobald man eine andere Funktion nutzt. Das ist der Gegenentwurf zum ausländischen Willkommenspaket, und es ist ehrlicher als dieses: Es verspricht nichts, was es nicht hält.
Warum es kein grosses Willkommenspaket gibt
Die Zahl von 8 Zustimmungen an Swisslos und 24 an die Loterie Romande im Jahr 2025 erklärt, warum die Schweizer Bonuslandschaft so schmal ist. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung ist eine Einzelfallprüfung. Ein Anbieter, der Kunden mit einem fünfstelligen Guthabenpaket ködert, würde in der Schweiz keine Zustimmung erhalten. Der Vergleich mit einem ausländischen Programm fällt damit nicht deshalb zugunsten der Schweiz aus, weil hier besser gewirtschaftet würde, sondern weil die Aufsicht vorher filtert.
Wer sich die Mühe macht, die Bedingungen der beiden Veranstalter durchzulesen, findet entsprechend wenige Aktionen – und die wenigen sind sauber beschrieben. Diesen Vorteil bekommt man allerdings nicht geschenkt: Man verzichtet dafür auf die Rabattschlacht, die anderswo im Winter beginnt.
Was Cash-Out kostet
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Satz, der bleibt, ist der über den Unterschied. Wer aussteigt, nimmt weniger als den Gewinn, den seine Wette noch einbringen könnte – er kauft sich Sicherheit und bezahlt sie aus der eigenen Tasche. Es gibt keine Teilauszahlung, und man kann die Entscheidung nicht widerrufen. Bei einem Spiel, das gerade kippt, ist der Cash-Out-Betrag der Preis, den der Markt für die eigene Nervosität verlangt. Wer ihn nimmt, sollte vorher wissen, worauf er verzichtet, denn rückwärts geht es nicht.
Wie sich Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport bewerten lassen
Bewertet man Anbieter nach Bewilligung, Katalog, Identitätsprüfung und Quotenlogik, dann teilen die beiden Schweizer Veranstalter fast alle Eigenschaften – und unterscheiden sich fast nur in zwei Dingen: Gebiet und Ort. Wer einen Vergleich sucht, sucht also weniger einen Testsieger als eine Standortfrage. Zwei Kriterien lassen sich trotzdem nüchtern durchgehen.
Bewilligung und Regime
Bei beiden liegt eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) vor, und die Aufsicht führt die Gespa. Das ist die stärkste Eigenschaft, die einer der zehn besprochenen Namen haben kann: Sie bedeutet Anschluss an das Sperrregister, Wohnsitzprüfung mit Ausweisabgleich, Ein-Zahlungs-Verkehr auf ein Konto auf den Namen des Inhabers und keine Kreditvergabe. Das ist keine Frage von Sympathie, sondern von überprüfbaren Eigenschaften. Kein anderes Feld in einem Anbietervergleich hat diese Verbindlichkeit.
Umfang der Aktionen, Rückzahlungsmechanik und Auszahlungswege
Beide arbeiten mit genehmigten, limitierten Aktionen und identischen Regelbereichen aus einem gemeinsamen rechtlichen Rahmen. Sie unterscheiden sich in der Auszahlungspraxis, und dort lohnt der genaue Blick. Bei Swisslos ist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlbar; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese drei Punkte sind die Kosten der Bequemlichkeit, und sie treffen nicht alle gleich. Wer zweimal im Jahr auszahlt, merkt nichts. Wer nach jedem Gewinn einen Auszahlungsauftrag auslöst, kommt an die dritte Auszahlung und zahlt 3 % – auf einen Gewinn von CHF 200 also CHF 6, und das ist der Preis für die eigene Ungeduld. Und Gratisspielguthaben aus einer Aktion bleibt im System. Das ist die Antwort auf eine Frage, die sich ausländische Programme gern offen lassen: Ein Bonusguthaben, das man nicht auszahlen kann, ist kein Geld, sondern eine Verpflichtung, weiterzuspielen.
Wenn der Gewinn gross wird
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Grenze ist damit auch eine Frage der Bequemlichkeit: Kein Papier, kein Ausfüllen, kein Besuch – aber auch keine Auszahlung an Dritte, an eine ausländische Bank oder an eine Krypto-Adresse. Wer nicht in der Schweiz oder in Liechtenstein bankiert, hat hier den praktischen Knackpunkt des ganzen Systems.
Aufgeladen wird das Wallet über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Zahlungsart angeboten, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Limiten liegen also doppelt: pro Vorgang über den Höchststand des Wallets, pro Monat über den Betrag von CHF 10’000. Wer grosse Einsätze plant, stösst hier früher an eine Grenze als im Wettprogramm selbst.
Der Gewinn einer Wette und seine Rundung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Setzt man CHF 50 auf Quote 2.10, ergeben sich CHF 105 zurück und ein Nettogewinn von CHF 55; bei einer Kombination multiplizieren sich die Einzelquoten zuerst zu einer Gesamtquote. Die doppelte Rundung ist kein Detail für Buchhalter: Die Aufrundung auf zwei Nachkommastellen vor der Abrundung auf die Rappenstufe verhindert, dass an der letzten Stelle etwas wegfällt, und wer regelmässig mit krummen Quoten spielt, sieht den Unterschied im Verlauf. Gross ist er nicht, und ehrlicherweise ist er der einzige Punkt im Schweizer System, an dem der Veranstalter freiwillig nach oben schaut.
Die acht gemeldeten ausländischen Anbieter: gleiche Messlatte, andere Ausgangslage
Acht Namen stehen hier, und keiner von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung. Das ist die einzige Zuschreibung, die für alle acht in gleicher Weise gilt: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Was die acht auch gemeinsam haben: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Über die Produkte dieser Anbieter – Zahlungsarten, Limiten, Quoten, Auszahlungszeiten, Aktionen, App-Funktionen – sagt die Bewilligungslage nichts. Wo eine Angabe fehlt, fehlt sie; die Zeile bleibt dünn, und das ist die korrekte Darstellung. Die Reihenfolge unten folgt der Aufzählung und ist keine Rangliste.
Unibet: grosser Name, keine Geltung in der Schweiz
Unibet gehört zu den bekanntesten Marken im europäischen Wettmarkt. In der Schweiz hilft das nicht: Eine allfällig gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte ohnehin keine Geltung, weil nur die beiden einheimischen Veranstalter Wetten anbieten dürfen. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Aufsicht – ohne Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und per DNS blockiert werden. Der Name ist die Stärke, die Bewilligungslage die Schwäche, und für einen Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz wiegt das zweite schwerer als das erste.
Cloudbet: Sportsbook im breiteren Angebot verpackt
Cloudbet tritt als Plattform auf, die Sportwetten neben anderen Produkten führt. In der Schweiz ist das irrelevant für die Rechtslage: Es liegt keine Schweizer Bewilligung vor, eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und ohne Geltung hier. Die Folgen sind dieselben wie bei jedem Namen auf dieser Liste: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine Domain, die blockiert werden kann. Wer eine breite Plattform sucht, findet sie; wer Rechtsschutz sucht, findet ihn nicht.
IviBet: Einstieg mit Willkommenslogik
IviBet wirbt mit der klassischen Einstiegsarchitektur internationaler Sportsbooks. Die Bewilligungslage ist davon unberührt: keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte ausländische Bewilligung mit Geltung hier. Was das für das Konto bedeutet, ist schnell erzählt – keine Schweizer Aufsicht über die Geschäftsbedingungen, kein Weg über die Schweizer Behörden, wenn eine Auszahlung stockt, und kein Eintrag ins Sperrregister, wenn man sich selbst bremsen will. Das Willkommensangebot ist der Köder; der Rechtsweg ist der Preis.
DirectionBet: schlanke Oberfläche, dünne Faktenlage
DirectionBet gehört zu den kleineren Namen auf dieser Liste, und für den Vergleich ist das eine relevante Tatsache: Über das Produkt wird hier nichts ausgesagt, weil zur Bewilligungslage nichts weiter festzustellen ist als ihr Fehlen. Die Einordnung bleibt dieselbe wie bei den übrigen sieben, und die Konsequenz auch. Wer die Seite in Betracht zieht, sollte in ihren eigenen Bedingungen nachlesen, was für Auszahlungen, Limiten und Streitfälle gilt – nicht, weil das ungewöhnlich wäre, sondern weil es ausserhalb der Schweiz keine Stelle gibt, die es für einen prüft.
BillyBets: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Weg
BillyBets trägt denselben Status wie die übrigen Namen ohne Schweizer Bewilligung. Das bedeutet konkret: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über die Bedingungen, kein Anschluss an das Sperrregister und die Möglichkeit einer DNS-Sperre. Für einen Spielenden in der Schweiz ist die Bewertung damit vollständig von den Bedingungen des Anbieters abhängig – und die prüft niemand für ihn. Ein Angebot ohne bewilligten Rahmen verlangt vom Kunden genau die Arbeit, die hier der Aufsicht abgenommen wird.
Boomerang Bet: ohne Bewilligung, ohne Rückweg
Der Name verspricht mehr, als der Status hält. Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und hat hier keine Geltung. Damit fehlt der Rückweg, den ein bewilligtes Angebot bietet: keine Schweizer Instanz, an die man sich wenden kann, kein registergestütztes Sperren. Wer dort gewinnt, hängt für die Auszahlung an den Bedingungen der Plattform allein. Das ist der Kern der Sache, und der Name hilft dabei nicht.
Jackbit: Krypto-Umfeld, ungeklärtes Regime
Jackbit wird in einem Umfeld verortet, in dem Zahlungen häufig ohne klassisches Bankensystem laufen. Für die Schweizer Einordnung ändert das nichts: keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte ausländische Bewilligung mit Geltung hier. In der Schweiz laufen Auszahlungen aus bewilligten Wetten ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Wer eine Plattform mit anderen Zahlungswegen sucht, verlässt damit nicht nur die Schweizer Aufsicht, sondern auch die Regel, die Auszahlungen an den Kontoinhaber bindet.
N1 Bet: ohne Bewilligung im gleichen Feld
N1 Bet steht am Ende der Liste und teilt mit allen anderen Zeilen ohne Schweizer Bewilligung die vollständige Ausgangslage: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister-Anschluss, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, eine blockierbare Domain. Mehr ist über diesen Anbieter im Rahmen der Bewilligungsfrage nicht zu sagen, und die Bewertung fällt entsprechend schmal aus – nicht aus Ablehnung, sondern weil es die einzige Kategorie ist, in der er sich sicher einordnen lässt.
Was die acht gemeinsam nicht liefern
Ein Punkt lässt sich über alle acht hinweg sagen, und er ist der wichtigste dieser Gruppe. Der gesetzliche Schutz der Spielenden – Alterskontrolle, Ein-Konto-Regel, verifizierte Identität, Verlustlimiten, Spielsperre und das schweizweite Register für Dauersperren – hängt an der Bewilligung und nicht am guten Willen. Wer auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen dieser Mechanismen zur Verfügung, und er kann sie auch nicht einfordern. Die Schweiz hat keine gesetzliche Depotobergrenze, keine Sperre gegen Kartenzahlungen an solche Anbieter und kein Instrument, das die Bedingungen durchsetzt. Der Spielende ist dort sein eigener Aufpasser.
Die Gegenrechnung ist ebenso nüchtern zu führen. Das bewilligte Schweizer Angebot ist enger: nur zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog an Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung. Wer ein bestimmtes Produkt sucht, das auf der Gespa-Liste nicht steht, findet es in der Schweiz nicht. Die Bewertung lautet damit nicht «hier ist es sicher, dort nicht». Sie lautet: Auf der einen Seite bekommt man einen geschlossenen, kontrollierten Katalog mit Schweizer Schutz, auf der anderen ein offenes Produkt ohne Schweizer Regeln und ohne Schweizer Rückweg. Die Wahl ist eine Abwägung, und wer sie trifft, sollte wissen, welche Seite welche Kosten trägt.
Häufige Fragen zu Sportwetten für Schweizer
Welche Sportwetten sind in der Schweiz überhaupt erlaubt?
Erlaubt ist, was auf der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten steht (Fassung 10.09.2026). Gewettet wird auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Corner- und Kartenmärkte sowie Esport fehlen auf der Liste, Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind.
Welcher Veranstalter ist für welchen Kanton zuständig?
Swisslos betreibt Sporttip in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Loterie Romande betreibt Jouez Sport in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Gebiete überschneiden sich nicht, und weil jede Person nur ein Konto haben darf, entscheidet der Wohnsitz über den Zugang.
Was braucht man für ein Online-Konto bei den bewilligten Veranstaltern?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto im Ausland genügt den Anforderungen nicht.
Welche Verlustlimiten muss man setzen, und wann wirken Änderungen?
Vor der ersten Teilnahme sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. CHF 50 auf Quote 2.10 ergeben CHF 105 zurück, also CHF 55 Nettogewinn.
Rechtslage – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
