Freiwetten für Neukunden in der Schweiz – die zwei Veranstalter und das, was ein Startguthaben nicht auszahlt

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Es gibt in der Schweiz genau zwei Adressen, an denen ein Neukunde überhaupt eine Freiwette vorfindet. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide im Besitz einer Veranstalterbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide mit einem Vertragsgebiet, das nicht das ganze Land abdeckt, und beide mit einer Hürde, die vor der ersten Wette steht: Identität geprüft, Wohnsitz nachgewiesen, Verlustlimiten gesetzt. Wer an dieser Stelle mit der Vorstellung anreist, ein Neukundenangebot sei der Gegenwert für eine Einzahlung, wird von den Bedingungen enttäuscht. Das Gratisspielguthaben ist in der Schweiz kein Einstiegsgeschenk, sondern die kleinste denkbare Marketingeinheit — und wer es annimmt, sollte vorher wissen, was es nicht tut.

Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Angaben der Gespa und die interkantonale Veranstalterordnung

Am 17. Dezember 2025 begann die Loterie Romande eine Aktion, die das ganze Ausmass dieser Zurückhaltung zeigt: «JouezSport – Patinoires et Stades», sieben Aktionstage bis zum 10. März 2026, in den Stadien der National League wurde ein Code verbreitet, und wer ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, bekam CHF 10 Spielguthaben. Nicht CHF 100, nicht CHF 200 — zehn Franken, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Man muss diese Zahl nicht kleinschreiben, um sie wirken zu lassen; sie wirkt beim Lesen. Eine solche Aktion ist nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa möglich, und die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist der ganze Markt für Startguthaben in einem Land mit neun Millionen Einwohnern.

Wer trotzdem vergleicht, vergleicht nicht die Höhe des Guthabens. Er vergleicht Limiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln und die Frage, welches der beiden Vertragsgebiete seinen Wohnsitz enthält — denn daran entscheidet sich, ob überhaupt ein Konto möglich ist. Was ein ausländisches Portal daneben an Freiwetten verspricht, steht jenseits des Bewilligungsrahmens, ohne Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, und die Werbung dafür ist in der Schweiz strafbar. Das ist keine Moralpredigt, sondern der Rahmen, in dem sich jede Zahl auf dieser Seite bewegt.

Der Vergleich der Neukunden-Anbieter: wer in welchem Kanton überhaupt ein Konto eröffnen darf

Die beiden einheimischen Veranstalter decken zusammen 20 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein ab, aber nicht jeder von ihnen darf jeden bedienen. Das ist die Besonderheit dieser Spielart des Vergleichs: nicht die Quote entscheidet über die Auswahl, sondern der Wohnsitz. Ein Betrachter aus Zürich kann sich bei Swisslos registrieren und bei der Loterie Romande nicht. Ein Betrachter aus Genf kann es umgekehrt. Erst danach beginnt die eigentliche Bewertung.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Brand Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. Bewilligungslage
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51; Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS)
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada) nach Angaben Dritter, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Tabelle zeigt eine Zweiteilung, die keine Zwischenstufe kennt. Entweder ein Anbieter steht im interkantonalen Bewilligungsrahmen, mit Aufsicht, Sperrregister und einem Rechtsweg, oder er steht daneben. Ein ausländisches Portal hat deshalb nicht eine schlechtere Bewilligung, sondern gar keine, die in der Schweiz gilt — das ist der Unterschied zwischen einem schwachen und einem nicht existierenden Schutz.

Was das für ein Neukundenkonto praktisch heisst: Wer in Zürich wohnt, für den sind die acht ausländischen Namen im unteren Teil der Liste keine Option, die sich mit Sporttip vergleichen lässt, sondern ein anderes Rechtsgebiet mit einem Schweizer Zugangsrisiko. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die Liste enthielt Ende 2025 671 Domains, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Ein Betreiber, der heute erreichbar ist, kann morgen gesperrt sein — während das Guthaben auf dem Spielerkonto bleibt, wo es ist.

Wer die zwei einheimischen Angebote gegeneinander liest, findet unterschiedliche Schwerpunkte. Swisslos betreibt unter Sporttip ein Programm mit Kombiboost, Quotenboosts und Profitboosts, das heisst Rabatte auf den Nettogewinn bestimmter Wetten statt Startguthaben. Die Loterie Romande setzte mit der Stadion-Aktion auf ein Gratisspielguthaben und führt daneben Einzahlungen auf das Spielerkonto bis CHF 10’000 pro 30 Tage zu. Beide Wege sind nicht dasselbe, und keiner von beiden ist ein Geschenk im umgangssprachlichen Sinn.

Neukundenangebot im Vergleich: die beiden einheimischen Systeme und ihre Bedingungen

Wer die Wahl hat, wählt zwischen zwei Mechanismen. Der eine schüttet ein kleines Guthaben aus, das man nicht abheben kann. Der andere erhöht beim Wetten den Gewinn, aber nur bei bestimmten Konstellationen und nur online. Beide Mechanismen sind Werbung, beide sind an Bedingungen geknüpft, und beide sind strenger, als die Begriffe «Boost» und «Gratisguthaben» vermuten lassen.

Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt ausschliesslich online, für Prematch, Live und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung sieht grosszügig aus, bis man sie an der Trefferwahrscheinlichkeit misst: Vier Spiele mit einer Mindestquote von 1.50 sind keine Auswahl aus vier klaren Favoriten, sondern vier Mal ein Preis, der eine Niederlage für wahrscheinlicher hält, als die Quote suggeriert. Die 5 % auf den Nettogewinn sind das, was ein Buchhalter einen Rundungsfehler nennen würde, wenn die Wette überhaupt durchkommt.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also den Boost wahrnimmt und während des Spiels die Nerven verliert, verliert den Boost mit der Wette — die Erhöhung ist an das Durchhalten gebunden, nicht an das Ergebnis.

Die Loterie-Romande-Aktion war demgegenüber ein Guthaben, ausdrücklich nicht auszahlbar, 30 Tage gültig, ausgegeben in 7’000 Stück über sieben Aktionstage. Ein Vorgang mit geringem Volumen und kurzer Haltbarkeit. Das ist die Werkseinstellung des Schweizer Neukundengeschäfts, und wer mehr erwartet, wartet auf eine Bewilligung, die nicht kommt.

Was ein Gratisspielguthaben im Umsatz wert ist — die Rechnung hinter CHF 10

Der gesetzliche Begriff ist Gratisspielguthaben, der Markt sagt Freiwette oder Gratiswette, und beide enthalten dieselbe Konstruktion: Ein Betrag wird gutgeschrieben, der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht mitbezahlt, und abheben lässt sich nur der Gewinn, nie das Guthaben selbst. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Quote von 1.90 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 19 auf dem Papier, davon CHF 9 Gewinn über dem gutgeschriebenen Betrag. Die CHF 10 selbst bleiben Spielguthaben und fliessen nie auf ein Bankkonto.

Interessanter als der eine Treffer ist der Erwartungswert. Nehmen wir einen zweiseitigen Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein notiertes Angebot. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %, und die Marge des Veranstalters bei den fehlenden rund 5 %. Setzt man das Gratisspielguthaben von CHF 10 in einem solchen Markt ein, ist es im Durchschnitt etwa CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 wert — also ungefähr CHF 4.50, unter der Annahme, dass der Einsatz nicht zurückbezahlt wird und die Marge des Marktes dem Rechenbeispiel entspricht.

Das ist die Zahl, die hinter jedem «CHF 10 Gratisguthaben» steht: zwischen vier und fünf Franken an durchschnittlichem Wert, abhängig von der Quote, die man findet, und von der Marge des Marktes, in dem man sie einsetzt. Bei Quoten, die tiefer liegen, sinkt der Wert weiter; bei Quoten um 2.00 steigt er leicht, weil dann der Nettogewinnanteil pro Guthabenfranken wächst. Der Band liegt also nicht bei zehn Franken, sondern deutlich darunter, und zwar ohne dass irgendwo eine Regel verletzt wäre. Das Guthaben ist echt. Es ist nur nicht so viel wert, wie es heisst.

Wer dieses Guthaben als Anreiz zum Wetten versteht, versteht es falsch herum: Es ist ein Anreiz, eine Wette zu platzieren, die man ohne den Anreiz vielleicht nicht platziert hätte, und der durchschnittliche Gegenwert dieser Wette liegt bei unter fünf Franken auf zehn Franken Marketingbudget. Der Veranstalter gibt also nicht zehn Franken aus, sondern weniger — und der Wettende bekommt nicht zehn, sondern weniger. Beide Zahlen sind korrekt, und welche man für die wichtigt hält, entscheidet darüber, ob man die Aktion nutzt oder ignoriert.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter, ein geschlossener Wettkatalog, ein Aufsichtsrahmen

Der Vergleich zwischen einem Bewilligungsinhaber und einem ausländischen Portal ist kein Vergleich zweier Geschäftsmodelle, sondern zweier Rechtsordnungen. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) führt Online-Sportwetten als Grossspiel und unterstellt sie der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Die Loterie Romande ist ein Unternehmen mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Der Reingewinn der beiden Veranstalter geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Das Vertragsgebiet ist die zweite Schranke. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport läuft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch auch in der Zone des jeweiligen Veranstalters. Wer in Basel wohnt und die Westschweizer Aktion sucht, findet sie nicht.

Rechtslage und was der Katalog erlaubt

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, und was genau erlaubt ist, steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern in einer geschlossenen Liste der Gespa über die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen darin nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind immer ausgeschlossen. Die Liste führt keine Ecken- und Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind damit nicht erlaubt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das Gesetz beschränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und damit ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, die auf den Seiten von Swisslos für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten beschrieben wird, vor Spielbeginn und live, nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung, ohne Garantie für jeden Markt. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Spielstand ab und kann jederzeit geändert werden. Virtuelle Sportarten sind in ihrer rechtlichen Einordnung nicht geklärt; über sie ist hier nichts ausgesagt.

Was die Aufsicht für den Wettenden bedeutet: Ein bewilligter Anbieter untersteht einer Aufsicht, die Kontrollkäufe durchführt. Die Gespa hat 2025 bei 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % der Fälle einem Minderjährigen eine Sportwette verkauft. Das ist keine strenge Aufsicht, das ist eine Aufsicht mit Lücken — und es ist ein Argument dafür, die Verantwortung nicht an der Kasse abzugeben, egal wie sorgfältig die Regeln formuliert sind.

Bewilligung, Sperrliste und was im Ausland anders ist

Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Gütemass, sondern eine Rechtsfolge. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Spielerschutz noch eine Fair-Play-Kontrolle.

Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Deshalb steht in dieser Übersicht kein ausländischer Anbieter mit einer Empfehlung, sondern mit einer Einordnung. Die Gespa führt die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Domains werden über neue Adressen innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Ein Domainwechsel ist kein Beweis für Seriosität, sondern ein Beweis für Nachfrage nach Ausweichadressen.

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet: Ein bewilligter Anbieter hat vollen Schweizer Schutz, aber es gibt nur zwei, mit geschlossenem Sport- und Wettkatalog, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Ein ausländisches Portal bietet Vielfalt, aber keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss ans Sperrregister und eine Steuerfolge nach kantonalem Recht. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von sich aus — sie sind unterschiedlich teuer, und der Preis steht nicht auf dem Wettschein.

Limiten, Spielsperre und Selbstkontrolle: was ein Neukunde vor der ersten Wette festlegen muss

Die Limiten in der Schweiz setzt nicht der Staat, sondern der Wettende — mit einer Ausnahme, die wichtiger ist als die Regel. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Absenkung gilt sofort, eine Erhöhung nach Gesetzestext nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden dafür an. Bei Swisslos gehören zu diesem Pflichtprogramm Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Spielende unter 21 Jahren. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Deckelung der Einzahlungen.

Die 72 Stunden sind die interessanteste Zahl dieses Abschnitts, weil sie asymmetrisch wirkt. Wer merkt, dass er zu viel setzt, kann die Limite in derselben Minute senken — das ist der wirksame Teil. Wer merkt, dass er zu viel gewonnen hat und nun mehr riskieren will, wartet drei Tage, und in diesen drei Tagen passiert das, was Selbstkontrolle leisten soll. Die Sperre nach oben ist also nicht Schikane, sondern die einzige Stelle im System, an der eine Entscheidung einmal überdacht werden muss. Wer als Neukunde die Limiten beim Registrieren nachlässig setzt, setzt sie später unter Druck, und das ist die schlechteste Reihenfolge.

Verlustlimite, Spielsperre und der Eintrag im Register

Wer sich selbst sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Das Register erfasst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ebenso wie Selbstsperren. Eine freiwillige Sperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Der Registereintrag ist die schwerwiegendste Folge und die einzige, die über den einzelnen Veranstalter hinaus wirkt. Ein begrenztes Guthaben auf einem Spielerkonto ist eine Summe; ein Eintrag im Register ist ein Zustand, der vor der Kasse des Casinos gilt. Das ist der Grund, weshalb die Schwelle zur unbefristeten Sperre nicht als Werkzeug der Selbstoptimierung taugt: Sie schliesst einen aus einem Bereich aus, nicht aus einer Wette.

Wer Hilfe sucht, findet sie bei einer kantonalen Fachstelle und in den Verantwortungsbereichen der Veranstalter selbst, die diese Themen nicht im Marketing führen. Ein Neukunde sollte die Seite mit den Limiten vor der ersten Wette aufrufen und nicht danach, weil sie danach weniger nützt.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in der Schweiz Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?

Ja, aber nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern. Swisslos gibt unter Sporttip Rabatte auf den Nettogewinn statt Startguthaben, die Loterie Romande hat zuletzt CHF 10 Spielguthaben über eine Stadionaktion ausgegeben. Ausländische Portale werben mit grösseren Beträgen; sie fallen nicht unter den Schweizer Bewilligungsrahmen.

Welche Aktion der Loterie Romande lief zuletzt, und zu welchen Bedingungen?

«JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, in insgesamt 7’000 Stück.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Sporttip läuft in den deutschschweizerischen Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und pro Person ist nur eine Registrierung zulässig.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Nicht zwingend. Die Aktion der Loterie Romande verlangte eine Eingabe im verifizierten Konto, keine Einzahlung. Bei Swisslos wiederum ist der Kombiboost an echte Wetten mit Mindestquote geknüpft statt an Marketingguthaben. Wer eine Einzahlungsbedingung liest, sollte den genauen Wortlaut im Angebot prüfen.

Warum brauchen Boni für Neukunden die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Gratisspiele und Gratisguthaben fallen unter Art. 75 Abs. 2 BGS und bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Hürde hält die Aktionen selten und klein, und sie erklärt, weshalb es in der Schweiz kein Werberennen um Startguthaben gibt.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»