Schweizer Sportwetten im Vergleich: Die zwei Bewilligungen und zehn Namen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein Paar Fussballschuhe steht auf einer Holzbank in einer leeren Umkleide, Morgenlicht fällt durch ein kleines Fenster.

Aktueller Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Gespa und die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen abgeglichen, die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalterinnen gegen deren eigene Spielregeln.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Es gibt eine Zahl, die über jede Diskussion um den «besten Anbieter» entscheidet, und sie steht in keiner Werbung. Sie steckt in der Quote selbst. Wer den Einsatz auf eine Einzelwette setzt, zahlt sie, ohne sie je zu sehen: den Anteil, den die Buchhaltung einbehält, bevor der Rest unter den Gewinnern verteilt wird.

In der Schweiz wird diese Zahl nicht freiwillig offengelegt. Der Blick auf die zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung und auf die Namen, die im Netz um dieselben Klicks buhlen, ergibt trotzdem ein scharfes Bild. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen, die auf Schweizer Boden Wetten organisieren dürfen. Alles andere ist eine Website aus dem Ausland ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz.

Was im Folgenden sortiert wird, ist deshalb kein Schönheitswettbewerb. Es ist eine Kostenfrage: Was nimmt die Quote, was nimmt die Limite, was nimmt die Auszahlungsregel, und für wen ist welche Kombination noch vertretbar. Spielende, für die die Antwort «gar nicht» lautet, haben es in der Schweiz leicht, weil es nur zwei Anbieter gibt. Alle anderen haben mehr zu lesen als der Werbebanner lang ist.

Livewetten, Cash-out und der Preis des vorzeitigen Ausstiegs

Livewetten klingen nach einem Nebenschauplatz. Sie sind der Ort, an dem sich die Marge am härtesten zeigt. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer also auf dem Sofa einen Stream erwartet, hat ihn nicht automatisch — die Wette läuft ohne ihn weiter. Genau das wird zur Kostenfalle, wenn man eine Quote annimmt, deren Grundlage man nicht sieht.

Ein geschlossener Laptop steht neben einem Glas Wasser auf einem Küchentisch im Licht des frühen Morgens.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Zwei Regeln in den Sporttip-Spielregeln verdienen mehr Aufmerksamkeit, als ihnen üblicherweise zukommt. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Quote 1.00 heisst: der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht. Es ist kein Totalverlust, aber eine Wette, die man nach drei Sekunden Verzögerung abgegeben hat, wird zur Nullnummer. Wer live spielt, braucht eine stabile Verbindung und die Disziplin, nicht während der entscheidenden Szene zu klicken. Beides kostet nichts ausser Konzentration — und beides ist die häufigste Art, sich einen Einsatz zu entwerten.

Dazu kommt die Definition der Spielzeit. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa die 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 118. Minute ist für eine Wette auf «Endstand nach regulärer Spielzeit» kein Tor. Für eine Wette auf den Sieger eines K.o.-Spiels, die man «auf den Sieg» glaubt abgeschlossen zu haben, kann es der entscheidende Treffer sein. Das ist kein Trick, sondern eine Definition — nur eine, die man vor und nicht nach dem Spiel lesen sollte.

Was Cash-out wirklich abgibt

Cash-out ist bei Sporttip kein Notausgang, sondern eine eigene Position mit eigenem Preis. Die Funktion existiert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber ausschliesslich für Online-Wetten und ausschliesslich als vollständiges Cash-out. Eine Teilauszahlung, bei der man einen halben Gewinn mitnimmt und den Rest laufen lässt, gibt es nicht. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen. Und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht: Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Preis ist in den Regeln offen benannt, was man anerkennen sollte: Der Cash-out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. In Worte übersetzt heisst das, dass der Ausstieg immer teurer ist als das Warten, wenn die Wette am Ende gewinnt. Wer wirklich überzeugt ist, lässt laufen. Wer es nicht ist, zahlt für die Erleichterung — und weiss erst hinterher, was sie gekostet hat. Das ist eine legitime Dienstleistung und eine schlechte Versicherung: die Prämie ist der Teil des Gewinns, auf den man verzichtet.

Ein Detail, das in der Praxis mehr Beachtung verdient als die Cash-out-Frage selbst: Bei einem Cash-out verfällt ein Quoten- oder Profitboost. Wer eine Wette mit erhöhtem Gewinn geplant und dann ausgestiegen ist, hat die Erhöhung bezahlt und nicht erhalten. Die beiden Werkzeuge — Boost für den langen Lauf, Cash-out für den kurzen Ausstieg — schliessen einander aus.

Livewetten bei den Anbietern ohne Bewilligung

Die zehn Namen auf dieser Seite sind nicht gleich verteilt, wenn es um Livewetten geht. Alle ausländischen Plattformen treten ohne Schweizer Bewilligung auf, und damit ohne Anschluss an das hiesige Sperrregister. Wer dort live spielt, hat keine Schweizer Aufsicht im Rücken, wenn eine Quote nach einem Videoschiedsrichter-Entscheid strittig wird.

Ein Punkt, der leicht untergeht: Die Schweizer Regeln zur Livewette sind nicht der Grund für die Zurückhaltung. Das Geldspielgesetz enthält keine statutarische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo die Veranstalterin über die entsprechende Bewilligung verfügt. Es ist also nicht so, dass der Schweizer Markt hier weniger darf. Er darf es nur unter Bedingungen, die für den Spieler überprüfbar sind.

Einzelwette, Kombination, Systemwette: Wo das Geld tatsächlich landet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ist keine Verhandlungssache, sondern eine Rechnung mit zwei Rundungen. Er ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die erste Rundung hebt an, die zweite senkt ab. Bei kleinen Einsätzen sind das Rappen, bei grossen Summen sichtbare Beträge, und in beiden Fällen geht die Bewegung in dieselbe Richtung: nach unten, sobald die zweite Rundung greift.

Die Marge hinter einer Quote von 1.90

Diese Passage ist die wichtigste der ganzen Seite, weil sie erklärt, was jede Quote bedeutet. Rechnung mit einem Beispiel, keinem Zitatpreis: ein Markt mit zwei möglichen Ausgängen, beide zu Quote 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Einzelquoten; hier ergibt sie rund 95 %. Die Marge ist der Rest, also rund 5 %. Bei zwei gleichen Quoten von 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 95 % und die Marge bei etwa 5 %.

Bei zwei ungleichen Quoten kippt die Sache: Ein Markt mit 1.50 auf den Favoriten und 2.60 auf den Aussenseiter kommt auf eine Auszahlungsquote von knapp 94 %, die Marge steigt also auf gut 6 %. Bei 1.20 und 4.50 sind es noch rund 91 % — fast 9 % Marge. Die Bandbreite für diesen Zweier-Markt liegt damit grob zwischen 5 % und 9 %, und sie hängt allein an der Spreizung der beiden Quoten. Die Auszahlungsquote ist die Kehrseite derselben Sache: 95 % Auszahlung und 5 % Marge sind ein und derselbe Markt von zwei Seiten betrachtet.

Wer die 5,3 Prozent aus dem Titel wiederfinden will: Sie stehen für die Grössenordnung, in der sich Schweizer Quoten bewegen, sobald man über 1.90/1.90 hinausgeht. Der Punkt ist nicht die exakte Nachkommastelle, sondern die Richtung. Je ungleicher die beiden Seiten eines Marktes bepreist sind, desto mehr behält der Veranstalter. Deshalb ist der Vergleich zweier Quoten auf derselben Seite noch kein Vergleich der Anbieter: Ein schöner Wert auf einem Aussenseiter kann in einem Markt stehen, dessen Gesamtmarge über dem Durchschnitt liegt.

Praktisch heisst das, den Auszahlungsschlüssel zu überschlagen, statt die höchste Quote zu suchen. Die Rechnung ist eine Division und eine Subtraktion, und sie verändert die Bewertung eines Angebots oft vollständig.

Kombination, Systemwette und der Kombiboost

Die Kombination multipliziert die Quoten. Aus 1.90 und 1.90 werden 3.61. Die Marge wird ebenfalls multipliziert — sie sitzt in jeder einzelnen Quote und damit in jeder Stufe. Das ist der Grund, warum eine lange Kombination nicht nur riskanter, sondern auch teurer ist als die Summe ihrer Teile.

Bei Sporttip wird dieses Problem mit einem Boost angegangen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung sieht grosszügig aus, bis man den Massstab anlegt: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote jenseits von 400. Der Bonus von 100 % verdoppelt den Nettogewinn einer Wette, die nach fünfzehn richtigen Voraussagen immer noch steht — einer Wette, die vorher schon unwahrscheinlich war. Die Erhöhung ist also kein Geschenk an den vorsichtigen Spieler, sondern eine Belohnung für die Bereitschaft, ein sehr seltenes Ereignis einzugehen.

Anders die Quoten- und Profitboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Einmal, nicht beliebig oft — und ein Cash-out macht sie zunichte.

Dann die Regel, die man kennen muss, bevor man Voraussagen aus einer Partie stapelt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zurückerstattet heisst: die Wette existiert nicht, nur die Marge, die man auf eine andere Wette hätte setzen können, ist weg. Der Bet-Builder ist kein Komfort, sondern die Bedingung dafür, dass eine solche Kombination überhaupt Bestand hat.

Die Limiten dazu, aus den Spielregeln: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Das «ohne Angabe von Gründen» ist der Satz, den man nicht überliest: Eine Limite ist keine Zusage.

Was mit der Wette passiert, wenn das Spiel ausfällt

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Kombination verliert damit einen Faktor und wird kleiner, statt zu verfallen. Das ist eine saubere Lösung und eine, die man auf ausländischen Plattformen nicht garantiert vorfindet. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer seinen Wettschein liegen lässt, schenkt ihn dem Gemeinwohl. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1 und der Katalog des Erlaubten

Beim Sportangebot sieht der Schweizer Markt auf den ersten Blick ärmer aus als das, was ausländische Seiten auffahren. Der zweite Blick zeigt, dass es nicht Armut ist, sondern ein geschlossener Katalog — und der ist die eigentliche Erklärung dafür, warum gewisse Wetten bei einem Schweizer Veranstalter nicht existieren.

Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Der erlaubte Rahmen ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie möglich. Und die Liste enthält weder Eckball- noch Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für Fussball heisst das: Die klassischen Märkte auf Sieger, Unentschieden, Handicap, Over/Under und Torschützen deckt der Katalog ab, das Nebenprogramm mit Eckbällen und Karten nicht. Wer gezielt Eckball-Wetten sucht und sie bei Sporttip nicht findet, hat keine Lücke entdeckt, sondern den Rand der Liste erreicht. Für Eishockey, Tennis und Formel 1 gilt dasselbe Prinzip: Das Angebot richtet sich nach dem Katalog, nicht nach dem Ehrgeiz der Marketingabteilung. Futsal und Pferdewetten sind Sportarten wie andere auch; ob und in welchem Umfang sie im Programm stehen, hängt an derselben Liste.

Für die ausländischen Namen auf dieser Seite ist das ein Vorteil, den man beim Namen nennen darf: Sie sind an den Katalog nicht gebunden und können Märkte anbieten, die Schweizer Veranstalterinnen nicht anbieten dürfen. Dieser Vorteil hat einen bekannten Preis — es gibt keine Schweizer Bewilligung. Wer einen Markt sucht, den es in der Schweiz nicht geben darf, findet ihn dort, und wer das tut, sollte wissen, was er dafür aufgibt. Beschrieben, nicht empfohlen: Auf keiner der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gibt es ein Schweizer Sperrregister, dem man sich anschliessen könnte, und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Neue Anbieter: Warum hier nie wirklich jemand neu ist

Die Suche nach neuen Sportwetten-Anbietern führt in der Schweiz zu einem Ergebnis, das nicht jedem gefällt. Neue Anbieter gibt es faktisch nicht. Der Grund liegt im System und nicht im Wettbewerb: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip besetzt den einen Platz, die Loterie Romande mit Jouez Sport den anderen. Eine dritte Bewilligung ist nicht zu haben, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher — weil es keine gibt. Sie führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was als «neuer Anbieter» auf den Bildschirm kommt, stammt deshalb fast immer aus dem Ausland und besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden; dann blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter sie per DNS. Das erste Verzeichnis stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Mechanismus, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie unter anderem Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste geführt. Wer eine gesperrte Adresse sucht, findet sie also innerhalb eines Tages unter einem anderen Namen wieder. Eine Sperrliste ist ein Hindernis, kein Zaun.

Was das für die Auswahl bedeutet: Der Begriff «neu» taugt in der Schweiz nicht als Qualitätsmerkmal, weil er nicht nachprüfbar ist. Ein Anbieter, den man gestern nicht kannte, ist nicht frisch — er ist entweder neu auf dem Radar oder seit Jahren aktiv und bisher nicht aufgefallen. Die belastbare Frage lautet stattdessen, welche Bewilligung hinter einer Plattform steht. Und diese Frage hat in der Schweiz eine kurze Antwort.

Rangliste: Zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung und acht Namen aus dem Ausland

Die folgende Einordnung nennt die zehn Plattformen in derselben Reihenfolge, die auch die Bewertung bestimmt: zuerst die beiden Schweizer Veranstalterinnen, dann die ausländischen Namen. Die Tabelle trennt sie nach Bewilligungsstatus, nicht nach Geschmack.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja Bewilligung als Grossspiel, Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Ja Bewilligung als Grossspiel, Veranstalterin Loterie Romande
Cloudbet Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
Funbet Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
Boomerang Bet Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
20Bet Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
Betwinner Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
Wettigo Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
Donbet Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben
IviBet Nein Gemeldete Lizenz nicht erhoben

Die Spalte mit der gemeldeten Lizenz ist in acht von zehn Zeilen identisch, und das ist keine Auslassung. Für die ausländischen Namen liess sich keine Lizenz feststellen, die in der Schweiz Geltung hätte — und eine Lizenz, die hier keine Kraft hat, ist für die Einordnung genau das: eine Angabe ohne Wirkung. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz. Wer prüfen will, was ein Anbieter vorzuweisen hat, findet die Auskunft in dessen eigenen Geschäftsbedingungen; die Schweizer Aufsicht führt keine Liste ausländischer Bewilligungen, und es gibt keinen Grund, warum sie eine führen sollte.

Was die Tabelle nicht leistet, ist ein Quotenvergleich. Sie kann ihn nicht leisten: Der Bewilligungsstatus ist eine Tatsache, eine Quote ist ein Zeitwert. Wer Quoten vergleichen will, muss sie am selben Tag und im selben Markt nebeneinander stellen — und selbst dann vergleicht man zwei Märkte, nicht zwei Anbieter, solange man die Marge nicht herausrechnet. Genau das ist der Grund, warum die Rangliste in dieser Reihenfolge steht und nicht nach Höchstquoten sortiert ist.

Die Rangfolge innerhalb der zweiten Gruppe ist bewusst offen. Acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind untereinander in diesem Punkt nicht unterscheidbar, und sie zu ordnen wäre eine Erfindung. Wer sie nutzt, nutzt sie unter denselben Bedingungen: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar.

Grundlagen: Wie sich der Schweizer Markt finanziert

Zwei Veranstalterinnen, ein System, das nicht auf Gewinnmaximierung für Aktionäre ausgelegt ist. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, kurz IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ein Rennrad lehnt an einem Geländer am Seeufer, dahinter liegt ruhiges Wasser vor einer Bergkette.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die Zahl, die den Charakter des Systems am klarsten zeigt: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. Davon gingen CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Reingewinn ist also nicht das, was ein Buchhalter übrig lässt, sondern der Betrag, der nach Abzug von Gewinnen, Betriebskosten und Abgaben an die öffentliche Hand weitergegeben wird. Diese Zweckbindung erklärt, warum das Angebot konservativ wirkt. Es ist nicht darauf angelegt, mit einem Marktpaket Kunden von der Konkurrenz abzuwerben.

Diese Konstruktion hat einen Preis, und er ist nicht klein: Wer über Sporttip wettet und die Quote im selben Moment im Netz vergleicht, findet dort häufig mehr. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz ist kein Wettbewerbsvorteil, sie ist eine Betriebsbedingung. Wer sie nicht will, steht mit einem ausländischen Anbieter in einem anderen Geschäftsverhältnis — mit anderen Quoten, anderen Märkten und ohne die Zweckbindung, die den Schweizer Reingewinn in die kantonalen Fonds trägt. Beides ist eine Entscheidung, und man trifft sie besser bewusst.

Wer seine Wetten online abgibt, tut das über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen. Das ist ein kleiner, praktischer Vorteil: Wer im Laden steht und den Zettel bereits auf dem Telefon gebaut hat, muss am Terminal nichts mehr tippen.

Bewilligung, Sperrliste, Rechtsschutz: Wo die Schweiz eine klare Grenze zieht

Die beiden Bewilligungen und ihre Gebiete

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, nach Art. 3 lit. c und e. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, nach Art. 21 bis 25 BGS, und sie «gilt nur in der Schweiz», Art. 4 BGS.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Gebiete sind getrennt und nicht verhandelbar. Sporttip wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Eine dritte Bewilligung ist nicht zu erhalten.

Was die Sperrliste leistet und was nicht

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren diese Domains per DNS, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Das ist der einzige Mechanismus, den die Schweiz gegen unerlaubtes Online-Wetten hat — und man sollte die Wirkung nicht überschätzen: Es gibt keine Sperre über Banken oder Kartensysteme. Eine Zahlung an einen ausländischen Anbieter lässt sich nicht deshalb nicht durchführen, weil der Anbieter nicht bewilligt ist.

Der wichtigere Punkt ist die Strafbarkeit. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Geltung, Art. 4 BGS. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, begeht eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren, Art. 130 BGS. Die Spielerin oder der Spieler wird nach Auskunft des Bundesamtes für Justiz nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur halb: In Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Der ehrliche Vergleich lautet deshalb nicht «legal gegen illegal». Er lautet: der Schweizer Weg mit vollem Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, einem geschlossenen Sportkatalog, einer Wohnsitzbedingung und Ausweiskontrolle — oder der ausländische Weg mit einem breiteren Programm und ohne jeden der genannten Punkte. Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung «die sichere».

Die Werbeschranke und die Gratisspielguthaben

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten, Art. 74 BGS. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist verboten, Art. 74 Abs. 3, und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt, Art. 131 BGS. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen der einzelnen Veranstalterin. Ein zeitliches Werbeverbot nach Tageszeit besteht nicht.

Wie Gewinne besteuert werden — und was «je nach Kanton» heisst

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als solche Grossspiele. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — deshalb «je nach Kanton», und deshalb nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung; wer es genauer wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wo der Schutz endet, wenn er fehlt

Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und keinen Schweizer Instanzenweg, wenn eine Quote strittig wird. Bei einem Schweizer Veranstalter ist die Kette geschlossen: Gespa-Bewilligung, Spielregeln in einer festen Version, Einsprachefristen, ein Aufsichtsgremium.

Limiten, Sperren und die Grenzen, die Spielende sich selbst setzen

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der gesetzliche Rahmen dazu: Die Veranstalterin muss gemäss Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen. Eine Senkung wirkt statutarisch sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Diese 72 Stunden sind die wirksamste Bremse im ganzen System, und sie hat einen Preis, über den selten gesprochen wird. Wer an einem Sonntagabend beschliesst, seine Limite zu verdreifachen, weil er die Partie in der Nacht «sicher» findet, kommt damit nicht durch. Genau das ist der Zweck. Die Limite ist eine Entscheidung des Spielers aus einer ruhigen Stunde, die ihn in einer hitzigen bindet. Wer das als Gängelung liest, hat den Mechanismus missverstanden: Er schützt nicht vor dem Verlust, er schützt vor der Entscheidung im Verlust.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 84 VGS kann eine freiwillige Sperre erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Art. 89 VGS. Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Art. 45 BGS.

Der Zugang selbst ist kontrolliert. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto, ein Mensch, ein Ausweis. Das ist unbequem und der Grund, warum Identitätsbetrug im bewilligten Schweizer Markt kaum ein Thema ist.

Ein Punkt, der nicht beschönigt gehört: Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Aufsicht als lückenlos darstellt, übergeht diese Zahl. Die Kontrolle am Online-Konto ist streng, die Kontrolle am Schalter ist es nicht.

Welche Limiten die ausländischen Anbieter führen, ist bei jedem einzelnen nachzulesen — und zwar, bevor man Geld einzahlt und nicht danach. Ein Selbstausschluss, der nur für eine Plattform gilt, ist ein anderer Mechanismus als das schweizweite Register: er wirkt dort, wo man ihn ausspricht, und nirgends sonst.

Einzahlung, Auszahlung und wer die Überweisung bezahlt

Wer sein Swisslos-Spielguthaben aufladen will, kauft es per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die Auszahlung ist der Punkt, an dem die Kosten am wenigsten sichtbar und am deutlichsten sind. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Drei Prozent klingen nach einer Bagatelle und sind es nicht. Eine Auszahlung von CHF 1’000 kostet dann CHF 30 — für eine Überweisung, die das Institut in ein paar Arbeitstagen erledigt. Wer regelmässig kleinere Beträge abzieht, zahlt die 3 % mehrfach, und die zwei Gratisauszahlungen sind schnell verbraucht. Die Alternative ist, das Guthaben zu bündeln: einmal im Jahr, nicht jeden Monat. Das setzt allerdings voraus, dass man Guthaben auf der Plattform nicht als Spielgeld betrachtet, sondern als Geld, das dort nur herumliegt.

Die Freibeträge bei der Gutschrift sind gestaffelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Ein hoher Gewinn landet also nicht auf der Spielplattform, wo er zum Weiterspielen einlädt, sondern auf dem Konto. Das ist Spielerschutz, der an der richtigen Stelle ansetzt — und eine Regelung, die man von ausländischen Anbietern nicht selbstverständlich erwarten darf.

Wer eine Auszahlung storniert oder rückgängig macht, um weiterzuspielen, sollte wissen, was er tut: Er verlegt Geld zurück an den Ort, an dem es am leichtesten auszugeben ist. Der gesetzliche Rahmen dazu ist eng. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Und Kredit an Spieler ist verboten, Art. 75 Abs. 1 BGS. Kein Nachschlag auf Pump, gleichgültig wie gut die Quote aussieht. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und ausschliesslich seinen Bedingungen zu entnehmen.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Einordnung: zuerst die beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, dann die ausländischen Namen ohne eine solche. Jeder Eintrag schliesst mit einer Einschätzung.

Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem engsten Katalog

Swisslos betreibt Sporttip auf der Grundlage ihrer Bewilligung für ein Grossspiel, bestehend aus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Zahlen, an denen die Nutzung hängt, sind oben bereits durchgegangen. Hier die Einschätzung, die sich daraus ergibt: Sporttip verkauft keine Quote, sondern einen Rahmen. Zwei Gratisauszahlungen im Jahr, danach 3 %, eine Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, ein geschlossener Sportkatalog ohne Eckball- und Kartenmärkte, ein Live-Cash-out, das nur vollständig funktioniert. Wer häufig grosse Summen bewegt und jeden Rappen Marge rechnet, wird hier nicht glücklich. Wer eine Wette einmal die Woche abgibt und den Zettel lieber in einem System hat, das nicht verschwinden kann, hat wenig Grund zu wechseln. Der Kombiboost mit seiner Staffelung bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen klingt nach dem Gegenteil eines konservativen Hauses — ein Werbewerkzeug für genau die Kundschaft, die es hier sonst zurückhaltend bedient.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System, andere Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport ebenfalls auf der Grundlage einer Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet zu haben: die Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Einschätzung: Jouez Sport ist rechtlich und im Aufbau das westliche Gegenstück zu Sporttip, und das ist kein Zufall, sondern eine Folge der Kantonsgrenzen, die den Markt teilen. Wer im Wallis oder in Genf wohnt, hat hier seine Schweizer Option, und für einen Wechsel nach Sporttip gibt es keinen Mechanismus — das Gebiet entscheidet, nicht der Geschmack. Der praktische Unterschied liegt im Vertrieb: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein dichtes Netz, und das Verfahren mit dem QR-Code über die Sporttip App beschreibt, wie online gebaute Wetten an einem Schalter landen. Wer ohnehin im Laden vorbeikommt, spart sich am Schalter nichts an der Marge, aber einiges an Reibung — und die Auszahlungsregeln des Systems bleiben dieselben, weil es dasselbe System ist. Zwei Namen, ein Gesetz, ein Aufsichtsgremium. Das ist die wichtigste Erkenntnis dieser ganzen Seite, in einem Satz.

Cloudbet: der bekannte Name, der hier keine Bewilligung hat

Cloudbet tritt als Plattform ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz nach Schweizer Recht, die hier Geltung hätte, ist nicht erhoben; eine ausländische Erlaubnis hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und wären dann per DNS blockiert.

Die Einschätzung: Der Name gehört zu den bekannteren internationalen Plattformen, und genau diese Bekanntheit ist der Köder. Sie ersetzt keine Bewilligung. Was der Anbieter bietet, kann man ansehen; was er im Streitfall für einen Spieler in Basel oder Biel durchsetzt, hängt an einem Rechtssystem, das mit der Schweiz nichts zu tun hat. Wer ihn nutzt, nutzt ihn bewusst als ausländisches Geschäft — inklusive der steuerlichen Folgen und des Risikos, dass die Domain eines Tages nicht mehr erreichbar ist.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne hiesigen Instanzenweg

Funbet gehört zur Gruppe der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz mit Geltung in der Schweiz ist nicht erhoben. Damit fehlen die drei Dinge, die den Schweizer Rahmen ausmachen: der Anschluss an das Sperrregister, die Schweizer Aufsicht über Auszahlungen und der Schweizer Instanzenweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die Einschätzung: Die Kategorie ist hier entscheidend und nicht der Name. Von den acht ausländischen Einträgen auf dieser Seite lässt sich in diesem Punkt keiner vom anderen unterscheiden — die Schweizer Bewilligung ist der eine Faktor, und er ist bei allen gleich null. Wer sich für Funbet interessiert, sollte deshalb nicht fragen, was Funbet unterscheidet, sondern was er aufzugeben bereit ist. Diese Frage beantwortet man am besten vor der Registrierung.

Boomerang Bet: die Domain und die Dose

Boomerang Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz nach Schweizer Recht ist nicht erhoben; ausländische Erlaubnisse haben hier nach Art. 4 BGS keine Geltung. Kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen; dann blockieren Schweizer Telekommunikationsanbieter den Zugang per DNS.

Die Einschätzung: Der Name ruft ein Bild auf, das gut zur Mechanik der Sperrliste passt. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein Anbieter mit einem solchen Namen könnte fast als Kommentar zum System durchgehen. Für die Bewertung hilft das nichts: Der fehlende Schweizer Anschluss bleibt für den gesamten Eintrag die einzige harte Tatsache. Wer hier spielt, spielt auf eigene Rechnung im doppelten Sinn.

20Bet: das Programm lockt, die Zulassung fehlt

20Bet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz geltende Lizenz ist nicht erhoben. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann per DNS blockiert werden.

Die Einschätzung: Bei einem breit aufgestellten internationalen Programm ist die Versuchung am grössten, den Bewilligungspunkt als Formalität abzutun — schliesslich wählt man eine Plattform nach Märkten und Quoten. Der Punkt ist alles andere als eine Formalität, weil er die einzige Antwort auf die Frage ist, wer im Streit entscheidet. In einem Casino ist das die Hausordnung und im Zweifel niemand. Die Schweizer Aufsicht hat hier keine Zuständigkeit, und die Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter trifft den Spieler, der nichts falsch gemacht hat.

Betwinner: grosse Reichweite, kein Sitz in der Schweiz

Betwinner tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz mit Geltung in der Schweiz ist nicht erhoben. Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Die Einschätzung: Reichweite ist keine Zulassung. Ein Anbieter, der in vielen Ländern präsent ist, hat seinen Sitz deshalb noch nicht in einem, dessen Recht für einen Schweizer Spieler erreichbar wäre. Wer den Rabatt bei ausländischen Quoten als Gegenwert für das fehlende Bewilligungsverhältnis betrachtet, hat die Rechnung richtig aufgestellt — er sollte nur den Preis und den Nutzen in dieselbe Zeile schreiben. Steuerlich gehört dazu die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen voll erfassen kann.

Wettigo: der deutschsprachige Anschein und die fehlende Bewilligung

Wettigo gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Eine in der Schweiz geltende Lizenz ist nicht erhoben. Kein Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen, kein Schweizer Instanzenweg. Eine Sperrung per DNS ist möglich.

Die Einschätzung: Ein deutschsprachiger Auftritt erzeugt bei Schweizer Nutzern den Eindruck, es handle sich um ein hiesiges Angebot. Die Sprache ist kein Bewilligungskriterium. Wer wissen will, wer die Wette organisiert und unter welcher Aufsicht, muss in die Bedingungen sehen — und sich mit der Antwort begnügen, die dort steht, auch wenn sie nicht die gewünschte ist. Ein Schweizer Kontakt, eine Schweizer Telefonnummer und ein deutsches Impressum sind nicht dasselbe wie eine Bewilligung der Gespa.

Donbet: kein Schweizer Papier, dafür klare Grenzen

Donbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Lizenz mit Geltung in der Schweiz ist nicht erhoben. Der Anschluss an das Sperrregister besteht nicht, Schweizer Rechtsschutz nicht, und die Domain kann per DNS blockiert werden.

Die Einschätzung: Die ehrliche Bewertung fällt hier knapp aus, und das ist selbst ein Ergebnis. Null Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Register, kein Schweizer Weg gegen eine strittige Quote — das sind drei Punkte in derselben Spalte, und keiner lässt sich wegdiskutieren. Wer eine Plattform ohne diese drei Punkte sucht, hat Grund, sie zu testen. Wer sie nicht sucht, hat keinen Grund, weiterzulesen.

IviBet: ohne Bewilligung, ohne Register, ohne Schweizer Rekurs

IviBet ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlen der Anschluss an das Schweizer Sperrregister, die hiesige Aufsicht und der Schweizer Instanzenweg. Die Domain kann auf der Sperrliste erscheinen und per DNS gesperrt werden.

Die Einschätzung: Bleibt der letzte der acht Einträge, und er trägt dasselbe Merkmal wie die sieben davor. Wer bis hierher gelesen hat, kennt den Preis eines ausländischen Kontos inzwischen in allen Bestandteilen: kein Schweizer Schutz, keine Sperrregisterwirkung, ausländische Gewinne je nach Kanton steuerbar, und eine Domain, die jederzeit vom DNS verschwinden kann. Das ist kein Verbot, sondern eine Bilanz. Sie fällt bei jedem Anbieter dieser Gruppe gleich aus, und genau das ist der Punkt.

Wo die Bewilligung den Ausschlag gibt — und wo nicht

Zwischen den ersten zwei und den letzten acht Einträgen liegt keine Geschmacksfrage, sondern der einzige harte Unterschied auf dieser Seite. Wenn man wissen will, zu welchem der beiden Welten Sporttip und Jouez Sport gehören, ist die Antwort kurz. Wenn man wissen will, welcher der acht ausländischen Namen der bessere ist, fehlt dafür jede Grundlage. Sie alle teilen das Merkmal, das die Rangliste strukturiert.

Und für alle zehn gilt eine Regel, die man nicht aus dem Auge verlieren sollte: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Empfehlungen für nicht bewilligte Anbieter wären genau das. Eine Beschreibung, die den Preis nennt, ist keine.

Fragen und Antworten

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz, und für welche Kantone gelten sie?

Es sind genau zwei, und beide arbeiten in getrennten Gebieten. Sporttip, das Produkt von Swisslos mit Sitz in Basel, bedient die deutschsprachigen Kantone, dazu das Tessin und Liechtenstein. Jouez Sport, das Produkt der Loterie Romande, gilt für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter, und nach welchen Kriterien lässt sich das beurteilen?

Eine einzelne Antwort darauf gibt es nicht, und wer sie gibt, verkauft etwas. Belastbare Kriterien sind der Bewilligungsstatus, die Marge des jeweiligen Marktes, die Höhe der Einsatzlimiten, die Zahl der Gratisauszahlungen und die Länge der Auszahlungsfrist. Diese Grössen lassen sich prüfen. Die Höchstquote eines Werbebanners lässt sich am nächsten Tag nicht mehr prüfen.

Was ist die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten, und was bedeutet sie für das Angebot?

Es ist eine geschlossene Liste der Gespa, Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Sie führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ein Esport-Abschnitt ebenfalls. Das begrenzt, was ein Schweizer Veranstalter anbieten darf.

Welche Art von Cash-out gibt es bei Sporttip?

Es gibt vollständige Cash-outs, keine Teilauszahlungen. Verfügbar sind sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, jedoch nur für Online-Wetten. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg.

Ab welchem Alter sind Sportwetten erlaubt, und wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen?

Sporttip steht Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind gesperrte Personen sowie Wettkämpfer, die am Ereignis selbst teilnehmen. Gesperrte oder minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Registrierung prüft den Ausweis gegen Adressdatenbanken.

Wie werden Gewinne in der Schweiz besteuert, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton». Für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt die kantonale Praxis, im Thurgau die volle Steuerpflicht.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»