Sportwetten Schweiz Anbieter 2026 – zwei Bewilligungen, zehn Namen und der Preis dazwischen
Ladevorgang...
Kontrolle am Oktober 29, 2026; Bewilligungsangaben abgeglichen mit dem Geldspielgesetz und der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern.
Was die App kann – und was sie voraussetzt
Die Sporttip App für iOS und Android ist der bequemste Weg zu einer Wette in diesem Land, und sie ist zugleich der Weg mit den meisten Schranken davor. Wer sie öffnet und zum ersten Mal ein Konto anlegen will, kommt an einer Registrierung nicht vorbei, und diese Registrierung liest mehr aus als eine E-Mail-Adresse. Verlangt werden mindestens 18 Jahre, ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre – und ausdrücklich nur eine Registrierung pro Person. Die Daten zieht Swisslos aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken.
Das ist der Preis des legalen Weges, und er ist keine Formalie. Zwei Minuten Ausweisscan entscheiden darüber, ob überhaupt gewettet werden kann.

Wer im Kanton Genf sitzt und die App von Swisslos herunterlädt, wird bei der Kontoeröffnung scheitern; das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. In der Westschweiz heisst das Gegenstück Jouez Sport von der Loterie Romande, und es gilt für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist mehr als eine Spielerei: Wer den Wettschein lieber am Schalter abgibt, kann zu Hause am Bildschirm auswählen und die Entscheidung trotzdem draussen treffen. Der umgekehrte Weg – am Kiosk abschliessen und zu Hause verfolgen – existiert als reine Verkaufsstellenwette ebenfalls, nur ohne App-Bedienung.
Anmeldung, Ausweis, ein Konto
Die Ein-Konto-Regel ist der Punkt, an dem der Spielerschutz anfängt und an dem er am leichtesten umgangen würde. Ein zweites Konto für dieselbe Person hiesse: zwei Sätze von Verlustlimiten, also doppelt so viel Luft nach unten. Die Überprüfung der Identität ist der Riegel davor, und sie erklärt, warum die Registrierung länger dauert als bei einer ausländischen Seite, bei der eine E-Mail-Adresse genügt.

Wer die App auf einem Gerät mit geteilter Nutzung installiert, sollte sich klarmachen, was das bedeutet: ein Spielerkonto, eine Person, ein Limit. Wer mehr als das will, sucht nicht eine bessere App, sondern ein anderes Geschäftsmodell.
Kiosk, Browser, Smartphone – drei Wege, eine Quote
Der Weg zur Wette ändert nichts an ihrem Preis. Ob die Voraussage am Schalter oder im Browser entsteht, die Quote kommt aus derselben Quelle; Unterschiede zeigen sich bei den Funktionen drumherum. Cash-Out gibt es bei Sporttip ausschliesslich für Online-Wetten, für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine am Kiosk abgegebene Wette kennt diese Tür nicht.
Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es gibt keine Garantie, dass ein bestimmter Markt dafür überhaupt angeboten wird. Der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, wenn man die Wette bis zum Ende durchgetragen hätte – das ist keine Panne, sondern der Sinn des Angebots. Der Buchmacher kauft die Wette zurück und behält seinen Anteil dafür, dass er das Risiko übernimmt. Swisslos kann den Betrag jederzeit ändern.
Was in der Schweiz überhaupt auf dem Programm stehen darf
Die zugelassene Palette ist geschlossen, und das ist keine Einschränkung, die ein Veranstalter von sich aus gewählt hätte. Massgeblich ist die Liste der Gespa zu den bewilligten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten – Stand 10.09.2026 – gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden, selbst wenn es Sport ist.
In der Praxis heisst das: Fussball, Eishockey und Tennis sind die Kernthemen, an denen sich das Wettprogramm entlangzieht, und um sie herum liegt das, was die Behörde in ihre Liste aufgenommen hat. Auf der Liste stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, und Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie ausdrücklich gelistet werden. Ranglistenwetten sind nur dann zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über einen Podestplatz entscheidet. Auf Trainingsläufe darf gar nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ebenso wie jeder Abschnitt zu Esport – dort taucht der Begriff schlicht nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wetter, Politik und Fernsehsendungen fallen aus dem Rahmen des Erlaubten heraus. Wer auf eine Wahl wetten möchte, findet in der Schweiz keinen bewilligten Veranstalter dafür.
Fussball, Eishockey, Tennis – und der Rest
Für die grossen drei ist die Lage einfach: Sie sind im Programm, sie tragen die Turniere, und die Wettarten innerhalb eines Spiels sind die, die die Liste zulässt. Alles, was darüber hinausgeht, hängt nicht am Interesse des Publikums, sondern am Katalog der Behörde. Ein Markt, der bei ausländischen Anbietern seit Jahren selbstverständlich ist, kann hier schlicht fehlen.
Wer nach einem Spezialmarkt sucht, merkt schnell, dass die Suche weniger mit dem Buchmacher zu tun hat als mit der Liste. Zwei Anbieter, ein Katalog – die Auswahl an Märkten ist der schlechteste Grund, zwischen Swisslos und Loterie Romande zu wechseln.
Laufzeit, Verlängerung, Nachspielzeit
Zahlen, die sich später als falsch erweisen, sind ein Ärgernis – eine Wette, die auf einen Ausgang gesetzt wurde, den die Verlängerung erledigt hat, wäre ein grösseres. Bei Sporttip zählt zur regulären Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie ausdrücklich Gegenstand der Wette sind. Für Fussball heisst das neunzig Minuten plus Nachspielzeit, und für alles, was danach kommt, braucht es eine eigene Wette.
Turniere und Grossereignisse
Turnierwetten sind im Programm, sofern die Liste die Veranstaltung führt; das gilt für die grossen internationalen Wettbewerbe im Fussball und im Eishockey genauso wie für die Tennisturniere der Saison. Ein Regelwerk dazu gehört zur Kasse: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt – oder im Rahmen eines Turniers –, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00.
Am Ende der Saison entscheidet dieselbe Mechanik über die Langzeitwette: Fällt das Ereignis weg, das ihren Ausgang bestimmt hätte, stirbt sie mit ihm.
Live – und die Quote 1.00
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, dort wo der Veranstalter eine Entscheidung hat, die ihm das eröffnet. Ob ein Ereignis live übertragen wird, spielt für die Gültigkeit der Wette keine Rolle – man muss ein Spiel nicht sehen, um darauf zu setzen.
Und hier sitzt eine Regel, die man kennen sollte: Nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1,00. Bei einem Elfmeter, einer roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, also in Situationen, die ein Spiel entscheiden, kann Swisslos Wetten mit Quote 1,00 werten.
Das Ergebnis ist ein Einsatz zurück, kein Gewinn. Die Sekunde, in der ein Tor fällt und die Verbindung nicht schnell genug war, wird teuer bezahlt – in der Praxis ist es dieselbe Mechanik wie die abgesagte Wette, nur in Echtzeit.
Cash-Out, Kombiboost, Quotenboost – wer davon profitiert
Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz.
Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Staffelung ist der aufschlussreichste Teil: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind kein Programm für jemanden, der zwei Spiele am Wochenende verfolgt, und die Verdoppelung des Nettogewinns liegt am Ende einer langen Reihe. Der Boost belohnt die Kombination, die ohnehin selten aufgeht.
Die Rangliste der Anbieter in der Schweiz
Wer in der Schweiz nach einem Sportwettenanbieter sucht, stösst auf zwei Gruppen, die man nicht vermischen kann. Die eine besteht aus zwei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung, die jeweils ihr eigenes Gebiet bedienen. Die andere besteht aus ausländischen Seiten, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten und Schweizer Spielende wegen ihrer Domains auf der Sperrliste der Gespa wiederfinden können.
Dazwischen liegt kein Spektrum und kein Übergang. Es gibt zwei Bewilligungen und den Rest.
Die folgende Einordnung nennt die Schweizer Bewilligungslage sowie das, was diese Seiten nach Angaben Dritter als Lizenz führen.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51) | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | nach Angaben Dritter Tobique (Kanada), ohne Kraft in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz |
Die obere Hälfte dieser Tabelle ist der ganze bewilligte Markt. Die untere Hälfte ist eine Liste von Namen, die Schweizer Spielende im Netz antreffen – nicht mehr. Ausländische Lizenzen gleich welchen Landes entfalten in der Schweiz keine Wirkung, und das ist kein Auslegungsspielraum, sondern Art. 4 des Geldspielgesetzes. Wer dort einzahlt, hat keinen Schweizer Rechtsschutz, hängt nicht am Sperrregister und findet bei einem Streit keine hiesige Stelle, die für ihn einsteht.
Die Quote, die auf so einer Seite verlockend aussieht, ist der Ausgleich für genau dieses fehlende Netz.
Was die zehn Namen in der Praxis trennt
Zwei Anbieter dürfen, acht nicht. Die acht sind trotzdem nicht deckungsgleich, und an dieser Stelle lohnt die Nüchternheit: Manche von ihnen treten als Krypto-Seiten auf, andere als Sportwettenmarken mit grosser Reichweite, wieder andere als reine Casino-Adressen mit einer Sportwette im Anhang. Gemeinsam ist allen nur eines – die Schweizer Bewilligung fehlt. Was sie anbieten, mit welchen Limiten, welchen Zahlungsmitteln und welchen Auszahlungszeiten, ist je Seite eine eigene Sache und in der Schweiz nicht prüfbar.
Die Sperrliste der Gespa ist kein Friedhof. Sie ist lebendig: Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, wenn eine blockiert wurde, und die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping. Wer eine Lesezeichen-Liste mit Adressen unterhält, versteht das schnell.
Warum eine Rangliste hier nur eine Reihenfolge sein kann
Wer diese achtzehn Zeilen liest und eine Beste Wahl sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Die beiden bewilligten Anbieter unterscheiden sich nicht in der Qualität ihrer Bewilligung, sondern in ihrem Gebiet, ihrem Programm und ihren Aktionen – und welcher davon zu einem passt, entscheidet die Wohnadresse, bevor irgendeine Vorliebe ins Spiel kommt.
Sinnvoll ist eine andere Reihenfolge: erst klären, welcher der beiden überhaupt ein Konto eröffnen darf; dann innerhalb dieses einen vergleichen; die ausländischen Namen als das lesen, was sie sind, nämlich Hintergrundrauschen.
Der Vergleich nach Kosten, nicht nach Versprechen
Die zwei Fragen, die einen Vergleich tragen, sind einfache: Was kostet eine Wette, und was kostet das Drumherum.
Sporttip verlangt CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Nicht bei jeder Wette also ist der Hunderter drin – bei der falschen Kombination bleibt der Schein schlicht liegen. Die 56 Millionen Franken, die Swisslos aus dem Reingewinn 2025 an die Stiftung Sportförderung Schweiz gab, und die 506 Millionen, die an die kantonalen Fonds gingen, stammen aus Einsätzen wie diesen; aus den Sportwetten allein kamen CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Der Reingewinn des Jahres lag bei CHF 562 Mio.
Was zwei bewilligte Veranstalter für welche Kantone bedeuten
Die Schweiz hat das Angebot an Sportwetten nicht dem Markt überlassen, sondern es auf zwei Veranstalter begrenzt – ein Beschluss der Kantone, kein Zufall der Nachfrage. Die eine ist Swisslos mit dem Produkt Sporttip, die andere die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Anbieterwechsel ist damit innerhalb desselben Landes nicht möglich; es gibt nur die Wahl zwischen dem Zuständigen und gar keinem Bewilligten.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst denselben Bereich der Kantone, des Tessins und Liechtensteins. Ein Online-Konto erhält nur, wer dort wohnt.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Kontakt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Das ist keine Härte, sondern die Konsequenz daraus, dass die beiden Veranstalter nicht im Wettbewerb zueinander stehen, sondern nebeneinander. Der eine deckt die Deutschschweiz, den Tessin und Liechtenstein ab, die andere die Westschweiz.
Die Grenze zwischen den beiden Gebieten
Ein Umzug von Bern nach Lausanne ändert nicht die Wette, aber den Veranstalter. Das ist der einzige Faktor in dieser ganzen Frage, der sich von selbst entscheidet.
Wer an der Sprachgrenze wohnt, sollte zuerst die eigene Kantonsangabe prüfen, nicht die Sprache. Ein Wohnsitz im Kanton Freiburg führt zu Jouez Sport, ein Wohnsitz in Solothurn zu Sporttip – auch dann, wenn beide Kunden dieselbe Bundesliga-Partie im Blick haben.
Legal oder verboten – was die Bewilligung wirklich abdeckt
Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung ab 1.1.2021. Wer hier an die eidgenössische Spielbankenkommission denkt, liegt falsch: Die ESBK beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Sportwetten gehören zur Gespa.
Ein Bewilligungspaket besteht aus zwei Teilen: der Veranstalterbewilligung und der Spielbewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS. Und es gilt nur in der Schweiz – das steht wörtlich in Art. 4 BGS. Ein Schweizer Veranstalter darf nicht ins Ausland liefern, und ein ausländischer darf hier nichts.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Sperrliste, Domain-Hopping und der unbekannte Nachbar
Die Sperrliste ist kein einmal geführtes Dokument. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und die Schweizer Telekom-Anbieter sperren sie per DNS. Weil gelöschte Adressen innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden, ist das Blockieren ein Handgemenge und kein Zustand.
Was auf der Liste landet, ist damit nicht verschwunden – es zieht nur um.
Kein Schweizer Rechtsschutz – was das konkret heisst
Bei einer Seite ohne Bewilligung gibt es keine hiesige Stelle, an die man sich wenden kann. Kein Anschluss an das Sperrregister für Spielsperren, keine Aufsicht, keine Beschwerdestelle, keine Schiedsinstanz, die Schweizer Recht anwendet. Wer sein Konto dort sieht, ist auf das Wohlwollen des Betreibers angewiesen.
Die Veröffentlichung der Sperrliste ist die einzige Information, die der Staat über diese Seiten liefert. Der Block selbst trifft den Anbieter, nicht den Spielenden – wer mit einem VPN-Zugang eine blockierte Adresse öffnet, umgeht die Sperre, aber nicht die Rechtslage.
Millionen und Zufall – wo das Gesetz endet
Dass jemand auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung spielt, stellt für die Spielenden selbst keinen Straftatbestand dar. Das Bild ist ein anderes als bei einer verbotenen Wette: Organisieren ohne Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS).
Für den Spielenden bleibt ein wirtschaftliches Risiko: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden.
Das Geld am Tisch – Auszahlung und Konto
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Kredite an Spielende gibt es nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Wege existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht – nicht als Regel, die man umgehen könnte, sondern als Sache, die das System gar nicht kennt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei den Gewinnen geht es automatisch: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag dem Wallet gut, darüber überweist sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers.
Die Kommission ab der dritten Auszahlung ist der Posten, an dem ein Vielspieler mehr zahlt als ein Gelegenheitswetter – dafür braucht er zwei Auszahlungen im Jahr, um überhaupt dorthin zu kommen. Wer sein Guthaben sammelt und einmal gross auszahlt, lebt billiger.
Wer etwas zahlen darf und wer nicht
Online-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, jüngere sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Der Satz ist der härteste im ganzen Regelwerk und er trifft den Falschen: Wer trotz Sperre spielt, verliert nicht nur, was er verloren hat.
Die Steuer auf einen Schweizer Gewinn in einem Satz
Gewinne aus Schweizer Grossspielen, und die ESTV nennt Sportwetten als Beispiel, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton also unterschiedlich. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Für eine normale Wette heisst das: kein Steuerabzug und keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer die Grenze berührt, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Ausländische Gewinne und der Kanton Thurgau
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – das Schweizer Verfahren greift dort nicht. Die Steuerpraxis im Kanton Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen dagegen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Das ist die unangenehmste Rechnung dieses Abschnitts: zwei Jahre Steuererklärung für einen Gewinn, der bei regulärem Weg ohne weiteres steuerfrei geblieben wäre.
Limiten, die man selbst setzen muss – und was sie kosten
In der Schweiz setzt der Staat keine Obergrenze für Sportwetten. Er verpflichtet die Veranstalter, von den Spielenden selbst gewählte Höchstwerte zu verlangen – für Einsätze oder Verluste, täglich, wöchentlich oder monatlich (Art. 87 VGS). Wer vorhat, ein Konto zu eröffnen, sollte deshalb wissen: Die erste Handlung im Wettkonto ist keine Wette, sondern eine Zahl, die man selbst festlegt.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Nach der gesetzlichen Regelung wirkt eine Erhöhung erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Die Dreitagesfrist ist die eine Zahl dieses Systems, die einen wirklich bremst. Wer nach drei verlorenen Sonntagen sein Limit verdoppeln will, steht drei Tage später vor dem Formular – und hat dann Zeit gehabt, darüber nachzudenken. Die Limite, die mit 1’000 Franken unter 21 Jahren, ist eng genug, dass sie einem jungen Kunden die Laufbahn vorschreibt, aber nicht verbietet.
Einzahlungen und ihr Deckel
Guthaben im Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos zur Verfügung; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Die Summe aus Monatsdeckel und Guthaben-Obergrenze bedeutet in der Praxis, dass ein Spielerkonto nie voller als die Limite wird. Was darüber hinausgeht, muss hinaus – ein mechanismus, der einen Spielenden zur Auszahlung zwingt, ob er will oder nicht.
Pausen, Sperren, das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass eine Aufhebung vor Ablauf der Frist möglich wäre. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die kurze Sperre ist die interessantere der beiden: Eine selbst gewählte Pause von ein paar Wochen ist keine Therapie und kein Bekenntnis, sondern eine Bremse. Sie lässt sich nicht vorzeitig zurücknehmen, und genau darin liegt ihr Wert. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Wer sich sperren lässt, sperrt sich überall – das gemeinsame Register macht die Umgehung über einen anderen Anbieter wirkungslos.
47,5 % – die Zahl, die den Schutz relativiert
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört gelesen, bevor man den Kiosk als besonders sicheren Ort versteht.
Fast die Hälfte der Versuche ging durch. Der Grund ist banal und unangenehm: An einem Schalter zählt die Schlange, nicht der Ausweis. Wer seinem Kind einen Wettschein mitgibt, handelt nicht gegen eine Aufsicht, sondern gegen eine Praxis, die offenbar nicht durchgängig funktioniert.
Über das eigene Konto zu spielen und nicht am Schalter ist damit auch eine Frage der Kontrolle – nicht die des Alterschecks, sondern der eigenen.
Wo sich eine Sperre melden lässt
Wer merkt, dass es nicht mehr um Sport geht, findet die Wege zum Spielerschutz direkt beim Veranstalter und im Sperrregister. Eine unbefristete Sperre ist der stärkere Riegel als jede selbst gewählte Limite, und sie gilt an allen bewilligten Geldspielorten des Landes.
Gratisguthaben, Boosts und was sie wirklich hergeben
Gratisspielguthaben und Gratiskredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Zahlen sind die ehrlichste Übersicht über den Schweizer Bonusmarkt, die es gibt: Es sind nicht viele, und sie verteilen sich auf die beiden Veranstalter, die es gibt.
Wer von einem Bonusmarkt mit Dutzenden Aktionen liest, liest über ein anderes Land.
In der Schweiz gehören zu den wenigen Aktionen die Boosts im Sporttip-Programm und Aktionsguthaben, das nicht auszahlbar ist. Bei Swisslos heisst das konkret: Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen – es muss gespielt werden, und was daraus wird, fällt unter die normalen Auszahlungsregeln erst, wenn es echtes Guthaben geworden ist. Der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts sind die anderen Beispiele; sie sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei einem Cash-Out.
Auch hier steht der Preis in der Bedingung. Ein Boost, der bei vier Voraussagen mit je 1.50 Quote 5 % auf den Nettogewinn legt, ist ein kleiner Zuschlag auf eine Wette, die man ohnehin so gespielt hätte. Der Weg zur Verdoppelung führt über fünfzehn solche Voraussagen – eine Kombination, deren Eintrittswahrscheinlichkeit so niedrig ist, dass die Erhöhung sie nicht rettet.
Warum Werbung für ausländische Seiten teuer wird
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS).
Das Verbot erklärt, warum Schweizer Sportübertragungen keine Banner fremder Wettanbieter tragen und warum die Namen auf der Sperrliste hier kaum beworben werden. Es erklärt auch, warum eine Seite, die über diese Anbieter informiert, zwischen Beschreibung und Empfehlung trennen muss. Eine Zeitverbotsregel für Werbung gibt es in der Schweiz nicht.
Der Vergleich mit dem, was anderswo «risikofrei» heisst
Auf ausländischen Seiten ist von risikofreien Wetten und Gratiswetten die Rede, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt wird. In der Schweiz wäre die Frage schon vorher entschieden: Ohne die Zustimmung der Gespa gibt es kein Gratisspielguthaben, und die Zahl der erteilten Zustimmungen im Jahr 2025 zeigt, wie selten sie ist.
Der Vergleich lohnt sich trotzdem, weil er die Richtung zeigt. Ein «risikofreier» Einsatz, der bei Verlust als Gratiswette zurückkommt, ist bei einem Gewinn nur die Hälfte wert – der Einsatz bleibt beim Buchmacher. In der Schweiz ist dieser ganze Bau nicht vorgesehen; es bleibt bei den Boosts auf den Nettogewinn.
Was in den Bedingungen steht und was nicht
Bonusbeträge und -bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer wissen will, ob eine Aktion für ihn gilt, liest dort nach und nicht in einer Übersicht. Es gibt keine landesweite Bonusaktion, auf die man sich verlassen könnte.
Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich
Swisslos Sporttip – der Platzhirsch mit der strengsten Tür
Swisslos betreibt das grösste Lotterie- und Sportwettgeschäft des Landes, sitzt in Basel und handelt auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und das Vertragsgebiet umfasst dieselben Kantone und Gebiete.
Beim Geld ist Sporttip nüchtern geregelt: CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Gewinnberechnung folgt Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Wer das weiterspinnt, versteht eine Kleinigkeit: Die Rundung auf fünf Rappen ist keine Nebensache, sie ist die kleinste Einheit, die Swisslos auszahlt. Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 20 minimum beim Kauf und CHF 9’999 maximum beim Bestand begrenzt, mit CHF 10’000 in dreissig Tagen. Auszahlungen sind zweimal pro Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, und das dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Diese 26 Wochen sind grosszügig – und die 10 Tage für eine Einsprache sind es nicht.
PostFinance Pay steht zum Aufladen bereit und wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Für das Konto braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person, mit Ausweisprüfung gegen Adressdatenbanken. Vor der ersten Wette sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden.
Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Gegenstück
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist als Société de la Loterie de la Suisse Romande organisiert, hat ihren Kontakt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.
Ein Konto bei Jouez Sport ist ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen möglich. Für 2’350 Verkaufsstellen ist das eine beachtliche Dichte; für jemanden in Basel ist es irrelevant.
Im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande 24 Zustimmungen der Gespa für Gratisspielguthaben und Gratiskredite, gegenüber 8 an Swisslos. Wer in der Westschweiz wohnt und auf Aktionen achtet, hat dort schlicht mehr Auswahl – ein Unterschied, der nicht in der Bewilligung liegt, sondern in der Zahl der genehmigten Aktionen.
FortuneJack, IviBet, BC.Game, X3Bet, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona – ohne Schweizer Bewilligung
Diese acht Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, und das ist die einzige Angabe, die für alle gleich gilt. Ausländische Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine dieser Seiten hängt am Schweizer Sperrregister, keine untersteht der Gespa, und keine bietet Schweizer Rechtsschutz. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
X3Bet führt nach Angaben Dritter eine Lizenz aus Tobique in Kanada; bei den übrigen ist eine Lizenz nach Angaben Dritter nicht festgestellt. In der Schweiz entfaltet keine davon Wirkung. Die Angaben zu Zahlungswegen, Limiten, Aktionen und Auszahlungszeiten stammen von den Seiten selbst und sind hier nicht überprüfbar; sie gehören nicht in eine Empfehlung, sondern in eine Warnung vor der Annahme, das alles sei vergleichbar.
Wer bei einer dieser Seiten gewinnt, trägt das Risiko eines Verfahrens gegen den Anbieter, in dem Einsätze und Gewinne beschlagnahmt werden können – bei einer Gewinnhöhe, die im Kanton Thurgau zudem voll steuerbar sein kann.
Die Marge – was zwischen Einsatz und Gewinn verschwindet
Der Anteil, den ein Buchmacher von jedem Einsatz auf einem Markt behält, lässt sich aus den Quoten aller Ausgänge dieses Marktes ablesen. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 – einem Rechenbeispiel, keiner zitierten Preisstellung – zahlt Swisslos auf jeder Seite des Marktes weniger aus, als die Wahrscheinlichkeiten zusammen zuliessen. Die Auszahlungsquote dieses Beispiels liegt bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 % des Einsatzes. In der Praxis liegen die Quoten je nach Sportart, Wettbewerb und Markt unterschiedlich, und die Marge bewegt sich entsprechend in einer Bandbreite von wenigen Prozentpunkten um diesen Wert – sie hängt an der Attraktivität des Ereignisses und daran, wie eng das Angebot ist.
Was diese Bandbreite für 1’000 Franken Einsatz bedeutet
Bei 5 % Marge und einem einzigen Einsatz von CHF 1’000 auf diesen Markt bleiben im Erwartungswert rund CHF 950 für die Spielenden und rund CHF 50 für den Veranstalter – durchschnittlich, über viele Wetten und nicht bei jeder einzelnen. Bei einer schmaleren Marge von 3 % wären es CHF 970, bei 8 % nur CHF 920. Über ein Jahr mit CHF 10’000 Einsatz ergibt die Spanne zwischen diesen Werten eine Differenz von etwa CHF 500 – die Kosten des Spielens, unabhängig davon, wie die einzelnen Wetten ausgehen.
Diese Zahl ist keine Prognose für den einzelnen Wettschein. Sie ist der Preis des Produkts, ausgedrückt über viele Wetten – und sie ist derselbe Mechanismus, der hinter jeder Quote steht, auch hinter der, die aus dem Ausland gut aussieht.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Veranstalter und Wettarten sind in der Schweiz erlaubt?
Erlaubt ist ausschliesslich Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wettarten richten sich nach der Liste der Gespa zu den bewilligten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten (Stand 10.09.2026); was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden. Esport und Corner-Märkte fehlen darin.
Für welche Kantone ist welcher Veranstalter zuständig?
Swisslos bedient das gesamte Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Warum gibt es hier keine weiteren bewilligten Anbieter?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung und gilt nur in der Schweiz. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, und ein ausländischer Anbieter untersteht weder der Schweizer Aufsicht noch dem Sperrregister, sodass kein Schweizer Rechtsschutz besteht.
Welche Verlustlimiten muss ich vor der ersten Wette setzen?
Vor der ersten Teilnahme sind bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie berechnen sich Auszahlung und Marge eines Veranstalters?
Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Die Marge ist das, was von jedem Einsatz auf einem Markt beim Veranstalter bleibt: Bei zwei Quoten von je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 % des Einsatzes. Der tatsächliche Wert hängt von Sportart, Wettbewerb und Markt ab und schwankt in einer Bandbreite von wenigen Prozentpunkten.
Ist das jetzt eine Bevormundung oder ein Verbraucherschutz?
Beides lässt sich behaupten, und die Antwort hängt daran, was man mit dem Geld macht. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter gedeckelt unter anderem, weil die Reingewinne gemeinnützigen Zwecken zukommen – Art. 125 des Geldspielgesetzes. Der Reingewinn von Swisslos für 2025 verteilte sich auf CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe.
Ein Schweizer Sportbudget hängt also an denselben Einsätzen, die den Sportlern gelten, auf die gewettet wird. Das erklärt die Begrenzung besser als jedes Werbeversprechen – und es erklärt, warum die beiden Anbieter sich nicht gegenseitig unterbieten müssen.
Vergleich – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
