Wettanbieter Quotenvergleich 2026 – was hinter einer Quote steht und was sie kostet

Updated Oktober 2026
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Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.

Stand: Oktober 29, 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen den Veranstalterangaben von Swisslos und Loterie Romande sowie gegen die Geldspielaufsicht Gespa.

Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Quoten sind das einzige Produkt, das ein Wettanbieter wirklich verkauft. Alles andere — Bonus, Livewetten, Kombiboost — hängt daran, dass zwei Zahlen nebeneinander genügend Luft lassen, um damit zu arbeiten. Wer vergleicht, sucht also nicht die schönste Startseite, sondern die Summe der Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes. Steht sie bei 1,046, bleiben 4,6 Prozent des eingezahlten Geldes im Haus. Eine Wette auf einen Ausgang mag trotzdem aufgehen; die Wette auf Dauer geht an den Anbieter. So viel vorweg, damit keine Zeile dieses Vergleichs als Ermunterung missverstanden wird: Dies ist eine Beschreibung des Preises, den ein Wettender zahlt, und kein Werbetext für dessen Senkung.

Die Rangfolge: zehn Anbieter im Kostenvergleich

Die Ausgangslage lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und dieser Satz entscheidet den ganzen Vergleich: In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz findet, arbeitet ohne Bewilligung für dieses Land. Das ist kein Nebensatz, sondern das erste Kriterium. Zehn Namen stehen hier in einer Rangfolge; vier von zehn Kriterien darin sind reine Rechtslage, und nur sechs betreffen das Produkt.

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Preise gibt es nicht über alle zehn. Quoten und Margen stehen für Sporttip und Jouez Sport, und sie stehen dort, wo die Reglemente sie festschreiben. Für die acht übrigen Namen nennt keine verfügbare Grundlage eine Schweizer Marge. Diese Spalte wird deshalb gar nicht erst aufgemacht — eine Reihe von Gedankenstrichen unter einem Firmennamen sagt nichts über den Anbieter und noch weniger über sein Wettprogramm.

Platz Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung Was den Anbieter im Vergleich ausmacht
1 Sporttip (Swisslos) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Höchsteinsatz CHF 1’000 je Wette, Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, Kombiboost bis 100 Prozent
2 Jouez Sport (Loterie Romande) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne Höchsteinsatz CHF 500, Höchstgewinn CHF 300’000 je Wette, Mindestquote 1.10
3 AmunRa ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz Zugang nur nach Registrierung, keine Anbindung an das Sperrregister
4 Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Rechtsschutz, keine Limitenpflicht nach BGS
5 Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz Auszahlungen ohne Schweizer Aufsicht
6 Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz Streitfälle ohne Schweizer Instanz
7 BassBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz Sperrliste der Gespa kann die Domain jederzeit erfassen
8 Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz keine Sperrregister-Anbindung
9 Coolzino ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz Domain-Hopping möglich
10 HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz kein Schweizer Gerichtsstand

Was diese Tabelle nicht zeigt, ist die Streuung innerhalb der zweiten Gruppe. Sie ist gleich null. Für alle acht ausländischen Namen steht dieselbe Zeile, weil dieselbe Tatsache dahintersteht: keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ein Vergleich, der diese acht Namen nach Quotenhöhe ordnen würde, würde eine Rangfolge erfinden, die niemand nachprüfen kann. Die Plätze drei bis zehn sind deshalb keine Note, sondern eine alphabetische Liste von Marken, die einem Schweizer Wettenden begegnen — in der Reihenfolge, in der sie hier behandelt werden.

Der Unterschied, der wirklich zählt, liegt auf Platz eins und zwei. Beide Häuser bieten dieselbe Sportart unter demselben Gesetz, aber mit unterschiedlichen Limiten, unterschiedlichen Servicegebieten und unterschiedlichen Obergrenzen beim Gewinn. Wer in Genf wohnt, kann bei Sporttip kein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Der Kanton entscheidet über den Anbieter, nicht der Geschmack.

Wie sich Quoten vergleichen lassen: Marge, Ausschüttung und der Preis dahinter

Eine Quote ist eine Wette auf zwei Seiten. Auf der einen steht der Einsatz, auf der anderen der Preis, und in der Mitte steht ein Verhältnis, das der Buchmacher selbst festgesetzt hat. Genau hier setzt der Vergleich an — nicht beim Lockvogelangebot auf der Startseite, sondern bei der Frage, wie viel von jedem eingesetzten Franken überhaupt zurück in den Kreislauf der Wettenden fliesst.

Zwei Rechenwege durch dieselbe Zahl

Der direkteste Weg geht über den Gewinnbetrag: Einsatz mal Quote. Das Sporttip-Reglement hält das ausdrücklich fest — der Gewinnbetrag ergibt sich aus dem Einsatz mal der Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Ein Einsatz von CHF 100 und eine Quote von 2.10 ergeben so einen Rückfluss von CHF 210, und der Nettogewinn beträgt CHF 110. Die Rechnung ist harmlos und verdeckt dabei den eigentlichen Preis, denn sie stellt eine Frage, die einen Gewinn voraussetzt.

Der zweite Weg stellt diese Voraussetzung nicht. Er dreht jede Quote in ihren Kehrwert: Die Quote 1.01 entspricht 99,01 Prozent, die Quote 2.00 entspricht 50,00 Prozent, die Quote 4.00 entspricht 25,00 Prozent. Addiert man die Kehrwerte aller Ausgänge, erhält man einen Wert über 100 Prozent, und der Überschuss darüber heisst Overround. Er ist der rechnerische Ertrag des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch. Man kann denselben Wert auch als Buchtitel lesen: Der Buchmacher hat mehr Geld angenommen, als er im schlechtesten Fall auszahlen muss — die Differenz gehört ihm, ganz unabhängig vom Spielausgang.

Aus derselben Summe fällt die Gegenrichtung heraus: der Quotenschlüssel, in der Marktsprache auch Auszahlungsquote genannt. Die Formel lautet 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Ausgänge, und die Marge ist 100 Prozent minus diesen Wert. Wer diese eine Rechnung beherrscht, braucht keine Quote mehr zu «glauben» — er kann sie nachlesen.

Drei Quotenbeispiele, ein Ergebnis

Die Marktliteratur liefert dafür einen sauberen Beleg. Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt die Summe der Kehrwerte rund 109,09 Prozent, der Quotenschlüssel liegt also bei rund 90,91 Prozent — und die Marge bei rund 9,09 Prozent. Es braucht keine Meinung über Tennis, Fussball oder Handball, um das zu wissen. Drei Zahlen und ein Taschenrechner genügen.

Bekannt ist auch die Zweiweggrösse: Die Quote 1,95 auf beiden Seiten ergibt eine Ausschüttungsquote von etwa 97,5 Prozent und eine Buchmachermarge von etwa 2,5 Prozent; bei der Quote 1,80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 Prozent. Wer diese beiden Beispiele nebeneinanderlegt, sieht den ganzen Mechanismus in einer Zeile: Derselbe Markt, dieselbe Sportart, dieselbe Anzahl Ausgänge — und ein Unterschied von 7,5 Prozentpunkten im Preis, allein durch die Wahl des Buchmachers. Das ist der Betrag, um den der Quotenvergleich tatsächlich geht.

Rechnet man dasselbe Beispiel mit zwei ausgeglichenen Quoten von 1,90 und 1,90 nach, steht man bei einer Summe der Kehrwerte von 1,0526, einem Quotenschlüssel von rund 95,0 Prozent und einer Marge von rund 5,0 Prozent. Dieser Wert liegt, je nach gerechneter Rundung und je nach Anbieter, innerhalb eines schmalen Bandes um fünf Prozent. Der Ausschlag zwischen 2,5 Prozent und 10 Prozent Marge auf demselben Markttyp zeigt, wo man sparen kann und wo nicht. Und die drei Prozentpunkte zwischen zwei Schweizer Häusern entscheiden über ein paar Franken pro hundert — nicht über Gewinn oder Verlust.

Warum die Marge über die Wette entscheidet, nicht über den Ausgang

Eine bessere Quote verschiebt den Erwartungswert, sie hebt ihn nicht auf. Bei etwa 90 Prozent Ausschüttung zahlten die Buchmacher also typischerweise rund 90 Rappen je eingesetztem Franken zurück — und der Rest bleibt in der Kalkulation, bevor der erste Ball rollt. Das ist keine Anklage, sondern eine Rechnung. Wer sie kennt, hört auf, den Bonus als Geschenk zu lesen, und beginnt, ihn als Rückvergütung eines Teils dieser Differenz zu lesen.

Fixe Quote oder Totalisator: zwei Preismodelle mit ungleichem Kostenprofil

Beim Quotenvergleich vergleicht man meist Dinge, die nach demselben Muster funktionieren — zwei Buchmacher mit festen Quoten. Daneben steht ein völlig anderes Modell, und es lohnt sich gerade wegen des Kostenblicks, weil dort der Preis nicht kalkuliert, sondern ausgezählt wird.

Wer bei festen Quoten der Gegner ist

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Für den Vergleich ist daraus eine bequeme Folge abzuleiten: Der Preis steht, bevor man setzt. Man kann zwei Angebote also in Ruhe nebeneinanderlegen, ohne dass sich eine der Zahlen verändert, während man liest.

Sporttip arbeitet nach diesem Muster. Bei einem abgesagten Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt wird, ist die Wette beispielsweise ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Die Rückabwicklung ist damit geregelt, und wer diese Regel kennt, weiss auch, wann eine Quote nicht das wird, was sie beim Abschluss versprochen hat.

Bei Livewetten hält Sporttips Reglement noch eine zweite Feinheit bereit: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Die Zahl, die auf dem Wettschein steht, ist also nicht in jedem Fall die Zahl, die ausgezahlt wird. Für die Zeit nach dem Treffer ist der Wettschein wertlos, und das Sortiment erhält für den Spielausgang ein eigenes Wort; ein Anbieter sollte das dem Wettenden sagen, bevor er auf den Livewetten sitzt, und deshalb steht es hier.

Wo die Quote erst nach dem Rennen feststeht

Beim Totalisator — der variablen Quote — setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Der Auszahlungsanteil fällt damit strukturell anders aus: Bei staatlichen Anbietern liegt er unter 50 Prozent, bei Pferderennen bis etwa 85 Prozent.

Ein Totalisator mit einem Auszahlungsanteil unter 50 Prozent nimmt also mehr als die Hälfte jedes eingesetzten Frankens und wirft den Rest unter den Gewinnern aus. Dass der Anteil beim Rennsport auf bis zu 85 Prozent steigt, macht die Sache nicht zu einem besseren Geschäft als eine feste Quote bei guter Ausschüttung — es macht sie zu einem anderen Geschäft. Wer den Totalisator mit einer Buchmacherquote vergleicht, vergleicht nicht zwei Preise, sondern zwei Preismechanismen, und keiner von beiden ist eine milde Gabe.

Ehrlich bleibt die Konsequenz: Jede Form des Quotenvergleichs beschreibt eine Rechnung, die mit dem Anbieter anfängt.

Die Rechtslage: warum der Vergleich in der Schweiz auf zwei Namen begrenzt ist

Diese Begrenzung ist keine marktwirtschaftliche Momentaufnahme, sondern die Summe aus Gesetz und Verfassungsauftrag. Wer in der Schweiz Sportwetten vergleicht, vergleicht innerhalb eines geschlossenen Rahmens, und alles ausserhalb dieses Rahmens trägt einen anderen Namen.

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer eine Bewilligung braucht und wer sie erteilt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), genauer nach Art. 3 lit. c und e, und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit 1. Januar 2021. Die eidgenössische Spielbankenkommission steht dem nicht gegenüber, sie ist für Casinos zuständig und für Sportsbooks nicht. Ein Anbieter braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel nach Art. 21 bis 25 BGS, und eine solche Bewilligung gilt nur in der Schweiz, wie Art. 4 BGS unmissverständlich festhält.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Unter dieser Decke arbeiten Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. An eine dieser beiden Bewilligungen gelangt man nicht durch Bewerbung, und es ist auch nicht nötig, hier einen Haken zu setzen: Wer in dieser Rangfolge ganz oben steht, steht dort wegen des nämlichen Vorrechts, das ihn allein anbieten lässt. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nid- und Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die 2’350 Verkaufsstellen sind mehr als eine Fussnote: Sie sind der Grund, weshalb ein Sportsbook in der Westschweiz nicht am Bildschirm beginnt, sondern am Kiosk. Wer ohnehin dort vorbeikommt, wettet bar; wer ein Konto will, muss online gehen — und für ein Onlinekonto braucht es den Wohnsitz in der Schweiz nach Art. 47 Abs. 3 VGS, in der Praxis dann im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Für ein Onlinekonto bei Swisslos sind mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet nötig. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Ausweis muss also nicht nur vorhanden sein, er muss zur Adresse passen, denn die Zulassung hängt an der Adresse. Die praktische Folge für einen Umzug ins Ausland ist unangenehm und eindeutig: Das Konto fällt mit dem Wohnsitz, egal wie lange man es geführt hat.

Was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf

Die Bewilligung beschränkt nicht nur, wer anbieten darf, sondern auch, was angeboten wird. Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden sind darauf nur aufgeführt, wenn sie genannt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe gar nicht. Corner- oder Kartenmärkte und ein Esport-Bereich fehlen auf der Liste. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.

Das erklärt, warum ein schweizerischer Quotenvergleich nicht einfach die Marktliste eines ausländischen Anbieters übernehmen kann. Ein totalisierter Quervergleich über hunderte Märkte wäre ein Vergleich über Wetten, die hier gar nicht zugelassen sind. LivEWetten sind erlaubt, vor dem Ereignis und während des Ereignisses, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und damit Sache des einzelnen Anbieters. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt, und über ihre Zulässigkeit ist hier nichts zu sagen.

Die Anbieter im Kostenvergleich

Die Reihenfolge folgt dem Rahmen: zuerst die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Namen, die einem Schweizer Wettenden begegnen. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien beurteilt, aber sie werden nicht zusammengeworfen, und keine Marke aus der zweiten Gruppe wird hier als legal oder sicher bezeichnet.

Swisslos Sporttip: der Anbieter mit dem gedeckelten Einsatz

Über Swisslos ist die wichtigste Zahl nicht die Marge, sondern die Decke. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 ist die Grösse, an der sich die Werbeversprechen der Branche brechen. Wer eine grosse Position auf ein einzelnes Spiel setzen will, findet hier keine hundertprozentige Quote für vierstellige Summen, sondern eine Wand. Dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite schlicht nicht annimmt, macht die Wette nicht unsicher, aber der Wettschein mit dem grossen Einsatz ist nicht selbstverständlich. Wer mit einem niedrigen Mindesteinsatz arbeiten will, ist dagegen genau hier richtig — CHF 1 pro Einzelwette lässt sich so fein dosieren wie bei kaum einem anderen Anbieter.

Dazu kommen die Werkzeuge, die ebenfalls zu den Kosten gehören. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Wirkmechanismus dieser Regel ist die Verzögerung: Wer seine Limite ausrechnen kann, kann sie nicht im selben Moment erhöhen. In diesem Detail liegt mehr Spielerschutz als in jedem Warnhinweis, und kein Marketingwortlaut kann diesen Vorteil aufwiegen. Dasselbe Prinzip gilt beim Zugang: Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das Produkt selbst ist umfangreicher, als der Ruf der staatlichen Anbieter vermuten lässt. Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Wettenden, der gerne kombiniert, ist das die wichtigste Regel im Kleingedruckten: Die Rückerstattung des Einsatzes ist kein Gewinn, sondern die Rückabwicklung eines Wettscheins, der eigentlich nicht hätte angenommen werden dürfen. Wer Kombinationen aus demselben Spiel bauen will, sollte den Wettschein vor dem Abschluss ansehen, nicht danach.

Fazit: Ein Anbieter, der jede Wette über CHF 1’000 verweigert und rechtsverbindlich darauf verzichtet, die Gründe dafür zu nennen — und der damit genau die Kundschaft ausschliesst, die mit einer grossen Position die Quote drücken würde.

Loterie Romande Jouez Sport: der Anbieter mit dem kleinsten Einsatzfenster

Jouez Sport sieht auf den ersten Blick aus wie die Westschweizer Ausgabe von Sporttip, mit einer deutlich engeren Öffnung. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Das Fenster zwischen CHF 2 und CHF 500 ist damit ungefähr halb so breit wie das von Sporttip, und das ändert die Nutzung. Wer mit kleinen Einsätzen arbeitet, zahlt hier denselben Franken doppelt so hoch ein wie bei Swisslos — CHF 2 statt CHF 1 pro Mindesteinsatz. Und wer im Verkaufsstellen-Bereich mit Multiples arbeitet, muss CHF 7’500 auf einen Schein bringen, während der Einzelwettschein nur CHF 500 trägt. Diese Staffelung ist eine Eigentümlichkeit des Reglements, und sie ist mit der Gesamtdeckung durch die 2’350 Verkaufsstellen zu verrechnen: Die Filialen sind die Betriebsform, der Multiples-Rahmen ist die praktische Grenze für den ambitionierten Wettscheinkunden.

Bei den Gewinnen wird es grösser. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Obergrenze von 100’000 bei der Quote entspricht einem Nettogewinn von etwa dem 100’000-fachen des Einsatzes und ist damit keine praktische Grenze, sondern eine rechnerische. Die Mindestquote von 1.10 ist dagegen eine echte Hürde: Ausgänge, die der Markt unter 1.10 führt, lassen sich nicht kombinieren. Wer gerne zwei Favoriten aus völlig verschiedenen Spielen kombiniert, wird den zweiten manchmal nicht in den Wettschein bekommen.

Fazit: Die Mindestquote von 1.10 und der Einzelhöchstsatz von CHF 500 lassen den Kombinationswettschein bei Jouez Sport zu einem Konstrukt für mittlere Einsätze werden — wer zwei schwere Favoriten verbinden will, kann den Wettschein oft nicht bauen.

Die ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Die acht folgenden Namen stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und weil ein Vergleich ohne sie unvollständig wäre. Sie stehen hier nicht als Empfehlung, und keiner von ihnen ist in der Schweiz zum Anbieten von Sportwetten befugt. Ihre Bewilligungslage sieht für alle gleich aus.

AmunRa: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

AmunRa ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Eine andere Bewilligung, wann immer sie erteilt wurde, hat in der Schweiz keine Kraft — Art. 4 BGS lässt ausdrücklich nur die innerschweizerische Wirkung zu. Das ist kein Formalakt: Eine Bewilligung ohne Schweizer Wirkung schliesst die Anbindung an das schweizerische Sperrregister aus, und damit den Rechtsweg, den ein einheimischer Veranstalter eröffnen würde. Die Domain kann jederzeit auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über deren Domain-Namensauflösung sperren; wird sie gesperrt, wechselt der Anbieter die Adresse innerhalb von Stunden.

Fazit: Wer die Rechtsposition als Kostenposition liest, rechnet mit einer Domain, die von heute auf morgen nicht mehr über die eigene Leitung erreichbar ist — und mit einem Konto, das dieselbe Regeln kennt, aber nicht dieselben Rechte gewährt.

Boomerang Bet: keine Bewilligung, keine Rückgriffsmöglichkeit

Boomerang Bet arbeitet ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung. Damit fehlt es an dem, was bei einem bewilligten Veranstalter selbstverständlich wäre: ein Schweizer Gegenüber, das den Regeln des BGS untersteht, und eine Aufsicht, an die man sich wenden kann. Eine Einzahlung dorthin ist keine verbotene Handlung für den Wettenden, aber sie ist eine Einzahlung ohne Adressat in diesem Land. Die Gespa führt keine Bewilligung für dieses Angebot.

Fazit: Ohne Adressat in der Schweiz gibt es keinen Streitfall, den ein Schweizer Gericht an der Reglementseite dieses Anbieters vorbei entscheiden könnte.

Wettigo: keine Bewilligung, keine Sperrregister-Anbindung

Wettigo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Wer dort spielt, ist nicht im schweizerischen Sperrregister erfasst, und das schneidet in beide Richtungen: Die Selbstsperre, die bei Swisslos schweizweit und über Casinos hinweg greift, hat hier keine Entsprechung. Wer sich schützen will, muss sich in diesem Fall auf die interne Fristenlogik des Anbieters verlassen, und über die steht nichts Festes.

Fazit: Die Selbstsperre, die bei einem bewilligten Anbieter der wirksamste Griff zum eigenen Schutz ist, hat hier kein Gegenstück.

Rainbet: keine Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung

Rainbet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Auszahlungen laufen damit nicht nach den Vorgaben des BGS. Bei bewilligten Anbietern sind Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers auszuzahlen (Art. 50 Abs. 2 VGS), und anonyme Auszahlungen gibt es dort nicht. Ob ein ausländischer Anbieter ähnlich verfährt, entscheidet er selbst; Gewinne aus dem Ausland sind zudem nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbares Einkommen — die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau hält das unabhängig von der Höhe des Betrags fest.

Fazit: Ein Gewinn aus einem ausländischen Angebot kann hier steuerbar sein, wo derselbe Gewinn bei einem einheimischen Anbieter unterhalb des Freibetrags steuerfrei bliebe.

BassBet: keine Bewilligung, dafür ein Sperrlisten-Risiko

BassBet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per Domain-Namensauflösung blockieren; sie wurde am 3. September 2019 erstmals publiziert und umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Gespa nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Gegen Blockaden wehren sich Anbieter mit wechselnden Adressen; ein Kunde sieht davon nichts, bis er plötzlich nichts mehr sieht.

Fazit: Der Zugang hängt an einer Liste, die man nicht selbst in der Hand hat, und an Adressen, die der Anbieter von einem Tag auf den anderen wechselt.

Pribet: keine Bewilligung, kein Vergleichswert

Pribet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Damit entfällt die Grundlage, auf der ein Quotenvergleich mit den bewilligten Anbietern überhaupt möglich wäre: keine überprüfbare Schweizer Marge, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, kein Massstab für die Anwendung der eigenen Regeln.

Fazit: Anbieter dieser Art lassen sich nicht in eine Rangfolge der Schweizer Bewilligungsträger einordnen, weil die Bewilligung selbst die Messlatte ist, die fehlt.

Coolzino: keine Bewilligung, ein wechselnder Auftritt

Coolzino tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Der Name ist bei solchen Marken die einzige Konstante — Adressen und Auftritt wechseln nach Bedarf, und der Grund ist derselbe, der die Sperrliste notwendig macht: Die Liste ist nur so gut wie die Adressen, die man kennt.

Fazit: Ein Anbieter, der seinen Auftritt wechselt, liefert den Gegenbeweis zu jeder Renditeangabe, die über Jahre gelten soll.

HighFlyBet: keine Bewilligung, kein Verbraucherschutz nach BGS

HighFlyBet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Das BGS schützt einen Wettenden bei bewilligten Veranstaltern an mehreren Stellen: Bei einer Sperre sind Einsätze und Gewinne nach Art. 45 BGS nicht einforderbar, die Guthabenauszahlung ist auf das Konto des Inhabers beschränkt, und die Aufsicht führt Testkäufe durch. Nichts davon erreicht eine Marke ohne Bewilligung.

Fazit: Die Schutzmechanismen, die ein bewilligter Anbieter einhalten muss, sind hier nicht einklagbar — sie sind nicht vorhanden, weil keine Stelle sie durchsetzt.

Verantwortungsvoll wetten: was eine bessere Quote nicht ändert

Der wirksamste Quotenvergleich ist der, der mit der eigenen Limite beginnt. Eine Quote verschiebt den Erwartungswert um Prozentpunkte. Die Limite verschiebt den möglichen Verlust um Grössenordnungen, und sie ist der einzige Hebel, der einem Wettenden tatsächlich gehört.

Der Rahmen, den das Gesetz vorgibt

Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich; Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität nach Art. 47 bis 52 VGS, und ein solches Onlinekonto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Die Limiten setzt der Wettende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter ist nach Art. 87 VGS verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat abzufragen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen eine Frist von 72 Stunden an. Diese Differenz zwischen 24 Stunden und 72 Stunden ist der interessanteste Punkt der Regel: Sie zeigt, dass der gesetzliche Rahmen eine Untergrenze zieht, und dass die Anbieter darüber hinausgehen dürfen. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Der auffälligste Teil des Schweizer Regelwerks ist dabei nicht die Limite, sondern die Verzögerung: Eine Erhöhung wirkt nicht sofort. Wer beschliesst, den Einsatz zu verdoppeln, nachdem er den letzten Grosswettschein verloren hat, steht bei den bewilligten Anbietern mit dieser Entscheidung mehrere Tage allein da — und genau das ist der Zweck. Dass eine einzelne Wette durch eine bessere Quote nicht besser wird, ist der zweite Teil dieses Abschnitts: Beim Wetten mit 90 Prozent Ausschüttungsquote werden auf Dauer etwa 90 Prozent der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spielenden ausgeschüttet. Das ist eine Rechnung über die Gesamtheit, an der ein einzelner Abend nicht teilnimmt. Eine Wette bleibt eine Wette gegen den Buchmacher, und der Buchmacher tritt bei festen Quoten in jedem Fall als Gegner auf.

Die Spielsperre und das Register

Wer über seine Verhältnisse gerät, hat in der Schweiz einen gesetzlichen Weg aus dem Spiel: Ein Gesuch um Sperre kann von verschuldeten oder spielabhängigen Personen ausgehen (Art. 80 bis 82 BGS), und eine Selbstsperre wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich nur nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle wird einbezogen (Art. 81 BGS). Zusätzlich muss eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Diese Regeln sind ernst gemeint und bleiben hier ohne jede Zuspitzung: Wer ein Problem vermutet, wendet sich an die Gespa oder an eine kantonale Fachstelle, und nicht an eine dieser Startseiten.

Bei alldem lohnt ein Realitätscheck, weil die Schweiz sich in einem Punkt selbst gemessen hat. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Verkaufsstellenschutz also für lückenlos hält, irrt sich in dieser Frage fast in jedem zweiten Fall. Das ist kein Argument gegen die bewilligten Anbieter, sondern gegen die Annahme, dass das Vorhandensein einer Bewilligung die Kontrolle vor Ort ersetzt.

Was ein Quotenvergleich rechnerisch wert ist

Die Rechnung des Quotenvergleichs endet mit einem Betrag, den der Wettende bezahlt, nicht mit einem Betrag, den er gewinnt. Bei einer Ausschüttung von etwa 90 Prozent bleiben von jedem Franken rund zehn Rappen im Buch — und bei einem besser gepreisten Zweiweggeschäft mit rund fünf Prozent Marge sind es rund fünf Rappen. Wer zwischen zwei Häusern mit 2,5 Prozent und 10 Prozent Marge auf demselben Markttyp wählt, spart 7,5 Prozentpunkte, und diese Ersparnis ist der einzige verlässliche Ertrag, den der Vergleich liefert. Gewinn ist ein Ereignis, Kostendifferenz ist eine Grösse.

Zwei Dinge gehören in dieser Rechnung ausdrücklich auf die Kostenseite, weil sie bei Wetten mit drei Ausgängen und bei Wetten mit zwei Ausgängen unterschiedlich schwer wiegen: Bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, sind rund 90 Prozent Ausschüttung typisch, bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball, rund 85 Prozent. Wer also den Fussballmarkt in ein quotenvergleichbares Verhältnis zu einem Zweiweggeschäft setzen will, muss die Anzahl der Ausgänge mitrechnen — die Marge hängt an ihrer Zahl und an der Schiefe der Wahrscheinlichkeiten, nicht an der Sportart als solcher. Eine Fussballwette auf ein Unentschieden kann schmaler gepreist sein als eine Zweiwettenwochenendfavoritin; eine Dreiwegwette mit klar verteilten Rollen kann enger kalkuliert sein als eine Zweiwegwette mit völlig offenem Ausgang. Der Markt, den ein Wettender auswählt, entscheidet mit über den Preis, und wer zwei Buchmacher für dieselbe Wette vergleicht, muss dieselbe Wette vergleichen. Eine Quote ohne ihren Markt ist keine Vergleichsgrösse.

Zwei Fallen, die sich im Vergleich leicht einstellen: die erste ist die Verwechslung von Nettogewinn und Rückfluss. Bei einer Quote von 2.10 auf einen Einsatz von CHF 100 gibt es CHF 210 zurück, und der Gewinn beträgt CHF 110. Wer den doppelten Einsatz erwartet, hat nicht den Rückfluss, sondern den Nettogewinn falsch gelesen. Die zweite Falle ist der Vergleich einer angezeigten Quote mit dem, was auf dem Konto landet. Bei Swisslos wird der Gewinnbetrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die Zahl auf dem Konto ist also nicht die Zahl auf dem Wettschein. Rechnerisch ist eine Rundung auf fünf Rappen ein halber Rappen pro Franken im Durchschnitt, und das ändert den Erwartungswert nicht. Aber es zeigt, dass auch die Auszahlung selbst eine Rechenregel hat, die dem Wettenden nicht auf der Startseite begegnet.

Kosten, die ausserhalb der Quote entstehen

Die Quote ist der Preis für die Wette. Daneben stehen Posten, die nicht in jedem Quotenvergleich vorkommen und die trotzdem bezahlt werden — und die wichtigsten dieser Posten sind keine Gebühren.

Steuern

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert; der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Schwellenwert ist unterschiedlich, und deshalb gilt hier: je nach Kanton. Ein typischer Wettfall liegt weit unter dieser Grenze, und dann fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer tiefer einsteigen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Der Gegenposten ist der Auslandsgewinn, und er ist der unauffälligste Kostenposten dieses ganzen Vergleichs. Gewinne ausländischer Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, andererseits behandelt die kantonale Steuerpraxis Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollumfänglich steuerbares Einkommen. Der Gewinn liegt also steuerfrei darin, bis die Steuererklärung kommt. Für einen Schweizer Wettenden bedeutet das: Die niedrigere Marge auf einer ausländischen Seite ist nicht die einzige Rechnung, die am Jahresende aufgemacht wird.

Zahlungswege, die nur nach dem eigenen Namen fragen

Bei bewilligten Anbietern sind Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers auszuzahlen (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Eine Sperrung von Zahlungen an unerlaubte Wettseiten gibt es in der Schweiz nicht — Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht. Wer sich einredet, das Konto sei schon deshalb geschützt, weil es bei einer Schweizer Bank liegt, täuscht sich.

Der Werberahmen und die Gratisspielguthaben

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für Spiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und ihre Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Das ist der Grund, weshalb manche Werbetexte in der Schweiz so eigentümlich zahm klingen und andere, die man im Netz sieht, gar nicht hier aufgehängt werden durften.

Was ausserhalb kein Preis mehr ist

Ein ausländisches Angebot bringt keinen Schweizer Rechtsweg mit. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Fairplay-Kontrolle. Nüchtern formuliert: Der ausländische Weg bietet keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Der bewilligte Weg bietet den vollständigen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keiner von beiden ist von sich aus «die sichere Wahl».

Wer heute vor dem Vergleich steht, für den fällt die Entscheidung an einer Stelle: ob er in der Schweiz einen Veranstalter mit Verzugslogik, Verlustlimiten und Schweizer Steuerweg will, oder eine ausländische Seite, die ihm Anonymität verspricht und ihm dafür den Rechtsweg nimmt. Die erste Wahl kostet Quote. Die zweite kostet Quote, Steuerweg und Durchsetzbarkeit. Beide Einsätze sind gültige Wetten gegen den Buchmacher, und der Buchmacher trägt in beiden Fällen die Marge davon.

Häufige Fragen zum Quotenvergleich

Wie lässt sich die Marge eines Buchmachers aus den Quoten eines Spiels berechnen?

Man addiert die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und teilt 1 durch diese Summe — das ergibt den Quotenschlüssel. Bei Quoten von 1,25 / 5,00 / 10,00 sind das rund 90,91 Prozent. Alles darüber bis 100 Prozent ist die Marge.

Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?

Beide arbeiten mit festen Quoten, aber ihre Reglemente setzen unterschiedliche Grenzen: Sporttip zwischen CHF 1 und CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette, Jouez Sport zwischen CHF 2 und CHF 500, mit einer Mindestquote von 1.10 für Kombinationen.

Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?

Der Overround ist der Überschuss, den die Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten über 100 Prozent hinaus aufweist, weil Buchmacher ihre Quoten so kalkulieren. Er ist der rechnerische Ertrag des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch — bei einer Quote von 1,95 auf beiden Seiten also rund 2,5 Prozent.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?

Sie ist der Kehrwert der Quote: Die Quote 1.01 entspricht 99,01 Prozent, 2.00 entspricht 50,00 Prozent, 4.00 entspricht 25,00 Prozent. Vergleicht man diese Werte mit der eigenen Einschätzung, sieht man sofort, ob die eigene Meinung überhaupt über der Buchmachermeinung liegt.

Warum liegt die typische Ausschüttung bei Wetten mit zwei Ausgängen höher als bei Wetten mit drei Ausgängen?

Weil die Buchmacher ihre Marge über alle Ausgänge verteilen: Bei zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, sind rund 90 Prozent Ausschüttung typisch, bei drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball, rund 85 Prozent. Die Anzahl der Möglichkeiten bleibt dabei der eigentliche Preisfaktor.

Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, obwohl diese keinen Schweizer Schutz bieten?

Für die Quote ja, für die Durchsetzung nein. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), es gibt keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen Rechtsweg — und Gewinne ausländischer Anbieter sind nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»