Wie Wettquoten berechnet werden – und wo Ihr Geld zwischen den Zahlen verschwindet
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Auszahlungswegen wurden gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter und die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.
Wettquoten sind keine Vorhersagen. Sie sind Preise. Wer eine Quote von 2.10 sieht und darin eine Wahrscheinlichkeit von 47.5 % zu erkennen glaubt, hat den Rechenweg halb verstanden und die Rechnung halb übersehen. Zwischen der abgelesenen Wahrscheinlichkeit und der tatsächlichen Chance liegt der Anteil, den der Veranstalter für sich behält, bevor überhaupt ein Ball rollt. Das ist der Kern jeder Quote, und es ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob eine Wette über eine Saison hinweg überhaupt etwas abwerfen kann.
In der Schweiz kommt eine zweite Schicht dazu. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, kein freier Markt. Nur zwei Veranstalter dürfen sie durchführen, jeder in seinem eigenen Gebiet, jeder mit einem geschlossenen Katalog zugelassener Sportarten und Wettarten. Ausländische Marken, die einem Schweizer Publikum trotzdem begegnen, stehen ohne Schweizer Bewilligung da und sind an nichts gebunden, was hierzulande gilt. Wer die Quote als Preis liest, liest sie in diesem Rahmen. Was der Rahmen praktisch kostet — an Einsatzgrenzen, an Gewinnobergrenzen, an Wartezeit beim Auszahlen — steht im Abschnitt zu den Anbietern im Einzelnen.
Was aus einer Einschätzung eine Quote macht
Am Anfang jeder Quote steht eine Zahl, die niemand kennt: die tatsächliche Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs. Der Veranstalter nähert sich ihr von zwei Seiten. Er schätzt, wie ein Spiel statistisch ausgeht — Heimvorteil, Form, Aufstellung, Klassengegensatz, in der Super League anders als in einem Europacup-Rückspiel. Und er liest, wohin das Geld der Wettenden fliesst. Aus beidem wird ein Preis, der hoch genug ist, um auf der richtigen Seite Einsätze anzuziehen, und tief genug, um auf der anderen Seite keine Lawine auszulösen.

Drei Bausteine stehen damit hinter jeder Zahl auf dem Bildschirm: eine eingeschätzte Wahrscheinlichkeit, ein Aufschlag darauf, der den Betrieb und die Marge deckt, und die Bewegung, die entsteht, wenn Geld oder neue Informationen ins Gewicht fallen. Die dritte Grösse ist die unruhige. Eine Verletzung um 20 Uhr verschiebt eine Quote noch um 20.45 Uhr, und wer um 19 Uhr zu einem Preis von 2.30 abgeschlossen hat, hat um 19 Uhr gewettet — der spätere Preis ist für seine Wette irrelevant. Das ist die stille Pointe des ganzen Systems: Quoten sind Momentaufnahmen, und die genommene ist die einzige, die zählt.
Wer wissen will, wie gut ein Veranstalter ein Geschäft führt, braucht dafür nur zwei Quoten zu addieren. Ein Markt mit drei Ausgängen, für den man 2.10, 3.40 und 3.60 notiert, verrät seine Rechnung sofort — die Aufschläge sind einsehbar, sobald man sie zusammenzählt. Nichts an diesem Handwerk ist geheim. Es ist still.
Vom Ereignis zum Preis: der Weg in vier Stationen
Der Weg von einem Spiel zum gerenderten Angebot ist unspektakulär und deshalb kaum je beschrieben. Zuerst wird ein Modell gesetzt, das für die wahrscheinlichsten Ergebnisse eine Basisquote auswirft. Dann prüft der Marktverantwortliche, ob der Rohpreis zum Angebot passt, das der Veranstalter führen will — dieselbe Begegnung kann im Programm unterschiedlich ausführlich erscheinen. Danach korrigiert das Geld: Läuft der Umsatz einseitig, wandert die Quote in die unbequeme Richtung, bis beide Seiten wieder besetzt sind. Und schliesslich beobachtet jemand das Spiel selbst, wenn es angepfiffen ist.
Bei Livewetten verdichtet sich das auf Sekunden. Ein Tor hebt die Quote auf das zwischenzeitliche Ergebnis an, ein Platzverweis verändert das Gleichgewicht eines ganzen Spiels, und die Preise atmen im Takt der Ereignisse. Wer die Dynamik versteht, versteht auch, warum spät abgeschlossene Wetten unangenehm werden können. Sporttip regelt den Fall ausdrücklich: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1.00 gewertet. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 bewerten. Der Einsatz kommt zurück, der Gedanke an den Treffer war umsonst. Die Latenz zwischen Klick und Annahme gehört damit zu den teuersten Sekunden im Sportwetten, und sie kostet nichts Sichtbares, was sie besonders tückisch macht.
Ein weiterer Fall, der öfter eintritt als man denkt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Ein Spielausfall, der drei Tage später nachgeholt wird, reduziert eine Dreierkombi damit still auf einen Zweier. Der Preis, den man genommen hat, war der Preis für eine andere Wette als die, die schliesslich gewertet wird. Und die reguläre Spielzeit bemisst sich bei Sporttip an der regulären Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in einem Pokalspiel auf ein Ergebnis tippt, tippt auf 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht auf das Ende des Abends.
Die Marge: der Posten, den niemand auf der Quittung sieht
Die impliziten Wahrscheinlichkeiten eines Marktes sind die Kehrwerte der Quoten. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten ergibt jede Seite 1 geteilt durch 1.90, also 52.6 %. Zusammen sind das 105.3 %. Dieses Plus über 100 % ist die Marge, und sie liegt hier bei ungefähr 5.3 % des Einsatzes, den der Veranstalter auf diesem Markt einnimmt. Der Quotenschlüssel — der Anteil, der an die Wettenden zurückfliesst — liegt entsprechend bei etwa 94.7 %. Die Spanne von 4 bis 8 % des Einsatzes ist der übliche Bereich, in dem sich solche Aufschläge in einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt bewegen; je nach Markt und je nach Anbieter verlässt sie ihn in beide Richtungen.
Zwei Hinweise zur Vorsicht bei dieser Zahl. Erstens ist 1.90 / 1.90 ein Rechenbeispiel, kein irgendwo veröffentlichtes Angebot; die konkrete Marge eines echten Marktes liest man aus dessen eigenen Quoten ab. Zweitens gilt die Spanne für einen Zwei-Weg-Markt mit zwei ähnlich bewerteten Seiten. In einem Markt mit vielen Ausgängen, in einem Nischenmarkt oder in einer Livewette liegt der Aufschlag typischerweise höher; das ist der Grund, warum die grossen Ligen die günstigsten Preise tragen und eine unterklassige Partie am Sonntagmorgen nicht.
Der Effekt auf das Portemonnaie lässt sich in einem Satz benennen. Wer hundert Wetten zu je CHF 10 auf einen Markt mit dieser Marge setzt, hat CHF 1’000 bewegt und davon statistisch rund CHF 53 an den Veranstalter abgegeben, ehe das erste Ergebnis feststand. Nicht weil etwas schiefging, sondern weil es so eingepreist ist. Die Marge ist eine Gebühr, die sich als Quote verkleidet.
Zwei Quoten, eine Rechnung, ein Preis, der schweigt
Ein Markt mit zwei Ausgängen ist die sauberste Bühne für diese Rechnung, und es lohnt sich, sie einmal an einem ungleichen Beispiel durchzuspielen. Man stelle sich einen Markt vor, in dem eine Seite mit 1.90 und die andere mit 2.10 gehandelt wird. Die eine Seite trägt 52.6 % implizite Wahrscheinlichkeit, die andere 47.6 %; zusammen sind das 100.2 % — ein Aufschlag von rund 0,2 %, wie er bei einer schmalen Schere entsteht, sobald der Veranstalter sich mehr oder weniger stark für eine Seite positioniert. Addiert man beide Zahlen, sieht man die Marge direkt auf dem Papier, ohne dass irgendwo eine Marge auf dem Papier steht.
Genau das ist die Einsicht, die aus dieser Seite mitgenommen werden sollte. Vergleicht man zwei Veranstalter, vergleicht man nicht in erster Linie zwei Quotenhöhen, sondern zwei Rechnungen, deren Summe jeweils über 100 % liegt. Die Differenz zur 100 ist der Preis, und sie ist vergleichbar, sobald man weiss, wo man sie abliest. Bei jedem Spiel und in jedem Markt: Kehrwerte bilden, addieren, erstaunt sein.
Spielarten und ihre Preise: Einzel, Kombi, Handicap
Nicht jede Wette trägt dieselbe Marge, und der zweite Grund dafür ist die Bauart des Marktes. Eine Einzelwette auf Sieg oder Unentschieden in einem stark besetzten Markt ist das billigste Produkt in der Auslage — viele Einsätze, breite Abdeckung, enge Spanne. Ein Handicap mit einer Schieflage, eine Sonderwette auf einen Torschützen oder auf die Anzahl Eckbälle eines Aussenseiters wird mit spürbar grösserem Aufschlag verkauft, weil der Veranstalter das Risiko schlechter einschätzen kann und der Umsatz dünner bleibt.
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2, in den Verkaufsstellen CHF 3 und für Multiples CHF 2; der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
An diesen Zahlen hängt mehr, als sie anzeigen. Die Obergrenze pro Wette und die Obergrenze pro Wettschein sind zwei verschiedene Türen, und wer hinter einer steht, sieht die andere erst, wenn die Annahme scheitert.
Kombiwetten: die Gesamtquote als Produkt ihrer Teile
Eine Kombiwette ist rechnerisch nichts anderes als eine Multiplikation. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, und der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Gesamtquote. Aus vier Voraussagen mit je 1.90 wird damit 1.90 hoch vier, also 13.03 — aus CHF 10 werden im Erfolgsfall CHF 130.30, und die Freude über die hohe Zahl verdeckt die eigentliche Botschaft: Die impliziten Wahrscheinlichkeiten multiplizieren sich ebenfalls, und aus vier grob hälftigen Ausgängen wird eine Chance von etwa 13 %. Die Quote ist gross, weil die Kombination schwer zu treffen ist. Dasselbe Ereignis in einer einzigen Zahl.
Der Aufschlag verteilt sich bei der Kombi über jede einzelne Voraussage, was sich still summiert. Vier Teile mit je rund 5 % Aufschlag ergeben in der Gesamtquote einen Rückbehalt, der die einzelnen Prozentsätze weit übersteigt und die Gesamtquote tiefer drückt, als die Summe der Teile vermuten lässt. Das ist keine Heimtücke, sondern Arithmetik.
Zwei Regeln gehören zur Kombi dazu, weil sie das Ergebnis unmittelbar berühren. Werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert, geschieht das bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne dieses Werkzeug an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt heim, das Spiel läuft ohne einen weiter. Und bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Der Kombiboost und die Quote als Eintrittspreis
Sporttip führt mit dem Kombiboost ein Werkzeug, das den Nettogewinn einer Kombination erhöht — aber nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und nur ab vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Mindestquote von 1.50 ist dabei die eigentliche Bedingung, nicht die Anzahl der Voraussagen. Wer drei Favoriten zu einem Vierer ergänzt, um die Stufe zu erreichen, hat den Boost bezahlt mit einer Voraussage, die er sonst nicht gemacht hätte.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out: wer den Preis nicht aushält, zahlt dafür
Cash-Out ist kein regulierter Vorgang, sondern ein Feature des jeweiligen Veranstalters, und wer es nutzt, verkauft eine offene Position zurück. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Betrag, den Sporttip anbietet, ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist der Preis der Bequemlichkeit: Die Differenz zwischen dem, was auf dem Schirm steht, und dem, was die Wette bei normalem Verlauf eingebracht hätte, ist die Gebühr für die Unsicherheit, die man nicht aushalten wollte. Ein Zwei-Weg-Markt, der beim Abschluss 5 % Marge trug, trägt beim vorzeitigen Ausstieg einen zweiten Aufschlag.
Die zehn Anbieter, die Schweizer Wettende tatsächlich antreffen
Der Vergleich unten ordnet nicht nach Quotenhöhe. Das wäre bei zwei zugelassenen Veranstaltern mit unterschiedlichen Servicegebieten und unterschiedlichen Wettkatalogen eine Scheinrangliste. Er ordnet nach dem, was die Quote praktisch wert ist: nach dem Weg, den das Geld zurücklegt, nach den Grenzen, an die ein Schein stösst, und nach der Frage, wer für einen Streitfall zuständig ist.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Bahigo | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| GG.BET | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | Nein — ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung: nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte, die den Vergleich tatsächlich entscheidet, ist die mittlere, und ihre Botschaft ist asymmetrisch. Bei zwei Anbietern steht ein Bewilligungsverlauf, den man nachlesen kann, bei acht steht eine Rechtslage, die für einen Schweizer Wettenden schlicht nicht greift. Die acht ausländischen Marken sind hier, weil Schweizer ihnen begegnen, nicht weil sie hier etwas dürfen. Wer die Liste nach Preisen durchsucht, sucht am falschen Ende: Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Nachkommastelle einer Quote, sondern darin, wer im Streitfall zuständig ist und ob es überhaupt ein Streitfall werden kann.
Swisslos Sporttip: die Quote, die im eigenen Kanton gilt
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Unternehmen veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und es hält eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Damit steht Sporttip auf der einen Seite einer Trennlinie, die in der Schweiz nur zwei Namen kennt.
Die Grenze, die in der Praxis am häufigsten greift, ist keine Quote, sondern eine Adresse. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — dem Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus, ein Mindestalter von 18 Jahren, keine bestehende Spielsperre und eine Registrierung, bei der sich jede Person nur einmal anmelden darf. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Umzug über die Saane hinaus kann damit ein bestehendes Konto entwerten; wer mit einem einmaligen Konto in beiden Gebieten rechnet, rechnet falsch.
Bei den Einsätzen ist Sporttip der grosszügigere der beiden: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette — und das jederzeit ohne Angabe von Gründen änderbar. Die untere Grenze ist der eigentliche Vorteil gegenüber der Westschweiz, wo online erst ab CHF 2 gewettet wird. Die obere Grenze liegt doppelt so hoch wie die von Jouez Sport, was für einen Spieler mit vierstelligen Einsätzen den Unterschied zwischen «Wette angenommen» und «Wette abgelehnt» ausmacht.
Die Einsatzlimiten sind nicht das, was auf der Seite Konto einen Rahmen setzt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer hier eine Verlustgrenze für einen Tag auf CHF 50 setzt, hat damit den wirksamsten Schutz auf der Seite eingeschaltet, den es in der Schweiz gibt — und er ist nicht der Einzige, der ihn nicht mehr sofort lösen kann.
Zum Spielschutz gehört bei Swisslos auch die Sperre. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Wettangebot selbst folgt dem geschlossenen Katalog: nur Sportwetten, nur die von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Wer die Quote als Preis liest, liest sie hier aus einem begrenzten Regal.
Fazit. Sporttip passt zu Wettenden mit kleineren Einsätzen, die in einem der Vertragskantone oder in Liechtenstein wohnen und einen Anbieter mit Schweizer Aufsicht, schweizweitem Sperrregister und öffentlichem Nutzen wollen. Die Kröte ist der Katalog: Was die Gespa nicht auflistet, wird nirgends angeboten, und CHF 1’000 pro Kombination setzen einer progressiven Einsatzstrategie früh ein Dach.
Loterie Romande Jouez Sport: dieselbe Bewilligung, engere Schranken
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligungsrechtlich ist sie mit Swisslos auf Augenhöhe: dieselbe Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, dieselbe Aufsicht durch die Gespa.
Das Servicegebiet ist der Gegenentwurf. Jouez Sport wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet, und entsprechend beschränkt sich die Online-Registrierung auf Personen, die dort residieren. Wer in Zürich wohnt und schon einmal darüber nachgedacht hat, ob die Westschweizer Quoten nicht besser seien, kann das gedanklich abhaken: Die Registrierung scheitert an der Wohnsitzprüfung, nicht an der Zahl auf dem Bildschirm.
Im Wettbetrieb sind die Schranken enger gesetzt. Der Mindesteinsatz liegt online bei CHF 2, in den Verkaufsstellen bei CHF 3 und für Multiples bei CHF 2, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Verkaufsstellenweg bleibt damit der teurere Einstieg — wer den kleinen Schein am Kiosk abgibt, braucht CHF 3 statt CHF 2 — und ein Wettschein mit mehreren Kombinationen erreicht sein Limit, bevor der einzelne Multiple es bemerkt.
Oben begrenzt nicht der Einsatz, sondern der Gewinn. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist der eigentliche Eingriff: Die klassische Absicherungswette mit sehr niedriger Quote — die Konstellation, in der die Marge anteilig am stärksten zusetzt — wird gar nicht erst angenommen.
Fazit. Jouez Sport ist für Westschweizer Wettende das Gegenstück zu Sporttip und für alle anderen unerreichbar; wer dort wohnt, gewinnt mit dem Verkaufsstellen-Netz einen echten Zugang, verliert aber CHF 500 Höchsteinsatz pro Kombination und ein Totalgewinn-Dach bei Multiples.
Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung
Diese Namen stehen hier aus einem einzigen Grund: Schweizer Wettende begegnen ihnen. Alle acht teilen denselben bewilligungsrechtlichen Status — ohne Schweizer Bewilligung —, dieselbe gemeldete Bewilligung, die nicht erstellt ist und in der Schweiz keine Wirkung hat, dieselbe fehlende Anbindung an das schweizerische Sperrregister und denselben fehlenden Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekomanbietern per DNS blockiert werden.
Weil dieser Rahmen für alle acht identisch ist, wäre es Unsinn, ihn achtmal aufzuschreiben; er gilt für die ganze Gruppe und wird hier nur einmal erklärt. Was jede Marke daraus für den Einzelnen macht, steht jeweils in einem Satz.
Bahigo
Wie bei der Gruppe erläutert, fehlen dieser Marke eine Schweizer Bewilligung, eine Anbindung an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg. Für einen Wettenden in der Schweiz heisst das: kein Bewilligungsverlauf, den man nachlesen kann, und kein schweizerisches Verfahren, falls das Konto eingefroren wird. Die Gruppe teilt dieses Merkmal; die Entscheidung ist dieselbe wie bei den übrigen sieben. Wer sein Geld in einem Markt bewegen will, in dem eine Beschwerde irgendwo ankommt, ist hier am falschen Ort.
Duelbits
Auch hier gelten keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Auffällig ist nicht die Marke, sondern die Sorglosigkeit, mit der solche Domains in Schweizer Suchergebnissen auftauchen, obwohl ihre Blockierung jederzeit möglich ist. Ein blockierter Zugang ist kein technischer Zufall, sondern ein Verwaltungsakt, und die Marke hat darauf keinen Einfluss. Der Anbieter kann seinem Publikum nichts versprechen, was er nicht kontrolliert.
Sportuna
Was für die Gruppe gilt, trifft auch hier zu: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Name klingt nach Sportbuch, die Rechtslage nach Schwarzmarkt — und genau diese Spannung ist der Punkt. Wer die Kennzeichnungspflicht nicht durchläuft, unterliegt auch keiner Werbeschranke, keiner Sperrregisterpflicht und keiner Limitenvorgabe. Ein Kontrollrahmen, den man nicht betreten hat, schützt niemanden, auch nicht den Kunden.
Jackbit
Es fehlt auch hier an einer Schweizer Bewilligung, an einem Sperrregister und an einem Schweizer Rechtsweg. Der praktische Nachteil zeigt sich erst im Streitfall, und dann vollständig: Es gibt keine Instanz, an die man sich wenden kann, die überhaupt zuständig wäre. Gesperrte Konten, strittige Auszahlungen und plötzlich geänderte Konditionen bleiben damit Fragen an einen Anbieter, der nicht antworten muss.
GG.BET
Wie bei allen anderen Marken der Gruppe fehlen eine Schweizer Bewilligung, eine Anbindung an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg. Für Schweizer Wettende bedeutet das, in einer Rechtsordnung zu spielen, deren Durchsetzung sie nicht erreichen. Der Betrag auf dem Konto ist damit kein Guthaben im hiesigen Sinn, sondern eine Forderung an eine Gesellschaft im Ausland unter unbekanntem Recht. Das ist keine Kleinigkeit, und es ist der einzige Punkt, auf den es hier ankommt.
Playzilla
Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Ein weiterer Name, der in Suchresultaten präsenter ist als in einer belastbaren Aufsichtsstruktur. Wer die zwei konzessionierten Veranstalter gewohnt ist, merkt den Unterschied schnell: Hier gibt es keine Limitenpflicht, keine Sperrregister-Prüfung und keine schweizerische Beschwerdemöglichkeit. Das Angebot ist gross, der Rahmen dahinter leer.
BassBet
Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Bemerkenswert ist die Namensähnlichkeit zur Schweizer Wettsprache, die eine Nähe zur hiesigen Ordnung nahelegt, die nicht besteht. Eine Bewilligung entsteht nicht durch einen Namen. Was bleibt, ist der Status: ausländischer Anbieter, kein Schweizer Verfahren, kein Schutzweg.
BDMBet
Ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Für die Entscheidung hilft eine einfache Probe: Wer nach einer Beschwerdeinstanz sucht und keine findet, hat die wichtigste Frage bereits beantwortet. Ein Anbieter, der in der Schweiz nichts darf, kann auch nichts garantieren. Damit schliesst die Gruppe, und sie schliesst auf dieselbe Weise, wie sie begonnen hat.
Die Rechtslage: warum es hier nur zwei Veranstalter gibt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerlöse fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS). Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im jeweiligen Tätigkeitsgebiet.
Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste. Zulässig sind nur Sportwetten; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Massgeblich ist die Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS): Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe. In der Liste stehen keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters.
Der Spielerschutz folgt derselben Logik. Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.
Die Spielsperre regelt das BGS in Art. 80–82: die Sperre überschuldeter oder suchtkranker Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Eine Zahl gehört hier nüchtern dazu. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle am Schalter ist damit nicht streng, sondern lückenhaft, und wer sich auf sie verlässt, verlässt sich auf eine Quote.
Was die Marge mit Verantwortung zu tun hat
Wer die Marge versteht, hört auf, in Quoten Botschaften zu suchen. Das ist die eigentliche Spielerschutz-Wirkung dieser Rechnung. Eine Quote sagt nichts über den Ausgang; sie sagt etwas über einen Preis. Wer 100 Wetten zu je CHF 10 auf einen Markt mit rund 5 % Aufschlag setzt, hat statistisch etwa CHF 53 verloren, ohne dass ein einziges Ergebnis falsch gewesen wäre — die Erwartung ist eingepreist, nicht das Pech. Diese Erkenntnis nimmt der Wette die Aura des Kalküls und lässt die nüchterne Frage übrig, ob man das Vergnügen zu diesem Preis haben will.
Sie verändert auch, was man mit einer Verlustlimite macht. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Bei einem Einsatz von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette und einer Verlustlimite von CHF 9’999 pro Tag passen rechnerisch zehn Wetten an die Obergrenze des Tageslimits, und keine davon ist eine Ausnahme. Die Limite ist also nicht nur Papier, sondern die Grenze, an der ein schlechter Abend aufhört, einer zu werden.
Wer die Marge als Gebühr begreift, begreift auch die 5 % des Kombiboosts anders. Ein Aufschlag von rund 5 % auf einen Markt und eine Erhöhung des Nettogewinns um 5 % bei vier Voraussagen sind nicht dasselbe, und keine der beiden Zahlen hebt die andere auf. Was die Erhöhung wert ist, hängt davon ab, was die Wette selbst gekostet hat — und das steht nirgends so klar geschrieben wie hier.
Das gemeinsame Register macht eine Selbstsperre zu mehr als einer Pause auf dem eigenen Bildschirm. Sie gilt bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung vor Fristablauf, und die unbefristete Variante wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein wirkt. Wer sich sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern im zugelassenen Schweizer Markt. Bei einem ausländischen Anbieter existiert dieser Weg nicht.
Was vom Gewinn übrig bleibt: Steuern, Konten, Wartezeit
Die Quote bestimmt den Auszahlungsbetrag, aber nicht den Weg des Geldes. Bei Swisslos ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist immer eine Abrundung und trifft den Wettenden, sie betrifft aber nur den Rappenbereich; wer drei Wetten pro Woche setzt, verliert darüber über ein Jahr weniger, als eine einzige Wette über der Mindestquote kostet. Der Hinweis lohnt trotzdem, weil er zeigt, in welche Richtung kleine Beträge hier grundsätzlich fliessen.
Bei Jouez Sport begrenzt nicht die Rundung, sondern die Decke: Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Eine gut gelaufene Kombination mit sehr hoher Gesamtquote stösst damit an eine Grenze, die in den Quoten nicht sichtbar ist.
Auszahlung: auf das eigene Konto, in Franken
Auszahlungen laufen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ausbezahlt wird in Franken, nicht in Euro. Wer bei einem ausländischen Anbieter in Euro spielt, trägt zusätzlich ein Währungsrisiko, das im Schweizer Markt gar nicht entsteht.
Bei Swisslos hat der Weg des Guthabens klare Stufen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Abzüge pro Jahr sind für einen Gelegenheitswettenden reichlich; wer häufig kleinere Beträge abzieht, zahlt ab dem dritten Mal 3 %, und die 5 bis 10 Arbeitstage sind bei einem knappen Budget die relevantere Zahl.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Unterschied zwischen innert 3 Arbeitstagen und innert 5 bis 10 Arbeitstagen ist der Unterschied zwischen einem Gewinn und einer Auszahlung — und es ist die Guthaben-Auszahlung, die die längere Frist trägt.
Aufgeladen wird das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese drei Zahlen zusammen sind ein einziges System: Man kann nicht mehr nachladen, als das Guthaben zulässt, und nicht mehr, als der Monat hergibt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Ein Punkt, der zur Vorsicht mahnt: Die Guthabengrenze von CHF 9’999 und die Verlustlimite von CHF 9’999 pro Tag sind zwei verschiedene Grössen. Wer beide ausschöpft, bewegt in einem 30-Tage-Fenster mehr Geld, als eine Einzahlungslimite je verhindern könnte.
Gewinne und Steuern: was das Finanzamt sieht
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag beträgt seit dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Der zweite Satz gehört ebenso klar dazu. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette und eine Auslandswette sind steuerlich damit nicht dasselbe Produkt. Eine Steuer auf Sportwetten-Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation ist die Auskunft einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung der richtige Weg, nicht ein Artikel.
Sperren, Werbung und was ausländische Lizenzen hier bedeuten
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Es gibt keine zeitliche Werbebeschränkung über Tageszeiten. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle.
Die Sperrliste ist das praktische Gegenstück dazu. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist der Grund, warum eine Marke, die gestern erreichbar war, morgen verschwunden sein kann — nicht durch ein Versehen, sondern durch ein Verfahren.
Nüchtern betrachtet steht damit keine der beiden Seiten von vornherein als die sichere Wahl da. Der bewilligte Markt bringt vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und Identitätsprüfung. Der ausländische Markt bringt keinen Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg — und je nach Kanton Steuerfolgen auf Gewinne, die hier nicht anfallen. Wer wählt, wählt zwischen einem engeren Katalog mit Rückhalt und einem offenen Angebot ohne.
Was ein Schein unter dem Strich kostet
Die Rechnung, die über allem steht, lässt sich in einer Zeile zusammenfassen: Jede Quote enthält eine Gebühr, die man erst sieht, wenn man die Kehrwerte aller Ausgänge zusammenzählt. Ein Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 ergibt 52.6 % plus 52.6 %, also 105.3 % — eine Marge von 5.0 % des Einsatzes und einen Quotenschlüssel von 95.0 %. Wer CHF 1’000 über einen solchen Markt bewegt, gibt statistisch rund CHF 50 ab, bevor irgendein Ergebnis feststeht. Diese Zahl ist die eigentliche Antwort auf die Frage, wie Wettquoten berechnet werden: als Preis, in dem ein Rückbehalt schon enthalten ist.
Was danach kommt, ist eine Kette von Bedingungen, die jeweils einen eigenen Preis tragen. Die Mindestquote von 1.50 für den Kombiboost kostet eine zusätzliche Voraussage — und die trägt selbst Marge. Die Höchsteinsatzgrenze von CHF 1’000 pro Kombinationswette bei Sporttip und CHF 500 bei Jouez Sport deckelt den Hebel, ehe er interessant wird. Das Totalgewinn-Dach von CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples begrenzt einen Treffer, den man nicht planen kann. Die zweite kostenlose Auszahlung pro Jahr und die 3 % ab der dritten sind eine Wartezeit mit Preisschild. Die Verlustlimiten von CHF 9’999 pro Tag und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren sind das Gegenmittel, das derselbe Markt verlangt.
Und über allem steht die Entscheidung zwischen zwei Rechtsordnungen. Die bewilligten Veranstalter bieten den Rückhalt, den das Gesetz vorschreibt — Register, Limiten, Auszahlung auf das eigene Konto, Steuerfreiheit unterhalb der Schwelle. Die ausländischen Marken bieten ihn nicht, und keine Quote auf ihrem Bildschirm ändert daran etwas. Wer die Marge versteht, weiss auch, dass die gute Zahl nicht der gute Ort ist. Beides gehört auf dieselbe Rechnung, und erst dann ist sie vollständig.
Häufig gestellte Fragen zur Quotenberechnung
Wie werden Wettquoten berechnet, und was gehört zur Marge?
Aus einer eingeschätzten Wahrscheinlichkeit und einem Aufschlag darauf entsteht der Preis; Bewegung und Geld verschieben ihn danach. Die Marge ist die Differenz zwischen der Summe der impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes und 100 %. Bei zwei Seiten zu je 1.90 ergibt das rund 5.3 % des Einsatzes. Sie deckt Betrieb, Risiko und Ertrag des Veranstalters.
Wie lässt sich aus der Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit ausrechnen?
Man bildet den Kehrwert der Quote. Bei 2.10 ergibt 1 geteilt durch 2.10 eine implizite Wahrscheinlichkeit von 47.6 %. Bei 1.90 sind es 52.6 %. Die Summe über alle Ausgänge eines Marktes liegt immer über 100 %; der Abstand nach oben ist die Marge, die der Veranstalter auf den Markt aufgeschlagen hat.
Warum ändern sich Quoten vor einem Spiel und während einer Livewette?
Zwei Kräfte wirken. Neue Informationen — Aufstellung, Verletzung, Wetter — verschieben die Einschätzung, und einseitig einlaufendes Geld veranlasst den Veranstalter, den Preis anzupassen, damit beide Seiten besetzt bleiben. Live verdichtet sich beides auf Sekunden. Bei Sporttip werden Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wurden, mit Quote 1.00 gewertet.
Wie wird der Gewinn aus Einsatz und Quote gerundet?
Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der zweite Schritt ist immer eine Abrundung und wirkt damit zulasten des Wettenden — in einem Bereich, der bei normalen Einsätzen klein bleibt.
Wie entsteht die Gesamtquote einer Kombiwette aus den Einzelquoten?
Die Quoten der Voraussagen werden multipliziert. Vier Ausgänge zu je 1.90 ergeben 13.03; aus CHF 10 werden im Erfolgsfall CHF 130.30. Die impliziten Wahrscheinlichkeiten multiplizieren sich mit, weshalb hohe Gesamtquoten selten sind. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen, die Gesamtquote darf 100’000 nicht übersteigen.
Wer legt bei Sporttip und Jouez Sport die Quoten fest, und wer beaufsichtigt das Angebot?
Jeder Veranstalter setzt seine Quoten selbst; es gibt keine staatlich vorgegebenen Preise. Beaufsichtigt wird nicht die Quote, sondern das Angebot: Die Gespa überwacht als Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern die Einhaltung des Geldspielgesetzes und führt die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten.
Quoten – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
