Wettanbieter mit gratis Startguthaben 2026: Was ein Geschenk kostet, bevor es eines ist
Ladevorgang...
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die ganze Grösse des Gratis-Startguthabens in einem Land, in dem Sportwetten eine Bewilligung brauchen.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Limitenangaben der beiden konzessionierten Veranstalterinnen sowie gegen die Aufsichtsangaben der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51).
Der Vergleich auf einen Blick: zehn Angebote, zwei Bewilligungen
Wer «gratis Startguthaben» in eine Suchmaske tippt, bekommt eine Liste, die zwei völlig verschiedene Dinge unter einem Wort verkauft. Auf der einen Seite stehen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide arbeiten unter Aufsicht der Gespa, und beide dürfen nur in ihrem eigenen Gebiet ein Konto eröffnen. Damit sind bereits zwei der zehn Plätze dieser Liste vergeben, und zwar an die einzigen zwei Anbieter, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten veranstalten dürfen. Die übrigen acht sind ausländische Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen: Betclic, Jackbit, IviBet, HornetBet, Unibet, BDMBet, DirectionBet und BillyBets. Alle acht tragen im Vergleich dieselbe Kennzeichnung. Sie haben keine Schweizer Bewilligung, die Bewilligungslage im Ausland ist jeweils nicht belegt und entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung.

Diese Tabelle ist bewusst kein Bonusvergleich. Ein Vergleich, der zehn Guthabenbeträge nebeneinanderstellt, vergleicht Ziffern und nicht Angebote, und in der Schweiz wäre er ausserdem in der Spalte, auf die es ankommt, fast leer. Deshalb steht hier, was den Unterschied tatsächlich ausmacht: ob eine Bewilligung existiert und wer die Veranstaltung durchführt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | Bewilligung im Ausland nicht belegt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die acht Zeilen im unteren Block sind einander ähnlich, und das ist die eigentliche Information dieses Vergleichs. Acht Marken, ein Status, ein Satz zur Sperrliste. Was in der Tabelle fehlt, fehlt nicht aus Bequemlichkeit: Zu keinem dieser acht Anbieter trägt die Bewilligungsfrage irgendeine Abstufung, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine ist. Wenn eine Seite aus Curaçao, Malta oder Deutschland auftritt, ist das keine mildere Form von Bewilligung, sondern eine Angabe über ein anderes Land. Der Blick in die Schweizer Spalte bleibt derselbe.
Der obere Block dagegen ist alles andere als beliebig. Zwei Zeilen, zwei Veranstalterinnen, und dazwischen ein Gesetz, das die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat. Die Kantone haben diese Grenze selbst gezogen, und sie ist der Grund, weshalb eine Suchanfrage nach Gratis-Startguthaben in der Schweiz auf so wenige Treffer stösst. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man noch durchsehen könnte. Wer eine findet, findet sie bei ausländischen Anbietern, und die Gespa führt zu diesen keine Bewilligungen, sondern eine Sperrliste.
Ein Wort zur Nützlichkeit der Spalte «Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung». Bei den beiden Schweizer Häusern nennt sie den Rechtsträger mit Sitz. Bei den acht anderen steht dort dieselbe Feststellung, und sie ist für den Leser die entscheidende: Es gibt keine ausländische Aufsicht, die für eine Wette in der Schweiz einsteht.
Einordnung: Was ein Startguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Der Begriff klingt harmloser, als er ist. Gratisspielguthaben ist ein Guthaben mit Bedingungen: Es liegt auf dem Spielerkonto, es lässt sich für Wetten verwenden, und es lässt sich nicht auszahlen. In der Schweiz kommt eine zweite Eigenschaft hinzu, die Wort und Sache auseinanderlaufen lässt. Wer Gratisspielguthaben oder Gratiswetten anbietet, braucht dafür die vorherige Zustimmung der Aufsicht nach Artikel 75 Absatz 2 BGS. Geschenkt wird also nichts, was nicht vorher gemeldet wurde. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Vierunddreissig Zustimmungen in einem Jahr, verteilt auf zwei Veranstalterinnen und das ganze Land.
Wer aus dem Ausland grössere Summen bewirbt, bewegt sich damit nicht in einem grosszügigeren Rahmen. Er bewegt sich in einem anderen, und das ist der Punkt, an dem die Werbung und die Schweizer Wirklichkeit auseinanderfallen.
Wo das Guthaben herkommt und wie es bezahlt wird
Die Grundlagen sind unspektakulär, und genau das ist ihr Preis. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wenn also ein Startguthaben auf ein Konto kommt, sitzt es dort in einem Guthaben, das jederzeit auch mit eigenem Geld gefüllt werden kann, bis zu dieser Grenze.
Bei Swisslos läuft ein Teil davon über PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Das ist unspektakulär und trotzdem relevant. Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Artikel 75 Absatz 1 BGS verboten.
Wer überhaupt ein Konto bekommt
Ein Konto bei Swisslos setzt mindestens 18 Jahre voraus und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Identitätsabgleich ist hier also keine Zusatzoption, sondern die Eintrittskarte, und das Wohnsitzerfordernis ist der Grund, weshalb die Angebote der beiden Schweizer Veranstalterinnen für einen Teil der Leserschaft von vornherein nicht in Frage kommen.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Swisslos selbst sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschrift und 221 Mitarbeitende.
Genau hier liegt eine Grenze, die man vor der Anmeldung prüfen sollte, nicht danach: Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Ein Gratis-Startguthaben ist in der Schweiz also nicht nur selten, es ist auch kantonal gebunden, und das Wohnsitzkriterium entscheidet mit, ob überhaupt eine Aktionsmöglichkeit besteht.
Die Limiten, bevor die erste Wette läuft
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Wortlaut ist wichtig: Diese Limiten sind vom Spielenden gesetzt, nicht vom Staat verordnet. Die Veranstalterin muss nach Artikel 87 VGS ein oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen. In der Schweiz existiert keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Wer also vor der ersten Wette ein Feld ausfüllt, legt seine eigene Grenze fest. Und diese Grenze gilt auch dann, wenn nur Aktionsguthaben eingesetzt wird. Ein Guthaben aus einer Aktion ist kein Freipass an der Limite vorbei; der Einsatz zählt.
Die Differenz zwischen 72 Stunden bei den Schweizer Veranstalterinnen und den 24 Stunden, die das Gesetz für eine Erhöhung vorsieht, ist kein Detail am Rand. Sie ist der Aufschub, den sich die Praxis nimmt, und sie läuft immer in dieselbe Richtung: schneller runter, langsamer rauf.
Die Spielsperre und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register erfasst überdies überschuldete oder suchtgefährdete Personen (Art. 80–82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Für die Kostenrechnung des Lesers ist das die härteste Zahl des Abschnitts. Eine Sperre ist nicht wie ein Schalter, den man am nächsten Tag zurücklegt. Wer sich sperrt, ist für drei Monate draussen, und ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Rechtslage: Die Bewilligung, die wegfällt, sobald man die Landesgrenze überquert
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die ESBK ist nicht zuständig; sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Diese vier Wörter, «gilt nur in der Schweiz», tragen mehr Gewicht als jede Bonuszeile auf einer ausländischen Startseite. Sie bedeuten: Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Und sie bedeuten im Umkehrschluss, dass ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung keine hat, an die er sich in der Schweiz halten könnte. Das Organisieren von Sportwetten ohne Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden selbst werden nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz gibt es in diesem Verfahren keinen, und eine Aufsicht über faire Spielbedingungen auch nicht.
Ein weiterer Punkt, der in der Werbung nie auftaucht: Was in der Schweiz überhaupt Gegenstand einer Sportwette sein darf, ist eine geschlossene Liste. Sie steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist überall das Merkmal des jeweiligen Anbieters und keine Spielart mit gesetzlichem Rahmen.
Die Sperrliste und das Domain-Hopping
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer also auf einer solchen Seite gelandet ist und sie beim nächsten Aufruf nicht mehr findet, hat nicht falsch getippt.
Wer in der Schweiz ein Gratis-Startguthaben sucht, findet die grössten Zahlen bei genau den Anbietern, die auf dieser Liste stehen können. Das ist kein Zufall, sondern dieselbe Ursache: Die Grösse einer beworbenen Summe verhält sich umgekehrt zur Strenge der Aufsicht.
Der Vergleich, den das Gesetz nicht zulässt
Der ehrliche Rahmen ist dieser: Eine Bewilligung nach dem BGS bedeutet vollständigen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Ein Anbieter ohne Bewilligung bedeutet: keine Schweizer Aufsicht, kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne, die nach kantonalem Recht steuerbar sind. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl», weil sie es ist.
Spielerschutz: Was die Regeln tun, wenn sie greifen sollen
Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht hier ohne Kommentar zur Qualität der Einzelperson, die den Schalter bedient. Sie steht hier, weil sie das Vertrauen in eine Zusage relativiert, die sonst als Garantie gelesen wird. Ein Schalter, an dem das Alter in fast der Hälfte der Versuche nicht geprüft wird, ist kein Schutzwall.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Online sind Minderjährige nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS).
Interessanter für die Kostenlogik ist, was zwischen Verkaufsstelle und Onlinekonto liegt. Online greifen Ausweiskontrolle, Adressabgleich und eine Registrierung pro Person. Am Schalter greift eine Einschätzung des Personals, und die ist messbar lückenhaft. Wer Spielerschutz als Eigenschaft eines Anbieters betrachtet, sollte den Kanal mitdenken, in dem er spielt.
Die Limiten aus dem Grundlagenabschnitt kommen hier zusammen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, die sofortige Senkung und die Erhöhung nach 72 Stunden. Die Spielsperre im schweizweiten Register, die nach drei Monaten frühestens endet. Und ein Punkt, der häufig übersehen wird: Exkludierte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Ein Verstoss gegen die Spielsperre kostet also nicht nur die Sperre, sondern auch das Geld.
Bei Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Diese kleine Staffel ist mehr wert als ihr Umfang vermuten lässt: Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen regelmässigen Spieler keine enge Grenze, für einen Spieler mit vielen kleinen Teilauszahlungen aber schon.
Was ausländische Anbieter auf diesem Feld tun und was nicht
Ausländische Anbieter sind in der Schweiz nicht dem Sperrregister angeschlossen. Das heisst konkret: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, hat damit bei diesen Anbietern nichts erreicht. Ein Spieler kann dort weiter ein Konto eröffnen und spielen. Ein «Schutz», der mit einer Landesgrenze endet, schützt den ausserhalb dieser Grenze nicht mehr.
Die Frage nach dem Schutz ist für die Kontoeröffnung dringlicher als für den laufenden Betrieb, weil eine gesperrte Person mit einem Konto auf ausländischen Seiten gegen ihre eigene Sperre handelt, ohne dass jemand dort davon weiss. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Sperre eine Bedingung der Registrierung: Es darf keine bestehen, sonst entsteht kein Konto.
Neukundenangebote mit Startguthaben: Was die Aktionsgutschrift wirklich wert ist
Die einzige Schweizer Aktion, die es in Zahlen gibt
Für die Loterie Romande ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» belegt: sieben Aktionsabende zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, Einlösung innert sieben Tagen im verifizierten Konto, CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Rechnet man das aus, kommen auf jeden Aktionsabend 1’000 Stück von CHF 10. Also ein Aktionsbudget von CHF 10’000 pro Abend, schweizweit. Bei einem ausverkauften National-League-Spiel sind das mehr Besucher als Guthaben. Die Aktionsgutschrift ist damit kein Angebot, das die Menge erreicht, die man mit dem Begriff «Startguthaben» verbindet. Sieben Abende, 7’000 Stück, ein Monat Gültigkeit. Der Begriff «Gratis-Startguthaben 2026» trägt in der Schweiz diese Grössenordnung, und sie ist erheblich kleiner als das, was Suchtreffer aus anderen Ländern anzeigen.
Dazu kommen die Bedingungen, die in der Schweizer Version nirgends fehlen: sieben Tage für die Eingabe, 30 Tage Gültigkeit für das Guthaben, keine Auszahlung. Der Code selbst gehört nicht auf diese Seite; er stand in den Stadien und nicht in einem Artikel. Was bleibt, ist das Muster: enges Zeitfenster, kurze Gültigkeit, kein Geldausgang.
Die Rechnung, die eine Freiwette entzaubert
Für ausländische Anbieter gibt die Werbung einen Betrag an und schweigt über den Rest. Genau der Rest entscheidet.
Die Rechnung dazu: Das Guthaben ist nominal. Auszahlbar ist es nicht. Bei zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote dieses Marktes bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Die Quote 1.90 zu 1.90 ist ein Beispiel und kein notierter Preis irgendeines Anbieters.
Der Wert einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, liegt tiefer als ihr Betrag, und zwar deutlich. Vierzig bis sechsundvierzig Prozent der aufgedruckten Summe sind es, je nach Quote. Fällt die Quote auf 1.50, sinkt der Wert weiter in Richtung eines Drittels. Bei einem beworbenen Startguthaben von CHF 100 bleiben davon also im Erwartungswert rund CHF 40 bis 46 übrig, und diese Zahl gilt nur, wenn das Guthaben in einer einzigen Wette auf einen Markt mit dieser Auszahlungsquote eingesetzt wird.
Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter den genannten Annahmen, keine Zusage für eine einzelne Wette und erst recht keine Gewinnaussicht. Wer einen Hunderter erwartet, bekommt im Mittel vierzig bis sechsundvierzig. Und der Betrag, den der Spieler davon sieht, hängt an einem weiteren Punkt: Der Einsatz, also das Gratisguthaben selbst, fliesst bei einer gewonnenen Wette nicht zurück. Die Gutschrift auf dem Konto ist dann der Reingewinn, nicht Einsatz plus Gewinn. Dieser eine Satz aus den Teilnahmebedingungen senkt den Wert jeder Freiwette stärker als jede Quote es kann.
Quote, Mindestquote und die Frage nach dem Einsatz
Die entscheidenden Angaben in Neukundenbedingungen sind selten die Summe obenauf. Es sind die Frist zur Einlösung, die Mindestquote für die qualifizierende Wette und die Frage, ob der Einsatz zurückfliesst. Bei Swisslos hat die Aktionsgutschrift eine Gültigkeit von 30 Tagen. Ob der Einsatz zurückfliesst, entscheidet den Unterschied zwischen einer Freiwette und einer Gutschrift mit Auszahlungsrecht. Wo nichts dazu steht, muss man davon ausgehen, dass er es nicht tut, und zwar beim Anbieter selbst nachlesen.
Warum die beworbene Summe so wenig über das Angebot sagt
Eine beworbene Summe misst sich an sich selbst. Ein Angebot misst sich an seinen Bedingungen. Zwischen einem «100 % Bonus» und einer Gutschrift, die nach sieben Tagen verfällt, liegen Welten, obwohl beide auf denselben Betrag lauten können. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind die Bedingungen zusätzlich durch Artikel 75 Absatz 2 BGS eingerahmt: Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und die 8 an Swisslos im Jahr 2025 sind die Obergrenze dessen, was in der Schweiz überhaupt bewilligt angeboten werden konnte. Bei ausländischen Anbietern gibt es diesen Filter nicht, weil ihn dort niemand anwendet.
Inländische Aktionen kommen mit engem Rahmen, aber mit einer prüfbaren Quelle. Ausländische Zahlen kommen mit keinem Rahmen und einem Rechtsweg, der bei der Landesgrenze endet. Das ist der eigentliche Vergleich, den die Suchanfrage nach einem Gratis-Startguthaben verdeckt.
Swisslos Sporttip im Vergleich: Das Guthaben, das nie in Geld ausgeht
Swisslos ist eine Veranstalterin bewilligter Grossspiele mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip führt und deren Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Ein Konto ist ausschliesslich für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet möglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot selbst ist ein geschlossener Katalog. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen in dieselbe Richtung sind kein Skandal, aber sie liegen im Ergebnis, und wer Kombinationen baut, sieht sie in jeder Wette.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Kombination aus Mindestquote 1.50 und Deckelung ist die eigentliche Hürde: Vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 sind mathematisch keine Reihe von vier Favoritensiegen, sondern vier Wetten mit einem Mindestanspruch. Wer die kleinste Booststufe erreichen will, muss bereits vier vergleichsweise offene Märkte spielen.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer aussteigt, tauscht Gewinnobergrenze gegen Sicherheit und zahlt den Unterschied. Das ist kein Fehler des Merkmals, sondern sein Preis, und er wird ständig gezahlt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Beim Geld ist Swisslos ungewöhnlich grosszügig und ungewöhnlich klar. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Ein Guthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit, bestätigt direkt in der PostFinance App.
Zwei Fristen sollte man kennen, bevor man sie erlebt. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind keine Ewigkeit, und ein Gewinn, den niemand abholt, ist kein Gewinn mehr.
Das Urteil über Sporttip fällt in der Spalte, die die Werbung nie zeigt. Der Anbieter zahlt Auszahlungen zweimal im Jahr kostenlos aus, vergütet Kleinbeträge automatisch, hat eine prüfbare Bewilligung und ein geschlossenes Wettprogramm, in dem es keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport gibt. Genau diese Geschlossenheit ist die Einschränkung: Wer exotische Märkte sucht, findet sie hier nicht, und wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, findet gar kein Konto. Als Empfänger eines Gratis-Startguthabens taugt Sporttip kaum, weil Gratisspielguthaben hier nicht auszahlbar ist und die Aktionen der Aufsicht bedürfen. Als Ort, an dem ein Gewinn tatsächlich ankommt, steht es in dieser Liste allein, weil es der einzige Anbieter mit einem Schweizer Rechtsweg ist.
Loterie Romande Jouez Sport im Vergleich: Die Westschweizer Aktion als Massstab
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Ihre Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet möglich.
Sie ist die einzige der beiden Veranstalterinnen, deren Aktionsgutschrift in Zahlen belegt ist, und deshalb der Massstab für die ganze Kategorie. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das Guthaben ist nominal und geht nicht in Geld aus; eine Auszahlung von Gratisspielguthaben ist ausgeschlossen.
Bei den Limiten ist Jouez Sport grosszügiger angesetzt als Sporttip im Verhältnis zu seinem Programm. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Diese Kombination ist für den Leser die wichtigste Einordnung der Aktion. Ein Guthaben von CHF 10, das in 30 Tagen verfällt, trifft auf ein Konto, in dem einzig die Gewinne bis CHF 1’000 automatisch gutgeschrieben werden und alles darüber auf ein Bankkonto geht. Die Aktionsgutschrift selbst bleibt immer im Spielerkonto gefangen. Der Unterschied zwischen beiden Schweizer Häusern liegt also nicht in der Auszahlbarkeit von Aktionsguthaben, sondern in der Auszahlungssystematik: Kleinbeträge landen bei beiden im Wallet, die Grenze für automatische Gutschrift liegt bei CHF 1’000 netto.
Was hier zu prüfen ist, hängt am Wohnkanton. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat Zugang. Alle anderen nicht. Die Aktion war, gemessen an den 7’000 Stück, ausserdem auf die Stadionbesucher dieser Kantone zugeschnitten. Der Kreis war von Anfang an geschlossen, und wer ausserhalb wohnt, kann weder das eine noch das andere beanspruchen.
Wer in ihrem Gebiet wohnt und sich ohnehin für National-League-Spiele interessiert, bekommt hier die einzige nachvollziehbare Gratisleistung des Schweizer Marktes: ein klar bemessener Betrag, ein klar bemessener Zeitraum, eine klar bemessene Stückzahl. Weniger als ein Abendessen, mehr Transparenz als bei allem, was daneben mit grossen Zahlen wirbt.
Betclic im Vergleich: Grosse Zahlen, keine Schweizer Bewilligung
Betclic ist ein ausländischer Anbieter ohne Bewilligung in der Schweiz. Nach Artikel 4 BGS hat eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung, und die Bewilligungslage von Betclic ist im Übrigen nicht belegt. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Für Leser, die auf der Suche nach einem grossen Startguthaben sind, ist genau das die relevante Feststellung. Betclic tritt mit dem Betrag auf, der in einer Suchliste auffällt, und die Frage, ob dieser Betrag in der Schweiz bewilligt wäre, stellt sich hier nicht, weil sie ausserhalb der Schweizer Bewilligungspraxis steht. Die 24 und 8 Zustimmungen, die die Aufsicht 2025 an die beiden Schweizer Veranstalterinnen erteilt hat, sind der Massstab für einen bewilligten Rahmen; an ihm gemessen liegt jede nicht bewilligte Summe ausserhalb des Rahmens, unabhängig davon, wie seriös die Seite gestaltet ist.
Eine zweite Folge betrifft den Ausgang. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, was auf den ersten Blick nach einem Vorteil klingt. Die kantonale Steuerpraxis kennt aber Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen gelten. Wer in einem solchen Kanton wohnt, versteuert den ganzen Gewinn. Das ist Steuerpraxis und von Kanton zu Kanton verschieden, weshalb hier nur der Hinweis steht, sich bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einer Steuerberatung zu erkundigen.
Der praktische Rat ist deshalb unbequem und einfach. Wer grössere Beträge auf einer Seite sieht, die er in der Schweiz nicht bewilligt vorfindet, kann die Höhe des beworbenen Guthabens nicht als Qualitätsmerkmal lesen, weil die Grösse der Summe hier eine Funktion des fehlenden Rahmens ist und nicht des Angebots.
Jackbit im Vergleich: Wie viel eine ausländische Bewilligung hier zahlt
Bei Jackbit wiederholt sich das Bild aus der Zeile darüber, und das ist selbst eine Erkenntnis: Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung, die Bewilligungslage im Ausland ist nicht belegt, es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die relevante Frage bei Jackbit und bei allen Marken, die ihr in dieser Liste folgen, ist deshalb, was der Leser aus einer Auslandsbewilligung mitnehmen kann. Die Antwort ist nichts, und zwar kraft Gesetzes. Nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz. Wer eine Marke mit Sitz und Bewilligung in einem anderen Land aufruft, findet dort eine Aufsicht, die für Schweizer Spielende nicht zuständig ist und deren Entscheide in der Schweiz nicht vollstreckt werden.
Was für ein Gratis-Startguthaben daraus folgt: Die Bedingungen, die ein solches Angebot tragen würden, entziehen sich der Schweizer Prüfung. Es gibt keine Stelle, die eine Mindestquote, eine Frist oder eine Deckelung nachschauen würde. Der Leser liest sie auf der Seite des Anbieters, und dort stehen sie ohne Kontrolle. Deshalb ist jede Summe aus dieser Gruppe ausschliesslich so viel wert wie die Bedingung, die daneben steht, und über diese Bedingung wacht niemand ausser dem Anbieter selbst.
IviBet im Vergleich: Was aktuell ist und was nicht
IviBet ist wie die übrigen ausländischen Anbieter in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung und teilt deren Status hinsichtlich Sperrliste, Rechtsweg und Aufsicht.
Eine Besonderheit, die auf solchen Seiten gern übersehen wird, hat mit dem Sperrmechanismus zu tun. Sperrlisten werden aktualisiert, und gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen über eine andere Domain erreichbar sein, und umgekehrt. Die Liste der Gespa zählte am Ende des Jahres 2025 671 Domains; sie ist das Ergebnis eines laufenden Verfahrens und kein Urteil von Dauer.
Für den Leser heisst das: Erreichbarkeit ist kein Beweis für Zulässigkeit und Nicht-Erreichbarkeit kein Beweis für das Gegenteil. Das einzige Merkmal, das stabil bleibt, ist die Frage nach der Schweizer Bewilligung, und sie lässt sich unabhängig davon beantworten, ob eine Seite gerade lädt.
HornetBet im Vergleich: Wer die Sperre nicht kennt
HornetBet ist eine ausländische Marke ohne Bewilligung in der Schweiz, deren Bewilligungslage im Ausland nicht belegt ist, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
Der Punkt, der bei dieser Gruppe am häufigsten untergeht, ist die Spielsperre. Eine in der Schweiz unbefristet eingetragene Sperre gilt schweizweit und auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Sie reicht über die Landesgrenze aber nicht hinaus. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist bei HornetBet und den übrigen ausländischen Marken dieser Liste nicht gesperrt, weil dort niemand das Schweizer Register abfragt. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, doch dieser Anspruch wird gegen eine Schweizer Veranstalterin durchgesetzt, nicht gegen einen Anbieter im Ausland.
Der Nutzen dieser Kennzeichnung liegt nicht im Urteil über einen einzelnen Anbieter, sondern in der Entscheidung, die sie dem Leser abnimmt. Wer sein eigenes Spielverhalten im Griff behalten will, braucht einen Rahmen, in dem die Sperre wirkt. Diese Gruppe liefert ihn nicht.
Unibet im Vergleich: Der bekannte Name und die unbekannte Aufsicht
Unibet ist in dieser Liste der Anbieter mit dem bekanntesten Namen und dem unbekanntesten Verhältnis zur Schweizer Aufsicht: keine Schweizer Bewilligung, Bewilligungslage im Ausland nicht belegt, kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Die Bekanntheit einer Marke ist ein Werbeargument und kein Aufsichtsmerkmal. Für die Suche nach einem Gratis-Startguthaben ist das deshalb wichtig, weil bekannte Namen in Suchlisten Routinetreffer sind und der Leser den Namen bereits einordnet, bevor er die Bewilligungsfrage stellt. Der Name ersetzt die Prüfung nicht.
Der handfeste Punkt bei dieser Gruppe ist das Wohnsitzerfordernis. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist der Wohnsitz im Vertragsgebiet Bedingung der Registrierung, und die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis und einen Adressabgleich geprüft. Wer also in der Schweiz wohnen müsste, um bei den Schweizer Veranstalterinnen ein Konto zu bekommen, findet bei einer ausländischen Marke genau umgekehrt ein Angebot, das sich nicht an einen bewilligten Schweizer Markt richtet. Zwei Wege, eine Entscheidung, und die Aufsicht dahinter ist nur bei einem der beiden vorhanden.
BDMBet im Vergleich: Der Ausgang, der am längsten dauert
Bei BDMBet steht dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung, Bewilligungslage im Ausland nicht belegt, kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Interessant ist bei dieser Gruppe der Weg des Geldes. In der Schweiz gibt es keine anonymen oder Krypto-Auszahlungen im bewilligten Angebot: Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wo diese Regel fehlt, fehlt auch die Nachvollziehbarkeit des Ausgangs, und damit die Voraussetzung dafür, im Streitfall überhaupt etwas zu belegen.
Der Weg zu einer Wette führt über den gleichen Punkt. Wer ein beworbenes Startguthaben auf einer solchen Seite nutzt, bindet seine Daten und seine Zahlungsverbindung an einen Anbieter, dessen Verhältnis zur Schweiz ungeklärt ist. Dass die Gewinnabwicklung bei den Schweizer Veranstalterinnen innerhalb von 3 Arbeitstagen über ein Bank- oder Postkonto läuft, wie es bei Swisslos für Beträge über CHF 1’000 gilt, ist demgegenüber der Nachweis, dass es auch anders geht.
DirectionBet im Vergleich: Was eine Domain-Sperre nicht leistet
DirectionBet gehört zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit im Ausland nicht belegter Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Anschluss an das Sperrregister. Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
In der Schweiz gibt es kein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten. Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das annimmt, plant mit einer Schutzvorrichtung, die es nicht gibt. Das einzige Sperrwerkzeug gegen unbewilligte Anbieter ist die DNS-Sperre der Telekom-Anbieter, und die blockiert die Seite und nicht die Zahlung. Wer über eine App, eine Direktüberweisung oder eine Krypto-Zahlungsart bezahlt hat, hat den Betrag unabhängig von der Domain geschickt.
Daraus folgt für die Kostenrechnung eine unbequeme Zahl. Auf einer blockierten Seite verlieren Einsätze ihren Ort und oft ihren Weg. Erstattet wird nichts Ungesetztes, und einen Schweizer Rechtsweg gibt es nicht, weil der Anbieter keiner Schweizer Bewilligung unterliegt.
BillyBets im Vergleich: Die Grenze, die quer durch diese Liste geht
BillyBets schliesst die Gruppe der ausländischen Marken und trägt dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung, Bewilligungslage im Ausland nicht belegt, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Damit steht am Ende dieser Liste dieselbe Zweiteilung wie an ihrem Anfang. Zwei bewilligte Veranstalterinnen mit geschlossenem Programm, Wohnsitzerfordernis, verifizierter Identität, Anschluss an das Sperrregister und einem Schweizer Rechtsweg. Acht ausländische Marken, die in der Schweiz nichts davon bieten und deren Domains auf die Sperrliste gehören können.
Bei beiden Seiten gibt es einen Preis. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist es die Begrenzung: zwei Häuser, ein geschlossenes Wettprogramm ohne Corner- und Kartenmärkte und ohne Esport, kein Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Aufsicht, und Aktionsgutschriften wie CHF 10 aus 7’000 Stück. Bei den acht ausländischen Marken ist es der fehlende Rahmen: keine Schweizer Aufsicht, kein Register, kein Rechtsweg, steuerliche Behandlung des Gewinns je nach Kanton, und ein Guthaben, dessen Bedingungen niemand geprüft hat. Wer in einem Kanton ohne derartige Steuerpraxis wohnt und ausschliesslich Unterhaltung sucht, kann diese Wahl anders treffen als jemand, der im Streitfall jemanden anrufen will.
Was am Ende unter dem Strich bleibt
Ein Gratis-Startguthaben ist in der Schweiz ein Guthaben mit Bedingungen, und die Bedingungen stehen nicht in der Werbung. Die zwei nützlichsten Zahlen dieser Seite sind deshalb nicht die Beträge, sondern erstens die Auszahlungsquote von rund 95 % in einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 und zweitens die Bewilligung von zwei Veranstalterinnen. Aus der ersten folgt, dass eine Freiwette ohne Rückfluss des Einsatzes im Erwartungswert nur einen Teil ihres Nennwerts trägt, in der Grössenordnung von vierzig bis sechsundvierzig Prozent. Aus der zweiten folgt, dass es in der Schweiz keinen dritten bewilligten Anbieter gibt, an dem sich etwas ausgleichen liesse.
Wer mit kleinem Budget spielt, für den ändert die Aktionsgutschrift wenig. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, die sofortige Senkung und die Erhöhung nach 72 Stunden gelten unabhängig davon, ob der Einsatz aus einer Aktion stammt oder aus eigener Einzahlung. Das ist die eigentliche Kostenregel: Der Aktionscharakter eines Guthabens verändert keine einzige Limite.
Und die Verrechnungssteuer bleibt für beide Schweizer Häuser irrelevant, für praktisch jeden Leser dieser Seite. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, der Bundesfreibetrag liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man zurückholt, indem man den Gewinn in der Steuererklärung angibt. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Grenze, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Fragen dazu gehören zur kantonalen Steuerverwaltung oder zu einer Steuerberatung.
Ein Hinweis zum Schluss, weil er in keiner Werbung steht: Wer sich oder anderen eine Grenze setzen will, sollte sie zuerst setzen und dann einzahlen. Das Sperrregister ist das wirksamste Werkzeug des Schweizer Systems, und es wirkt drei Monate lang.
Häufige Fragen zu Wettanbietern mit gratis Startguthaben
Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber nur in engen Grenzen. Gratisspielguthaben und Gratiswetten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 BGS; 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Belegt ist eine Aktion mit CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande die Ausnahme?
Weil jede Aktionsgutschrift vorab bewilligt werden muss. Die Aufsicht hat 2025 genau 34 Zustimmungen erteilt, verteilt auf zwei Veranstalterinnen. Dazu kommt, dass ein solches Guthaben nicht auszahlbar ist und die Aktionen deshalb klein bleiben: sieben Aktionsabende mit je 1’000 Stück von CHF 10.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen, oder gilt es nur als Spielguthaben mit Bedingungen?
Es lässt sich nicht auszahlen. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich von der Auszahlung ausgeschlossen, und Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ein Aktionsguthaben bleibt also im Spielerkonto und trägt nur, was daraus erspielt wird.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mit ausbezahlt?
Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, nicht. Gutgeschrieben wird dann nur der Reingewinn, also der Betrag über dem Einsatz, und der Nennwert der Freiwette ist im Erwartungswert deutlich kleiner als die beworbene Summe. Ob der Einsatz zurückfliesst, muss man in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters nachlesen.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die ohne Schweizer Bewilligung mit Gratis-Startguthaben werben?
Nach Artikel 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz; eine ausländische entfaltet hier keine Wirkung. Solche Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS).
Bonus – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
