Die besten Wettanbieter mit Krypto: geprüft, sortiert, und mit dem Preis
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Publikationen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden zugelassenen Veranstalter geprüft.
Wer «Wetten mit Krypto» in eine Suchmaske tippt, sucht meistens zwei Dinge auf einmal: eine schnelle Einzahlung und ein Konto, das niemanden nach dem Ausweis fragt. Das erste ist erhältlich. Das zweite ist der Punkt, an dem die Rechnung beginnt, und die Rechnung geht in der Schweiz fast nie so auf, wie die Werbung auf den ausländischen Seiten es nahelegt.
Denn Sportwetten sind hier kein offener Markt. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) führt Sportwetten als Grossspiel und überlässt sie zwei Veranstaltern: der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die unter dem Namen Sporttip auftritt, und der Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung nach diesem Gesetz gilt nur in der Schweiz.
Diese zwei Namen sind die einzigen, die auf dieser Seite unter «Schweizer Bewilligung» stehen. Alle anderen Angebote, die ein Schweizer Konto mit Krypto-Einzahlung bewerben, sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Sie zu beschreiben und einzuordnen ist erlaubt; für sie zu werben ist strafbar. Genau dazwischen liegt alles, was folgt: was eine Krypto-Einzahlung technisch ist, was die Schweizer Bewilligung tatsächlich kostet, wer sie wem schuldet, und warum die Marge in jeder Quote der eigentliche Preis des Vergnügens ist.
Wie diese Bestenliste zustande kommt: Kriterien, Quoten und die Marge dazwischen
Ein Vergleich von Wettanbietern ist zuerst eine Entscheidung darüber, was gemessen wird. Die üblichen Kacheln auf Vergleichsseiten – Bonusbetrag, Anzahl Zahlungsarten, ein «Testsieger»-Siegel – messen wenig, was ein Konto über ein Jahr hinweg teuer oder günstig macht. Was hier zählt, sind Dinge, die der Anbieter nicht mit einem Marketingwort belegen kann: die Rechtsgrundlage, auf der er Wetten annimmt; die Limiten, die er selbst in seinen Bedingungen setzt; die Bedingungen, unter denen er Auszahlungen freigibt; die Spielerschutzinstrumente, die er anbietet; und der Preis, zu dem er seine Quoten verkauft.
Kriterien jenseits von Bonusbeträgen
Die erste Frage an jeden Anbieter lautet, welches Recht auf ihn Anwendung findet. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist das die Veranstalterbewilligung und die Spielbewilligung nach dem BGS, vergeben für ein Grossspiel, mit der Gespa als Aufsicht. Bei einem ausländischen Anbieter ist es eine Bewilligung irgendeines anderen Staates, die in der Schweiz keinerlei Wirkung entfaltet. In der Schweiz ist die Bewilligungsfrage die Frage, ob Schweizer Recht überhaupt greift.
Die zweite Frage gilt dem Zugang zum Konto. Bei den zugelassenen Veranstaltern ist ein Online-Konto nur für Personen offen, die im jeweiligen Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Dieses Gebiet ist nicht ganzland: Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport bedient Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto führen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto.
Die dritte Frage richtet sich auf das Angebot selbst. Was ein Veranstalter anbieten darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa – der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, und eine Esport-Sektion sucht man auf der Liste ebenfalls vergebens. Wer ein breites Wettprogramm sucht, findet bei einem ausländischen Anbieter mehr Märkte. Das ist ein Kriterium, und es steht hier als solches.
Was die Auszahlungsquote über den Anbieter sagt
Der eigentliche Preis des Wettenstehens steckt in der Quote selbst und wird von keiner Bonusseite ausgewiesen. Bei mehreren Ausgängen eines und desselben Marktes läuft die Sache so: Der Quotenschlüssel ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes, und die Marge ist 100 Prozent minus diesem Schlüssel. Ein Markt mit den Quoten 1.90, 3.50 und 4.20 hat die Kehrwerte 0.5263, 0.2857 und 0.2381, zusammen 1.0501; der Quotenschlüssel liegt bei rund 95,2 Prozent, die Marge bei rund 4,8 Prozent. Das ist die Fassung des Preises, die sich aus den Quoten selbst ausrechnen lässt, ohne dass ein Anbieter sie freiwillig nennt.
Dieser Satz ist keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird, und genau deshalb ist er so wirksam. Er sitzt in jedem einzelnen Ausgang, in der Livewette genauso wie in der Prematch-Wette, und er fällt bei jedem Umlauf an, nicht einmal pro Konto. Ein Spieler, der seine Einsätze hundertmal umsetzt, zahlt den Prozentsatz hundertmal, ohne dass ein Posten auf einem Kontoauszug auftaucht.
Die beiden Schweizer Veranstalter veröffentlichen keine Quotenschlüssel; die Liste der bewilligten Wettarten und die Angabe, dass Gratisspielguthaben der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedarf, sagen über die Höhe der Marge nichts. Wer eine konkrete Quote eines konkreten Marktes sieht, kann die Rechnung selbst anstellen, und sie ist die einzige belastbare Antwort auf die Frage, zu welchem Preis ein Anbieter arbeitet. Alles andere ist Selbstauskunft.
| Brand | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung | keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung | Bewilligung nach dem Recht des Sitzstaates |
Zwei Zeilen in dieser Tabelle nennen dasselbe Gesetzeswerk; das ist keine Doppelung, sondern der Kern der Sache. Mehr als diese zwei Veranstalter sind für Sportwetten in der Schweiz nicht zugelassen, und es gibt keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine weiteren Bewilligungen gibt. Die Gespa veröffentlicht in diesem Bereich nur eines: die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für Schweizer Spielende heisst das: Die Auswahl zwischen zugelassenen Veranstaltern ist eine Auswahl zwischen zwei, und für die meisten Wohnkantone sogar nur zwischen einem. Wer ausserhalb der beiden Vertragsgebiete wohnt, findet auf dem legalen Weg gar kein Online-Konto. Das ist die unbequeme Zahl, die man auf keiner Vergleichsseite findet.
Grundlagen: Wie Krypto-Wetten technisch laufen und was daran ungeprüft bleibt
Ein Krypto-Wettkonto funktioniert technisch anders als ein Bankkonto, und der Unterschied ist der ganze Grund, warum solche Seiten überhaupt existieren. Beträge bewegen sich über eine Blockchain, nicht über ein Institut, das Namen kennt. Für den Nutzer fühlt sich das wie eine Einzahlung an: Adresse kopieren, Betrag senden, Guthaben erscheint. Für die Aufsicht fühlt es sich nach nichts an, weil keine Stelle in diesem Vorgang eine Identität prüft.

Zahlungen ohne Institut
Kryptowerte sind nach der Definition, die die deutsche Aufsicht in ihrem Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft vom 02.03.2020, zuletzt geändert am 25.09.2023, verwendet, unter anderem digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Dieses Merkblatt beschreibt das Kryptoverwahrgeschäft als Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Man kann daraus ablesen, dass ein Kryptobestand rechtlich keinem Bankguthaben gleicht: Es gibt keine Einlagensicherung, keine Kontonummer, keinen institutsgebundenen Auskunftsanspruch.
Steuerlich ist der Anschaffungs- und Verkaufsvorgang selbst in der Schweiz nicht mit Mehrwertsteuer belastet. Der Europäische Gerichtshof hat am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist entschieden, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt. Dass eine Transaktion steuerfrei ist, heisst allerdings nur, dass sie nicht besteuert wird. Es heisst nicht, dass sie anonym ist, und es heisst erst recht nicht, dass die Gegenseite des Geschäfts irgendeine Aufsicht hinter sich hat.
Pseudonymität ist keine Bewilligung
Hier liegt der Denkfehler, den die Werbung hegt und der einem Konto teuer zu stehen kommen kann. Eine Krypto-Einzahlung ist pseudonym, nicht anonym, und die Pseudonymität endet dort, wo der Anbieter eine Auszahlung leisten soll. Der Anbieter weiss bei jeder Adresse, welches Guthaben auf sie eingezahlt wurde; was er nicht weiss, ist, wem die Adresse gehört. Ob er es wissen will, ist eine Geschäftsfrage, und sie wird selten zuungunsten des Kunden entschieden.
Was die Blockchain nicht leistet, ist die Rolle einer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung nach dem BGS regelt, wer Wetten annehmen darf, welche Sportarten und Wettarten zur Verfügung stehen, wie mit Daten umgegangen wird und in welchem Rahmen Ausschüttungen erfolgen. Kein Krypto-Netzwerk regelt einen dieser Punkte. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat, entfaltet auf Schweizer Gebiet keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: nach Art. 130 BGS bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren.
Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Das ist die eine gute Nachricht an dieser Stelle. Die andere Seite derselben Nachricht lautet, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden können, und dass ausserhalb des Schweizer Rahmens kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle besteht. Ausländische Anbieter sind kein rechtsfreier Raum – sie sind ein Raum, in dem ein anderes Recht als das Schweizer gilt und nur selten das eigene.
Der Unterschied zwischen den zwei Schweizer Veranstaltern und einem ausländischen Anbieter ist also nicht «seriös gegen unseriös». Er ist präziser: Auf der einen Seite steht ein enges Angebot mit vollständigem Schweizer Schutz, auf der anderen ein breites Angebot ohne Schweizer Schutz und mit einem Steuerrisiko, das im Abschnitt «Krypto als Einzahlung: Was sie nützt, was sie kostet und was sie nicht ersetzt» behandelt wird. Keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl. Wer das bedenkt, hat den ganzen Vergleich schon halb in der Hand.
Die Rechtslage: Warum Krypto-Wettseiten in der Schweiz keine Bewilligung haben
Man kann diese Frage in einem Satz beantworten: Weil das Gesetz es vorsieht. Der Rest ist Ausführung, und die Ausführung ist wichtig, weil sie erklärt, warum es hier nicht um Geschmack geht, sondern um zwei vollständig verschiedene Regelwerke.

Zwei Veranstalter, geschlossene Liste, kein dritter Anbieter
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist (Art. 3 lit. c und e BGS). Ein Veranstalter braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für jedes einzelne Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese zwei sind Swisslos, das unter dem Namen Sporttip auftritt, und die Loterie Romande, die Jouez Sport betreibt. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, deren Geldspielkonkordat seit dem 1.1.2021 in Kraft ist.
Art. 4 BGS formuliert den Punkt, an dem sich alles entscheidet: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Formalie, sondern eine Absage an den Gedanken, eine ausländische Lizenz könne hier irgendetwas tragen. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat auf Schweizer Gebiet keine Kraft. Das ist auch der Grund, warum sich Sportwetten mit Krypto in der Schweiz rechtlich anders darstellen als in Staaten mit offenem Lizenzmarkt: Es fehlt nicht eine Regelung, es fehlt die Möglichkeit, auf dieser Grundlage überhaupt zugelassen zu werden.
Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Die Nettoerlöse fliessen nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls abgeschlossen geregelt: nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und ist allein die Funktion des jeweiligen Veranstalters. Über Esport lässt sich in diesem Rahmen genau eines sagen: Er steht nicht auf der Gespa-Liste.
Was die Bewilligung den Spielenden kostet
Eine Bewilligung ist kein Gütesiegel, das nichts verlangt. Sie verlangt Identität, Wohnsitz, Listenkonformität und – bei Steuern und Auszahlungen – die eigene Namensführung. Wer das «Verifizierung» nennt und als Ärgernis empfindet, sollte wissen, wofür das Ärgernis steht.
Bei Swisslos wird bei der Online-Registrierung ein Mindestalter von 18 Jahren verlangt sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre steht der Registrierung entgegen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Auszahlungsbetrag geht nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS ebenfalls nicht möglich.
Genau hier zahlt der Spielende den Preis der Bewilligung, und es lohnt sich, ihn auszusprechen: Er zahlt ihn in Nachweisen, in Wartezeit und im Verzicht auf Bequemlichkeit. Dafür erhält er Regeln, die einklagbar sind, ein Verfahren bei Streit, eine Aufsicht über die Auszahlung, und ein Sperrsystem, das über den Anbieter hinausreicht. Wer das eine will, bekommt das andere mitgeliefert. Eine Seite, die mit einem Konto ohne Ausweispflicht wirbt, verkauft die Abwesenheit dieser vier Dinge – als Freiheit.
Wo ausländische Anbieter stehen
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist im Schweizer Recht kein Graubereich, sondern ein Verstoss gegen das Veranstaltungsverbot, und zwar der des Veranstalters, nicht der des Spielers. Das Bundesamt für Justiz hält fest, dass der Spielende nicht bestraft wird. Was bleibt, ist der Verlust von Schutz und Fairplay-Kontrolle, das Risiko der Einziehung von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter, und das Steuerthema.
Dazu gehört der Sperrmechanismus, der in der Schweiz tatsächlich existiert. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Vorgang, für den die Gespa selbst den Ausdruck Domain-Hopping verwendet und für den sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 wird als auf der Liste stehend genannt.
Diese Zahlen sagen etwas Nüchternes über den Mechanismus: Wer eine gesperrte Adresse sucht, findet binnen Stunden eine neue. Die Sperrliste ist ein Aufwand für den Anbieter und ein Hindernis für den Gelegenheitsspieler, sie ist keine Mauer. Bemerkenswert ist an dieser Stelle nur, dass die Schweiz kein Instrument kennt, mit dem Banken oder Kartensysteme Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Der Weg über eine Krypto-Einzahlung umgeht ohnehin jedes Institut, das man hätte anweisen können.
Limiten, Spielsperre und der Teil des Schutzes, der ausserhalb wegfällt
Spielerschutz ist in der Schweiz kein Zusatzangebot, das ein Anbieter mit einem grünen Logo bewirbt. Er steht im Gesetz, und er beginnt mit einer Zahl, die der Spielende selbst setzt.
Limiten, die der Spielende selbst wählt
Der Veranstalter muss von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Limiten kommen also nicht vom Staat, sondern aus einer Eingabe des Kontoinhabers. Bei Swisslos führt das zu einer konkreten Abfrage vor der ersten Sporttip-Teilnahme: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach der gesetzlichen Regelung wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Dass eine Erhöhung nicht sofort greift, ist die wirksamste Einzelheit im ganzen Schutzapparat, und sie ist kein Schikane. Wer nach einer verlorenen Nacht seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage mit dem Gedanken leben, den er in der Nacht hatte. Kein Bonusangebot und keine Freiwette leistet etwas Ähnliches.
Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, sind Produkt- und Wallet-Regeln der einzelnen Veranstalter. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Einsatzlimiten bei Sporttip sind Veranstalterbedingungen und keine Gesetzesnorm. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit grösseren Beträgen arbeiten will, findet hier eine harte Decke; wer mit kleinen Beträgen arbeitet, findet in CHF 1 eine Tür, die ein Krypto-Anbieter in dieser Höhe selten anbietet.
Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die eigentliche Reichweite des Schweizer Schutzes: Die Sperre hängt nicht am Konto, sondern an der Person, und sie endet nicht an der Tür des einen Anbieters.
Es gehört zur Ehrlichkeit dieser Seite, die Grenze der Kontrolle dazuzusagen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt, und an Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Verkaufsstellen als lückenlos kontrolliert darstellt, stellt etwas dar, das die Zahlen nicht hergeben. Online ist das anders geregelt: Minderjährige sind nach Art. 72 BGS nicht zugelassen, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist vorgeschrieben (Art. 47–52 VGS). Von einem Konto ohne Identitätsprüfung sollte man daher genau eines nicht erwarten: dass es ein Minderjähriger nicht anlegt.
Was ausserhalb der Schweizer Kontrollen wegfällt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat kein Sperrregister, keine Aufsicht über die Auszahlung, kein Schweizer Verfahren bei Streit – und keine Stelle, die prüft, ob er selbst das Spiel noch im Griff hat.
Krypto als Einzahlung: Was sie nützt, was sie kostet und was sie nicht ersetzt
Krypto ist beim Wetten ein Zahlungsweg. Es ist kein Regelwerk, keine Bewilligung und kein Spielerschutz, auch wenn manche Seiten das anders darstellen. Wer das auseinanderhält, trifft die Wahl bewusster.
Der praktische Unterschied, administrativ
Wenn Krypto als Zahlungsweg angeboten wird, verschwinden einige Dinge aus dem Vorgang: keine Überweisung auf ein Konto, keine Bank, die einen Namen mit einem Betrag verbindet, keine Wartezeit zwischen zwei Instituten, kein Zurückhalten einer Gutschrift über ein Wochenende. Für Spielende, die ohnehin Kryptobestände halten, ist das ein eigener Vorteil und ein realer.
Der Vorteil endet an einer Stelle, die selten beworben wird. Eine pseudonyme Adresse im Moment der Einzahlung wandert nicht mit dem Guthaben mit. Sobald der Anbieter auszahlen soll, taucht die Frage nach der Person auf – und damit das Verfahren, das man sich hatte sparen wollen. Bei den Schweizer Veranstaltern ist diese Frage nicht verhandelbar: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Inhabers. Genau deshalb zahlen die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter keine Gewinne anonym und nicht in Kryptowährung aus.
Zwei Nebenkosten fallen unabhängig vom Anbieter an. Die eine ist der Kurs: Wer in Krypto ein- und in Krypto auszahlt, hält zwischen den beiden Vorgängen ein Risiko, das nichts mit Sport zu tun hat, und dieses Risiko kann den Gewinn einer Wette in einem Tag auffressen. Die andere ist der Wechselkurs des Anbieters, der in Krypto-Konten typischerweise im Ankauf oder im Verkauf verdient, statt ihn als Gebühr auszuweisen. Beides lässt sich nur kontrollieren, indem man seine Abrechnung liest.
Der volle Preis eines Krypto-Kontos
Ein Konto bei einer ausländischen Krypto-Wettseite kostet nicht dasselbe wie ein Konto bei einem bewilligten Veranstalter, es kostet an anderer Stelle. Drei Posten sollte man vorher durchrechnen.
Der erste Posten ist der Verzicht auf Durchsetzbarkeit. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Aufsicht über Auszahlungen und kein Schweizer Verfahren bei Streit. Der Betrag, der hier auf dem Spiel steht, ist nicht die Gebühr, sondern im schlechtesten Fall das ganze Guthaben.
Der zweite Posten ist die Steuer. Gewinne aus Schweizer Grossspielen, die die ESTV als Sportwetten benennt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert – auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle ist je nach Kanton verschieden; ein einzelner Kantonswert wäre schlicht falsch. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, und zwar unabhängig von der Höhe. Für eine Wette von ein paar hundert Franken macht das keinen grossen Unterschied; für eine Serie von Gewinnen kann es der teuerste Posten des ganzen Kontos sein. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Zu konkreten Fällen hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Der dritte Posten ist die Sperrliste. Wer eine Domain wählt, die die Gespa auf der Ersatzliste führt, findet den Weg binnen Stunden wieder. Dieser Posten ist lästig, nicht teuer.
Ein vierter Posten gehört nicht in diese Rechnung, wird aber gern als solcher verkauft: die «risikofreie» Willkommensprämie. Werbemittel für Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist kein Freibrief für alles, was auf einer ausländischen Seite als «Gratis» erscheint. Betrag und Bedingungen eines Bonus stehen ausschliesslich in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und dieser Satz sollte in keinem Werbeblock für Gratiswetten fehlen.
Der steuerfreie Gewinn unter der Schwelle ist ein echter Vorteil des bewilligten Angebots, und ich halte ihn für den am meisten unterschätzten Punkt dieser ganzen Frage. Die bequemere Krypto-Seite verkauft ihn mit, ohne ihn zu erwähnen.
Die Anbieter, sortiert: zwei Schweizer Bewilligungen, dann die ausländischen Seiten
Zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung stehen vorn, nicht aus nationalem Reflex, sondern weil sie die einzigen sind, die nach Schweizer Recht überhaupt Wetten annehmen dürfen. Alles danach ist eine ausländische Seite, die man in der Schweiz antrifft – beschrieben, mit ihren Bedingungen, ohne Empfehlung. Wer für Geldspiele wirbt, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, macht sich nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar; das Bussenmass reicht nach Art. 131 BGS bis CHF 500’000. Diese Zeile ist keine Formalie, sie erklärt, warum eine solche Seite hier bewertet und nicht beworben wird.
Swisslos Sporttip: die zwei Produkte, die keine Krypto-Einzahlung brauchen
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligungsgrundlage sind eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), die Aufsicht führt die Gespa. Damit steht Swisslos auf der Liste der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt zulässt.
Das Einzugsgebiet ist gross und trotzdem begrenzt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Ein Online-Konto ist nur für Personen offen, die dort wohnhaft sind: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Für das Konto gibt es keine Krypto-Einzahlung, dafür eine Reihe von Regeln, die einem Krypto-Konto fehlen. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit CHF 20 als Mindestbetrag, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay gehört zu den angebotenen Zahlungsarten; bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Auszahlungen gehen innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Der Spielerschutz vor der ersten Teilnahme ist konkret: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu optional eine Einzahlungslimite für je 30 Tage. Eine Selbstsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos und für Liechtenstein.
Auf der Produktseite ist das Angebot eng und tief. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos darf die Limiten jederzeit und ohne Begründung ändern, und eine Wette darüber wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Ein paar Produktdetails lohnen die Kenntnis, weil sie den Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer stornierten Wette ausmachen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Eine Frist, die Geld kostet, steht am Ende: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Fazit. Sporttip ist das Angebot für Spielende, die Genauigkeit über Reichweite stellen. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 und ein Systemwetten-Höchsteinsatz von CHF 10’000 decken ein grosses Spektrum ab, aber die Decke von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette sitzt tief, und die Quote 1.00 im spielentscheidenden Moment ist die unangenehmste Zeile der ganzen Bedingungen. Wer Livewetten und Cash-Out schätzt, findet beides – aber nie zugleich in der Ausführung, die er sich in dem Moment vorstellt.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Gesetz, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und eine der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Ihre Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), mit der Gespa als Aufsicht. Ihr Sportwettenprodukt heisst Jouez Sport.
Das Vertragsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann online teilnehmen; wer in Zürich oder St. Gallen wohnt, kann es nicht. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Diese Zahl ist mehr als eine Randnotiz: Sie beschreibt ein Vertriebsmodell, das stark auf Verkaufsstellen beruht, und Verkaufsstellen sind in der Schweiz ein Ort, an dem die Kontrolle nach den Testkäufen der Gespa von 2025 nur teilweise funktioniert.
Auch hier gibt es keine Krypto-Einzahlung. Konto, Limiten und Auszahlung folgen dem Schweizer Rahmen, den das Geldspielgesetz und die Ausführungsvorschriften setzen: Identitätsprüfung beim Konto, Verlustlimiten mit sofortiger Wirkung bei einer Senkung und einer Sperrfrist bei einer Erhöhung, die Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden ansetzen, sowie das schweizweite Sperrregister bei einer unbefristeten Spielsperre.
Fazit. Jouez Sport ist für Westschweizer Spielende die Alternative, für alle anderen gar keine. Der Preis dieses Kontos ist derselbe wie bei Sporttip – Identität, Wohnsitzprüfung, Verzicht auf Krypto – und der Gegenwert ist derselbe: Schweizer Aufsicht, bewilligte Wettarten, ein Register, das über den Anbieter hinaus wirkt. Wer in Genf wohnt und ein Krypto-Konto bei einer ausländischen Seite führt, tauscht diesen Rahmen gegen ein Zahlungsmittel ein, nicht gegen ein Recht.
Ausländische Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung
Hier steht die Kategorie, in der die Krypto-Einzahlung tatsächlich vorkommt, und hier ist der Name der Kategorie die eigentliche Auskunft. Es handelt sich um Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft.
Was der Spielende verliert, ist präzise benennbar: die Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, den Schweizer Rechtsweg bei einem Streit, das schweizweite Sperrregister, die Liste der bewilligten Wettarten und die Steuerfreiheit unter dem Freibetrag. Was er gewinnt, ist ebenfalls benennbar: ein breiteres Wettprogramm als die geschlossene Gespa-Liste, eine Einzahlung ohne Institut und, bei den entsprechenden Anbietern, ein Konto ohne vorgängige Ausweiskontrolle.
Zu den Limiten, Boni, Auszahlungszeiten und Zahlungsarten einzelner ausländischer Marken steht hier nichts, weil dazu nichts Belastbares vorliegt. Das ist keine Auslassung, sondern die Konsequenz der Rechtslage: Diese Bedingungen stammen von den Anbietern selbst und von keiner Aufsichtsbehörde, die sie gegenprüft. Wer dort spielt, liest die Bedingungen des Anbieters – vollständig, vor der ersten Einzahlung, und mit einem besonderen Blick auf die Regelung, die bei einer Gewinnforderung greift.
Fazit. Diese Gruppe ist ein Zahlungsweg mit einer Rechtsfolge, und die Rechtsfolge ist der Punkt. Für Spielende, die das Konto in erster Linie als schnellen Weg zu einem breiten Wettprogramm sehen, ist das ein bewusst zu tragendes Risiko; für alle anderen ist es der teuerste Teil des Angebots. Ein guter Grund, die Sperrliste der Gespa zu kennen, ist übrigens nicht der Gehorsam: Eine Domain, die morgen nicht mehr erreichbar ist, ist ein Konto, aus dem morgen möglicherweise niemand mehr auszahlt.
Was Schweizer Veranstalter anbieten dürfen und warum das Angebot so schmal aussieht
Wer aus einem Krypto-Wettportal mit hunderten Märkten auf ein Schweizer Wettprogramm wechselt, hat den Eindruck, weniger zu bekommen. Das ist richtig, und es hat einen benennbaren Grund: Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist nicht das Ergebnis eines Angebotsentscheids, sondern einer Erlaubnis.
Die Liste, das Wettprogramm und die Grenzen
Die Gespa führt die Liste in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie auf der Liste aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten stehen nur darauf, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen, und eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht möglich, weil nur Sportereignisse zur Wahl stehen.
Das ist ein schmales Programm, und die Vergleichsseiten der Krypto-Anbieter wissen das auszunutzen. Was dort nicht steht: dass die Grenze nicht an der Kompetenz des Veranstalters liegt, sondern an seiner Bewilligung. Swisslos und die Loterie Romande dürfen nicht mehr anbieten. Wer mehr Märkte will, muss zu jemandem gehen, der der Liste nicht unterworfen ist – und der damit auch keiner Aufsicht über seine Quoten unterworfen ist.
Livewetten sind dabei erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das BGS beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt, was es bei Sporttip ist: eine Funktion mit Bedingungen, mit einem tieferen Betrag als dem möglichen Wettgewinn und ohne Garantie für jeden Markt. Über die Zulässigkeit virtueller Sportarten lässt sich nichts sagen, weil dazu nichts festgehalten ist; zu Esport lässt sich in diesem Rahmen genau eines sagen, nämlich dass er nicht auf der Gespa-Liste steht.
Wie die Auszahlung zustande kommt und was der Wechselkurs daran ändert
Der Weg von Einsatz und Quote zu einem Betrag auf dem Konto ist bei Sporttip ausgeschrieben, und die Rechnung ist unspektakulärer, als viele annehmen. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Ein Beispiel, das nichts vorhersagt und nur die Mechanik zeigt: Eine Kombination aus drei Voraussagen mit den Quoten 1.80, 2.10 und 1.65 ergibt eine Gesamtquote von 1.80 mal 2.10 mal 1.65, also 6’237. Bei einem Einsatz von CHF 20 liegt der rechnerische Gewinnbetrag bei CHF 124.74; nach der Rundung auf 5 Rappen ergibt das CHF 124.70. Wer dieselbe Wette verlieren würde, verliert die CHF 20, und mehr nicht – eine Verlustbegrenzung am Konto ist das nicht, aber es ist der Grund, warum der Mindesteinsatz von CHF 1 für kleine Budgets funktioniert.
Die zweite Frage lautet, was passiert, wenn die Einzahlung in Kryptowährung erfolgt ist. Dann liegt zwischen Einsatz und Auszahlung ein Kursverlauf, den weder der Veranstalter noch die Wette kontrolliert. Wer in Krypto einzahlt, in Franken rechnet und in Krypto auszahlen lässt, hält sein Guthaben in einer zweiten Position, und die kann den Gewinn einer Wette innerhalb weniger Tage verschwinden lassen. In der Schweiz kommt ein Punkt hinzu, den der Schweizer Rahmen gar nicht erst aufkommen lässt: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Inhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Eine anonyme Auszahlung in Krypto existiert im bewilligten Angebot nicht. Wer sie will, muss dorthin gehen, wo es keine Bewilligung gibt – und zahlt dafür den Preis, der im Abschnitt «Krypto als Einzahlung: Was sie nützt, was sie kostet und was sie nicht ersetzt» unter Steuer und Durchsetzbarkeit dargelegt ist.
Ich halte das für einen guten Schluss dieser Prüfung: Die Krypto-Einzahlung ist der günstige Teil. Teuer ist der Rest.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Wettanbieter mit Kryptowährungen in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben?
Nein. Nach dem Geldspielgesetz ist eine Bewilligung nötig, und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar – bis zu drei Jahren, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft.
Warum zahlen lizenzierte Schweizer Veranstalter keine Gewinne anonym oder in Kryptowährung aus?
Weil Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto zulässig sind, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme und Krypto-Auszahlungen sind im bewilligten Angebot nicht vorgesehen. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto im eigenen Namen aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.
Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei der Registrierung, und was schützt sie?
Sie stellt sicher, dass eine Person nur ein Konto führt und dass Minderjährige nicht teilnehmen (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos werden die Angaben aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Geschützt wird auch der Spielende: Sperren und Limiten greifen an der Person, nicht am Konto eines Anbieters.
Wie sind Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten steuerlich zu behandeln?
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei – auf Bundesebene CHF 1’071’000 seit dem 1.1.2026; die kantonale Schwelle ist je nach Kanton verschieden. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, doch die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt solche Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Fragen Sie einen Steuerberater oder Ihre kantonale Steuerverwaltung.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden ausländische Domains blockiert?
Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 steht auf der Liste.
Wie wird aus Einsatz und Quote eine Auszahlung berechnet, und was ändert die Krypto-Einzahlung daran?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; danach folgt die Rundung auf 5 Rappen. An der Rechnung ändert eine Krypto-Einzahlung nichts. Sie ändert den Weg des Geldes: Zwischen Einzahlung und Auszahlung liegt ein Kursverlauf, der den Ertrag einer gewonnenen Wette übersteigen kann.
Zahlungen – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
