Bitcoin als Zahlungsweg bei Sportwetten – was der Ausflug ins Ausland wirklich kostet
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter mit Bitcoin sucht, sucht in Wahrheit nach etwas anderem: nach einem Weg, ohne Ausweis zu spielen. Nur liegt genau dort die Rechnung. Eine Wette in Bitcoin und ohne Identitätsprüfung stammt von einer Seite ohne Schweizer Bewilligung – und mit der Bewilligung fällt in einem Zug weg, was den hiesigen Markt ausmacht: das Sperrregister, die selbst gesetzten Verlustlimiten, der Beschwerdeweg, die Aufsicht. Krypto kann man bei diesen Anbietern meist einzahlen. Nur spielt man dann nach Hausregeln eines Unternehmens, das in der Schweiz nichts darf und hier auch nichts schuldet.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und des Bundesgesetzes über Geldspiele (BGS, SR 935.51) geprüft.
Panorama: was dieser Vergleich einander gegenüberstellt
Zwei Gruppen, und sie lassen sich nicht zusammenlegen. Auf der einen Seite stehen die beiden Organisatoren, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, jede mit ihrem eigenen Vertragsgebiet. Auf der anderen Seite die ausländischen Marken, die ein Schweizer Publikum mit Krypto-Einzahlungen bedienen und dabei ohne jede hiesige Bewilligung arbeiten. Die erste Gruppe ist in der Schweiz erlaubt, aber begrenzt: ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung beim Konto. Die zweite Gruppe kennt solche Grenzen nicht – und kennt deshalb auch den Schutz nicht, der an ihnen hängt.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande; als gemeldete Bewilligung dieselbe interkantonale Grundlage |
| Ausländische Marken mit Krypto-Einzahlung | keine | eine ausländische Bewilligung, etwa nach den Regeln von Curaçao, Malta oder Deutschland |
Was an dieser Aufteilung auffällt: die Spalte mit der Bewilligung hat oben zwei Einträge und unten einen einzigen, der wie ein Eintrag aussieht und keiner ist. Eine ausländische Erlaubnis – egal, welche Behörde sie erteilt hat – hat in der Schweiz keine Wirkung; Artikel 4 BGS bindet die Bewilligung ausdrücklich an das Schweizer Gebiet. Wer also bei einer der unteren Marken einzahlt, tut das nicht in einem Graubereich des Schweizer Rechts, sondern ausserhalb davon.
Nur zwei Organisatoren teilen sich das Land. Swisslos veranstaltet Sporttip in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Onlinekonto bekommt nur, wer in dem jeweiligen Gebiet wohnt – praktisch heisst das: zwei Drittel des Landes spielen bei Swisslos, die Westschweiz bei der Loterie Romande, und wer in Genf sitzt, kann nicht auf das Angebot der Innerschweiz ausweichen, weil es dasselbe ist.
Hier wird nicht empfohlen, ins Ausland zu gehen. Beschrieben wird es, weil Schweizer Spielende diesen Marken begegnen, und bewertet wird es an denselben Massstäben wie alles andere auf dieser Seite. Eines dieser Massstäbe wiegt schwerer als alle anderen: was ein Anbieter zahlt, wenn etwas schiefgeht.
Grundlagen: wie Bitcoin funktioniert und warum das beim Wetten zählt
Ein Betrag, der in Bitcoin bewegt wird, ist keine anonyme Überweisung. Er ist eine öffentlich einsehbare Transaktion, die über Adressen zugeordnet wird, nicht über Namen – was für einen Anbieter, der kein Interesse an einer Ausweiskontrolle hat, praktisch dasselbe ist. Wer bei einem Krypto-Buchmacher einzahlt und wieder abhebt, hinterlässt eine Kette von Transaktionen, die ein hilfsbereiter Datenanalyst mühelos mit einer Adresse verknüpft, sobald an irgendeiner Stelle einmal ein Name auftaucht. Nur interessiert sich in diesem Geschäftsmodell niemand für diesen Namen, solange keine Aufsichtsbehörde danach fragt. Und in der Schweiz gibt es keine Behörde, die bei einem ausländischen Anbieter nachfragen könnte.

Bitcoin selbst entstand am 3. Januar 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock. Das Konzept war zuvor unter dem Pseudonym «Satoshi Nakamoto» veröffentlicht worden; das Whitepaper mit dem Titel «Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System» wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Die Menge ist auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Die Blockbelohnung halbiert sich alle 210’000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block; bis November 2012 lag die Belohnung bei 50 Bitcoin, bis Juli 2016 bei 25, bis Mai 2020 bei 12,5, bis April 2024 bei 6,25, seither bei 3,125 Bitcoin pro Block. Das ist Technikgeschichte, und sie erklärt eine Eigenschaft, die für Wetten unangenehm ist: die Versorgung wächst langsam und sprunghaft, der Preis reagiert darauf heftig.
Wie heftig, zeigt ein Datum aus der Anfangszeit. Am 22. Mai 2010 wechselten zwei Pizzen für 10’000 Bitcoin den Besitzer – der erste Warenaustausch gegen Bitcoin überhaupt. Wer damals aus Nostalgie nicht verkauft hätte, hielte heute einen Betrag, der den Gewinn einer Sportwette weit übersteigen würde. Der Vergleich hat einen Haken, und der ist der Punkt dieses Abschnitts: man weiss es immer erst hinterher.
Steuerlich ist eine Krypto-Währung in der Schweiz kein Sonderfall, solange man sie nur tauscht. Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Das betrifft den Tausch, nicht den Gewinn aus einer Wette – mehr dazu steht im Abschnitt «Steuern: was ein Gewinn aus einer Krypto-Wette kostet», wo es unangenehmer wird.
Grundlagen: Einordnen, was Bitcoin bei lizenzierten Schweizer Wetten ist
Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist Bitcoin kein Zahlungsweg. Punkt. Ein Veranstalter darf Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers leisten, und Kredite an Spielende sind ihm untersagt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht – nicht als seltene Option, nicht als Ausnahme für gute Kunden, sondern überhaupt nicht.
Der Grund liegt nicht in einer technischen Abneigung, sondern in der Bauart des Bewilligungssystems. Ein Spielerkonto ist an eine geprüfte Identität gebunden, an eine Wohnadresse und an ein Bankkonto desselben Namens. Eine Bitcoin-Adresse erfüllt keine dieser drei Bedingungen. Wer also bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt, zahlt in Franken ein und erhält Franken zurück, und der Weg dazwischen ist nachvollziehbar bis zum Kontoauszug.
Für einen Teil der Spielenden ist genau das der Vorteil. Wer eine Wette als Freizeitvergnügen mit einem festgelegten Betrag sieht, gewinnt durch die Namensbindung nichts und verliert nichts. Wer dagegen Diskretion sucht – gegenüber der Familie, dem Arbeitgeber, dem eigenen Vorsatz –, für den ist der bewilligte Markt eine geschlossene Tür, und die Suche beginnt von vorn. Diese Suche endet dann regelmässig bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung, und die Frage, die sich dort stellt, ist nicht, ob Krypto akzeptiert wird. Es ist, was sonst noch weg ist.
Rechtslage: was die Bewilligung ist und was ohne sie fehlt
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Beaufsichtigt wird der Bereich von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 bildet. Nicht zuständig ist die ESBK – die prüft Casinos, und Casino und Sportwette sind zwei getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Verwechselt werden sie oft, und wer aus einer Casino-Auflage eine Auflage für Wetten ableitet, liest die falsche Verordnung.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie «gilt nur in der Schweiz». Genau dieser Satz ist der Angelpunkt der ganzen Krypto-Frage. Eine Erlaubnis aus Curaçao, Malta oder Deutschland – oder aus irgendeinem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt in der Schweiz auch keine längere Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man übersehen hätte: die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Liste unerlaubter Domainen dagegen gibt es, und auf sie komme ich gleich zurück.
Rechtslage: was der Gespa-Katalog erlaubt und was nicht
Die bewilligte Sportwette ist eine geschlossene Veranstaltung. Die Gespa führt eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und nur was dort steht, darf angeboten werden – Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Eckbälle und Karten sucht man in dieser Liste vergebens. E-Sport kommt darin nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Damit lässt sich schlecht werben, und es wird auch nicht damit geworben. Der Reiz ausländischer Krypto-Seiten liegt zu einem guten Teil in Märkten, die hier schlicht nicht angeboten werden dürfen – und in einem Preis, der deshalb anders aussieht. Ob der Preis besser ist, verrät die Quote nicht auf den ersten Blick; sie verrät es erst, wenn man die Auszahlungsquote eines ganzen Marktes ausrechnet.
Eine Krypto-Seite ohne Bewilligung organisiert Sportwetten in der Schweiz übrigens nicht im rechtsfreien Raum, sondern im strafbaren: darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Die Spielenden selbst werden nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Was ihnen blüht, ist weniger spektakulär und trotzdem unangenehm: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Rechtslage: der Verlust von Beschwerdeweg und Aufsicht
Was ein Spielender verliert, wenn er bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, lässt sich in einem Satz sagen und in einem zweiten begründen. Der Satz: es gibt niemanden, bei dem man sich beschweren könnte. Die Begründung: die Gespa beaufsichtigt nur, was eine Schweizer Bewilligung trägt, und eine ausländische Aufsichtsbehörde verfolgt keine Ansprüche eines Schweizer Kontoinhabers gegen einen Anbieter, mit dem sie nichts zu tun hat.
Praktisch heisst das: gestrichener Gewinn, gesperrtes Konto, stornierte Wette, tagelang ausbleibende Auszahlung. Der Wettschein ist ein Vertrag mit einem Unternehmen im Ausland. Wer ihn durchsetzen will, müsste dort klagen, in einer Sprache, die er womöglich nicht spricht, nach einem Recht, das er nicht kennt, bei einem Streitwert, der die Anwaltskosten nicht deckt. Die Auszahlung, die nicht kommt, kostet dann mehr als die Auszahlung selbst.
Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Einzahlungen an solche Anbieter blockieren. Wer eine Krypto-Einzahlung tätigt, sitzt an einem Geldtransfer, den niemand anhalten kann und niemand zurückholen wird. Das ist keine Drohung, sondern die Beschreibung einer Einbahnstrasse – und sie ist bei Bitcoin, anders als bei einer Kreditkartenbelastung, nicht einmal rückbuchbar, wenn das Konto gesperrt wird.
Für die Schweizer Aufsicht ist das kein unbekanntes Problem. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domainen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domainen darauf. Nur ist das ein Katz-und-Maus-Spiel: gesperrte Domainen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend. Eine DNS-Sperre erwischt eine Adresse. Sie erwischt nicht die Marke, die am nächsten Morgen unter einer anderen auftaucht.
Spielerschutz: die Limiten, die es nur mit Bewilligung gibt
Wer ohne Identitätsprüfung spielt, spielt ohne Limiten und ohne Sperren. Das ist der Kern des Problems, und es ist kein Nebenaspekt, sondern die Hauptrechnung dieses ganzen Themas. Verlustgrenzen und das Sperrregister der Schweiz gelten ausschliesslich bei bewilligten Organisatoren. Bei einer ausländischen Krypto-Seite existiert beides für einen Schweizer Spielenden nicht – nicht nur faktisch nicht, sondern auch nicht als Anspruch.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste zu fordern; die Absenkung wirkt sofort, die Erhöhung greift nach Gesetz nach 24 Stunden, und Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese 72 Stunden sind die eigentliche Schutzfunktion. Nicht die Zahl, sondern die Verzögerung: sie legt sich zwischen einen Impuls und seine Ausführung. Wer das Verfahren einmal durchlaufen hat, versteht, warum es so gebaut ist, und warum es bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlt. Dort erhöht man die Limite, indem man nichts tut – es gibt keine.
Bemerkenswert ist ein Vergleich, der gerne übersehen wird: die Limiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Ein festgeschriebener Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Was der Staat beisteuert, ist das Verfahren und die Kontrolle – nicht die Zahl. Wer glaubt, die Schweiz begrenze seine Einsätze auf einen amtlichen Betrag, irrt; was sie tut, ist ihn zu zwingen, sich selbst eine Grenze zu geben, bevor er zum ersten Mal spielt.
Spielerschutz: das Sperrregister und was es wert ist
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben wird. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register erfasst überschuldete oder spielsüchtige Personen und Selbstsperren; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Was das in der Praxis bedeutet, ist die Frage, die sich an einer Krypto-Seite überhaupt nicht stellt. Die Sperre wirkt dort, wo man ohnehin spielt: für die Westschweizer Kantone bei der Loterie Romande, für den Rest bei Swisslos, für Online-Casinos bei wem auch immer. Sie folgt dem Spieler, nicht dem Produkt. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es kein Register, das ihn aufnehmen könnte, und keine Stelle, die eine Aufnahme sofort wirksam machen würde. Eine Selbstsperre wäre dort ein E-Mail an den Kundendienst, und E-Mails sind rückgängig zu machen. Wer aus einem Problem aussteigen will, sollte nicht den Ausstieg bei einem Unternehmen beantragen müssen, das am Weiterspielen verdient.
Ein Wort zu den Verkaufsstellen, weil die Verkaufsstelle gerne als der strengere Kanal gilt. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte dabei an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Fast jeder zweite Testkauf ging durch. Das ist die Zahl, die hinter jeder Formulierung steht, die den Schweizer Schutzweg als lückenlos darstellt. Wer unter 18 ist, ist online ausgeschlossen – an der Verkaufsstelle offenbar oft nicht.
Rutscht ein Spielender ab, gibt es Nummern, die keinen Umweg brauchen: die Fachstelle für Spielsucht in der eigenen Region, die Beratungsstellen der Kantone und die Gespa, die das Sperrregister führt. Wer eine Spielsperre in Erwägung zieht, sollte sie bei einem bewilligten Anbieter beantragen, weil sie dort sofort und landesweit wirkt. Bei einer ausländischen Seite ist der wirksamste Schritt, die Domain auf dem eigenen Gerät zu sperren – nicht dieselbe Wirkung, aber immerhin eine, die man selbst auslöst und selbst nicht zurücknehmen kann, ohne es zu merken.
Spielerschutz: was eine Wette bei einem Anbieter ohne Bewilligung kostet
Die Rechnung dieses Themas ist eine Kostenrechnung ohne Frankenbetrag, und das ist die genaue Form, in der sie ehrlich ist. Nichts von dem, was ein Schaden ist, lässt sich in eine Zahl giessen: was ein gestrichener Gewinn ausmacht, was eine Woche auf die Auszahlung wert ist, was passiert, wenn ein Konto mit vierstelligem Saldo wegen einer angeblichen Regelverletzung schliesst. Aber die Zelle in der Rechnung, in der bei einem bewilligten Anbieter der Schutz steht, ist bei einer Marke ohne Bewilligung leer, und sie ist nicht dekorativ leer, sondern strukturell.
Bei Swisslos enden Streitigkeiten mit einer Instanz, die dafür zuständig ist. Bei einer Marke ohne Bewilligung enden sie dort, wo sie aufhören, nämlich in einem Formular auf einer englischen Website. Das ist der ganze Unterschied, und er ist kein gradueller. Es gibt keine Stufe davon. Ein Kunde ohne Schweizer Wohnsitz, der bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat in dem Moment, in dem er einzahlt, sämtliche Streitbehelfe aus der Hand gegeben.
Wer in dieser Situation Rat sucht und sich nicht an eine ausländische Aufsicht wenden will, dem bleibt nur der Weg über die Gespa beim bewilligten Anbieter oder über eine Beratungsstelle – nicht über die Seite, auf der gespielt wurde.
Krypto und Anonymität: Blockchain, Adressen und der Kurs
Die Blockchain macht Transaktionen öffentlich einsehbar und nur über Adressen zugeordnet. Für Wetten bedeutet das zweierlei, und beide Male ist die übliche Erwartung falsch herum. Erstens: es ist öffentlich, nur nicht personalisiert. Zweitens: es ist nicht rückholbar. Eine Einzahlung, die an die falsche Adresse geht, an die richtige Adresse einer gesperrten Seite oder an eine Adresse, die einem Betrugsangebot gehört, ist verloren – es gibt keine Bank, keine Kartenorganisation und keine Chargeback-Frist, die sie zurückholt. Genau diese Endgültigkeit ist der Grund, warum Krypto als Zahlungsweg bei einem Anbieter ohne Bewilligung doppelt riskant ist: die eine Hälfte des Risikos ist der Anbieter, die andere ist die Transaktion.
Krypto und Anonymität: warum der Kurs mehr bewegt als jede Quote
Der schwankende Bitcoin-Kurs wirkt auf Einsatz und Gewinn und kann beide stärker verändern als die Quote selbst. Wer 100 Franken in Bitcoin umtauscht, einzahlt und nach zehn Minuten eine Wette platziert, deren Ausgang zwei Tage später feststeht, hat nicht eine Wette auf ein Spiel abgeschlossen, sondern zwei: eine auf die Mannschaft und eine auf den Frankenkurs des Bitcoins. Die zweite ist die unbequemere, weil sie sich nicht absichern lässt, indem man den richtigen Markt liest.
Der Mechanismus ist unspektakulär und folgenreich. Der Einsatzbetrag in Franken steht in dem Moment fest, in dem die Wette platziert wird. Bleibt der Gewinn im Konto als Bitcoin liegen, bis der Kurs gefallen ist, ist der Gewinn in Franken geschrumpft – bei einem Verlust verhält es sich spiegelbildlich, ohne dass man davon etwas hätte, weil auch der Einsatz real schon ausgegeben war. Das Konto eines Spielenden in Krypto ist damit keine Wettwährung, sondern eine offene Position auf einen der volatilsten Werte, die es gibt.
Hier liegt der stärkste Einwand gegen die ganze Idee, gegen den Kurs zu wetten, ohne es zu merken. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter wird in Franken abgerechnet: der Einsatz ist der Einsatz, der Gewinn ist der Gewinn, und die Auszahlung kommt auf ein Konto in Franken. Die Wetten selbst sind deshalb nicht weniger riskant – eine Quote bleibt eine Wette –, aber das Risiko ist auf das Spiel begrenzt und nicht auf ein zweites Instrument, das man nicht im Griff hat. Wer die Wahl hat, sollte wissen, dass er bei der Krypto-Variante etwas mitwettet, das nicht auf dem Wettschein steht.
Die zwei bewilligten Organisatoren: Swisslos Sporttip
Swisslos betreibt Sporttip, und die veranstaltende Gesellschaft ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; im Verhör der Behörden heisst das nicht «Lizenz», sondern Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. Das Vertragsgebiet für Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto – nicht als Kontingent, sondern grundsätzlich.
Für die Online-Registrierung gelten drei harte Bedingungen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, und keine bestehende Spielsperre. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer sich über die Ausweispflicht geärgert hat – und dazu gehört fast jeder einmal –, erhält hier den Gegenwert geliefert: ein Konto, das nur ihm gehört, und eine Kontosperre, die nicht durch eine zweite Registrierung umgangen werden kann.
Swisslos Sporttip: Limiten, Quoten und Wettarten im Detail
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der letzte Halbsatz ist wichtiger, als er klingt: die Limite ist keine Empfehlung, sie ist eine Wand. Es gibt keine Kulanz und auch niemanden, den man anrufen könnte.
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 – und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Ereignis setzt, während es gerade entschieden wird, verliert seinen Einsatz also nicht, aber er gewinnt auch nichts, und die Entscheidung darüber liegt nicht bei ihm. Das ist die strengste Einzelregel im ganzen Regelwerk von Sporttip, und wer viel live spielt, sollte sie kennen, bevor sie ihn trifft.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball also 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel erklärt, warum eine Wette auf den Sieger in einem Cup-Spiel nach 90 Minuten vorbei sein kann, während danach noch eine Stunde gespielt wird. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Spielende hat dann nichts verloren und einen Abend Arbeit.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Regel, die einem am selben Wochenende zwei ganz verschiedene Dinge antun kann: eine Einzelwette reisst die ganze Kombination nicht mit, sie wird zu einem Faktor von 1, und die restlichen Voraussagen laufen weiter.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist ein Beispiel dafür, was Quotenangaben verschweigen: die letzte Rundung fällt nicht gross aus, aber sie fällt immer zu Gunsten des Veranstalters. Bei einer Wette mit 2.10 auf 100 Franken ergibt sich ein Rückzahlungsbetrag von 210 Franken und ein Nettogewinn von 110 Franken; die Rundung auf 5 Rappen ist hier ohne Wirkung, bei krummen Kombinationsquoten aber nicht immer.
Die Spielenden müssen vor der ersten Teilnahme ihre Verlustlimiten setzen – die Einzelheiten dazu stehen im Abschnitt «Spielerschutz: die Limiten, die es nur mit Bewilligung gibt». Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist keine Petitesse: es ist die Regel, die den Sport sauber hält, und sie ist genau die Art von Kontrolle, die es bei einem Anbieter mit Ausweispflicht gibt und bei einem anonymen nicht.
Zwei Produkte fehlen und beide sind der Rede wert. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das Wort «Boost» klingt nach geschenktem Geld; die Bedingung «mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» sorgt dafür, dass das Geschenk an eine Kombination gebunden ist, die man vorher auch ohne den Bonus gespielt hätte – sonst spielt man eine Kombination, die man nicht wollte, wegen eines Zuschlags von 5 % auf den Nettogewinn.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Cash-Out als Absicherung versteht, versteht ihn richtig, und wer ihn als Trick versteht, verliert dabei. Der Betrag liegt systematisch unter dem, was die Wette bei Ausgang einbrächte – deshalb ist er überhaupt möglich.
Fazit Swisslos Sporttip: Hier steht die einzige Wette, bei der ein Schweizer Spielender Anspruch auf Schweizer Schutz hat, und die Kehrseite heisst Geschlossenheit – CHF 1’000 pro Einzelwette, CHF 10’000 pro Systemwette, ein Katalog erlaubter Wettarten und ein Konto nur mit Wohnsitz im Vertragsgebiet. Für den Normalspieler mit einem Budget von wenigen hundert Franken im Monat ist keine dieser Grenzen spürbar, und der entscheidende Vorteil liegt nicht in einem Produkt, sondern in der Existenz von Limiten und einer Sperre, die sich nicht per E-Mail aufheben lässt. Wo die Grenze wirklich weh tut, ist eine andere Stelle: der Verkaufsstellenkanal, in dem 2025 in 47,5 % aller Testkäufe an einen Minderjährigen verkauft wurde.
Die zwei bewilligten Organisatoren: Loterie Romande Jouez Sport
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und hält als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne bereit. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos – eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa –, aber das Vertragsgebiet ist ein anderes, und das bestimmt, wer dort überhaupt ein Konto bekommt: wer in einem der sechs Kantone wohnt.
Was hier interessiert, ist nicht die Grösse, sondern die Verteilung. Zwei öffentlich-rechtlich organisierte Anbieter teilen das Land, keiner konkurriert mit dem anderen um Kunden, und keiner kann dem anderen eine Wette wegnehmen. Wer in Genf wohnt, spielt bei der Loterie Romande oder gar nicht im bewilligten Markt; wer in Zürich wohnt, bei Swisslos. Diese Aufteilung erklärt, warum es im Schweizer Markt auch keine Quotenschlacht gibt: bei zwei territorial getrennten Anbietern fehlt der Wettbewerb, der Quoten nach oben treibt, und die Folge sind Quoten, die an der Verkaufsstelle und online dieselben sind.
Das ist kein Vorwurf an die Anbieter, die genau das tun, was die Kantone ihnen aufgetragen haben. Es ist der Preis des Modells, und er ist der Grund, aus dem ein Teil der Spielenden überhaupt nach Krypto-Seiten Ausschau hält. Man muss den Mechanismus benennen, um zu verstehen, warum die Suche so häufig dort endet, wo sie endet.
Fazit Loterie Romande Jouez Sport: Wer im Westen wohnt, hat mit Jouez Sport dasselbe bewilligte Angebot wie die Deutschschweiz mit Sporttip, nur unter anderem Namen und ohne irgendeinen Vorteil im Vergleich – zwei Monopole erzeugen keinen, und die territoriale Schranke tut ein Übriges. Der echte Unterschied liegt nicht in der Marke, sondern im Verkaufsstellennetz: mit 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen ist der Zugang zur Westschweizer Sportwette körperlich nah und online trotzdem identisch abgerechnet. Wer aus den vierzehn übrigen Kantonen kommt, findet hier ohnehin kein Konto.
Angebote ohne Schweizer Bewilligung: was auf Krypto-Seiten tatsächlich ankommt
Jetzt zu dem, wonach gesucht wird. Diese Marken sind der Grund, warum es diese Seite gibt – und die Gruppe, bei der die Angaben am dünnsten sind, denn je weniger ein Anbieter über sich regeln lässt, desto weniger liegt über ihn auf dem Tisch. Was sich sagen lässt, ist strukturell und trifft auf alle zu, die Swiss Spielenden Krypto-Einzahlungen anbieten.
Keine von ihnen trägt eine Schweizer Bewilligung. Damit fehlen ihnen nicht zwei Extras, sondern zwei Fundamentteile: eine Schweizer Aufsicht, die über die Einhaltung ihrer eigenen Regeln wacht, und der Zugang zum Sperrregister, also die Möglichkeit, einen Spielenden landesweit und sofort auszuschliessen. Wer dort spielt, spielt ohne die Sicherung, die in der Schweiz das ganze System trägt.
Eine zweite Eigenheit ist die Beständigkeit der Adresse. Domainen ohne Schweizer Bewilligung wandern. Gesperrte Domainen werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und nennt bet365 als auf der Sperrliste stehend. Für einen Spielenden heisst das, dass die Marke, deren Bedingungen er heute liest, dieselbe Bedingungen in einem Jahr nicht mehr haben muss, weil er sie dann unter einer Adresse liest, die es heute nicht gibt. Ein Konto, dessen Regeln sich mit der Domain ändern, ist schwer zu planen.
Es sei an dieser Stelle auf eine Unterscheidung Wert gelegt, die in Diskussionen gerne eingeebnet wird. Eine Marke mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland ist nicht von einem schweizerischen Verbrechen umgeben, sondern einfach jenseits der Schweizer Zuständigkeit. Nur ist der Unterschied für den, der seine Auszahlung nicht erhält, ohne Belang. Ein Recht, das man nicht durchsetzen kann, ist keine Beruhigung.
Wer sich mit einer solchen Marke befasst, sollte drei Dinge in deren eigenen Bedingungen nachlesen und keines davon auf dieser Seite: die Bearbeitungszeit einer Auszahlung und deren Obergrenze, die Bedingungen, unter denen das Konto gesperrt werden kann, und ob das Unternehmen für Streitigkeiten einen Sitz an einem Ort nennt, an dem ein Schweizer Spieler überhaupt klagen könnte.
Was eine Wette überhaupt zurückzahlt: Auszahlungsquote und Marge
Eine Quote ist ein Preis, und in jedem Preis steckt der Anteil des Verkäufers. Die Kennzahl dafür heisst Auszahlungsquote, im Markt auch Quotenschlüssel genannt, und sie sagt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt insgesamt zurückzahlt: die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes ergibt den Kehrwert, und die Marge ist der Rest bis 100 %. Es gibt dafür kein Schweizer Gesetz – die Auszahlungsquote ist eine Marktgrösse, keine Vorschrift.
Das ist die Zahl, die man bräuchte, um die ausländischen Krypto-Seiten gegen die Schweizer Bewilligung zu stellen, und sie liegt für die wenigsten Angebote vor. Wer die Auszahlungsquote eines Marktes kennt, kennt den Preis; für die hier beschriebenen Krypto-Seiten gibt es zurzeit keine belastbare Angabe, und deshalb steht hier keine. Für die Schweizer Angebote von Swisslos und der Loterie Romande gibt es ebenso wenig eine, was in diesem Fall mehr über die Berichterstattung sagt als über die Quoten.
Was den Vergleich trotzdem lehrreich macht, ist ein anderer Umstand: der Preis ist das einzige Kriterium, bei dem eine Krypto-Seite überhaupt gewinnen könnte. Sie gewinnt nicht beim Schutz – den hat sie nicht. Sie gewinnt nicht beim Wettangebot – eine Schweizer Bewilligung zieht jedem Anbieter hier einen Katalog erlaubter Wettarten. Was bleibt, ist die Quote und die Bequemlichkeit, und beide sollte man gegen die Marge stellen, nicht gegen die Werbung.
In der Praxis geht das so: man vergleicht dieselbe Wette auf dasselbe Ereignis bei zwei Anbietern. Hat ein Markt drei Ausgänge mit den Quoten 2.00, 3.50 und 4.20, wird aus dem vollen Ergebnis über alle drei Ausgänge eine Summe der Kehrwerte. Die Summe selbst steht nicht auf dem Wettschein, und deshalb ist die Quote kein Preis, den man sieht, sondern einer, den man rechnen muss. Der schweizerische Markt liefert bei dieser Rechnung nichts Ungewöhnliches, was eine bewilligte Veranstaltung mit zwei Anbietern und ohne Quotenwettbewerb erklären kann.
Wer die Auszahlungsquote eines Marktes selbst prüfen will, addiert die Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes und liest das Ergebnis als Aussage darüber, wieviel einheitlich gesetzter Umsatz zurückkommt. Das lässt sich einmal pro Wette und Markt tun, und danach kennt man den Preis. Einzelne Quoten jedenfalls sind nie über die Schweizer Organisatoren veröffentlicht worden, und dabei bleibt es hier: was nicht vorliegt, wird nicht behauptet.
Steuern: was ein Gewinn aus einer Krypto-Wette kostet
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – Sportwetten eingeschlossen – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Wer darüber kommt, für den behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt. Diese Schwelle liegt so hoch, dass praktisch jeder Spielende darunter bleibt: kein Prozent Einkommenssteuer auf einem normalen Wettgewinn und keine Verrechnungssteuer.
Wer bei Swisslos Sporttip oder bei Jouez Sport gewinnt, kann also den Steuerfreibetrag im Regelfall vergessen. Gewinne aus ausländischen Anbietern dagegen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil kein inländischer Veranstalter sie einbehält – dafür fehlt die einbehaltene Steuer nicht in einem Vakuum. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständiges steuerbares Einkommen. Je nach Kanton sieht die Praxis anders aus. Ein pauschales «im Ausland ist es steuerfrei» ist deshalb falsch, und wer bei einer Krypto-Seite spielt, findet diesen Punkt in keiner Antwort des Kundendienstes. Der Rat an dieser Stelle ist eine Selbstverständlichkeit: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Der dritte Punkt auf dieser Rechnung wird gerne übergangen. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer die Rechnung aufstellt, ESG-Recht oder eine Sportwettenabgabe auf Einsätze anzunehmen, rechnet mit einer Zahl, die es nicht gibt.
Was eine Krypto-Wette in der Schweiz konkret kostet
Ich stelle die Rechnung jetzt einfach hin, weil sie den ganzen Vergleich entscheidet. Von den beiden bewilligten Anbietern abgesehen ist jede Sportwette in Bitcoin eine Wette ohne Verlustlimite, ohne Sperrregister, ohne Beschwerdeweg und ohne Aufsicht – vier Zellen, die in der Bilanz leer stehen. Der Einsatz dagegen steht voll auf dem Wettschein. Was fehlt, ist nicht ein Anteil am Schutz, sondern der Schutz als Ganzes.
Die vier Zellen haben einen gemeinsamen Wert: der Spielende hat in der Schweiz niemanden, an den er sich wenden könnte. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es eine Aufsicht, ein Register, ein Verfahren und selbstgesetzte Limiten, die eingehalten werden, weil eine Aufsichtsbehörde hinsieht. Bei einer Marke ohne Bewilligung gibt es all das nicht, und die Existenz eines Notarztes in zwei Kantonen ändert daran nichts.
Was man mit den vier Zellen machen kann, ist nüchtern: die Limiten sind nicht nur eine Pflicht, sondern ein Instrument. Wer vor der ersten Wette eine Verlustlimite von 50 Franken pro Woche setzt, hat etwas, das er bei einer Krypto-Seite nicht hätte, auch nicht gegen Geld. Für einen Spielenden mit einem begrenzten Budget ist das der eigentliche Wert des bewilligten Marktes, und er ist grösser als der Unterschied zwischen zwei Quoten, den man selbst bei sehr scharfer Rechnung kaum greifen kann.
Wer trotzdem im Ausland spielt, sollte die Rechnung mit offenen Augen machen und mindestens die Auszahlung vorab verlangen, bevor der Gewinn zur Einzahlung zurückfliesst – nicht weil das sicher ist, sondern weil es zeigt, ob die Seite überhaupt auszahlt. Das ist eine Prüfung, die man vor dem Einsatz machen kann und nicht danach, und sie kostet nichts ausser der Zeit, die man investiert, bevor man Geld schickt.
Das Bitcoin-Netzwerk und die Schweizer Regeln: was tatsächlich zusammengehört
Die Suche nach Bitcoin und Sportwetten verbindet zwei Dinge, die in der Schweiz nur lose zusammenpassen. Bitcoin ist eine Kryptowährung mit begrenzter Menge und stark schwankendem Kurs und bei lizenzierten Schweizer Sportwetten kein Zahlungsweg. Das ist die kürzeste Fassung des Ergebnisses, und beide Hälften sind wichtig: das Krypto-Netzwerk arbeitet nach eigenen Regeln, und der Schweizer Sportwettenmarkt nach seinen.
Was in der Schweiz reguliert wird, ist nicht die Zahlungsmethode, sondern die Veranstaltung, und die Bewilligung ist strikt territorial. Von aussen betrachtet sieht das nach einem Anachronismus aus. Von innen betrachtet ist es die Bedingung dafür, dass es ein Sperrregister gibt, das über alle bewilligten Anbieter hinweg funktioniert – und dieses Register ist der Preis, den die Schweiz für die Beschränkung zahlt, aber auch ihr Ertrag. Wer die zwei bewilligten Anbieter als Mangel sieht, sollte den Tausch benennen, um den es geht: weniger Auswahl, mehr Auffangnetz.
Aus Sicht des Spielenden bleibt ein Satz, der die ganze Seite trägt. Wer in Bitcoin wettet, wettet auf zwei Dinge gleichzeitig: den Ausgang des Spiels und das Funktionieren eines Unternehmens, das in der Schweiz nichts darf und hier niemandem Rechenschaft schuldet. Die erste Wette kann man gewinnen. Bei der zweiten steht es nicht in seiner Hand.
Häufige Fragen
Dürfen Schweizer Anbieter Gewinne in Bitcoin auszahlen?
Nein. In der bewilligten Schweizer Sportwette werden Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers geleistet, und Kredite an Spielende sind dem Veranstalter untersagt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht. Wer Franken gewinnt, erhält Franken zurück, und das absichtlich: die Namensbindung ist die Voraussetzung dafür, dass eine Kontosperre überhaupt möglich ist.
Welche Folgen hat eine Wette bei einer Seite ohne Schweizer Bewilligung für Spielende?
Der Spielende selbst wird nach Auffassung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Verloren gehen ihm Schutz, Beschwerdeweg und Aufsicht: keine Spielsperre, keine Verlustlimite, keine Aufsichtsbehörde, die eine Auszahlung durchsetzt. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Anbieter begeht eine Straftat – bis zu drei Jahre, gewerbsmässig bis zu fünf.
Was ist ein Wettanbieter ohne Verifizierung, und was geht ohne Identitätsprüfung verloren?
Damit ist eine ausländische Seite gemeint, die ein Konto ohne geprüfte Identität eröffnet. Verloren gehen die drei Elemente, die an eine geprüfte Identität geknüpft sind: das Sperrregister, das nur mit einem zuordenbaren Konto wirkt, die selbst gesetzten Verlustlimiten und der Anspruch auf eine Auszahlung, den man vor einem Gericht durchsetzen könnte – mit einer Person, die keinem Konto zuzuordnen ist.
Wie wirkt sich der schwankende Bitcoin-Kurs auf Einsatz und Gewinn aus?
Er kann beide stärker verändern als die Quote. Der Einsatz steht in Franken fest, sobald die Wette platziert ist. Bleibt der Gewinn als Bitcoin auf dem Konto liegen, bis der Kurs gefallen ist, ist der Frankenwert des Gewinns geschrumpft – und bei einem Steigen des Kurses wächst er, ohne dass man das gewollt hätte. Man wettet unbemerkt eine zweite Position mit.
Wie werden Gewinne aus ausländischen Wetten steuerlich behandelt, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil in der Schweiz niemand sie einbehält. Ob sie steuerbares Einkommen sind, beurteilen die Kantone unterschiedlich: die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. «Je nach Kanton» heisst also, dass es keine einheitliche Antwort gibt. Fragen Sie eine Steuerverwaltung.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für Krypto-Wettseiten?
Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domainen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domainen darauf. Gesperrte Domainen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiel und bet365 als auf der Liste stehend. Eine Sperre trifft eine Adresse, nicht dauerhaft die Marke – und die bewilligten Schweizer Anbieter sind von ihr nicht betroffen.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
