Squash wetten in der Schweiz – zwischen Bewilligung, Gespa-Liste und grauem Markt
Ladevorgang...
Wer in der Schweiz online auf Squash setzen will, trifft auf eine Lage, die auf den ersten Blick
übersichtlich wirkt und beim zweiten Blick eng wird. Sportwetten sind hier ein Grossspiel unter dem
Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Alles andere
spielt sich ausserhalb des Bewilligungsrahmens ab, mit den Folgen, die das für Geld, Auszahlung und
Rechtsschutz hat.
Dieser Text sortiert die Wege: was Squash als Wettsport überhaupt ist, welche Märkte die bewilligten
Veranstalter führen dürfen, wie aus einem Preis eine Quote und aus einer Quote eine Marge wird, und
welcher der zehn hier betrachteten Anbieter zu welcher Art von Spielendem passt.
Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden anhand der Gespa als
Aufsichtsbehörde und der veröffentlichten Teilnahmebedingungen der Veranstalter geprüft.
Grundlagen: Squash als Wettsport und was die Schweizer Veranstalter daraus machen
Squash ist schnell, laut und in der Schweiz überraschend verbreitet – als Wettmarkt ist es trotzdem
eine Nische. Das liegt nicht an der Sportart, sondern an der Struktur des Angebots. Ein
Squash-Match dauert je nach Satzmodus dreissig bis siebzig Minuten, die Zahl der Wettbewerbe in
einem Jahr ist klein, und die Aufmerksamkeit der breiten Wettöffentlichkeit konzentriert sich auf
wenige Ligen. Wer eine Quote stellen will, braucht Informationen über beide Spieler, und genau diese
Informationen sind bei einem Nischensport dünn. Ein Buchmacher, der eine Quote auf ein
PSA-Turnier der ersten Runde stellt, arbeitet mit weniger Vergleichsdaten als bei einem
Fussballspiel der Super League. Das schlägt sich nicht zwingend in der Marge nieder – es schlägt
sich darin nieder, wie schnell eine Quote sich bewegt und wie tief die Limiten liegen.
Für die Schweiz kommt eine zweite Eigenheit dazu: das Angebot ist nicht das Ergebnis eines
Wettbewerbs zwischen vielen Buchmachern, sondern das Ergebnis einer Liste. Erlaubt sind Sportwetten
nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern, und deren Wettprogramm richtet sich nach der
Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ob Squash darin steht, ist keine
Frage des Geschmacks, sondern eine Frage der Aufnahme in diese Liste. Wer heute ein Squash-Wettprogramm
sucht, prüft also zuerst, ob die Sportart im Programm des Veranstalters überhaupt auftaucht – und
nicht, welcher Anbieter die besten Squash-Quoten hat.
Ein dritter Punkt gehört zur Einordnung, weil er in Wettforen regelmässig falsch herum erzählt wird:
die Nische ist kein Versteck. Genau weil Squash wenig Volumen hat, sind die Preise weniger
hart umkämpft als im Fussball, und ein Markt mit zwei Ausgängen kann eine Marge tragen, die im
Fussball als unattraktiv gelten würde. Wer hier mitspielt, spielt gegen einen dünneren Preis.
Ob die Veranstalter Märkte zu Squash führen, ergibt sich aus ihrem jeweiligen Wettprogramm; ein
Anspruch auf eine bestimmte Sportart lässt sich aus der Bewilligung nicht ableiten. Die Bewilligung
erlaubt das Angebot, sie garantiert es nicht.
Rechtslage: wer wetten darf, was gewettet werden darf – und was ein fehlender Sitz kostet
Die Rechtslage ist kurz und klar, wenn man sie von der richtigen Stelle aus liest. Online-Sportwetten
sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3
lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz
in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die
ESBK; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer eine Bewilligung erhält, braucht zweierlei: eine
Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der
Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. In der
Deutschschweiz, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein ist das Swisslos mit dem Produkt Sporttip,
in der Westschweiz die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos ist in Basel domiziliert und
veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame
Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Loterie Romande betreibt Jouez Sport
für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Liste
weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht
stattdessen die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.
Wer überhaupt ein Konto eröffnen kann
Bevor über Quoten gesprochen wird, steht eine Hürde, die viele Beschreibungen aus dem Ausland
überspringen. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der
Praxis zusätzlich Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos heisst das
mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf
keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus
dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist keine Formalie, sondern die eigentliche Weiche dieses Themas. Ein in Genf wohnhafter Spielender
kommt an Swisslos nicht heran, weil Genf zum Gebiet der Loterie Romande gehört; wer in Zürich lebt,
findet umgekehrt kein Konto bei Jouez Sport. Die beiden bewilligten Wege schliessen sich also
gegenseitig aus – nicht durch eine Regel über Sportarten, sondern durch eine Regel über Kantone.
Eine geschlossene Liste statt eines offenen Programms
Was gewettet werden darf, ist gesetzlich abgeschlossen und nicht Verhandlungssache. Erlaubt sind
Wetten auf Sportwettkämpfe; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Massgeblich
ist die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026;
Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Ihre Feinheiten entscheiden über ganze Marktbereiche: Qualifikationsrunden
nur, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten
nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest
entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht,
ebenso wenig ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind
ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine
entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Eine
Statistik darüber, wie viele Squash-Märkte im Live-Bereich tatsächlich stehen, führt niemand – sie
hängt am einzelnen Turnier.
Spielerschutz: Limiten, die der Spielende sich selbst setzt
Der Schweizer Weg zum Schutz setzt nicht beim Staat an, sondern beim Konto. Der Veranstalter muss
vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, pro Woche oder pro
Monat verlangen (Art. 87 VGS) – die Limite ist also nicht behördlich verordnet, sondern von der
Person selbst gewählt. Switzerland kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze;
wer anderes liest, liest über eine Regelung aus einem anderen Land.

Die konkrete Ausgestaltung steht in den Teilnahmebedingungen. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip
müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und
CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Unterschied zwischen Senken und Erhöhen ist die wichtigste Zahl in diesem Abschnitt. Wer im
Ärger über drei verlorene Wetten die Limite hochsetzen will, muss es am nächsten Tag immer noch
wollen; die drei Tage sind eine eingebaute Pause, die den Impuls von der Ausführung trennt. Das
BGS verlangt für die Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen
Bedingungen 72 Stunden an.
Spielsperre: das Register, das auch vor dem Casino nicht haltmacht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung
vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und
gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine
freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer
Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden
(Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne
(Art. 45 BGS).
Dieses Register ist die stärkste Konsequenz des bewilligten Weges – und die einzige Stelle, an der
Werbung und Wirklichkeit des Schweizer Marktes auseinanderlaufen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe
durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine
minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regelung pauschal als strenger und sicherer
beschreibt als jede Alternative, übersieht diesen Befund. Sie ist lückenlos auf dem Papier und
lückenhaft an der Theke.
Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte
Wettseiten sperren. Diese Erwartung hält sich hartnäckig und trifft nicht zu. Auf der Stufe der
Veranstalter gelten dagegen klare Regeln: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto
ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredite an
Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im
bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.
Vergleich: die zehn Anbieter nach Bewilligung, Programm und Kosten
Zehn Namen stehen hier nebeneinander, und sie gehören in zwei Gruppen, die nichts miteinander zu tun
haben. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die anderen acht tragen keine
Schweizer Bewilligung und sind hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen – bewertet nach
denselben Kriterien, aber ohne jede Gleichsetzung.
Die folgende Einordnung nennt für jeden Anbieter den Bewilligungsstatus und, soweit eine Angabe
vorliegt, die angegebene Zulassung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Angegebene Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Swisslos, Basel; Produkt Sporttip, veranstaltet gestützt auf IKV vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine hier gültige Lizenz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine hier gültige Lizenz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Zulassung |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Zulassung |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Zulassung |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Zulassung |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine Angabe bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die zweite Spalte ist die einzige, die wirklich unterscheidet, und sie ist bei acht von zehn Zeilen
identisch. Das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: eine ausländische Bewilligung – ob
Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Deshalb trägt die
dritte Spalte bei diesen Anbietern keine Information, die ein Spielender verwenden könnte. Sie zeigt
nur, worauf sich ein Anbieter beruft, wenn er sich erklären muss.
Was eine Quote aus einem Zwei-Weg-Markt macht
Bevor über einzelne Anbieter geurteilt wird, gehört die Rechnung auf den Tisch, an der sich jede
Sportwette entscheidet. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen – bei Squash ist das der Normalfall:
Sieger oder Verlierer, kein Unentschieden – und beide Seiten stehen bei einer Quote von 1.90. Das ist
ein Rechenbeispiel, kein Angebot eines Veranstalters.
Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge ist
der Rest: rund 5 %. Genau das ist der Preis, der in jeder einzelnen Quote steckt, bevor ein Spielender
überhaupt auf den Knopf drückt. Bei zwei Ausgängen heisst eine Marge von 5 %, dass von jedem
eingesetzten Franken etwa fünf Rappen nicht in die Auszahlung wandern, sondern beim Veranstalter
bleiben. So erklären sich die 95 %: sie sind derselbe Sachverhalt von der anderen Seite gelesen.
Die Zahl ist als Band zu verstehen, nicht als fester Wert. Sie hängt an der Sportart, an der Zahl der
Ausgänge, am Wettbewerb und nicht zuletzt daran, wie viel Volumen ein Wettender auf der anderen Seite
vermutet. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen und zwei Quoten von 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %;
ruckt eine der beiden Quoten auf 1.85 und die andere auf 1.95, steigt sie deutlich über 5 %. Bei drei
Ausgängen wie im 1X2-Fussball sehen die Zahlen anders aus, und bei einem Nischensport wie Squash ist
das Band breiter, weil die Vergleichsdaten dünner sind. Wer eine Quote liest, liest immer ein Urteil
über die Wahrscheinlichkeit mit – und eine Gebühr, die nicht danebensteht.
Die Gegenprobe gehört dazu: Einsatz mal Quote ergibt den Gewinnbetrag. Bei einem Einsatz von CHF 10
auf eine Quote von 1.90 sind das CHF 19.00, also CHF 9.00 Reingewinn. Bei einer Kombiwette
multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Und bei Swisslos wird der Gewinnbetrag zuerst
auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Rundungsregel,
die in der Praxis ein paar Rappen kostet und in der Theorie keiner Seite nützt.
Bewilligter Weg oder ausländische Seite: was die Wahl jeweils kostet
Wer in der Schweiz auf Squash setzen will, hat drei Ausgänge, und keiner davon ist bequem.
Der erste ist der bewilligte Weg über Swisslos oder die Loterie Romande. Er liefert vollen
Schweizer Schutz, ein Spielerkonto mit geprüfter Identität, Auszahlung nur auf ein Konto in eigenem
Namen, den Eintrag in ein Sperrregister, das auch vor dem Casino gilt, und steuerfreie Gewinne bis
zu einem Schwellenwert. Er liefert im Gegenzug ein enges Angebot: zwei Veranstalter, eine
geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung.
Und – für dieses Thema der entscheidende Punkt – kein Recht darauf, dass Squash überhaupt im
Programm steht.
Wer nicht im richtigen Kanton wohnt, kommt an den anderen der beiden Veranstalter nicht heran. Das
ist die härteste Kante des bewilligten Weges: er ist nicht schlecht, er ist nur nicht überall
zugänglich.
Die zweite Option ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Sie liefert Zugang und
meist ein breiteres Programm. Sie liefert aber auch: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an
das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz. Wer dort spielt, spielt nach den Regeln
des Anbieters, und das in einem Bereich, in dem das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer
Bewilligung strafbar ist – für den Anbieter. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe,
bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber
Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Und es gibt die dritte Kante, die selten genannt wird: Schweizer Telecom-Anbieter sperren
ausländische Domains per DNS auf Grundlage der Sperrliste, die die Gespa veröffentlicht
(Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains
werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und hat dabei unter
anderem Interwetten und Bet-at-Home genannt sowie bet365 als auf der Liste stehend. Der Weg ist also
nicht dauerhaft versperrt und nicht dauerhaft offen, und wer ihn geht, geht ihn mit einem wechselnden
Adressbuch.
Die ehrliche Zusammenfassung: der bewilligte Weg ist nicht per Definition der bessere und der
ausländische nicht per Definition der schlechtere. Sie sind verschieden in dem, was sie garantieren.
Der eine garantiert Rechtsschutz und begrenzt das Angebot. Der andere öffnet das Angebot und lässt
den Rechtsschutz weg. Wer Squash im Programm sucht, findet ihn wahrscheinlich eher auf der zweiten
Seite – und zahlt dafür mit jedem der Punkte, die oben stehen.
Die Veranstalter und Anbieter im Einzelnen
Zehn Namen, zehn Urteile. Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für dieses Thema, nicht einer
Rangliste nach Werbeversprechen.
Swisslos Sporttip: der bewilligte Standardweg für die Deutschschweiz
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV vom
- Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Massstab, den dieser Anbieter
setzt, ist die Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht, damit
einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG,
UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bleibt
draussen – das ist die eine Schranke, die keine Quote der Welt aufwiegt.
Bei den Einsätzen ist Sporttip für kleine Budgets gebaut und für grosse langweilig. Der Mindesteinsatz
für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder
Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten
jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer
mit CHF 25 pro Woche spielt, merkt von der Obergrenze nichts. Wer einen grösseren Betrag auf ein
einzelnes Match setzen will, findet hier eine Wand, und zwar eine, die sich bewegen kann.
Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer
an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – für den Squash-Spieler, der
auf sein eigenes Turnier setzen möchte, ist das die Endstation.
Beim Geld gibt es wenig zu klagen und einiges zu beachten. Spielguthaben lässt sich per
Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in
30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben
CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die
Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen: innerhalb von 365 Tagen
zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder
Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung
erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut;
Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das
Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Der dritte gebührenfreie Bezug ist der Punkt, an dem ich am längsten hängen geblieben bin. Zweimal
im Jahr kostet das Auszahlen nichts, danach kann ein Prozentbetrag anfallen – bei einem Guthaben von
CHF 1’000 sind das CHF 30. Wer seinen Squash-Gewinn regelmässig nach jedem Turnier abräumt statt
zweimal im Jahr, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer das Geld ohnehin liegen lässt, merkt nichts davon.
Zum Wettprogramm gehören Funktionen, die man bei einem staatlichen Anbieter nicht erwartet. Der
Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen
mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei
sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung
limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage;
Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen
angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung
limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. «Boost» klingt nach einem Geschenk, ist aber eine
Aktion mit einer Bedingung, einem Einsatzdeckel und einem Verfallsdatum – eine Erhöhung, die man
genau einmal verwenden kann, ist keine dauerhaft bessere Quote, sondern ein Rabatt auf eine einzige
Wette.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur
bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out
lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der
Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der
Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer sich einen Notausgang
wünscht, bekommt einen – zu einem Preis, der nicht vorher feststeht.
Bei den Regeln lohnt ein Blick auf drei Punkte, die bei Squash wirklich greifen können. Erstens: bei
Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach
dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in
spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos
Wetten mit Quote 1.00 werten. Zweitens: voneinander abhängige Wettereignisse derselben
Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich
eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig
erklären und den Einsatz zurückerstatten. Drittens: wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert
48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden
zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Urteil. Sporttip ist der einzige Weg in der Deutschschweiz, auf dem ein Squash-Gewinn steuerfrei
bleibt, ein Rechtsschutz besteht und die Auszahlung auf ein Konto in eigenem Namen geht. Das ist
weniger ein Lob für die Quoten als für die Struktur. Die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette
setzen dem Setzen eine Decke, die man vorher kennen sollte, und die 72-Stunden-Regel bei der Erhöhung
der Verlustlimite ist unbequem für genau die Person, für die sie gedacht ist.
Der Weg lohnt sich für alle, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und
Zugang zu einem geregelten, besteuerten und rechtlich angebundenen Angebot einer echten Squash-Quote
vorziehen – auch wenn dieses Angebot zuerst überzeugt werden muss, dass Squash überhaupt dazugehört.
Die Zahlen zur Ausschüttung zeigen, wohin der Rest fliesst: Swisslos verteilte für 2025 einen
Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die
Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den
Sportwetten stammten CHF 109 Mio. gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein so verteilter Erlös ist kein
Argument für eine Wette und auch kein Argument dagegen. Er erklärt nur, warum es hier keinen dritten
Veranstalter geben wird.
Loterie Romande Jouez Sport: das gleiche Bewilligungssystem, andere Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt,
Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in
1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die
rechtliche Grundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS
unter Gespa-Aufsicht, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung.
Wer das liest, erwartet einen Zwilling. Das ist er nicht ganz. Die beiden Veranstalter teilen die
Bewilligungsart, die Aufsicht und die Grundlogik – und sie teilen sich das Land. 2’350 Verkaufsstellen
in sechs Kantonen sind eine Vertriebsdichte, von der ausländische Seiten träumen und die für einen
Online-Zugang wenig bedeutet. Sie erzählt aber etwas über die Rolle dieses Veranstalters: er ist im
Alltag der Westschweiz präsent, an der Kasse im Kiosk wie im Browser. Wer in einem der sechs Kantone
wohnt, hat damit den einzigen Weg mit Schweizer Bewilligung, den sein Wohnort zulässt. Für einen
Squash-Markt ist das eine schmale Auswahl: ein einzelner Veranstalter, ein einzelnes Wettprogramm,
eine geschlossene Liste.
Das Kontingent der Gratisspiele ist ebenfalls eine Kleinigkeit von Interesse: die Gespa erteilte 2025
24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Genehmigung ist die Voraussetzung für
jedes Gratisspiel oder Gratisguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS), und der Umfang der Aktionen ist damit
nicht Sache des Marketings, sondern der Aufsichtsbehörde. Wer auf Aktionsjagd ist, findet hier ein
Tempo, das sich nicht am Wettbewerb orientiert.
Urteil. Jouez Sport ist kein Freund der schnellen Aktionen, und das ist die aussagekräftigste
Eigenschaft dieses Angebots. Es ist ein solides, im Alltag der Westschweizer Kantone verankertes
Vertriebsnetz, und für Squash gilt hier dasselbe wie bei Swisslos: die Bewilligung erlaubt, das
Programm entscheidet. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat genau
einen bewilligten Ort für seine Wette. Das ist die Realität dieses Themas.
22Bet: breites Programm, keine Schweizer Bewilligung
22Bet ist einer der acht hier gelisteten Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die
Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung – bei
22Bet ist keine Angabe bekannt – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht angeschlossen
ist auch das Schweizer Sperrregister, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht; die Domains können
auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Der Reiz solcher Seiten ist bekannt und er ist real: ein Programm, das sich nicht an eine Liste hält,
undameist mehr Sportarten, darunter eben auch die Nischen. Der Preis ist ebenfalls bekannt und wird
selten so deutlich benannt: wer hier gewinnt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner für die
Auszahlung. Der Punkt, der regelmässig übersehen wird, ist die Steuer. Gewinne aus ausländischen
Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau
behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von
der Höhe. Wer in diesem Kanton wohnt, hat bei einem Gewinn auf einer ausländischen Seite also nicht
nur den Anbieter, sondern auch das Steueramt auf der Liste.
Urteil. Für Spielende, die eine möglichst breite Palette an Squash-Turnieren suchen und bereit
sind, dafür ein ganzes Sicherungssystem aufzugeben, ist das eine bewusste Tauschhandlung. Wer im
richtigen Kanton wohnt, findet dieselbe Nische im bewilligten Programm – ohne Bewilligung ist hier
alles, was bleibt.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Angabe zu einer Zulassung, die
in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein
Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden; blockierte Adressen
werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Für dieses Thema ist die Bewilligungslage die ganze Information, die eine Bewertung tragen kann. Ob
und welche Squash-Märkte geführt werden, lässt sich nicht Projektion der Bewilligungslage ableiten –
es steht in jedem Fall im Wettprogramm des Anbieters nachzusehen, nicht in einem Vergleichstext. Was
sich sagen lässt: eine Seite, die in der Schweiz nicht veranstalten darf, wird an dieser Stelle auch
nicht zur besseren Wahl, wenn sie zufällig einen Squash-Markt führt.
Urteil. Wer den bewilligten Weg verlässt, tauscht Rechtsschutz und Registeranbindung gegen
Freiheit im Programm. Diesen Tausch nimmt man bewusst vor – oder gar nicht.
1xBet
1xBet ist eine der bekannteren Adressen unter den ausländischen Seiten, und die Bekanntheit ändert
nichts an der Rechtslage: keine Schweizer Bewilligung, keine hier anerkannte Zulassung
(Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf
die Sperrliste kommen und per DNS gesperrt werden. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer
Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS) – für den Anbieter, nicht für den Spielenden; dessen Einsätze
und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Die Bekanntheit einer Marke ist kein Qualitätsmerkmal und schon gar kein Schweizer Merkmal. Wer eine
Seite nach ihrem Namen auswählt, wählt nach dem einzigen Kriterium, das über ihre Zulässigkeit in
diesem Land nichts sagt. Diesen Satz würde ich jedem mitgeben, der sich über ein Squash-Angebot
informiert.
Urteil. Die Bewilligungslage lässt keinen Spielraum für eine günstigere Bewertung; wo keine
Schweizer Bewilligung steht, steht auch keine Schweizer Absicherung.
myBet
Bei myBet liegt der Fall wie bei den übrigen sechs ausländischen Anbietern: keine Schweizer
Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Lizenz, keine Verbindung
zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Für einen Spielenden ist der relevante Unterschied zwischen diesen Seiten nicht ihre Zahl, sondern
die Frage, was er im Streitfall in der Hand hat. Bei einem bewilligten Veranstalter ist das ein
geregeltes Verfahren, eine Adresse und eine Aufsicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist es das,
was dessen eigene Bedingungen vorsehen – und die Bedingungen liest man erst, wenn man sie braucht.
Urteil. Wer den Weg der ausländischen Seite wählt, sollte ihn wegen des Programms wählen und
nicht wegen eines Gefühls von Bewilligung, das keine Grundlage hat.
Pribet
Pribet reiht sich in dieselbe Gruppe ein: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Zulassung mit Wirkung in
der Schweiz (Art. 4 BGS), ohne Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine DNS-Sperre
über die Sperrliste ist möglich.
Was auf diesen Seiten zu finden ist, ist ein Wettprogramm, das die geschlossene Gespa-Liste nicht
kennt. Für Squash kann das der Unterschied zwischen einem Markt und keinem Markt sein – die
entscheidende Frage dieses Themas. Der Preis dafür steht weiterhin in der Bewilligungslage und nicht
im Programm.
Urteil. Das Programm kann reicher sein, die Absicherung ist es nicht. Wer sucht und wer sich
absichern will, muss beides getrennt entscheiden.
Funbet
Funbet trägt keine Schweizer Bewilligung; eine Angabe zu einer Zulassung ist nicht bekannt und hätte
in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer
Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann gesperrt werden.
Ein Punkt, der für alle acht ausländischen Anbieter gilt und hier seinen Platz hat: Wer dort spielt,
sollte sein Guthaben nicht als Ersparnis betrachten. Die Schweizer Regelung, dass Auszahlungen nur
auf ein Konto in eigenem Namen gehen (Art. 50 Abs. 2 VGS), ist ein Schutz, den eine Seite ohne
Bewilligung nicht schuldet.
Urteil. Die Nische bleibt die Nische; nur die Adresse wechselt, und mit ihr verschwindet die
Absicherung.
Boomerang Bet: keine Schweizer Bewilligung
Auch Boomerang Bet ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt: keine Zulassung mit Wirkung in der
Schweiz (Art. 4 BGS), keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die
Sperrliste und DNS-Sperre.
Für Spielende, die vor allem Squash suchen, ist die entscheidende Frage nicht, welche Seite am
lautesten wirbt, sondern welche Bedingungen sie stellt, wenn es um Auszahlung und Streit geht. Diese
Frage lässt sich bei jeder Seite anhand ihrer eigenen Bedingungen beantworten – und die Antwort
lohnt die Lektüre vor der ersten Wette und nicht danach.
Urteil. Wer die ausländische Adresse wählt, wählt ein Programm und übernimmt das Risiko selbst;
das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Wechsels.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Roobet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab: keine Zulassung mit
Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer
Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Sperre möglich.
Die Zusammenfassung dieser Gruppe fällt nüchtern aus. Acht Namen, eine Bewilligungslage, kein
einziger davon mit Schweizer Aufsicht. Der Grund, warum sie trotzdem hier stehen, ist Transparenz:
Schweizer Spielende begegnen ihnen, und die Bewertung nach denselben Kriterien ist das Mindeste, was
ein Vergleich schuldet. Das Ergebnis ist für alle acht dasselbe, weil die entscheidende Zeile in
allen acht Fällen gleich ist.
Urteil. Der bewilligte Weg kennt nur zwei Adressen, und beide sind bekannt. Wer eine dritte
wählt, sollte wissen, was er dafür aufgibt – nicht nur, was er dafür bekommt.
Was von diesen zehn Namen hängen bleibt
Zwei Anbieter dürfen veranstalten, acht nicht, und die acht sind untereinander in der Bewilligungslage
nicht unterscheidbar. Genau deshalb ist die Bewilligung in diesem Thema die einzige Zeile, die eine
Rundschau tragen kann, ohne sich in Programmdetails zu verlieren, die stündlich wechseln. Für
Squash heisst das: erst prüfen, ob der Weg bewilligt ist und ob der eigene Wohnkanton ihn öffnet,
dann prüfen, ob das Programm die Sportart führt. Wer das in dieser Reihenfolge macht, spart sich die
Enttäuschung, in einem ansonsten guten Angebot keinen einzigen Squash-Markt zu finden.
Was bei Swisslos hinter der Quote steht
Die bewilligten Veranstalter ziehen nicht nur eine Grenze um das Angebot, sie füllen es mit
Regeln, die für Squash relevant sind. Vier davon verdienen einen eigenen Blick, weil sie den Wert
einer Wette verändern.
Der Steuerfreibetrag gilt für Gewinne aus Schweizer Grossspielen. Sie sind bis zu einem Betrag pro
einzelnen Gewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert – bundesrechtlich ab
CHF 1’071’000 seit 1.1.2026, im Vorjahr CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab,
also «je nach Kanton». Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer
ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen
durchschnittlichen Wettenden liegt diese Grenze jenseits dessen, was eine Sportwette je abwirft: auf
dem Gewinn einer Wette, die über die Theke geht, liegt weder Einkommenssteuer noch
Verrechnungssteuer. Eine Wettssteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Allgemeine Information:
für den eigenen Fall Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Sporttip-Wetten lassen sich online über Sporttip oder die Sporttip App für iOS und Android
abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle
gespielt werden. Der Weg über den Kiosk verschwindet hier nicht, er wird digital verlängert.
Der Gewinn verfällt, wenn er nicht geltend gemacht wird: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von
26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung beansprucht werden, verfallen
zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen
per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind lang, bis man die Bekanntmachung verpasst
und den Quittungszettel verlegt hat. Der Verfall ist keine Strafe für Nachlässigkeit, er ist eine
Frist.
Und die Werbung selbst ist geregelt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich
nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für Spiele, die in der
Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu
CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige
Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Für dieses Thema heisst das: die Beschreibung eines
ausländischen Angebots ist erlaubt, seine Bewerbung nicht. Ein Hinweis, der in dieser Form selten
ausgesprochen wird und für jeden gilt, der über Wetten schreibt.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf in der Schweiz überhaupt online auf Squash gewettet werden – und bei wem?
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die
Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und
Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und
Jura. Ein Konto braucht Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.
Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Schweiz sind eine geschlossene Liste; ihre Fassung vom
10.09.2026 gilt. Die Liste ist eng gefasst: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind,
Frauenwettbewerbe nur mit Eintrag, Ranglistenwetten nur unter Bedingungen. Corner- und Kartenmärkte
erscheinen nicht, ein Esport-Bereich ebenfalls nicht.
Wie entsteht aus einem Squash-Match eine Quote, und was bedeutet die Marge?
Die Quote spiegelt eine geschätzte Wahrscheinlichkeit. Aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes
ergibt sich die Auszahlungsquote; die Marge ist ihr Rest. Bei zwei Ausgängen mit je 1.90 liegt sie
bei rund 5 %, und diese Gebühr steckt in jedem Preis, ohne dass sie danebensteht.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der
Einzelquoten. CHF 10 auf 1.90 ergeben CHF 19.00, davon CHF 9.00 Reingewinn. Bei Swisslos wird der
Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.
Warum ist auch bei Squash kein Wetttipp sicher, und wie begründet man eine Einschätzung?
Niemand kennt den Ausgang eines Matches, und eine Quote ist eine Schätzung, keine Zusage. Eine
begründete Einschätzung nennt Form, Ranglistenposition, Spielweise und Turnierumstände und endet
trotzdem bei einer Wahrscheinlichkeit. Wer eine sichere Wette verspricht, kennt den Ausgang nicht.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer
Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst
nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen.
Was am Ende des Vergleichs steht
Zwei Wege stehen einem in der Schweiz auf ein Squash-Match offen, und sie lassen sich nicht
verbinden. Der bewilligte Weg führt über Swisslos oder die Loterie Romande, je nach Wohnkanton, und
er liefert Rechtsschutz, Sperrregister, steuerfreie Gewinne und ein Auszahlungskonto in eigenem
Namen. Der andere Weg führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und er liefert Zugang und
Programm, dafür nichts von alldem.
Wer in einem der Swisslos-Kantone wohnt, hat den bewilligten Weg in Reichweite und sollte ihn
zuerst prüfen, bevor er sich über Squash-Märkte im Ausland informiert. Wer in der Westschweiz wohnt,
tut dasselbe mit Jouez Sport. Wer nicht im richtigen Gebiet wohnt oder dort keinen Squash-Markt
findet, kennt nun den Preis der Alternative – und kann ihn in seine Entscheidung einrechnen, statt
ihn zu übersehen.
Die Marge von rund 5 % bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von 1.90 gilt überall, im
bewilligten Angebot wie ausserhalb. Sie ist der unspektakulärste Teil dieses Themas und der einzige,
den ein Spielender nicht verhandeln kann. Ob Squash im Programm steht, kann er prüfen. Ob die Quote
fair ist, kann er nachrechnen. Was er nicht nachrechnen kann, ist die Frage, ob die Seite, auf der
er setzt, ihm im Streitfall überhaupt antworten muss.
Sportarten – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
