Online Regionalliga Wetten Schweiz – der ehrliche Blick auf Quoten, Margen und Anbieter

Updated Oktober 2026
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Ein kleiner Fussballplatz mit einfacher Holztribüne und Rasenstreifen am Rand einer Ortschaft, im Hintergrund ein bewaldeter Hügel im Abendlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungs- und Rechtsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa und die Spielregeln der Schweizer Veranstalter geprüft.

In der Fussball-Regionalliga spielen je Staffel 18 bis 20 Mannschaften.

Wer in der Schweiz auf die deutsche Regionalliga wetten will, landet zuerst bei einer Frage, die keine Werbeseite freiwillig beantwortet: Gibt es das Ereignis überhaupt in einem Programm, das ich hier nutzen darf? Die Antwort hängt an zwei Bedingungen, und beide sind keine Formalie. Erstens dürfen hierzulande nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Zweitens entscheidet eine behördliche Liste, welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt Gegenstand einer Wette sein dürfen. Steht eine vierthöchste ausländische Liga nicht darauf, hilft auch die schönste Quote nichts. Der Rest dieser Seite handelt davon, was ein Wettschein auf ein Regionalliga-Spiel tatsächlich kostet – an Marge, an Limiten, an Bedingungen und an Zeit.

Die geprüften Wettanbieter für die Schweiz im Vergleich

Zehn Namen tauchen auf, wenn jemand nach Regionalliga-Wetten in der Schweiz sucht. Zwei davon dürfen das hier, acht nicht. Diese Tabelle ordnet ein, bevor auch nur eine Quote diskutiert wird.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
bet365 keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldet: Tobique, Kanada, ohne Wirkung in der Schweiz
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
ZotaBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte mit der Bewilligung ist ungewöhnlich einförmig, und genau das ist die Aussage. Acht Zeilen tragen denselben Eintrag, weil das Geldspielgesetz die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt hat – es gibt keine weiteren zugelassenen Buchmacher, die man hier eintragen könnte. Die Gespa führt keine Liste zusätzlicher Bewilligter, weil es keine gibt; sie führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.

Was die Tabelle nicht zeigt: Preis, Programm und Auszahlungsweg. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind diese Punkte in ihren eigenen Spielregeln nachlesbar, bei den anderen hängt alles an Bedingungen, die kein Schweizer Recht und keine Schweizer Aufsicht einhegt. Das ist die Einordnung, die zählt: Nicht «erlaubt oder verboten» entscheidet über den Wert eines Angebots, sondern ob hinter einem Guthaben eine Aufsicht, ein Register und ein Rechtsweg stehen.

Verglichen wird hier nach drei Dingen, und keines davon ist die Höhe eines versprochenen Gewinns. Erstens das Wettprogramm, das ein Anbieter wirklich führt. Zweitens die Limiten und die Regeln, die an eine Wette geknüpft sind. Drittens der Weg, auf dem Geld zurückkommt, samt den Fristen, die dabei greifen. Wer nach der grössten Zahl sucht, findet sie auf jeder Werbeseite. Wer nach der Zahl sucht, die übrig bleibt, liest die Bedingungen.

Grundlagen: Staffeln, Aufstieg und was eine Regionalliga-Quote aussagt

Die deutsche Fussball-Regionalliga ist die vierthöchste Spielklasse im Männerfussball und teilt sich in fünf eingleisige Staffeln: Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern. In jeder Staffel spielen 18 bis 20 Mannschaften. Das ist der Rahmen, in dem sich ein Wettschein auf ein Regionalliga-Spiel bewegt – fünf getrennte Ligen, die im Programm eines Veranstalters als fünf verschiedene Wettbewerbe erscheinen.

Ein abgenutzter Fussball liegt auf einem Kiesweg neben dem Eingang eines Vereinsplatzes, Laub liegt auf dem Boden.
Die erste Saison der Fussball-Regionalliga war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09.

Auf- und Abstieg sind seit 2019 so geregelt, dass die Meister von drei Staffeln direkt in die 3. Liga aufsteigen, während die beiden übrigen Staffelmeister in einem Playoff den vierten Aufsteiger ausspielen. Für einen Wettenden heisst das: Der Ausgang einer Staffel entscheidet nicht nur über eine Trophäe, sondern über einen zweiten, terminlich ungewissen Wettbewerb danach. Zur Saison 2012/13 wechselte die Hauptverantwortlichkeit für die Liga vom DFB zu fünf Ligaverbänden. Die erste Saison war 1963; ihre heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09.

Diese Verschiebung ist keine Fussnote. Fünf Verbände bedeuten fünf Ansprechpartner, fünf Spielpläne und fünf Meldewege. Wer eine Begegnung im Programm sucht, sucht sie in einer von fünf Strukturen, und die Staffelbezeichnung ist der einzige zuverlässige Weg, sie zu finden – «Regionalliga» allein führt zu nichts.

Der Quotenschlüssel als Rechensache des Veranstalters

Der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt. Er beträgt eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten im selben Markt. Die Marge ist 100 Prozent minus diesem Anteil.

Ein Beispiel macht das sichtbar. Angenommen, ein 1X2-Markt stünde bei 2.10, 3.40 und 3.60 – eine erfundene Konstellation, kein zitiertes Angebot. Die drei Kehrwerte sind 0.4762, 0.2941 und 0.2778. Ihre Summe liegt bei 1.0481, der Auszahlungsanteil also bei etwa 95,4 Prozent und die Marge damit bei rund 4,6 Prozent. Der Betrag ist eine Bandbreite und keine feste Grösse: Er gilt für genau diese drei Quoten, und schon eine um zwei Zehntel verschobene Quote verändert ihn. Als Orientierung taugt er trotzdem. Von jedem Franken, der in einen solchen Markt fliesst, kommen im Mittel etwas mehr als 95 Rappen als Gewinne zurück – nicht bei jedem einzelnen Wettschein, sondern über die Gesamtheit der Einsätze.

Ob die Marge auf ein Regionalliga-Spiel höher liegt als in einem Erstliga-Markt, lässt sich hier nicht sagen; Quoten für ein konkretes Regionalliga-Ereignis sind in dieser Übersicht nicht erfasst. Wer es wissen will, rechnet an einem einzigen Markt nach: die Kehrwerte der drei Quoten addieren, den Wert ins Verhältnis zu eins setzen. Dafür genügt ein Taschenrechner und ein Blick ins Programm.

Im Vergleich der beiden Gruppen fällt die Kostenfrage unterschiedlich aus. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es keinen Einzahlungszwang und keine Umsatzbedingung, die man erst abarbeiten müsste, bevor Geld zurückkommt – nur einen Mindesteinsatz und die Marge, die im Preis steckt. Bei den ausländischen Anbietern, die keine Schweizer Bewilligung halten, ist der Einsatzpfad kürzer und offener; dafür steht bei einem Streit kein Schweizer Aufsichtsorgan und kein Register hinter der Forderung. Diese Verschiebung – weniger Preisbindung gegen weniger Rückhalt – ist der eigentliche Vergleich, nicht die Rangfolge der Namen.

Die Rechtslage in der Schweiz: ein Grossspiel, zwei Veranstalter, eine Liste

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht die ESBK wacht darüber – die ist für die Casinos zuständig. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein Bahnsteig mit leeren Bänken an einem Regionalbahnhof am Morgen, ein Zug fährt in der Ferne ein.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos veranstaltet sein Wettangebot unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; der Sitz der Genossenschaft ist Basel. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) – für 2025 verteilte Swisslos CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Der Vertragsbereich entscheidet darüber, welches Konto überhaupt möglich ist. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer im Kanton Waadt wohnt, kommt an ein Sporttip-Konto nicht heran, und wer im Kanton Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf

Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste führt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Dass E-Sport in der Liste nicht vorkommt, ist der ganze Befund – nicht mehr und nicht weniger. Über die Zulässigkeit virtueller Sportarten ist nichts festgestellt, dazu steht hier nichts. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Damit ist die Frage aus der Einleitung beantwortet, und sie ist unbequemer, als sie klingt. Ein ausländischer Buchmacher darf eine Regionalliga-Partie anbieten, auch wenn sie in der Gespa-Liste fehlt – er untersteht Schweizer Recht nicht. Ein Schweizer Veranstalter darf es nicht. Für den Wettenden heisst das: Je exotischer die Liga, desto eher findet er sie auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung und desto weniger wahrscheinlich im Schweizer Programm. Das ist eine strukturelle Folge der geschlossenen Liste, keine Panne.

Wie sich ein Ereignis in der Liste prüfen lässt

Die Liste ist öffentlich, sie trägt ein Versionsdatum, und der Weg dorthin führt über die Aufsichtsbehörde, nicht über eine Werbeseite. Wer wissen will, ob eine bestimmte Regionalliga-Staffel als Ereignis für Schweizer Wetten in Frage kommt, sucht die Wettbewerbsbezeichnung in der aktuellen Fassung der Liste. Fehlt sie, ist die Frage für die Schweiz entschieden, unabhängig davon, was ein ausländisches Programm zeigt.

Der zweite Schritt betrifft das eigene Konto: Der Veranstalter führt das konkrete Ereignis nur dann im Wettprogramm, wenn er es anbieten will und darf. Die Gespa-Liste ist die Erlaubnis, nicht die Zusage. Zwischen «zugelassen» und «im Programm» liegt eine Entscheidung des Veranstalters, und die kann sich von Woche zu Woche ändern. Wer auf ein bestimmtes Spiel setzen will, prüft beides: erst die Liste, dann das Programm.

Eine Bemerkung zu den Angeboten ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; Einzahlungen und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste der Gespa nennt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und führt bet365 auf der Liste. Das ist ein Nebenaspekt der Rechtslage, aber einer mit Kosten: Wer sein Konto bei einem Anbieter führt, dessen Domain regelmässig wechselt, muss jedes Mal selbst herausfinden, unter welcher Adresse er sein Guthaben noch erreicht. Der Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel steht Art. 74 Abs. 3 BGS entgegen und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet; deshalb beschreibt und bewertet diese Seite die ausländischen Anbieter, ohne für sie zu werben.

Spielerschutz: Limiten, Spielsperre und der Preis schlecht einschätzbarer Quoten

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Mechanismus ist der Kern der Sache: Der Schutz liegt darin, dass die Verschärfung sofort wirkt und die Lockerung drei Tage braucht. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Spielerschutz, nicht die Zahl daneben. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat – die Veranstalter müssen Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Eine Erhöhung dauert von Gesetzes wegen 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Einzahlungen ohne Schweizer Nullsummenspiel

Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze. Wer eine Werbeseite mit einer solchen Zahl sieht, sieht eine Regel eines Anbieters, nicht die eines Staates.

Was es gibt, ist die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS): der Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, beides erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie einer verbreiteten Annahme widerspricht. Der Schutz an der Verkaufsstelle ist nicht lückenlos, und wer sich auf ihn verlässt, verlässt sich auf eine Praxis, die regelmässig versagt.

Warum das gerade bei unterklassigem Fussball zählt, ergibt sich aus der Marge. Wo Daten dünner sind, sind Quoten schwerer zu lesen, und wer sie nicht einordnen kann, wettet häufiger auf Gefühl. Die Limiten und die Spielsperre greifen bei jeder Wette, auch bei einer auf die Regionalliga – das ist der Punkt, an dem der Schutz unabhängig davon gilt, wie gut sich ein Markt einschätzen lässt.

Ein Hinweis zur Registrierung, weil er den Zugang begrenzt: Wer ein Sporttip-Konto eröffnen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Wem das zu viele Hürden sind, dem ist auch nicht zu helfen – ohne diese Prüfungen gäbe es weder das Register noch die Sperre.

Bei den ausländischen Anbietern fehlt der Anschluss an dieses Register: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Spielsperre, die dort greifen würde. Das ist keine Drohkulisse, sondern eine Beschreibung des Aufbaus. Wer dort spielt, verzichtet auf das Instrument, das hier den Zugang schliesst, wenn er ihn schliessen lassen will.

Spielbetrieb und Staffeln: was im Regionalliga-Programm tatsächlich landet

Ein Regionalliga-Wettbewerb ist kein einzelner Wettbewerb, sondern fünf. Nord, Nordost, West, Südwest und Bayern spielen je eigene Meisterschaften mit 18 bis 20 Mannschaften pro Staffel. Die Südwest-Staffel, die Nordost-Staffel und die Bayern-Staffel haben unterschiedliche Teilnehmerfelder, unterschiedliche Reisewege und unterschiedliche Aufstiegswege – im Wettprogramm sind es getrennte Wettbewerbe mit getrennten Quoten.

Die Aufstiegsregelung seit 2019 bestimmt, wann eine Staffel überhaupt zählt. Die Meister von drei Staffeln steigen direkt auf; die beiden übrigen Staffelmeister spielen in einem Playoff den vierten Aufsteiger aus. Für eine Wette auf den Staffelsieg ist damit die Frage «Meister oder Aufsteiger» nicht dasselbe. Ein Staffeltitel kann in einem Playoff enden, das der Meister verliert.

Die Verwaltungsstruktur dahinter: Zur Saison 2012/13 ging die Hauptverantwortlichkeit vom DFB auf fünf Ligaverbände über. Die erste Saison war 1963, die heutige Form als vierthöchste Spielklasse besteht seit der Saison 2008/09. Ansetzungen, Verlegungen und Spieltermine laufen damit über die Ligaverbände, und wer eine Begegnung sucht, sucht sie unter der Staffelbezeichnung.

Wie weit ein Schweizer Programm in diese Tiefe reicht, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Gespa-Liste entscheidet, welche Wettbewerbe überhaupt zulässig sind, und das konkrete Angebot eines Veranstalters wechselt mit der Saison. Was daraus folgt, ist unspektakulär und praktisch: erst die Liste prüfen, dann ins Programm sehen, dann entscheiden.

Absage, Nachholung und die 48-Stunden-Regel

Bei Sporttip gilt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Regel ist für unterklassigen Fussball relevanter als für die Bundesliga. Platzregen, ein unbespielbarer Rasen, eine kurzfristige Verlegung – in dieser Liga kostet all das einen Wettschein nicht zwingend, aber es kann ihn entwerten.

Die Detailfrage, was als reguläre Spielzeit zählt, entscheidet über den Ausgang mancher Wette. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Playoff-Spiel setzt, sollte das lesen, bevor er den Einsatz bestätigt.

Live, Cash-Out und die Bedingungen dahinter

Livewetten bei Sporttip gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live auf ein Regionalliga-Spiel setzt, übernimmt damit ein Risiko, das nicht am Ergebnis hängt, sondern an der Reihenfolge der Ereignisse im System.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein Angebot für alle Wetten ist nicht geschuldet. Der bequeme Ausstieg kostet also einen Teil des möglichen Gewinns – das ist keine Gebühr, die irgendwo steht.

Der Kombiboost hat Bedingungen, die man leicht überliest: Er gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Ausstieg nutzt, verliert also die Erhöhung, die den Anreiz ausgemacht hat.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Sporttip-Limiten stammen aus den Bedingungen des Veranstalters und nicht aus einem Gesetz: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wenn Gewinne verfallen und wenn sie nicht mit dem Einsatz multipliziert werden

Wie ein Gewinnbetrag entsteht, ist bei Sporttip genau festgelegt: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Abrundung ist klein, aber sie ist eine Richtung.

Deutlicher wird es bei den Fristen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, bis man es mit einem Wettschein vergleicht, der in einer Schublade liegt.

Ein weiteres Zugeständnis an eines der wenigen Dinge, die erfreulich sind: Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn und werden erst darüber besteuert – der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton», nicht eine einzelne Kantonszahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Für konkrete Fälle hilft eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung weiter.

Anders liegt es bei Gewinnen von ausländischen Anbietern: Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer dort spielt, trägt die Steuerfrage selbst – keine Kleinigkeit, wenn ein Gewinn über der Schwelle liegt.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen, zehn Bedingungen, und die Reihenfolge der Reihenfolge wegen: erst die beiden Veranstalter, die hier tätig sein dürfen, dann die acht ausländischen Anbieter. Jeder Eintrag endet mit einer Einschätzung, und diese Einschätzung ist hier nicht für jeden dieselbe Frage.

Swisslos Sporttip – das einzige Angebot mit Schweizer Aufsicht im ganzen Feld

Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Veranstalterin ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Wettprodukt heisst Sporttip. Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt, wird hier nicht bedient.

Das ist eine Einschränkung mit Kosten: Sporttip ist im Feld der einzige Anbieter, bei dem die Aufsicht, das Sperrregister und der Rechtsweg nach Schweizer Recht greifen – aber nur für einen Teil der Schweiz. Für die Westschweiz gilt das über Jouez Sport statt hier.

Was das Angebot technisch mitbringt, ist breit: Livewetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, Kombiboost und Bet-Builder-Funktion. Die Einschränkungen liegen im Detail, und sie kosten an den Stellen, an denen ein Wettender sie am wenigsten erwartet. Der Cash-Out ist nur vollständig möglich, ein Angebot ist nicht garantiert, und der Betrag kann jederzeit geändert werden. Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000 – wer hohe Einsätze fahren will, stösst dort an, und die Limiten kann Swisslos ohne Angabe von Gründen anpassen.

Das Urteil: Die Bedingungen dieses Produkts sind eine Sammlung kleiner Rückbehalte, und sie sind der Preis der einzigen Bewilligung im Feld. Wer im Vertragsgebiet wohnt, bekommt Schutz, Register und Rechtsweg, dazu einen Steuerfreibetrag und einen Reingewinn, der öffentlichen Zwecken zufliesst. Wer ausserhalb wohnt, muss ohnehin woanders schauen. Wer im Gebiet wohnt und die Regionalliga dort findet, sollte trotzdem die 48-Stunden-Regel und die Bedingungen für Verlängerung und Penaltyschiessen kennen, bevor er auf ein Playoff-Spiel setzt – nicht die Marge entscheidet dort über den Ausgang, sondern die Spielzeitdefinition.

Loterie Romande Jouez Sport – dieselbe Bewilligung, anderes Einzugsgebiet

Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht durch die Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Der Träger ist das Gegenstück zu Swisslos, und für einen Wettenden in der Westschweiz ist er nicht die zweite Wahl, sondern die einzige: Wer im Kanton Genf oder im Wallis wohnt, kommt an ein Konto bei der Loterie Romande und nicht an eines bei Swisslos. Ein Konto setzt den Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters voraus, und das Gebiet endet an der Sprachgrenze.

Die 2’350 Verkaufsstellen sind hier mehr als eine Kennzahl. Sie sind der physische Weg, über den in der Westschweiz gespielt wird, und sie sind der Ort, an dem die Gespa 2025 testweise Wetten platziert hat – mit dem Ergebnis, dass in 47,5 Prozent von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Praxis trifft eine Organisation, deren Verkaufsstellennetz ihr wichtigstes Merkmal ist, und das ist der Punkt, an dem ein Wettender sich nicht auf das Netz verlassen sollte, sondern auf das eigene Konto.

Das Urteil: Der Wert dieses Angebots liegt im Träger und nicht im Produkt. Die Bewilligung, die Aufsicht und der gemeinnützige Zweck sind identisch mit denen bei Swisslos; die Frage ist allein, ob der eigene Wohnkanton dazugehört. Wer dazugehört, hat hier alles, was die Schweiz an Schutz zu bieten hat. Wer nicht dazugehört, hat keines der beiden Schweizer Angebote – und muss selbst entscheiden, was ihm das wert ist.

bet365 – kein Schweizer Weg für die Regionalliga

Keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Auch hier fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.

Was das konkret kostet: Wer sein Konto hier führt und wegen einer Blockierung nicht mehr auf die bekannte Adresse kommt, verliert nicht das Guthaben, aber den unmittelbaren Zugang dazu – und muss selbst herausfinden, wo er es wiederfindet. Bei einer Auseinandersetzung über eine Auszahlung steht hinter der Forderung keine Schweizer Stelle.

Das Urteil: Für Regionalliga-Spiele, die in der Gespa-Liste fehlen, ist ein Anbieter ohne Bewilligung der einzige Ort, an dem sie überhaupt angeboten werden können. Der Preis dafür ist der Verzicht auf alles, was auf dieser Seite sonst als Schutz beschrieben ist, und im Fall dieser Domain zusätzlich das Blockrisiko. Ob einem ein Wettschein auf eine vierte Liga das wert ist, muss jeder selbst entscheiden – der Wechsel der Domain ist dabei der verlässlichste Vorbote eines Problems.

X3Bet – gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz

Keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.

Bei diesem Anbieter ist die Zuordnung der Bewilligung das einzige greifbare Merkmal: eine Zuständigkeit in Kanada, die für einen Wettenden in der Schweiz nichts bedeutet. Weder die Aufsicht noch das Register noch der Rechtsweg haben hier einen Anknüpfungspunkt.

Das Urteil: Eine ausländische Zuständigkeit auf einem anderen Kontinent ist kein Beleg für Seriosität, sondern eine Aussage über deren Reichweite – sie endet an der Grenze des Landes, das sie erteilt hat. Das ist eine andere Ausgangslage als bei einem Anbieter mit Sitz in Europa und näher an einer greifbaren Aufsicht, aber für den Schweizer Rechtsweg ist der Unterschied geringer als er aussieht: auch dort fehlt der Anschluss an das Register.

BetOnRed – ein Name im Feld ohne Schweizer Bezug

Keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Auch hier fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg.

Die Bewertung beschränkt sich hier auf das, was die Bewilligungslage hergibt, und das ist die ganze Auskunft: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung und ohne festgestellte ausländische Bewilligung steht in einem Feld von zehn Namen an der Stelle, an der zwei Namen eine Aufsicht haben und der Rest keine.

Das Urteil: Die Reihenfolge in dieser Übersicht ist die Reihenfolge des Zugangs zum Schweizer Recht, nicht eine Rangliste der Produkte. Wer in dieser Gruppe sucht, sucht Programme für Wettbewerbe, die in der Schweiz nicht angeboten werden dürfen – und nimmt dafür in Kauf, dass bei einem Streit keine Stelle über der Gegenseite steht. Das ist die ganze Entscheidung, und sie ist grösser als der Unterschied zwischen zwei ausländischen Anbietern.

MyStake – Regionalliga ohne Schweizer Rückhalt

Keine Schweizer Bewilligung. Hier fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und jegliche Schweizer Aufsicht. Eine DNS-Blockierung der Domain ist möglich.

Was bei diesem Anbieter fehlt, ist der Mechanismus, der eine Spielsperre wirksam macht. Eine Selbstsperre bei Swisslos gilt im schweizweiten Register und darüber hinaus auch in Casinos; hier gibt es keine Stelle, die sie eintragen oder durchsetzen könnte. Das ist keine abstrakte Lücke, sondern der Unterschied zwischen einem Werkzeug, das jemand für sich nutzen kann, und einem, das nur auf dem Papier existiert.

Das Urteil: Der Wertvergleich innerhalb dieser acht Namen ist ein Vergleich von Zusagen ohne Absicherung, und wer dort ein Konto eröffnet, sollte das als bewusste Entscheidung treffen und nicht als Wahl zwischen besseren und schlechteren Optionen. Darauf baut diese Seite nicht – sie hält die Unterscheidung fest und überlässt die Schlussfolgerung der Leserschaft.

BDMBet – Marktzugang ohne Marktregeln

Keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt; eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Die Kostenfrage stellt sich hier in einer Form, die im Schweizer Angebot gar nicht auftreten kann: Ohne Aufsicht gibt es keine Kontrolle der Fairness und keine Beschwerdestelle, an die sich ein Wettender wenden könnte. Die Quoten selbst sind davon nicht berührt – eine Marge sieht auf jeder Seite gleich aus. Betroffen ist der Weg, den ein Streit nimmt.

Das Urteil: Ein ausländisches Programm deckt unterklassige Ligen breiter ab, weil es nicht an eine geschlossene Liste gebunden ist, und das ist ein echter Vorteil – aber einer, den man mit dem Verlust jeder Schweizer Kontrolle bezahlt. Wer nur wissen will, wie eine Regionalliga-Partie im Programm aussieht, findet sie dort. Wer im Streitfall etwas in der Hand halten will, findet es hier nicht.

ZotaBet – ein Programm ohne die Liste, die es hier bindet

Keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).

Wer ein Regionalliga-Ereignis in der Schweiz nicht findet, trifft bei solchen Anbietern auf ein Programm, das die Gespa-Liste nicht kennt. Das ist der eigentliche Anziehungspunkt dieser Gruppe, und er hat nichts mit besseren Quoten zu tun, sondern mit dem Umfang des Angebots.

Das Urteil: Der Umfang des Angebots und die Absicherung eines Angebots sind bei Anbietern ohne Bewilligung zwei Grössen, die sich gegenläufig bewegen. Je breiter das Programm, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass der eigene Wettschein auf einem Ereignis liegt, über das keine Schweizer Stelle eine Aussage machen kann. Es liegt bei der Leserschaft, welchem Weg sie mehr Gewicht gibt.

Sportaza – acht Zeilen, ein Befund

Keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit der DNS-Blockierung durch die Gespa.

Der gleichförmigste Eintrag dieses Vergleichs – und das ist keine Messlücke, sondern die Folge davon, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat, egal ob sie festgestellt ist oder nicht. Eine überprüfbare Zulassung für den Schweizer Markt gibt es bei diesem Anbieter nicht, und die Prüfung endet dort.

Das Urteil: Wenn acht Zeilen denselben Befund tragen, ist der Befund die Aussage. Diese Seite kann keinen dieser acht Anbieter als zugelassen bezeichnen, und sie kann keinen von ihnen nach Schweizer Massstab bewerten. Ein Vergleich innerhalb dieser Gruppe wäre ein Vergleich von Marketingaussagen, und dafür ist hier kein Platz.

22Bet – grosses Programm, kein Schweizer Ansprechpartner

Keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt; eine solche hätte in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste und DNS-Blockierung als Möglichkeit.

Wer bei einem Anbieter dieser Grösse ein Konto führt und eine Blockierung erlebt, steht vor der Frage, wen er anspricht. Die Gespa ist es nicht – ihre Sperrliste richtet sich gegen die Domain, nicht für den Spieler. Ein Schweizer Gericht ist der zweite Weg, und der setzt voraus, dass sich die Gegenseite darauf einlässt.

Das Urteil: Für einen Wettenden, der Gewinne liegen hat, ist die entscheidende Frage nicht das Programm, sondern wer auf der anderen Seite steht, wenn etwas schiefläuft. Dass sich diese Frage bei diesem Anbieter nicht beantworten lässt, ist der ganze Eintrag – und es ist ein Kriterium, das man vor der Eröffnung eines Kontos prüfen kann, nicht erst danach.

Was eine Quote über einen Gewinn verschweigt

Wer einen Wettschein ausfüllt, sieht zwei Zahlen: Einsatz und Quote. Der sichtbare Teil ist die Auszahlung. Werde aus Einsatz mal Quote der Gewinnbetrag, so ist bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 ein Betrag von CHF 21 die Folge, also CHF 11 Nettogewinn. Das ist die Rechnung, die den meisten geläufig ist.

Der unsichtbare Teil ist der Anteil, der den Markt verlässt. Der Quotenschlüssel eines Markts ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist der Rest. In einem konstruierten 1X2-Markt mit 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Summe der Kehrwerte bei 1.0481. Der Auszahlungsanteil beträgt damit rund 95,4 Prozent, die Marge rund 4,6 Prozent – in jedem dieser drei Preise steckt also derselbe Abschlag.

Diese Marge wird nicht abgebucht. Sie ist eingebaut: Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, kommen über die Gesamtheit aller Einsätze im Schnitt etwas mehr als 95 Rappen als Gewinne zurück, und zwar unabhängig davon, welches Ergebnis eintritt. Beide Seiten des Marktes tragen denselben Abschlag, weil er in beiden Quoten steckt. Wer glaubt, durch die Wahl der Seite der Marge zu entgehen, hat den Aufbau des Marktes nicht gelesen.

Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Margen. Jede Voraussage bringt ihren eigenen Abschlag mit, und der Kombinationspreis ist das Produkt der Einzelquoten, sodass sich die Abschläge genauso vervielfachen. Eine Fünferkombination trägt also nicht die Marge eines Markts, sondern fünf davon. Wer gerne kombiniert, weil die Gesamtquote hoch aussieht, zahlt diesen Aufschlag mit – und der Kombiboost mit 5 Prozent bei vier und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen gleicht das nur teilweise aus.

Und dann ist da noch die Unsicherheit als zweiter Kostenposten auf dieser Seite. Je weniger verlässlich eine Leistung einzuschätzen ist, desto schwerer ist zu erkennen, ob eine Quote gut oder schlecht ist. Ein Quotenwert lässt sich nicht ausrechnen; er ist eine Einschätzung, und wo der Markt dünn ist, wird diese Einschätzung unsicherer. Genau das ist der eigentliche Nachteil unterklassiger Ligen, und er lässt sich durch Lesen nicht wegschaffen.

Das Modell zeigt eine durchschnittliche Erwartung über eine Vielzahl von Einsätzen, nicht das Ergebnis eines einzelnen Wettscheins. Wer CHF 10 auf eine Quote von 2.10 setzt, gewinnt entweder CHF 11 oder verliert CHF 10; der Mittelwert entsteht erst über viele Einsätze. Ein Zahlenbild über die Kosten eines Angebots ist kein Versprechen über dessen Ausgang.

Häufige Fragen zu Regionalliga-Wetten in der Schweiz

Wo kann man in der Schweiz auf die Regionalliga wetten?

Erlaubt sind Sportwetten ausschliesslich bei Swisslos mit Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport. Ob ein bestimmtes Regionalliga-Ereignis angeboten wird, entscheidet die Gespa-Liste der zugelassenen Wettbewerbe, daneben das konkrete Programm des Veranstalters. Ein ausländischer Anbieter darf es anbieten, ohne Schweizer Bewilligung, aber auch ohne Schweizer Schutz.

Wie lässt sich prüfen, ob die Regionalliga in der Gespa-Liste steht?

Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, derzeit in der Fassung vom 10.09.2026. Man sucht darin die genaue Wettbewerbsbezeichnung der jeweiligen Staffel. Fehlt sie, ist das Ereignis für Schweizer Wetten nicht zugelassen, unabhängig davon, was ein ausländisches Programm anzeigt.

Was ist von Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten?

Ihre ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht; die Domain kann auf der Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Der Spielende wird nicht bestraft, doch Einzahlungen und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Warum sind Quoten auf unterklassige Spiele schwerer einzuschätzen?

In der Regionalliga gibt es fünf Staffeln mit je 18 bis 20 Mannschaften, wenig übertragene Spiele und häufig wechselnde Kader. Ohne belastbare Vergleichsdaten lässt sich die Wahrscheinlichkeit eines Ergebnisses schlechter bestimmen als in einer ersten Liga. Die Quote bleibt lesbar, ihre Aussagekraft nicht.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 bei einer Quote von 2.10 ergibt einen Bruttobetrag von CHF 21.

Welche Verlustlimiten muss man vor der ersten Wette setzen?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen: Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre sperrt den Zugang wahlweise für 1 bis 180 Tage oder unbefristet über ein schweizweites Register.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»