Wettbonus in der Schweiz: zwei Bewilligungen, CHF 1'000 Mindestlimite unter 21

Updated Oktober 2026
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Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Geldspielaufsicht Gespa und die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen geprüft.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Ein Wettbonus ist in der Schweiz ein schmaler Gegenstand, und wer aus einem deutschen oder österreichischen Vergleich herüberkommt, reibt sich die Augen. Kein dickes Einzahlungspaket, kein «risikofrei», kein Willkommenscode in Grossbuchstaben. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, beide sind der öffentlichen Hand verpflichtet, und Gratisspielguthaben brauchen vorher die Zustimmung der Aufsicht. Was bleibt, sind Quotenzuschläge, ein Kombinationszuschlag und Aktionsguthaben, das man gewinnen, aber nicht auszahlen kann.

Der Rahmen entscheidet über jede Zeile danach. Ein Bonus ist keine Draufgabe auf eine Wette, sondern eine Bedingung, die man mitkauft. Die Frage lautet deshalb nicht, wie viel ein Anbieter drauflegt, sondern was der Betrag kostet: an Mindestquote, an Frist, an Auszahlbarkeit, an Bindung. Und was er nicht verändert – die Marge in jeder Quote bleibt, wo sie ist, mit und ohne Aktion.

Zehn Plattformen stehen unten nebeneinander. Die zwei Schweizer Veranstalter zuerst, danach acht ausländische Seiten, die Schweizer Spielende im Netz antreffen und die keine Schweizer Bewilligung haben. Über die Reihenfolge entscheidet nicht der beworbene Betrag, sondern wie nachvollziehbar Bedingungen und Dauer einer Aktion sind.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Veranstalterin, Produkt

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin beziehungsweise berichtete Bewilligung Produkt
Swisslos Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Sporttip
Loterie Romande Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande Jouez Sport
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht feststellbar Sportwetten

Die Spalte mit der Veranstalterin ist die einzige, die wirklich etwas unterscheidet, und sie erklärt sich aus dem Gesetz, nicht aus der Buchhaltung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Bei beiden ist eine Firma fassbar, eine Bewilligung einsehbar, ein Sitz benennbar. Bei den acht übrigen steht an dieser Stelle nichts, weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung entfaltet. Nicht wenig, nicht schwach – keine.

Genau dort liegt der erste Kostenposten, und er steht in keiner Werbung. Wer bei einer der acht ausländischen Seiten einzahlt, kauft keine Schweizer Spielerfahrung, sondern eine ausländische: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht, die sich einschalten lässt. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande einzahlt, kauft die volle Schweizer Kette – und dazu eine Angebotsbreite, die enger ist als alles, was ein internationaler Anbieter auf den Bildschirm legt. Beides sind Rechnungen. Die eine steht in Franken, die andere in Möglichkeiten.

Dazu kommt eine Wohnsitzbedingung, die in keinem Bonus-Text steht und trotzdem jede Anmeldung entscheidet. Bei Swisslos ist ein Online-Konto Personen vorbehalten, die im Swisslos-Vertragsgebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe für die sechs Westschweizer Kantone. Der Bonus, der auf dem Papier für alle gleich aussieht, ist damit bereits nach Postleitzahl geteilt.

Was ein Wettbonus ist: Gratisspielguthaben, Gratiswette und Aktion

Neukundenangebote: warum es hier so wenige davon gibt

Ein Wettbonus ist ein geldwerter Vorteil, den ein Veranstalter an die Teilnahme knüpft. In der Schweiz stösst diese Definition sofort an eine Grenze. Gratisspielguthaben und Gratisspiele sind keine Marketingidee, sondern eine bewilligungspflichtige Handlung: Wer sie abgeben will, holt vorher die Zustimmung der Aufsicht ein. Die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig solcher Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Zweiunddreissig Aktionen für ein Land und ein Jahr. Auf einer einzigen ausländischen Seite stehen oft mehr Willkommensangebote übereinander.

Wer unter «wettanbieter wettbonus» eine Liste von Einzahlungspaketen erwartet, bekommt hier eine andere Antwort. Neukundenangebote bestehen überwiegend aus Vorteilen, die an eine Wette gekoppelt sind: Quotenzuschläge und Gutschriften. Der Sprachgebrauch trennt dabei zwei Dinge, die im Marketing gern verschwimmen. Das Gratisspielguthaben ist der Begriff der behördlichen Sprache – eine Gutschrift auf dem Spielerkonto. Die Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff: ein Einsatz, den man nicht selbst bezahlt hat. Der Unterschied ist keine Haarspalterei. Er entscheidet, was passiert, wenn die Wette aufgeht.

Denn dort sitzt die Bedingung, an der die meisten Angebote scheitern. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt. Wer eine Freiwette von CHF 10 auf eine Quote von 3.00 setzt und gewinnt, bekommt nicht CHF 30, sondern CHF 20 – der Einsatz war nie sein Geld und kommt darum auch nicht zurück. Auf einer Schweizer Plattform verschärft sich das, weil Gratisspielguthaben ohnehin nicht auszahlbar ist. Die Gutschrift lebt auf dem Spielerkonto, wird im Spiel verbraucht, und mit ihr verfällt der Rest. Wer sie gewinnt, gewinnt kein Geld, sondern Weiterspiel.

Dazu kommt die Frist. Aktionen sind hier klein und befristet; die Zustimmung der Aufsicht hängt an Bedingungen, und die Veranstalter geben ihre Angebote entsprechend kurz aus. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, aber nur an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Dreissig Tage klingen grosszügig, bis man einen Urlaub, eine Verletzungspause oder einen leeren Kontostand dagegenhält.

Was «klein, befristet, an Bedingungen gebunden» praktisch heisst, zeigt die Rechnung zum Kombinationszuschlag im Abschnitt «Was der Kombiboost im Beispiel einbringt» deutlicher als jede Aufzählung. Ein Zuschlag auf den Nettogewinn, der prozentual mit der Zahl der Voraussagen wächst, sieht nach Belohnung aus. Ob er eine ist, hängt an einer Mindestquote und an einer Limite, die im Werbetext nicht steht.

Die Rechtslage: Bewilligung, Aufsicht und der geschlossene Wettkatalog

Rechtslage: warum eine ausländische Bewilligung hier kein Papier ist

Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, behandelt die Online-Sportwette als Grossspiel. Zwei Dinge aus diesem Satz sollte man auseinanderhalten. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die Eidgenössische Spielbankenkommission ist es nicht – sie beaufsichtigt die Spielbanken, und wer hier von der Spielbankenaufsicht spricht, hat den Adressaten verwechselt. Und eine Bewilligung ist kein Eintrag aus einem Katalog, sondern ein zweistufiges Verfahren: eine Veranstalterbewilligung für das Haus und eine Spielbewilligung für jedes einzelne Spiel. Beide gelten nur in der Schweiz.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Der zweite Teil dieses Satzes ist schärfer, als er klingt. Eine Bewilligung wirkt nicht über die Grenze hinaus und macht niemanden ausserhalb der Schweiz zum Schweizer Anbieter. Deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man abarbeiten könnte. Es gibt sie nicht. Was die Aufsicht publiziert, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains – das Gegenstück zur Bewilligungsliste, nicht ihre Ergänzung. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land entfaltet hier keine Wirkung. Sie schützt niemanden vor dem schweizerischen Regelwerk und berechtigt niemanden, hier Sportwetten zu veranstalten.

Daraus folgen die Bedingungen, ohne Umschweife. Wer ohne Schweizer Bewilligung hier Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; gewerbsmässiges Handeln wiegt schwerer. Der Spieler wird dafür nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, es gibt keine Aufsicht, an die man sich wenden könnte, und keinen Fair-Play-Schutz, der greift. Das ist die genaue Beschreibung dessen, was man an einer nicht bewilligten Seite erwirbt: nicht ein Risiko, sondern die Abwesenheit einer Absicherung.

Die Aufsicht arbeitet dabei nicht symbolisch. Die Sperrliste wird von den Schweizer Telekom-Anbietern über DNS-Sperren umgesetzt; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Weil blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt werden – die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht –, ist Blockieren ein Wettlauf und kein Damm. Eine gesperrte Domain beweist also nicht, dass eine Seite verschwunden ist. Sie zeigt, dass jemand sie hier nicht mehr erreichen soll.

Was überhaupt angeboten werden darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer eigenen Aufstellung. Darin erscheinen Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wo die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz, Ecken- und Kartenmärkte ebenso, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer eine Wette auf die nächste Gelbe Karte sucht, sucht bei den Schweizer Veranstaltern an der falschen Stelle – nicht weil es verboten wäre, sondern weil der Markt so nicht zugelassen ist.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf einzelne Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und nach dessen eigenen Bedingungen zu beurteilen. Zu virtuellen Sportarten ist nichts festgestellt, und zu Esport bleibt die Feststellung, dass er in der Aufstellung der Aufsicht nicht erscheint.

Auch das Publikum ist geregelt. Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren; Minderjährige sind online ausgeschlossen. Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität. Bei Swisslos liest das System die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Ein zweites Konto ist damit nicht eine Regel, die man später geradebiegt, sondern eine Sackgasse. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das trifft wenige, aber es trifft sie vollständig.

Bezahlt wird auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Das ist eine harte Regel, keine Empfehlung: anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredit an Spielende gibt es ebenfalls nicht. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen; Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der App bestätigt. Eine Sperre von Bank- oder Kartenzahlungen gegen nicht bewilligte Wettseiten existiert in der Schweiz nicht – dieses Werkzeug gibt es hier schlicht nicht.

Was schliesslich die Erträge einer Wette angeht, hat die Schweiz eine Eigenheit. Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber, und der Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Beim Bund liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter dieser Grenze und bleibt steuerfrei. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, dafür behandelt die kantonale Praxis – Thurgau etwa – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Und ein Satz, der zur Rechtslage gehört, weil er sie ehrlich macht: Kontrollen funktionieren nicht überall. Die Aufsicht hat 2025 an Verkaufsstellen Testkäufe durchgeführt; in 200 Fällen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen deshalb für lückenlos hält, irrt. Der Online-Kanal, um den es auf dieser Seite geht, ist es möglicherweise – die Verkaufsstelle an der Ecke ist es nachweislich nicht.

Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Sperre und was eine Aktion daran ändert

Limiten: gesetzt wird hier vom Spielenden, nicht vom Staat

Limiten setzt in der Schweiz der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat verlangen; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetzeswortlaut nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer eine Erhöhung überlegt, bekommt also drei Tage Bedenkzeit – und zwei Nächte davor. Einen staatlich fixierten Einzahlungsdeckel gibt es nicht; die Limiten sind Sache des Spielenden und der Veranstalter, nicht des Gesetzgebers.

Bei Swisslos sitzt diese Prüfung vor der ersten Teilnahme: Wer Sporttip nutzen will, setzt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Wer den Ablauf kennt, weiss, wo der Spielerschutz sitzt: nicht in der Rückfrage, die eine App stellt, wenn es unangenehm wird, sondern in einer Mauer vor dem ersten Wettschein.

Einzahlungen sind zusätzlich begrenzt. Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, ein Guthabenkauf geht nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag für einen Kauf liegt bei CHF 20. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Zwei Plattformen, zwei Zahlen, dieselbe Grössenordnung – und in beiden Fällen ein Deckel, den ein durchschnittlicher Spieler nie berührt und ein problematischer schnell erreicht. Wer mit CHF 50 im Monat wettet, merkt von diesen Beträgen nichts. Sie sind nicht für ihn geschrieben.

Auf der Auszahlungsseite sind die Regeln nüchtern und im Detail unterschiedlich. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Zusätzlich zahlt Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Der Satz, der in allen diesen Fällen zählt, ist derselbe: Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar.

Die Spielsperre ist das schärfste Werkzeug und das einzige, das über den einzelnen Anbieter hinausreicht. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizerischen Register eingetragen und gilt auch für Spielbanken einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der praktischste Unterschied zur ausländischen Seite, den es gibt: Wer sich hier sperrt, sperrt sich breit. Wer sich dort sperrt, sperrt sich bei einem Anbieter und kann am nächsten Tag beim nächsten anfangen. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben im Übrigen keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Eine Aktion ändert daran nichts. Eine Gutschrift ist kein Guthaben, das man abheben könnte, und sie hebt keine Limite auf. Wer eine Limite erreicht hat, erreicht sie auch mit einer Freiwette – der Einsatz mag nicht aus dem eigenen Konto kommen, die Wette zählt trotzdem. Das ist der unspektakulärste und der wichtigste Satz dieses Abschnitts.

Bonuszahlungen und Gratiswetten: Mindestquote, Frist, Auszahlbarkeit

Grundlagen: die vier Stellschrauben jeder Aktion

Wer die Bedingungen von Wettboni nach ihrem Preis für den Spielenden sortiert, findet vier Stellschrauben. Die erste ist die Mindestquote: Erst ab einer bestimmten Quote zählt eine Voraussage überhaupt für eine Aktion. Bei Swisslos liegt sie bei 1.50. Die zweite ist die Zahl der Voraussagen – bei einem Zuschlag auf eine Kombination wächst die Gegenleistung mit dem Aufwand, den der Spielende vorher erbringen muss. Die dritte ist die Frist: Jede Aktion hat ein Fenster, und was nach Ablauf übrig ist, verfällt. Die vierte ist die Auszahlbarkeit: Aktionsguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann, kostet nicht weniger Zeit, liefert aber nie Geld – nur Weiterspiel.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wie diese vier Schrauben zusammenwirken, lässt sich am deutlichsten an zwei Aktionsarten zeigen, die es bei Swisslos gibt. Der Quotenboost gilt nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage: Eine einzelne Wette wird Prozent für Prozent attraktiver, aber niemand kann zwei Boosts auf dieselbe Begegnung legen. Der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out – wer seinen Gewinn vorzeitig sichert, verliert den Zuschlag. Das ist die feinste Falle im ganzen Angebot, weil sie erst dann zuschlägt, wenn der Spielende gerade glaubt, alles richtig gemacht zu haben.

Der Kombiboost bei Sporttip arbeitet anders und ist der einzige Zuschlag, bei dem die Zahl der Voraussagen den Prozentsatz direkt steuert. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 40 auf 100 Prozent sieht nach einem Geschenk aus. Er verlangt fünfzehn Voraussagen, die alle die Mindestquote erreichen – und die Gewinnerhöhung ist gedeckelt.

Neben dem Kombiboost gibt es bei Swisslos zwei Regeln, die den Nettogewinn direkt betreffen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Und ein abgesagtes Wettereignis, das nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für jeden, der eine Mehrfachwette auf ein Wochenende baut, ist das der wichtigste Satz in den Bedingungen – ein abgesagtes Spiel drückt nicht die ganze Kombination, es nimmt ihr nur eine Voraussage.

Eine Frist, die niemand mit einer Aktion verbindet und die trotzdem Geld kostet: Ein Sporttip-Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette über ein halbes Jahr vergisst, verliert sie nicht an das Pech, sondern an die Frist. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben – knapp, aber machbar, wenn man es weiss statt es zu ahnen.

Swisslos Sporttip: der Kombiboost als Schweizer Antwort auf das Willkommenspaket

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Haus verfügt über eine Schweizer Bewilligung: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Damit ist Swisslos einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Ein Online-Konto ist ausschliesslich Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet zugänglich: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Lausanne sitzt, kommt hier nicht hinein, und das ist keine Härte, sondern die Aufteilung des Landes unter zwei Veranstalter.

Die Verlustlimiten sind oben beschrieben und werden hier nicht wiederholt; was bei Sporttip zusätzlich aus den eigenen Teilnahmebedingungen gilt, sind die Einsatzlimiten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Das Auszahlungsthema hat bei Swisslos eine Besonderheit, die selten irgendwo steht: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen von Spielguthaben gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, dazu kommt eine Bearbeitungszeit von 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Guthaben in kleinen Scheiben abhebt, zahlt dafür – nicht in Prozenten eines Gewinns, sondern in Prozenten des ausgezahlten Betrags. Bei einer Aktion, deren Guthaben ohnehin nicht auszahlbar ist, spielt das keine Rolle. Beim erspielten Guthaben aus einer echten Wette schon.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn – er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Dazu die Regel aus dem Abschnitt zu den Boni: Bei einem Cash-Out verfällt ein aktiver Boost. Wer früh aussteigt, verkauft also zwei Dinge auf einmal – den Restgewinn und den Zuschlag.

Auch die Livewette hat eine Klausel, die man kennen sollte. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der Preis der Livewette in einem Sport, dessen Bilder schneller sind als die Verwaltung. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Für Kombinationen aus derselben Sportveranstaltung gibt es eine eigene Funktion. Voneinander abhängige Wettereignisse werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Plausibilitätsnetz mit Rückerstattung ist ein sauberer Umgang mit einem Fehler – es nützt dem Spielenden aber nichts, wenn er auf genau diese Kombination gewartet hat.

Das Vokabular von Swisslos und das Vokabular eines Willkommenspakets liegen weit auseinander. Der Kombiboost ist eine Staffel, die den Nettogewinn prozentual erhöht, aber erst ab vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 greift und in der Erhöhung gedeckelt ist; die Boosts gelten nur online, sind einmal nutzbar und sterben beim Cash-Out. Das ist keine kleine Aktion, es ist eine sehr genau gefasste. Wer bereit ist, vier Quoten zu kombinieren und die Limite zu akzeptieren, bekommt etwas Rechenbares. Wer nur eine Wette abschliessen will, bekommt von der ganzen Staffel nichts und erfährt es erst beim Lesen der Mindestquote. Die Bedingungen sind nachvollziehbar, das Angebot ist an eine Zahl gebunden, die Dauer ist klar – deshalb steht diese Marke oben und nicht wegen ihres Betrags.

Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion an sieben Tagen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa, und damit der zweite der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Ein Online-Konto ist nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den sechs genannten Kantonen zugänglich.

Die Aktion, die man hier als Muster betrachten kann, ist bemerkenswert, weil sie gar keine Gratiswette war: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Vertriebsweg ist der eigentliche Inhalt: Ein Code, der in einem Stadion verbreitet wird, erreicht die Leute, die schon dort sind. Die Aktion war eine Belohnung für Anwesenheit, nicht für Neugier.

Bei Einzahlungen und Auszahlungen gelten eigene Zahlen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Diese Kombination ist die klarste Illustration des ganzen Themas: Es gibt zwei Sorten Guthaben auf demselben Konto, und nur eine davon kann das Konto verlassen. Wer CHF 10 Gratisguthaben erhält und damit CHF 20 Gewinn erwirtschaftet, kann CHF 20 abheben. Die CHF 10 kommen nie zurück.

Wer keine Schweizer Bewilligung hat: acht ausländische Plattformen

Die folgenden acht Plattformen gehören zum Bild, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen – nicht, weil diese Seite sie vorschlägt. Sie werden mit denselben Kriterien beschrieben wie die Schweizer Veranstalter: nachvollziehbare Bedingungen, klare Dauer, ehrliche Bewerbung. Eine Empfehlung ist damit nicht verbunden, und sie wäre auch nicht möglich: Jede von ihnen trägt die Kennzeichnung ohne Schweizer Bewilligung, und was das bedeutet, steht im Abschnitt zur Rechtslage.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an das Sperrregister

Bettilt ist eine ausländische Wettplattform ohne Schweizer Bewilligung; in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten. Eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar, und eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Wirkung. Das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wer hier spielt, spielt ausserhalb jeder Schweizer Kontrolle.

Was das praktisch heisst, ist im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben: keine Aufsicht, kein Fair-Play-Schutz, kein Schweizer Rückgriff. Wer die Marke dennoch prüft, prüft am besten ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dort steht, auf welcher Grundlage sie tätig wird, und keine Schweizer Instanz bestätigt sie. Der Massstab dieser Liste, die Nachvollziehbarkeit von Bedingungen und Dauer, lässt sich deshalb für Bettilt nicht mit demselben Gewicht anwenden wie für die beiden Schweizer Veranstalter: Es gibt keine Aufsicht, die eine Angabe prüfen würde.

Für wen kommt die Seite in Frage? Für niemanden, der Wert auf eine Schweizer Absicherung legt – die existiert hier nicht. Und für alle, die ohnehin auf einer ausländischen Plattform spielen, ändert diese Zeile nichts an ihrer Entscheidung, sondern nur an ihrer Informationslage.

FortuneJack: ausländische Konkurrenz ohne Schweizer Aufsicht

FortuneJack steht in derselben Zeile wie die übrigen sieben. Ohne Schweizer Bewilligung, ohne berichtete Bewilligung, die sich feststellen liesse, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Die Domains der Seite können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Was diese Plattform von den Schweizer Veranstaltern am deutlichsten trennt, ist nicht das Angebot, sondern das Fehlen jeder Schweizer Prüfung. Kein Schweizer Gericht, keine Schweizer Aufsicht, kein Register, das über den eigenen Spielerschutz hinausgreift. Die Spielsperre, die bei Swisslos auch für Spielbanken und im Fürstentum Liechtenstein gilt, hat hier keine Entsprechung.

Wer auf einer ausländischen Seite spielt, weil ihm das Schweizer Angebot zu eng ist, wird an dieser Marke nichts finden, was die Schweizer Enge auflöst – sie tauscht sie gegen eine andere Enge, die nicht auf einem Gesetz beruht, sondern auf den Bedingungen eines Hauses, das niemand hier prüft.

Cloudbet: keine Bewilligung nach Schweizer Recht

Bei Cloudbet wiederholt sich dasselbe Muster: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare berichtete Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und die Möglichkeit einer Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Bemerkenswert ist hier nichts Markenspezifisches, sondern die Struktur: Sieben der acht beschriebenen Plattformen tragen in der Tabelle exakt denselben Eintrag, und das ist keine Nachlässigkeit der Darstellung, sondern das Ergebnis der Rechtslage. Wo nur zwei Veranstalter zugelassen sind, gibt es für alle anderen nur einen Status – den des Nicht-Bewilligten.

Ein Vergleich zwischen Cloudbet und einem Schweizer Veranstalter ist deshalb kein Vergleich zweier Buchmacher, sondern zweier Rechtsordnungen. Die eine bietet Aufsicht, Register und Rückgriff; die andere bietet keines davon. Wer in der Schweiz wohnt und hier einzahlt, sollte wissen, welche Seite er wählt, und zwar bevor er die erste Wette platziert.

MrXbet: kein Schweizer Anschluss, keine Schweizer Aufsicht

MrXbet trägt wie die übrigen sieben die Kennzeichnung ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und keine Aufsicht durch die Gespa. Eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar; ihre Wirkung wäre in der Schweiz ohnehin keine. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wer eine Marke mit Sitz im Ausland beurteilen will, stösst an eine Grenze, die diese Seite nicht auflösen kann: Ohne eine Aufsicht, die Auskünfte erteilt, bleibt nur das, was das Haus selbst über sich schreibt. Genau das ist der Nachteil, der nicht auf einer Liste steht.

Und genau das ist der Kostenposten, der bei einer nicht bewilligten Seite regelmässig übersehen wird: Er wird erst fällig, wenn etwas schiefgeht. Nicht als Gebühr, sondern als Aussichtslosigkeit.

HornetBet: ausländische Plattform ausserhalb des Schweizer Regimes

HornetBet steht ohne Schweizer Bewilligung da; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten. Eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar, sie hätte in der Schweiz keine Wirkung, und das Haus ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, die Domains können blockiert werden.

Wer diese Seite nutzt, nutzt sie ausserhalb des Schweizer Regelwerks – mit den Bedingungen, die das Haus selbst setzt, und ohne die Möglichkeit, eine Schweizer Instanz anzurufen. Das ist keine Warnung, sondern eine Beschreibung des Vertragsverhältnisses.

Wem das genügt, der braucht diesen Abschnitt nicht. Wen es stört, für den gibt es in der Schweiz genau zwei Adressen, deren Bedingungen die Aufsicht mitgestaltet – und beide sind oben beschrieben.

Sportuna: ohne Bewilligung nach dem Geldspielgesetz

Sportuna gehört zur Gruppe der acht ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht durch die Gespa, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar.

Der Unterschied zu Swisslos und zur Loterie Romande liegt nicht in der Qualität der Seite, sondern in der Abwesenheit eines Prüfmassstabs. Wo keine Aufsicht hinsieht, ist jede Angabe über Auszahlungen, Öffnungszeiten oder Schutzmassnahmen eine Selbstauskunft. Das ist bei einem Schweizer Veranstalter anders, und dieser Unterschied ist der einzige, den diese Liste wirklich messen kann.

Wem das Schweizer Regime zu eng ist, wird hier nicht fündig – hier ist nichts weiter, sondern weniger abgesichert.

BDMBet: keine Zulassung, kein Schweizer Rückgriff

Bei BDMBet gilt dieselbe Feststellung: keine Schweizer Bewilligung, keine feststellbare berichtete Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit einer Blockierung der Domains.

Was eine solche Seite mitbringt, ist Angebotsfreiheit bei fehlender Absicherung. Was eine bewilligte Seite mitbringt, ist ein geschlossener Katalog, eine Wohnsitzbedingung und ein zweistufiges Bewilligungsverfahren – dafür Aufsicht, Register und Rückgriff. Beides sind Pakete, und keines davon sollte man als Gratiszugabe betrachten.

Wer die Bedingungen einer ausländischen Seite ernsthaft prüfen will, liest sie dort, wo sie stehen: in den eigenen Geschäftsbedingungen des Hauses. Mehr gibt es nicht zu prüfen, weil niemand sonst sie prüft.

Interwetten: eine der blockierten Domains

Interwetten ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der Sperrliste der Gespa erscheinen können; die Aufsicht nennt die Marke selbst als Beispiel für das Domain-Hopping, bei dem eine blockierte Adresse innert Stunden durch eine neue ersetzt wird. Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht, eine berichtete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte hier keine Wirkung, und es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister.

Dass eine Marke im Netz weiter präsent ist, obwohl ihre Domain auf einer Blockliste steht, ist kein Gegenbeweis gegen die Blockliste – es ist die Beschreibung ihrer Grenze. Die Aufsicht sperrt DNS-Einträge, nicht Absichten.

Damit schliesst die Liste mit derselben Feststellung, mit der sie begonnen hat: In der Schweiz wird Sportwetten von zwei Veranstaltern angeboten, und alles andere ist etwas anderes.

Was der Kombiboost im Beispiel einbringt

Rechenbeispiel: vier Quoten, CHF 10, und wo die Limite greift

Die Rechnung, die hier steht, ist ein Beispiel. Sie verwendet vier Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00, einen Einsatz von CHF 10 und die Staffel des Kombiboosts, die aus den Teilnahmebedingungen von Sporttip feststeht. Es ist kein Preis, den irgendein Anbieter zu irgendeinem Zeitpunkt ausgewiesen hätte, und keine Vorhersage darüber, ob eine dieser Voraussagen eintrifft. Sie sagt nur, was im Erfolgsfall zurückkommt.

Vier Quoten, einzeln nebeneinander multipliziert, ergeben die Gesamtquote 9’792. Bei CHF 10 Einsatz liegt der mögliche Gewinn bei CHF 97.92, der Nettogewinn bei CHF 87.92 – die Differenz von genau CHF 10 ist der Einsatz selbst, der bei einer gewonnenen Kombination zurückfliesst. Der Kombiboost greift bei vier Voraussagen mit 5 % auf den Nettogewinn, also CHF 4.40, womit der Betrag auf CHF 102.32 steigt. Der Zuschlag ist hier genau so gross wie der Einsatz, der ihn ausgelöst hat.

Das klingt nach mehr, als es ist: Vier Voraussagen müssen alle eintreffen, und dafür ist ein Zuschlag von rund fünf Franken auf einen möglichen Gewinn von rund neunzig ein fairer, aber kein festlicher Vorgang. Dieselben Quoten zehnmal hintereinander stehen für eine Gesamtquote im Bereich mehrerer tausend; der Kombiboost setzt dort 40 % auf den Nettogewinn an, und die Erhöhung wird abgeschnitten. Die Spanne zwischen dem, was die Staffel rechnerisch hergibt, und dem, was tatsächlich ankommt, ist der eigentliche Befund dieser Rechnung. Die Limite auf Einsatz und Gewinnerhöhung ist ein Deckel über einer Zahl, die ohne ihn astronomisch wäre, und sie sitzt genau dort, wo die Staffel attraktiv werden soll.

Bei fünfzehn Voraussagen liegt die Gesamtquote pro CHF 10 Einsatz bei über 400’000 – und die höchste Stufe von 100 % auf den Nettogewinn wird von derselben Limite regiert. Wer diese Zeile liest, versteht, wen die Staffel adressiert: nicht den Spieler mit einem Zehner, sondern das grosse Schild. Für den Zehner-Spieler bleiben die vier Voraussagen mit rund fünf Franken Zuschlag. Kein schlechtes Geschäft, aber ein kleines, und es hängt daran, dass mindestens vier Quoten von 1.50 zusammen eintreffen. Die Rechnung gilt im Erfolgsfall; wie wahrscheinlich der Erfolgsfall ist, sagt sie nicht.

Wann eine Aktion teurer wird als ihr Nutzen

Kosten: was eine Aktion verlangt und wann sie schadet

Ein Bonus ist kein Ertrag. Das ist der Satz, den man in keinem Bonus-Text findet: Eine Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sie muss im Spiel verbraucht werden, und wer sie verbraucht, hat Wetten platziert, die er sonst nicht platziert hätte. Der Kombiboost erhöht einen möglichen Gewinn. Er erhöht nicht die Chance darauf, und er senkt keine Mindestquote. Die vier Voraussagen müssen eintreten; wenn drei von ihnen stimmen, zahlt der Boost nichts.

Der zweite Kostenposten ist die Bindung. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je 1.50. Wer eine Einzelwette auf eine Quote von 1.20 setzen will, bekommt den Zuschlag nicht. Wer ihn will, muss auf Ereignisse setzen, die er ohne die Aktion nicht gewählt hätte. Ein Bonus, der das Portfolio des Spielenden verändert, ist eine Empfehlung des Anbieters – und diese Empfehlung kommt von jemandem, der an der Marge verdient.

Der dritte Posten ist die Frist. Ein Quotenboost, der einen Monat gilt, ist zwei Wochen nach dem Platzieren der Wette wertlos; ein zurückgehaltener Boost verfällt. Der Hinweis ist banal und wird trotzdem täglich überlesen: Der Zeitraum der Aktion, nicht der Zeitraum der eigenen Bequemlichkeit, ist die relevante Frist. Der vierte Posten ist die Limite – wenn die Gewinnerhöhung gedeckelt ist, ist jede Staffelstufe oberhalb des Deckels eine Zahl in der Werbung, nicht in der Auszahlung.

Die Gegenrechnung kommt ohne Zahlen aus. Wer eine Wette ohnehin platzieren wollte, profitiert: Der Zuschlag landet auf einem Nettogewinn, den man unabhängig von der Aktion angestrebt hätte. Wer eine Wette wegen der Aktion platziert, trägt das Risiko des Anbieters. Der Test ist einfach: Würde ich diese vier Voraussagen auch ohne Zuschlag setzen? Wer das mit Ja beantwortet, für den ist der Kombiboost ein sauberes Extra. Wer mit Nein antwortet, bezahlt die Aktion mit dem eigenen Risiko.

Häufige Fragen zu Wettboni in der Schweiz

Welche Boni bieten Swisslos und Loterie Romande an?

Beide setzen auf Zuschläge statt auf Einzahlungspakete. Swisslos führt Quoten- und Profitboosts, die nur online gelten, nur einmal nutzbar sind und bei einem Cash-Out verfallen, sowie den Kombiboost ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Die Loterie Romande arbeitet mit befristeten Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», die nicht auszahlbares Spielguthaben ausschüttete.

Wie funktioniert der Sporttip-Kombiboost, und ab welcher Mindestquote greift er?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?

Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Dazu kommen nur zwei bewilligte Veranstalter und ein geschlossener Katalog von Sportarten und Wettarten. Was bleibt, sind kleine, befristete Aktionen mit klaren Bedingungen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn ausbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt: Eine Freiwette von CHF 10 auf Quote 3.00 bringt CHF 20 statt CHF 30. Auf Schweizer Plattformen gilt zusätzlich, dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist – es lässt sich nur im Spiel verbrauchen.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Nein. Die Marge steckt in der Quote selbst und wird vom Bonus nicht berührt. Ein Zuschlag erhöht einen möglichen Gewinn, nicht die Wahrscheinlichkeit eines Treffers. Wer den Quotenschlüssel eines Marktes kennt – die Auszahlungsquote über alle Ausgänge –, sieht, was eine Aktion daran nicht ändert und was sie darüberlegt.

Wie werden Gewinne aus einer Bonuswette besteuert?

Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensfrei; beim Bund liegt er seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»