Sportwetten Freebet Code in der Schweiz: Wer Gratisguthaben vergibt und was es den Spielenden abverlangt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und der interkantonalen Geldspielaufsicht geprüft.
Eine Gratiswette klingt nach einem Geschenk, das man abholt. In der Schweiz ist sie zuerst ein Formular. Wer bei der Loterie Romande im Rahmen der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zehn Franken Spielguthaben wollte, musste innert sieben Tagen einen Code eingeben, der in den Stadien der National League zirkulierte, und ihn im verifizierten Konto einlösen. Machbar, gewiss. Aber das Guthaben war auf dreissig Tage befristet und nicht auszahlbar. Und die Aktion lief nur an sieben Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, insgesamt 7’000 Stück. Wer zu spät kam, bekam nichts, und niemand konnte sich darauf verlassen, dass es je wieder so etwas gibt.
Dahinter steht eine Regelung, die man kennen sollte, bevor man nach einem Code sucht. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Zahl der Veranstalter ist gesetzlich auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder der beiden bedient sein eigenes Gebiet, und ein Onlinekonto bekommt nur, wer dort wohnt. Gratisguthaben und Gratisspiele brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht. In diesem Rahmen sucht man vergeblich nach dem, was die Suchmaske hergibt: einem Stapel wechselnder Willkommensboni mit Code. Es gibt sie nicht in dieser Form.
Was es gibt, sind zwei Anbieter mit sehr unterschiedlicher Kundschaft, ein paar sporadische Aktionen, Boosts mit Bedingungen und ein Schweizer Regime, das Gratisguthaben nicht verbietet, sondern zählt. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht darum, wo ein Code steht, sondern darum, was ein Code kostet — an Zeit, an Umsatz, an Flexibilität und an Geld, das man braucht, um ihn überhaupt sinnvoll nutzen zu können.
Der Vergleich der zehn Plattformen: Bewilligung, Gebiet und Aktion
Zehn Plattformen stehen hier nebeneinander. Zwei davon darf man in der Schweiz als Sportwettenveranstalter bezeichnen. Die anderen acht begegnen Schweizer Spielenden ständig, sind aber ohne Bewilligung unterwegs und in der Schweiz nicht geregelt. Die Zusammenstellung ordnet sie nach dem, was am Ende zählt: ob eine Bewilligung der Aufsicht dahintersteht, welches Gebiet bedient wird und was eine Aktion tatsächlich vergibt.

| Plattform | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Aktion und Gratisguthaben |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; Zustimmung der Aufsicht erforderlich |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande | Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; Zustimmung der Aufsicht erforderlich |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung bekannt, die in der Schweiz Wirkung hätte | ohne Schweizer Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz |
Drei Zeilen in dieser Tabelle sagen mehr als die anderen sieben zusammen. Wer die Spalte des Bewilligungsstatus von oben nach unten liest, sieht zuerst zweimal «Veranstalter- und Spielbewilligung», dann achtmal «ohne Schweizer Bewilligung». Das ist kein Zufall der Auswahl. Es ist das ganze Ergebnis der Schweizer Marktordnung, und es macht den Begriff des Vergleichs in diesem Land zu einem eingeschränkten: Bei acht der zehn Plattformen lässt sich nichts vergleichen, was auf Schweizer Recht beruht, weil es kein Schweizer Recht gibt, das auf sie anwendbar wäre. Eine Bewilligung eines anderen Landes hat gemäss Geldspielgesetz keine Wirkung in der Schweiz.
Die Aktionsspalte ist über weite Strecken leer, weil sie es in der Realität ist. Zwei der acht bewilligungsfreien Plattformen haben hier eine Zelle, weil sie zu den beiden gehören, deren Aktion mit der Aktion von Swisslos Sporttip denselben Satz trägt: dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist. Bei den übrigen sechs gibt es keinen Grund, den Satz zu wiederholen, und keinen Grund, ihn zu bestreiten. Ihr Bewilligungsstatus ist der Befund; was sie an Boni vergeben, spielt für die Schweizer Entscheidung eine untergeordnete Rolle, solange eine Schweizer Behörde nicht mitredet.
Wer eine Plattformzeile sucht, in der ein Gratisguthaben ohne Bedingungen steht, wird sie nicht finden. Das liegt an einer Zahl, die in der ganzen Tabelle nicht auftaucht: kein einziger der zehn Einträge zeigt eine Gratiswette, deren Einsatz mit dem Gewinn zurückfliesst. Das ist der eigentliche Punkt dieser Zusammenstellung, und die Abschnitte zu den einzelnen Plattformen nehmen ihn einzeln auf.
Was eine Gratiswette ist und wie sie in der Schweiz vergeben wird
Die Grundbegriffe lassen sich in fünf Minuten klären, und danach liest man jedes Angebot anders. Ein Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff. Eine Gratiswette oder Freiwette ist der Marktbegriff dafür, dass ein Veranstalter einen Einsatz übernimmt. Gemeint ist in beiden Fällen dasselbe: Man riskiert für einen bestimmten Betrag kein eigenes Geld auf dem Spielerkonto. Das ändert den Einsatz, nicht den Ausgang. Die Wette bleibt eine Wette.
Einsatz, Quote, Gewinn und der Teil, der nicht zurückkommt
Bei einer gewöhnlichen Wette zahlt man einen Einsatz, und wenn die Wette aufgeht, kommt Einsatz mal Quote zurück. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag genau aus dieser Rechnung, wobei Kombinationen mit der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten arbeiten; der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Ein Beispiel mit runden Zahlen, kein Zitat einer aktuellen Quote: Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.00 bringt CHF 40 zurück, davon CHF 20 Gewinn und CHF 20 Einsatz.
Eine Gratiswette trennt diese beiden Teile. Der Veranstalter setzt die zehn Franken oder den sonstigen Betrag, aber wenn die Wette gewinnt, fliesst nur der Gewinn auf das Konto — der Einsatz selbst nicht. Anders formuliert: Was bei einer normalen Wette Quote mal Einsatz wäre, schrumpft bei einer Gratiswette auf Einsatz mal (Quote minus eins). Bei einer Quote von 1.90 und einem Guthaben von CHF 10 sind das CHF 9, die auf dem Konto landen, nicht CHF 19. Das ist der eine Satz, den man aus diesem Abschnitt mitnehmen sollte, und es ist der Satz, den Aktionswerbung am zuverlässigsten verschweigt.
Dass ein Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, steht in den Bedingungen beider Schweizer Veranstalter ausdrücklich, und es steht auch dort, wo es um die Auszahlung geht: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer also mit Gratisguthaben spielt, baut sich zwei Ansprüche auf: einen auf den Gewinn, der auszahlbar ist, und einen auf das Guthaben selbst, der es nicht ist. Das Guthaben dient dazu, im Spielerkonto zu bleiben, und genau darin liegt seine Funktion.
Warum es in der Schweiz wenige Aktionen gibt
Vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande, acht an Swisslos, beide im Jahr 2025. Das ist der gesamte Bestand an Gratisspiel- und Gratisguthabenaktionen, den die Aufsicht in einem Jahr in diesem Land genehmigt hat. Wenn man verstehen will, warum die Suche nach einem Code so wenig ergiebig ist, ist das die Zahl, die es erklärt. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Der Veranstalter darf also nicht einmal dann handeln, wenn er wollte.
Der zweite Grund ist die Zahl der Veranstalter selbst. Die Kantone haben sie für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wo zwei Anbieter mit festen Gebieten einander nicht bedrängen müssen, entsteht kein Bonuswettlauf, wie ihn die Nachbarländer kennen, und es gibt keine Marketingabteilung, die einen Code in die Welt setzen müsste, um Neukunden zu gewinnen. Die Aktion der Loterie Romande zeigt das Muster klar: Ein Code aus dem Stadion, sieben Aktionstage, 7’000 Stück, dreissig Tage Gültigkeit, nicht auszahlbar. Wer will, kann darin eine sparsame Geste sehen. Wer die Zahl der genehmigten Aktionen kennt, sieht darin eher das Maximum des Erlaubten.
Für den Leser heisst das: Ein Code ist in diesem Markt eine Randerscheinung und kein Weg. Wer ein Gratisspielguthaben ergattern will, braucht ein verifiziertes Konto, ein Einzugsgebiet, das bedient wird, und Glück im richtigen Zeitfenster. Wer stattdessen nach einem dauerhaften, kalkulierbaren Vorteil sucht, sucht am falschen Ort.
Die Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter Gratisguthaben vergeben können
Die Schweizer Regelung ist strenger, als sie aussieht, und zugleich enger, als man vermuten würde. Wer die folgenden Abschnitte liest, versteht, warum ein ausländischer Anbieter mit einem grosszügigen Bonus in diesem Land kein Angebot ist, sondern ein Risiko ohne Gegenwert.

Bewilligung, Aufsicht und die zwei Veranstalter
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Wer denkt, die Eidgenössische Spielbankenkommission sei zuständig, irrt: Sie beaufsichtigt nur die Kasinos. Eine Bewilligung braucht es zweifach, als Veranstalterbewilligung und als Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter — es gibt keine. Die Aufsicht publiziert in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die kantonalen Erträge fliessen gemeinnützigen Zwecken zu. Swisslos, 2019 durch die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 als Genossenschaft mit Sitz in Basel organisiert, betreibt Sporttip; die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Zwei Veranstalter, zwei Produkte, kein Wettbewerb um Neukunden mit Gratisguthaben.
Wer wo ein Konto eröffnen darf
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Gebiete bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Zwischen diesen beiden Gebieten verläuft die härteste Grenze des Schweizer Wettmarkts, und sie verläuft durch Familien und Freundeskreise. Ein Zürcher kann nicht zu Jouez Sport, eine Genferin nicht zu Sporttip. Für Onlinekonten ist ein Wohnsitz in der Schweiz nachzuweisen, und in der Praxis kommt das Gebiet des jeweiligen Veranstalters dazu. Wer in Genf wohnt und in Zürich arbeitet, hat keine Wahl: Für ihn ist die Frage nach dem besseren Angebot eine Frage nach dem einzigen, das ihm offensteht. Das ist die entscheidende Einordnung, die jeder Vergleich in diesem Land braucht, und sie ist der Grund, warum manche Zeilen in der Übersicht ‚Die zehn Plattformen im Detail‘ kürzer ausfallen als andere.
Was überhaupt gewettet werden darf
Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen, und das ist eine engere Regel, als viele in einem Land mit zwei Sportwetten-Anbietern erwarten. Das zugelassene Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Zusammenstellung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden erscheinen darauf nur, wenn sie genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe überhaupt nicht. Ecken- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Virtual Sports sind ein offenes Feld — dazu steht in der Rechtsgrundlage nichts. Cash-Out ist überhaupt nicht reguliert und deshalb ausschliesslich als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben, nicht als Rechtsanspruch.
Diese Liste erklärt mehr über das Schweizer Angebot als jede Bonusstatistik. Wer ausländische Plattformen kennt, findet dort Dutzende Wettarten auf dieselbe Partie. Hier entscheidet nicht der Geschmack des Veranstalters, sondern die Aufsicht. Die Breite des Wettprogramms ist in diesem Land kein Qualitätsmerkmal, das ein Anbieter sich erarbeitet hätte; sie ist der Umfang einer Bewilligung.
Was eine fehlende Bewilligung bedeutet
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber ein Einsatz und ein Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch eine Kontrolle der Fairness.
Die Aufsicht führt die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Zu den namentlich genannten Anbietern zählen Interwetten und Bet-at-Home, und auch bet365 steht auf der Liste.
Die ehrliche Einordnung lautet nicht, dass eines von beidem die sichere Wahl sei. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und eine Steuerfolge nach kantonalem Recht. Mit Bewilligung gibt es vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Wer mit einer ausländischen Plattform liebäugelt, sollte wissen, dass er sich auf der einen Seite der Grenze nicht auf Schweizer Regeln berufen kann — und dass die Sperrliste genau das bestätigt.
Registrierung, Steuern und die Schranke am Schalter
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, so verlangt es die Verordnung. Damit scheiden Wege aus, die man von ausländischen Plattformen kennt: zwei Konten, ein Pseudonym, eine Krypto-Adresse. Bei Sporttip-Wetten gilt zudem: Teilnehmende ab 18 Jahren, unter 18 Jahren ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Altersschutz funktioniert an den Verkaufsschaltern nicht zuverlässig. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, die Ladenkasse sei strenger als das Netz, sollte diese Zahl kennen; sie ist der Beleg dafür, dass Altersgrenzen an physischen Punkten keine Selbstverständlichkeit sind.
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — er unterscheidet sich je nach Kanton, und eine einzelne kantonale Zahl wäre hier falsch. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen gewöhnlichen Wettenden liegt das Weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, und die kantonale Praxis kann sie vollständig als Einkommen erfassen; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe so. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer eine solche Steuer in seine Kalkulation einbaut, rechnet mit einer Kost, die es nicht gibt. Diese Angaben sind allgemein gehalten: für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Ausgezahlt wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, regelt er in seinen eigenen Bedingungen. Swisslos nennt darunter die Zahlung per PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Dass Banken oder Kartensysteme Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren, ist für die Schweiz nicht zu behaupten: Ein solches Instrument gibt es hier nicht.
Spielerschutz: Verlustlimiten, Sperren und was ein Gratisguthaben auslösen darf
Der Schutzmechanismus in diesem Land ist nicht der Bonus, sondern die Limite, die man vor der ersten Wette selbst setzt. Wer sich mit Gratisguthaben beschäftigt, sollte diesen Abschnitt vor dem Abschnitt über die Aktionen lesen. Die Beträge, die man zu verlieren bereit ist, bestimmen, was die Wette überhaupt wert ist.
Limiten, die man vor der ersten Wette setzen muss
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Gesetzlich verlangt wird, dass der Veranstalter eine oder mehrere maximale Limiten für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat fordert; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden von Gesetzes wegen, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Die Zahl CHF 9’999 sieht hoch aus, und sie ist hoch — als Obergrenze, nicht als Empfehlung. Sie ist eine Angabe dessen, was man sich selbst erlauben darf, und die Erfahrung mit solchen Angaben lehrt, dass man sie nicht ausreizt, sondern sich darunter einrichtet. Zwei Tage Wartezeit für eine Erhöhung sind kein Schikane, sondern der einzige Mechanismus in diesem System, der gegen das schnelle Nachwerfen wirkt. Wer sich über diese Wartezeit ärgert, hat übersehen, gegen wen sie gerichtet ist.
Selbstsperre, Sperrregister und das Recht auf eine Pause
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos einschliesslich Online-Kasinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Register erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist beteiligt. Eine selbst gewählte Auszeit bis zu sechs Monaten muss der Veranstalter anbieten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Dass eine Sperre auch die Kasinos erfasst, ist der Teil, den man nicht überschätzen sollte. Es gibt in diesem Bereich kein Schlupfloch, keinen zweiten Anbieter, der die Sperre eines anderen nicht kennt, und keinen Weg, im Automatensaal einen Verlust zurückzuholen, den man am Wettschein begonnen hat. Das Register ist die gemeinsame Wand des Systems, und wer sich einmal gesperrt hat, entscheidet nicht mehr täglich neu.
Warum ein Gratisspielguthaben kein Grund zum Mehrspielen ist
Ein Gratisguthaben verschiebt die Grenze des Risikos um seinen eigenen Betrag nach unten. Es verlängert die Zeit, die man an der Plattform bleibt, um die Dauer einer Wette, und es verschiebt das Gefühl von Verlust in Richtung Spiel. Man riskiert ja nichts, das eigene Konto bleibt unberührt, und genau das ist der Griff, den ein Geschenk ansetzt.
Wer sich die Aktion der Loterie Romande ansieht, erkennt allerdings, wie schwach dieser Griff in der Schweiz ausgestaltet ist. Zehn Franken Spielguthaben, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Daraus einen Anreiz zu machen, über die eigenen Limiten zu gehen, hiesse, den Einsatz zu erhöhen, um einen Einsatz zu spielen, der einem nicht gehört und dessen Gewinn man nur teilweise behält. Die Bedingungen sind zu eng für dieses Spiel. Ab einer bestimmten Grösse wäre das anders — bei einem Guthaben, das sich in mehrfacher Höhe nachladen lässt, bei einem Bonus, der an Umsatzbedingungen geknüpft ist, bei einem Angebot, das nach der ersten Einzahlung in immer neuen Stufen ruft.
Die Limiten gehören deshalb vor das Guthaben. Wer seine 30-Tage-Verlustlimite bei CHF 100 angesetzt hat und zehn Franken Gratisspielguthaben daraufsetzt, verliert nichts Eigenes, wenn die Wette platzt. Wer aber die Limite vor der Aktion hochsetzt, um mit dem Guthaben spielen zu können, hat den teuersten Teil des Angebots selbst bezahlt. Das ist kein moralischer Hinweis, sondern eine Reihenfolge.
Gratisspielguthaben und Boosts: was die zwei Schweizer Angebote kosten
Nun bleibt nur noch, was die beiden Schweizer Veranstalter tatsächlich ausschütten, und der wichtigste Satz steht schon fest: Bei einer Gratiswette kommt der Einsatz beim Gewinn nicht zurück. Die folgenden Abschnitte zeigen, was das in Franken bedeutet, und was eine Aktion im Verhältnis zum Aufwand ist. Der erste Schritt ist, den Wert eines Gratisspielguthabens zu beziffern.
Was zehn Franken Gratisspielguthaben wert sind
Für die Rechnung braucht es drei Angaben: ein nominelles Gratisspielguthaben von CHF 10 aus den Aktionsterminen der Loterie Romande, einen Beispielmarkt mit zwei Ausgängen zu Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein notiertes Angebot — und die Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt wird und der Einsatz nicht zurückfliesst. Aus den beiden Quoten ergibt sich die Auszahlungsquote dieses Marktes: 1 geteilt durch (1 durch 1.90 plus 1 durch 1.90) ergibt rund 95 %. Der Rest ist der Teil, den der Veranstalter in diesem Beispielmarkt für sich behält.
Der Wert des Guthabens folgt dann aus Guthaben mal (Quote minus eins) durch Quote, multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Bei einer Quote von 1.90 sind das CHF 10 mal 0,90 geteilt durch 1.90, und mit der Auszahlungsquote von 95 % landet man bei etwa CHF 4 bis 5 pro Wette. Die Spanne ist die Aussage: Nicht zehn Franken sind es, sondern weniger als die Hälfte, und wo innerhalb dieser Spanne man landet, hängt an der Quote, die man trifft. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 bringt im Gewinnfall CHF 9 auf das Konto, weil die fehlenden CHF 10 der nicht zurückgezahlte Einsatz sind.
Das ist der statistische Durchschnitt über viele Wetten unter diesen Annahmen, und es ist keine Zusage für einen einzelnen Wettschein. Der erste Satz, den man in diesem Abschnitt stehen lassen kann, lautet dennoch schlicht: Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ist beim Schweizer Veranstalter ein Geschenk von ungefähr fünf Franken, und nach dreissig Tagen ist auch das weg, wenn man es nicht gesetzt hat.
| Plattform | Aktion und Gültigkeit | Einsatz beim Gewinn |
|---|---|---|
| Loterie Romande Jouez Sport | Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», 7 Aktionstage, 7’000 Stück, 30 Tage gültig | Einsatz fliesst nicht zurück |
| Swisslos Sporttip | Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, Zustimmung der Aufsicht erforderlich | Einsatz fliesst nicht zurück |
| Bettilt | kein Betrag bekannt | Einsatz fliesst nicht zurück |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | kein Inhalt in der Schweiz |
Die Zeile, die hier zählt, ist die erste. Zehn Franken Guthaben, dreissig Tage Frist, sieben Aktionstage, 7’000 Stück, und ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Wer den Wert dieser Aktion bestimmen will, muss von zehn Franken ausgehen, nicht von zehn Franken Gewinn: Es sind ungefähr fünf Franken erwartbarer Wert, und der Aufwand dafür ist eine Registrierung mit Ausweiskontrolle, ein Code aus dem Stadion innerhalb von sieben Tagen und die Nutzung vor Ablauf der Frist. Der Vergleich mit den anderen Swisslos-Aktionen lohnt dabei nicht: Das Gratisspielguthaben dieser Plattform bleibt ein Randfall neben einem dauerhaft verfügbaren Angebot an Boosts auf Kombinationen und Quoten.
Kombiboost, Quotenboost und der Haken am Cash-Out
Sporttip hält Boosts bereit, die man mit einem Code verwechseln könnte, und es lohnt sich, sie zu trennen. Der Kombiboost gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von 5 auf 100 % lässt sich nicht durch Glück allein erreichen, sondern durch das Zusammenfügen von fünfzehn Ereignissen — und das ist der Punkt, an dem aus einer Erhöhung eine andere Wette wird.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also denkt, er könne mit dem erhöhten Gewinn noch schnell aussteigen, verliert genau den Vorteil, den er gejagt hat; in diesem Moment sind zwei Mechanismen gegeneinander gerichtet, und die Bedingungen entscheiden, welcher gewinnt.
Der Kombiboost ist damit die ehrlichste Antwort des Schweizer Markts auf die Frage nach dem Gratisguthaben. Er vergibt kein Geschenk, er zahlt mehr für ein Produkt, das ohne ihn weniger begehrenswert wäre, und er belohnt die Kombination, in der Schweizer Bedingungen ihre Anfälligkeit einbauen können: In Kombinationswetten erhält eine abgesagte Voraussage die Quote 1.00, ein abhängiges Ereignis gehört in die Bet-Builder-Funktion, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos eine Live-Wette mit Quote 1.00 werten. Das sind keine Betrugsvorwürfe, sondern Bedingungen, die man gelesen haben sollte, bevor man fünfzehn Legs zusammenstellt, weil 100 % auf einen gerade auf eine Quote von 1.00 reduzierten Nettogewinn wenig bringen.
Die zehn Plattformen im Detail: Bewilligung, Angebot und Urteil
Die Reihenfolge ist nicht Verhandlungsmasse: Zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, dann die acht ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Diese Zweiteilung ist der Inhalt. Wer die acht liest, sollte im Kopf behalten, dass ein Bewertungsmassstab, der auf Schweizer Recht fusst, bei ihnen ins Leere greift.
Swisslos Sporttip: die grösste Reichweite und die meisten Regeln
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung deckt ein Grossspiel ab, als Veranstalter- und Spielbewilligung, unter der Aufsicht der Gespa. Der Anbieter steht einem Spielenden aus Zürich, Bern, Luzern, Tessin oder Liechtenstein offen, sofern er dort wohnt.
Zum Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App; Spielguthaben lässt sich zudem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, alles darüber geht bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Beim Einsatz gelten CHF 1 als Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 als Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, Livewetten sind zulässig, Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Zwei Entscheidungen stehen hier unter den acht anderen Zeilen fest. Die untere Limite von CHF 1 ist bemerkenswert. Wer eine Gratiswette oder einen Boost testen will, kann das mit einem Franken tun und nicht mit dem Mindestbetrag, den eine Plattform vorschreibt. Und die Beschränkung der Cash-Out-Funktion auf das vollständige Aussteigen ist eine der Bedingungen, die man beim Kombiboost im Kopf behalten muss: Wer mitten in einer Zehnfach-Kombination den Gewinn sichern will, kann nur ganz aussteigen und dabei oft andere Voraussagen mitverkaufen, deren Ausgang noch offen wäre.
Ein Punkt bleibt unbequem: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Anspruch auf Cash-Out besteht nicht, und für jeden Markt wird er nicht geboten. Auch Livewetten haben eine Eigenheit: Sie gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, aber eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00 — und in spielentscheidenden Momenten kann Swisslos ebenso werten. Wer live auf die schnelle Reaktion spielt, spielt gegen diese Regel, nicht gegen den Buchmacher.
Urteil: Für Betttende im Vertragsgebiet ist Swisslos die Plattform mit der grössten Reichweite, dem umfangreichsten Zahlungsweg und der klarsten Auszahlungsstruktur. Wer eine Wette mit einem Franken eröffnen will, findet hier die niedrigste Einstiegsschwelle des Vergleichs. Wer einen dauerhaften Gratisvorteil sucht, findet ihn nicht: Das Gratisspielguthaben bleibt ein genehmigungspflichtiger Ausnahmefall, und was es gibt, ist an Umsatz, Einsatzgrenzen und einen Verfall bei Cash-Out gebunden.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit der einzigen belegten Aktion
Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Adresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsstruktur entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, unter der Aufsicht der Gespa.
Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ebenso das Wallet-Guthaben. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Es ist die einzige Aktion in diesem Vergleich, für die Datum, Umfang und Bedingungen vollständig belegt sind.
Die Aktion ist in ihrer Anlage aufschlussreich. Ein Code aus dem Stadion erreicht Menschen, die schon im Sporterlebnis sind, und schliesst alle aus, die nicht an einem der sieben Tage in einem National-League-Stadion waren. Der Zugang ist damit über den Ort verteilt und nicht über eine Werbekampagne. Wer in Genf, Lausanne oder Sion an einem der Aktionstage im Stadion war, hatte eine Chance; wer nicht, hatte keine. Sieben Tage und 7’000 Stück sind keine Mengen, mit denen sich ein Markt bewegen lässt.
Urteil: Jouez Sport ist für Wettende in der Westschweiz die einzige bewilligte Anlaufstelle, und das ist wichtiger als jede Aktion. Der Reiz der Aktion «Patinoires et Stades» liegt nicht im Betrag — zehn Franken Spielguthaben ergeben nach der Rechnung dieser Seite einen erwartbaren Wert im Bereich von fünf Franken — sondern darin, dass sie der einzige vollständig belegte Gratisvorgang des Schweizer Markts ist. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, hat mit dem Konto ohnehin keine Wahl; wer ausserhalb wohnt, kann an der Aktion nicht teilnehmen, und für ihn ist sie damit kein Argument.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, aber mit einem Satz, der auch hier gilt
Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine Bewilligung aus dem Ausland ist hier bedeutungslos. Bettilt ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, bietet keinen Rechtsschutz, und die Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen, die Provider per DNS-Sperre umsetzen.
Ein Punkt ist für diesen Eintrag dennoch belegt: Auch bei Bettilt ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Der Satz steht in derselben Form, in der er bei Swisslos steht, und wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte nicht glauben, das Guthaben dort sei eine auszahlbare Summe.
Urteil: Bei Bettilt begegnet einem eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wie breit das Wettprogramm und der Bonus dort tatsächlich ausfallen, bleibt ohne Bedeutung für die Entscheidung — es gibt keine Schweizer Behörde, die beides prüfen würde, und damit keine Grundlage für einen Vergleich. Der einzige belegte Umstand ist der, der auch bei Swisslos gilt: Das Guthaben gehört einem nicht.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung, mit den üblichen Folgen
Rabona besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; Lizenzen aus dem Ausland sind hier wirkungslos. Rabona ist weder an das Sperrregister der Schweiz gebunden noch geniesst der Anbieter dort Rechtsschutz; die Webadressen unterliegen der Sperrliste der Gespa.
Gewinne auswärtiger Anbieter werden nach kantonalem Steuerrecht behandelt; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe als Einkommen. Für einen Anhänger von Rabona in der Schweiz kann ein Gewinn also eine Steuerfolge auslösen, die bei einem Schweizer Grossspiel erst ab einem Freibetrag einsetzt.
Urteil: Rabona ist kein Angebot, das sich gegenüber den beiden bewilligten Veranstaltern rechtfertigen lässt, sondern eines, das die Differenz zu ihnen ausmacht. Wer es trotzdem nutzt, verliert den Schweizer Schutz vollständig, ohne dafür einen geprüften Ersatz zu erhalten. Wer eine Gratiswette sucht, findet hier nichts, was hier belegt wäre.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; Lizenzen aus dem Ausland sind hier wirkungslos. DirectionBet untersteht nicht dem Schweizer Rechtsschutz, ist nicht im Sperrregister verzeichnet und muss damit rechnen, dass die Gespa die Domains blockiert.
Der Schweizer Rechtsrahmen verlangt von den bewilligten Veranstaltern eine Identitätsprüfung und ein Konto pro Person sowie ausgezahlte Beträge nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wo diese Prüfung fehlt, fehlt meist auch der Weg zurück, wenn etwas schiefläuft.
Urteil: DirectionBet teilt mit den übrigen bewilligungsfreien Namen das gleiche Merkmal: kein Schweizer Rahm. Was unterscheidet den einen vom anderen? Kaum etwas, und das ist selbst ein Ergebnis — in diesem Abschnitt des Vergleichs beginnt die Austauschbarkeit, und wo sich Angebote nicht mehr unterscheiden lassen, sollte man den bewilligten nehmen.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Bei Krypto-basierten Abwicklungen ist ein Punkt zentral: Im bewilligten Schweizer Wettmarkt existieren anonyme oder Krypto-Auszahlungen nicht, weil Auszahlungen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers erfolgen. Ein Anbieter, der anonyme Wege bewirbt, tut das ausserhalb dieses Rahmens und damit ohne die Prüfung, die den Schweizer Weg ausmacht.
Urteil: Cloudbet trägt in diesem Vergleich nichts bei, was man als Vorteil benennen könnte. Wer dort spielt, verzichtet auf das Spielersperrregister und auf einen Schweizer Rechtsweg — und bekommt im Gegenzug keine geprüfte Gegenleistung, sondern nur andere Regeln. Für eine Entscheidung über Gratisguthaben ist der Eintrag ohne Inhalt.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung.
Die Sperrliste der Aufsicht umfasst Ende 2025 insgesamt 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt. Ein Wechsel der Adresse ist damit kein Argument für oder gegen einen Anbieter, sondern eine Erwartung, die man in diesem Bereich haben sollte.
Urteil: Bei Betwinner gilt derselbe Befund wie bei den Nachbarn im Vergleich: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Instanz. Wer sich für ausländische Plattformen entscheidet, entscheidet sich für diese drei Abwesenheiten gleichzeitig, und eine von ihnen lässt sich nicht einzeln abwählen.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung
Betovo besitzt keine Schweizer Bewilligung.
Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf bei Swisslos nicht auf dieses Ereignis wetten — eine Regel, die man in einem Vergleich vermissen würde, wenn man nur Boni nebeneinanderlegt. Sie zeigt, wie genau der Schweizer Rahmen auf Fairness achtet und wie wenig davon ausserhalb gilt.
Urteil: Betovo steht für die Gruppe, in der die Namen wechseln und die Merkmale bleiben. Der einzige belastbare Umstand zum Thema Gratisguthaben ist die fehlende Schweizer Grundlage. Wer nicht in einem Schweizer Kanton wohnt und deshalb ohnehin keinen Zugang zu den beiden bewilligten Veranstaltern hat, mag das anders sehen; wer eine Wahl hat, sollte sie dort treffen, wo sie überprüfbar ist.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter fehlt jegliche Schweizer Erlaubnis, ist nicht im Sperrregister der Schweiz registriert und die Webseite kann jederzeit von der Gespa für Schweizer Zugriffe gesperrt werden.
Im bewilligten Schweizer Angebot ist das Wettprogramm eine geschlossene Liste, die von der Aufsicht geführt wird: Ecken- und Kartenmärkte fehlen darauf, eine Esport-Sektion gibt es nicht, Virtual Sports sind nicht geregelt. Was ausserhalb dieser Liste angeboten wird, ist nicht durch eine Schweizer Bewilligung gedeckt.
Urteil: Rollbit beschreibt damit genau die Grenze, die diese Seite zieht. Wer die Schweizer Liste für eine Beschränkung hält, findet anderswo mehr Auswahl — und bezahlt sie damit, dass keine Aufsicht mehr hinsieht. Das ist ein bewusster Tausch, und man sollte ihn als solchen vornehmen, nicht als Schnäppchen.
Interwetten: der bekannte Name auf der Sperrliste
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung und wird von der Aufsicht namentlich genannt, da seine Domains auf der Sperrliste stehen und per DNS blockiert werden. Interwetten ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Rechtsschutz.
Ein Name wie Interwetten zeigt besonders deutlich, warum eine Bewertung nach Schweizer Massstab bei ausländischen Anbietern nicht aufgeht. Der Anbieter mag in seinem eigenen Rechtsraum solide dastehen. In der Schweiz steht er dort, wo die Aufsicht ihn eingeordnet hat, und das ist der einzige Umstand, der hier zählt.
Urteil: Interwetten zeigt, dass ein bekannter Name kein Merkmal ist, an dem man sich entlanghangelt. Die Beobachtung, dass die Aufsicht die Domains eines Anbieters auf die Sperrliste setzt, ist keine Wertung der dortigen Buchhaltung, sondern eine Aussage über Schweizer Rechtsschutz — und genau dieser fehlt einem Schweizer Spielenden dort vollständig. Wer in einem bewilligten Schweizer Konto wählt, muss nicht wissen, wie Interwetten intern arbeitet.
Was ein Aktionscode tatsächlich kostet
Ein Code erspart einem nicht das Schreiben, sondern das Risiko — und nur bis zur Höhe des Guthabens. Diese Ersparnis kostet an anderer Stelle. Man legt seine Daten offen, man nimmt eine Frist auf sich, man bindet einen Teil des Spielkontos an ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, und man bindet den Gewinn an Bedingungen. Die Kosten sind nicht versteckt, sie sind nur nicht der Gegenstand des Werbeversprechens.
Ein Beispiel, das sich in CHF rechnen lässt. Bei einer Verlustlimite von CHF 100 für 30 Tage und einem Gratisspielguthaben von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 geht man mit einem erwartbaren Wert von etwa CHF 4 bis 5 in die Wette, braucht für die Auszahlung des Gewinns von CHF 9 aber keine 30 Tage. Wer die Frist von 30 Tagen nicht nutzt, verliert nichts Eigenes, aber die Chance auf diese ungefähr fünf Franken. Wer sie nutzt, gewöhnt sich an, in einem Konto zu spielen, das mehr als das eigene Geld enthält.
Diversifizieren lässt sich das kaum. Zwei Gratisspielguthaben à CHF 10 ergeben nicht zehn Franken erwartbaren Wert, und zwei von ihnen gibt es nicht bei zwei Schweizer Veranstaltern, weil man in einem Kanton jeweils nur einen erreicht. Wer in Genf wohnt, kann nur zu Jouez Sport, wer in Zürich nur zu Sporttip. Die Blendenzahl in dieser Frage ist also kleiner als die Zahl der Aktionen, die man googeln kann.
Gegenrechnen sollte man schliesslich den Aufwand, der hinter einem Gratisspielguthaben steht. Ein Code aus dem Stadion, sieben Tage zur Eingabe im verifizierten Konto, 30 Tage zur Nutzung, ein Guthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst. Das ist ordentlich gerechnet rund fünf Franken Wert für einen Vorgang, der eine Registrierung mit Ausweisprüfung und einen Stadionbesuch voraussetzt. Das ist kein schlechtes Geschäft. Es ist aber auch kein Geschäft, für das man seine Verlustlimite hochsetzt.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Gratisguthaben in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?
Ein einzelner, dauerhaft gültiger Code existiert nicht. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 lag diese für 24 Aktionen der Loterie Romande und 8 Aktionen von Swisslos vor. Die zuletzt belegte Aktion, «JouezSport – Patinoires et Stades», gab nach Eingabe eines Stadioncodes CHF 10 Spielguthaben aus, befristet auf 30 Tage und nicht auszahlbar.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Gratisguthaben und Gratisspiele vergeben sie nicht nach Gutdünken, sondern mit vorheriger Zustimmung dieser Aufsicht.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein. Ist der Einsatz des Veranstalters, fliesst bei einem Gewinn nur der Gewinn auf das Spielerkonto, der Einsatz nicht. Bei einer Quote von 1.90 und einem Guthaben von CHF 10 sind das CHF 9 statt CHF 19. Ein Gratisspielguthaben ist zudem generell nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande.
Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?
Weil das Gesetz Gratisspiele und Gratisguthaben ausdrücklich unter Vorbehalt stellt und ihren Einsatz nicht dem Ermessen des Veranstalters überlässt. Eine Werbeform, die auf Gratisangeboten aufbaut, soll sich nicht unkontrolliert ausbreiten. Die Aufsicht prüft jede Aktion einzeln, was die Zahl der Gratisaktionen im Markt klein hält.
Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?
Ja, bei Sporttip vor der ersten Teilnahme, für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei, und wie hängt der Steuerfreibetrag vom Kanton ab?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton. Für den eigenen Fall hilft die kantonale Steuerverwaltung.
Bonus – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
