Sportwetten Bonus für Bestandskunden: Der Kombiboost zahlt auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz
Ladevorgang...
Kaum ein Markt ist so arm an Werbematerial wie der Schweizer. Wer nach einem Bonus für ein bestehendes Wettkonto sucht, stösst auf Zwei-Buchstaben-Antworten: zwei Veranstalter, eine Handvoll Aktionstage, und Gratisspielguthaben, das nie auszahlbar wird. Anderswo in Europa flattern einem zwanzig Willkommenspakete ins Postfach. Hier braucht sogar ein Gratisguthaben für ein längst registriertes Konto die vorherige Zustimmung der Aufsicht.
Stand: Oktober 29, 2026, abgeglichen mit den veröffentlichten Bewilligungen und der Sperrliste der Gespa.
Wer in Deutschland, Österreich oder auf einem Offshore-Portal nach einem Bestandskundenangebot sucht, erwartet eine Mechanik: Reload-Bonus, Freiwette, Cashback. In der Schweiz gibt es davon nur Spuren, und die Spuren sind teuer erkauft. Der Kombiboost von Sporttip erhöht den Nettogewinn einer Kombinationswette, aber erst ab vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und nur online. Die Loterie Romande verteilte an sieben Eishockey-Abenden je CHF 10 Spielguthaben — nicht auszahlbar, 30 Tage gültig, insgesamt 7’000 Stück. Das ist die Grösse, über die hier geredet wird. Keine Anmeldung, kein Klick, kein Paket. Die zweite Zahl ist die, die man übersieht: Bei einer Gratiswette wird der Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt. Der Boost, das Guthaben — nichts davon verlässt das Spielerkonto als Geld.
Die Schweizer Rechtslage macht aus einer Marketingidee eine Verwaltungsfrage. Wer ein Guthaben verschenken will, fragt zuerst die Gespa. Das erklärt, warum das Angebot für bestehende Konten so eng ist, und es erklärt den Ton dieser Seite: Hier wird nicht bewertet, wie grosszügig ein Veranstalter ist, sondern was seine Bedingungen den Spielenden kosten.
Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht ohne Schweizer Zulassung
Die entscheidende Spalte in der folgenden Einordnung ist nicht der Bonus, sondern die Bewilligung. Angebote für bestehende Konten sind in der Schweiz eine Kategorie innerhalb des erlaubten Geldspiels — und dieses Geldspiel ist auf zwei Veranstalter begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was einem in der Suche begegnet, steht ausserhalb dieses Rahmens. Acht der hier aufgelisteten Marken tragen deshalb keine Schweizer Bewilligung, und das ist keine Formalie: Ohne Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Spielsperrregister, keine Schweizer Aufsichtsaufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. angegebene Zulassung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa, Produkt eines Grossspiels | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa, Produkt eines Grossspiels | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | angegebene Zulassung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte zeigt eine schiefe Verteilung, und die Schieflage ist der Punkt. Wer auf einem ausländischen Portal spielt, tauscht mehr Auswahl gegen weniger Schutz. Die Beträge und Bedingungen eines solchen Anbieters kommen ausschliesslich aus seinen eigenen Bedingungen; über Schweizer Limiten, das Sperrregister oder eine Schweizer Beschwerdestelle läuft dort nichts. Umgekehrt ist der bewilligte Weg keine Wohlfühlzone mit unbegrenztem Angebot: Er bringt eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und die Identitätsprüfung. Beide Wege haben einen Preis, und keiner davon ist per se der sichere.
Die Domain einer Marke kann zudem auf der Sperrliste der Gespa landen und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden — ein Umstand, der blockierte Adressen nicht dauerhaft aus dem Netz verschwinden lässt, weil innert Stunden Ersatzadressen auftauchen. Für einen Spieler bedeutet das: Der Zugang kann mitten in einer laufenden Wette abreissen, und einen Anspruch gegenüber dem Anbieter macht das nicht durchsetzbarer.
Was ein Treueangebot in der Schweiz überhaupt sein darf
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Zahl ist der eigentliche Rahmen des ganzen Themas. Sie erklärt, warum es keine Kette von Reload-Angeboten gibt und warum jede einzelne Aktion, die stattfindet, dokumentiert, begrenzt und befristet ist. Ein Veranstalter kann nicht einfach einen Bestandskundenrabatt erfinden; er muss ihn genehmigen lassen.
Bonushöhen und Bedingungen kommen deshalb ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Für den Leser heisst das: Es gibt keine Zentralquelle, in der ein Bestandskundenangebot steht. Es steht in den Teilnahmebedingungen, und dort steht es mit dem Kleingedruckten, das über den Wert entscheidet.
Was ausserhalb der bewilligten Angebote existiert, ist Werbung für ein Spiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist. Diese Werbung ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Man beschreibt solche Marken, man bewirbt sie nicht — und ein Gutscheincode eines ausländischen Anbieters ist, rechtlich betrachtet, eine Einladung in einen Raum ohne Schweizer Regeln.
Grundlagen: welche Aktionen es nach der Anmeldung überhaupt gibt
Ein Bestandskundenangebot ist etwas anderes als ein Willkommensangebot, und der Unterschied liegt nicht in der Grosszügigkeit, sondern in der Mechanik. Ein Willkommensbonus belohnt eine Handlung, die noch nicht geschehen ist. Eine Treueaktion belohnt eine Handlung, die der Spielende ohnehin oft genug ausführt: kombinieren, live setzen, an einem bestimmten Abend im Stadion sein. Deshalb sind die Schweizer Varianten fast alle an das Wettverhalten gebunden und nicht an eine Einzahlung.

Drei Formen sind zu unterscheiden, weil sie drei verschiedene Dinge wert sind: ein Gewinnaufschlag wie der Kombiboost, ein Gratisspielguthaben wie das der Loterie Romande, und ein Quoten- oder Profitboost wie bei Sporttip.
Was das Guthaben wert ist, hängt an einer einzigen Regel: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Loterie Romande steht das ausdrücklich in den Bedingungen, bei Swisslos ebenfalls. Ein Spielguthaben ist also kein Geldgeschenk, sondern ein vorgezogener Einsatz mit Ablaufdatum. Wer CHF 10 Guthaben erhält und damit CHF 20 gewinnt, hat CHF 20 auf dem Spielerkonto — nicht CHF 30. Der Einsatz war nie sein Geld und wird es nie.
Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird, ist das derselbe Mechanismus. Der Gewinn ist real, der Einsatz nicht. Konkret für eine Wette mit Quote 2.10: Aus einem Einsatz von CHF 10 Guthaben werden bei einem Sieg CHF 21 Gewinn; hätte man mit eigenen CHF 10 gewettet, wären es CHF 31 gewesen. Die Differenz von CHF 10 ist genau der Einsatz, den der Veranstalter zurückbehält. Genau darin liegt die ehrliche Antwort auf die Frage, was ein Gratisguthaben kostet: Es kostet die Hälfte dessen, was der gleiche Gewinn mit eigenem Geld eingebracht hätte, wenn die Quote 2.10 beträgt.
Der Kombiboost und seine Stufen
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus fällt auf den Nettogewinn und staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die erste Hürde ist die Mindestquote. Ein Kombinationswette mit vier Voraussagen à 1.30 erfüllt die Bedingung nicht, auch wenn sie vier Voraussagen hat. Die zweite Hürde ist der Nettogewinn: Der Bonus greift nicht auf den Einsatz, sondern auf den Gewinn nach Abzug des Einsatzes. Bei vier Voraussagen à 1.60 zu CHF 10 ergibt sich eine Gesamtquote von 6.55 und damit ein Bruttogewinn von CHF 65.53. Nach Abzug des Einsatzes bleiben CHF 55.53, und 5 % davon sind CHF 2.78. Der Boost bringt bei dieser Kombination also knapp CHF 2.78 — nicht 5 % von CHF 65.53, was CHF 3.28 wären, und erst recht nicht 5 % des Umsatzes.
Die Staffel belohnt Treue zur Kombination, und sie belohnt sie erst spät. Wer den Unterschied zwischen fünf Prozent und hundert Prozent sieht, sieht eine Vervielfachung; wer auf den Aufschlag schaut, sieht bei vier Voraussagen eine Zusatzprämie im Bereich von zwei bis drei Franken.
Was der Platzhalter-Einsatz für den Aufschlag bedeutet
Die Bedingungen nennen einen Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette von CHF 1’000 und für eine Systemwette von CHF 10’000. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Diese beiden Zahlen bestimmen, wie viel der Boost in Franken ausmacht. Bei einem Einsatz von CHF 10 bleiben die Aufschläge im Bereich von wenigen Franken. Erst bei einem Einsatz im oberen Bereich der Limite und einer hohen Zahl von Voraussagen erreicht die Erhöhung einen dreistelligen Betrag — und genau dann schlägt die Verlustlimite zu, die das Konto ohnehin hat. Der Boost kann also nicht als Hebel gegen die eigenen Limiten funktionieren: Er erhöht einen Gewinn, nicht das Budget.
Eine Zahl dazu, weil sie sich leicht übersehen lässt: Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt der Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen nach der Staffel 100 % auf den Nettogewinn. Das klingt nach einer Verdopplung. Es ist eine Verdopplung des Nettogewinns, nicht des Einsatzes und nicht des Bruttogewinns. Rechnerisch heisst das: Der Bruttogewinn auf CHF 10 wird verdoppelt abzüglich des Einsatzes, der nur einmal zählt — bei einem Produkt aus fünfzehn Voraussagen mit mittleren Quoten ist das ein erheblicher Betrag, aber der Einsatz selbst liegt weiter bei CHF 10 und bleibt im Spiel.
Der Boost ist eine Nettogewinn-Erhöhung, kein Rabatt
Die zweite wichtige Eigenschaft des Kombiboosts ist die Bedingung, unter der er verfällt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Cash-Out nutzt, tauscht den möglichen Endgewinn gegen einen tieferen Sofortbetrag und verliert zusätzlich den Aufschlag. Der Cash-Out-Betrag ist ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Ein Kombinationsboost, der beim Cash-Out verfällt, macht den Cash-Out damit noch teurer als er bereits ist.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt auch hier der Boost.
Der Unterschied zwischen den beiden ist real und praktisch: Ein Quotenboost verbessert die Basis, ein Profitboost das Ergebnis. Wer eine Einzelwette mit einem Quotenboost spielt, verbessert die Quote selbst. Wer einen Profitboost bekommt, verbessert nur den Nettogewinn — der Bruttogewinn steigt, aber die Quote auf dem Wettschein bleibt die alte. Beides einmal pro Spielendem, nicht pro Spieltag.
Rechtslage: Warum ein Treuegutschein die Aufsicht passieren muss
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK — die beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind diese zwei. Für das Swisslos-Vertragsgebiet heisst das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und wer in Genf lebt, keines bei Sporttip. Das ist keine Willkür, sondern die Grenze des Vertragsgebiets. Für einen Grenzgänger oder einen Zugezogenen ist das die erste praktische Frage überhaupt: nicht wie hoch der Bonus ist, sondern ob es überhaupt ein Konto gibt, auf dem er ankommen könnte.
Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Loterie Romande spricht von einem verifizierten Konto — das Bestandskonto, um das es auf dieser Seite geht, ist also ein geprüftes Konto mit Namen, Adresse und hinterlegter Zahlungsverbindung.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Nettoerträge gehen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS) — ein Detail, das den Charakter des Schweizer Modells erklärt: Es ist ein Lotteriemodell mit Sportwette, nicht ein Wettmarkt mit Lotterieanhängsel.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das ist für Fans von Spezialmärkten eine spürbare Einschränkung: Wer auf eine Wahl oder eine Wettersendung setzen will, findet dafür in der Schweiz keinen bewilligten Anbieter, sondern nur ausländische Portale ohne Schweizer Bewilligung.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der Cash-Out ist nicht reguliert; er ist ausschliesslich ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Diese letzte Einschränkung ist die wichtigste: Der Cash-Out kann mitten in einer Kombination fehlen, in der man ihn gerade braucht.
Der ausländische Anbieter und der Schweizer Rahmen
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle.
Die Sperrliste der Gespa enthält ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Domain-Hopping, das die Aufsicht selbst benennt. Für die Frage dieser Seite heisst das: Ein ausländisches Bestandskundenangebot ist nicht nur ohne Schweizer Schutz, es kann auch ohne Vorwarnung unerreichbar werden, samt Guthaben.
Spielerschutz: Was für alle gilt, bevor ein Guthaben ins Spiel kommt
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze.
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die Zahl, die in diesem Abschnitt am meisten kostet. Wer an einem Freitagabend merkt, dass die Limite zu eng gesetzt war, kommt vor dem Montag nicht daran vorbei. Das ist keine Schikane, sondern der Sinn der Regel: Sie nimmt dem Impuls den Zugriff auf das Konto. Für den Plan eines Spielenden heisst es, dass die gewählte Limite nie eine Notlösung sein darf, sondern eine Setzung, die eine Woche tragen muss. Und für die Frage nach dem Bestandskundenangebot heisst es, dass kein Boost, kein Guthaben und kein Aktionstag die Limite berührt, unter der das Konto steht.
Wer unter 21 Jahre alt ist und die Limite von CHF 1’000 wählt, für den ist ein Boost auf eine Kombinationswette ohnehin kein Thema von Bedeutung: Der Aufschlag von knapp CHF 2.78 auf einen Gewinn fällt neben der Frage, ob das Budget überhaupt so weit reicht, nicht ins Gewicht.
Die Spielsperre und ihr Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die Sperre ist nicht teilbar, und das ist ihr Vorteil. Eine freiwillige Sperre kann nur nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Zahlen aus Testkäufen der Gespa 2025 zeigen, dass Kontrolle am Verkaufspunkt nicht lückenlos funktioniert: Bei Verkaufsstellen wurde einer minderjährigen Person in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Der Verkaufspunkt ist also keine Garantie, und wer sich nicht selbst sperrt, ist nicht automatisch geschützt. Diese Zahl gehört zur Ehrlichkeit dieser Seite: Die Schweizer Regulierung ist streng auf dem Papier, aber die Durchsetzung hat Löcher.
Wer sich wegen eines Guthabens zum Spielen verleiten lässt, findet hier die Anlaufstelle, die das Angebot gerade nicht bewirbt: die Sperre im eigenen Konto. Sie wirkt unabhängig von jedem Gutschein und schaltet das Guthaben mit aus.
Zahlungen: Warum Guthaben das Konto nicht verlässt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen angeboten; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese 3 % ab der dritten Auszahlung innerhalb eines Jahres sind ein Betrag, den man leicht als Nebensache abtut, und sie sind genau das Gegenteil: Wer häufig kleine Beträge abzieht, zahlt für jede Bewegung. Wer sein Guthaben sammelt und einmal im Jahr auszahlt, zahlt nichts. Die Gebührenregel ist damit eine Einladung, das Geld im Wallet liegen zu lassen — und ein Wallet-Guthaben ist genau die Grösse, die man im Spiel einsetzt. Wer das weiss, behandelt die Auszahlungsfrist von 5 bis 10 Arbeitstagen als Teil der Kalkulation und nicht als Ärgernis.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, und das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Grenze zwischen Wallet und Bankkonto liegt also bei beiden Veranstaltern bei CHF 1’000, und sie ist wichtig, weil ein Guthaben im Wallet im Spiel bleibt und ein Guthaben auf der Bank nicht.
Die Steuer behandelt einen Gewinn aus einem Schweizer Grossspiel je nach Kanton unterschiedlich. Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn ist er einkommenssteuerfrei — der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); je nach Kanton gilt ein anderer Betrag. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Das ist allgemeine Information; für den eigenen Fall fragt man einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Treueangebote in der Praxis: Der Kombiboost und die Aktionstage im Detail
Was ein Bestandskundenangebot in der Schweiz konkret ist, lässt sich an zwei Beispielen ablesen, und beide sind unterschiedlich gebaut. Der Kombiboost ist ein dauerhaftes, verhaltensgebundenes Instrument. Die Aktion der Loterie Romande war eine befristete, ortsgebundene Verteilaktion. Am ersten verdient der Veranstalter nur, wenn der Spielende die Bedingungen erfüllt; am zweiten verteilte er unabhängig vom Spielausgang.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief zwischen Dezember 2025 und März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben (insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar).
Diese Aktion verdient eine zweite Betrachtung, weil sie zeigt, wie ein Schweizer Bestandskundenangebot tatsächlich aussieht. Es gibt kein Konto, das man anlegen muss — es gibt eine Frist von 7 Tagen nach jedem Aktionstag. Es gibt kein Angebot im Postfach — es gibt einen Code im Stadion. Und es gibt einen Vorrat von insgesamt 7’000 Stück, der irgendwann erschöpft ist. Der Spielende musste im Stadion sein, den Code aufschnappen und innert einer Woche im verifizierten Konto eingeben. Wer das verpasst, hat nichts verpasst ausser CHF 10, die ohnehin nicht auszahlbar gewesen wären.
Der Kombiboost verlangt dagegen nichts ausser einer Wette, die man vielleicht ohnehin gespielt hätte — vorausgesetzt, man spielt Kombinationen ab vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Das ist ein Produkt für Spieler, die systematisch kombinieren, und es ist kein Angebot für jemanden, der eine einzelne Wette auf ein Ergebnis abgibt.
Zwei Dinge sind bei beiden Beispielen gleich. Erstens: Kein Guthaben ist auszahlbar. Zweitens: Beide enden irgendwann — der Boost verfällt beim Cash-Out, das Guthaben nach 30 Tagen oder beim Erreichen von 7’000 Stück. Ein Bestandskundenangebot in der Schweiz ist immer befristet, immer begrenzt und immer im Spiel gebunden.
Was eine Kombinationswette mit Boost zurückgibt
Der Gewinn einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundungsregel arbeitet immer nach unten, und das ist bei Kombinationen mit krummen Quoten der Unterschied zwischen dem gerechneten und dem ausbezahlten Betrag.
Um zu sehen, was der Boost in Franken bedeutet, ist eine Beispielrechnung nützlich — mit erfundenen Quoten, versteht sich, denn ein Preis für ein bestimmtes Spiel steht hier nicht. Vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00: Das Produkt aus 1.60 mal 1.70 ergibt 2.72; 2.72 mal 1.80 ergibt 4’896; 4’896 mal 2.00 ergibt 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der Bruttogewinn CHF 97.92 — rechnerisch CHF 97.92, nach der Rundungsregel abgerundet auf 5 Rappen CHF 97.90. Der Nettogewinn liegt bei CHF 87.90. Darauf greift der Kombiboost bei vier Voraussagen mit 5 %, das sind CHF 4.40. Der Boost bringt bei dieser Kombination also rund CHF 4.40 zusätzlich zum Nettogewinn, und die Erhöhung selbst ist limitiert.
Mit der gleichen Logik über die Staffel hinweg bleibt das Bild konsistent und ernüchternd: Bei vier Voraussagen sind es rund 5 %, bei sieben Voraussagen 20 %, bei zehn 40 %, bei fünfzehn 100 % auf den Nettogewinn. Die Bedingung ist immer dieselbe — jede Voraussage mindestens 1.50 — und die Gesamtquote wächst mit jeder weiteren Voraussage. Ein Boost von 100 % auf den Nettogewinn klingt nach dem Doppelten, und er ist das Doppelte des Nettogewinns. Der Einsatz bleibt die CHF 10, die man selbst gesetzt hat.
Für den Bestandskunden ist das die zentrale Erkenntnis über den Sporttip-Kombiboost: Er ist eine Erhöhung des Gewinns, nicht des Einsatzes, und der Betrag, um den er den Gewinn erhöht, liegt bei einer gewöhnlichen Vierer-Kombination im Bereich eines Kaffees. Wo er gross wird, wird er unmöglich — bei fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 muss man erst einmal fünfzehn solche Voraussagen finden, die alle eintreffen.
Verfall, Absage und der Grundsatz der regulären Spielzeit
Ein Boost, der an eine Bedingung gebunden ist, lebt und stirbt mit dieser Bedingung. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Für eine Kombination mit Boost ist das die unangenehmste Variante. Die Kombination bleibt bestehen, aber mit einer Voraussage zu Quote 1.00 sinkt die Gesamtquote, und damit sinkt der Nettogewinn — und mit ihm der Boost, wenn die Zahl der Voraussagen mit Quote über 1.50 durch den Wegfall unter die Schwelle fällt. Aus vier Voraussagen können drei werden, und drei erfüllen die Mindestzahl des Kombiboosts nicht.
Auch die reguläre Spielzeit ist eine Bedingung, die man kennen sollte. Sie umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Kombination, die auf den Ausgang nach 90 Minuten gesetzt ist, gewinnt oder verliert also unter Umständen deutlich früher, als das Stadionpublikum glaubt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels kombiniert, muss also die Bet-Builder-Funktion nutzen, um auf der sicheren Seite zu sein — sonst steht die Wette auf einem Formfehler.
Und die letzte Frist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang, und es ist kürzer als die Zeit, die viele Spielende ihr Wettschein-Chaos liegen lassen. Zehn Tage für eine Einsprache sind sehr kurz — wer eine Auszahlung bestreiten will, muss sofort handeln.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt dem Aufbau der Schweizer Rechtslage: zuerst die zwei Veranstalter mit Bewilligung, dann die acht Marken, die ein Schweizer Spieler antrifft, ohne dass sie eine Schweizer Bewilligung tragen. Bei den ausländischen Marken nennt die Schweizer Aufsicht keine Bewilligung, und die Zulassung solcher Anbieter ist in der Schweiz nicht massgeblich (Art. 4 BGS). Wer dort ein Konto hält, hat keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Man beschreibt und bewertet diese Marken nach denselben Kriterien; man nennt sie nicht legal und nicht sicher.
Swisslos Sporttip: der Kombiboost als einziges Dauerinstrument am Platz
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, unter Aufsicht der Gespa.
Zugang: Wer die Online-Registrierung abschliesst, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Keine Spielsperre darf bestehen, und jede Person registriert sich nur einmal.
Limiten: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Die freiwillige Einzahlungslimite gilt für jeweils 30 Tage. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne vorzeitige Aufhebung; eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register.
Wetten: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten. Der Gewinn wird aus Einsatz mal Quote berechnet, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.
Treueangebote: Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei Cash-Out.
Zahlungen: Das Wallet lässt sich mit Online-Zahlungsmitteln oder Einzahlungsschein ab CHF 20 aufladen, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Kauf nur bis zu einem Wallet-Guthaben unter CHF 9’999. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit und wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Zweimal in 365 Tagen ist die Auszahlung auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto gratis, ab der dritten können 3 % anfallen; die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Urteil: Der Kombiboost ist das ehrlichste Treueinstrument im Schweizer Markt und trotzdem kein Geschenk. Die Mindestquote von 1.50 pro Voraussage sortiert genau die Kombinationen aus, mit denen Anfänger ihr Glück versuchen, und der Aufschlag auf den Nettogewinn bleibt bei einer Vierer-Kombination im Bereich von wenigen Franken. Was ihn trägt, ist die Staffel: Wer regelmässig grosse Kombinationen spielt und die Bet-Builder-Funktion für abhängige Märkte nutzt, holt bei zehn Voraussagen 40 % auf den Nettogewinn — ein Betrag, der die Mühe der Auswahl rechtfertigt. Wer dagegen Einzelwetten spielt, findet hier nur den Quotenboost, und auch den nur einmal. Die 72 Stunden bei der Erhöhung der Verlustlimite sind die strengste Zahl der ganzen Seite, und sie ist eine gute Zahl.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion, die im Stadion stattfand
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, unter Aufsicht der Gespa.
Zugang: Das Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone zur Verfügung; das Konto ist verifiziert, bevor eine Aktion darauf greift — die Eingabe des Codes im verifizierten Konto setzt diesen Schritt voraus. Eine Registrierung setzt Volljährigkeit und eine geprüfte Identität voraus, und eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus.
Limiten und Zahlungen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Aktion: «JouezSport – Patinoires et Stades» dauerte 7 Aktionstage zwischen Ende 2025 und März 2026. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Urteil: Diese Aktion war kein Bonusprogramm, sondern eine Marketingaktion mit Stadionpublikum, und ihre Bedingungen sagen genau das. Wer ohnehin regelmässig an National-League-Spielen war, konnte CHF 10 abholen; wer nicht, hatte keine realistische Chance und verlor nichts, was er je besessen hätte. Der Blick auf die Zahl macht die Grenze deutlich: 7’000 Stück à CHF 10 sind CHF 70’000 Gratisspielguthaben über eine ganze Saisonhälfte hinweg. Das ist die Grössenordnung, die die Aufsicht 2025 genehmigt hat, und sie ist winzig. Die 30 Tage Gültigkeit sind zudem eine Frist, die man nicht bemerkt, wenn man den Code zwar eingibt, aber den Einsatz liegen lässt.
WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung ist hier nicht massgeblich (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain landet oft auf der Sperrliste der Gespa und wird per DNS blockiert.
Für einen Spieler mit Schweizer Konto bedeutet das: keine Verlustlimiten, deren Einhaltung eine Schweizer Aufsicht prüft, keine Limite von CHF 9’999 mit 72-Stunden-Sperre bei Erhöhungen, kein Anspruch in einem Schweizer Verfahren. Wer dort spielt, handelt ausserhalb des Schweizer Schutzes — nicht verboten für den Spielenden, aber ohne jeden Beistand, wenn etwas schiefgeht.
Urteil: Ein Bestandskundenangebot bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht vergleichbar mit einem Sporttip-Boost, weil der Vergleichsrahmen fehlt. Es gibt keine Schweizer Limite, die es einhalten müsste, keine Schweizer Aufsicht, die seine Bedingungen prüft, und keinen Schweizer Rechtsweg, auf dem man eine Auszahlung einklagen könnte. Das ist der Preis der Angebotsvielfalt, und er ist nicht in Franken ausgezeichnet.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung ist nicht massgeblich (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain landet oft auf der Sperrliste der Gespa und wird per DNS blockiert.
Die relevanten Schweizer Schutzmechanismen greifen hier nicht: keine durchsetzbare Verlustlimite nach Art. 87 VGS, keine Eintragung in das schweizweite Sperrregister, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Ein Guthaben auf einem solchen Konto liegt in einem Raum, den die Schweizer Aufsicht nur indirekt erreicht — über die Blockierung der Domain.
Urteil: Hier zählt nicht, was ein Angebot verspricht, sondern wer es durchsetzt. Ein Bonus, dessen Bedingungen niemand prüft, ist ein Versprechen ohne Adressat. Wer das dennoch nutzen will, sollte wissen, dass die Sperrliste ihn jederzeit vom eigenen Guthaben abschneiden kann und dass ein Ersatzdomain innert Stunden kein Schweizer Rechtsweg ist.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung
FortuneJack trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung ist nicht massgeblich (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain landet oft auf der Sperrliste der Gespa und wird per DNS blockiert.
Wer in der Schweiz nach einem Bestandskundenangebot sucht und dabei auf eine Marke ohne Bewilligung stösst, muss die Frage anders stellen: nicht «wie viel bekomme ich», sondern «vor wem müsste ich meinen Anspruch geltend machen». Die Antwort ist eine Gesellschaft ohne Schweizer Niederlassung, ohne Schweizer Bewilligung und ohne Schweizer Aufsicht.
Urteil: Die Bewilligung ist hier die eigentliche Produkteigenschaft, und sie fehlt. Alles, was darüber hinaus über ein Angebot gesagt werden könnte, hätte keinen Schweizer Massstab, an dem es zu messen wäre — und eine Zahl ohne Massstab ist keine Information, sondern eine Behauptung.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung
1xBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Zulassung ist nicht massgeblich (Art. 4 BGS).
Ein Schweizer Spieler, der dort ein Bestandskonto führt, verliert die Mechanismen, die das Schweizer Modell ausmachen: die Pflicht des Veranstalters, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen, die sofortige Wirkung einer Senkung, die Aufhebung einer Sperre nur nach drei Monaten. Das sind Regeln, die einem Spielenden Zeit verschaffen — und Zeit ist in diesem Geschäft die knappste Ressource.
Urteil: Wer wegen der grösseren Angebotsvielfalt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wechselt, tauscht Schutz gegen Auswahl. Das kann eine bewusste Entscheidung sein, aber es ist selten eine, die man mit Blick auf einen Bestandskundenbonus treffen sollte: Die Angebote dort sind nicht in Franken messbar an dem, was ein bewilligter Veranstalter verdienen lassen darf.
22Bet: ohne Schweizer Bewilligung
22Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Zulassungen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Der Unterschied zum Schweizer Angebot liegt auch im Umfang der Produkte: Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen, und sie enthält keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Wer solche Märkte sucht, findet sie im bewilligten Schweizer Angebot nicht — und wer sie bei einem Anbieter ohne Bewilligung findet, findet sie ohne Schweizer Fair-Play-Kontrolle.
Urteil: Der Reiz solcher Portale ist der Reiz der schmaleren Kontrolle, und bei einem Bestandskundenangebot wiegt das schwerer als bei einer einmaligen Wette. Ein Guthaben, das über Monate im Konto liegt, liegt in einem Rechtsraum, den die Schweizer Behörden nur über die Blockierung der Adresse erreichen.
Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo trägt keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Zulassungen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Für einen Spielenden heisst das auch: Die Steuerbehandlung folgt nicht dem Schweizer Modell. Bei einem ausländischen Anbieter unterliegt der Gewinn zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandeln — der Kanton Thurgau tut das. Beim Schweizer Veranstalter bleibt ein typischer Gewinn unter dem Freibetrag steuerfrei.
Urteil: Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ist die Steuerfrage der stille Posten auf der Rechnung. Ein Bestandskundenangebot von CHF 10 Spielguthaben und eine steuerbare Einnahme sind nicht dasselbe Risiko, und nur eines davon steht in der Werbung.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit trägt keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Zulassungen haben in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS).
Die Sperrliste und das Domain-Hopping gehören hier zusammen: Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, und die Aufsicht benennt das Phänomen selbst. Ein Spieler kann also eine Marke regelmässig nutzen und eines Tages feststellen, dass die Adresse aus der Schweiz nicht mehr erreichbar ist — mit Guthaben darauf.
Urteil: Das Angebot einer solchen Marke ist nur so stabil wie ihre Erreichbarkeit, und die Erreichbarkeit steht in der Schweiz in der Hand der Aufsicht. Für ein Bestandskonto, auf dem über Monate ein Guthaben liegen soll, ist das ein strukturelles Risiko, das kein Bonus aufwiegt.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa trägt keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS).
Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Spiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet. Das betrifft den, der wirbt, nicht den, der spielt — aber es beschreibt die Lage: Ein Schweizer Spieler, der auf solchen Seiten landet, landet dort über Werbung, die in der Schweiz nicht stattfinden dürfte.
Urteil: Wer hier ein Konto hält, hält es ohne Schweizer Beistand und mit einer Einzahlung, für die es keine Schweizer Grenze gibt, die jemand kontrolliert. Das ist die schärfste Form der Aussage, die sich über eine Marke ohne Bewilligung treffen lässt — und mehr zu behaupten, hiesse, sich an Zahlen zu bedienen, die es in der Schweiz dazu nicht gibt.
Wie die zehn im Vergleich abschneiden
Die Gegenüberstellung, die für einen Bestandskunden zählt, verläuft nicht zwischen Bonus und Bonus, sondern zwischen zwei Ordnungen. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit Bewilligung, einem gemeinsamen Sperrregister, Verlustlimiten mit sofortiger Senkung und 72 Stunden Wartezeit bei Erhöhungen, einem geschlossenen Katalog erlaubter Sportarten und einer Auszahlung, die immer auf ein Konto im eigenen Namen geht. Auf der anderen Seite stehen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, deren Bedingungen in der Schweiz niemand prüft und deren Erreichbarkeit von der Sperrliste abhängt.
Die Wahl ist damit weniger eine Wahl zwischen Angeboten als eine zwischen Schutzrahmen. Wer den Schweizer Rahmen will, hat zwei Konten zur Auswahl, und welches davon in Frage kommt, entscheidet der Wohnsitz. Wer den Rahmen nicht will, hat mehr Auswahl und weniger Rückhalt, und sollte das nicht mit einem Gratisguthaben verrechnen, das in beiden Welten nur bedingt etwas wert ist.
Häufige Fragen zu Treueangeboten für bestehende Wettkonten
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Ja, aber nur als genehmigte Aktion, nicht als Dauerangebot. Die Loterie Romande verteilte an 7 Tagen Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Swisslos bietet den Kombiboost als dauerhaftes Instrument. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Er erhöht den Nettogewinn einer Online-Kombinationswette und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Die Staffel liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
«JouezSport – Patinoires et Stades» dauerte 7 Aktionstage zwischen Ende 2025 und März 2026. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht mit dem Gewinn ausbezahlt wird, gehört nur der Gewinn dem Spielenden. Aus CHF 10 Guthaben wird bei Quote 2.10 ein Gewinn von CHF 21 statt CHF 31 — die Differenz ist der Einsatz, den der Veranstalter zurückbehält. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
Eine ausländische Bewilligung ist in der Schweiz nicht massgeblich (Art. 4 BGS). Solche Marken haben keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domain landet oft auf der Sperrliste der Gespa. Werbung dafür ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten. Ein Code ersetzt keinen Schutzrahmen.
Bonus – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
