Online wetten mit Startguthaben 2026: zwei bewilligte Veranstalter und ein Guthaben, das niemand auszahlen kann
Ladevorgang...
Ein Startguthaben klingt nach einem Geschenk. In der Schweiz ist es ein bewilligungspflichtiger Vorgang: Wer Gratisspielguthaben oder Gratisspiele anbieten will, braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Wer im Vertragsgebiet der beiden Veranstalter ein Konto eröffnet, trifft also auf wenige, kleine Aktionen. Wer im Ausland sucht, trifft auf vielversprechende Zahlen und keinen Schweizer Rechtsschutz.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die öffentlich einsehbare Bewilligungs- und Aufsichtslage der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.
Zwei Veranstalter, ein Land, ein Gratisguthaben, das per Gesetz nicht auszahlbar ist. Die Rechnung, die dieser Markt dem Spielenden hinterlässt, beginnt nicht bei der Höhe des Betrags, sondern bei den Bedingungen, die daran hängen.
Der Vergleich: zehn Plattformen, zwei Bewilligungen und die Frage nach dem Gegenwert
Ein Vergleich, der die Höhe des Gratisbetrags in die erste Spalte setzt, sortiert die Angebote nach der unwichtigsten Zahl. Entscheidend ist, ob eine Bewilligung besteht, ob Umsatzbedingungen offen genannt werden, welche Limiten gelten und wie das Guthaben ausgezahlt wird. In der Schweiz sind die ersten beiden Plätze dieses Vergleichs nicht umkämpft: Die interkantonale Vereinbarung lässt Sportwetten nur durch zwei Veranstalter zu.
Die Einordnung der zehn Plattformen
| Plattform | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erhältlich; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist die einzige, die sich zwischen den zwei Gruppen überhaupt unterscheidet. Die acht ausländischen Plattformen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie etwas anzubieten hätten, was Schweizer Recht anerkennt. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Was bleibt, wenn sie fehlt: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Telekom-Anbietern per DNS gesperrt werden.
Gegenrechnung: Die zwei bewilligten Veranstalter bieten volle Schweizer Schutzmechanismen und ein eng begrenztes Programm. Kein Wettschein, der beides hat.
Was ein Startguthaben im Schweizer Markt überhaupt sein kann
Zwei Veranstalter teilen sich das Land, und jeder bedient sein eigenes Gebiet. Swisslos mit dem Produkt Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Aus dieser Aufteilung folgt der erste Kostenfaktor, den kein Bonusprospekt erwähnt: Wer im Kanton Zürich wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Die Auswahl ist keine Wahl.
Ein Startguthaben ist in diesem Markt ein Gratisspielguthaben, und ein Gratisspielguthaben lässt sich nicht auszahlen. Bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen für die Online-Teilnahme: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Grenze. Der Betrag ist kein Geld, er ist ein Recht, eine Wette zu platzieren, und zwar zu den Bedingungen des Veranstalters.
Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 vorgemacht, wie so eine Aktion in der Schweiz aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, ein Stadionbesuch, ein Code und ein Monat Zeit. Das ist die Grössenordnung, in der sich Schweizer Willkommensangebote bewegen, und es ist die einzige Aktion dieser Art, die im Betrachtungszeitraum dokumentiert ist.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos kann Spielguthaben auf dem Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Dass das Gratisspielguthaben aus einer Promotion an anderer Stelle nicht auszahlbar ist, bleibt davon unberührt.
Was das Gratisspielguthaben in Quoten gerechnet wert ist
Ein nicht auszahlbares Guthaben hat einen Wert, der kleiner ist als sein Nennwert, und wie viel kleiner, hängt an der Quote, mit der es gespielt wird. Nehmen wir das dokumentierte Gratisspielguthaben von CHF 10 und einen zweiseitigen Markt mit Quoten von je 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und liegt bei rund 95 %. Ein Gratisspielguthaben, dessen Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist unter diesen Annahmen im Durchschnitt rund CHF 4.50 wert.
Angenommen wird dabei, dass ausschliesslich der Gratisbetrag gespielt und der verbleibende Gegenwert sofort entnommen wird. Das ist eine Schätzung, ein Mittelwert über viele Wetten, kein Ergebnis für den einzelnen Fall. Je länger die Quote nach unten wandert, desto schmaler wird der Wert: Bei 1.50 bleiben vom Zehner weniger als drei Franken Gegenwert, bei einem stillen Markt mit höherem Quotenschlüssel sinkt er umgekehrt weniger stark. Der Wert liegt je nach Quote grob zwischen einem Drittel und der Hälfte des Nennbetrags – unter der Bedingung, dass nur das Guthaben selbst gespielt wird. Wer dagegen mehrfach nachlegt, verliert den Vorteil an die Marge, und die steht in jeder einzelnen Quote, die die Plattform anbietet.
Genau hier liegt die eigentliche Antwort auf die Frage nach dem Startguthaben. Der grosse Teil des angezeigten Betrags ist nicht der Bettende, sondern die Bedingung. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben mit einer 30-Tage-Frist bekommt, hat für einen Monat ein kleines Recht erworben und dafür einen Verifizierungsvorgang, eine Registrierung und eine Adressprüfung absolviert. Das kann man machen. Man sollte nur wissen, was auf dem Zettel steht.
Woran Startguthaben scheitern, bevor der erste Einsatz läuft
Die drei Bedingungen, die den Wert eines Gratisguthabens am stärksten drücken, sind seine Nichtauszahlbarkeit, seine Frist und sein quotenabhängiger Gegenwert. Die dritte hat viele Betroffene: Ein Gratisguthaben, das nur auf einem kleinen Markt gelten darf, ist weniger wert als eines, das offen einsetzbar ist, und keiner der beiden Schweizer Veranstalter macht aus dieser Einschränkung ein Geheimnis. Sie machen nur kein Marketing daraus.
Wichtiger als die Bedingungen des Guthabens sind deshalb die Bedingungen des Kontos, auf dem es landet. Wer sein erstes Konto bei einem bewilligten Veranstalter eröffnet, setzt Verlustlimiten, bevor die erste Wette möglich ist. Diese Limiten gelten für alle Wetten danach, auch für die mit dem Gratisguthaben. Ein Gratisspielguthaben, das in einen 30-Tage-Zeitraum fällt, in dem die Verlustlimite schon ausgeschöpft ist, ist praktisch wertlos.
Daraus folgt die Reihenfolge, in der man ein Startguthaben bewerten sollte: zuerst die Limiten, die man selbst setzt, dann die Frist, dann die Quote, dann der Nennbetrag. Die Reihenfolge, in der es beworben wird, ist genau umgekehrt.
Grundlagen: was ein Startguthaben im Schweizer Online-Wettmarkt ist und was es nicht ist
Die Vorstellung, die das Wort weckt, ist eine Einzahlung: Man zahlt 100 Franken und bekommt 100 Franken dazu. Im Schweizer Markt funktioniert das nicht, weil es diese Art von Angebot hier nicht gibt.

Registrierung vor jedem Guthaben
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande ist der Ablauf vergleichbar an das Wohnsitzprinzip gebunden.
Diese Hürde ist keine Formalität, sie ist die erste Kostenseite vieler offshore beworbener Angebote: Wer dort ein Konto mit Schweizer Adresse eröffnet, hat sie umgangen und damit auf den Teil des Schweizers Rechts verzichtet, der ihm im Streitfall nützt. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande nicht registriert wird, wird nicht registriert, weil er ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt. Eine Ausnahme existiert nicht.
Einzahlung, Wallet und der Betrag, der nicht auszahlbar ist
Guthaben auf dem Spielkonto zu kaufen und Guthaben zu gewinnen sind zwei verschiedene Dinge. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Das Guthaben, das man kauft, ist echtes Geld und bei einem Auszahlungsbegehren grundsätzlich verfügbar. Das Guthaben, das aus einer Promotion stammt, ist es nicht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Diese Staffel ist der zweite Kostenhebel neben der Marge, und sie trifft Dauerbeschäftigte, nicht den einmaligen Gratisguthaben-Spieler.
Dass eine Auszahlung nur auf ein Konto lauten darf, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, ist keine Laune der Veranstalter, sondern Vorgabe: Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und ein Kredit an Spielende ist untersagt. Kreditkarten-Werbung mit «später zahlen» ist hier also ein Kategorienfehler.
Der Ablauf vom Guthaben zum ausgezahlten Gewinn
Die Reihenfolge, in der ein Gratisspielguthaben zu Geld wird, ist festgelegt und hat drei Stufen. Erstens: Wer innert der Frist eine Wette mit dem Guthaben platziert, setzt kein eigenes Geld, aber sein Einsatz ist begrenzt. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Zweitens: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung geht jedes Mal zu Lasten des Spielenden, und sie ist der kleinste der Kostenposten, der auf der Seite des Veranstalters liegt.
Drittens: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Der Gratisguthaben-Weg endet für die meisten hier: Beim Wallet-Guthaben angekommen, ist der Gewinn verfügbar, aber nur bei Swisslos, und nur solange keine Kommission ab der dritten Auszahlung greift.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der zweite Satz hat es in sich: Ein Amateurspieler, der im selben Wettbewerb antritt, auf den er setzen möchte, ist draussen, und keine Promotion dieser Welt macht ihn wieder herein.
Kombiwette, Boosts und was sie dem Einsatz antun
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Prozente liest und die Mindestquote überliest, hat den Deal auf eine Weise verstanden, die ihm nichts nützt. Vier Spiele mit je mindestens 1.50 sind kein Zufallstreffer, das ist eine bewusste Auswahl.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Einmalnutzung ist die entscheidende Zeile. Ein Boost ist kein Rabatt, er ist eine einmalige Verzerrung eines einzelnen Preises, und beim kleinsten Anlass gegen einen Euro wieder verloren.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, die Kombination aber ist weg. In einer Kombination, die auf einem einzigen Spiel aufbaut, ist das der Unterschied zwischen einem verlorenen Einsatz und einer verlorenen Wette mit sechs weiteren Spielen, die noch offen standen.
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Wette zu Quote 1.00 gibt den Einsatz zurück und keine Gewinnerhöhung – wer mit Gratisspielguthaben live setzt und diese Rückstufung trifft, hat sein Guthaben verbraucht, ohne dass etwas passiert ist. Das ist der teuerste Ausgang, den dieses Guthaben nehmen kann, weil es der einzige ist, bei dem die Frist läuft und der Gegenwert vollständig verschwindet.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa Fussball 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Halbes Jahr, dann ist der Gewinn weg, und der Empfänger ist die Swisslos selbst. Wer ein Gratisspielguthaben verfallen lässt, verliert einen Gegenwert von wenigen Franken. Wer den daraus erzielten Gewinn verfallen lässt, verliert mehr, weil dieser Gewinn nicht auszahlbar gewesen wäre, sondern ausgezahlt worden wäre.
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Ausstieg sucht, zahlt den Preis des Ausstiegs. Das ist bei jedem Anbieter so, und es ist in der Schweiz nicht anders als anderswo.
Rechtslage: warum es nur zwei bewilligte Wettveranstalter gibt und was das für Auswahl und Rechtsschutz bedeutet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz.

Zwei Veranstalter und kein dritter
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains. Wer im Vergleich nach dem dritten bewilligten Anbieter sucht, sucht etwas, das nicht existiert, und findet dabei zwangsläufig Plattformen, die keine Schweizer Bewilligung haben.
Aus dieser Begrenzung folgt der grösste versteckte Kostenposten dieses Marktes: fehlende Auswahl. Zwei Plattformen für acht Millionen Menschen, und jede nur in ihrem Gebiet. Nicht reguliert wird dabei die Zahl der Sportarten, sondern die Zahl der Häuser, und die zwei Häuser unterscheiden sich in ihren Promotions wesentlich weniger voneinander, als es ein Markt mit fünfzehn Anbietern täte.
Was man wetten darf, ist ebenfalls geschlossen. Der zulässige Sportwetten-Katalog ist eine geschlossene Liste: die Aufstellung der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Trainingsläufe sind nie Gegenstand einer Wette. Auf der Liste erscheinen keine Corner- und Kartenmärkte und kein E-Sport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und wird hier nur als Funktion des jeweiligen Veranstalters beschrieben. Ein Zustand, den man nicht regelt, kann man nicht schwächer oder stärker schreiben, als er ist.
Bewilligung, Aufsicht und die Adresse, an der man sich beschwert
Wer bei einem ausländischen Anbieter setzt, hat keine Adresse, an die er sich mit einer Beschwerde wenden könnte, an die ein Schweizer Gericht gebunden wäre. Die Gespa führt dazu keine Bewilligung, weil sie keine erteilt hat. Der Bewilligungsstatus der zwei Schweizer Veranstalter ist dagegen überprüfbar, und die Aufsicht nimmt Testkäufe vor.
Was die Aufsicht bei ihren Testkäufen 2025 an den Verkaufsstellen gefunden hat, ist eine Zahl, die man kennen sollte, bevor man Verkaufsstellen-Schutz als selbstverständlich annimmt: In 47,5 % von 200 Fällen wurde an der Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Quote, die in Erinnerung bleibt. Die Schlussfolgerung ist nicht, dass Schweizer Schutz wertlos ist, sondern dass er nicht überall automatisch greift und die Verantwortung bei der Person bleibt, die das Konto eröffnet.
Beim Spielerschutz gilt: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Spielendem, mit verifizierter Identität. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Reihenfolge – prüfen, dann spielen – ist die einzige, die der Rechtsrahmen kennt.
Der gesetzliche Rahmen für Gratisspielguthaben
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. In diese Zustimmungspraxis fällt die einzige dokumentierte Schweizer Startguthaben-Aktion des Betrachtungszeitraums: Die Loterie Romande erhielt 2025 24 Zustimmungen, Swisslos 8. Das ist die Erklärung dafür, warum der Schweizer Markt bei Startguthaben so schmal aussieht, und es ist zugleich der Grund, warum ein Vergleich mit Gratisbeträgen in dieser Grössenordnung nicht viel zu vergleichen hat.
Dazu kommt die Werberegel. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Die Busse trifft nicht den Spielenden, aber sie erklärt, warum die hier aufgelisteten ausländischen Plattformen nicht mit Schweizer Werbung auftreten und warum ihre Angaben deshalb auch nicht in einer Schweizer Publikation geprüft werden können.
Der Steuerfreibetrag und die eine Zahl, die die meisten nie erreichen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab – je nach Kanton, und ein einzelner Kantonswert wäre für alle falsch. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für die Praxis heisst das: Ein typischer Wettender liegt weit unter diesen Schwellen, zahlt auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer ein Gratisspielguthaben einsetzt und damit 40 Franken gewinnt, hat keinen Steuerfall, sondern einen Wallet-Gutschrift. Wer dagegen bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, fällt nicht unter die Verrechnungssteuer, kann aber nach der kantonalen Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, als vollumfänglich steuerbares Einkommen behandelt werden, unabhängig von der Höhe.
Das ist der zweite versteckte Preis des Auslandskontos: nicht der Verlust, sondern die Steuer auf den Gewinn. Für konkrete Fälle bleibt nur der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Auslandskonto: was fehlt und was es kostet
Eine ausländische Bewilligung, aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und eine Fair-Play-Kontrolle, wie sie der bewilligte Markt kennt, existiert dort nicht.
Dazu kommt die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – in der Aufsichtssprache heisst das Domain-Hopping, und die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Seriös formuliert heisst das: Eine gesperrte Domain ist kein Beweis dafür, dass ein Anbieter aufhört erreichbar zu sein, sie zeigt nur, dass die Aufsicht ihn im Blick hat.
Die ehrliche Gegenüberstellung lautet nicht «sicher hier, unsicher dort». Auslandskonto heisst: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligtes Konto heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von sich aus.
Spielerschutz: die Limiten gelten auch für das Gratisspielguthaben
Der bequemste Gedanke beim Startguthaben ist, dass ein Betrag, den man nicht eingezahlt hat, auch nicht weh tut. Der Rechtsrahmen denkt das anders.
Die Limiten, die vor der ersten Wette stehen
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Limiten sind selbst gesetzt, nicht staatlich verordnet. Der Organisator muss Spielende einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat setzen lassen, aber die Zahl kommt von der Person. Eine Statthaftigkeit, die nichts über Grosszügigkeit sagt: Die Oberlimite von CHF 9’999 pro 30 Tage liegt über dem Monatseinkommen vieler Haushalte.
Das Verschieben der Limite nach oben kostet drei Tage. Wer in einem Moment der Ernüchterung seine Limite senkt, kommt in derselben Woche nicht mehr auf den alten Wert zurück. Effektiv ist diese Sperrfrist ein Bauteil, das oft als Ärgernis empfunden wird und in einer Vergleichstabelle nie auftaucht, weil es niemandem hilft, ein Angebot zu verkaufen.
Ein Gratisspielguthaben fällt in diese Limite hinein. Wer sie ausgeschöpft hat, kann das Guthaben nicht mehr in eine Wette umsetzen, und die Frist läuft weiter. Der Betrag verfällt dann nicht, weil eine Wette verloren ging, sondern weil die Schutzfunktion vor dem Bonus greift. Diese Reihenfolge ist richtig, und sie ist der Grund, warum die Reihenfolge der Prüfung von Startguthaben oben mit den Limiten beginnt.
Pausen, Sperren und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle einbezogen wird. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Bei einem Gratisspielguthaben heisst das konkret: Die Sperre vernichtet den Gegenwert, den die Promotion zugesagt hatte, und zwar vollständig und ohne Entschädigung. Das ist die härtere Hälfte desselben Mechanismus. Dass die Sperre auch Casinos erfasst und über die Landesgrenze ins Fürstentum Liechtenstein reicht, ist der bemerkenswerte Teil; die meisten Glücksspielregime schaffen es nicht, zwei Branchen unter ein Register zu bringen.
Das schweizweite Register ist zugleich der Punkt, an dem sich der bewilligte vom ausländischen Markt am deutlichsten trennt. Ein ausländischer Anbieter ist nicht daran angeschlossen. Wer sich bei Swisslos sperren lässt und anschliessend bei einem ausländischen Anbieter weiterspielt, hat die Sperre umgangen, nicht aufgehoben. Das ist keine Regelungslücke, sondern eine Entscheidung, die jeden Tag getroffen wird.
Warum die Limiten den Bonus nicht heben
Ein Gratisspielguthaben senkt die Marge in den Quoten nicht um einen Basispunkt. Es verschiebt für einen kurzen Zeitraum einen kleinen Teil des Einsatzes auf die Rechnung des Veranstalters und nichts darüber hinaus. Wer nach Verbrauch des Guthabens weiterspielt, spielt zu genau den Preisen, die auf dem Bildschirm stehen, mit demselben Quotenschlüssel, den der Veranstalter ohnehin kalkuliert.
Der Vergleich der beiden bewilligten Häuser macht das anschaulich. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 pro 30 Tage, bei Swisslos kauft man Guthaben ab CHF 20 und bis zu einem Wallet-Stand von CHF 9’999. Beide Zahlen sind auf Dauerbetrieb ausgelegt, nicht auf den einmaligen Zehner aus einer Stadionaktion. Für Spielende, die mit kleinem Budget arbeiten, sind das jedenfalls keine Hürden, sondern grosszügige Obergrenzen.
Ein Gratisspielguthaben ersetzt keine Disziplin beim Einsatz. Es verlängert nur die Zeit, in der jemand auf einem Konto spielt, das er ohne dieses Guthaben vielleicht nicht eröffnet hätte. Das ist der eigentliche Mechanismus hinter jedem Willkommensangebot, und er ist in der Schweiz nicht anders als in jedem anderen Markt, nur kleiner.
Startguthaben und Neukundenangebote bei den zwei bewilligten Veranstaltern
Willkommensangebote sind bei den zwei Schweizer Veranstaltern selten, und das ist kein Zufall, sondern eine Zustimmungsfrage. Eine Aktion, die in Zürich tausend Konten eröffnen soll, muss zuerst die Aufsicht passieren.
Wie eine Schweizer Aktion tatsächlich aussieht
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das gesamte Kontingent umfasst 7’000 Stück – also 7’000 Mal zehn Franken, über drei Monate und eine ganze National-League-Saison verteilt. Umgelegt auf ein Land mit über acht Millionen Menschen ist das keine Promotion, das ist eine Geste an die Stadionbesucher.
Für den Spielenden heisst das: Die Aktion richtete sich an ein Publikum, das schon im Stadion war, eine physische Karte oder einen Code in der Hand hielt und sich vorher verifiziert hatte. Wer zu Hause auf dem Sofa ein Startguthaben sucht, war nicht die Zielgruppe. Das ist der Unterschied zwischen einem Schweizer Startguthaben und der Vorstellung davon, die das Wort erzeugt.
Was übrig bleibt, sind die Dauerinstrumente des Hauses: Quotenboost und Profitboost bei Sporttip, der Kombiboost auf den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Sie sind keine Gratisguthaben, sondern Verzerrungen einzelner Preise, einmal pro Wettendem nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Das berichtete Volumen des Schweizer Gratisspielguthabens ist mit diesen beiden Aktionen beschrieben. Alles, was darüber hinausgeht, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und dort ist die erste Frage nicht, wie gross der Betrag ist, sondern wem man sein Geld anvertraut.
Was eine Einzahlungspromotion hier nicht ist
Es gibt im bewilligten Schweizer Markt kein «100 % Bonus auf die erste Einzahlung», das man aus einer Schweizer Bewilligung heraus bewerben könnte, ohne die vorgängige Zustimmung zu haben. Was es gibt, sind Guthaben, die nicht auszahlbar sind, Quotenverzerrungen mit Mindestquoten und Staffelungen, und Auszahlungsstaffelungen mit einer Kommission ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen.
Wer eine Plattform mit einem Einzahlungsverdoppler sucht, landet zwangsläufig bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Moral, sondern eine Marktbeschreibung, die in dieser Form nirgendwo beworben wird. Der Verzicht auf den Schweizer Rechtsweg ist der Preis, den man dafür bezahlt, und niemand auf der Angebotsseite nennt ihn beim Namen.
Bei der Loterie Romande kommen die Gewinngrenzen hinzu, die den Zugang zu Geld betreffen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Ab CHF 1’000 verlässt der Gewinn also die Spielplattform in Richtung Bank, während darunter alles im System bleibt. Wer seinen Gewinn schnell physisch in der Hand haben möchte, sollte die Schwelle kennen.
Was ein Konto ohne Verifizierung kostet
Ein Konto ohne Identitätsprüfung existiert im bewilligten Schweizer Markt nicht, und zwar an keiner Stelle. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer diese Prüfung umgehen will, muss zu einem ausländischen Anbieter, und dort wartet die ganze Liste von vorhin: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Rechtsweg, Einzug von Einsätzen und Gewinnen im Verfahren gegen den Veranstalter möglich, je nach Kanton steuerbare Gewinne.
Wer sich für eine Verifizierung entscheidet, entscheidet sich also nicht nur für Papierkram, sondern für die Zuständigkeit eines Schweizer Verfahrenswegs. Der Aufwand beträgt einige Minuten, die Gegenleistung ist eine Adresse, an die man sich wenden kann. Wer mit Gratisspielguthaben arbeitet, hat nach den oben gerechneten Annahmen ohnehin mit einem Gegenwert in der Grössenordnung weniger Franken zu tun – und muss dafür dreissig Tage Frist, eine Verifizierung und eine Wohnsitzprüfung in Kauf nehmen. Der Vergleich zwischen Aufwand und Ertrag fällt hier ohne Übertreibung unangenehm aus.
Die Veranstalter im Einzelnen
Die Reihenfolge dieser Beurteilung folgt der Bewilligungslage, nicht der Grösse der Werbebudgets. Alle hier genannten ausländischen Plattformen tragen denselben Status.
Swisslos Sporttip: das Haus der Deutschschweiz mit dem dichtesten Regelwerk der Schweiz
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen.
Für den Spielenden heisst das: Der Zugang ist an den Wohnort gebunden, nicht an den Wohnsitz im Pass. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, kommt hier nicht hinein, und wer in Zürich wohnt, kommt bei der Loterie nicht hinein.
Auf der Guthabenseite unterscheidet Swisslos sauber, was selten ist. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab CHF 20 gekauft werden, bis zu CHF 10’000 in 30 Tagen und nur solange der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Auszahlung von Spielguthaben ist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage.
Dasselbe Haus setzt das dichteste Wettregelwerk, das im Schweizer Markt zu finden ist. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar und ohne Angabe von Gründen. Gewinnberechnung mit Aufrundung auf zwei Nachkommastellen und anschliessender Abrundung auf 5 Rappen. Bewertung nachtürlich platzierter Live-Wetten mit Quote 1.00. Ungültigkeit nach 48 Stunden ohne Nachholung. Verfall nach 26 Wochen. Cash-Out nur vollständig, nie teilweise, mit einem Betrag unter dem möglichen Gewinn und ohne Garantie für jeden Markt.
Der Kombiboost, der ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 greift und den Nettogewinn um 5 % erhöht, um 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, ist das ehrgeizigste Instrument im Haus – und zugleich das, das am deutlichsten zeigt, wie dieses Haus denkt: Es belohnt nicht den Einsatz, sondern die Anzahl überdurchschnittlich schwerer Voraussagen.
Wem das zu eng ist, dem fehlt der Schweizer Markt selbst, nicht dieses Haus. Wer sein Konto hier führt, arbeitet mit einem Regelwerk, das bis zur Rundungsstufe durchdacht ist.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, eine Stadionaktion und die tieferen Hürden bei der Auswahl
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie gibt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne an und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Der Unterschied liegt nicht in der Bewilligung, sondern im Zugang zur Aktion. Die Loterie Romande führte die einzige dokumentierte Startguthaben-Aktion des Betrachtungszeitraums durch, und sie funktionierte über einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde. Wer das Guthaben wollte, musste in ein Stadion gehen, einen Code mitnehmen, ein verifiziertes Konto haben und innert sieben Tagen handeln. Über 7 Aktionstage hinweg wurden 7’000 Stück ausgegeben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Bei der Einzahlung erlaubt die Loterie Romande höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Die Gewinngrenze liegt bei CHF 1’000 netto: darunter geht alles automatisch ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, der daraus erzielte Gewinn schon.
Für Spielende in der Westschweiz ist das Haus die einzige bewilligte Tür, und die Aktion war die einzige dieser Art, die 2025/26 überhaupt stattfand. Wer in Freiburg oder Genf wohnt und auf ein Startguthaben wartet, wartet auf die nächste Stadionrunde oder auf gar nichts. Das ist keine Kritik an diesem Haus; es ist der Zustand des Marktes, wie ihn das Gesetz hinterlässt.
Coolzino, MrXbet, Sportuna, 20Bet, Rollbit, Wettigo, BetLabel und Funbet: der gemeinsame Status der acht ausländischen Plattformen
Diese acht Plattformen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil eine von ihnen über eine Schweizer Bewilligung verfügte. Keine von ihnen hat eine. Die berichtete Lizenz ist nicht erhältlich und hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft. Damit fehlen ihnen die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Was die acht unterscheidet, ist ihre Aufmachung, und die ist von aussen tatsächlich unterschiedlich: Rollbit und BetLabel treten mit anderem Zungenschlag auf als Funbet oder Wettigo, und Sportuna und Coolzino setzen andere Schwerpunkte in der Darstellung. Auf Schweizer Recht hat das keinen Einfluss. Acht Namen, ein Status.
Der praktische Punkt liegt woanders. Ein Angebot, dessen Bedingungen niemand unabhängig überprüft hat, ist kein Angebot mit Bedingungen, sondern eine Behauptung über Bedingungen. Wer dort ein Startguthaben annimmt, nimmt es nach den Regeln des Hauses an, und das Haus ist in einem Streitfall nicht in der Schweiz greifbar. Die Aufsicht selbst benennt in ihrer Sperrliste Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste: Domain-Hopping, also der schnelle Wechsel gesperrter Adressen, ist der Normalfall in diesem Segment, nicht die Ausnahme.
Die Bewertung dieser acht fällt deshalb in einem Punkt zusammen und in keinem zweiten. Für Spielende, die Preis und Aktion über alles andere stellen und den Schweizer Rechtsweg nicht brauchen, sind sie eine reale Option mit realem Preis. Für alle anderen ist der Status das entscheidende Kriterium, und der Status ist in allen acht Fällen derselbe.
Fragen und Antworten zum Startguthaben im Schweizer Markt
Gibt es bei den beiden bewilligten Veranstaltern ein Startguthaben für neue Spielerkonten?
Es gibt Gratisspielguthaben, aber nur im Rahmen einer bewilligten Aktion und nur für Konten im jeweiligen Vertragsgebiet. Swisslos und die Loterie Romande führen laut ihren eigenen Bedingungen solche Aktionen selten; das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar und mit einer Frist versehen. Ein dauerhaftes Neukundenangebot existiert nicht.
Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz unterstellt Gratisspiele und Gratisguthaben dem Zustimmungserfordernis der Aufsicht. Die Gespa prüft jede geplante Aktion vorab; 2025 fielen darunter 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb ist der Schweizer Promotionsmarkt klein und in alleiniger Hand der zwei bewilligten Veranstalter.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Kanal war das Stadionpublikum, nicht die breite Öffentlichkeit.
Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?
Das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar, ein daraus erzielter Gewinn dagegen schon. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto überwiesen. Barauszahlung gibt es in beiden Häusern nicht.
Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?
Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und je Wettendem ist er einmal nutzbar.
Welche Risiken bestehen bei Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?
Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Fair-Play-Kontrolle. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis je nach Kanton steuerbar, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
