Neuer Wettbonus in der Schweiz – wer die Zeche zahlt, steht im Kleingedruckten
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Wer bei einem Schweizer Veranstalter nach dem Neukundenangebot sucht, findet auf der Startseite keine blinkende Zahl. Das ist kein Zufall und keine Nachlässigkeit. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und diese Vorgabe hat die Aktionen der beiden Veranstalter klein und selten gemacht. Genau hier liegt der eigentliche Wert einer solchen Übersicht: nicht die Frage, wer am lautesten wirbt, sondern die Frage, welcher Gegenwert nach Abzug aller Bedingungen beim Wettenden übrig bleibt.
Ein Bonus ist nie ein Geschenk, sondern ein Kaufvertrag mit einseitigem Kleingedruckten. Der Veranstalter legt fest, mit welchem Mindesteinsatz gespielt wird, ab welcher Quote eine Voraussage für eine Erhöhung überhaupt mitzählt, wie lange ein Guthaben gilt und ob es jemals auf ein Bankkonto kommt. Wer diese vier Zeilen nicht liest, liest gar nichts. Hier werden die Anbieter nach genau diesen Kriterien bewertet, statt nach der Höhe des beworbenen Betrags.
Einordnung der Anbieter: Bewilligung schlägt Bonusbetrag
Zuerst die unbequeme Nachricht, und sie lässt sich nicht weichzeichnen. Ein Vergleich von Wettboni in der Schweiz stellt zwei völlig verschiedene Dinge nebeneinander: zwei Veranstalter mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und eine Reihe ausländischer Plattformen, die überhaupt keine Schweizer Bewilligung haben. Das sind keine zwei Varianten desselben Produkts. Das sind zwei Rechtsräume, und der Unterschied ist für den Wettenden teurer als jede Bonusdifferenz.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| Bruce Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist bei acht der zehn Zeilen identisch gefüllt, und das ist keine Datenlücke, sondern das Ergebnis. Der Gesetzgeber hat die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Wer eine dritte Bewilligung sucht, sucht ein Dokument, das nicht existiert.
Was das für den Vergleich bedeutet, ist unangenehm einfach. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es kein Schweizer Sperrregister, an dem er teilnimmt, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Was er an Bedingungen auf die Seite schreibt, schreibt er selbst. Bei den beiden Veranstaltern gibt es all das, dafür aber nur eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung, die nicht verhandelbar ist. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl» – die eine Seite verzichtet auf Schutz, die andere auf Auswahl.
Neben den Bewilligungen zählt die Frage, ob das beworbene Guthaben jemals Geld wird. Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist gar nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 möglich; Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, höhere Beträge gehen auf die angegebene IBAN. Auch dort bleibt Gratisspielguthaben nicht auszahlbar. Ein «Bonus» ist in beiden Häusern also in erster Linie ein Guthaben, das zum Spielen da ist – nicht zum Abheben.
Die Details dieses Abschnitts klären die Regeln für den Kombiboost, statt sie nur zu bewerben: Der Bonus gilt online und belohnt Wetten ab vier Voraussagen mit je 1.50 Quote; der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich von 5 % bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Da Einsatz und Gewinnerhöhung gedeckelt sind, ist die «bis zu 100 %»-Werbung eher eine Bedingungskette als ein einfacher Gewinn.
Grundlagen: was ein Wettbonus ist und weshalb er nicht gratis ist
Ein Wettbonus ist ein Vorteil, den der Veranstalter an eine Gegenleistung knüpft. Die einfachste Form ist das Spielguthaben: Der Veranstalter schreibt dem Spielerkonto einen Betrag gut, mit dem gewettet werden darf. Die zweite Form ist der Booster, etwa ein Quoten- oder Kombiboost, der den möglichen Gewinn erhöht, statt einen Einsatz zu stellen. Die dritte ist die Freiwette oder Gratiswette: ein Einsatz, der nicht vom eigenen Guthaben abgeht.

Bei der Freiwette sitzt der Haken an einer Stelle, die im Werbetext selten vorkommt. Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Wer mit einer Freiwette von CHF 10 auf Quote 2.00 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 10 ausgezahlt – den Nettogewinn –, nicht CHF 20, denn die eingesetzten CHF 10 waren nie sein Geld. Über den regulären Wettschein läuft dagegen alles normal: Der Gewinnbetrag ergibt sich bei Swisslos aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; aufgerundet auf zwei Nachkommastellen, dann abgerundet auf 5 Rappen genau. Das ist die Basis, auf der ein Bonus überhaupt messbar wird.
Umsatzbedingungen sind der zweite Hebel. Sie verlangen, dass das Guthaben eine bestimmte Zahl von Malen gesetzt wird, bevor daraus ein auszahlbarer Betrag werden kann, und ein Mindestpreis pro Wette entscheidet, ob eine Wette überhaupt mitzählt. Die Logik dahinter ist nicht böswillig, nur unromantisch: Der Veranstalter will nicht Geld verschenken, sondern Aufmerksamkeit kaufen, und der Umsatz ist der Preis dafür. In der Schweiz bremst zusätzlich das Recht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Zwei Dutzend für ein ganzes Land, in einem Jahr. Für eine Marketingabteilung, die gern jeden Freitag etwas Neues anböte, ist das ein enges Korsett.
Daraus folgt die praktische Konsequenz, die den ganzen Bereich prägt. In der Schweiz gibt es keinen dauerhaften Neukundenbonus im Sinne eines grossen, auszahlbaren Betrags. Es gibt Boosts mit Quote und Mindestbedingungen, gelegentlich zeitlich befristettes Aktionsguthaben und Gratisspielguthaben, das im System bleibt. Wer mit einer anderen Erwartung an die Sache herangeht, wird enttäuscht – nicht vom Anbieter, sondern von der eigenen Annahme.
Wie Quoten, Auszahlungsquote und Marge zusammenspielen
Bei jeder Wette zahlt ein Teil des Einsatzes nicht der Gegner, sondern das Haus. Der Quotenschlüssel oder die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser eine Markt zurückzahlt; sie ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Anteil. Wetten auf einen Markt mit Quote 1.90 für jede der beiden Seiten bei zwei möglichen Ausgängen führen zu einer Auszahlungsquote von rund 95 % und einer Marge von rund 5 %. Das ist Marktterminologie, keine gesetzliche Zahl – und der Grund, warum ein «Boost» nie die gesamte Buchmachermarge zurückgibt, sondern nur einen Teil davon.
Die Quote ist also nie nur die Beschreibung eines möglichen Gewinns. Sie ist ein Preis, der eine Marge bereits enthält, und ein Bonus, der 5 oder 20 % auf den Nettogewinn addiert, arbeitet mit einem Ausgangswert, der schon um diese Marge gekürzt ist. Das ist kein Skandal, das ist Buchhaltung – aber es erklärt, warum ein Bonusprozentsatz und ein realer Vorteil nie dieselbe Zahl sind.
Mindesteinsatz, Höchsteinsatz und der Spielraum dazwischen
Die Grenzen nach unten und oben gehören zum Bonus dazu, weil sie bestimmen, ob man die Bedingungen überhaupt so spielen kann, wie man möchte. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Bonus mit grosser Zahl in der Überschrift und einem Deckel von CHF 1’000 pro Wette ist damit für grosse Einsätze nicht das Werkzeug, das die Werbung verspricht. Für den normalen Spielenden ist der Deckel irrelevant; für den, der den Booster ausreizen will, ist er die eigentliche Bedingung.
Rechtslage: Bewilligung, Wohnsitz und die Grenzen des Erlaubten
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist für dieses Feld nicht die zuständige Behörde – sie beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Das ist wörtlich zu nehmen. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.

Weil das Grossspiel in der Schweiz nur in dieser Form stattfinden darf, braucht die Registrierung bei Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umschliesst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura mit dem Produkt Jouez Sport. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport online nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist kein Serviceproblem, sondern die Architektur des Schweizer Modells: Jede Veranstalterin versorgt ihr eigenes Gebiet.
Der Umfang des erlaubten Angebots ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Massgebend ist die Liste der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man dort vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt – es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und keine gesetzlich verbürgte Leistung.
Ein Wort zu virtuellen Sportarten: Dazu ist nichts festgestellt, und deshalb steht hier auch nichts. Esports betreffen nur die eine Tatsache, dass sie nicht auf der Gespa-Liste erscheinen.
Was die Sperrliste bedeutet – und was nicht
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Das ist eine echte Massnahme, und sie ist eine Wasserschlacht gegen ein Sieb: Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst Domain-Hopping nennt. Die Aufsicht zählt dabei auch Bet-at-Home und bet365 zu den betroffenen Anbietern. Ein Anbieter, der auf der Liste steht, ist damit nicht plötzlich verboten zu nennen – aber ein Wettender, der ihn nutzt, nutzt eine Plattform, die in der Schweiz aktiv gesperrt wird und deren Zahlungen und Auszahlungen keiner Schweizer Kontrolle unterliegen.
Was es in der Schweiz nicht gibt, ist ein Zahlungssperrwerkzeug gegen unerlaubte Wettangebote. Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, und wer mit einer ausländischen Plattform abrechnet, tut das auf eigenes Risiko. Ebenso fehlen anonyme oder Krypto-Auszahlungen im bewilligten Schweizer Angebot: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen; Swisslos bietet zum Aufladen des Spielkontos unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Werbung, Verstoss und die Strafe dafür
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt diese Übersicht ausländische Plattformen und bewirbt sie nicht. Auch für die beiden Veranstalter gilt: Sie beschreiben, nicht anpreisen. Eine Einschränkung, die es dagegen nicht gibt, ist ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten.
Verantwortungsvolles Spielen: Limiten und Sperre gelten auch mit Bonusguthaben
Ein Bonus ändert die Regeln des Spielerschutzes nicht. Er ändert nur das Guthaben, mit dem gespielt wird. Wer sein Verlustlimit mit dem Argument «aber ich habe ja Gratisguthaben» nach oben schiebt, hat den Mechanismus rückwärts gelesen: Der Bonus ist ein Grund weniger zu spielen, nicht ein Grund mehr.
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bemerkenswert daran: Der Staat schreibt keine feste Obergrenze vor, die Limite setzt sich jede Person selbst. Die Gesetzgebung verlangt lediglich, dass die Veranstalterin einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordert (Art. 87 VGS). Wer nichts einstellt, hat nichts eingestellt – die Verantwortung liegt an einer Stelle, an der viele sie nicht vermuten.
| Regel | Was konkret gilt |
|---|---|
| Verlustlimiten bei Sporttip | 1, 7 und 30 Tage; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 |
| Anpassung | Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden |
| Freiwillige Einzahlungslimite | möglich, für jeweils 30 Tage |
| Selbstsperre bei Swisslos | produktbezogen 1 bis 180 Tage, keine Aufhebung vor Fristablauf |
| Unbefristete Spielsperre | Eintrag in ein schweizweites Register, gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein |
Nach dem Gesetz gilt eine Erhöhung erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist ein Detail mit praktischer Bedeutung. Drei Tage sind lang genug, dass die Eingebung, die Limite nach einer Niederlage anheben zu wollen, in aller Regel wieder verfliegt. Wer eine Senkung beschliesst, muss dagegen nicht warten.
Die Spielsperre ist die härtere Schwester der Limite. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein – ein Hinweis darauf, wie ernst das Instrument gemeint ist. Exklusiv ist es nicht: Sperrregister und Kontrolle reichen nur bis zur Schweizer Grenze. Auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung existiert keine solche Sperre, und das ist einer der konkreten Nachteile, die in keiner Bonusübersicht stehen.
Ein nüchterner Blick auf die Kontrolle selbst gehört dazu. Die Gespa hat 2025 bei Testkäufen an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an Verkaufsstellen also nicht als streng darstellen, auch wenn das Gesetz klar ist: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ratschläge zu Steuern und Recht ersetzt diese Seite nicht; dafür sind Steuerberatung oder kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Neukundenangebote und Freiwetten: was nach den Bedingungen übrig bleibt
Ein Neukundenangebot besteht in der Schweiz meist aus Spielguthaben oder einem Booster, und ein solcher Booster lässt sich nicht auszahlen. Diese beiden Sätze erklären fast jede Enttäuschung, die ein Wettender mit einem «Wettbonus gratis» erlebt. Die Bandbreite an Aktionsformen ist schmal, aber sie ist nicht null.
Der Kombiboost ist das wichtigste Instrument für Online-Wetten. Wie zuvor erläutert, sind die Bonusbedingungen an eine Mindestanzahl von vier Voraussagen und Mindestquoten geknüpft. Der Sprung in der Staffelung von 5 auf 20 % zwischen vier und sieben Voraussagen zeigt, dass der Bonus mit steigendem Risiko für den Wettenden attraktiver wird, während die Wahrscheinlichkeit für einen Treffer sinkt.
Dazu kommen die Boosts im engeren Sinn. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese letzte Zeile ist die teuerste des Absatzes. Wer einen Boost aktiviert hat und dann vorzeitig aussteigt, verliert den Vorteil vollständig und behält nur den tieferen Cash-Out-Betrag.
Auf der Seite der Gratiswetten ist die Auszahlbarkeit die Kernfrage. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar und wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, aber nur als reguläres Spielguthaben; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Ein Guthaben, das im System bleiben muss, hat für den Wettenden einen anderen Wert als Geld – es ist ein Recht zu spielen, nicht ein Vermögenswert. Wer das verwechselt, rechnet mit einer Zahl, die es nicht gibt.
Eine Aktion der Loterie Romande lässt sich als Beispiel für die Grössenordnung lesen: «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, begrenzte Stückzahl, ein Monat Gültigkeit. Das ist die Wirklichkeit eines bewilligten Schweizer Gratisspielguthabens, und sie ist weit entfernt von den Beträgen, die ausländische Plattformen in Aussicht stellen.
Wann ein Anbieter auf dieser Seite nichts über Aktionen sagt
Wo ein Anbieter keine Angaben zu einem Punkt macht, gibt es zwei seriöse Wege. Entweder man schreibt, was man wirklich weiss, oder man lässt den Punkt weg. Beides ist besser als eine Zeile, die nur mitteilt, dass eine Angabe fehlt. Bei den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung sind die Bedingungen zu Einsätzen, Limiten oder Cash-Out das, was sie auf ihren eigenen Seiten als ihre Bedingungen ausweisen – und ein Teil davon lässt sich nicht mit dem vergleichen, was bei Swisslos und der Loterie Romande in Bedingungen mit Bewilligungshintergrund steht. Auffüllen lässt sich diese Lücke nicht. Wer sie schliessen will, liest in den Geschäftsbedingungen des Anbieters nach, den er tatsächlich nutzen möchte, und zwar vor der Einzahlung, nicht danach.
Turnierbonus, Bundesliga und der Rest der Suchliste
Jede Saison bringt dieselben Schlagwörter zurück: Bundesliga, La Liga, MMA, DEL, dazu «bester Wettbonus 2026». In der Schweiz ändern sie fast nichts an der Struktur. Ein Bundesliga-Bonus ist kein anderer Bonustyp, sondern derselbe Bonus mit dem Namen einer Liga vor der Zahl. Die Gespa-Liste der bewilligten Wettkämpfe entscheidet, was überhaupt bepreist werden darf. Im Kampfsport ist die Lage enger: MMA steht nur auf dem Programm, soweit der Wettkampf auf der Liste der bewilligten Sportarten und Wettkämpfe erscheint; wo das nicht der Fall ist, gibt es dazu nichts zu sagen. Bei den Klassikern Bundesliga, La Liga und DEL bleibt der Kombiboost das Instrument der Wahl, weil er gezielt auf Kombinationen über mehrere Spiele setzt – und damit auf eine Wette, deren Ausgangswahrscheinlichkeit mit jeder Voraussage sinkt, die man hinzufügt. Genau an dieser Stelle wird der Booster zur Frage des persönlichen Urteils und nicht nur der Anzahl Voraussagen.
Was der Kombiboost rechnerisch einbringt
Rechnen wir nach, statt zu versprechen. Die Eingangsgrössen sind eine Kombination aus vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 – gewählte Beispielquoten, keine ausgeschriebenen Preise –, ein Einsatz von CHF 10 und der Kombiboost nach den Sporttip-Bedingungen: mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50, Bonus von 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen.
Das Produkt der vier Einzelquoten ergibt eine Gesamtquote von 9’792. Bei einem Treffer zahlt die Kombination CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92 – und der Bonus von 5 % auf den Nettogewinn erhöht ihn um CHF 4.40 auf CHF 92.32. Aus CHF 10 Einsatz werden also CHF 102.32.
Mit denselben vier Voraussagen und sieben anstelle von vier – unterstellt, die drei zusätzlichen erfüllen ebenfalls die Mindestquote von 1.50 – läge die Gesamtquote höher und damit auch die Basis der Erhöhung. An dieser Stelle lohnt die nüchterne Feststellung: Der Sprung von 5 auf 20 % bringt nur dann mehr, wenn die zusätzlichen Voraussagen den Nettogewinn nicht stärker senken, als der höhere Prozentsatz gutmacht. Der Bonus selbst ist kein Grund, eine Kombination zu strecken.
Das alles ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass der Bonus nur auf den Nettogewinn einer tatsächlich gewonnenen Kombination wirkt und dass alle vier Voraussagen die Mindestquote erfüllen. Sie sagt nichts darüber, ob diese Kombination gewinnt – nur darüber, was ein Treffer zurückzahlt. Der Gegenwert des Boosters liegt deshalb in einem Band und nicht in einer Zahl: Bei vier Voraussagen steuert er mit rund 5 % auf den Nettogewinn gut CHF 4.40 bei, bei sieben Voraussagen kann er deutlich mehr beitragen, aber nur weil der Einsatz an vorausgesagten Ereignissen deutlich gestiegen ist. Der Bonus verändert den Preis einer gewonnenen Wette, nicht die Wahrscheinlichkeit, sie zu gewinnen. Wer eine Kombination von vier auf sieben Voraussagen erweitert, weil die Prozentzahl von 5 auf 20 springt, hat den Bonus nach vorne gelesen und die Wahrscheinlichkeit übersehen.
Anbieter im Vergleich
Zehn Plattformen, zwei Rechtsräume. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden bewilligten Veranstaltern, weil an ihnen die Bedingungen am klarsten belegt sind, und führt danach die ausländischen Plattformen auf, die Schweizer Spielende antreffen.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung, die das ganze Angebot formt
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung für das Grossspiel mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa ist einer der beiden Wege, die das interkantonale Recht für Sportwetten überhaupt zulässt. Das Online-Konto steht Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen: den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot selbst kennt keinen Neukundenbetrag, sondern Instrumente. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn steigt von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen bestimmten Prozentsatz; beide sind pro Wettendem einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out. Bei der Einzahlung liegt der Mindestbetrag für Spielguthaben bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die Auszahlung ist zweistufig geregelt und für den Bonus entscheidend. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; höhere Gewinne werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen vom Spielguthaben auf ein Konto gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist in keinem Fall auszahlbar. Wer einen Bonus als Einnahmequelle einplant, plant mit einem Betrag, der das Konto nie verlässt.
Zwei Randbedingungen trennen dieses Haus von den übrigen. Erstens die Verjährung: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zweitens die Regeln zu Kombinationen: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung darf nur die Bet-Builder-Funktion kombinieren, und nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne dieses Werkzeug an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Wer denselben Markt zweimal in eine Kombination schreibt, spielt gegen diese Regel.
Verdikt: Hier ist der Bonus klein, und die Uhr läuft trotzdem. Vier Voraussagen bringen 5 % auf den Nettogewinn, bis CHF 1’000 landet ein Gewinn im Wallet, und erst der darüber hinausgehende Betrag geht auf ein Konto. Wer einen wettbewerbsfähigen Bonus sucht, wird hier nicht fündig; wer Wert darauf legt, dass die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen läuft und die Verlustlimiten vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, findet in der Schweiz nur noch ein zweites Haus, das das leistet.
Loterie Romande Jouez Sport: das Gratisguthaben mit Stückzahl
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Sie ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, wiederum mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto setzt Wohnsitz in ihrem Gebiet voraus.
Bei den Aktionen hat dieses Haus den konkreteren Nachweis geliefert. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Der Weg zum Guthaben ist hier so interessant wie das Guthaben selbst: Er führt über einen Code, den man in einem Stadion aufschnappt, also über eine Situation, in der man ohnehin da ist. Für einen Anbieter mit überschaubarem Spielraum ist das die richtige Taktik – Aufmerksamkeit bei Leuten, die sich für die Liga ohnehin interessieren, statt breite Streuung.
Beim Geld hat die Loterie Romande eigene Grenzen gesetzt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000, ab der es auf ein Konto geht, deckt sich mit der Schwelle, die auch Swisslos zieht; darunter bleibt alles im System.
Verdikt: CHF 10 im Aktionsguthaben sind kein Neukundenbonus, sondern eine Geste – und sie sind innerhalb von 7 Tagen und nur mit einem Code zu holen, den man erst einmal finden muss. Genau deshalb taugt die Aktion als Massstab: Sie sagt, wie gross ein bewilligtes Schweizer Gratisspielguthaben tatsächlich ausfällt, und relativiert jede Zahl, die auf einer ausländischen Startseite in grösserer Schrift steht. Für Gratisspielguthaben mit Stückzahl und Gültigkeitsfrist ist die Westschweiz damit übrigens nicht schlechter bedient als die Deutschschweiz – nur anders.
Bahigo: eine Bewilligung, die in der Schweiz nichts gilt
Bahigo hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und nach Art. 4 BGS entfaltet eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung. Für die Plattform ist keine massgebende Bewilligung festgestellt, was in der Schweiz keine Kraft entfaltet. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren.
Was die Aktionen dieses Anbieters angeht, hält sich diese Übersicht an das, was belegbar ist: keine Aussage über Umfang, Höhe oder Bedingungen eines Bonus, keine Aussage über Einzahlungswege oder Auszahlungszeiten. Ein «neuer Wettbonus» in grosser Schrift auf einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist eine Aussage über Marketing, nicht über auszahlbaren Gegenwert. Wer wissen will, was dort tatsächlich geboten wird, muss die dortigen Geschäftsbedingungen lesen und die Bedingungen zum Umsatz, zur Mindestquote und zur Auszahlbarkeit selbst zusammenrechnen.
Verdikt: Hier zahlt der Wettende mit dem Schutz, den er verliert – kein Sperrregister, keine Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Plattform, die jederzeit auf der Schweizer Sperrliste landen kann. Ob der beworbene Bonus das aufwiegt, kann nur anhand der eigenen Bedingungen entschieden werden, und diese Rechnung fällt in der Regel gegen den Anbieter aus, sobald eine Auszahlung stockt.
HighFlyBet: Sperrliste statt Aufsicht
Auch bei HighFlyBet verhält es sich gleich. Es besteht keine Schweizer Bewilligung, und die Schweizer Bewilligungspflicht kennt für Sportwetten nur die beiden Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande; für HighFlyBet ist keine massgebende Bewilligung festgestellt, was in der Schweiz ohne Wirkung bleibt. Damit fehlen die drei Dinge, die ein bewilligtes Angebot ausmachen: Anschluss an das Sperrregister, Aufsicht durch die Gespa und ein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Details zu Aktionen, Einzahlungsmitteln, Limiten oder Auszahlungszeiten dieses Anbieters sind hier nicht zu belegen und werden deshalb nicht behauptet. Das ist keine Kritik an der Plattform, sondern eine Grenze der Prüfbarkeit: Was nicht bezeichbar ist, kommt nicht in eine Übersicht, die den Wettenden vor einer teuren Fehleinschätzung bewahren soll. Die Prüfliste bleibt dieselbe wie bei jedem Anbieter ohne Bewilligung – Umsatzbedingungen, Höchstgewinn, Bearbeitungszeit einer Auszahlung, Erreichbarkeit des Supports –, und zwar vor der ersten Einzahlung.
Verdikt: Ein Bonus lässt sich umso leichter in Aussicht stellen, je weniger eine Aufsicht hinsieht. Genau hier liegt der Preis dieser Variante: Der beworbene Vorteil kann grösser sein als bei Swisslos, aber es gibt keine Stelle, die ihn einfordert, wenn er nicht ankommt.
Betwinner: der ausländische Bonus und die Steuerfalle
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, und für den Anbieter ist keine massgebende Bewilligung festgestellt. Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Domains können per DNS blockiert werden.
Hier lohnt ein Blick, der über den Bonus hinausgeht, denn bei ausländischen Anbietern entsteht ein steuerlicher Nebeneffekt. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie erfassen – die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerpflichtiges Einkommen. Was in einem Kanton gilt, gilt nicht automatisch in einem anderen; die Antwort lautet «je nach Kanton», und die zuständige Stelle ist die kantonale Steuerverwaltung. Ein Bonus, der einem ausländischen Anbieter mehr Gegenwert abgewinnt, wird also unter Umständen nachträglich teurer. Zu den konkreten Aktionsbedingungen des Anbieters ist hier nichts festgestellt.
Verdikt: Bei diesem Anbieter hängt der Vergleich nicht am Bonusbetrag, sondern an einer Zeile in der Steuererklärung. Wer dort wohnt, wo ausländische Gewinne voll erfasst werden, spielt mit einem Vorteil, der am Ende der Steuerperiode kleiner wird – und keinen Schweizer Rechtsweg hat, falls die Auszahlung stockt.
bet-at-home: Domain-Hopping als Dauerzustand
bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Nach Art. 4 BGS entfaltet eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung; für den Anbieter ist keine massgebende Bewilligung festgestellt. Der Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Bemerkenswert ist dieses Haus in einem anderen Punkt: Die Gespa zählt Bet-at-Home zu den Anbietern, die mit dem Domain-Hopping zu tun haben – blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt.
Wer bei einem Anbieter einzahlt, der regelmässig die Adresse wechselt, handelt sich ein praktisches Problem ein, das mit dem Bonus nichts zu tun hat: Preise, Aktionen und Geschäftsbedingungen stehen auf einer Domain, die in der Schweiz nicht mehr erreichbar sein kann. Nachprüfbar sind hier weder Aktionshöhe noch Bedingungen noch Auszahlungszeiten, und deshalb steht dazu nichts auf dieser Seite. Wenn eine Auszahlung dann ausbleibt, gibt es keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden könnte.
Verdikt: Der Wechsel der Domain ist das eigentliche Kennzeichen dieses Angebots. Kein Bonusbetrag gleicht eine Auszahlung aus, die man nur über eine Adresse einfordern kann, die nicht mehr funktioniert.
BetOnRed: Bewilligung als offener Punkt
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Kraft; für den Anbieter ist keine massgebende Bewilligung festgestellt. Es fehlen Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Aufsicht und Schweizer Rechtsweg; die Domains können per DNS blockiert werden.
Bei diesem Anbieter bleiben die Angaben zu Aktionen, Limiten und Einzahlungswegen offen, und offen bleibt auch die Bewilligungslage. Wer eine Plattform nutzt, deren Bewilligung sich nicht feststellen lässt, sollte das nicht als Nebensache behandeln: Die Bewilligung ist die einzige Angabe, die sagt, welche Stelle bei einem Streit überhaupt zuständig wäre. Ohne sie bleibt nur der Anbieter selbst, und dessen Bedingungen sind nicht aufsichtsbehördlich geprüft.
Verdikt: Der Vergleich mit Swisslos fällt nicht wegen des Bonusbetrags aus, sondern wegen der Frage, wer zuständig ist, wenn etwas schiefgeht. Diese Frage hat hier keine Antwort, und das ist die Antwort.
Bruce Bet: wo die Bewilligung fehlt, fehlt die Kontrolle
Bruce Bet hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung, und für den Anbieter ist keine massgebende Bewilligung festgestellt. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Sperrliste kommen.
Angaben zu Aktionsbedingungen, Limiten und Zahlungswegen dieses Anbieters sind hier nicht zu belegen und werden nicht behauptet. Wer sich für die Plattform interessiert, prüft zuerst die eigenen Geschäftsbedingungen und erst danach den beworbenen Betrag. Der umgekehrte Weg ist der teure: erst einzahlen, dann die Bedingungen lesen, und feststellen, dass der Bonus an eine Quote gebunden war, die man nicht gespielt hat.
Verdikt: Wo eine Bewilligung fehlt, fehlt die Kontrolle, und der Bonus ist dann der kleinste Posten in der Rechnung. Ob die Plattform etwas taugt, entscheidet sich an der Auszahlung, nicht an der Startseite.
Sportaza: Bonusbetrag als einzige verlässliche Grösse
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung, und für den Anbieter ist keine massgebende Bewilligung festgestellt. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg; der Zugang kann per DNS gesperrt werden.
Über die konkreten Konditionen dieses Anbieters lässt sich hier nichts sagen, ohne zu erfinden. Ein gross beworbener Betrag ist die einzige Grösse, die eine Plattform ohne Bewilligung ohne Weiteres kontrollieren kann, und damit die am wenigsten verlässliche. Was zählt, sind die drei Zeilen im Kleingedruckten, die jede Plattform zu Umsatz, Mindestquote und Auszahlbarkeit führen muss: Ob sie eingehalten werden, kontrolliert hier niemand von Amtes wegen.
Verdikt: Ein Vergleich, der bei der Zahl in der Überschrift beginnt, kehrt sich bei einer Plattform ohne Bewilligung in sein Gegenteil. Der beworbene Betrag ist die Angabe, die am wenigsten über den tatsächlichen Gegenwert verrät.
bet365: bekannt, aber auf der Sperrliste
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. Damit fehlen Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Aufsicht und Schweizer Rechtsweg. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als einen Anbieter, der auf der Sperrliste steht – die Domains werden von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert, und blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt.
Der Bekanntheitsgrad eines Namens ändert an dieser Rechtslage nichts. Wer die Plattform nutzt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung sich verzögert, und keinen Anschluss an das Sperrregister, wenn er sich selbst sperren möchte. Zu den Aktionsbedingungen lässt sich hier nichts belegen, und deshalb steht dazu nichts auf dieser Seite.
Verdikt: Der bekannteste Name dieser Liste ist gleichzeitig einer der wenigen, die die Aufsicht namentlich als gesperrt nennt. Sichtbarkeit im Markt und Zulässigkeit in der Schweiz sind zwei verschiedene Dinge, und wer den Bonus vergleicht, sollte sie nicht verwechseln.
Was im Wettschein wirklich zählt
Zwischen Bonus und Auszahlung liegen Regeln, die kein Werbetext nennt, und sie entscheiden über den Gegenwert mehr als der Prozentsatz. Die Frist ist die erste davon: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Gewinn, der verfällt, hat nie existiert.
Die zweite Regel betrifft den Zeitpunkt. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer im entscheidenden Moment noch schnell etwas setzt, spielt mit einer Quote, die plötzlich 1.00 sein kann; die Wette gilt, nur gewinnt sie nichts. Und wer annimmt, dass eine Livewette schon deshalb sicher sei, weil etwas im Fernsehen läuft, verwechselt die Übertragung mit der Auswertung.
Die dritte Regel betrifft abgesagte Spiele. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Kombination bedeutet das, dass die Gesamtquote sinkt und die Wette trotzdem läuft. Und die vierte Regel wird am häufigsten übersehen: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung kann also wertlos sein, ohne dass die Wette verloren ist.
Dazu kommt das Cash-Out, die Funktion, die ein Bonus am schnellsten entwertet. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer einen Quoten- oder Profitboost aktiviert hat, verliert ihn bei einem Cash-Out vollständig. Die Bequemlichkeit hat damit einen doppelten Preis: einen tieferen Betrag und, im Fall eines Boosts, den Bonus obendrein.
Steuern, je nach Kanton
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer zurück, die man über die Steuererklärung zurückholt, indem man den Gewinn deklariert. Für den normalen Wettenden ist das eine sehr theoretische Schwelle: Ein Gewinn liegt weit darunter, und dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
Die kantonale Schwelle weicht von der eidgenössischen ab, und deshalb schreibt man zu Recht «je nach Kanton» und nicht eine kantonale Zahl. Bei ausländischen Anbietern gilt die Verrechnungssteuer nicht; dafür kann die kantonale Steuerpraxis ganz anders greifen, wie die vollständige Erfassung ausländischer Grossspielgewinne im Kanton Thurgau zeigt. Die Faustregel für den Alltag: Der Bonus wird bei einem bewilligten Schweizer Anbieter steuerlich in der Regel folgenlos bleiben, bei einem ausländischen kann das anders aussehen. Verbindliche Auskunft gibt allein die zuständige kantonale Steuerverwaltung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalterinnen für Sportwetten anbieten?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Hinzu kommen Boosts innerhalb der eigenen Bedingungen, etwa der Kombiboost, und Aktionsguthaben in kleinem Umfang. Beträge, Fristen und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.
Warum brauchen Gratisspielguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Der Gesetzgeber behandelt Gratisspiele und Gratisguthaben als eigenen Tatbestand, weil sie das Spielverhalten stärker anreizen können als das gewöhnliche Angebot. Diese Zustimmung nach Art. 75 Abs. 2 BGS hält die Zahl und die Grösse der Aktionen klein. Aus dieser Vorgabe folgt fast alles, was Schweizer Spielende an Bonusformen vorfinden: wenig Neukundenbeträge, mehr Boosts und befristete Aktionen.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette oder Freiwette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt, weil er nie aus dem eigenen Guthaben stammte. Wer CHF 10 Freiwette auf Quote 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer den Nettogewinn von CHF 10, nicht CHF 20. Bei einem regulären Wettschein zahlt Swisslos dagegen Einsatz mal Quote zurück, bei Kombinationen mal Gesamtquote.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt ein aktivierter Boost. Voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung darf nur die Bet-Builder-Funktion kombinieren.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für Spielguthaben bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, mit einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.
Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?
Bei einem bewilligten Schweizer Grossspiel ist ein Gewinn bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; ab dem 1.1.2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, darunter fällt keine Verrechnungssteuer und keine Einkommenssteuer an. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton». Verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Schweizer Wettbonus: worauf es bei der Auswahl ankommt
Der neue Wettbonus in der Schweiz ist ein Instrument mit engen Grenzen, und wer das einmal verstanden hat, liest jede Bonusüberschrift anders. Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Gespa, der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, die Erhöhung erreicht bei vier Voraussagen 5 % auf den Nettogewinn, und Gratisspielguthaben bleibt in beiden Häusern nicht auszahlbar. Wer bei vier Voraussagen und einem Einsatz von CHF 10 mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 nachrechnet, landet bei CHF 97.92 Rückzahlung ohne und CHF 102.32 mit Bonus – ein Unterschied von gut vier Franken. Der Bonus verändert den Preis einer gewonnenen Wette, nicht die Aussicht, sie zu gewinnen.
Für wen lohnt sich was? Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Konto mit geprüfter Identität, Verlustlimiten vor der ersten Wette und einem Schweizer Rechtsweg will, kommt an Sporttip nicht vorbei; die Kehrseite sind kleine Boni, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und rund um die Uhr Bedingungen, die man einmal lesen muss. Wer in der Westschweiz wohnt, findet bei Jouez Sport dieselbe Grundlage mit einer anderen Aktionspraxis, in der das Gratisspielguthaben klein, befristet und auf eine Stückzahl begrenzt ist. Wer dagegen einen grossen Neukundenbetrag sucht, findet ihn nur bei den acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – und bezahlt ihn mit dem Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Aufsicht und dem Rechtsweg, mit einer Domain, die auf der Sperrliste landen kann, und in Kantonen wie Thurgau mit einer vollständigen Steuerpflicht auf ausländische Gewinne.
Der eine Irrtum, der am meisten kostet, ist die Verwechslung von Guthaben und Geld. Ein Booster erhöht einen Gewinn, den man erst erzielen muss; ein Aktionsguthaben bleibt im System; ein Cash-Out senkt den möglichen Gewinn und lässt einen Boost verfallen. Wer diese drei Sätze kennt, kann jede Bonuswerbung auf ihre Substanz prüfen, ohne die Bedingungen von vorne zu lesen. Ob man das Angebot am Ende nutzt, ist eine persönliche Entscheidung – und die gehört, wie jede Wette, auf ein Budget, das man auch ohne Bonus verschmerzen könnte.
Bonus – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
