Sportwetten mit Einzahlungsbonus 2026: Warum Schweizer Gratiskredite klein bleiben

Updated Oktober 2026
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Eine leere Ersatzbank unter einem Plexiglasdach am Spielfeldrand, Regentropfen auf der Scheibe, dahinter ein Rasenplatz

Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln von Swisslos (Sporttip) und der Loterie Romande (Jouez Sport) sowie gegen die Angaben der Gespa zum Geldspielgesetz.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der Satz steht in den Bedingungen, und er ist der ehrlichste Satz in der ganzen Bonusbranche: Die Gewinnerhöhung ist in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Swisslos schreibt das über seinen Kombiboost, die Loterie Romande über ihr Gratisspielguthaben, und es gilt für jedes Angebot, das in der Schweiz überhaupt zugelassen ist. Wer nach einem Einzahlungsbonus sucht, sucht in Wahrheit nach dem, was von einer Gutschrift übrig bleibt, wenn die Bedingungen daraufgetroffen sind. Genau davon handelt diese Seite: nicht vom Versprechen, sondern von der Rechnung.

Die Ausgangslage ist ungewöhnlich für einen europäischen Markt. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, und beide brauchen für Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Ein Neukundenbonus mit dreistelliger Prozentzahl, wie ihn ausländische Seiten bewerben, hat hier keinen Platz — nicht weil die Schweizer Veranstalter knausern, sondern weil das Gesetz es so will. Was bleibt, sind kleine, befristete, häufig an eine bestimmte Wettart gebundene Aktionen. Man kann das für einen Mangel halten. Man kann es auch als das ehrlichste Bonusangebot Europas lesen: Es versteckt hinter der grossen Zahl keine Bedingung, weil es die grosse Zahl gar nicht erst aufstellt.

Die zehn Anbieter in der Übersicht

Wettanbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Bewilligung
Swisslos / Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019
Loterie Romande / Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Wettigo keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Gamdom keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
PowBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
BetAlright keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Cloudbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung

Zwei Spalten sind keine Spalten, sondern eine einzige Aussage: Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter, die das Gesetz ausdrücklich nennt, auf der anderen acht Marken, deren Bewilligungsangaben in der Schweiz keinerlei Wirkung haben. Was ein ausländischer Anbieter vorzuweisen hat, entfaltet nach dem Geldspielgesetz hier keine Kraft. Das ist keine Formalie, sondern der Kern des ganzen Themas. Wer auf einer dieser acht Seiten einzahlt, tut das ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Wer auf einer der beiden oberen Seiten einzahlt, tut das innerhalb eines Systems, das ihm gleichzeitig vorschreibt, wie viel er verlieren darf.

Eine Waage mit zwei leeren Schalen steht auf einem Schreibtisch, Seitenlicht wirft lange Schatten
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Zwischen den zwei bewilligten Veranstaltern selbst verläuft die Trennlinie geografisch. Swisslos bedient die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Für einen Wettenden heisst das schlicht: Es gibt keine Wahl zwischen den beiden. Das Konto steht offen bei dem Veranstalter des eigenen Wohngebiets und nirgends sonst.

Was ein Einzahlungsbonus in der Schweiz überhaupt sein darf

Ein Bonus auf Sportwetten ist nichts anderes als ein Gratisspielguthaben, und Gratisspielguthaben ist ein geldspielrechtlicher Begriff mit einem Genehmigungsvorbehalt. Die Aufsicht muss vorher zustimmen, bevor ein Veranstalter Gratisspielguthaben oder Gratisspiele abgibt. Die Dimension zeigt sich in den Zahlen des Jahres 2025: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr, über alle Produkte eines Veranstalters, einschliesslich Lotterien.

Wer aus einem deutschen oder österreichischen Werbebild herüberkommt, erwartet bei diesen Zahlen einen Fehler. Es ist keiner. Ein Markt mit zwei Anbietern und einer Vorabgenehmigung für jede Gratisaktion produziert zwangsläufig ein Angebot, das nach Beigabe aussieht: ein Quotenboost hier, ein Gratisspielguthaben dort, ein Kombinationsbonus für Vielwetter. Kein Prozentversprechen auf die Einzahlung, kein automatischer Betrag, der an die erste Überweisung gekoppelt ist.

Das verändert die Frage, die ein Wettender sich stellen sollte. In einem Markt mit hundert Anbietern lautet sie: Wie hoch ist der Bonus? In der Schweiz lautet sie: Was ist diese kleine Aktion wert, und was verlange ich mir dafür ab? Ein Kombiboost, der den Nettogewinn um 5 Prozent hebt, ist im Vergleich zu einem beworbenen 100-Prozent-Einzahlungsbonus eine bescheidene Sache. Aber er ist auch keine Falle. Genau das ist der Keil, den diese Seite treiben will: Der Wert eines Bonus bemisst sich nicht an seiner Prozentzahl, sondern an dem, was er von einem verlangt.

Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar

Zweimal im Schweizer System stösst man auf denselben Halbsatz, bei Swisslos und bei der Loterie Romande: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist die wichtigste Eigenschaft des ganzen Instrumentariums und die am seltensten vorgelesene. Ein regulärer Gewinn wandert auf das Spielerkonto oder das Bankkonto. Ein aus einer Gratisaktion erzielter Gewinn bleibt im System, bis er verspielt oder in weiteren Wetten eingesetzt wird. Man kann sich das als eine Gutschrift mit einer eingebauten Rückfahrt vorstellen: Sie kommt an, aber nur, wenn man bleibt.

Wer eine Aktion bewertet, sollte deshalb zwei Zahlen auseinanderhalten. Die erste ist der Betrag, der gutgeschrieben wird. Die zweite ist der Anteil davon, den man realistisch zu Geld machen kann. Die Loterie Romande schreibt Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gut, höhere Gewinne gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Für Gratisspielguthaben gilt diese Schwelle nicht — es ist von der Auszahlung schlicht ausgenommen.

Die Verlustlimite steht vor dem Bonus, nicht daneben

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese Staffelung ist die praktischste Antwort auf die Frage, ob ein Bonus ein Grund zu mehr Einzahlung sein sollte. Er kann es nicht sein. Die Limite steht, und wer sie anheben will, wartet drei Tage. Ein Impuls, eine Gratisaktion mitzunehmen, prallt also an einer Wartefrist ab, die länger ist als jede Aktion dieses Marktes. Der Veranstalter darf die eigenen Grenzen nicht zum Anlass nehmen, sie zu überschreiten.

Sportguthaben kaufen: Mindestbetrag und Kappe

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur solange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000.

Die Obergrenze ist hoch genug, dass sie die meisten Wettenden nie berührt, und die Untergrenze ist die interessante Zahl. CHF 20 als kleinster Nachkauf bedeutet, dass ein Gratisspielguthaben von CHF 10 den halben Mindestbetrag einer Aufladung ausmacht. Eine Aktion, die einem zehn Franken gibt und eine Einzahlung von mindestens zwanzig verlangt, damit man sie nutzen kann, ist keine Draufgabe. Sie ist ein Rabatt von fünfzig Prozent auf einen Kauf, den man ohnehin tätigen wollte — und das ist ein anderes Produkt als das, was das Wort Bonus suggeriert.

Mehr als eine Einzahlung ist nicht vorgesehen

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ein Konto pro Person heisst: Ein Willkommensangebot lässt sich einmal im Leben mitnehmen. Es gibt keinen zweiten Erstkauf, kein Ausweichen auf eine andere Identität, keinen Bonus, der sich durch eine neue E-Mail-Adresse neu abholen lässt. Aus der Perspektive des Wettenden ist das eine Einschränkung, die sich in einem einzigen Satz zusammenfassen lässt: Der Neukundenbonus ist ein einmaliges Ereignis. Aus der Perspektive des Angebots ist es derselbe Satz.

Wo die kleinen Aktionen tatsächlich liegen

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist das ganze Genre in einem Beispiel: ein Gutscheinbetrag, eine Sieben-Tage-Frist, eine Gesamtauflage von 7’000 Stück über den ganzen Aktionszeitraum, eine dreissigtägige Gültigkeit und ein ausdrücklicher Ausschluss der Auszahlung. Wer das mit einem beworbenen Einzahlungsbonus vergleicht, vergleicht einen Stadiongutschein mit einem Marketingbudget. Der Unterschied liegt nicht in der Grosszügigkeit der Veranstalter, sondern in der Genehmigungspflicht.

#### Die Rechtslage: Warum Schweizer Gratiskredite klein sind

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz in der Fassung, die am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung braucht ein Veranstalter- und ein Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein Bahngleis in den Bergen mit Schneeresten und einem leeren Perron im Morgengrauen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Der Satz, dass sie nur in der Schweiz gilt, ist mehr als eine Fussnote. Er kehrt sich gegen jede ausländische Bewilligung: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die beiden Register, die in der Schweiz zählen, sind das Bewilligungsregister und die Sperrliste. Ein ausländischer Anbieter steht in keinem von beiden.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher: Es gibt sie nicht. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettogewinne fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten

Was überhaupt bewettet werden darf, legt eine Liste der Aufsicht fest, geführt nach Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung, in der Fassung vom 10. September 2026. Nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt. Es ist ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters und nichts, worauf ein Wettender einen Anspruch hätte. Was nicht auf der Liste steht, wird nicht bewettet, und keine Marketingseite ändert daran etwas.

Der Umweg über die Blockliste

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt dafür Interwetten und Bet-at-Home an; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.

Ehrlich gerechnet ist die Sperre ein Hindernis und keine Mauer. Sie trifft den, der eine Adresse aus einem alten Lesezeichen aufruft, und sie trifft den nicht, der eine neue findet. Für die Entscheidung eines Wettenden ist deshalb nicht die Sperre die relevante Information, sondern das, was hinter ihr liegt: ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Wer ausländische Wetten abschliesst, tut das nach kantonaler Steuerpraxis übrigens vollständig steuerbar — dazu im Abschnitt «Der Auszahlungsschlüssel und der Steuerfreibetrag: die zwei Zahlen im Hintergrund» mehr.

Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.

#### Limiten, Sperren und der teure Irrtum über den Bonus

Ein Bonus ist kein Grund, mehr einzuzahlen. Der Satz klingt nach pädagogischer Floskel, bis man die Mechanik daneben legt. Wer hundert Franken wegen einer Gutschrift von zehn Franken einzahlt, hat das Verhältnis umgedreht: Er zahlt für die Gutschrift, und er zahlt mit Geld, das er ohne die Aktion nicht eingezahlt hätte.

Der Gesetzgeber hat die Limiten deshalb dem Spielenden selbst überlassen statt sie vorzuschreiben. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss aber einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, gerechnet über Tag, Woche oder Monat. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetzesrecht nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Die 72 Stunden sind die Zahl, an der sich die Ernsthaftigkeit des Instruments zeigt. Drei Tage zwischen dem Impuls und der höheren Limite sind genug Zeit, um eine Aktion verstreichen zu lassen, die einen Frist von sieben Tagen hat. Der genaue Betrag der Limite ist dabei weniger wichtig als ihre Trägheit.

Selbstsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Ausgeschlossene Personen sind überdies keine Kunden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Der Grundsatz ist hart, und er ist bewusst hart: Er soll den Reiz nehmen, das System zu umgehen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Wer bemerkt, dass eine Gratisaktion für ihn zum Anlass wird, mehr zu setzen als geplant, ist genau an der Stelle, an der die Limite hingehört — nicht der Bonus. Die Sperr- und Limitenmechanik ist die Antwort des Systems auf das, was Boni anrichten können, wenn man sie als Einnahmequelle liest. Im Sperrregister und in der Limite steht der Schutz; im Kleingedruckten der Aktion steht er nicht.

Die Prüfung der Verkaufsstellen ist kein Vorbild

Wer die Schweizer Schutzmechanik als streng beschreibt, sollte eine Zahl kennen. Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft.

Die Zahl gehört hierher, weil sie die Grenze des Systems markiert. Online funktioniert die Schranke über Ausweisprüfung und Register — eine Altersangabe, die beim Konto hinterlegt ist, ist keine freiwillige Selbstauskunft mehr. An der Theke ist die Schranke ein Mensch, und der Blick auf den Ausweis findet nur manchmal statt. Der Vorteil des Online-Kontos liegt damit nicht in der Bequemlichkeit allein, sondern in einer Schranke, die nicht vergessen kann.

#### Einzahlungsbonus, Freiwette, Gratisspielguthaben: Was ein Angebot wert ist

Die Schweizer Abgrenzung verläuft an drei Stellen, und wer sie einmal verstanden hat, liest jedes Angebot neu. Erstens der Rechtsbegriff: Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Zweitens die Auszahlbarkeit: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Drittens die Befristung: Aktionen laufen an definierten Tagen, mit definierten Fristen und definierten Auflagen.

Aus diesen drei Stellen folgt eine Prüfreihenfolge, die für jede Aktion funktioniert, unabhängig davon, wer sie ausgibt. Zuerst: Welche Wettart ist betroffen? Ein Kombiboost gilt nur für Kombinationen, ein Quotenboost nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Zweitens: Welcher Einsatz ist nötig, damit die Erhöhung greift? Drittens: Bis wann muss man zugreifen? Viertens: Was davon lässt sich als Guthaben ausgezahlt werden? Eine Aktion, die alle vier Punkte klar beantwortet, hat man verstanden. Eine, die zwei davon im Kleingedruckten versteckt, sollte man liegen lassen.

Bei Swisslos sind Quotenboosts nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage nutzbar, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal verwendbar, in Einsatz und Erhöhung begrenzt, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das «pro Wettenden nur einmal» und «bei einem Cash-Out verfällt der Boost» sind die zwei Sätze, die den Wert in der Praxis halbieren können. Wer eine Wette vorzeitig glattstellt, hat nicht nur den Boost verloren, sondern möglicherweise auch den Einsatz zu einem tieferen Betrag zurückgeholt.

Was der Kombiboost auf den Nettogewinn aufschlägt

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Was eine Beispielkombination daraus macht

Die Bandbreite lässt sich durchrechnen, wobei die Quoten ein Beispiel sind und keinen gestellten Kurs darstellen. Vier Voraussagen mit je CHF 10 Einsatz, aber getrennt gespielt, ergeben je CHF 10 × 1.60 = CHF 16.00, also CHF 6.00 Nettogewinn pro Wette und CHF 24.00 in der Summe. Als eine Kombination multiplizieren sich die Quoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792, der Ertrag beträgt 10 × 9’792 = CHF 97.92, der Nettogewinn CHF 87.92. Der Kombiboost hebt diesen Nettogewinn bei vier Voraussagen um 5 Prozent, was CHF 4.40 ergibt und die Rückzahlung auf CHF 102.32 steigen lässt.

Bei sieben Voraussagen liegt der Bonus auf den Nettogewinn bei 20 Prozent, bei zehn bei 40 Prozent und bei fünfzehn bei 100 Prozent. Mehr Voraussagen bedeuten also spürbar mehr Aufschlag auf den Nettoertrag. Nur bohrt jede zusätzliche Voraussage auch die Trefferwahrscheinlichkeit der Kombination aus. Aufschlag und Risiko wachsen zusammen, und wie stark der Aufschlag in Franken überhaupt ins Gewicht fällt, hängt an zwei Dingen, die die Aktion nicht steuert: wie viele richtige Voraussagen tatsächlich zusammenkommen und wie hoch die Gesamtquote der Kombination ausfällt.

Umsatzbedingungen und warum die grosse Prozentzahl ein Herkunftssignal ist

Umsatzbedingungen sind die Bedingung, die aus einer Gutschrift ein Arbeitsverhältnis macht. Ein Bonus mit einem Umsatzmultiplikator verlangt, dass ein Mehrfaches des Gutschriftbetrags zu einer Mindestquote platziert wird, bevor eine Auszahlung möglich ist. Wo dieser Mechanismus fehlt und die Gutschrift dennoch auszahlbar wäre, wäre sie schlicht Geld. Deshalb ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal zweier Bonusarten nicht der Prozentsatz, sondern die Auszahlbarkeit.

Eine hohe Prozentzahl auf die Einzahlung sollte deshalb als Auskunft über das System des Anbieters gelesen werden, nicht über seine Freigebigkeit. Sie ist nur finanzierbar, wo die Bedingungen den Vorteil wieder einholen — über Umsätze, Fristen, Höchstgrenzen auf den Gewinn aus der Gutschrift. In der Schweiz verhindert bereits die Genehmigungspflicht, dass solche Konstrukte entstehen. Nicht aus Zufall, sondern weil die Aufsicht sie bewilligen müsste.

Die Adresszeile, die den Bonus doppelt einschränkt

Wer ausländische Bonusangebote bereits nutzt, wird im Schweizer System nicht nur durch die fehlende Bewilligung eingeschränkt, sondern durch die Steuerfolge. Ein ausländischer Anbieter führt keine schweizerische Verrechnungssteuer ab, und das ist kein Vorteil. Die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständiges Einkommen.

Für den Bonus heisst das: Die Gutschrift kann steuerbare Konsequenzen haben, obwohl sie nie ausgezahlt wird. Eine Analyse, die nur auf den Werbebetrag schaut, übersieht diesen Posten vollständig. Zu den Steuerregeln im Detail siehe «Der Auszahlungsschlüssel und der Steuerfreibetrag: die zwei Zahlen im Hintergrund».

#### Fünf Fragen, die vor der Einzahlung geklärt gehören

Keine Antwort dieser Sammlung ist eine Empfehlung. Es sind die Bedingungen, die den Wert einer Gutschrift bestimmen — wer sie kennt, entscheidet selbst, ob die Aktion für ihn etwas taugt.

Bevor man sich anmeldet, lohnt ein Blick auf die Bedingungen des eigenen Veranstalters, nicht auf die Werbeseite. Die relevanten Stellen stehen dort, wo die Aktion definiert ist, nicht in der Einführungsseite des Angebots. Bei einer Aktion an Verkaufsstellen oder im Stadion gehört die Gültigkeitsdauer dazu, bei Online-Aktionen die Befristung der Gutschrift.

Wer schon ein Konto hat, ist von einem Neukundenangebot ohnehin ausgeschlossen. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern folgt aus der Ein-Konto-Regel. Wer ein Konto sucht, um eine Aktion mitzunehmen, sollte zuerst prüfen, welcher der beiden Veranstalter für seinen Wohnkanton zuständig ist; alles andere ist Theorie.

#### Swisslos Sporttip: Bewilligung, aber kein Einzahlungsbonus

Swisslos hat als Aktiengesellschaft — genauer: als Genossenschaft — mit Sitz in Basel eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Sie ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen.

Das Vertragsgebiet umfasst zahlreiche Kantone der Deutschschweiz sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto — nicht wegen einer Ermessensentscheidung, sondern weil das Gebiet gesetzlich festgelegt ist.

Für die Frage nach dem Einzahlungsbonus ist das entscheidend. Swisslos führt keinen Neukundenbonus auf die Einzahlung. Was es gibt, sind die beschriebenen kleinen Aktionsformen. Das ist kein Marketingfehler. Ein Veranstalter, der für jede Gratisaktion vorab eine Zustimmung braucht, kann kein Werbemodell betreiben, das auf einer automatischen Prozentgutschrift aufbaut.

Wer die Suche nach einem Einzahlungsbonus mit einem Konto bei Swisslos beendet, verliert nichts: Er hat ein System erworben, in dem das Spielerkonto an eine IBAN auf den eigenen Namen gebunden ist, in dem Limiten vor der ersten Wette gesetzt werden müssen und in dem eine Sperre in einem schweizweiten Register landet. Der Preis dafür ist, dass die quirlige Bonuswelt fehlt. Diesen Tausch würde ich für den typischen Freizeitwetter sofort eingehen.

Was Swisslos für das Konto verlangt und was es kostet

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Gebührenstaffel ist ungewöhnlich und aufschlussreich. Zweimal im Jahr ist die Auszahlung kostenlos, danach kostet sie 3 Prozent. Ein Wettender mit einem regelmässigen Spielrhythmus zahlt also nicht pro Transaktion, sondern pro Rhythmuswechsel. Wer sein Konto einmal im Monat auszahlt, arbeitet dauerhaft an der Kommission vorbei. Wer kleinere Beträge häufiger herauszieht, zahlt für eine Bequemlichkeit.

Die Untergrenze von CHF 20 beim Kauf von Spielguthaben setzt dem Ganzen eine natürliche Betriebsgrösse. Ein Konto, das mit CHF 20 startet und innerhallb von 30 Tagen höchstens CHF 10’000 aufnehmen kann, ist auf Freizeitnutzung angelegt, nicht auf Vermögensverwaltung.

Der Kombiboost als Ersatz für den Neukundenbonus

Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Er erhöht den Nettogewinn um 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Aus dieser Aktion lässt sich die Schweizer Bonusphilosophie in einem Satz ablesen: Wer mehr Voraussagen kombiniert, bekommt mehr Aufschlag, aber er trägt auch mehr Risiko. Die Aktion belohnt eine Spielform, die selten aufgeht, mit einem Aufschlag auf den Fall, dass sie aufgeht. Das ist ehrlicher als ein Prozentversprechen auf die Einzahlung und mathematisch anspruchsvoller zu bewerten. Wer einen Einzahlungsbonus erwartet, findet hier keinen. Wer sein Kombinationsspiel ohnehin so aufbaut, nimmt einen Zusatz mit, den er nicht hätte.

Weitere Regeln, die Swisslos-Wetten betreffen

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Aufrundung ist der einzige Punkt, an dem Swisslos einem entgegenkommt, und sie ist winzig. Sie wird von der Abrundung auf 5 Rappen mehr als aufgefressen. Wer die Zahlen nachrechnet, verliert dabei nichts, gewinnt aber auch nichts — die Rechnung ist transparent und im Ergebnis vorhersehbar, was für eine Sportwette schon eine Leistung ist.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Genau diese Bedingung macht Cash-Out zu einem Werkzeug, das weniger wert ist, als es aussieht. Man tauscht einen möglichen Vollgewinn gegen einen garantierten Teilbetrag, und man tauscht ihn zu einem Kurs, den nicht der Wettende festlegt. Bei Livewetten führt der Cash-Out zudem zum Verfall eines allfälligen Boosts. Wer ihn als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einer Grösse, die ihm nicht gehört.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten — der Boost ist dann weg, und daran ändert der Irrtum des Veranstalters nichts.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Diese Regel verdient Aufmerksamkeit, weil sie bei Kombinationen nicht die ganze Wette zurücknimmt, sondern nur eine Voraussage auf 1.00 setzt. Die Kombination lebt weiter und trägt weniger Ertrag — mit einem Boost, der auf die Zahl der Voraussagen abstellt, kann eine Absage damit gleich doppelt schmerzen.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die 26 Wochen und die 10 Tage stehen in einem Verhältnis, das man kennen sollte. Für das Geld hat man ein halbes Jahr Zeit. Für den Widerspruch gegen eine abgelehnte Auszahlung zehn Tage, und zwar per Einschreiben. Der Zugang zum Recht hängt damit an einem Brief, an dem die Frist hängt. Wer eine Wette abgibt und den Wettschein nicht aufbewahrt, hat im Zweifel nichts, worauf er sich berufen kann.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Der Schweizer Veranstalter ist die einzige Adresse, an der ein Gratisspielguthaben mit einer staatlich geprüften Schranke zusammenkommt. Wer bei Swisslos bleibt, verliert die Bonusjagd und gewinnt die Gewissheit, dass eine Limite vor dem ersten Einsatz steht, die nicht er selbst in einer Werbebroschüre gefunden hat, sondern die das System von ihm verlangt.

#### Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben im Rahmen der Bewilligung

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa, und ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Ihre Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die in den sechs Westschweizer Kantonen wohnen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

An dieser Aktion lässt sich der Unterschied zwischen Schweizer und ausländischer Bonuswerbung fast körperlich spüren. Man muss ins Stadion, um einen Code zu bekommen. Man muss ihn innert sieben Tagen eingeben. Man muss ein verifiziertes Konto haben. Es gibt 7’000 Stück für den ganzen Zeitraum. Der Betrag ist zehn Franken, die Gültigkeit dreissig Tage, die Auszahlung ausgeschlossen. Wer diese Kette liest, weiss genau, was er bekommt und was er dafür tun muss. Das ist der Massstab, den ich an jedes Bonusangebot anlege.

Die Limiten im Westschweizer Spielerkonto

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zwei Schwellen greifen hier ineinander: die Auszahlungsstruktur und die Einzahlungskappe. Die Struktur ist bequem — bis CHF 1’000 landet der Gewinn direkt im Spielerkonto, darüber hinaus geht er auf ein Bankkonto. Der Unterschied zum Gratisspielguthaben ist derselbe wie bei Swisslos: ausgezahlt wird, was aus eigenem Einsatz stammt, nicht was aus einer Aktion kommt.

Wer bei der Loterie Romande nach einem Einzahlungsbonus sucht, findet dasselbe Bild wie bei Swisslos: keine automatische Prozentgutschrift auf die erste Einzahlung, sondern befristete, kontingentierte Gratisspielguthaben. Bei einem Kontingent von 7’000 Stück über einen ganzen Aktionszeitraum entscheidet zudem die Geschwindigkeit mit. Die Aktion ist keine Gutschrift, sondern eine Verteilung.

#### Der Auszahlungsschlüssel und der Steuerfreibetrag: die zwei Zahlen im Hintergrund

Jede Quote enthält einen Anteil, der nicht an die Wettenden zurückfliesst. Der Quotenschlüssel — in der Marktsprache auch Auszahlungsquote — einer Quote ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 Prozent minus diesem Wert. Ein Markt mit Quoten von 1.90, 3.40 und 4.20 hat einen Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/3.40 + 1/4.20) = 1 ÷ (0’526 + 0’294 + 0’238) = 1 ÷ 1’058 = 94.5 Prozent, die Marge also 5.5 Prozent. Wer 100 Franken setzt, erhält im Erwartungswert 94.50 Franken zurück.

Dieser Abschlag steht in jeder Wette, ob mit oder ohne Bonus. Und er ist der Grund, warum ein Bonus auf den Nettogewinn eine andere Grösse ist als ein Bonus auf den Umsatz. Ein Aufschlag von 5 Prozent auf den Nettogewinn verbessert nicht dieselbe Grösse, die die Marge abschöpft.

Wer mit dem Kombiboost rechnet, kann sich die Verhältnisse an einem einzigen Beispiel klarmachen. Bei einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 94,5 Prozent und einem Einsatz von CHF 10 beträgt der erwartete Rückfluss CHF 9.45 und die erwartete Marge CHF 0.55. Der Kombiboost greift nur im Gewinnfall und nur auf den Nettogewinn. In meinem Beispiel oben hebt er den Nettoertrag von CHF 87.92 auf CHF 92.32, also um die erwähnten CHF 4.40. Diese 4.40 stehen gegen eine Kombination aus vier Voraussagen — und je länger die Kombination, desto häufiger landet sie im Verlustfall, in dem der Boost nichts tut. Der Boost ist eine Prämie, keine Senkung des Hausvorteils.

Sportguthaben auf dem Swisslos-Wallet und der 20-Franken-Schritt

Neuer Absatz, gleiche Rechnung: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Die Kappe bei CHF 9’999 vor einem Kauf ist die verständlichste Regel des ganzen Systems. Sie verhindert, dass ein Guthaben über die Obergrenze hinaus aufläuft, und sie ist in CHF 20-Schritten erreichbar. In der Praxis heisst das: Wer mit einem Spielguthaben von CHF 9’990 vor der letzten Aufladung steht, kann nicht mehr nachladen, bis er gespielt hat. Ein Wettender, der sein Guthaben als Konto behandelt, stösst hier an eine Wand, die nicht verhandelbar ist.

Was ein Gewinn kostet, wenn er gross wird

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — hier gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Die Zahl ist so hoch, dass sie für praktisch jeden Wettenden irrelevant ist. Wer unter CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn bleibt, zahlt auf Schweizer Sportwettengewinnen keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Für das Thema dieser Seite heisst das: Ein Bonus verändert die Steuerlage nicht, weil er nicht auszahlbar ist. Die Steuerfrage stellt sich nur für den ausgezahlten Gewinn und praktisch nie.

Anders bei ausländischen Anbietern. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis, etwa im Kanton Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Sportwette von CHF 30 und eine ausländische Sportwette von CHF 30 sind steuerlich nicht dieselbe Wette. Bei der Schweizer bleibt der Gewinn steuerfrei, bei der ausländischen ist er Einkommen. Für Steuerfragen gehört ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung ins Gespräch — nicht eine Bonusseite.

#### Acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich

Die folgenden acht Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; diese Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden.

Sie sind hier aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien bewertet wie die beiden Veranstalter. Die Bewertung ist in allen acht Fällen dieselbe, und sie fällt anders aus als bei den beiden oberen: Es gibt keinen Schweizer Schutz, keine Schweizer Limitenmechanik und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Marken unterscheiden sich untereinander in Details, die hier nicht Gegenstand sind. In den zwei Merkmalen, die auf dieser Seite zählen — Bewilligungsstatus und Limitenordnung — sind sie identisch.

Was folgt daraus für einen Wettenden? Ein ausländisches Konto bringt Angebote mit, die es in der Schweiz nicht geben darf: höhere Boni, mehr Märkte, mehr Wettarten. Es bringt aber auch einen Verlust mit: die Limitenpflicht entfällt, die Sperre greift nicht, und im Streitfall steht kein Schweizer Weg offen. Wer die Limiten als lästig empfindet, sollte den Tausch bewusst eingehen und nicht als Erweiterung der Freiheit verbuchen. Es ist der Tausch von Schutz gegen Auswahl.

Bruce Bet, Wettigo, Sportaza, Gamdom, PowBet, BetAlright, Cloudbet und Rollbit sind daher keine Alternativen zu Swisslos oder der Loterie Romande, sondern ein anderes Produkt. Wer die Sicherheit des Schweizer Systems will, findet sie dort nicht. Wer die Boni sucht, die ein Schweizer Anbieter nicht anbieten darf, findet sie hier — und bezahlt sie mit der fehlenden Rückgriffsmöglichkeit.

Häufige Fragen zu Einzahlungsbonus und Sportwetten in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Einzahlungsbonus auf Sportwetten?

Einen Neukundenbonus auf die Einzahlung führen beide nicht. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und statt Prozentgutschriften gibt es befristete, kontingentierte Aktionen: bei Sporttip den Kombiboost und Quoten- oder Profitboosts, bei Jouez Sport etwa CHF 10 Spielguthaben an Aktionstagen.

Warum sind Bonusaktionen in der Schweiz eingeschränkt?

Gratisspiele und Gratisspielguthaben sind geldspielrechtlich genehmigungspflichtig. Jede Aktion braucht die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. In einem ganzen Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos — über alle Produkte hinweg.

Was ist ein Kombiboost und ab wie vielen Voraussagen greift er?

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie viel darf innerhalb von 30 Tagen auf das Wallet eingezahlt werden?

Bei der Loterie Romande sind es höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, und ein Kauf ist nur unterhalb eines Wallet-Guthabens von CHF 9’999 möglich.

Weshalb sind Einzahlungsboni mit hoher Prozentzahl meist ein Merkmal ausländischer Seiten?

Weil eine hohe Prozentgutschrift nur finanzierbar ist, wenn die Bedingungen den Vorteil über Umsätze, Fristen und Gewinnhöchstgrenzen wieder einholen. In der Schweiz müsste eine solche Aktion vorgängig genehmigt werden, und nur zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten. Die Bewilligungspflicht verhindert das Modell.

Wie beeinflussen Umsatzbedingungen den tatsächlichen Wert eines Bonus?

Sie bestimmen, wie oft ein Betrag zu einer Mindestquote umgesetzt werden muss, bevor eine Auszahlung möglich ist. Je höher die verlangte Zahl und je strenger die Mindestquote, desto mehr verschwindet der Bonus in der Marge. Bei Schweizer Gratisspielguthaben ist die Auszahlung bereits ausgeschlossen.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»