Sportwetten für Android in der Schweiz: Was der Zugang über das Handy wirklich kostet
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Der Vergleich: Was die Zugangswege auf dem Android-Gerät leisten
Wer auf dem Handy nach einer Wettanwendung sucht, findet zuerst das, was es in der Schweiz gar nicht geben darf. Der Play Store quillt über von Apps, deren Anbieter hier keine Bewilligung besitzt und hier auch keine bekommen kann. Das ist keine Marktlücke, das ist die Rechtslage.
Erlaubt sind Sportwetten in der Schweiz nur als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und der Kreis der Veranstalter ist geschlossen. Die Kantone haben ihn auf zwei festgelegt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide arbeiten mit einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine dritte Bewilligung existiert nicht, und deshalb findet sich auf dieser Seite auch kein dritter bewilligter Anbieter — nicht aus Vorsicht, sondern weil es ihn nicht gibt.
Auf dem Android-Gerät stehen einem Wettenden damit genau zwei Zutrittstore offen, und beide sind regional verschlossen. Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport gehört den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran; wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Geschmack.
| Brand | Bewilligungsstatus | Veranstalterin oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nach eigener Angabe nicht ausgewiesen, ohne Geltung in der Schweiz |
| Marktumfeld | 671 gesperrte Domains auf der Sperrliste der Gespa, Stand Ende 2025 | Gespa, Interkantonale Geldspielaufsicht |
Die auffälligste Spalte dieser Übersicht ist die mittlere, aber nur, weil sie sich wiederholt. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — hat in der Schweiz keine Geltung. Sie ist keine mildere Erlaubnis und auch keine strengere. Sie ist hier schlicht kein Titel. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, tut das in einem Raum ohne hiesige Aufsicht: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, keine hiesige Schlichtung, kein hiesiger Rechtsschutz.
Die letzte Zeile ist die einzige, die von einer Behörde stammt und nicht von den Anbietern selbst. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per Namensauflösung blockieren. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während sie bet365 als gelistet bezeichnet. Ein Name auf dieser Liste ist kein Endzustand, und das Ausbleiben eines Namens ist kein Freispruch.
Die Kosten dieser Übersicht sind ungleich verteilt, und dieser Punkt entscheidet mehr als jede Funktionsliste. Die beiden bewilligten Veranstalter verlangen eine verifizierte Identität, einen Wohnsitz im jeweiligen Gebiet und Limiten vor der ersten Wette. Ausländische Anbieter verlangen davon nichts — nicht, weil sie grosszügiger wären, sondern weil ihnen die Daten fehlen und die Pflicht dazu. Was der Wettende dafür hergibt: den Zugang zu einem Register, das ihn im Streitfall schützt, und die Aussicht auf ein Verfahren, in dem Einsätze und Gewinne gegen den Anbieter beschlagnahmt werden können. Der Spielende selbst wird nach der Rechtslage des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze sind damit nicht gerettet.
Wie viel Sporttip und Jouez Sport den Kantonen bringen, zeigt, in welchem Verhältnis dieses Angebot zur öffentlichen Hand steht. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.; CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer bei Sporttip wettet, bezahlt eine Quote mit, die am Ende teilweise im Sport landet. Das ist keine Kritik und kein Lob, es ist die Konstruktion des Schweizer Modells.
Grundlagen: Wie Wetten auf dem Android-Gerät funktionieren
Die Sporttip-App gibt es für iOS und Android, und daneben steht die mobile Seite von Swisslos. Beide führen zum selben Spielerkonto, beide verlangen dieselbe Anmeldung, und beide sind rechtlich derselbe Veranstalter. Ob eine Wette auf dem Handy, auf dem Laptop oder an einer Verkaufsstelle entsteht, ändert an den Bedingungen nichts.

Rechnerisch läuft jede Wette nach derselben Formel. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Sporttip rundet das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen genau ab. Diese zweite Rundung ist die kleine Schwelle, an der ein Betrag stillschweigend ein paar Rappen verliert; bei vielen kleinen Wetten ist es die einzige Stelle, an der der Anbieter ohne Quotenänderung an jedem Ausgang mitverdient.
Was auf dem Wettschein stehen darf, ist enger gefasst, als die Oberfläche vermuten lässt. Das Wettprogramm eines bewilligten Veranstalters ist eine geschlossene Liste: Die Gespa führt in ihrer Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026) auf, was überhaupt angeboten werden darf. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wo die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Eckball- und keine Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Für Sporttip heisst das konkret: Wer auf Eckbälle oder Verwarnungen wetten möchte, findet diesen Markt bei einem bewilligten Schweizer Anbieter nicht — unabhängig davon, ob die App eine solche Wette technisch abbilden könnte.
Bei abgesagten Ereignissen greift eine Frist. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Ein Event, das also nur verschoben wird, verliert seinen Einsatz innerhalb dieser Frist nicht.
Wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Ausgang wird online über Swisslos oder die Sporttip-App abgegeben, und in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle spielen — ein Umweg, der zeitraubende Programmwahl auf dem Display mit einem Ausdruck abkürzt.
Bleibt der Punkt, an dem sich zeigt, wem die Quoten eigentlich gehören. Jede Quote enthält den Anteil, den der Veranstalter einbehält. Diese Marge ist kein Geheimnis und steht auch nicht in den AGB; sie ist die Differenz zwischen dem, was ein Markt auszahlt, und dem, was auf ihn gesetzt wurde. Sie ist der Grund, warum zwei Ereignisse mit derselben Wahrscheinlichkeit nicht dieselbe Quote tragen, und der Grund, warum eine Verdopplung des Einsatzes die Marge nicht halbiert. Ein Wettender, der die Quote als Preis und nicht als Versprechen liest, liegt richtig.
Wie Spielende sich selbst Grenzen setzen
Limiten setzt in der Schweiz nicht der Staat, sondern der Wettende — der Veranstalter muss sie aber verlangen, bevor überhaupt etwas geht. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Die Richtung dieses Mechanismus ist der ganze Punkt. Nach unten geht es immer, nach oben nur mit Wartezeit, und das Statut sieht für die Erhöhung ohnehin 24 Stunden vor — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer an einem schlechten Abend auf dem Handy schnell seine Grenze hochsetzen möchte, merkt spätestens dann, dass die Sperre in seinem Interesse gebaut ist und nicht in seinem Weg steht. Wer die Limite dagegen herunterzieht, darf sofort weitermachen. Das ist die eleganteste Stelle im ganzen Regelwerk.
Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Sie ist von der Verlustlimite zu unterscheiden: Die eine begrenzt, was einbezahlt wird, die andere, was verloren gehen darf. Wer auf das Konto einzahlt und nicht spielt, verliert gegen die Verlustlimite nichts und gegen die Einzahlungslimite alles. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Härter ist die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und es ist eine Fachstelle daran beteiligt. Zusätzlich muss ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten angeboten werden. Wer glaubt, eine Sperre sei ein Knopf, den man am nächsten Morgen zurückdreht, irrt sich an genau dieser Stelle.
Ein Punkt, der bei jeder Empfehlung für Android-Anwendungen mitschwingt und selten ausgesprochen wird: Am Verkaufstresen ist der Schutz nicht dicht. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch und verkaufte in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person. Wer die bewilligten Wege empfehlen möchte, muss diesen Satz mitlesen. Er spricht nicht gegen die Veranstalter als solche — er spricht dagegen, die Kontrolle am Tresen als streng zu schildern.
Wer sich sperren oder einen Unterbruch einrichten möchte, findet die Einstellungen im Spielerkonto und nicht im Wettschein. Das ist eine der wenigen Stellen, an denen die mobile Oberfläche eines Schweizer Anbieters gegenüber einer fremden App eine praktische Rolle spielt: Die Sperre liegt hinter demselben Login, den man ohnehin benutzt.
Was die Rechtslage auf dem Android-Gerät bedeutet
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig: Sie beaufsichtigt Casinos, sonst nichts. Diese Zuständigkeit ist die erste Frage, mit der sich eine App-Übersicht für die Schweiz selbst zerlegt oder eben nicht.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Damit ist der Rahmen geschlossen: zwei Veranstalter, zwei Produkte, kein Platz für einen Zuwachs an Wettanbietern, so lange das Gesetz so aussieht.
Was für den Wettenden praktisch bindend ist, ist die Regel über den Wohnsitz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip heisst das: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist eine Identitätsprüfung mit Dokument, und sie unterscheidet jede Schweizer Anwendung von den meisten ausländischen Angeboten, die ein Konto ohne einen einzigen Blick auf ein Dokument eröffnen. Wer die App eines bewilligten Anbieters ausprobiert, sollte den Ausweis bereitlegen; die Prüfung ist der Preis der Bewilligung.
Geld fliesst in diesem System ausschliesslich auf benannte Konten. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist untersagt. Wer eine Auszahlung an eine dritte Person, an eine Brieftasche oder an ein Konto ohne Namensgleichheit erwartet, wird sie nicht erhalten. Das ist keine Bequemlichkeit, sondern eine Sperre gegen Geldwäscherei, die jedem offensteht, der sie liest.
Bei den Zahlungsarten ist Swisslos konkret. Das Spielerkonto lässt sich mit PostFinance Pay aufladen, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben kann ausserdem per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Welche Zahlungsmarken ein ausländischer Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und in der Schweiz nicht geprüft.
Die Steuerfrage wird fast immer falsch beantwortet, deshalb hier genau. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; ab dem 1. Januar 2026 liegt die Bundeslimite bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Limite behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein normaler Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die konkrete Lage bleibt der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.
Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer glaubt, der Ausweg über einen Anbieter ohne Bewilligung spare Steuern, tauscht eine Schwelle von über einer Million Franken gegen eine Praxis, die gar keine kennt.
Die Werberegeln betreffen Wettende nur mittelbar, aber sie erklären, warum manche Anzeige fehlt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Eine Werbezeit-Beschränkung nach Tageszeit besteht nicht. Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Dass Anbieter ohne Bewilligung hier organisieren, ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Wettende wird nach der Rechtslage des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze aber können in einem Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und Schutz- oder Fairplay-Kontrollen gibt es für ihn keine. Dass Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten sperren, trifft nicht zu; ein solches Instrument kennt die Schweiz nicht. Was es gibt, ist die Sperrliste und die Zugangssperre, die Telekom-Anbieter per Namensauflösung umsetzen.
Die Anwendungen der bewilligten Veranstalter und die Apps der übrigen Anbieter
Verglichen wird im Folgenden nach denselben Kriterien, und die Reihenfolge folgt der Bedeutung für den Zugang: erst die beiden Veranstalter, die hier etwas dürfen, dann die ausländischen Marken, die einem Schweizer Wettenden auf dem Handy begegnen. Ein Vergleich, der diese beiden Gruppen vermischt, wäre kein Vergleich, sondern ein Katalog.
Swisslos Sporttip: der einzige Zugang für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung liegt für die gesamte Schweiz vor: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung als Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa.
Der Weg auf das Handy ist doppelt. Es gibt einmal die Sporttip-App für iOS und Android, und daneben die mobile Seite von Swisslos. Ein Vorteil für unentschlossene Nutzer: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle abgeben, wodurch sich die Eingabe mehrerer Voraussagen auf dem Display abkürzen lässt.
Was den Einsatz betrifft, hat Sporttip klare Schwellen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen kleinen Spieler ist CHF 1 eine echte Untergrenze; für einen grossen ist CHF 1’000 pro Wette die Wand, gegen die er bei einer Kombination mit hoher Quote läuft. Und die Untergrenze ist nicht die einzige Geringfügigkeit: Ist eine Wette im System einmal erfasst, muss sie den ganzen Weg bis zur Abrechnung halten, was die Limiten nur auf dem Papier ändern zu lassen scheint.
Beim Cash-Out zeigt sich, was eine Funktion mit den Kosten macht. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Das ist kein Nebensatz: Wer vorzeitig aussteigt, verkauft den Rest seiner Chance an den Veranstalter — und bezahlt dafür den Aufschlag, der in der Differenz zwischen möglichem Gewinn und Auszahlungsbetrag steckt.
Sporttip hat darüber hinaus Rechenregeln, die den Ausgang in Grenzfällen verschieben. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt auf 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost ausschöpfen und dann vorzeitig aussteigen will, verliert genau das, wofür er die Kombination gebaut hat.
Zwei Regeln sollte jeder kennen, der live auf dem Handy spielt. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf dem Display bedeutet das: Das Bild kann der Realität im Stadion hinterherhinken, und der Sekundenbruchteil zwischen Tor und Bildaktualisierung ist kein Vorteil, den der Veranstalter trägt. Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Eine technische Eigenheit betrifft Kombinationen aus abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung. Sie werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Und dann ist da noch das Geld, das liegen bleibt. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief zu erheben. Auszahlungen von Spielguthaben sind zweimal im Jahr innert 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Beträge darüber gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto.
Fazit zu Swisslos Sporttip: Das ist der pragmatische Weg für alle in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein, die eine Wette auf dem Handy ohne Umweg über eine Verkaufsstelle erledigen wollen — die Sporttip-App für Android leistet das, ohne dass der Wettschein an einem anderen Ort noch einmal erfasst werden müsste. Wer gelegentlich kleine Beträge setzt, wird durch den Mindesteinsatz von CHF 1 nicht behindert und durch das Limit von CHF 1’000 praktisch nie. Wer dagegen auf einen Live-Ausgang reagieren will und dazu die Kombination mit Boost gebaut hat, verliert bei einem vorzeitigen Ausstieg genau die Erhöhung, die er gesucht hat. Die trockenste Zahl dieses Abschnitts ist die Auszahlungskommission ab der dritten Auszahlung im Jahr: Für einen regelmässigen Nutzer, der sein Guthaben laufend auf das Konto zieht, ist das ein laufender Posten, für einen seltenen Spieler irrelevant.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, ein anderer Kanton
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Der Bewilligungsstatus entspricht dem von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz als Grossspiel, Aufsicht durch die Gespa.
Zwischen dieser Marke und Sporttip gibt es keine Überschneidung, und zwar nicht oppositionell, sondern geografisch. Das Swisslos-Vertragsgebiet und die sechs Westschweizer Kantone decken zusammen die Schweiz und Liechtenstein ab, und der Wohnsitz entscheidet, welche der beiden Applikationen einem Wettenden offensteht. Ein Grenzpendler zwischen Freiburg und Bern erlebt deshalb etwas, was kein ausländischer Anbieter hervorrufen kann: Zwei bewilligte Schweizer Apps sind am selben Ort nicht verfügbar, und für die andere Hälfte des Weges bleibt nur die Hälfte des Angebots. Der Grund ist nicht Kaprice, sondern der Aufbau: Jeder Veranstalter arbeitet in seinem Gebiet.
Was diese Zweiteilung für den Vergleich bedeutet, ist einfach und unbequem. Die Frage, welche Schweizer Android-App die bessere sei, stellt sich für die meisten Wettenden gar nicht: Es gibt genau eine, die sie überhaupt eröffnen dürfen. Wer diesen Punkt nicht vor der ersten Suche klärt, lädt eine App herunter und steht dann vor der Meldung, die ihn zurückweist.
Fazit zu Loterie Romande Jouez Sport: Jouez Sport ist keine Alternative zu Sporttip, sondern das Gegenstück davon, und die Wahl entfällt für alle, die nicht in einem der sechs Kantone wohnen. Wer dort wohnt, kann aus derselben Palette wählen wie ein Deutschschweizer bei Sporttip — Konzernveranstalter mit Bewilligung, identische Aufsicht, identische Schutzpflichten —, wobei sich die 2’350 Verkaufsstellen als regionales Netzwerk lesen lassen, das für einen App-Nutzer vor allem dann zählt, wenn er eine Wette an der Verkaufsstelle spielen oder ein Guthaben einlösen will. Für einen Vergleich der beiden Anwendungen untereinander fehlt schlicht die gemeinsame Nutzerbasis.
Betscore: ein Markt, den Schweizer Anwendungen nicht anbieten
Betscore gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es hat keine Veranstalterbewilligung und keine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, seine gemeldete Lizenz ist nicht ausgewiesen und hat in der Schweiz keine Geltung. Es ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, bietet keinen hiesigen Rechtsschutz, und seine Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per Namensauflösung umsetzen. Aus diesem Grund lässt es sich nicht als bewilligter Anbieter beschreiben, und aus demselben Grund lässt sich über sein Produkt hier nichts sagen, was über diese Einordnung hinausgeht.
Fazit zu Betscore: Für einen Wettenden in der Schweiz ist dies die Kategorie, in der die eigene Absicherung am dünnsten ist: keine Bewilligung, kein Register, kein hiesiger Rechtsweg — und ein Anbieter, der mit einem Schweizer Gericht nichts zu tun hat.
Funbet: ohne Bewilligung, ohne hiesigen Anschluss
Funbet fällt in die Kategorie der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Es gibt weder eine Veranstalter- noch eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Da keine Anbindung an das Sperrregister besteht und kein hiesiger Rechtsschutz greift, riskiert der Anbieter eine Aufnahme auf die Sperrliste der Gespa.
Fazit zu Funbet: Nichts an dieser Marke ändert die Ausgangslage: Wer hier einzahlt, bewegt sich ausserhalb der Schweizer Aufsicht.
WirWetten: ein deutschsprachiger Auftritt ohne Schweizer Titel
WirWetten tritt zwar deutschsprachig auf, verfügt aber über keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat nach Art. 4 BGS keine Geltung, und da keine Anbindung an das Sperrregister existiert, ist die Schlichtung vor Ort nicht möglich. Die Sperrung der Domains durch die Gespa ist jederzeit eine Option.
Fazit zu WirWetten: Ein deutschsprachiger Auftritt ersetzt keine Bewilligung. Es gibt keine dritte Schweizer Bewilligung, und dieser Anbieter hat keine.
Unibet: grosser Name, kein Schweizer Titel
Unibet ist eine international bekannte Marke und in der Schweiz gleichwohl ohne Bewilligung. Sichtbarkeit ist keine Bewilligung.
Fazit zu Unibet: Die Bekanntheit der Marke ist kein Schweizer Rechtsschutz. Wer diese App lädt, verlässt den bewilligten Rahmen.
Cloudbet: Krypto-Umfeld, keine Schweizer Aufsicht
Cloudbet ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein hiesiger Rechtsschutz, mögliche Sperrung der Domain. Im bewilligten Schweizer Wettgeschäft gibt es ausserdem keine anonymen Auszahlungen und keine Auszahlung an Dritte; wer dort etwas anderes erwartet, muss es bei einem Anbieter ausserhalb der Aufsicht suchen, mit den bekannten Folgen.
Fazit zu Cloudbet: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine benannte Kontobindung, auf die man sich im Streitfall stützen könnte.
ZotaBet: gelistet, aber nicht bewilligt
ZotaBet steht in derselben Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Lizenz in der Schweiz ohne Geltung. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein hiesiger Rechtsschutz, weshalb eine Sperrung der Domains jederzeit möglich ist.
Fazit zu ZotaBet: Für einen Schweizer Wettenden fehlt hier jeder Anknüpfungspunkt, den die bewilligten Veranstalter bieten.
BetFury: keine Schweizer Bewilligung
BetFury ist ohne Schweizer Bewilligung gelistet. Keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, gemeldete Lizenz ohne Geltung hier. Da das Sperrregister nicht zugänglich ist und kein hiesiger Rechtsschutz existiert, droht eine Sperrung der Domain.
Fazit zu BetFury: Der bewilligte Rahmen der Schweiz endet vor dieser Marke, und mit ihm die Aufsicht.
GG.BET: ohne Bewilligung, wie alle übrigen ausländischen Marken
GG.BET schliesst die Liste der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab.
Fazit zu GG.BET: Auch die letzte Position dieser Liste ändert nichts an der Rechnung: Bewilligung oder nicht, und hier ist es nicht.
Was die ausländischen Marken gemeinsam haben
Acht Anbieter, ein Merkmal. Keiner von ihnen besitzt eine Schweizer Bewilligung, und keiner kann sie besitzen, weil das Gesetz die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei den Kantonen auf zwei begrenzt hat. Die Regeln, die diese Seite sonst beschreibt — Verlustlimiten vor der ersten Wette, das Sperrregister, die Identitätsprüfung, die Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags, die geschlossene Liste zulässiger Märkte —, gelten für sie nicht, weil sie für bewilligte Schweizer Grossspiele geschrieben wurden. Ein Wettender, der eine dieser Apps lädt, tauscht also keinen Anbieter gegen einen anderen, sondern ein Rechtssystem gegen ein Hausreglement.
Das ist die nüchterne Fassung der Entscheidung, und sie ist unbequem, weil die bewilligte Seite der Schweiz nur zwei Türen hat. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit Wohnsitzpflicht, Identitätsprüfung, einer geschlossenen Liste an Sportarten und Märkten und einem Register, das im Streitfall greift. Auf der anderen Seite stehen Anbieter mit einem grösseren Programmkatalog, ohne jede dieser Pflichten und ohne jeden hiesigen Anspruch. Keine der beiden Seiten ist die sichere Wahl von sich aus. Die bewilligte Seite ist die Seite mit Rechtsschutz, und sie ist gleichzeitig die Seite mit dem engeren Programm. Das ist der Handel, und wer ihn einmal gelesen hat, kann ihn nicht mehr übersehen.
Worauf bei der Installation und beim ersten Login zu achten ist
Die Installation beginnt nicht im Store. Sie beginnt mit der Frage nach dem Wohnsitz, denn daran entscheidet sich, welche der beiden bewilligten Anwendungen überhaupt in Frage kommt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, sucht die Sporttip-App für Android; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, Jouez Sport. Für alle ausserhalb dieser Gebiete gibt es keine bewilligte Schweizer Wettanwendung, die sich mit einem eigenen Konto verbinden liesse.
Danach kommt die Registrierung, und sie ist der aufwendigste Schritt der ganzen Einrichtung. Erforderlich sind mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer in der U-Bahn ein Konto in zwei Minuten erwartet, hat sich das falsche Vorbild gewählt — die Prüfung ist der Kern der Bewilligung und nicht ihr Ärgernis.
Vor der ersten Wette kommen die Limiten. Wer sie erst setzt, wenn er schon verloren hat, hat das Instrument falsch verstanden: Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und eine unbefristete Spielsperre geht in ein Register, aus dem man nicht am nächsten Tag wieder herauskommt. Der beste Moment, die Limite zu setzen, ist deshalb der Moment vor der ersten Wette — bei Swisslos verlangt das System sie ohnehin vor der Teilnahme.
Auf welche Weise das Guthaben aufgeladen wird, lässt sich vorher prüfen: Swisslos bietet PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, und daneben den Kauf von Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Der Weg über den Einzahlungsschein ist der langsamste und der unauffälligste; wer den Wettschein mobil abgeben und unmittelbar spielen möchte, ist mit der direkten Bestätigung schneller. Auszahlungen gehen nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, zweimal innert 365 Tagen gratis, danach mit möglicher Kommission von 3 % und einer Überweisungsdauer von 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Konto ohne Namensgleichheit führen möchte, wird in diesem System nichts erreichen.
Was die Bedienung auf dem kleinen Display betrifft, sind drei Dinge praktisch relevant. Live-Wetten gelten unabhängig von der Übertragung; eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs abgegeben wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer auf einem kleinen Bildschirm schnell tippt, sollte deshalb wissen, dass Geschwindigkeit ihn nicht bevorteilt. Zweitens ist das Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out möglich und nur online; die Teilauszahlung fehlt, und ein ausgeführter Ausstieg lässt sich nicht rückgängig machen. Drittens hilft der QR-Code: In der App zusammengestellte Wetten lassen sich an einer Verkaufsstelle einspielen, was bei langen Kombinationen die Eingabe auf dem Display ersetzt.
Der Katalog selbst bleibt beim bewilligten Anbieter ein Ausschnitt. Wer auf Eckbälle, Karten, Esport oder auf Politik und Fernsehsendungen wetten möchte, findet das auf keinem Schweizer Wettschein, weil die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten diese Märkte nicht enthält. Diese Enge lässt sich nicht umgehen, indem man die Suchbegriffe wechselt. Sie ist der Preis dafür, dass die Wette unter Schweizer Recht steht.
Häufige Fragen zu Sportwetten auf dem Android-Gerät
Welche Sportwetten-Anwendungen für Android sind in der Schweiz zulässig?
Zulässig sind nur die Anwendungen der beiden bewilligten Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jede braucht eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und steht unter Aufsicht der Gespa. Eine dritte Bewilligung gibt es nicht, und Anwendungen ausländischer Anbieter haben in der Schweiz keine Geltung.
Müssen auf dem Mobilgerät dieselben Verlustlimiten gesetzt werden wie am Computer?
Ja, und zwar überall dort, wo ein Spielerkonto entsteht. Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ob Sie am Handy, am Laptop oder an der Verkaufsstelle spielen, ändert daran nichts.
Welche Risiken bestehen bei Wett-Anwendungen ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, es gibt keinen Anschluss an das schweizerische Sperrregister und keinen hiesigen Rechtsschutz. Die Domains können auf der Sperrliste der Gespa stehen und per Namensauflösung blockiert werden. Beschlagnahmt werden in einem Verfahren gegen den Anbieter unter Umständen Einsätze und Gewinne; der Wettende selbst wird nicht bestraft.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Massgeblich ist allein die Abgabe über das Spielerkonto, nicht das Gerät: Dieselbe Wette trägt auf dem Handy dieselbe Quote wie am Computer.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Tessin oder im Fürstentum Liechtenstein. Zusätzlich darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Angaben werden aus dem Ausweis ausgelesen.
Was passiert mit einer Livewette, die nach dem tatsächlichen Wettausgang platziert wird?
Bei Sporttip zählt eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
