Spielwetten Schweiz: Zwei Bewilligungen, ein geschlossener Markt und der Preis, den jede Quote trägt

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.

Die Schweiz hat den Sportwettenmarkt so klein gehalten, dass man ihn auswendig lernen kann. Wer hier wetten will, stösst auf zwei Veranstalter, ein Gesetz und eine Zahl, die jeden Wettschein mitbezahlt: die Marge. Und die ist der eigentliche Gegenstand dieses Artikels.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.

Der teuerste Irrtum: gleiche Quote, gleicher Wert

Jede Wette hat einen Preis, auch wenn sie nichts kostet ausser dem Einsatz. Er steckt nicht im Wettschein, sondern in der Quote selbst.

Nehmen wir ein illustratives Zwei-Weg-Ereignis — kein abgeschriebener Preis, nur ein Rechenbeispiel: beide Ausgänge stehen bei 1.90. Der Veranstalter zahlt also für jeden der beiden Ausgänge gleich viel aus. Addieren wir die beiden Kehrwerte der Quoten, ergibt sich 1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90, was 1.0526 entspricht. Das heisst: Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei rund 95 %, die Marge bei rund 5 %. Auf jeden Franken, der auf diesen Markt fliesst, behält der Veranstalter also im Durchschnitt etwa fünf Rappen ein.

Das ist ein Bandwert, kein Naturgesetz. Er gilt für einen Markt mit zwei gleich teuren Ausgängen; bei mehr Ausgängen, schieferen Quoten oder einem Nischenwettbewerb sieht er anders aus. Und er gilt für dieses eine illustrierte Beispiel, nicht für die Quoten, die Swisslos oder Loterie Romande tatsächlich anschlagen.

Wer eine Quote von 1.90 sieht, sieht keine faire Chance. Er sieht einen Preis, der längst bezahlt ist. Ein Spieler, der über ein Jahr 2’000 Franken auf solche Märkte setzt, trägt im statistischen Mittel etwa 100 Franken Marge — keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird, sondern der Betrag, um den die Auszahlungsquote unter 100 % liegt. Diese Zahl ist eine statistische Schätzung über viele Wetten, kein garantiertes Ergebnis für einen einzelnen Spieler.

Dasselbe Rechenmuster erklärt, warum Kombiwetten nicht billiger werden. Die Quoten der einzelnen Voraussagen multiplizieren sich zu einer Gesamtquote, und mit jeder Voraussage multipliziert sich auch die Marge. Eine Vierer-Kombi mit je 1.90 zahlt 13.03 aus einem Einsatz von 1 Franken; die Marge von rund 5 % auf jeden einzelnen Markt summiert sich dabei zu einem grösseren Abzug auf die Gesamtquote. Genau hier setzt der Kombiboost bei Sporttip an: Er erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, um 20 % bei sieben, um 40 % bei zehn und um 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — online, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine teilweise Rückgabe der Marge, kein Geschenk. Wer fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu einer Kombi zusammenfügt, hält einen Wettschein, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit im Promillebereich liegt. Der Boost wirkt grosszügig, weil er in Prozenten des Nettogewinns angegeben wird — nicht in Prozenten des Einsatzes.

Der eine Satz, den ich mir für diesen Abschnitt aufhebe: Die Marge zahlt man nicht, wenn man verliert. Man zahlt sie immer.

Panorama der Schweizer Sportwetten: wer darf, wer nicht

Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen

Das Geldspielgesetz macht aus der Sportwette ein Grossspiel. Online-Sportwetten sind damit bewilligungspflichtig, und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern — nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung je Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Swisslos ist die erste davon. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; das Sportwettprodukt heisst Sporttip. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von 562 Millionen Franken: 506 Millionen an die kantonalen Fonds und 56 Millionen an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten davon 109 Millionen Franken, nach 122 Millionen im Vorjahr. Diese Zahl ist der eigentliche Massstab für die Grösse des Schweizer Sportwettmarktes: rund ein Fünftel dessen, was Swisslos insgesamt abwirft.

Das Servicegebiet von Sporttip ist kein Nebensatz, sondern die erste Hürde. Es umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bekommt kein Online-Konto.

Loterie Romande ist die zweite. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, kein gemeinsames Konto: Ein Umzug von Zürich nach Lausanne bedeutet faktisch einen Anbieterwechsel, und die Bedingungen sind andere.

Die kantonalen Gewinne aus diesen Wetten fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Das ist die Rechtfertigung für das Monopol: Die Marge geht nicht ins Ausland, sondern in einen Fonds.

Acht Marken ohne Schweizer Zulassung

Zehn Marken tauchen im Vergleich auf. Zwei davon sind bewilligt. Die anderen acht — Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet — besitzen keine Schweizer Bewilligung. Ein ausländisches Zertifikat hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer hier Sportwetten veranstaltet, ohne die Schweizer Bewilligung zu haben, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler ist nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fairplay-Kontrolle auf Schweizer Seite.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste.

Das soll keine Drohung sein. Es ist die nüchterne Beschreibung eines Marktes, der zwei Türen hat und viele Fenster.

Panorama der Zulassung

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande
Duelbits ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betscore ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung ausländische Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was die Tabelle nicht zeigt: die Aufsicht. Beide bewilligten Veranstalter unterstehen der Gespa. Die ausländischen Marken stehen unter keiner Schweizer Aufsicht, ihre Domains können jederzeit auf der Sperrliste landen, und der Zugang aus der Schweiz ist nicht dauerhaft garantiert. Wer dort ein Konto führt, hält es auf eigenes Risiko — nicht weil das moralisch verwerflich wäre, sondern weil es rechtlich nichts gibt, worauf man sich berufen könnte.

Wetten online abgeben: Konten, Nachweise, Wege

Ein Konto, ein Ausweis, ein Wohnsitz

Bei Swisslos braucht es zur Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist ein Registrierungsverfahren, das weniger nach Anmeldung aussieht als nach Eröffnung eines Bankkontos. Wer schnell einzahlen will, muss zuerst einen Ausweis fotografieren. Der Nutzen: Ein gestohlenes Passwort bringt wenig, weil das Konto nicht einmal den Namen wechseln kann.

Gesetzlich ist die Ein-Konto-Regel mit geprüfter Identität in Art. 47–52 VGS verankert. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer jünger ist, ist ausgeschlossen. Und wer selbst als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten — die wichtigste Fairplay-Regel im Markt.

Abgabe online und in der Filiale

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist ein Detail, das im Schweizer Markt mehr wert ist, als es klingt: Die App ist nicht nur eine Fernbedienung, sie produziert einen Wettschein für die Filiale. Wer dort abgibt, umgeht die Online-Limiten nicht, hält aber ein Papier in der Hand.

Was ein Wettschein kostet

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten 1 Franken. Der Höchsteinsatz liegt bei 1’000 Franken für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei 10’000 Franken für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

1 Franken Minimum ist niedrig genug, um jede Wette zur Probewette zu machen. Die 1’000 Franken Obergrenze für eine einzelne Kombi trifft dagegen den ambitionierten Spieler: Wer eine Vierer-Kombi mit 1’000 Franken spielen will, kann das tun, jeder weitere Franken ist abgeschnitten. Systemwetten gehen bis 10’000 Franken, weil sie in Teileinsätze zerfallen.

Rechtslage: was eine Bewilligung wirklich ist

Ein Gesetz, eine Aufsicht, zwei Veranstalter

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Online-Sportwetten sind darin ein Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht führt die Gespa; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Bewilligung hat zwei Ebenen: Der Veranstalter braucht eine Veranstalterbewilligung, und für jedes einzelne Spiel eine Spielbewilligung. Beide gelten nur in der Schweiz. Das ist keine Formalität, sondern der Grund, warum ein Unternehmer mit einer Curaçao-Bewilligung hier praktisch nichts darf.

Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Der Katalog erlaubter Wetten

Was in der Schweiz erlaubt ist, steht nicht im Ermessen des Veranstalters. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie dort ausgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zugelassen, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Die Liste enthält keine Corner- oder Kartennärkte und keine E-Sport-Sektion.

Das erklärt, warum das Wettprogramm kleiner aussieht als bei internationalen Anbietern: Nicht jede Wette, die technisch möglich wäre, ist auch zugelassen. Wer eine gelbe Karte im Zweitligaspiel setzen will, findet dafür unter Umständen keinen Markt. Das ist kein Servicefehler, sondern die Liste.

Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter die entsprechende Entscheidung hat. Das BGS enthält keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Was das Gesetz offen lässt

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; es ist ein Feature des jeweiligen Veranstalters. Virtuelle Sportarten kommen im Gesetz nicht vor. E-Sport wiederum taucht nur insoweit auf, als er auf der Gespa-Liste fehlt.

Die Steuerfrage

Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind einkommenssteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei 1’071’000 Franken (2025: 1’070’400 Franken). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Wettkunde gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht.

Die Bewilligung und was ein ausländisches Zertifikat bedeutet

Eine Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS gilt nur in der Schweiz. Das ist die eigentliche Aussage des Gesetzes: Sie ist ein Zugangsrecht, kein Sicherheitssiegel.

Was sie mitbringt

Wer unter der Schweizer Bewilligung spielt, spielt unter Schweizer Aufsicht: Die Gespa kann prüfen, Testkäufe durchführen und einschreiten. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das Konto ist an einen Namen und einen Wohnsitz gebunden. Das Sperrregister greift in der ganzen Schweiz.

Was sie nicht mitbringt

Die Bewilligung enthält keine Garantie, dass der Spieler gewinnt. Sie enthält auch keinen Anspruch auf jeden Markt: Der Katalog begrenzt das Wettprogramm.

Und sie enthält nicht das Recht, eine Wette bei einem anderen Veranstalter zu platzieren. Das Verbot richtet sich an den Anbieter (Art. 130 BGS), nicht an den Spieler. Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter zu eröffnen ist zivil nicht verboten — es ist nur wenig hilfreich, weil die Domains blockiert werden können und Einsätze im Verfahren gegen den Anbieter einziehbar sind.

Spielerschutz: Verlustlimiten, Pausen, Sperre

Die Limiten kommen vom Spieler, nicht vom Staat

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für Personen unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Staffelung — Tageslimit, Wochenlimit, Monatslimit — ist die nützlichste Selbstschutzfunktion im Schweizer Markt, und die Verzögerung ist ihr Kern. Wer sein Monatslimit um 20 Uhr anhebt, weiss um 20 Uhr noch nicht, was er um 23 Uhr will. 72 Stunden sind lang genug, dass die Entscheidung aus dem Spiel heraus nicht mehr die Entscheidung im Spiel ist.

Pausen und Sperre

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne dass der Spieler vor Fristablauf wieder freikommt. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist die wirksamste Massnahme im Schweizer System und zugleich die langfristigste. Eine unbefristete Sperre sperrt nicht nur das Sporttip-Konto, sondern folgt dem Spieler in alle Casinos — auch in Liechtenstein.

Wo der Schutz versagt

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl lässt sich nicht wegdiskutieren. Der Schutz am Point of Sale ist nicht streng, er ist löchrig. Wer glaubt, das Verkaufsstellenpersonal fungiere als Alterskontrolle, irrt sich in fast der Hälfte der Fälle.

Ich schreibe das ausdrücklich, weil es gegen die naheliegende Annahme geht: Eine Bewilligung bedeutet nicht automatisch wirksamen Schutz. Sie bedeutet, dass Schutz überhaupt versucht wird.

Wenn ein Gewinn verfällt

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechs Monate klingen lang. Wer ein Konto vergisst und nach einem halben Jahr zurückkommt, findet aber möglicherweise nichts mehr. Das ist keine Kleinigkeit, sondern eine Frist, die im Auge behalten werden will.

Ein- und Auszahlung: was ein Konto wirklich kostet

Spielguthaben kaufen

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden; der Mindestbetrag liegt bei 20 Franken. In 30 Tagen sind höchstens 10’000 Franken möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben 9’999 Franken nicht übersteigt.

Diese Staffelung hat eine praktische Konsequenz: Wer sehr schnell sehr viel einzahlen will, kann das nicht. Die Grenze von 10’000 Franken pro 30 Tage ist ein Riegel, der nicht umgangen werden kann.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Kein Umweg über eine Kartennummer, keine dritte Seite.

Auszahlung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Drei Prozent auf eine Auszahlung sind bei einem grossen Guthaben spürbar. Und der eigentliche Satz ist dieser: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Was als Gutschrift des Veranstalters kommt, kann zurückgespielt, aber nicht ausbezahlt werden.

Gutschrift und Namensbindung

Gewinne bis 1’000 Franken pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über 1’000 Franken werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die 1’000-Franken-Schwelle teilt die Kundschaft in zwei Gruppen: Die eine bekommt das Geld sofort, die andere innerhalb weniger Werktage. Eine faire Regel — aber es lohnt sich, die Zahl zu kennen.

Die Auszahlung erfolgt nur auf ein auf den Namen des Kontoinhabers lautendes Zahlungskonto (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Crypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spieler ist nicht möglich (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer mit einem Konto bezahlt, das nicht auf seinen Namen lautet, bekommt nichts zurück.

Quoten und Märkte: die Werkzeuge des Wettenden

Wie der Gewinn gerechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Rundungsregel ist eine kleine, aber reale Abweichung nach unten. Bei einer Wette, deren rechnerischer Gewinn auf 2.03 lautet, zahlt der Veranstalter 2.00. Der Unterschied ist minimal, aber er existiert.

Cash-Out: die Notausgangstür, die offen bleibt

Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Cash-Out klingt nach Absicherung. Es ist der Kauf eines Ausgangs zu einem Preis, den der Veranstalter gerade festlegt — und dieser Preis ist per Definition tiefer als der Gewinn, den der Spieler ohne Cash-Out bekäme. Keine Kritik, sondern die Mechanik des Geschäfts.

Live-Wetten

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Für den Spieler heisst das: Eine Live-Wette, die genau im entscheidenden Moment platziert wird, kann im schlimmsten Fall den Einsatz ohne Gewinn zurückgeben. Es ist die wichtigste Regel in einem Livewettprogramm, weil sie eine systematische Fehlplatzierung verhindert.

Reguläre Spielzeit

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — bei Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind.

Wer auf ein Pokalspiel setzt, sollte das lesen, bevor er den Wettschein abschickt. Die Wette auf den Spielausgang bezieht sich in der Regel auf 90 Minuten plus Nachspielzeit, nicht auf den tatsächlichen Sieger des Abends.

Kombinationen und Boosts

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese letzte Regel überrascht am häufigsten. Wer einen Quotenboost nutzt und dann im Spielverlauf den Cash-Out zieht, verliert den Boost rückwirkend. Logisch, wenn man die Mechanik kennt — eine Falle für den, der zum ersten Mal einen Boost spielt.

Grundlag der Sportarten und Turniere

Was gewettet werden darf

Was gewettet werden kann, bestimmt die Gespa-Liste, nicht der Geschmack des Veranstalters. Die derzeitige Version der Liste ist auf den 10.09.2026 datiert. Sie nennt zugelassene Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. E-Sport steht nicht darauf. Corner- und Kartennärkte tauchen nicht auf. Das ist die Antwort auf die Frage, warum das Schweizer Wettprogramm kleiner erscheint als das grosser internationaler Plattformen.

Sportarten und ihre Dichte

Fussball ist die Sportart mit dem dichtesten Programm, weil die Liste die relevanten Ligen und Wettbewerbe führt. Eishockey folgt mit nationalen Ligen und internationalen Wettbewerben. Erst danach kommen die kleineren Sportarten, deren Ligen und Wettbewerbe die Liste in reduzierter Anzahl führt. Nicht jede Liga, die im internationalen Angebot auftaucht, ist hier spielbar. Die Gespa-Liste ist die Grenze.

Turniere und ihre Runden

Bei grossen Turnieren ist das Wettprogramm am umfangreichsten. Die Gespa-Liste führt die zugelassenen Wettbewerbe mit ihren Qualifikationsrunden. Für Turnierwetten bedeutet das: Vorrunden sind spielbar, Qualifikationsrunden nur dann, wenn die Liste sie führt. Bei Frauenwettbewerben gilt dieselbe Einschränkung.

Was nicht auf dem Wettschein landen kann

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt — das BGS lässt nur Sportwetten zu. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ranglistenwetten nur bei Entscheidung über internationale Teilnahme oder Podest. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Diese Eingrenzung ist die klarste Antwort auf die Frage, was in der Schweiz unter Sportwetten verstanden wird: ein sportlicher Wettkampf mit einer Rangierung, nicht ein Ereignis mit einer Quotierung.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Swisslos Sporttip: der Massstab im Markt

Swisslos Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Produkt heisst Sporttip. Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die im Servicegebiet wohnhaft sind: die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Das Wettangebot ist breit, aber nicht unbegrenzt. Die Limiten reichen von 1 Franken bis 1’000 Franken für eine Einzel- oder Kombinationswette, Systemwetten bis 10’000 Franken. Der Kombiboost belohnt grosse Kombis, aber nur online und nur ab vier Voraussagen mit mindestens 1.50 je Quote. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, die Einzahlung ist auf 10’000 Franken pro 30 Tage begrenzt. Cash-Out gibt es nur vollständig, nicht als Teilauszahlung.

Der eigentliche Knackpunkt sind die Einsatzgrenzen: Für den Freizeitspieler sind sie bedeutungslos, für den ambitionierten eine echte Wand. Wer 2’000 Franken auf ein Einzelspiel setzen will, kann das bei Swisslos nicht. Das ist der Preis des Monopols.

Für den Spieler, der seine Verlustlimiten kennt und abhängige Kombinationen über die Bet-Builder-Funktion spielt, ist das die funktionsreichste Plattform im Schweizer Markt. Die härteste Grenze bleibt der Wohnsitz.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg

Loterie Romande Jouez Sport ist der zweite bewilligte Veranstalter. Die Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, das Produkt heisst Jouez Sport. Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die in den sechs französischsprachigen Kantonen wohnhaft sind: Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.

Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist die Vertriebsstruktur, die den Unterschied zwischen einer kantonal verankerten Lotteriegesellschaft und einer reinen Online-Marke ausmacht. Eine solche Dichte findet sich in der Deutschschweiz in dieser Form nicht.

Die Bewilligung ist dieselbe wie bei Swisslos — nur das Servicegebiet ist ein anderes. Wer in Genf wohnt, hat kein Swisslos-Konto. Wer in Zürich wohnt, hat kein Jouez-Sport-Konto. Ein Umzug über die Sprachgrenze bedeutet einen Anbieterwechsel.

Für Spieler in den sechs Westschweizer Kantonen ist Jouez Sport die einzige bewilligte Option. Das ist kein Nachteil, sondern die Konsequenz der Struktur. Die Frage nach der Bewilligung stellt sich hier gar nicht.

Duelbits: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Duelbits besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Für einen Schweizer Spieler heisst das: kein Schweizer Recours, kein Schweizer Schutz, kein Zugang zum Sperrregister. Wer dort spielt, spielt auf einer Plattform, die aus der Schweiz aus blockiert werden kann. Das ist keine Prognose, sondern die Möglichkeit, die das BGS ausdrücklich vorsieht.

bet-at-home: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt den Anbieter als Beispiel für Domain-Hopping — also für Anbieter, deren blockierte Domains innert Stunden ersetzt werden. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Das ist der wichtigste Punkt für die Bewertung: Dass ein Anbieter die Sperrliste durch Domain-Wechsel umgeht, ist selbst der Hinweis auf seinen Status. Die Gespa nennt das ausdrücklich. Wer auf einer solchen Plattform spielt, sollte wissen, dass die Blockierung ein beabsichtigtes Verhalten ist.

Bettilt: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Bettilt besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer bei Bettilt ein Konto führt, führt es ausserhalb des Systems, das in der Schweiz Schutz und Recours bereitstellt. Das ist eine Feststellung über den Rechtsrahmen, keine über die Plattform.

Sportaza: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza besitzt keine Schweizer Bewilligung. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Ein Schweizer Spieler, der dort gewinnt, gewinnt ohne Schweizer Fairplay-Kontrolle. Das ist der Kern der Sache.

Roobet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Roobet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Roobet untersteht keiner Schweizer Aufsicht.

Wer dort spielt, sollte die Steuerfolge kennen: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber kantonal als Einkommen gelten — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Pribet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Pribet untersteht keiner Schweizer Aufsicht.

Bemerkenswert ist die Reihenfolge der Risiken: Die fehlende Aufsicht tritt im Alltag selten in Erscheinung, die Blockierung dagegen schon. 671 Domains standen Ende 2025 auf der Sperrliste, und die Liste wächst mit jedem Domain-Wechsel.

Betscore: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Betscore besitzt keine Schweizer Bewilligung. Betscore untersteht keiner Schweizer Aufsicht.

Ein Konto bei einem ausländischen Anbieter aufzumachen ist zivil nicht verboten. Es ist nur nicht geschützt.

20Bet: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung

20Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung. 20Bet untersteht keiner Schweizer Aufsicht.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verzichtet auf das Sperrregister, auf den Schweizer Recours und auf die Fairplay-Kontrolle — und zahlt die Marge trotzdem.

Wenn das Ereignis abgesagt wird

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Das ist die kundenfreundlichste Regel im Regelwerk: Der Spieler bekommt seinen Einsatz zurück, ohne dass der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr einbehält. Bei Kombinationen wirkt die Quote 1.00 wie ein Nichts — sie verändert die Gesamtquote nicht, weil jede Zahl mal 1.00 gleich bleibt.

Für den Spieler heisst das: Eine Kombination mit einem abgesagten Spiel wird zu einer kleineren Kombination. Die Gesamtquote sinkt entsprechend.

Häufig gestellte Fragen

Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?

Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Swisslos und Loterie Romande bedienen getrennte Servicegebiete. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt.

Was heisst es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Die Bewilligung ist ein Zugangsrecht für das Schweizer Gebiet und keine internationale Erlaubnis. Eine ausländische Bewilligung — etwa aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Kraft. Wer hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich nach Art. 130 BGS strafbar. Der Spieler selbst wird nicht bestraft.

Wie funktionieren die Verlustlimiten vor der ersten Wette?

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Werte für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei 9’999 Franken, für Personen unter 21 Jahren bei 1’000 Franken. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von 1.90 liegt die Marge rechnerisch bei rund 5 %.

Was geschieht bei einer abgesagten Wette?

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00 und verändert die Gesamtquote damit nicht.

Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei der Online-Registrierung wird ein Ausweis verlangt.

Was am Ende vom Wettschein übrig bleibt

Die Rechnung vom Anfang ist auch die Rechnung am Ende: Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 95 %, die Marge bei rund 5 %. Auf einen Jahresumsatz von 2’000 Franken sind das rund 100 Franken, die nicht als Gebühr erscheinen, sondern als etwas schlechtere Quote. Genau deshalb lohnt es sich, zwei Dinge zu trennen: was ein Anbieter verspricht und was eine Quote kostet.

Wer in der Schweiz wetten will und Schutz sucht, findet ihn nur bei Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport. Dafür braucht es Wohnsitz im Servicegebiet, einen Ausweis, ein Konto im eigenen Namen und Verlustlimiten vor der ersten Wette. Wer das erfüllt, bekommt einen geschlossenen Sportkatalog, klare Auszahlungsregeln und ein Sperrregister, das auch in Casinos gilt. Wer das nicht erfüllt, spielt ausserhalb des Systems — und trägt Marge, Blockierungsrisiko und Steuerfolgen selbst.

Die ausländischen Plattformen im Vergleich mögen verlockender wirken. Ihr Hauptvorteil, das grössere Wettprogramm, wird aber mit fehlender Aufsicht, fehlendem Sperrregisterschutz und dem Risiko der DNS-Blockierung bezahlt. Wer die Marge ohnehin bezahlt, sollte nicht auch noch die Rechtssicherheit aufgeben, ohne etwas dafür zu bekommen.

Bei Fragen zur Steuerpflicht empfiehlt sich der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»