Squash wetten in der Schweiz – zwischen Bewilligung, Gespa-Liste und grauem Markt

Updated Oktober 2026
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Ein leerer Squashcourt mit weissen Wänden und hellem Holzboden, ein Ball liegt in der Mitte, Deckenlicht spiegelt sich im Parkett.

Wer in der Schweiz online auf Squash setzen will, trifft auf eine Lage, die auf den ersten Blick

übersichtlich wirkt und beim zweiten Blick eng wird. Sportwetten sind hier ein Grossspiel unter dem

Geldspielgesetz, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt. Alles andere

spielt sich ausserhalb des Bewilligungsrahmens ab, mit den Folgen, die das für Geld, Auszahlung und

Rechtsschutz hat.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Dieser Text sortiert die Wege: was Squash als Wettsport überhaupt ist, welche Märkte die bewilligten

Veranstalter führen dürfen, wie aus einem Preis eine Quote und aus einer Quote eine Marge wird, und

welcher der zehn hier betrachteten Anbieter zu welcher Art von Spielendem passt.

Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden anhand der Gespa als

Aufsichtsbehörde und der veröffentlichten Teilnahmebedingungen der Veranstalter geprüft.

Grundlagen: Squash als Wettsport und was die Schweizer Veranstalter daraus machen

Squash ist schnell, laut und in der Schweiz überraschend verbreitet – als Wettmarkt ist es trotzdem

eine Nische. Das liegt nicht an der Sportart, sondern an der Struktur des Angebots. Ein

Squash-Match dauert je nach Satzmodus dreissig bis siebzig Minuten, die Zahl der Wettbewerbe in

einem Jahr ist klein, und die Aufmerksamkeit der breiten Wettöffentlichkeit konzentriert sich auf

wenige Ligen. Wer eine Quote stellen will, braucht Informationen über beide Spieler, und genau diese

Informationen sind bei einem Nischensport dünn. Ein Buchmacher, der eine Quote auf ein

PSA-Turnier der ersten Runde stellt, arbeitet mit weniger Vergleichsdaten als bei einem

Fussballspiel der Super League. Das schlägt sich nicht zwingend in der Marge nieder – es schlägt

sich darin nieder, wie schnell eine Quote sich bewegt und wie tief die Limiten liegen.

Für die Schweiz kommt eine zweite Eigenheit dazu: das Angebot ist nicht das Ergebnis eines

Wettbewerbs zwischen vielen Buchmachern, sondern das Ergebnis einer Liste. Erlaubt sind Sportwetten

nur bei den beiden bewilligten Veranstaltern, und deren Wettprogramm richtet sich nach der

Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Ob Squash darin steht, ist keine

Frage des Geschmacks, sondern eine Frage der Aufnahme in diese Liste. Wer heute ein Squash-Wettprogramm

sucht, prüft also zuerst, ob die Sportart im Programm des Veranstalters überhaupt auftaucht – und

nicht, welcher Anbieter die besten Squash-Quoten hat.

Ein dritter Punkt gehört zur Einordnung, weil er in Wettforen regelmässig falsch herum erzählt wird:

die Nische ist kein Versteck. Genau weil Squash wenig Volumen hat, sind die Preise weniger

hart umkämpft als im Fussball, und ein Markt mit zwei Ausgängen kann eine Marge tragen, die im

Fussball als unattraktiv gelten würde. Wer hier mitspielt, spielt gegen einen dünneren Preis.

Ob die Veranstalter Märkte zu Squash führen, ergibt sich aus ihrem jeweiligen Wettprogramm; ein

Anspruch auf eine bestimmte Sportart lässt sich aus der Bewilligung nicht ableiten. Die Bewilligung

erlaubt das Angebot, sie garantiert es nicht.

Rechtslage: wer wetten darf, was gewettet werden darf – und was ein fehlender Sitz kostet

Die Rechtslage ist kurz und klar, wenn man sie von der richtigen Stelle aus liest. Online-Sportwetten

sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3

lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz

in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die

ESBK; sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer eine Bewilligung erhält, braucht zweierlei: eine

Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der

Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Squashschläger lehnt an der Glaswand eines leeren Courts, draussen fällt Tageslicht in den Gang.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt. In der

Deutschschweiz, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein ist das Swisslos mit dem Produkt Sporttip,

in der Westschweiz die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos ist in Basel domiziliert und

veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame

Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Loterie Romande betreibt Jouez Sport

für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine Liste

weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht

stattdessen die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Wer überhaupt ein Konto eröffnen kann

Bevor über Quoten gesprochen wird, steht eine Hürde, die viele Beschreibungen aus dem Ausland

überspringen. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der

Praxis zusätzlich Wohnsitz im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos heisst das

mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf

keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus

dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist keine Formalie, sondern die eigentliche Weiche dieses Themas. Ein in Genf wohnhafter Spielender

kommt an Swisslos nicht heran, weil Genf zum Gebiet der Loterie Romande gehört; wer in Zürich lebt,

findet umgekehrt kein Konto bei Jouez Sport. Die beiden bewilligten Wege schliessen sich also

gegenseitig aus – nicht durch eine Regel über Sportarten, sondern durch eine Regel über Kantone.

Eine geschlossene Liste statt eines offenen Programms

Was gewettet werden darf, ist gesetzlich abgeschlossen und nicht Verhandlungssache. Erlaubt sind

Wetten auf Sportwettkämpfe; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Massgeblich

ist die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung 10.09.2026;

Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Ihre Feinheiten entscheiden über ganze Marktbereiche: Qualifikationsrunden

nur, wenn sie in der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten

nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest

entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte erscheinen in der Liste nicht,

ebenso wenig ein Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind

ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine

entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Eine

Statistik darüber, wie viele Squash-Märkte im Live-Bereich tatsächlich stehen, führt niemand – sie

hängt am einzelnen Turnier.

Spielerschutz: Limiten, die der Spielende sich selbst setzt

Der Schweizer Weg zum Schutz setzt nicht beim Staat an, sondern beim Konto. Der Veranstalter muss

vom Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, pro Woche oder pro

Monat verlangen (Art. 87 VGS) – die Limite ist also nicht behördlich verordnet, sondern von der

Person selbst gewählt. Switzerland kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze;

wer anderes liest, liest über eine Regelung aus einem anderen Land.

Ein Frottiertuch und eine Trinkflasche liegen auf einer Bank neben einer Sporttasche in einer ruhigen Garderobe.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die konkrete Ausgestaltung steht in den Teilnahmebedingungen. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip

müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und

CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Unterschied zwischen Senken und Erhöhen ist die wichtigste Zahl in diesem Abschnitt. Wer im

Ärger über drei verlorene Wetten die Limite hochsetzen will, muss es am nächsten Tag immer noch

wollen; die drei Tage sind eine eingebaute Pause, die den Impuls von der Ausführung trennt. Das

BGS verlangt für die Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen

Bedingungen 72 Stunden an.

Spielsperre: das Register, das auch vor dem Casino nicht haltmacht

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung

vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und

gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine

freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer

Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden

(Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne

(Art. 45 BGS).

Dieses Register ist die stärkste Konsequenz des bewilligten Weges – und die einzige Stelle, an der

Werbung und Wirklichkeit des Schweizer Marktes auseinanderlaufen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe

durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine

minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regelung pauschal als strenger und sicherer

beschreibt als jede Alternative, übersieht diesen Befund. Sie ist lückenlos auf dem Papier und

lückenhaft an der Theke.

Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte

Wettseiten sperren. Diese Erwartung hält sich hartnäckig und trifft nicht zu. Auf der Stufe der

Veranstalter gelten dagegen klare Regeln: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto

ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS), und Kredite an

Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im

bewilligten Schweizer Wettangebot nicht.

Vergleich: die zehn Anbieter nach Bewilligung, Programm und Kosten

Zehn Namen stehen hier nebeneinander, und sie gehören in zwei Gruppen, die nichts miteinander zu tun

haben. Zwei von ihnen dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die anderen acht tragen keine

Schweizer Bewilligung und sind hier, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen – bewertet nach

denselben Kriterien, aber ohne jede Gleichsetzung.

Die folgende Einordnung nennt für jeden Anbieter den Bewilligungsstatus und, soweit eine Angabe

vorliegt, die angegebene Zulassung.

Anbieter Schweizer Bewilligung Angegebene Zulassung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Swisslos, Basel; Produkt Sporttip, veranstaltet gestützt auf IKV vom 20. Mai 2019
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Lausanne; Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine hier gültige Lizenz (Art. 4 BGS)
Coolzino keine Schweizer Bewilligung keine hier gültige Lizenz (Art. 4 BGS)
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Zulassung
myBet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Zulassung
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Zulassung
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz anerkannte Zulassung
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung keine Angabe bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine Angabe bekannt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die zweite Spalte ist die einzige, die wirklich unterscheidet, und sie ist bei acht von zehn Zeilen

identisch. Das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: eine ausländische Bewilligung – ob

Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Deshalb trägt die

dritte Spalte bei diesen Anbietern keine Information, die ein Spielender verwenden könnte. Sie zeigt

nur, worauf sich ein Anbieter beruft, wenn er sich erklären muss.

Was eine Quote aus einem Zwei-Weg-Markt macht

Bevor über einzelne Anbieter geurteilt wird, gehört die Rechnung auf den Tisch, an der sich jede

Sportwette entscheidet. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen – bei Squash ist das der Normalfall:

Sieger oder Verlierer, kein Unentschieden – und beide Seiten stehen bei einer Quote von 1.90. Das ist

ein Rechenbeispiel, kein Angebot eines Veranstalters.

Die Auszahlungsquote dieses Marktes beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge ist

der Rest: rund 5 %. Genau das ist der Preis, der in jeder einzelnen Quote steckt, bevor ein Spielender

überhaupt auf den Knopf drückt. Bei zwei Ausgängen heisst eine Marge von 5 %, dass von jedem

eingesetzten Franken etwa fünf Rappen nicht in die Auszahlung wandern, sondern beim Veranstalter

bleiben. So erklären sich die 95 %: sie sind derselbe Sachverhalt von der anderen Seite gelesen.

Die Zahl ist als Band zu verstehen, nicht als fester Wert. Sie hängt an der Sportart, an der Zahl der

Ausgänge, am Wettbewerb und nicht zuletzt daran, wie viel Volumen ein Wettender auf der anderen Seite

vermutet. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen und zwei Quoten von 1.90 liegt die Marge bei rund 5 %;

ruckt eine der beiden Quoten auf 1.85 und die andere auf 1.95, steigt sie deutlich über 5 %. Bei drei

Ausgängen wie im 1X2-Fussball sehen die Zahlen anders aus, und bei einem Nischensport wie Squash ist

das Band breiter, weil die Vergleichsdaten dünner sind. Wer eine Quote liest, liest immer ein Urteil

über die Wahrscheinlichkeit mit – und eine Gebühr, die nicht danebensteht.

Die Gegenprobe gehört dazu: Einsatz mal Quote ergibt den Gewinnbetrag. Bei einem Einsatz von CHF 10

auf eine Quote von 1.90 sind das CHF 19.00, also CHF 9.00 Reingewinn. Bei einer Kombiwette

multiplizieren sich die Einzelquoten zur Gesamtquote. Und bei Swisslos wird der Gewinnbetrag zuerst

auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet – eine Rundungsregel,

die in der Praxis ein paar Rappen kostet und in der Theorie keiner Seite nützt.

Bewilligter Weg oder ausländische Seite: was die Wahl jeweils kostet

Wer in der Schweiz auf Squash setzen will, hat drei Ausgänge, und keiner davon ist bequem.

Der erste ist der bewilligte Weg über Swisslos oder die Loterie Romande. Er liefert vollen

Schweizer Schutz, ein Spielerkonto mit geprüfter Identität, Auszahlung nur auf ein Konto in eigenem

Namen, den Eintrag in ein Sperrregister, das auch vor dem Casino gilt, und steuerfreie Gewinne bis

zu einem Schwellenwert. Er liefert im Gegenzug ein enges Angebot: zwei Veranstalter, eine

geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung.

Und – für dieses Thema der entscheidende Punkt – kein Recht darauf, dass Squash überhaupt im

Programm steht.

Wer nicht im richtigen Kanton wohnt, kommt an den anderen der beiden Veranstalter nicht heran. Das

ist die härteste Kante des bewilligten Weges: er ist nicht schlecht, er ist nur nicht überall

zugänglich.

Die zweite Option ist eine ausländische Seite ohne Schweizer Bewilligung. Sie liefert Zugang und

meist ein breiteres Programm. Sie liefert aber auch: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an

das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz. Wer dort spielt, spielt nach den Regeln

des Anbieters, und das in einem Bereich, in dem das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer

Bewilligung strafbar ist – für den Anbieter. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe,

bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber

Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Und es gibt die dritte Kante, die selten genannt wird: Schweizer Telecom-Anbieter sperren

ausländische Domains per DNS auf Grundlage der Sperrliste, die die Gespa veröffentlicht

(Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains

werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und hat dabei unter

anderem Interwetten und Bet-at-Home genannt sowie bet365 als auf der Liste stehend. Der Weg ist also

nicht dauerhaft versperrt und nicht dauerhaft offen, und wer ihn geht, geht ihn mit einem wechselnden

Adressbuch.

Die ehrliche Zusammenfassung: der bewilligte Weg ist nicht per Definition der bessere und der

ausländische nicht per Definition der schlechtere. Sie sind verschieden in dem, was sie garantieren.

Der eine garantiert Rechtsschutz und begrenzt das Angebot. Der andere öffnet das Angebot und lässt

den Rechtsschutz weg. Wer Squash im Programm sucht, findet ihn wahrscheinlich eher auf der zweiten

Seite – und zahlt dafür mit jedem der Punkte, die oben stehen.

Die Veranstalter und Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen, zehn Urteile. Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für dieses Thema, nicht einer

Rangliste nach Werbeversprechen.

Swisslos Sporttip: der bewilligte Standardweg für die Deutschschweiz

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV vom

  1. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Massstab, den dieser Anbieter

setzt, ist die Bewilligung: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS unter Gespa-Aufsicht, damit

einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG,

UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bleibt

draussen – das ist die eine Schranke, die keine Quote der Welt aufwiegt.

Bei den Einsätzen ist Sporttip für kleine Budgets gebaut und für grosse langweilig. Der Mindesteinsatz

für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder

Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten

jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer

mit CHF 25 pro Woche spielt, merkt von der Obergrenze nichts. Wer einen grösseren Betrag auf ein

einzelnes Match setzen will, findet hier eine Wand, und zwar eine, die sich bewegen kann.

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer

an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – für den Squash-Spieler, der

auf sein eigenes Turnier setzen möchte, ist das die Endstation.

Beim Geld gibt es wenig zu klagen und einiges zu beachten. Spielguthaben lässt sich per

Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in

30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben

CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die

Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Auszahlungen: innerhalb von 365 Tagen

zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder

Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung

erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut;

Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das

Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Der dritte gebührenfreie Bezug ist der Punkt, an dem ich am längsten hängen geblieben bin. Zweimal

im Jahr kostet das Auszahlen nichts, danach kann ein Prozentbetrag anfallen – bei einem Guthaben von

CHF 1’000 sind das CHF 30. Wer seinen Squash-Gewinn regelmässig nach jedem Turnier abräumt statt

zweimal im Jahr, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer das Geld ohnehin liegen lässt, merkt nichts davon.

Zum Wettprogramm gehören Funktionen, die man bei einem staatlichen Anbieter nicht erwartet. Der

Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen

mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei

sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung

limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage;

Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen

angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung

limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. «Boost» klingt nach einem Geschenk, ist aber eine

Aktion mit einer Bedingung, einem Einsatzdeckel und einem Verfallsdatum – eine Erhöhung, die man

genau einmal verwenden kann, ist keine dauerhaft bessere Quote, sondern ein Rabatt auf eine einzige

Wette.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur

bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out

lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der

Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der

Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer sich einen Notausgang

wünscht, bekommt einen – zu einem Preis, der nicht vorher feststeht.

Bei den Regeln lohnt ein Blick auf drei Punkte, die bei Squash wirklich greifen können. Erstens: bei

Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach

dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in

spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos

Wetten mit Quote 1.00 werten. Zweitens: voneinander abhängige Wettereignisse derselben

Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich

eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig

erklären und den Einsatz zurückerstatten. Drittens: wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert

48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig – Einzelwetten werden

zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Urteil. Sporttip ist der einzige Weg in der Deutschschweiz, auf dem ein Squash-Gewinn steuerfrei

bleibt, ein Rechtsschutz besteht und die Auszahlung auf ein Konto in eigenem Namen geht. Das ist

weniger ein Lob für die Quoten als für die Struktur. Die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Wette

setzen dem Setzen eine Decke, die man vorher kennen sollte, und die 72-Stunden-Regel bei der Erhöhung

der Verlustlimite ist unbequem für genau die Person, für die sie gedacht ist.

Der Weg lohnt sich für alle, die in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnen und

Zugang zu einem geregelten, besteuerten und rechtlich angebundenen Angebot einer echten Squash-Quote

vorziehen – auch wenn dieses Angebot zuerst überzeugt werden muss, dass Squash überhaupt dazugehört.

Die Zahlen zur Ausschüttung zeigen, wohin der Rest fliesst: Swisslos verteilte für 2025 einen

Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die

Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den

Sportwetten stammten CHF 109 Mio. gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein so verteilter Erlös ist kein

Argument für eine Wette und auch kein Argument dagegen. Er erklärt nur, warum es hier keinen dritten

Veranstalter geben wird.

Loterie Romande Jouez Sport: das gleiche Bewilligungssystem, andere Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt,

Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in

1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die

rechtliche Grundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS

unter Gespa-Aufsicht, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung.

Wer das liest, erwartet einen Zwilling. Das ist er nicht ganz. Die beiden Veranstalter teilen die

Bewilligungsart, die Aufsicht und die Grundlogik – und sie teilen sich das Land. 2’350 Verkaufsstellen

in sechs Kantonen sind eine Vertriebsdichte, von der ausländische Seiten träumen und die für einen

Online-Zugang wenig bedeutet. Sie erzählt aber etwas über die Rolle dieses Veranstalters: er ist im

Alltag der Westschweiz präsent, an der Kasse im Kiosk wie im Browser. Wer in einem der sechs Kantone

wohnt, hat damit den einzigen Weg mit Schweizer Bewilligung, den sein Wohnort zulässt. Für einen

Squash-Markt ist das eine schmale Auswahl: ein einzelner Veranstalter, ein einzelnes Wettprogramm,

eine geschlossene Liste.

Das Kontingent der Gratisspiele ist ebenfalls eine Kleinigkeit von Interesse: die Gespa erteilte 2025

24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Genehmigung ist die Voraussetzung für

jedes Gratisspiel oder Gratisguthaben (Art. 75 Abs. 2 BGS), und der Umfang der Aktionen ist damit

nicht Sache des Marketings, sondern der Aufsichtsbehörde. Wer auf Aktionsjagd ist, findet hier ein

Tempo, das sich nicht am Wettbewerb orientiert.

Urteil. Jouez Sport ist kein Freund der schnellen Aktionen, und das ist die aussagekräftigste

Eigenschaft dieses Angebots. Es ist ein solides, im Alltag der Westschweizer Kantone verankertes

Vertriebsnetz, und für Squash gilt hier dasselbe wie bei Swisslos: die Bewilligung erlaubt, das

Programm entscheidet. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, hat genau

einen bewilligten Ort für seine Wette. Das ist die Realität dieses Themas.

22Bet: breites Programm, keine Schweizer Bewilligung

22Bet ist einer der acht hier gelisteten Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die

Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung – bei

22Bet ist keine Angabe bekannt – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Nicht angeschlossen

ist auch das Schweizer Sperrregister, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht; die Domains können

auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Der Reiz solcher Seiten ist bekannt und er ist real: ein Programm, das sich nicht an eine Liste hält,

undameist mehr Sportarten, darunter eben auch die Nischen. Der Preis ist ebenfalls bekannt und wird

selten so deutlich benannt: wer hier gewinnt, hat keinen Schweizer Ansprechpartner für die

Auszahlung. Der Punkt, der regelmässig übersehen wird, ist die Steuer. Gewinne aus ausländischen

Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau

behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von

der Höhe. Wer in diesem Kanton wohnt, hat bei einem Gewinn auf einer ausländischen Seite also nicht

nur den Anbieter, sondern auch das Steueramt auf der Liste.

Urteil. Für Spielende, die eine möglichst breite Palette an Squash-Turnieren suchen und bereit

sind, dafür ein ganzes Sicherungssystem aufzugeben, ist das eine bewusste Tauschhandlung. Wer im

richtigen Kanton wohnt, findet dieselbe Nische im bewilligten Programm – ohne Bewilligung ist hier

alles, was bleibt.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Angabe zu einer Zulassung, die

in der Schweiz Wirkung hätte (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein

Schweizer Rechtsschutz. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden; blockierte Adressen

werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Für dieses Thema ist die Bewilligungslage die ganze Information, die eine Bewertung tragen kann. Ob

und welche Squash-Märkte geführt werden, lässt sich nicht Projektion der Bewilligungslage ableiten –

es steht in jedem Fall im Wettprogramm des Anbieters nachzusehen, nicht in einem Vergleichstext. Was

sich sagen lässt: eine Seite, die in der Schweiz nicht veranstalten darf, wird an dieser Stelle auch

nicht zur besseren Wahl, wenn sie zufällig einen Squash-Markt führt.

Urteil. Wer den bewilligten Weg verlässt, tauscht Rechtsschutz und Registeranbindung gegen

Freiheit im Programm. Diesen Tausch nimmt man bewusst vor – oder gar nicht.

1xBet

1xBet ist eine der bekannteren Adressen unter den ausländischen Seiten, und die Bekanntheit ändert

nichts an der Rechtslage: keine Schweizer Bewilligung, keine hier anerkannte Zulassung

(Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf

die Sperrliste kommen und per DNS gesperrt werden. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer

Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS) – für den Anbieter, nicht für den Spielenden; dessen Einsätze

und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Die Bekanntheit einer Marke ist kein Qualitätsmerkmal und schon gar kein Schweizer Merkmal. Wer eine

Seite nach ihrem Namen auswählt, wählt nach dem einzigen Kriterium, das über ihre Zulässigkeit in

diesem Land nichts sagt. Diesen Satz würde ich jedem mitgeben, der sich über ein Squash-Angebot

informiert.

Urteil. Die Bewilligungslage lässt keinen Spielraum für eine günstigere Bewertung; wo keine

Schweizer Bewilligung steht, steht auch keine Schweizer Absicherung.

myBet

Bei myBet liegt der Fall wie bei den übrigen sechs ausländischen Anbietern: keine Schweizer

Bewilligung, keine in der Schweiz gültige Lizenz, keine Verbindung

zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.

Für einen Spielenden ist der relevante Unterschied zwischen diesen Seiten nicht ihre Zahl, sondern

die Frage, was er im Streitfall in der Hand hat. Bei einem bewilligten Veranstalter ist das ein

geregeltes Verfahren, eine Adresse und eine Aufsicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist es das,

was dessen eigene Bedingungen vorsehen – und die Bedingungen liest man erst, wenn man sie braucht.

Urteil. Wer den Weg der ausländischen Seite wählt, sollte ihn wegen des Programms wählen und

nicht wegen eines Gefühls von Bewilligung, das keine Grundlage hat.

Pribet

Pribet reiht sich in dieselbe Gruppe ein: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Zulassung mit Wirkung in

der Schweiz (Art. 4 BGS), ohne Sperrregister-Anschluss, ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine DNS-Sperre

über die Sperrliste ist möglich.

Was auf diesen Seiten zu finden ist, ist ein Wettprogramm, das die geschlossene Gespa-Liste nicht

kennt. Für Squash kann das der Unterschied zwischen einem Markt und keinem Markt sein – die

entscheidende Frage dieses Themas. Der Preis dafür steht weiterhin in der Bewilligungslage und nicht

im Programm.

Urteil. Das Programm kann reicher sein, die Absicherung ist es nicht. Wer sucht und wer sich

absichern will, muss beides getrennt entscheiden.

Funbet

Funbet trägt keine Schweizer Bewilligung; eine Angabe zu einer Zulassung ist nicht bekannt und hätte

in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht keine Anbindung an das Schweizer

Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann gesperrt werden.

Ein Punkt, der für alle acht ausländischen Anbieter gilt und hier seinen Platz hat: Wer dort spielt,

sollte sein Guthaben nicht als Ersparnis betrachten. Die Schweizer Regelung, dass Auszahlungen nur

auf ein Konto in eigenem Namen gehen (Art. 50 Abs. 2 VGS), ist ein Schutz, den eine Seite ohne

Bewilligung nicht schuldet.

Urteil. Die Nische bleibt die Nische; nur die Adresse wechselt, und mit ihr verschwindet die

Absicherung.

Boomerang Bet: keine Schweizer Bewilligung

Auch Boomerang Bet ist hier ohne Schweizer Bewilligung geführt: keine Zulassung mit Wirkung in der

Schweiz (Art. 4 BGS), keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die

Sperrliste und DNS-Sperre.

Für Spielende, die vor allem Squash suchen, ist die entscheidende Frage nicht, welche Seite am

lautesten wirbt, sondern welche Bedingungen sie stellt, wenn es um Auszahlung und Streit geht. Diese

Frage lässt sich bei jeder Seite anhand ihrer eigenen Bedingungen beantworten – und die Antwort

lohnt die Lektüre vor der ersten Wette und nicht danach.

Urteil. Wer die ausländische Adresse wählt, wählt ein Programm und übernimmt das Risiko selbst;

das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern des Wechsels.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung

Roobet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab: keine Zulassung mit

Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer

Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Sperre möglich.

Die Zusammenfassung dieser Gruppe fällt nüchtern aus. Acht Namen, eine Bewilligungslage, kein

einziger davon mit Schweizer Aufsicht. Der Grund, warum sie trotzdem hier stehen, ist Transparenz:

Schweizer Spielende begegnen ihnen, und die Bewertung nach denselben Kriterien ist das Mindeste, was

ein Vergleich schuldet. Das Ergebnis ist für alle acht dasselbe, weil die entscheidende Zeile in

allen acht Fällen gleich ist.

Urteil. Der bewilligte Weg kennt nur zwei Adressen, und beide sind bekannt. Wer eine dritte

wählt, sollte wissen, was er dafür aufgibt – nicht nur, was er dafür bekommt.

Was von diesen zehn Namen hängen bleibt

Zwei Anbieter dürfen veranstalten, acht nicht, und die acht sind untereinander in der Bewilligungslage

nicht unterscheidbar. Genau deshalb ist die Bewilligung in diesem Thema die einzige Zeile, die eine

Run­d­schau tragen kann, ohne sich in Programmdetails zu verlieren, die stündlich wechseln. Für

Squash heisst das: erst prüfen, ob der Weg bewilligt ist und ob der eigene Wohnkanton ihn öffnet,

dann prüfen, ob das Programm die Sportart führt. Wer das in dieser Reihenfolge macht, spart sich die

Enttäuschung, in einem ansonsten guten Angebot keinen einzigen Squash-Markt zu finden.

Was bei Swisslos hinter der Quote steht

Die bewilligten Veranstalter ziehen nicht nur eine Grenze um das Angebot, sie füllen es mit

Regeln, die für Squash relevant sind. Vier davon verdienen einen eigenen Blick, weil sie den Wert

einer Wette verändern.

Der Steuerfreibetrag gilt für Gewinne aus Schweizer Grossspielen. Sie sind bis zu einem Betrag pro

einzelnen Gewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert – bundesrechtlich ab

CHF 1’071’000 seit 1.1.2026, im Vorjahr CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab,

also «je nach Kanton». Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer

ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen

durchschnittlichen Wettenden liegt diese Grenze jenseits dessen, was eine Sportwette je abwirft: auf

dem Gewinn einer Wette, die über die Theke geht, liegt weder Einkommenssteuer noch

Verrechnungssteuer. Eine Wettssteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht. Allgemeine Information:

für den eigenen Fall Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Sporttip-Wetten lassen sich online über Sporttip oder die Sporttip App für iOS und Android

abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle

gespielt werden. Der Weg über den Kiosk verschwindet hier nicht, er wird digital verlängert.

Der Gewinn verfällt, wenn er nicht geltend gemacht wird: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von

26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung beansprucht werden, verfallen

zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen

per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate sind lang, bis man die Bekanntmachung verpasst

und den Quittungszettel verlegt hat. Der Verfall ist keine Strafe für Nachlässigkeit, er ist eine

Frist.

Und die Werbung selbst ist geregelt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich

nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS); Werbung für Spiele, die in der

Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu

CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige

Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Für dieses Thema heisst das: die Beschreibung eines

ausländischen Angebots ist erlaubt, seine Bewerbung nicht. Ein Hinweis, der in dieser Form selten

ausgesprochen wird und für jeden gilt, der über Wetten schreibt.

Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz

Darf in der Schweiz überhaupt online auf Squash gewettet werden – und bei wem?

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Kantone haben die

Veranstalter auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und

Liechtenstein, die Loterie Romande mit Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und

Jura. Ein Konto braucht Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.

Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?

Die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Schweiz sind eine geschlossene Liste; ihre Fassung vom

10.09.2026 gilt. Die Liste ist eng gefasst: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind,

Frauenwettbewerbe nur mit Eintrag, Ranglistenwetten nur unter Bedingungen. Corner- und Kartenmärkte

erscheinen nicht, ein Esport-Bereich ebenfalls nicht.

Wie entsteht aus einem Squash-Match eine Quote, und was bedeutet die Marge?

Die Quote spiegelt eine geschätzte Wahrscheinlichkeit. Aus den Quoten aller Ausgänge eines Marktes

ergibt sich die Auszahlungsquote; die Marge ist ihr Rest. Bei zwei Ausgängen mit je 1.90 liegt sie

bei rund 5 %, und diese Gebühr steckt in jedem Preis, ohne dass sie danebensteht.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der

Einzelquoten. CHF 10 auf 1.90 ergeben CHF 19.00, davon CHF 9.00 Reingewinn. Bei Swisslos wird der

Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet.

Warum ist auch bei Squash kein Wetttipp sicher, und wie begründet man eine Einschätzung?

Niemand kennt den Ausgang eines Matches, und eine Quote ist eine Schätzung, keine Zusage. Eine

begründete Einschätzung nennt Form, Ranglistenposition, Spielweise und Turnierumstände und endet

trotzdem bei einer Wahrscheinlichkeit. Wer eine sichere Wette verspricht, kennt den Ausgang nicht.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer

Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst

nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich für 1 bis 180 Tage setzen.

Was am Ende des Vergleichs steht

Zwei Wege stehen einem in der Schweiz auf ein Squash-Match offen, und sie lassen sich nicht

verbinden. Der bewilligte Weg führt über Swisslos oder die Loterie Romande, je nach Wohnkanton, und

er liefert Rechtsschutz, Sperrregister, steuerfreie Gewinne und ein Auszahlungskonto in eigenem

Namen. Der andere Weg führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und er liefert Zugang und

Programm, dafür nichts von alldem.

Wer in einem der Swisslos-Kantone wohnt, hat den bewilligten Weg in Reichweite und sollte ihn

zuerst prüfen, bevor er sich über Squash-Märkte im Ausland informiert. Wer in der Westschweiz wohnt,

tut dasselbe mit Jouez Sport. Wer nicht im richtigen Gebiet wohnt oder dort keinen Squash-Markt

findet, kennt nun den Preis der Alternative – und kann ihn in seine Entscheidung einrechnen, statt

ihn zu übersehen.

Die Marge von rund 5 % bei einem Zwei-Weg-Markt mit zwei Quoten von 1.90 gilt überall, im

bewilligten Angebot wie ausserhalb. Sie ist der unspektakulärste Teil dieses Themas und der einzige,

den ein Spielender nicht verhandeln kann. Ob Squash im Programm steht, kann er prüfen. Ob die Quote

fair ist, kann er nachrechnen. Was er nicht nachrechnen kann, ist die Frage, ob die Seite, auf der

er setzt, ihm im Streitfall überhaupt antworten muss.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»