Badminton live oder vorab – nur zwei Schweizer Veranstalter dürfen es überhaupt anbieten

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein Federball liegt auf dem Boden einer leeren Sporthalle, das Netz verschwimmt im Hintergrund, Licht fällt durch hohe Fenster.

Beim Badminton entscheidet nicht der schönere Schlag, sondern die Zählweise. Wer auf einen Satz setzt, setzt auf ein System aus zwei Gewinnsätzen, 21 Punkten und einer Verlängerung, die bis 30 gehen kann – und genau dieses System macht die Quoten in dieser Sportart anders als im Fussball. Dazu kommt der Schweizer Sonderweg: Auf Badminton wetten darf man hierzulande nur bei Swisslos über Sporttip und bei der Loterie Romande über Jouez Sport, und nur dann, wenn die Liste der Aufsichtsbehörde die Sportart, den Wettbewerb und die Wettart überhaupt aufführt.

Beim Badminton wird auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte gespielt; ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens 2 Punkten Vorsprung hat.

Stand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungs- und Limitenangaben wurden gegen die Gespa als Aufsichtsbehörde für Geldspiele sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Wie diese Sportart funktioniert – und warum das die Quoten prägt

Ein Badmintonfeld misst 13,40 Meter in der Länge und 6,10 Meter in der Breite, im Einzel bleiben davon 5,18 Meter übrig. Gespielt wird in fünf Disziplinen: Dameneinzel, Herreneinzel, Damendoppel, Herrendoppel und Mixed. Wer aus dem Tennissport kommt, überschätzt die Länge eines Ballwechsels und unterschätzt die Bedeutung des Aufschlags – ein Federball fällt langsamer, ein einzelner Punkt dauert länger, und ein Satz kann weit über eine Viertelstunde laufen.

Zwei Badmintonschläger lehnen gekreuzt an einer Hallenwand aus Holz, daneben steht ein Korb mit Federbällen.
Der Badminton-Weltverband BWF (Badminton World Federation) ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation (IBF) hervor und trägt den Namen seit 2006.

Auf zwei Gewinnsätze bis 21 Punkte lautet die Grundregel. Ein Satz ist gewonnen, wenn eine Partei mindestens 21 Punkte mit mindestens zwei Punkten Vorsprung hat. Bei 20:20 wird verlängert, bis ein Vorsprung von zwei Punkten besteht oder 30 Punkte erreicht sind; ein Satzergebnis von 30:29 ist damit möglich und keine Kuriosität, sondern die logische Folge dieser Deckelung. Nach oben begrenzt die Verlängerung also, nach unten verlangt sie einen klaren Abschluss.

Wer diesen Mechanismus kennt, liest Satzwetten anders als Handicap-Wetten. Eine Satzwette ist im Kern eine Wette auf einen Zweipunkte-Vorsprung in einem Spielabschnitt, in dem zwei Punkte sehr schnell fallen können. Eine Handicap-Wette fragt dagegen nach dem Abstand über das gesamte Match, und dort wirkt der Deckel bei 30 Punkten als Bremse: Ein 30:29 bringt dem Handicap-Spieler weniger, als er sich von einem 21:15 erhofft hätte. Die Disziplin entscheidet zusätzlich, wie eng zwei Gegner beieinander liegen. Doppel sind ausgeglichener, weil sich Fehler auf zwei Schultern verteilen, Einzel kippen schneller, weil eine einzige Schwächephase über den ganzen Satz trägt.

Die Zählweise selbst ist jung genug, um sie zu erwähnen. Seit dem 6. Mai 2006 wird weltweit nach der Rallypoint-Zählweise gespielt, bei der jede Partei um jeden Punkt kämpft; davor konnte nur die aufschlagende Seite punkten. Für Wetten heisst das etwas Unspektakuläres, aber Praktisches: Punktestände sind heute ein direkter Leistungsindikator, und Live-Quoten bewegen sich entsprechend schnell, weil sich der Rückstand nicht mehr so leicht aufholen lässt wie in der alten Aufschlagregel.

Eine Änderung steht bevor. Ab 2027 sollen auf der BWF World Tour Sätze bis 15 Punkte gespielt werden, mit Verlängerung bis 21; die Generalversammlung 2025 beschloss dies mit 82 Prozent Zustimmung. Für die nächsten Monate bleibt die 21er-Regel gültig, für die Zeit danach ändert sich die Grundlage jeder Satzwette. Wer heute eine Langzeitwette auf ein Turnier abschliesst, das erst nach dem Wechsel ausgetragen wird, sollte im Wettprogramm nachsehen, nach welchem Modus dort gewertet wird – der Regelwechsel wird nicht in jeder Quotenschreibweise sichtbar.

Die Bahn hinter dieser Sportart. Der Weltverband heisst heute BWF (Badminton World Federation) und ging aus der 1934 gegründeten International Badminton Federation hervor, unter der er seit 2006 läuft. Der Mannschaftsbetrieb organisiert sich in drei traditionsreichen Wettbewerben: der Thomas Cup für Herren-Nationalteams wird seit 1949, der Uber Cup für Damen-Nationalteams seit 1957 und der Sudirman Cup für gemischte Teams seit 1989 ausgetragen. Die All England Championships wurden erstmals 1899 gespielt und gehören heute zur höchsten Kategorie der BWF World Tour Super 1000, zusammen mit den China Open, den Malaysia Open und den Indonesia Open. Wer diese Turniernamen auf einer Wettseite liest, weiss, dass er sich in der Saisonstruktur befindet – und nicht in einem Freundschaftsspiel, dessen Ausgang für den Vergleich der Marktbreite nichts hergibt.

Die Marge steckt in jeder Quote

Ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf der einen und 1.90 auf der anderen Seite ist das beste Beispiel dafür, dass eine Quote kein Vorteil ist, sondern ein Preis. Aus 1/1.90 plus 1/1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 52,6 Prozent, und die Marge des Veranstalters macht die restlichen ungefähr 47,4 Prozent aus. Das ist kein Rechenfehler, sondern das eingebaute Entgelt eines Marktes, in dem tatsächlich nur zwei Ausgänge möglich sind: Bezahlt der Veranstalter im einen Ereignis aus, was er einsammelt, verdient er an der Struktur. Der genannte Wert ist ein Beispiel und keine abgefragte Quote; bei ausgeglicheneren Verhältnissen fällt die Marge deutlich kleiner aus, bei einer Sportart mit dünnem Angebot und grossen Unsicherheiten kann sie in diesem Band liegen. Die Marge ist damit der eigentliche Vergleichsmassstab: Solange ein Anbieter keinen Wert beweist, den die Bewilligungsstruktur nicht kennt, ist er ein Kostenfaktor, der über jedem Einsatz liegt.

Die Anbieter nach Art ihrer Bewilligung

Für den Schweizer Markt gibt es zwei Kategorien, und die Unterscheidung ist nicht kosmetisch. Auf der einen Seite stehen die beiden Veranstalter, die die interkantonale Vereinbarung zulässt; auf der anderen Seite stehen ausländische Plattformen, die von Schweizer Spielenden leicht zu finden sind, aber über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Ob eine Website Badminton anbietet, sagt über ihre rechtliche Stellung in der Schweiz nichts – entscheidend ist, ob sie eine Bewilligung für ein Grossspiel besitzt. Eine Bewilligung für Lotterien sagt über Sportwetten nichts, und eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
Rabona ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
Betovo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung: keine Angabe

Die Tabelle trennt, was sonst gern vermischt wird. Die zweite Zeile der Spalten ist die interessanteste: Die acht ausländischen Plattformen tragen alle den gleichen Eintrag, weil für sie keine Bewilligung gemeldet ist – und eine gemeldete Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft. Das Wort «gemeldet» ist mit Bedacht gewählt, denn eine ausländische Aufsicht, die auf einer Website prangt, ist für einen Betroffenen in Basel oder Lugano kein Ansprechpartner. Wer prüfen will, wie es um eine Plattform steht, findet bei der Aufsichtsbehörde die entscheidende Auskunft: die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsichtsbehörde selbst als Domain-Hopping bezeichnet und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste geführt.

Der Schweizer Markt ist kein offener Markt mit vielen Bewilligungen. Es gibt genau zwei, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Wer eine dritte sucht, sucht etwas, das die Rechtsordnung nicht vorsieht.

Ob Badminton überhaupt auf dem Programm stehen darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, geregelt im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, mit den Artikeln 3 lit. c und e als Grundlage. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die richtige Adresse: Sie beaufsichtigt Casinos und sonst nichts. Eine Bewilligung braucht beides, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nach Artikel 4 BGS nur in der Schweiz.

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten auf Sportwettkämpfe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Was genau angeboten werden darf, steht nicht im Ermessen des Veranstalters, sondern auf einer geschlossenen Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS. Diese Liste ist der Filter, an dem sich jede Frage nach Badminton bricht: Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- oder Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt.

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Match und währenddessen, sofern der Veranstalter über eine Entscheidung verfügt, die sie ihm gestattet. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Ganz anders das Cash-Out: Es ist nicht geregelt, sondern ausschliesslich eine Funktion des jeweiligen Anbieters und entsprechend nur nach dessen Bedingungen zu beurteilen. Zu virtuellen Sportarten lässt sich aus den Rechtsgrundlagen nichts herleiten, und zu Esport lässt sich genau eine gesicherte Aussage treffen: Er steht nicht auf der Liste.

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Ein ausländisches Angebot ändert daran nichts, und ein ausländischer Anbieter braucht für Badminton keine Schweizer Liste zu beachten – was auf den ersten Blick nach Freiheit klingt, in Wahrheit aber bedeutet, dass es keine Schweizer Instanz gibt, die ein Angebot prüft.

Was das für den Zugang bedeutet. Ein Online-Konto setzt nach Artikel 47 Absatz 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient mit Sporttip die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; dieses Gebiet bildet zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist mehr Aufwand als bei einer ausländischen Plattform, auf der ein Klick genügt – und genau darin liegt der Unterschied, den die Bewilligung erkauft: Identität, Alter und Wohnsitz sind geprüft, bevor der erste Einsatz fliesst. Bei Sporttip-Wetten steht das Angebot Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Kontenführung folgt eigenen Regeln. Zwei Konten für dieselbe Person gibt es nicht, und Guthaben sowie Gewinne werden nach Artikel 50 Absatz 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind nach Artikel 75 Absatz 1 BGS verboten. Welche Zahlungsmittel im Einzelnen akzeptiert werden, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und nirgends sonst. Und eine Beruhigung, die manchen gut täte, aber nicht stimmt: Ein Instrument, das Zahlungen an unzulässige Wettseiten sperrt, kennt die Schweiz nicht. Banken und Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht, nur weil die Website nicht bewilligt ist.

Der Geldfluss endet nicht beim Veranstalter. Die Nettoerträge gehen nach Artikel 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Ein Sporttip-Einsatz auf Badminton finanziert am Ende Kultur, Sport und Soziales im Standortkanton – ein Umstand, der an der Quote nichts ändert, aber daran, was aus dem Erlös wird.

Wenn es schiefgeht – und wie der Griff ins Ausland aussieht

Ein Blick auf die Rechtslage genügt, um den entscheidenden Punkt zu sehen: Es gibt nur zwei bewilligte Veranstalter, untereinander aufgeteilt nach Sprachregion, und damit keinen Alternativanbieter im eigenen Land. Wer heute bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, gibt die Schweizer Schutzmechanismen auf. Vier Dinge fallen dann gleichzeitig weg. Erstens fehlt die Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, in das eine unbefristete Spielsperre nach Artikel 80 bis 82 BGS eingetragen wird. Zweitens verschwindet der Schweizer Rechtsweg, weil eine gemeldete ausländische Bewilligung in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung entfaltet. Drittens gibt es keine Schweizer Fairplay-Kontrolle über Spielmanipulation. Und viertens haften die Gewinne kantonale Steuerfolgen, auf die wir noch zurückkommen.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist kein Kavaliersdelikt. Nach Artikel 130 BGS drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird die Spielerin nicht, aber in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsatz und Gewinn eingezogen werden. Das ist der Grund, weshalb dieser Abschnitt die ausländischen Plattformen beschreibt und bewertet und nicht mehr. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist nach Artikel 74 Absatz 3 BGS verboten und wird nach Artikel 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt.

Die ehrliche Fassung lautet: Ausländisch bedeutet kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und eine kantonale Steuerfolge. Schweizerisch bedeutet voller Schutz, aber nur zwei Anbieter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzauflage und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per Voreinstellung die bessere, und die Wahl hängt daran, was der Einzelne höher gewichtet: Zugang oder Rückhalt.

Spielerschutz: was in der Schweiz gilt – und wer es nicht merkt

In der Schweiz ist die Höhe der Limiten keine Frage des Staates, sondern eine des Spielenden selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere maximale Werte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, so steht es in Artikel 87 VGS. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung greift nach dem Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Feste Einzahlungs-, Verlust- oder Einsatzlimiten wie in anderen Ländern gibt es hier damit nicht: Es gibt eine Pflicht, sich selbst Grenzen zu setzen. Das ist der Unterschied, den ein Einsteiger am häufigsten überliest.

Ein Paar Hallenschuhe steht ordentlich neben einer Sporttasche auf einer Bank in einer leeren Garderobe, ein Fenster lässt Morgenlicht herein.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer 22 ist und CHF 9’999 Verlust pro Tag einstellt, hat eine Grenze gesetzt und sich faktisch keine gegeben – die Zahl ist eine Obergrenze, kein Richtwert, und die drei Zeitfenster existieren genau deshalb, weil ein Verlust in einem Monat anders aussehen kann als an einem Abend. Der interessantere Hebel ist ohnehin der, der sofort wirkt: Die Herabsetzung ist unmittelbar, die Heraufsetzung kostet drei Tage. Wer seine Limite senkt, merkt das noch mit dem nächsten Wettschein; wer sie erhöht, muss drei Tage lang mit der alten Zahl leben. Diese Asymmetrie ist die einzige Bremse im System, die ohne eigenes Zutun funktioniert.

Beim Einsatz gibt es bei Sporttip einen Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und von CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Deckelung ist kein Misstrauen gegen einen einzelnen Wetten-den, sondern der Normalzustand eines bewilligten Angebots: Unbegrenztes Nachlegen, wie es ein ausländisches Angebot mit Krypto-Publikum kennt, gehört nicht zum Schweizer Modell.

Die Spielsperre ist die zweite Stufe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Breite dieses Registers ist der wichtigste Satz des ganzen Abschnitts: Eine Sperre gegen sich selbst, die nur bei Sporttip wirkt, wäre eine Geste. Eine Sperre, die das Online-Casino und die Spielbank im Nachbarkanton mitnimmt, ist eine Wand.

Wer grob fahrlässig handelt, wird nicht belohnt: Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 BGS keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Wer sich sperren lässt und dann über das Konto eines Dritten weiterspielt, verliert also seinen Anspruch, und zwar vollständig.

Ein Test der Aufsichtsbehörde aus dem Jahr 2025 verdient Beachtung. Bei Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine beruhigende Zahl und kein Grund, sich auf die Kontrolle am Schalter zu verlassen. Sie richtet sich an der Person am Tresen nach der zweiten Frage: Wer heute an einer Verkaufsstelle einen Wettschein ausfüllt, sollte nicht erwarten, dass jemand seinen Ausweis verlangt; die Sorgfalt liegt in der Hand der Verkäuferinnen und Verkäufer, und dort greift sie in fast der Hälfte der Fälle nicht.

Wohin der Gewinn steuerlich fällt

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; besteuert wird erst darüber. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 betrug er CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb heisst die ehrliche Antwort auf die Steuerfrage: je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Spielenden ist der Freibetrag kein Thema. Ein Badminton-Satzgewinn bewegt sich in einem Bereich, in dem weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer anfällt, und die Steuerfrage stellt sich bei kleinen Einsätzen schlicht nicht. Anders sieht es bei Gewinnen aus, die über einen ausländischen Anbieter erzielt werden: Auf sie fällt keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis kann sie erfassen – die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und wer behauptet, es gebe sie, kennt das System nicht. Verbindliche Auskunft geben Steuerberaterinnen oder die kantonale Steuerverwaltung, nicht ein Wettportal.

Sporttip im Vergleich

Swisslos Sporttip – die erste Adresse für Deutschschweizer, nicht nur für Badminton. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Betrieben wird das Geschäft im Gebiet der Deutschschweizer Kantone plus Tessin und Liechtenstein, das zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet bildet. Wer darin wohnt, kann ein Konto eröffnen; wer nicht, braucht es gar nicht erst zu versuchen.

Das Wettprogramm selbst folgt dem Gesetz, nicht dem Geschmack. Badminton steht darauf nur, wenn Sportart, Wettbewerb und Wettart auf der Liste der Aufsichtsbehörde erscheinen. Wer das prüfen will, findet die Liste bei der Aufsichtsbehörde, und sie ist kurz genug, um sich darin zurechtzufinden. Die praktische Konsequenz: Bei einem kleinen Turnier wird man möglicherweise keine Badminton-Wette finden, obwohl der Sport derselbe ist. Angebot heisst hier Erlaubnis, nicht Nachfrage.

Drei Funktionen verdienen einen Blick, weil sie für Badminton mehr taugen, als es zunächst scheint. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Bei vier Badminton-Sätzen an einem Turniertag ist das erreichbar – die Vierergrenze passt zu einem Sport, in dem ein Turnier mehrere Disziplinen übereinander abwickelt. Zu den Quotenboosts: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein schärferer Haken, als die Beschreibung vermuten lässt: Wer einen Boost gesetzt hat, verliert ihn mit der ersten Auszahlung.

Dieser Abschnitt endet mit einer Bewertung, die ich selbst treffe. Im Verhältnis zum Recht ist Sporttip bemerkenswert transparent: Regeln für Live-Wetten, Definition der regulären Spielzeit, Bedingungen für Kombinationen sind veröffentlicht und lesbar. Genau diese Lesbarkeit ist die Einschränkung: Ein Badminton-Fan aus Genf hat kein Konto, und ein Badminton-Fan aus Zürich, der ein Turnier in der Halle verfolgt, findet sein Spiel dort nur, wenn es auf einer kurzen Liste steht. Wer in der Deutschschweiz wohnt und Wert auf geprüfte Identität, Schweizer Rechtsweg, Sperrregister und Steuerfreiheit legt, hat keinen besseren Ort – nur einen, der enger ist.

Loterie Romande Jouez Sport – dasselbe Prinzip, sechs Kantone, eigene Rechnung. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, findet dort dasselbe Bewilligungsmodell wie bei Swisslos, dasselbe Mindestalter von 18 Jahren und dieselbe Identitätsprüfung.

Die Grösse des Netzes ist kein Nebensatz. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten, dass eine Sportwette in der Westschweiz eine Sache bleibt, die man auch analog abschliessen kann, ohne Konto, ohne Ausweis-Upload, mit einem Wettschein in der Hand. Für Spielende, die keine Online-Registrierung wollen, ist das der entscheidende Unterschied zu allen anderen Anbietern, die hier genannt sind: Es ist der einzige Weg, auf Badminton zu wetten, ohne ein Konto anzulegen.

Zu Limiten und Zahlungsmodalitäten gilt hier dasselbe gesetzliche Fundament: Die Selbstlimitenpflicht nach dem Geldspielgesetz, die Bindung an einen Wohnsitz im Sprachgebiet und das Verbot anonymer Auszahlungen. Für Badminton besteht die gleiche Abhängigkeit von der Liste der Aufsichtsbehörde, und die gleiche Steuerfreiheit unterhalb des Freibetrags. Wer in der Westschweiz wohnt, für den ist Jouez Sport nicht die Alternative zu Sporttip, sondern die einzige bewilligte Option – ein Punkt, der jede Vergleichsdiskussion kürzer macht, als sie zu sein scheint.

Rollbit – Krypto-Publikum, keine Schweizer Instanz. Rollbit tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine gemeldete Bewilligung ausländischer Aufsicht entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Wer hier einzahlt, tut es unter Bedingungen, die keine Schweizer Behörde geprüft hat, und eine Kontoeröffnung verlangt keine Schweizer Wohnsitzbestätigung und keine Ausweisprüfung nach Schweizer Massstab. Bei einem Anbieter mit dieser Ausrichtung ist davon auszugehen, dass er sich an ein Publikum richtet, das die Registrierung ohne Ausweis schätzt. Das ist die Entscheidung, für die man sich hier entscheidet, und sie ist eine bewusste.

BDMBet – dieselbe Ausgangslage, dieselbe Rechnung. BDMBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Gemeldete ausländische Bewilligungen haben hier keine Kraft, eine Verbindung zum Sperrregister fehlt, und es gibt keine Schweizer Fairplay-Kontrolle über Spielmanipulation. Beim Wetten ohne Schweizer Instanz verlagert sich das Risiko auf die Auszahlungspraxis: Ob und wann Geld ankommt, entscheidet die Plattform selbst, und Zahlungsmittel, die Rückbuchungen erlauben, sind die einzige Bremse. Wer bei einem solchen Anbieter einsteigt, sollte das mit kleinen Beträgen und nicht mit dem ersten grossen Badminton-Satzgewinn tun.

BetFury – Glücksspiel-Ökosystem ohne Schweizer Bewilligung. BetFury ist eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung, deren Auftritt die Grenze zwischen Glücksspiel und Sportwetten fliessend macht. Bei einem Anbieter, der von einem breiten Casino-Publikum erwachsen ist, lautet die interessante Frage weniger, was ein Badminton-Markt kostet, als wer das Gegenüber ist, wenn ein Gewinn ausgezahlt werden soll. Genau hier zeigt sich der Nachteil mangelnder Regulierung am deutlichsten: Selbst einem korrekt betriebenen Haus fehlt die Beschwerdestelle für den Fall, dass die Auszahlung ausbleibt. Gemeldete ausländische Bewilligungen ändern an diesem Satz nichts, und eine Schweizer Fairplay-Prüfung gibt es hier sowieso nicht.

Unibet – der international bekannte Name mit Schweizer Lücke. Unibet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; gemeldete ausländische Bewilligungen entfalten hier nach Artikel 4 BGS keine Wirkung, und es gibt keine Verbindung zum Sperrregister. Eine Schweizer Prüfung dieses Angebots existiert nicht, und ob Badminton im Programm steht, ist keine Frage, die sich aus einer Schweizer Genehmigung beantworten lässt. Der Reiz liegt in der Bekanntheit: Wer den Namen aus einem anderen Land kennt, hält ihn für eine Referenz. Behandeln sollte man ihn als das, was er rechtlich ist – ein Anbieter ohne Schweizer Zulassung, dessen Bedingungen man vor der Einzahlung liest, nicht danach.

Rabona – Marke ohne Schweizer Stand, mit Sperrlisten-Risiko. Rabona hat keine Schweizer Bewilligung; gemeldete ausländische Aufsicht hat hier keine Kraft. Ein Punkt, der bei allen Anbietern dieser Gruppe gilt und bei einem kleineren Namen stärker wiegt: Adressen können auf die Sperrliste gesetzt werden und werden dann von Schweizer Telekom-Anbietern über DNS blockiert. Die Liste enthält am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Für den Spielenden heisst das: Ein Anbieter kann erreichbar sein und morgen nicht mehr. Für die Auszahlungspraxis bei einem Anbieter, der keinen Schweizer Sitz hat, trägt der Einzelne das Risiko; die Auszahlung ist nicht mehr durchsetzbar, weil kein schweizerisches Gericht urteilt.

BetOnRed – bewilligte Uhr, unlichter Anlass. BetOnRed tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und eine gemeldete ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Fehlende Verbindung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Bei einem Anbieter, dessen Auftritt mit einer zeitlich begrenzten Aktion arbeitet, ist das Kernproblem nicht die Aktion, sondern die Reichweite: Eine Frist, die nur auf der Seite selbst steht, ist keine Frist, die irgendwer überprüft. Wer hier mitmacht, sollte den Auszahlungsweg vor dem Einsatz kennen, nicht danach.

Betovo – ein Name, kein Schweizer Verfahren. Betovo führt keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle. Ob Badminton im Programm steht, ist keine Frage, die Auskunft über die Zulässigkeit gibt. In einer Vergleichsentscheidung fällt ein solcher Anbieter nach demselben Massstab durch wie die anderen seiner Gruppe: nicht weil seine Quoten schlecht wären, sondern weil ihm der Schweizer Rückhalt fehlt, den ein bewilligter Veranstalter mitbringt und den ein ausländischer nicht hat.

HornetBet – Adresse mit Endung, Zustand ohne Schweizer Deckung. HornetBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung, und gemeldete ausländische Aufsicht entfaltet keine Wirkung nach Artikel 4 BGS. Kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; wie bei den vorgenannten Plattformen kann die Adresse auf die Sperrliste gesetzt und tatsächlich über DNS blockiert werden. Eine Domain mit länderspezifischer Endung ist keine Zulassung. Wer seinen Badminton-Satzgewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Sitz durchsetzen will, hat in der Schweiz keine Möglichkeit und muss dort klagen, wo die Plattform sitzt.

Was zuerst passiert – und wo es hakt

Wer heute Badminton wetten möchte, geht in der Regel durch dieselbe Folge, und die Wahl fällt an drei Stellen. Zuerst die Frage des Wohnorts: Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kann ein Konto bei Sporttip anlegen; wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura wohnt, bei Jouez Sport. Wer in keinem der beiden Gebiete wohnt, findet in der Schweiz keinen bewilligten Anbieter – und landet damit bei der Entscheidung, ob er die Mühen der Registrierung und die Grenzen des Angebots gegen einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Rückhalt und ohne Sperrregister-Anbindung tauscht.

Zweitens die Prüfung des Angebots. Ob Badminton im Programm steht, ist nicht selbstverständlich, weil die Liste der Aufsichtsbehörde die Sportart, den Wettbewerb und die Wettart festlegt. Ein Blick ins Wettprogramm vor der Kontoeröffnung spart die Enttäuschung, ein Konto für eine Sportart eröffnet zu haben, die dort gar nicht erscheint. Wer sichergehen will, prüft die Liste der Aufsichtsbehörde, bevor er sich registriert; sie ist kurz, öffentlich und für diesen Zweck gedacht.

Drittens die Limiten. Die Festsetzung der Verlustlimiten gehört zur Registrierung, nicht zur Kür; ohne Limiten läuft bei Swisslos nichts. Wer hier eine Zahl wählt, die er ohnehin nie erreicht, hat die Pflicht formal erfüllt und in der Sache nichts gewonnen. Die Reduzierung ist sofort möglich – es ist die einzige Entscheidung im Ablauf, die man ohne Wartezeit korrigieren kann und deshalb ohne Risiko zu hoch ansetzen darf.

Wo es hakt, ist die Auszahlung nach einem Gewinn. Im bewilligten Schweizer Geschäft läuft sie nach klaren Vorgaben und auf ein Konto im eigenen Namen; bei einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet die Plattform allein, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Für einen Einzelgewinn von hundert Franken ist das folgenlos, für einen grösseren Betrag ist es die entscheidende Frage. Wer diese Frage offenlässt, hat nicht gewählt, sondern gehofft.

Häufige Fragen zu Badminton-Wetten in der Schweiz

Darf man in der Schweiz überhaupt auf Badminton wetten, und wenn ja, bei wem?

Ja, aber nur bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Entscheidend ist, ob die Aufsichtsbehörde Badminton als Sportart, den Wettbewerb und die Wettart auf ihre Liste gesetzt hat. Ausländische Anbieter ändern daran nichts: Sie haben keine Schweizer Bewilligung und keine Zulassung für diese Sportart im hiesigen Recht.

Was bedeuten zwei Gewinnsätze und die Verlängerung bei 20:20 für eine Satzwette?

Ein Satz endet bei mindestens 21 Punkten mit zwei Zählern Vorsprung; bei 20:20 wird so lange gespielt, bis ein solcher Vorsprung besteht oder 30 Punkte erreicht sind. Für eine Satzwette heisst das, dass ein Spielabschnitt durch einen einzigen Punkt kippen kann und ein Satz nicht bei 21 enden muss.

Wie wird aus Einsatz und Quote ein Gewinn?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 zu Quote 2.10 bringt also rechnerisch CHF 21.00 zurück, wovon CHF 10 der eigene Einsatz sind.

Wie erkennt man die Marge an einer Quote?

Wer die Kehrwerte aller möglichen Ausgänge eines Marktes addiert, erhält den Quotenschlüssel des Veranstalters; die Differenz zu 100 Prozent ist seine Marge. Bei einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 liegt der Schlüssel bei rund 52,6 Prozent und die Marge damit ungefähr bei 47,4 Prozent. Es ist ein Beispiel, kein Ausreisser.

Welche Verlustlimiten gelten, und wie lange dauert eine Sperre?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme muss man Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage setzen; eine unbefristete Sperre gilt im schweizweiten Register und damit auch für Casinos.

Sind Wettgewinne steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus beweilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab – darum heisst die Antwort «je nach Kanton». Gewinne aus ausländischen Anbietern fallen unter die kantonale Praxis.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»