Mobile Sportwetten 2026 im Vergleich: Was die zwei Bewilligungen wirklich bedeuten

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone mit dunklem Display liegt auf einem Holztisch neben einer Kaffeetasse, durch das Fenster fällt warmes Abendlicht.

Auf dem Handy sieht jede Wettseite gleich aus. Zwei Felder, ein Einsatz, eine Quote, ein grüner Knopf. Was hinter dem Knopf liegt, ist in der Schweiz deutlich enger als das Angebot, das einem die Werbung auf dem Bildschirm entgegenhält: Sportwetten darf hier nur anbieten, wer eine Bewilligung hat, und das sind genau zwei Veranstalter — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was auf dem Smartphone auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung und damit auch keinen Anschluss an die Schutzmechanismen, die hierzulande vorgeschrieben sind.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu den Bewilligungen wurden gegen die Informationen der zuständigen interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Einordnung: der Vergleich liegt auf der Hand

Wer auf dem Handy nach einem Anbieter sucht, bekommt in den ersten Treffern selten die zwei Namen, die zählen. Er bekommt Marken mit Quoten, Boni und Live-Programm, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Das folgende Bild zeigt, worum es bei den Schweizer Konten tatsächlich geht.

Das ist der Rahmen, in dem jeder Vergleich hier stattfindet:

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Pribet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Betify ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz
Funbet ohne Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz

Die Tabelle ist kurz, und sie ist kurz, weil das Gesetz sie kurz hält. Der Geldspielkonkordat der Kantone hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine längere Liste bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt — auffindbar von der Aufsicht ist im Wesentlichen die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ein Schweizer Kontoinhaber kann also nicht aus zwanzig Anbietern wählen. Er kann zwischen zwei wählen oder ins Ausland gehen und dabei auf alles verzichten, was die beiden ausmacht.

Ein Fernglas liegt auf der Brüstung einer leeren Tribüne, dahinter verschwimmt ein grosser Rasenplatz im Dunst.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was das für den Preis bedeutet, den ein Wettender zahlt, ist unspektakulär und wichtig: Die Quote trägt die Marge des Veranstalters schon in sich. Ein Quotenschlüssel von rund 95 Prozent heisst, dass ein Markt über alle Ausgänge gerechnet etwa 95 Rappen je eingesetztem Franken zurückgibt; die restlichen fünf Rappen sind die Marge. Diese Rechnung ist unabhängig davon, auf welchem Gerät man den Wettschein ausfüllt. Ein kleiner Bildschirm macht sie nicht günstiger.

Wie eine Quote zustande kommt und was sie dem Wettenden kostet

Eine Quote ist eine Zahl, in die zwei Dinge eingerechnet sind: die geschätzte Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs und die Marge, die der Veranstalter für sich behält. Wer die Quoten aller Ausgänge eines Marktes zusammennimmt und in den Quotenschlüssel umrechnet, sieht die Marge. Der Quotenschlüssel ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes; die Marge ist 100 Prozent minus Quotenschlüssel. Bei drei Ausgängen, die zu je 3.00 gehandelt werden, wäre der Quotenschlüssel 100 Prozent — das gibt es nicht. Die Marge sitzt in der Lücke.

Der Betrag, der bei einem Gewinn zurückkommt, ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten, und mit jeder zusätzlichen Voraussage multiplizieren sich nicht nur die möglichen Gewinne, sondern auch die Margen der einzelnen Märkte. Aus zwei Märkten mit je fünf Prozent Marge wird über die Multiplikation eine deutlich grössere Belastung des Einsatzes. Das ist kein Betrug, nur Arithmetik. Wer eine Kombiwette mit sieben Beinen abgibt, zahlt die Marge siebenmal.

Bei Sporttip wird der Gewinnbetrag einer Wette zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung geht zulasten des Wettenden und betrifft Bruchteile eines Rappen je Wette — ein Detail, das erst bei vielen Wetten sichtbar wird, aber ein Detail, das in den Bedingungen steht und nicht in der Werbung.

Der Kombiboost bei Sporttip greift nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt. Das ist ein Mechanismus, der den Quotenschlüssel für den Wettenden ein Stück weit aufbessert — aber eben nur, wenn jede einzelne Voraussage die Mindestquote erreicht. Eine einzige Voraussage bei 1.45 und der Sprung von vier auf sieben Beinen ist es nicht mehr. Genau hier liegt der Unterschied zwischen der Zahl im Marketing und der Zahl auf dem Wettschein.

Ähnlich bei den Quoten- und Profitboosts: Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Wer während der Wette einen Cash-Out zieht, verliert den Boost. Ein «Boost», der bei einer Handlung verfällt, die ein nervöser Wettender in einer spannenden Schlussphase gern ergreift, ist ein Versprechen mit einer Bedingung im Rücken.

Wichtig für die Erwartung: Auf dieser Seite geht es um die Kosten einer Wette und nicht um ihre Erfolgsaussicht. Quoten sind Preise, keine Prognosen. Wer eine Marge kennt, weiss, was eine Wette im Durchschnitt kostet, und nicht, ob sie aufgeht.

Was die Schweizer Rechtslage vorschreibt — und was sie ausschliesst

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Behörde; sie beaufsichtigt nur die Casinos. Für ein Angebot braucht es zwei Bewilligungen, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung (Art. 21 bis 25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Der Kreis der Veranstalter ist gesetzlich klein. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein schmaler Kiesweg führt zwischen zwei hellen Mauern durch eine Schweizer Altstadt, die Laternen sind noch nicht angezündet.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Jeder der beiden Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kommt dort nicht hinein; wer in Zürich wohnt, findet bei Jouez Sport kein Konto. Diese Teilung ist der erste Kostenpunkt des Schweizer Systems, und es ist kein Geldbetrag, sondern ein Wohnsitz. Das Konto braucht einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Was gewettet werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangwetten nur, wenn der Rang über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, und einen Esport-Bereich führt sie nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer aus dem Ausland ein Programm mit Dutzenden Sonderwetten kennt, merkt hier zuerst, wie viel Auswahl die Bewilligung kostet.

Auszahlungen laufen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen — Swisslos etwa bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Und dann ist da noch der Punkt, der am häufigsten falsch erzählt wird: Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren. Es gibt die DNS-Sperre der Aufsicht gegen ausländische Domains, und es gibt die Eigenverantwortung der Zahlungsdienstleister. Wer glaubt, seine Bank fange die Überweisung an eine nicht bewilligte Seite ab, glaubt an etwas, das es nicht gibt.

Woran die Bewilligung eines ausländischen Anbieters in der Schweiz scheitert

Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalie, sondern der Grund, warum sich bewilligtes und nicht bewilligtes Wetten in praktisch jedem Punkt unterscheiden, der für einen Wettenden zählt.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das klingt beruhigend und ist es nur halb. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und der Wettende steht ohne Schutz und ohne Fairplay-Kontrolle da. Er hat keine Aufsichtsbehörde, an die er sich wenden kann, und kein Sperrregister, das ihn vor sich selbst schützt.

Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Für den Wettenden heisst das: Die Blockade ist ein Hindernis, keine Mauer. Wer eine gesperrte Adresse sucht, findet binnen Stunden eine neue. Der Schutzmechanismus, der hier greift, ist die Verfügbarkeit, nicht die Undurchdringlichkeit.

Die ehrliche Gegenüberstellung liest sich so. Ohne Schweizer Bewilligung: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Mit Schweizer Bewilligung: voller Schweizer Spielerschutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl». Wer das behauptet, verkauft etwas.

Dazu gehört ein Wort zur Werbung, weil es die Werbung nicht sagt: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Hinweis auf einen Anbieter ohne Bewilligung ist damit kein Kavaliersdelikt, sondern der Grund, warum Beschreibungen und Bewertungen hier strikt getrennt bleiben von jeder Aufforderung.

Steuern: der Steuerfreibetrag und das «je nach Kanton»

Der Steuerpunkt ist der einzige Ort, an dem eine Wette in der Schweiz ausdrücklich günstiger sein kann als in vielen Nachbarländern, und er ist gleichzeitig der am schlechtesten verstandene.

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich als Grossspiel in diesem Zusammenhang. Der Freibetrag auf Bundesebene liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, und wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert, holt sie zurück.

Für einen typischen Wettenden ist diese Schwelle praktisch unerreichbar. Ein Gewinn von ein paar hundert Franken fällt weit darunter, und weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer werden auf ihm fällig. Das ist die gute Nachricht, und sie ist echt.

Die schlechte Nachricht steht daneben und heisst «je nach Kanton». Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich vom eidgenössischen, und genau deshalb steht hier kein kantonaler Betrag: Jede Zahl, die man dafür einsetzen würde, wäre für einen Teil der Leserschaft falsch. Wer wissen will, wo sein Kanton die Grenze zieht, fragt seine kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung — das ist keine Ausrede, sondern der einzige Weg zu einer belastbaren Antwort.

Dazu kommt der Fall, den die Werbung für ausländische Anbieter nie erwähnt: Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie vollständig als Einkommen erfassen. Das Thurgau praktiziert das für Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe. Wer also glaubt, das Ausland sei steuerlich attraktiver, sollte diese eine kantonale Praxis neben den Schweizer Freibetrag legen. Ein Schweizer Gewinn unterhalb des Freibetrags ist steuerfrei. Ein ausländischer Gewinn kann es nicht sein. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht — wer so etwas liest, liest etwas Falsches.

Spielerschutz auf dem Handy: Limiten, Sperren und der Bildschirm

Die Verlustlimiten sind der wichtigste Kostenfaktor auf dieser Seite, und sie sind der Punkt, an dem das Schweizer System sich am deutlichsten von dem unterscheidet, was ein ausländisches Portal anbietet: Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach dem Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese drei Tage sind der eigentliche Schutzmechanismus, und sie sind gleichzeitig der Grund, warum die Limite vor der ersten Wette steht und nicht danach: Im Moment des Verlusts ist eine Erhöhung genau das, was ein frustrierter Wettender sucht, und genau dann nützt sie ihm am wenigsten.

Wer heute eine Limite setzt und sie morgen erhöhen will, merkt nach spätestens einer Stunde, dass das nicht geht. Das ist kein Fehler des Systems, das ist das System. Es verlängert die Zeit zwischen dem Impuls und der Handlung auf drei Tage, und in dieser Zeit passiert bei den meisten Menschen das, was man Nachdenken nennt.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80 bis 82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist die härteste Regel im ganzen System, und sie ist konsequent: Wer nicht spielen darf, dessen Einsatz ist kein Guthaben, sondern weg. Es lohnt sich, das zu lesen, bevor man sich sperren lässt und dabei annimmt, man könne wenigstens das eingezahlte Geld zurückholen.

Ein Wort zur Wirklichkeit dieser Kontrollen, weil es zur Ehrlichkeit dieser Seite gehört: Die Aufsicht führte 2025 Testkäufe durch, und an Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man sollte den Schutz an der Verkaufsstelle also nicht als streng darstellen. Er ist es nicht. Der Schutzmechanismus, auf den sich ein Wettender wirklich verlassen kann, ist die eigene Limite und die eigene Sperre — die greifen technisch, unabhängig davon, ob jemand hinter dem Tresen hinschaut.

Und es gibt einen Punkt, der auf dem Handy mehr wiegt als am Schalter: Ein kleines Display zeigt weniger Kontext. Die Einsatzübersicht, der Kontostand, die Zahl der offenen Wetten — all das liegt auf einem Smartphone enger beieinander als auf einem Bildschirm oder auf einem Wettschein aus Papier. Die schnellen Mitteilungen tun ein Übriges: Eine Push-Nachricht über ein Tor in einem Spiel, auf das man ohnehin gesetzt hat, erzeugt eine Handlung in Sekunden. Wer seine Limite dort setzt, wo sie ihn tatsächlich bremst, und nicht dort, wo sie bequem ist, hat den wichtigsten Teil des mobilen Wettens schon verstanden.

Sportwetten mobil: Touchscreen, kleine Anzeige, schnelle Mitteilungen

Mobiles Wetten ist nicht ein anderes Produkt. Es ist dasselbe bewilligte Angebot auf einem kleineren Gerät, und genau daraus entstehen die Unterschiede, die zählen.

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Ein Detail, das viele nicht kennen: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Wettschein wandert also vom Handy an den Tresen, ohne dass jemand die Voraussagen abtippen muss. Für alle, die ihre Auswahl unterwegs zusammenstellen und den Einsatz lieber bar bezahlen, ist das der praktischste Weg, den das Schweizer Angebot kennt.

Die Bedienung auf dem Touchscreen hat ihre eigenen Fehlerquellen. Ein Wisch zu viel und die Voraussage ist weg. Wer im Live-Bereich eine Quote antippt, während sich die Zahl noch ändert, bekommt nicht immer den Preis, den er gesehen hat. Bei Sporttip gilt für Livewetten: Die Wette steht unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auf einem grossen Bildschirm sieht man das Bild oft früher als der Buchmacher; auf dem Handy mit Verzögerung sieht man es später. Der Vorteil, den ein langsamer Stream früher einmal bot, existiert nicht mehr, und die Regel dazu steht in den Bedingungen.

Zur Spielzeit, weil Kombiwetten daran scheitern: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokalspiel auf «Unentschieden» nach 90 Minuten setzt und nach 120 Minuten abrechnet, hat die Wette nicht falsch getippt, sondern falsch verstanden.

Bei abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung gibt es eine Regel, die auf dem Handy schnell zur Falle wird: Solche Voraussagen lassen sich ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, die Wette ist weg. Auf einem kleinen Bildschirm ist der Unterschied zwischen «gleiche Partie, zwei Märkte» und «zwei Partien» schnell verwischt.

Was passiert, wenn ein Spiel ausfällt: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Das ist eine faire Regel, und sie erklärt, warum eine Kombiwette nach einer Spielabsage nicht komplett wertlos wird, sondern nur um ein Bein kürzer.

Cash-Out ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live. Zwei Einschränkungen kosten den Wettenden real Geld: Cash-Out geht nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Wer den grünen Cash-Out-Knopf für eine Absicherung hält, verwechselt eine Dienstleistung mit einem Geschenk. Es ist ein Preis für einen Ausstieg, und der Ausstieg kostet immer etwas.

Gewinne verfallen, wenn man sie liegen lässt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Beide Fristen laufen unabhängig davon, ob die App beim Öffnen eine Benachrichtigung zeigt.

Die zehn Anbieter im Vergleich: Bewilligung, Gebiet, Auszahlung

Die Reihenfolge ist die dieser Seite und sie folgt der Bewilligung: zuerst die zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende auf dem Handy antreffen.

Swisslos Sporttip: das einzige Schweizer Konto mit vollem Funktionsumfang

Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet ihre Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, und das Angebot steht auf einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa.

Das Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Aufwand dafür liegt beim Neukunden und ist auf dem Handy in wenigen Minuten erledigt — vorausgesetzt, der Ausweis liegt bereit und der Wohnsitz stimmt.

Die Einsatzgrenzen sind das konkreteste Preisschild im ganzen Schweizer Angebot. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem System aus zwölf Partien liebäugelt, sollte die Zahl CHF 10’000 nicht als Erlaubnis lesen, sie als Einsatz zu verwenden.

Das Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenze ist die schärfste im Produkt: Wer sein Guthaben ständig oben hält, um «immer flüssig» zu sein, stösst gegen sie und muss dann erklären, warum er überhaupt so viel Geld auf einem Wettkonto parkiert.

Die Auszahlung ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit endet. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer zwei Auszahlungen im Jahr plant, zahlt nichts; wer monatlich Gewinne abzieht, zahlt ab der dritten Überweisung. Und die Wartezeit von 5 bis 10 Arbeitstagen ist auf dem Handy besonders spürbar, weil der Gewinn dort in Sekunden sichtbar wird und dann eine Woche unterwegs ist.

Bei den Gewinnen staffelt sich der Weg: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Über CHF 1’000 wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Der Unterschied zwischen einer Gutschrift im Wettkonto und Geld auf dem Bankkonto ist grösser, als er aussieht: Guthaben im Wallet kann man erneut einsetzen, Geld auf dem Konto nicht ohne neue Einzahlung.

Zum Cash-Out, zur Spielzeitregel, zum Kombiboost und zur Bet-Builder-Regel gilt, was im Abschnitt zum mobilen Wettschein steht. Doppelt erzählt wird hier nichts.

Was das Produkt für die Gemeinschaft abwirft, ist ebenfalls dokumentiert: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang ist real und er ist ein Argument gegen die Annahme, Sportwetten seien die Wachstumsmaschine des Schweizer Geldspiels. Sie sind es nicht; sie sind ein schrumpfender Teil eines gemeinnützigen Systems.

Fazit. Sporttip ist der einzige Anbieter auf dieser Liste, bei dem der Wohnsitz, der Schweizer Rechtsschutz und das Sperrregister zusammenfallen, und wer in seinem Vertragsgebiet wohnt, bekommt ein technisch ausgereiftes Angebot mit einer Obergrenze von CHF 1’000 je Einzelwette und einer Auszahlung, die bei der dritten Überweisung im Jahr 3 Prozent kostet. Die grössere Einschränkung ist nicht das Spiel, sondern das Wohnen: Wer ausserhalb der neunzehn Kantone, des Tessins oder Liechtensteins lebt, kommt nicht hinein, und keine Funktion auf dem Bildschirm ändert das.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei Swisslos: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa, und Jouez Sport ist eines der zwei Produkte, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Für Westschweizer Wettende ist das mehr als eine Fussnote. Ein Konto bei Jouez Sport bedeutet Schweizer Rechtsschutz, Anschluss an das Sperrregister und eine Identitätsprüfung nach denselben Regeln wie in der Deutschschweiz — Voraussetzungen, die kein ausländischer Anbieter erfüllen kann, weil ihm die Schweizer Bewilligung fehlt. Die Konkurrenz findet innerhalb des bewilligten Angebots statt und nicht zwischen bewilligt und nicht bewilligt.

Bei den Spielerschutzregeln gilt derselbe Rahmen wie bei Swisslos. Eine Einzahlungslimite, eine Verlustlimite, eine selbst gewählte Pause — die Pflichten aus Art. 87 VGS und die Spielsperre nach Art. 80 bis 82 BGS treffen den Westschweizer Veranstalter genauso wie den Deutschschweizer, und die Erhöhung einer gesetzten Verlustlimite wirkt nach den Bedingungen der beiden Veranstalter erst nach 72 Stunden. Ein Westschweizer Wettender, der sich nach einem schwachen Abend ärgert, stösst auf dieselbe Wartezeit wie ein Zürcher.

Die Grösse des Vertriebs ist der eigentliche Charakterzug der Loterie Romande. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind eine physische Präsenz, die kein Handyangebot ersetzt, und der QR-Code-Weg vom Bildschirm in den Laden existiert in beiden Systemen. Wer sein Spiel gern mit einem Gang zum Kiosk verbindet, findet dort die passende Infrastruktur — und wer nur mobil spielt, findet bei Jouez Sport nichts, was Swisslos nicht ebenso bietet.

Fazit. Jouez Sport ist die richtige Wahl für Wettende mit Wohnsitz in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis und für niemanden sonst; die zentrale Beschränkung dieses Angebots ist die Kantonsgrenze, und sie ist gleichzeitig sein Schutz, weil sie mit der Schweizer Bewilligung und dem Sperrregister untrennbar verbunden ist.

MrXbet: ausländisches Portal ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ein ausländischer Anbieter fällt nicht unter dieses System. Eine gemeldete ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.

Für den Wettenden heisst das konkret: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Dazu kommt, dass Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden können (Art. 86 bis 93 BGS). Die Sperre ist ein technisches Hindernis und eine Suchanfrage wert, bevor man sich auf einem Portal registriert: Wer heute problemlos lädt und morgen nicht mehr erreichbar ist, hat weder Zugang zu seinem Guthaben noch eine Schweizer Stelle, die ihn dabei unterstützt.

Steuerlich ist die Lage nicht besser. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie vollständig erfassen. Der Schweizer Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, der ab dem 1. Januar 2026 gilt, ist an ein bewilligtes Schweizer Grossspiel geknüpft.

Fazit. MrXbet verspricht einem Schweizer Wettenden ein umfangreicheres Wettprogramm als die bewilligten Angebote, und dieser Umfang ist real; er ist deshalb real, weil das Schweizer Recht den bewilligten Veranstaltern eine geschlossene Liste von Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten vorschreibt und das ausländische Portal an keine solche Liste gebunden ist. Der Preis für diesen Umfang ist der vollständige Verzicht auf Schweizer Spielerschutz und Schweizer Rechtsschutz, und das ist ein Tausch, der sich nicht in einer Quote ausdrückt.

Wettigo: keine Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für dieses Portal dasselbe wie für jede ausländische Marke: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung (Art. 4 BGS), und ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht ebenso wenig wie ein Schweizer Rechtsweg.

Wer dort ein Konto eröffnet, wählt damit eine Umgebung, in der die Schutzmechanismen des Schweizer Systems — die selbst gesetzten Verlustlimiten, die Spielsperre mit Eintrag im Register, die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen — nicht vorgeschrieben sind. Was ein ausländisches Portal von sich aus anbietet, ist seine eigene Entscheidung und nicht das, was die Gespa verlangt.

Die Möglichkeit einer DNS-Sperre durch Schweizer Telekom-Anbieter besteht auch hier. Für Wettende, die ihr Guthaben dauerhaft auf einem einzigen Portal halten, ist das die relevanteste offene Frage, und sie lässt sich vor der Registrierung nicht beantworten, sondern nur nach einer Auszahlung.

Fazit. Wettigo lebt von dem Umfang, den die Schweizer Bewilligung nicht erlaubt, und der Preis dafür steht nicht auf der Seite des Anbieters, sondern auf der Seite des Wettenden: Wer hier einzahlt, tut es ohne Schweizer Aufsicht, und jede Frage nach Fairplay beantwortet sich mit den Bedingungen des Anbieters selbst.

Pribet: im Ausland bewilligt, in der Schweiz ohne Geltung

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine solche ausländische Bewilligung ist hier ohne rechtliche Kraft. Damit ist dieses Portal für Schweizer Spielende rechtlich nicht dasselbe wie die zwei bewilligten Veranstalter. Es ist nicht verboten, dort als Spielender aufzutreten, da Privatpersonen nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft werden. Der Veranstalter schon: Organisieren ohne Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS), weshalb Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Die Frage, die ein Wettender bei einem solchen Portal zuerst stellen sollte, ist nicht die nach der Quote, sondern die nach dem Weg zum eigenen Geld. Auszahlungen laufen nicht nach Schweizer Regeln, ein Konto im eigenen Namen ist keine Vorschrift, und die Aufsichtsbehörde, die bei einer ausstehenden Auszahlung angerufen werden könnte, ist nicht die Schweizer.

Fazit. Pribet steht für ein Paket, in dem die attraktivere Auswahl und der vollständige Verzicht auf Schweizer Durchsetzbarkeit untrennbar zusammengehören; wer die Auswahl nimmt, nimmt den Verzicht mit, und keine Bewertung der Seite ändert daran etwas.

HighFlyBet: Schweizer Spielende, ausländische Regeln

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende bedeutet das den Wegfall jeder Vorschrift, die hierzulande an eine Bewilligung geknüpft ist: keine Limitenpflicht nach Art. 87 VGS, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Was der Anbieter an Schutzmechanismen anbietet, tut er aus eigenem Antrieb, und niemand in der Schweiz prüft, ob er es einhält.

Das ist der Kern des Unterschieds, und er lässt sich nicht durch ein schöneres Interface ausgleichen. Die bewilligten Veranstalter müssen Verlustlimiten für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; ein ausländisches Portal darf das freiwillig tun oder es bleiben lassen.

Fazit. HighFlyBet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, und ihre Bewertung auf dieser Seite endet dort, wo die Schweizer Aufsicht endet — bei der Bewilligung, die ihr fehlt, und bei jeder Konsequenz, die daraus für eine Auszahlung folgt.

Boomerang Bet: keine Bewilligung, dafür ein Sperrlisten-Risiko

Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Dieses Portal ist damit auf dieselbe Weise exponiert wie jede ausländische Marke: Die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen, und Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie dann per DNS (Art. 86 bis 93 BGS). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Wettender merkt davon oft nur, dass eine Adresse plötzlich nicht mehr lädt und eine andere es tut.

Neben dem Zugang fehlt der Anschluss an das Sperrregister. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter unbefristet sperren lässt, wird in ein schweizweites Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Ein ausländisches Portal steht ausserhalb dieses Registers, und eine Selbstsperre wirkt dort nur so weit, wie der Anbieter sie umsetzt.

Fazit. Boomerang Bet ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anschluss an die Mechanik, die ein Schweizer Spielerschutz ausmacht; die Sperrliste macht das sichtbarer als jedes Marketingversprechen, weil sie zeigt, dass selbst der Zugang zu einem solchen Portal nichts ist, worauf man bauen kann.

AmunRa: Casino-Marke ohne Schweizer Wettbewilligung

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen solche Wetten hier anbieten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Ein Punkt gehört bei Marken mit einer casino-lastigen Herkunft ausdrücklich dazu: In der Schweiz sind Wetten und Casinospiele zwei getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Ein Casino-Angebot, das von einer ausländischen Bewilligung gedeckt ist, macht daraus keine Schweizer Sportwetten-Bewilligung, und eine Casino-Limite ist keine Wettlimite. Die Schweizer Spielsperre gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos — das ist die eine Stelle, an der die beiden Bereiche in der Schweiz doch zusammenlaufen, und sie betrifft den Schweizer Veranstalter, nicht die ausländische Marke.

Fazit. AmunRa steht auf dieser Liste als eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, deren Bewertung sich auf diesen einen Punkt reduzieren lässt: Wer dort wettet, wettet nicht in dem System, das die Schweizer Limiten- und Sperrmechanik bereitstellt, und keine Produktbeschreibung ersetzt das.

Betify: ohne Bewilligung und ohne Schweizer Rechtsweg

Betify hat keine Schweizer Bewilligung. Die Folge ist dieselbe wie bei den anderen ausländischen Marken und sie betrifft drei Dinge auf einmal: keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Aufsicht und keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt.

Steuerlich kommt der kantonale Punkt hinzu. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig als Einkommen erfasst werden. Der Schweizer Freibetrag pro Einzelgewinn gehört zum bewilligten Grossspiel und nicht zu einem ausländischen Anbieter. Wer eine Wette vor allem wegen des Steuerarguments dorthin legt, hat das Argument meist gegen sich.

Fazit. Betify ist eine Marke, bei der die fehlende Schweizer Bewilligung nicht eine Formalität in einer Fusszeile ist, sondern die Antwort auf jede Frage nach Auszahlung, Streit und Steuer; wer das vorher weiss, spart sich die Enttäuschung nachher.

Funbet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Spielerschutz

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt einem Schweizer Wettenden dort der gesamte Schweizer Schutzapparat: die verlangten Verlustlimiten, die Spielsperre mit Registereintrag, die Auszahlung ausschliesslich auf ein Konto im eigenen Namen. Die Gespa kann die Domains zudem auf die Sperrliste setzen und per DNS blockieren lassen (Art. 86 bis 93 BGS).

Ob ein solches Portal seine eigene Version von Limiten anbietet, ist eine Frage an dessen Bedingungen und keine Frage an die Schweizer Aufsicht. Der Unterschied zwischen einer selbst gesetzten Schweizer Verlustlimite, die sich frühestens nach 72 Stunden erhöhen lässt, und einer Funktion, die ein Anbieter nach eigenem Ermessen ein- und ausschaltet, ist der ganze Unterschied.

Fazit. Funbet beschliesst diese Liste ohne Schweizer Bewilligung, und der Befund ist bei allen acht ausländischen Marken derselbe: Das Produkt mag auf dem Bildschirm eines Schweizer Smartphones identisch aussehen, die Rechtsfolgen sind es nicht, und nur zwei Namen auf dieser Seite tragen die Schweizer Bewilligung.

Was die zehn Anbieter zusammen über den Preis mobiler Wetten sagen

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung haben eines gemeinsam: Sie sind in der Schweiz nicht bewilligt, sie hängen nicht am Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg existiert für sie nicht. Das ist der einzige Punkt, in dem sie sich alle gleichen, und es ist der Punkt, auf den es ankommt.

Welche Sportarten sie führen, wie ihre Quoten liegen, wie schnell sie auszahlen und welche Zahlungsmittel sie akzeptieren, ist ihre eigene Sache und wird hier nicht behauptet. Wer ein solches Angebot prüfen will, prüft dessen Bedingungen — und tut das in dem Wissen, dass keine Schweizer Stelle sie für ihn durchgesehen hat. Genau das ist der Unterschied zu den zwei bewilligten Veranstaltern, bei denen ein Teil der Arbeit schon von der Aufsicht erledigt wurde.

Der Rechenweg, den ein Wettender selbst nachvollziehen kann

Die Zahlen, mit denen man eine Wette prüft, sind wenige, und sie lassen sich ohne Rechner im Kopf nachvollziehen.

Der Gewinnbetrag einer Wette ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombination ist die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Quote von 2.10 kommen CHF 21 zurück, also CHF 11 Nettogewinn. Bei derselben Quote und einer Kombination aus drei solchen Beinen ist die Gesamtquote 9’261, und aus CHF 10 werden rechnerisch CHF 92.61, bevor Sporttip die Rundung anwendet: erst auf zwei Nachkommastellen aufrunden, dann auf fünf Rappen genau abrunden. Das ist der Return eines gewonnenen Scheins und keine Aussage darüber, wie oft ein solcher Schein gewinnt — die drei Beine müssen alle aufgehen.

Wer wissen will, was ein Markt an Marge trägt, nimmt alle Quoten eines Marktes, bildet von jeder den Kehrwert, addiert diese Kehrwerte und teilt eins durch die Summe. Das Ergebnis ist der Quotenschlüssel, also der Anteil der Einsätze, den der Markt über alle Ausgänge hinweg zurückzahlt; die Marge ist der Rest auf 100 Prozent. Bei drei Quoten von 2.00, 3.50 und 3.50 liegt die Summe der Kehrwerte bei 0.5 plus 0.2857 plus 0.2857, also bei etwa 1.0714. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 93.3 Prozent und die Marge bei rund 6.7 Prozent — an jedem Franken Einsatz bleibt also etwas mehr als sechs Rappen im Markt, bevor überhaupt von einem Gewinn die Rede ist. Je mehr Beine eine Kombination hat, desto häufiger wird dieser Abzug fällig.

Die Kosten des Spielens selbst sind in der Schweiz gesetzlich geregelt und nicht im Preis versteckt. Ein gesetzlicher Einzahlungsdeckel existiert nicht; die Verlustlimiten setzt der Spielende, mit der Oberlimite von CHF 9’999 bei Swisslos und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Wer sein Budget kennt, bevor er die erste Wette ausfüllt, hat den einzigen Kostenblock im Griff, der sich wirklich beeinflussen lässt. Die Marge zahlt er ohnehin.

Die zwei bewilligten Angebote auf dem Smartphone im direkten Vergleich

Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat genau eine Wahl unter den bewilligten Angeboten. Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat ebenfalls genau eine — die andere. Ein Vergleich der beiden ist deshalb kein Einkaufsvergleich, sondern eine Beschreibung der Landesgrenzen im Kleinen.

Swisslos Sporttip Loterie Romande Jouez Sport
Bewilligung Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa
Veranstalter Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Vertragsgebiet 19 Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis
Registrierung ab 18 Jahren, Wohnsitz im Gebiet, keine bestehende Spielsperre, einmalig, mit Ausweisprüfung ab 18 Jahren, Wohnsitz im Gebiet, keine bestehende Spielsperre, einmalig, mit Ausweisprüfung
Verlustlimiten vor der ersten Wette 1, 7 und 30 Tage; Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000 Verlustlimiten nach denselben Vorschriften; Erhöhung erst nach 72 Stunden
Einsatzgrenzen Einzel- und Kombiwette CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwette bis CHF 10’000 —
Vertrieb Website und Sporttip App, QR-Code für die Verkaufsstelle 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz
Auszahlung zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten 3 %, 5 bis 10 Arbeitstage —

Die Auszahlungsbedingungen bei Sporttip sind der Punkt, an dem sich ein Konto am ehesten rächt: Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind grosszügig, solange man sie selten nutzt, und werden zur Gebühr, sobald man Gewinne regelmässig abzieht. Wer monatlich auszahlt, zahlt auf die dritte Überweisung und jede weitere 3 Prozent — und wartet dazwischen 5 bis 10 Arbeitstage. Auf dem Handy entsteht dabei ein merkwürdiger Moment: Der Gewinn steht nach Sekunden im Wallet, ist aber eine Woche unterwegs, bis er auf dem Bankkonto liegt. Wer in dieser Woche weiterspielt, spielt mit Guthaben, das er schon abgezogen glaubte.

Dass die Zeile zu den Einsatzgrenzen bei Jouez Sport leer bleibt, ist kein Versehen dieser Tabelle. Die Grenzen, die dort stehen würden, sind Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und nicht des Gesetzes, und sie gehören damit in die Bedingungen des jeweiligen Angebots. Wer vor der ersten Wette wissen will, wie viel er maximal setzen kann, findet die Antwort in den Spielregeln des Veranstalters, bei dem er tatsächlich ein Konto hat.

Was ein Gratisspielguthaben in der Schweiz voraussetzt

Bei Gratisspielguthaben und Gratisspielen ist in der Schweiz eine Besonderheit zu beachten, die in der Werbung nicht steht: Solche Angebote brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Es gibt also Gratisangebote im bewilligten Schweizer Markt, und sie sind genehmigungspflichtig.

Die Beträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer ein Gratisspielguthaben erhält, sollte zusätzlich wissen, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen bei Swisslos nicht auszahlbar ist. Ein solches Guthaben ist zum Spielen da und nicht zum Abheben, und das ist der Unterschied zwischen einem geldwerten Vorteil und einem Guthaben.

Und damit zum grösseren Punkt. Ein «Bonus» ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Belieben einsetzt: Er ist bewilligungspflichtig, und seine Bedingungen stehen in den Spielregeln. Wer auf einer ausländischen Seite ein Angebot sieht, das in der Schweiz nicht erlaubt wäre, sollte sich nicht fragen, warum die bewilligten Veranstalter so zurückhaltend sind, sondern was das Angebot kostet, das ihm dort gemacht wird. Ein Werbegeschenk ohne Bedingungen ist in diesem Markt ein Widerspruch in sich.

Wie Schweizer Telekom-Anbieter ausländische Wettseiten blockieren

Die Zugangssperre ist das Werzeug, mit dem die Schweiz gegen nicht bewilligte Angebote vorgeht, und wer mobil wettet, trifft sie praktisch.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Die Wirksamkeit des Instruments ist also begrenzt und die Aufsicht beschreibt das selbst so.

Auf dem Handy hat die Sperre zwei praktische Folgeerscheinungen. Erstens lädt eine gesperrte Adresse über das Mobilfunknetz eines Schweizer Anbieters nicht mehr, während sie über ein ausländisches Netz weiterhin erreichbar ist. Zweitens ändert sich die Adresse häufiger als der Name: Ein Wettender, der sich an eine Marke gewöhnt hat, findet sie unter einem neuen Domainnamen und hält das für eine technische Anpassung. Rechtlich ändert der Namenswechsel nichts an der fehlenden Bewilligung. Wer ein Konto bei einem Anbieter führt, der heute lädt und morgen nicht, hat ein Guthaben bei einem Anbieter, den die Schweizer Aufsicht blockiert, und keine Schweizer Stelle, die ihm die Auszahlung sichert.

Das Nutzen der Sporttip App im Alltag

Die App selbst erzählt nichts über Schutz oder Kosten, und deshalb ist der wichtigste Hinweis zu ihr ein Handgriff: Die Limite steht nicht dort, wo sie bequem ist, sondern dort, wo sie bremst. Bei Swisslos werden die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme gesetzt, und eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Wer diesen Weg in der App einmal durchgegangen ist, kennt die einzige Funktion, die tatsächlich Geld schützt.

Die zweite Funktion, die man einmal ausprobieren sollte, ist die Auszahlung. Zweimal pro 365 Tage ist die Auszahlung bei Swisslos gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer das einmal mit einem kleinen Betrag ausprobiert, kennt den realen Ablauf, bevor er ihn mit einem grossen Betrag braucht.

Die dritte ist der QR-Code. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Für alle, die unterwegs auswählen und zu Hause oder an einem Kiosk abschliessen wollen, ist das der praktischste Weg des Schweizer Angebots — und der einzige, bei dem ein mobiler Wettschein am Tresen landet.

Und die vierte ist eine Frist: Sporttip-Gewinne müssen innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, sonst verfallen sie zugunsten des Zwecks der Swisslos. 26 Wochen klingen lang. Bei einem Konto, das man drei Monate nicht öffnet, sind sie es nicht.

Fragen und Antworten

Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Ein weiteres bewilligtes Angebot existiert nicht, und zwar deshalb nicht, weil das interkantonale Recht die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt.

Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?

Nein. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — ist in der Schweiz nicht anerkannt. Dem Anbieter fehlt damit die Schweizer Bewilligung; es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können zudem auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und per DNS blockiert werden.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?

Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Aus CHF 10 bei Quote 2.10 werden so CHF 21, also CHF 11 Nettogewinn.

Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und darüber steuerpflichtig; auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb wird kein einzelner Kantonswert genannt: «je nach Kanton». Auskünfte gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»