Lucky 31 erklärt: 31 Wetten auf einem Schein und was sie wirklich kosten
Ladevorgang...
Runde 31 Wetten aus fünf Tipps klingt nach einem Geschenk der Mathematik an den Spielenden. Es ist eine Struktur, und Strukturen kosten Geld. Wer eine Lucky 31 bei Sporttip abgibt, setzt nicht dreissig Mal mehr als geplant, sondern einunddreissig Mal seinen Teileinsatz — die Limiten der beiden bewilligten Veranstalter machen diesen Unterschied handfest, und die Marge sitzt in jeder der 31 Quoten.
Datenstand: Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip, das Règlement Jouez Sport und die Bewilligungsangaben der Gespa.
Die Lucky 31 im Vergleich: was Sporttip und Jouez Sport erlauben, und was nicht
Wer im Schweizer Sportwettenmarkt nach einem Vergleich sucht, findet keine Auswahl unter zwanzig gleichwertigen Buchmachern. Er findet zwei. Die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Schweizer Wettender im Netz antrifft, steht ausserhalb dieser Ordnung.

Der Unterschied zwischen den beiden ist weniger einer des Angebots als einer der Landkarte. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus, und daran ändert keine Vorliebe für die eine oder andere Plattform etwas. Wer in Zürich lebt, wird bei Jouez Sport nicht spielen; wer in Genf wohnt, bleibt bei Sporttip draussen. Die Wohnadresse entscheidet, nicht der Geschmack.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung im Rahmen eines Grossspiels unter dem BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung im Rahmen eines Grossspiels unter dem BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung; Domain auf der Sperrliste der Gespa |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung, keine in der Schweiz geltende Bewilligung bekannt | Betreiberin ohne Schweizer Bewilligung |
Zwei Zeilen dieser Tabelle tragen die ganze Information, acht tragen dieselbe. Das ist keine Schwäche der Zusammenstellung, sondern der Befund: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa führt nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains, und die wuchs seit dem 3. September 2019 auf 671 Domains Ende 2025 an. Wer im Vergleich nach Rang und Note sucht, sucht in einem Feld von zwei — und alles darüber hinaus ist eine andere Kategorie von Angebot, nicht eine schlechtere Platzierung.
Was den Vergleich tatsächlich entscheidet, sind die Einsatzlimiten und die Regeln für Systemwetten. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.
Diese Zahlen sind der eigentliche Vergleich, und sie lesen sich beim ersten Blick falsch. Sporttip erlaubt auf einer Systemwette das Zwanzigfache dessen, was Jouez Sport auf einer Einzelwette zulässt. Wer eine Lucky 31 mit CHF 10 pro Linie spielen will, kommt auf CHF 310 Gesamteinsatz — bei Sporttip eine gewöhnliche Systemwette innerhalb der Limite, bei Jouez Sport ein Schein, der mit CHF 7’500 für Multiples zwar noch hineinpasst, dessen Einzelwettengrenze von CHF 500 aber jeden einzelnen Bestandteil eng führt. Der Teileinsatz ist die Stellschraube, nicht der Gesamteinsatz.
Mindest- und Höchsteinsätze: wo der Teileinsatz an die Limite stösst
Eine Lucky 31 besteht aus 31 Wetten, und jede dieser 31 wird einzeln geprüft. Bei Jouez Sport heisst das: Multiples ab CHF 2 Mindesteinsatz pro Linie, was schon beim kleinsten sinnvollen Einstieg CHF 62 Gesamteinsatz bedeutet. Wer mit CHF 1 pro Linie rechnen möchte, rechnet bei Jouez Sport nicht mit dem gültigen Minimum. Bei Sporttip öffnet ein Teileinsatz von CHF 1 die Tür — eine Summe, die für viele Erstversuche die realistische ist.

Auf der anderen Seite sitzt die Deckelung. CHF 500 Höchsteinsatz bei Jouez Sport für Einzel- und Kombiwetten ist schnell erreicht, wenn jemand glaubt, eine Systemwette sei eine einzige Wette mit einem erhöhten Rahmen. Sie ist es nicht. Sie ist 31 Wetten, die über einen Schein laufen, und genau deshalb existiert bei Jouez Sport die zusätzliche Grenze von CHF 7’500 für den Gesamteinsatz eines Multiple-Scheins. Bei Sporttip ist die Systemwette ausdrücklich separat geregelt und mit CHF 10’000 deutlich weiter gestellt. Ein Spieler, der seine Lucky 31 mit CHF 300 Gesamteinsatz plant, spürt davon nichts; einer, der sie mit CHF 320 pro Linie plant, spürt es sofort und kann den Schein nicht einmal absenden.
Der Höchstgewinn setzt die zweite Grenze. Bei Jouez Sport beträgt er pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst dort 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Für einen Schein, der rechnerisch aus 31 Linien besteht, ist das die relevante Schranke: Nicht jeder theoretische Volltreffer wird ausgezahlt, sondern der Schein wird gegen eine Million Franken gedeckelt. Bei einem Teileinsatz von CHF 2 pro Linie ist diese Grenze unerreichbar; bei einem Teileinsatz von CHF 200 pro Linie redet man über sie.
Und dann ist da die Abrechnung selbst. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. 31 einzelne Linien heisst 31 einzelne Rundungen, und jede davon fällt zuungunsten des Spielenden aus. Bei Einzelwetten von wenigen Franken ist das ein Betrag, über den niemand ein Wort verliert; bei einer Lucky 31 mit fünfstelligen Teileinsätzen ist es eine stille Abgabe, die in keiner Quote auftaucht.
Lucky 31 als Full-Cover-Wette: eine Auswahl mehr als die Lucky 15
Die Lucky 31 ist eine Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Sie ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette. Das Wort «Lucky» ist Marketing, das Wort «Full Cover» ist die Beschreibung. Vollständige Abdeckung bedeutet: jede denkbare Kombination der getippten Auswahlen wird gespielt, von der einzelnen bis zur vollständigen Kette.
| Stufe | Anzahl Wetten | Auswahlen pro Wette |
|---|---|---|
| Einzelwette | 5 | 1 |
| Doppelwette | 10 | 2 |
| Dreierwette | 10 | 3 |
| Vierfachwette | 5 | 4 |
| Fünffachwette | 1 | 5 |
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten). Die Reihe folgt einer einfachen Logik: Jede zusätzliche Auswahl verdoppelt die Zahl der Linien plus eins. Vier Auswahlen ergeben 15, fünf ergeben 31, sechs ergeben 63. Wer von einer Lucky 15 auf eine Lucky 31 wechselt, verdoppelt seinen Gesamteinsatz bei gleichem Teileinsatz und kauft sich dafür die Möglichkeit, dass die fünfte Auswahl zu allen bestehenden Kombinationen dazukommt. Wer auf eine Lucky 63 weitergeht, verdoppelt noch einmal. Das ist keine Steigerung der Trefferchance — es ist eine Steigerung der Zahl gleichzeitiger Wetten auf dieselben Meinungen.
Genau hier sitzt der Kostenpunkt, den die Bezeichnung «Lucky» verdeckt. Fünf Auswahlen sind fünf Meinungen. Werden sie in einer einzigen Fünffachwette gebündelt, kostet diese Meinung eine Linie und lebt oder stirbt an jedem einzelnen Ergebnis. Wird dieselbe Meinung als Lucky 31 gespielt, kostet sie einunddreissig Linien, und der Nutzen dieser dreissig Zusatzlinien besteht darin, dass ein Fehler nicht alles vernichtet. Der Preis wird also für Fehlertoleranz bezahlt, nicht für Ertrag. Für einen Spieler, der sich bei einer seiner fünf Auswahlen deutlich unsicherer ist als bei den anderen, kann das ein sinnvoller Kauf sein. Für jemanden, der von allen fünf überzeugt ist, ist es dreissig Mal Preis für ein Risiko, das er bereits ausgeschlossen glaubt.
Die beiden bewilligten Veranstalter behandeln das unterschiedlich streng, und das ist der Grund, warum die Wahl der Plattform bei einer Lucky 31 tatsächlich zählt. Sporttip lässt Systemwetten innerhalb eines eigenen Rahmens zu und erlaubt für sie einen Höchsteinsatz von CHF 10’000 — ein Hinweis darauf, dass die Systemwette beim Veranstalter als eigene Wette mit eigener Prüflogik geführt wird und nicht als Sammlung zufällig kombinierter Einzelwetten. Bei Jouez Sport fasst das Règlement die Obergrenze dagegen über den Multiple-Schein als Ganzes: CHF 7’500 Gesamteinsatz.
Wer eine Lucky 31 zum ersten Mal ausprobiert, sollte das mit einem Teileinsatz tun, der sich pro Linie nicht schmerzhaft anfühlt. Bei CHF 1 Teileinsatz redet man bei Sporttip über CHF 31 Gesamteinsatz, bei Jouez Sport über CHF 62 wegen des Mindesteinsatzes von CHF 2 für Multiples. Das ist ein Abendtraining, keine Investition, und es zeigt den Charakter der Wette besser als jede Theorie: Der Schein lebt lange, weil selbst bei einem Totalausfall einer Auswahl noch Vierfach- und Dreierwetten im Rennen bleiben.
Swisslos, Loterie Romande und zehn ausländische Marken im Vergleich
Der Vergleich unten nimmt jeden Anbieter einzeln, mit dem, was ihn von den anderen unterscheidet. Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, und geht danach zu den Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, ohne hier zugelassen zu sein. Die beiden Gruppen werden nicht vermischt: Was in der ersten steht, ist rechtlich etwas anderes als das, was in der zweiten steht.
Die zehn Marken im zweiten Teil sind ausdrücklich als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Wer dort spielt, hat keinen Zugang zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsmittel gegen den Anbieter; die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden, und blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das ist keine Warnung um der Warnung willen, sondern der Grund, warum jeder Anbieter hier zwei Zeilen bekommt: eine für sein Profil, eine für seinen Status.
Lucky 31 bei Sporttip: Systemwettenregeln, Cash-Out und Kombiboost
Sporttip ist das Produkt von Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 betreibt. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung zusammen mit einer Spielbewilligung im Rahmen eines Grossspiels unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Wer hier spielt, spielt bei einem Veranstalter, dessen Erlaubnis in der Schweiz selbst gilt und nirgends sonst.
Der Zugang ist an das Vertragsgebiet gebunden. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist lästig, und es ist der Grund, warum die Limiten, die im Abschnitt ‚Die Lucky 31 im Vergleich‘ beschrieben sind, überhaupt durchsetzbar sind.
Bei den Einsätzen gilt: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine einzelne der beiden CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Das ist die Summe, die eine Lucky 31 bei Sporttip definiert. Die Regeln können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — sie wird nicht gekappt, sondern abgelehnt. Für einen Spieler, der seinen Teileinsatz plant, ist das die entspanntere der beiden Schweizer Regelungen: CHF 10’000 Systemeinsatz sind weit mehr, als die meisten je einsetzen werden.
Die Spielregeln sind bei Sporttip ausführlich und an einigen Stellen ungewöhnlich leserlich. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Für eine Lucky 31 ist eine Regel besonders wichtig, die sonst niemand bemerkt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen, deren Quoten alle bei mindestens 1.50 liegen, qualifiziert sich für die unterste Stufe dieses Boosts. Das ist ein echter Zusatzwert, aber ein kleiner: 5 Prozent auf den Nettogewinn einer Wette, bei der die Marge bereits mehrfach abgezogen wurde, verändert das Ergebnis nicht grundlegend.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Für eine Lucky 31 sind Quotenboosts damit strukturell unerreichbar, weil sie auf einzelne Voraussagen zielen und nicht auf Pakete.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das klingt nach einer technischen Fussnote, ist für eine Lucky 31 aber die zentrale Einschränkung. Der Schein besteht aus 31 Linien, und das Cash-Out deckt den Schein als Ganzes ab, ohne Teilauszahlung. Wer vor dem letzten Spiel noch drei Linien retten und vier verkaufen möchte, kann das nicht. Er kann nur alles nehmen oder alles laufen lassen. Und was er nimmt, liegt unter dem möglichen Gewinn — der ganze Sinn des Cash-Outs besteht darin, dass der Veranstalter den Abschlag für die vorzeitige Auszahlung einbehält. Bei einer Wette, deren Reiz in der Fehlertoleranz liegt, ist ein Instrument, das nur als Ganzes funktioniert, weniger wert als es aussieht.
Das Urteil zu Sporttip. Von den beiden Schweizer Angeboten ist dieses das für eine Lucky 31 geeignetere, und der Grund ist eine Zahl, keine Eigenschaft: CHF 10’000 Höchsteinsatz für eine Systemwette gegen CHF 7’500 Gesamteinsatz für einen Multiple-Schein bei der Konkurrenz, dazu CHF 1 Mindesteinsatz gegen CHF 2. Der Kombiboost auf Systemwetten ist der einzige Bonus im Schweizer Markt, der dieses Wettformat überhaupt adressiert — 5 Prozent auf den Nettogewinn sind schmal, aber sie sind auf die Wette gerichtet, die der Leser spielt. Wer im Vertragsgebiet wohnt und eine Lucky 31 mit mehreren hundert Franken plant, hat keine echte Alternative innerhalb des bewilligten Angebots.
Jouez Sport: Multiple-Regeln, Höchstgewinn und ein Mindesteinsatz, der den Einstieg verteuert
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, die ihren Kontaktsitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne führt und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende zählt. Anbieterin ist sie für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung im Rahmen eines Grossspiels unter dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa. Zwei Veranstalter, zwei Landesteile, ein Rechtsrahmen.
Die Limiten sind der Punkt, an dem sich die Plattformen für eine Lucky 31 trennen. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie bedeutet für eine Lucky 31 einen Mindestgesamteinsatz von CHF 62 — ein Schein, der nicht billig zu haben ist, wenn man ihn nur einmal ausprobieren möchte.
Dasselbe Règlement regelt den Höchstgewinn: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Für eine Lucky 31 ist die Obergrenze von CHF 1’000’000 pro Schein die praktisch relevante: Ein Schein mit 31 Linien aus fünf hoch gequoteten Auswahlen kann rechnerisch über diese Summe steigen, und darüber hinaus zahlt der Veranstalter nicht. Die Million ist keine Auszahlungsgrenze für einen einzelnen Gewinn, sondern für den Multiple-Schein als Ganzes.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind das eigentliche Unterscheidungsmerkmal dieses Angebots. Wer eine Lucky 31 dort abgeben will, zahlt CHF 3 Mindesteinsatz pro Linie — mindestens CHF 93 für den Schein — und bekommt dafür einen Papierbeleg mit 31 Linien darauf, dessen Auswertung er nicht selbst nachrechnen muss. Für einen Systemwettenschein dieser Grösse ist das ein Argument, das nichts mit Quoten zu tun hat: Es ist die Übergabe der Rechenarbeit an jemanden, der 221 Mitarbeitende dafür bezahlt.
Das Urteil zu Jouez Sport. Das Règlement setzt einer Lucky 31 Grenzen, die auf ein anderes Wettprofil zugeschnitten sind: Multiples ab CHF 2 pro Linie, CHF 7’500 für den Schein, eine Gewinndeckelung bei einer Million. Wer mit CHF 2 bis CHF 5 pro Linie spielt, merkt von all dem nichts und bekommt ein sauber geregeltes, lokal verankertes Angebot mit der grössten Verkaufsstellendichte der Schweiz. Der Teileinsatz ist die Stellschraube, an der sich entscheidet, ob dieses Angebot passt oder nicht.
IviBet: internationales Portal ohne Schweizer Bewilligung
IviBet ist eine Marke, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, ohne dass sie hier zugelassen wäre. Sie hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine Bewilligung, die in der Schweiz Geltung hätte, ist nicht bekannt — und eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Kraft, unabhängig davon, von welcher Behörde sie stammt. Wer bei IviBet spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Systems.
Was innerhalb dieses Systems fehlt, lässt sich an vier Punkten aufzählen. Es gibt keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, in das unbefristete Spielsperren eingetragen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsmittel, wenn der Veranstalter nicht zahlt. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von den Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden — der erste Sperrlisten-Eintrag datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf, und blockierte Domains werden innert Stunden durch neue ersetzt. Und es gibt keine gesetzlichen Limiten, weil die Limiten des Schweizer Rechts für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung nicht greifen.
Die Verlustlimiten, die bei den beiden Schweizer Veranstaltern verlangt werden, sind vertraglich durchgesetzt. Bei einem ausländischen Anbieter hängt es an dessen eigenen Bedingungen, ob solche Werkzeuge existieren und ob eine Senkung sofort und eine Erhöhung erst nach einer Wartefrist wirkt. Genau diese Umkehr der Verhältnisse — der Schutz ist bei den Anbietern am stärksten, die am wenigsten Auswahl bieten — ist die Struktur dieses Marktes, und kein Vergleich der Quoten ändert daran etwas.
Das Urteil zu IviBet. Die Frage, die dieses Angebot entscheidet, ist nicht die nach seinen Eigenschaften, sondern die nach dem Ort. Ohne Schweizer Bewilligung fehlt jede Anbindung an das Sperrregister und jedes hiesige Rechtsmittel, und die Sperrliste ist kein theoretisches Instrument, sondern eine Liste, die von den Anbietern selbst umgangen wird, sobald eine Domain blockiert ist. Wer im Ausland Konten führt und die Schweizer Schutzmechanismen nicht sucht, hat dort sein Feld. Für ein Systemwettenformat, bei dem 31 Linien und mehrere hundert Franken gleichzeitig im Spiel sind, ist dieser Verzicht ein hoher Preis für einen unbestimmten Vorteil.
bet365: grosse Marke, die in der Schweiz nicht zugelassen ist
bet365 ist die bekannteste Marke in diesem Feld, und Bekanntheit ist in der Schweiz kein Zugangskriterium. Das Unternehmen hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, und die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als eine Domain auf der Sperrliste — der Zugang wird von den Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.
Die bekannte Einschränkung ist: Betreiber ohne Schweizer Bewilligung sind nicht an das Sperrregister angebunden, unterliegen keiner Schweizer Aufsicht und bieten kein Schweizer Rechtsmittel. Die Verantwortung für Limiten, Kontosicherheit und Auszahlung liegt bei der Marke selbst und beim Spielenden. Von den Anbietern dieser Liste ist bet365 der einzige, der auf der Sperrliste namentlich geführt wird — das ist keine Zufälligkeit, sondern die Konsequenz daraus, dass eine gesperrte Domain durch neue ersetzt wird und die grössten Namen zuerst auf der Liste stehen.
Für eine Lucky 31 heisst das: Das Format mag dort spielbar sein, die Schweizer Regeln für Systemwetten — Mindest- und Höchsteinsatz, Höchstgewinn, Gültigkeit abgesagter Ereignisse — gelten dort nicht. Wer eine Lucky 31 spielt, spielt gegen eine Mechanik, die in jedem Markt leicht anders abgerechnet wird. Der Schein wird nicht falsch, aber er ist nicht der Schein, den ein Schweizer Spielregelwerk beschreibt.
Das Urteil zu bet365. Eine Marke von beträchtlicher Grösse ohne Schweizer Bewilligung bleibt eine Marke ohne Schweizer Bewilligung, und die Sperrliste macht daraus einen praktischen Umstand statt einer Fussnote. Die Abwesenheit der hiesigen Limiten ist für Spielende mit konsequentem Verlustmanagement kein Nachteil und für alle anderen ein Verlust eines Schutzmechanismus, der bei den beiden Schweizer Veranstaltern existiert. Wer die reine Angebotsvielfalt sucht, findet sie hier; wer den in der Schweiz garantierten Rahmen sucht, sucht am falschen Ort.
Jackbit: ausländische Bewilligung, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung
Jackbit gehört zur zweiten Gruppe der Anbieterliste und trägt denselben Status wie die anderen Marken darunter: keine Bewilligung für Schweizer Sportwetten, keine hiesige Aufsicht. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gelten würde, ist nicht bekannt. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und daran ändert ein ausserhalb des Landes erworbener Berechtigungstitel nichts.
Die für einen Spielenden wichtigste Konsequenz ist die Anbindung. Eine Spielsperre, die im schweizerischen Register eingetragen ist, ist bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kein Hindernis. Wer sich im Register sperren lässt, um sich selbst zu schützen, schützt sich gegen die zulässigen Anbieter — gegen die unzulässigen schützt ihn der Eintrag nicht. Das ist kein Detail, sondern der Grund, warum die Sperrliste der Gespa überhaupt existiert.
Gespielt wird hier unter den Bedingungen der Marke, nicht unter den Bedingungen des Schweizer Rechts. Limiten, Mindest- und Höchsteinsätze, Verfahren bei abgesagten Ereignissen und Regeln für Systemwetten — all das steht in den Bedingungen des Anbieters und nirgends sonst. Wer eine Lucky 31 plant, muss dort nachlesen, wie die 31 Linien abgerechnet werden. Bei einem Veranstalter mit Schweizer Regelwerk entfällt diese Prüfarbeit, weil sie im Regelwerk erledigt ist.
Das Urteil zu Jackbit. Der Nutzen dieses Angebots liegt in dem, was es im Schweizer Rechtsrahmen gar nicht geben kann: ein Wettprogramm ohne die geschlossene Sportarten- und Wettartenliste der Gespa und ohne Wohnsitzbindung. Der Preis dafür ist die vollständige Ausbuchung aus dem Schweizer Schutzsystem, und bei einem Schein, der über 31 Linien läuft, ist die Rechnung, ob dieser Preis aufgeht, eine persönliche und keine allgemein beantwortbare.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung, mit eigener Limitensetzung
Sportaza trägt denselben Bewilligungsstatus wie die übrigen ausländischen Marken dieser Liste: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsanspruch. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung, gleich welchen Ursprungs, hat hier keine Kraft — weder für den Anbieter noch für den Spielenden.
Bei einem solchen Anbieter liegt die gesamte Limitensetzung im Ermessen des Betreibers. Es gibt keine gesetzliche Verlustlimite, die den Veranstalter bindet, keine vorgeschriebene Wartefrist bei der Erhöhung einer eigenen Limite und kein Sperrregister, an das er angeschlossen wäre. Wo solche Werkzeuge vorhanden sind, sind sie von der Marke selbst eingerichtet und in ihren Bedingungen beschrieben.
Für eine Lucky 31, also für einen Schein mit 31 gleichzeitig laufenden Linien, ist die Frage nach den Limiten die erste Frage überhaupt. Wer dort spielen wird, sollte die Systemwettenregeln der Plattform vor dem Absenden gelesen haben — nicht die Marketing-Seite, sondern das Regelwerk. Wann eine Linie als ungültig gilt, wenn ein Spiel verschoben wird; ob eine abgebrochene Begegnung mit Quote 1.00 gewertet oder vollständig erstattet wird. Das sind die Stellen, an denen sich Systemwetten zwischen Anbietern unterscheiden.
Das Urteil zu Sportaza. Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung stellt die Frage der Selbstkontrolle vollständig an den Spielenden zurück, und eine Systemwette vervielfacht genau die Zahl der Situationen, in denen diese Selbstkontrolle versagt. Wer die Limitenfunktionen des Anbieters kennt und nutzt, kann hier spielen wie er will; wer sie nicht kennt, hat auf einem Schein mit 31 Linien ungleich mehr Gelegenheiten, es zu bereuen, als auf einer Einzelwette.
HornetBet: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Regressmöglichkeit
HornetBet gehört in dieselbe Gruppe: keine Bewilligung für den Schweizer Sportwettenmarkt, kein Eintrag in einem Schweizer Register, keine Aufsicht durch die Gespa. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, alle anderen Marken der Liste sind ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und keiner von ihnen wird durch die Schweizer Aufsichtsstrukturen geprüft.
Wer reklamieren will, reklamiert gegen ein Unternehmen im Ausland. Es gibt kein Schweizer Rechtsmittel, keine Schweizer Streitbeilegungsstelle und keine Aufsichtsbehörde, die für den Spielenden vermittelt. Bei einer Wette mit 31 Linien ist die Zahl der Punkte, an denen eine Abrechnung strittig werden kann, entsprechend grösser: jede Linie hat ihre eigene Quote, jede Kombination ihr eigenes Produkt, jede Linie ihre eigene Auswertung. Ein Fehler in einer von 31 Zeilen fällt bei einer Einzelwette sofort auf und bei einer Systemwette erst beim Nachrechnen.
Die Sperrliste bleibt das einzige Instrument, das die Schweiz gegen solche Domains hat. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, und eine Gespa-Sperre ist deshalb eine Zugangshürde und keine Mauer. Wer die Domain kennt oder eine Weitersetzung findet, kommt hin — nur ohne den Schutz, den ein bewilligter Veranstalter mitbringt.
Das Urteil zu HornetBet. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Aufsicht ist die Nachvollziehbarkeit der Auswertung das eigentliche Kriterium, und 31 Linien sind eine Auswertung, die man selbst nachrechnen müsste, wenn man sie bezweifelt. Wer dazu bereit ist, findet dort ein breiteres Wettprogramm; wer die Rechenarbeit lieber dem Veranstalter überlässt, ist bei einem Anbieter mit Schweizer Regelwerk besser aufgehoben.
Bahigo: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo steht in der Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz kennt für Sportwetten nur zwei Veranstalter, und Bahigo ist keiner davon. Eine Bewilligung, die in der Schweiz gelten würde, liegt nicht vor; eine ausländische Erlaubnis entfaltet hier nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung.
Die praktischen Folgen sind bei allen Marken dieser Gruppe dieselben, und es lohnt, sie einmal klar zu benennen. Kein Schweizer Rechtsanspruch. Keine Anbindung an das Sperrregister. Keine Aufsicht durch die Gespa. Keine gesetzlichen Limiten, die den Anbieter binden. Wo eine Marke eigene Schutzwerkzeuge anbietet, tut sie das nach ihren eigenen Bedingungen, und deren Inhalt ist der einzige Massstab, der dort gilt.
Für eine Lucky 31 ist zusätzlich relevant, wie ein Anbieter Systemwetten führt. Bei den Schweizer Veranstaltern ist die Systemwette eine ausdrücklich definierte Wettart mit eigener Regelzeile. Bei ausländischen Marken kann sie anders heissen, anders abgerechnet werden oder an Bedingungen hängen, die im Schweizer Regelwerk keine Rolle spielen. Das prüft man vorher oder gar nicht.
Das Urteil zu Bahigo. Die entscheidende Frage bei diesem Angebot ist, ob ein Spielender die Limiten, die in der Schweiz verlangt werden, für eine Belastung oder für eine Absicherung hält. Wer sie als Belastung sieht, für den ist die fehlende Schweizer Bewilligung keine Hürde. Wer eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen und einem Teileinsatz spielt, der sich summieren kann, sollte diese Frage vor und nicht nach dem ersten Schein beantworten.
FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung im Wettangebot für Schweizer Spielende
FortuneJack ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und damit in der Schweiz kein Veranstalter von Sportwetten. Der Status unterscheidet sich nicht von dem der anderen Marken dieser Gruppe, und der Hinweis darauf ist keine Fussnote, sondern die massgebende Zeile des Eintrags.
Was den Zugang zur Schweiz betrifft, gilt die Sperrlisten-Mechanik: Die Gespa veröffentlicht die Liste der gesperrten ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren den Zugang per DNS, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das Instrument verhindert den Zugang nicht dauerhaft, es verteuert ihn. Für einen Spielenden, der eine Plattform bewusst sucht, ist es kein Hindernis.
Die Rechnung, die an dieser Stelle nicht ausgesprochen wird: Ein Schweizer Veranstalter darf nur die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten anbieten, die auf der Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten stehen. Ein Anbieter ohne Bewilligung ist an diese Liste nicht gebunden. Das erweitert die Auswahl an möglichen Auswahlen für eine Lucky 31 — und es entfernt die Prüfung, die sicherstellt, dass die Märkte überhaupt sauber definiert sind.
Das Urteil zu FortuneJack. Die Auswahl wird grösser und die Prüfung kleiner, und wer eine Lucky 31 mit fünf Auswahlen aus fünf verschiedenen Wettmärkten plant, sollte wissen, dass genau die Prüfung dieser fünf Märkte in der Schweiz zu den Aufgaben der Aufsicht gehört. Ein grösseres Programm an unbeschränkten Märkten ist für den erfahrenen Spielenden ein Werkzeug und für den unerfahrenen eine Falle.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung, mit eigenem Regelwerk
Coolzino trägt wie die übrigen ausländischen Marken der Liste den Status «ohne Schweizer Bewilligung». In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und Loterie Romande veranstaltet werden; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Geltung. Wer dort spielt, spielt nach dem Regelwerk der Marke.
Diese Regelwerke sind nicht beliebig, aber sie sind auch nicht die Schweizer Regeln, und die Unterschiede sitzen an unauffälligen Stellen. Wann eine Wette ungültig wird, wie ein abgesagtes Ereignis behandelt wird, ob eine Kombination mit abhängigen Ereignissen zulässig ist, ob ein Boost bei vorzeitiger Auszahlung verfällt — das sind Punkte, die für eine Einzelwette nebensächlich und für eine Systemwette aus 31 Linien entscheidend sind.
Ein weiterer Punkt betrifft die Auszahlung. Bei den Schweizer Veranstaltern werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Wer sein Konto dort führt, hat einen Empfänger, der identisch mit dem Kontoinhaber sein muss. Bei einem Anbieter mit eigenem Regelwerk gelten dessen Zahlungsbedingungen, und die können anders aussehen.
Das Urteil zu Coolzino. Der Vergleich mit den Schweizer Veranstaltern endet bei diesem Angebot nicht bei den Quoten, sondern bei der Frage, wem im Streitfall die Prüfung obliegt. Bei einem bewilligten Veranstalter prüft eine Schweizer Aufsicht mit; bei allen Marken dieser Gruppe prüft die Marke sich selbst. Für einen Spielenden mit einem klaren Limit und einer einzelnen Wette ist der Unterschied gering, für einen mit 31 gleichzeitigen Linien nicht.
Erlaubt oder nicht: warum in der Schweiz nur zwei Veranstalter zählen
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK — die ESBK ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse. Wer wissen will, unter welcher Aufsicht ein Sportwettenangebot steht, liest nicht «Casino», sondern «Grossspiel».
Bewilligungen der Aufsicht für eine Schweizer Veranstalterin umfassen zwei Teile: die Bewilligung als Veranstalterin und eine Bewilligung je Spiel. Die Erlaubnis gilt nur in der Schweiz. Das ist die kurze Fassung eines Rechtszustands, der für die Anbieterwahl alle Fragen beantwortet: Bewilligt ist ein Angebot, wenn eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung vorliegt. Das trifft auf Swisslos und Loterie Romande zu und auf niemanden sonst.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet der Veranstalterin voraus. Sporttip bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport bedient FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer im falschen Gebiet wohnt, kann das Konto nicht eröffnen, und kein Quotenvergleich ändert das.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Reihe von Sportwettenanbietern, aus der man wählen könnte, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Diese Liste ist der sichtbarste Teil des Schweizer Sanktionsapparats gegen unzulässige Angebote, und sie ist zu unterscheiden von der Liste, die für die Spielenden selbst relevant ist — dem Sperrregister, in dem Spielsperren eingetragen werden. Zwei Listen, zwei Zwecke, und die Verwechslung ist teuer.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf, ist nicht dem Veranstalter überlassen. Die zulässige Wettpalette ist eine geschlossene Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, zuletzt in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind nie zugelassen. Auf der Liste finden sich keine Eckball- oder Kartenmärkte. Esports taucht dort nicht auf. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Für eine Lucky 31 bedeutet diese Liste etwas sehr Konkretes. Fünf Auswahlen müssen aus zugelassenen Märkten stammen, und Ecken, Karten und Esports fallen als Auswahlkategorie von vornherein weg. Wer seine fünf Tipps aus dem reichhaltigsten Teil eines ausländischen Wettprogramms zusammenstellt, stellt sie in der Schweiz unter Umständen nicht zusammen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über die entsprechende Entscheidung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Cash-Out ist dagegen nicht gesetzlich geregelt und deshalb als Funktion jedes einzelnen Veranstalters zu beschreiben. Bei Sporttip umfasst es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, aber nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt. Wer Cash-Out als Schutzmechanismus für eine Systemwette einplant, plant mit einem Instrument, das der Veranstalter nicht anbieten muss.
Sperrliste und Sperrregister: wo der Schweizer Schutz endet
Die Sperrliste und das Sperrregister werden im Alltag gern in einen Satz geworfen, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben. Die Sperrliste ist ein Werkzeug gegen Anbieter: Die Gespa führt darauf Domains ausländischer Veranstalter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter blockieren den Zugang per DNS. Der erste Eintrag stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains auf der Liste. Wer eine blockierte Domain durch eine andere ersetzt, wird innert Stunden wieder erreichbar, und genau diese Praxis macht aus der Liste eine Geschwindigkeitsbremse statt einer Absperrung.
Das Sperrregister richtet sich an Personen. Wer sich unbefristet sperren lassen will, wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für das Fürstentum Liechtenstein gilt. Eine Spielsperre wird auf Antrag oder von Amtes wegen ausgesprochen, wenn eine Überschuldung oder eine Spielsucht vorliegt; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wer Zugang zu einem verbotenen Angebot sucht, ist im Sperrregister nicht erfasst, weil das Register die beiden bewilligten Veranstalter bindet und deren Angebot umfasst. Eine Sperre, die man bei Sporttip oder Jouez Sport hinterlegt, hindert niemanden daran, bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung ein Konto zu eröffnen. Der Schutz gilt innerhalb des Systems, nicht ausserhalb, und diese Unterscheidung ist für einen Spielenden, der sich selbst bremsen will, die praktisch wichtigste Information dieser Seite.
Die Gespa prüft die Einhaltung der Schutzvorschriften nicht nur auf dem Papier. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie das Bild eines lückenlos funktionierenden Schutzes widerlegt. Wer an einer Verkaufsstelle einen Wettschein abgibt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die in der Praxis häufig nicht stattfindet; online ist die Altersprüfung durch die Registrierung und die Ausweisprüfung ungleich strenger, weil sie am Konto hängt und nicht an der Person am Schalter.
Verantwortung beim Spielen: warum 31 Linien schneller binden als eine
Eine Lucky 31 hat eine Eigenschaft, die sie von jeder Einzelwette unterscheidet, und diese Eigenschaft ist mathematisch und nicht moralisch: Der Gesamteinsatz ist das Einunddreissigfache des Teileinsatzes, und er ist vollständig gebunden, sobald der Schein angenommen ist. Es gibt keine Teilauszahlung, keinen vorzeitigen Ausstieg aus einer Linie und bei Sporttip kein Cash-Out, das nur einen Teil des Scheins erfasst. Wer CHF 10 pro Linie setzt, hat CHF 310 im Spiel, und zwar vollständig.
Zwischen Teileinsatz und gefühltem Risiko liegt ein Faktor von einunddreissig, und genau in dieser Lücke entstehen die Fälle, in denen ein Abend teurer wird als geplant. Für einen Spielenden, der CHF 5 pro Linie eingibt und CHF 155 meint, ist die Wette nicht falsch — sie ist nur eine andere als gedacht. Die Zahl, die zählt, steht auf dem Wettschein, nicht im Eingabefeld.
Die Schweizer Veranstalter legen die Limiten deshalb nicht fest, sondern verlangen sie von den Spielenden. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 beziehungsweise CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer diese Fristen kennt, versteht die Logik: Der Weg nach unten steht offen, der Weg nach oben hat eine Bremse.
Für eine Lucky 31 ist die 72-Stunden-Regel ein relevantes Datum. Wer am Samstagabend den Schein abgibt und am Sonntag den Teileinsatz verdoppeln möchte, kann das nicht, weil die Erhöhung einer Verlustlimite bei den beiden Schweizer Veranstaltern drei Tage dauert. Bei einem ausländischen Anbieter existiert diese Frist nicht, mit der Konsequenz, dass ein impulsiver Sonntag dort sofort möglich ist. Man kann darüber streiten, ob eine 72-Stunden-Frist einen Erwachsenen bevormundet. Man kann schlecht bestreiten, dass sie genau die Abende abfängt, an denen die meisten Menschen zu viel setzen.
Hinzu kommt eine Einzahlungslimite für ein rollierendes Fenster von 30 Tagen: Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur solange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Deckel von CHF 10’000 in dreissig Tagen ist eine Grenze, die kaum jemandem auffällt, solange er sie nicht erreicht. Wer regelmässig Scheine mit hohem Teileinsatz spielt, erreicht sie.
Ein weiteres Werkzeug ist der freiwillige Ausstieg. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Der Unterschied zwischen der kurzen und der dauerhaften Variante ist der Unterschied zwischen einer Pause und einer Entscheidung, und beide sind kostenlos.
Was von all dem in der Praxis nicht funktioniert, weiss die Gespa selbst am besten. Der Testkauf-Befund von 47,5 Prozent zeigt, dass Kontrollen an Verkaufsstellen kein zuverlässiges Netz sind. Wer sein Risiko begrenzen will, kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass eine Kontrolle greift. Er muss die Werkzeuge nutzen, die am Konto hängen: die eigenen Verlustlimiten, die freiwillige Sperre, und die Entscheidung, den Teileinsatz einer Lucky 31 so zu wählen, dass die 31 Linien aus dem laufenden Monatsbudget bezahlt werden können und nicht aus dem nächsten.
Steuern, Auszahlung und was vom Gewinn übrig bleibt
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — und die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Vorjahr CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab und ist je nach Kanton verschieden; ein einzelner kantonaler Wert gehört deshalb nicht in eine allgemeine Aussage. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Für einen typischen Wettenden ist das eine Meldung ohne Folgen. Ein Gewinn aus einer Lucky 31 liegt weit unter dieser Grösse: Eine Million Franken setzt voraus, dass alle fünf Auswahlen mit einem Produkt getroffen wurden, das in diese Höhe führt, und bei einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie ist das eine Kombination von fünf Quoten, die zusammen ein Produkt in Millionenhöhe ergeben müssten. Wer eine Lucky 31 mit CHF 10 pro Linie spielt, gewinnt einen Betrag, der in der überwiegenden Zahl der Fälle weder die Bundes- noch die kantonale Schwelle erreicht. Kein Steuerabzug, keine Verrechnungssteuer, kein Formular. Das ist die steuerliche Lage, und sie ist für die grosse Mehrheit der Spielenden eine Nicht-Meldung; wer sie im konkreten Fall wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Ein Punkt fehlt in dieser Aufzählung, und sein Fehlen ist selbst eine Information: Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Der Einsatz wird nicht besteuert. Eine Meldung, die einen solchen Abzug nennt, ist falsch, und sie taucht in Vergleichen immer wieder auf, weil sie in anderen Ländern existiert.
Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Angeboten aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie anders behandeln — die Praxis des Kantons Thurgau etwa rechnet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von ihrer Höhe voll als Einkommen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, trägt das steuerliche Risiko selbst und kann sich nicht darauf verlassen, dass die Auszahlung steuerfrei bleibt, weil sie ohne Schweizer Abzug erfolgt.
Die Auszahlung selbst folgt einer Regel, die im Schweizer System keine Ausnahme kennt: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Ein Konto, das auf jemand anderen lautet, kann nicht als Auszahlungsweg dienen, und ein Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Für einen Systemwettenschein bedeutet das: Die Auszahlung landet dort, wo sie hingehört, und es gibt keinen anonymen Weg daran vorbei. Bei den Schweizer Veranstaltern ist diese Bedingung Teil des Bewilligungsrahmens und nicht der Kulanz.
Eine Frist gibt es auch. Bei Sporttip verfallen Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Beide Fristen sind kurz gegenüber der Zeit, die ein Spieler auf einen Systemwettenschein verwenden mag, und keine von beiden wird auf dem Schein in grosser Schrift angekündigt.
Was eine Lucky 31 tatsächlich kostet: die Rechnung hinter den 31 Linien
Die Rechnung, um die es bei einer Lucky 31 geht, ist der Unterschied zwischen dem, was sie verspricht, und dem, was sie bindet. Ein Schein mit fünf Auswahlen und einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie kostet CHF 31. Die Fünffachwette als einzelne Kombination derselben fünf Auswahlen kostet CHF 1. Der Aufpreis von CHF 30 kauft die dreissig kleineren Kombinationen — die fünf Einzelwetten, die zehn Doppelwetten, die zehn Dreierwetten und die fünf Vierfachwetten.
Was diese dreissig Zusatzlinien zurückzahlen, hängt von den Quoten ab, und eine Bandbreite ist hier ehrlicher als eine einzelne Zahl. Nehmen wir fünf Auswahlen mit Quoten aus dem Bereich zwischen 1.50 und 2.50 und einen Teileinsatz von CHF 1 pro Linie. Liegen alle fünf Quoten bei 1.50, zahlt die Fünffachwette bei einem Volltreffer einen Betrag im niedrigen einstelligen Frankenbereich zurück, und die gesamte Rückzahlung des Scheins bleibt unter CHF 31, dem Gesamteinsatz. Produzieren die fünf Quoten in dieser Konstellation einen Rückfluss von etwa 7.59 Franken aus der Fünffachwette, sind es die Doppel- und Dreierwetten, die den Schein über die CHF 31 heben müssten — und bei fünf Quoten von 1.50 tun sie das selbst bei fünf Treffern nicht. Liegt das Produkt aus fünf Quoten um 2.50 dagegen im dreistelligen Bereich, trägt die Fünffachwette allein den Schein, und die übrigen dreissig Linien sind der Puffer, der den Schein auch dann noch ins Plus trägt, wenn eine Auswahl ausfällt.
Der Gewinnbetrag folgt dabei einer Rechnung, die der Anbieter kennt und der Spielende oft nicht: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei 31 Linien ist das 31 Mal eine Rundung nach unten, und bei Teileinsätzen im Frankenbereich ist der Effekt klein, bei Teileinsätzen im dreistelligen Bereich nicht mehr.
Was in keiner Quote steht, ist die Marge. Sie liegt in jedem Preis und wird als Anteil aller Einsätze eines Marktes gemessen, der nicht zurückfliesst; die Auszahlungsquote ist 100 Prozent minus Marge. Bei einer Systemwette multipliziert sich dieser Abzug über die Anzahl der Märkte, aus denen die Auswahlen stammen. Fünf Auswahlen aus fünf Märkten bedeuten fünf Margen, die als Faktoren zusammenwirken, und jede Kombination aus diesen fünf trägt den zusammengeführten Abzug. Die Wette ist damit nicht teurer als der Markt — sie ist der Markt, einunddreissig Mal gekauft.
Für einen Spielenden ergibt sich daraus eine klare Ordnung der Entscheidungen. Zuerst der Teileinsatz, weil er sich mit 31 multipliziert und weil die Limiten der beiden Schweizer Veranstalter ihn begrenzen — CHF 1 bis CHF 1’000 bei Sporttip für Einzel- und Kombinationswetten, bis CHF 10’000 für eine Systemwette, und CHF 2 Mindesteinsatz für Multiples mit CHF 500 Höchsteinsatz und CHF 7’500 Scheinobergrenze bei Jouez Sport. Dann die Zahl der Auswahlen, weil jede zusätzliche Auswahl den Einsatz ungefähr verdoppelt und von einer Lucky 15 mit 15 Linien auf eine Lucky 63 mit 63 Linien springen lässt. Und zuletzt die Höhe der Quoten, weil sie bestimmt, ob der Schein bei drei, vier oder fünf Treffern im Plus landet.
Wer diese Reihenfolge einhält, spielt eine Lucky 31 mit einem Betrag, den er vorher gewählt hat, und nicht mit einem, der sich aus dem Teileinsatz ergeben hat. Das ist der ganze Unterschied, und er kostet nichts.
Häufige Fragen zur Lucky 31
Was genau ist eine Lucky 31, und wie viele Auswahlen braucht sie?
Sie ist eine Full-Cover-Wette auf fünf Auswahlen, bei der die Einzelwetten eingeschlossen sind. Insgesamt stehen 31 Wetten auf dem Schein: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette. Es gibt keine Gewinnbedingung, die alle fünf Treffer verlangt.
Wie verteilen sich die 31 Wetten auf die einzelnen Stufen?
Fünf Auswahlen ergeben fünf Einzelwetten, aus je zwei Auswahlen zehn Doppelwetten, aus je drei Auswahlen zehn Dreierwetten, aus je vier Auswahlen fünf Vierfachwetten und aus allen fünf Auswahlen eine einzige Fünffachwette. Die Summe dieser fünf Stufen ergibt die 31 Linien des Scheins.
Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?
Die Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten). Jede zusätzliche Auswahl erhöht die Zahl der Linien um mehr als das Doppelte, weshalb der Gesamteinsatz beim gleichen Teileinsatz entsprechend mitwächst.
Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?
Der Gesamteinsatz ist der Teileinsatz mal 31. Bei CHF 1 pro Linie sind es CHF 31, bei CHF 10 pro Linie CHF 310. Bei Jouez Sport liegt der Mindesteinsatz für Multiples bei CHF 2 pro Linie, was einen Mindestgesamteinsatz von CHF 62 ergibt; bei Sporttip öffnet CHF 1 pro Linie den Schein.
Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?
Online beträgt der Mindesteinsatz CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500, und ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Wette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.
Was bedeutet die Marge in jeder Quote für einen Schein mit vielen Wetten?
Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt; die Marge ist der Rest. Bei einer Systemwette stammen die Auswahlen aus mehreren Märkten, deren Margen zusammenwirken, sodass der Abzug im Gesamtergebnis grösser ausfällt als bei einer einzelnen Wette auf denselben Markt.
Der ganze Schein hängt an einer einzigen Quote — aber welche Marge steckt darin?
Eine Lucky 31 mit einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie kostet CHF 31. Das ist die Zahl, die auf dem Konto verschwindet, und sie ist unabhängig davon, wie viele Linien am Ende gewinnen. Um zu verstehen, was zurückkommt, reicht ein Beispiel, das keine Kursangabe ist, sondern eine Rechnung: fünf Auswahlen mit Quoten von 1.50, 2.00, 2.50 — und hier greift die Mechanik des Volltreffers.
Nehmen wir der Einfachheit halber fünf Auswahlen, deren Quoten sich aus dem genannten Bereich speisen, und betrachten nur die Fünffachwette. Bei einem Teileinsatz von CHF 1 pro Linie und einer Gesamtquote, die sich aus dem Produkt der Einzelquoten ergibt, reicht das Spektrum der möglichen Rückzahlungen von einem niedrigen einstelligen Frankenbetrag, wenn alle fünf Quoten bei 1.50 liegen, bis in einen Bereich hinein, der bei einem Produkt aus fünf Quoten um 2.50 den dreistelligen Frankenbetrag deutlich überschreitet. Bei Quoten von 1.50, 2.00 und 2.50 in einer Mischung liegt der Rückfluss einer einzelnen gewonnenen Linie immer unter der Summe aller 31 Einsätze — die Gewinne der anderen Linien sind es, die den Schein ins Plus heben.
Die Frage, ob eine Lucky 31 überhaupt Gewinn abwerfen kann, ist deshalb keine Frage der Anzahl, sondern der Quoten. Vier Treffer bei fünf Auswahlen ergeben bei einer Lucky 31 alle Doppel-, Dreier- und Vierfachwetten aus den vier richtigen Tipps, also elf gewonnene Linien plus die vier Einzelwetten, insgesamt 15 von 31. Fünf Treffer bringen alle 31 Linien zur Auszahlung. Drei Treffer lassen von 31 Linien nur die sieben Linien übrig, die sich aus drei Auswahlen bilden lassen — drei Einzelwetten, drei Doppelwetten und eine Dreierwette. Der Sprung von drei auf vier richtige Tipps ist der eigentliche Bruch in dieser Wette: Er vervielfacht die Zahl der lebenden Linien, und nichts an der Wette selbst beeinflusst, ob er eintritt.
Und über allem steht der Quotenschlüssel. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, die dieser Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 Prozent minus dieser Wert. Diese Marge zieht sich bei einer Lucky 31 nicht einmal durch den Schein, sondern einunddreissig Mal: Jede Linie ist eine eigene Kombination mit einer eigenen Gesamtquote, und jede dieser Gesamtquoten trägt das Produkt der Einzelmargen. Bei fünf Auswahlen multiplizieren sich die Margen der fünf Märkte, aus denen die Auswahlen stammen, zu einem Abzug, der grösser ist als der jeder einzelnen Auswahl. Ein Volltreffer zahlt also nicht nur deshalb weniger aus, als der Aussenstehende erwartet, weil die Quoten niedrig sind, sondern weil sich die Marge potenziert.
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für eine Lucky 31 heisst das: Die fünf Einzelwetten kommen zurück, alle 26 übrigen Linien rechnen mit einer toten Auswahl weiter, und die Fünffachwette ist damit auf 1.00 reduziert, weil eine Quote von 1.00 das Produkt nicht mehr hebt. Ein abgesagtes Spiel ist in einer Einzelwette ein Nullsummenspiel und in einer Lucky 31 ein stiller Verlust von 26 Linien Einsatz.
Wettarten – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
