Wettgutschein in der Schweiz: Nennwert geschenkt, Bedingungen bezahlt
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Kein Schweizer Veranstalter druckt einen Gutscheincode. Wer einen Wettgutschein sucht, findet stattdessen eine Gutschrift auf einem verifizierten Spielerkonto, die an eine Frist, einen Mindestumsatz und eine Quote gebunden ist — oder gar nichts. Der folgende Überblick erklärt, was Gratisspielguthaben tatsächlich ist, wer es anbieten darf und worauf zu achten ist.
Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie gegen die Teilnahmebedingungen und Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande.
Der Zehner, der keiner war: Warum der Nennwert die falsche Zahl ist
Die Aktion, die in der Westschweiz an den Stadionkassen hing, hiess «JouezSport – Patinoires et Stades». Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 verteilte die Loterie Romande an sieben Aktionstagen einen Code in den Stadien der National League. Wer ihn innert sieben Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Ein Zehner also. Nur: Auszahlbar ist er nicht. Er lebt im Spielerkonto, verfällt nach dreissig Tagen und wird nie zu Geld auf einem Bankkonto. Der Nennwert ist die Zahl, mit der eine Aktion wirbt. Der Nutzen dieser Seite liegt darin, die zweite Zahl zu finden — den Betrag, der bei einem durchschnittlichen Einsatz tatsächlich beim Spielenden ankommt.
Was ein Gratisguthaben im Kern ist: eine Aktionsgutschrift mit Verfallsdatum. Die Schweizer Veranstalter dürfen sie überhaupt nicht nach Gutdünken verteilen. Gratisspielguthaben und Freispiele gelten nach Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) als Aktionen, die der vorgängigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Im Jahr 2025 zählte die Aufsicht 24 solcher Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Mehr als die Hälfte eines Jahresbudgets an Gratisguthaben passt also in eine einzige Hand.
Diese Zahl ist die wichtigste Einordnung des ganzen Themas. Ein Markt, in dem die Aufsicht jede einzelne Aktion bewilligen muss, produziert keine Gutscheinflut. Er produziert ein Dutzend kleiner Werbegeschenke pro Jahr.
Gratisguthaben ist kein Guthaben
Geld, das man auszahlen lassen kann, und Spielguthaben aus einer Promotion sind rechtlich und praktisch zwei verschiedene Dinge. Beim Schweizer Veranstalter steht der Unterschied in den Bedingungen selbst: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist keine Härte des einzelnen Anbieters, sondern die Konstruktion der Sache. Wer CHF 10 geschenkt bekommt, bekommt keinen Zehner, sondern zehn Franken Spielraum.
Daraus folgt der erste Kostenpunkt, den eine Werbeseite verschweigt. Der Gutschein deckt den Einsatz, nicht den Gewinn. Wird mit dem Guthaben gewonnen, bleibt der Gewinn auszahlbar; nur der Einsatz, der aus der Promotion stammte, verschwindet mit dem Guthaben. Der eigentliche Wert liegt also nicht im Nennwert, sondern in einem Bruchteil davon, der von der Quote abhängt.
Was ein Gratisguthaben wirklich wert ist
Im Kern sorgt die Tatsache, dass die Einsatzsumme nicht ausgezahlt wird, für den Satz: Der Wert einer Freiwette ist kleiner als der Betrag, der auf ihr steht.
Für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, gilt: Wert = Guthabenbetrag × (Quote − 1) ÷ Quote, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil des Marktes. Nehmen wir die CHF 10 aus der Loterie-Romande-Aktion und einen illustrativen Zwei-Weg-Markt zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotiertes Angebot. Der Auszahlungsanteil dieses Marktes liegt bei 95 Prozent; die Marge beträgt also 5 Prozent. Daraus ergibt sich: Wert = 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,95. Das sind rund CHF 4.50 pro eingesetztem Gratisguthaben.
Mit der gleichen Konstruktion auf einem Markt mit Quote 1.50 als Mindestquote fällt der Wert deutlich tiefer, mit einer Quote von 3.00 steigt er — die Bandbreite reicht also je nach gewählter Quote von ungefähr CHF 3.20 bis ungefähr CHF 6.30 auf denselben Zehner. Die Bedingung, an die diese Bandbreite gebunden ist, heisst: das Guthaben wird einmal und vollständig auf einen einzigen Markt gesetzt, mit einem durchschnittlichen Auszahlungsanteil von 95 Prozent. Das ist ein statistischer Mittelwert über viele Wetten, kein garantierter Ertrag für einen einzelnen Spieler. Wer den Zehner in einem Kombinationsschein mit vier Beinen verbrennt, dem bleibt im Regelfall weniger.
Damit steht die Rechnung, um die es auf dieser Seite geht: Der Nennwert sagt, wie grosszügig eine Aktion gemeint ist. Die Quote und die Auszahlbarkeit sagen, was sie tatsächlich ist.
Zehn Anbieter im Vergleich: erst die Bewilligung, dann die Bedingungen
Die Reihenfolge der Kriterien entscheidet das Ergebnis. Wer nach dem lautesten Bonus sortiert, landet bei Anbietern, die in der Schweiz gar nichts dürfen. Wer nach der Bewilligung sortiert, landet bei zwei Namen — und muss dann innerhalb deren Bedingungen nachsehen, was es noch gibt.
Deshalb zuerst das, was sich nicht verhandeln lässt. Nach dem interkantonalen Recht dürfen in der Schweiz nur zwei Veranstalter Sportwetten durchführen: die Swisslos mit ihrem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Sportwettenangebot ist ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Auf der Liste standen Ende 2025 671 Domains. Ausländische Marken ersetzen blockierte Adressen innert Stunden durch neue, ein Muster, das die Aufsicht selbst Domain-Hopping nennt und bei dem sie namentlich Interwetten und Bet-at-Home erwähnt. Eine Sperrliste ist kein Zaun, sie ist eine Hürde mit bekannter Umgehungsdauer.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Sitz oder Einzugsgebiet |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| Interwetten | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg |
Was die Tabelle zeigt, ist keine Rangfolge, sondern ein Bruch. Zwei Anbieter teilen sich die Schweiz geografisch auf, die übrigen acht stehen ausserhalb des Systems. Für die acht gilt derselbe Satz, und er ist der einzige, der für alle acht zutrifft: keine Schweizer Bewilligung.
Was fehlende Bewilligung konkret bedeutet
Es ist eine Sache, «ohne Schweizer Bewilligung» zu lesen, und eine andere, zu wissen, welcher Satz damit entfällt. Vier Dinge fallen weg, und keines davon lässt sich nachkaufen.
Erstens der Schutz durch das Sperrregister. Wer sich bei Swisslos oder bei der Loterie Romande unbefristet sperren lässt, wird in einem schweizweiten Register geführt, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein gilt. Ein ausländischer Anbieter kennt dieses Register nicht. Zweitens der Rechtsweg in der Schweiz. Drittens die Aufsicht: Die Gespa ist keine Schiedsstelle für Streitigkeiten mit einem Anbieter, den sie nicht bewilligt hat. Viertens die Steuerlogik, aber die fällt anders aus, als die meisten vermuten — dazu mehr dort, wo es um Limiten und Steuern geht.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die eigentliche Kostenzeile: Nicht der Einsatz ist gefährdet, sondern der Gewinn.
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Das ist keine Wertung, sondern Art. 4 BGS.
Woher die Rennbahn und die Kaffeemühle kommen: was gekauft und was geschenkt wird
Zwei Wege führen zu Spielguthaben bei einem Schweizer Veranstalter, und sie werden ständig verwechselt.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben auf dem Wallet kaufen — per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Wer kauft, kauft echtes Guthaben und kann es nach den Auszahlungsregeln wieder zu Geld machen. Der Gutschein ist hier also wörtlich ein Gutschein: ein Wert, den man erwirbt.
Bei der Aktion der Loterie Romande war es umgekehrt. Dort gab es CHF 10 geschenkt, mit sieben Aktionstagen, 7’000 Stück und einer Gültigkeit von dreissig Tagen. Der Unterschied ist nicht kosmetisch. Ein gekauftes Guthaben gehört dem Spielenden und geht bei einer Auszahlung mit. Ein geschenktes Guthaben gehört dem Spielenden nicht und verschwindet in jedem Fall.
Diese Unterscheidung ist das erste, was ein Vergleich prüfen sollte, noch vor jedem Prozentsatz.
Die Rechtslage: Bewilligung, Aktion und was in der Schweiz erlaubt ist
Zuständig ist die Gespa in Bern, die Interkantonale Geldspielaufsicht; ihre Grundlage ist das Geldspielkonkordat, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist in diesem Feld nicht die Adresse — sie beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten. Wer eine Beschwerde über ein Sportwettenangebot richtig adressieren will, muss diesen Unterschied kennen.

Das Geldspielgesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Sportwetten fallen unter Art. 3 lit. c und e BGS. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS) — der Grund, warum die Schweiz sich dieses Monopol leistet und nicht ein offenes Lizenzregime.
Der Katalog: was gewettet werden darf und was nicht
Wer glaubt, bei einem bewilligten Schweizer Anbieter dieselbe Angebotsbreite zu finden wie bei einem ausländischen Portal, wird beim Blick ins Wettprogramm still. Erlaubt ist nur, was auf einer geschlossenen Liste steht: der Katalog der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026.
Was dort fehlt, fehlt ganz. Der Katalog zeigt keine Corner- und Kartenmärkte. Esports taucht nicht auf. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ohnehin gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Das ist der zweite Kostenpunkt, und er ist kein Geldbetrag: Es ist Reichweite. Wer auf die zweite Liga eines kleinen Landes, auf eine Nischensportart oder auf eine Sonderwette setzen will, findet das bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter schlicht nicht. Die ausländischen Portale füllen genau diese Lücke. Das ist ihr einziges echtes Verkaufsargument gegenüber einem System, das ihnen die Werbung verbietet.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Nur Sportereignisse.
Aktionen brauchen Zustimmung, Werbung hat Grenzen
Gratisspielguthaben und Freispiele sind nach Art. 75 Abs. 2 BGS bewilligungspflichtig — die Aufsicht muss vorher zustimmen. Das erklärt die Dichte des Angebots besser als jede Marketinganalyse: Wie im Abschnitt zur Rechtslage erwähnt, ist die Obergrenze nicht die Fantasie der Werbeabteilung, sondern das Tempo der Aufsicht.
Die Werbung selbst ist reglementiert. Sie darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Ein Zeitverbot für Werbung existiert nicht — dieses Verbot gibt es in anderen Märkten, hier nicht.
Genau hier sitzt die Ironie des Themas: Die Schweizer Veranstalter dürfen für ihre kleinen Aktionen werben, und die ausländischen Anbieter mit den lauten Boni dürfen es nicht. Wer auf einer beliebigen Website ein «100 % Bonus»-Banner für einen Schweizer Spieler sieht, sieht entweder eine Aktion, die hier gar nicht angeboten werden darf, oder eine, die keine Bewilligung hat.
Registrierung: eine Person, ein Konto, ein Wohnsitz
Die Hürde vor dem ersten Gutschein ist die Registrierung, und in der Schweiz ist sie keine Formalität. Für ein Online-Konto bei einem Schweizer Veranstalter braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Für die Swisslos heisst das konkret: Die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis.
Wer in einem Kanton der jeweils anderen Zone wohnt, hat bei diesem Veranstalter kein Konto. Das ist keine Härte, sondern die Folge davon, dass zwei Genossenschaften ein Gebiet unter sich aufgeteilt haben. Es bedeutet aber auch, dass ein Wohnsitzwechsel die Kontomöglichkeit wechselt.
Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Verkaufsstellen sind der Kanal, über den die Guthaben der Aktion in die Stadien gelangten.
Wo ein Gutschein aufhört, ein Gutschein zu sein
Ein geschenkter Betrag und ein versteuertes Einkommen sind zwei verschiedene Dinge, und in der Schweiz liegt die Grenze für Sportwetten aussergewöhnlich hoch. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Spielenden heisst das: kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht — wer eine solche in einer Werbebotschaft liest, liest sie falsch.
Der Steuerfall dreht sich bei ausländischen Anbietern um. Auf Gewinne bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in diesem Kanton wohnt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, schuldet auf denselben Franken Steuern, der bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter steuerfrei wäre. Auch das ist eine Kostenzeile, die in keiner Bonusrechnung steht.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung: Für den eigenen Fall ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Einzahlung, Auszahlung, Kommission
Beim Geld wird die Schweiz streng — und an einer Stelle teuer.
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettgeschäft nicht. Ein Kredit an Spielende ist ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS): Swisslos und Loterie Romande spielen nicht mit geborgtem Geld, sondern mit eingezahltem.
Bei Swisslos lässt sich Wallet-Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, mit höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als eine Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungsmarken ein einzelner Anbieter sonst akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt sie direkt dem Wallet gut, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN.
Die Auszahlung selbst hat bei Swisslos eine Staffelung, die man kennen sollte: Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen von Spielguthaben gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese 3 Prozent sind der Punkt, an dem der Gratisgutschein seine zweite Rechnung schreibt. Wer einen kleinen Gewinn in drei Tranchen abhebt, zahlt auf die dritte Tranche eine Kommission, die den Wert der Promotion auffressen kann. Wer eine Auszahlung zusammenfasst, zahlt sie nicht. Das ist der billigste Trick des ganzen Themas, und er erfordert keine Optimierung, nur Geduld.
Bei den Gewinnen gibt es zusätzlich zwei Schwellen. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Über CHF 1’000 hinaus überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Und dann ist da die Frist, die keine Gnade kennt. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wird eine Auszahlung verweigert, ist die Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Wette gewinnt und ein halbes Jahr nicht hinschaut, hat sie verloren.
Limiten und Spielerschutz: Wenn der Gutschein an die eigene Grenze stösst
Ein Gutschein ändert nichts an den Limiten des Kontos, auf dem er liegt. Das ist der nüchterne Kern dieses Abschnitts, und es ist der Punkt, an dem Werbung und Konto auseinanderlaufen.
In der Schweiz setzen die Spielenden ihre Limiten selbst. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Es gibt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Was es gibt, ist eine Richtung: Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung ist gesetzlich nach 24 Stunden möglich; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Bei der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für unter 21-Jährige bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wer die Verlustlimite für einen Monat auf CHF 50 gestellt hat, kann mit dem Zehner-Gutschein nicht plötzlich CHF 200 umsetzen. Die Limite bleibt, wo sie war. Ein Gutschein erweitert das Budget nicht, er liegt darin.
Dass diese Werte bei einem Anbieter mit Sitz in Basel anders aussehen als bei einem mit Sitz in Lausanne, ist keine Inkonsistenz, sondern die föderale Realität der Schweiz — und es ist einer der wenigen Bereiche, in denen ein ausländisches Portal für Schweizer Spielende tatsächlich bequemer ist, weil es solche Limiten oft gar nicht kennt. Bequemer heisst hier billiger zu haben, nicht billiger im Preis. Der Betrag, der fehlt, ist die Reibung, und die Reibung ist der Schutz.
Sperren, Register und die Grenze des Systems
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die stärkste Einzelmassnahme im schweizerischen System: ein Register, das die Sparten übergreift. Wer sich beim Sportwetten sperrt, sperrt sich mit. Eine Sperre lässt sich freiwillig erst nach drei Monaten aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Für ausländische Anbieter existiert dieses Register nicht. Eine Spielsperre, die ein Spielender dort selbst einrichtet, ist eine Funktion des Portals und kein Registereintrag. Sie kann mit einem neuen Konto enden. Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenschemes Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren — das ist wichtig, weil es anderswo solche Werkzeuge gibt und man sie hier nicht voraussetzen darf.
Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe gemacht, und das Ergebnis ist unbequem für jeden, der den stationären Vertrieb als Schutzschild darstellt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Regulierung als streng beschreibt, sollte diese Zahl daneben legen. Streng ist die Konstruktion, nicht automatisch die Praxis an jedem Kiosk.
Die Gespa hat im Jahr 2025 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos erteilt, aber das System, das diese Aktionen beaufsichtigt, produziert an einer anderen Stelle Fehler. Beides steht in derselben Aufsicht, und beides gehört auf dieselbe Seite.
Wenn der Gutschein zur Rechnung wird
Was ein Spieler tun kann, bevor er den Zehner einlöst: nachsehen, wie hoch die eigene Verlustlimite steht, prüfen, wann das Guthaben verfällt, und die Auszahlungsregeln lesen, bevor er den ersten Franken setzt. Die Loterie-Romande-Aktion gab dreissig Tage Gültigkeit. Dreissig Tage sind ausreichend für eine überlegte Wette und zu kurz für zwanzig unüberlegte.
Angebote, Freiwetten und Kombiboosts: Was die Veranstalter tatsächlich geben
Wer Gratisguthaben mit Freiwetten verwechselt, verwechselt zwei Mechanismen. Gratisspielguthaben ist der gesetzliche Begriff für das Guthaben aus einer bewilligten Aktion. Die Freiwette oder Gratiswette ist der Marktbegriff für dieselbe Sache in der Werbesprache. Und dann gibt es noch die dritte Kategorie: die Umsatz- und Gewinnerhöhungen, die kein Guthaben sind, sondern eine Rechenregel.
Das Angebot eines Schweizer Veranstalters ist durch diese drei Kategorien vollständig beschrieben. Es ist kein Baukasten, es ist eine kurze Liste.
Der Kombiboost: Umsatz, Quote, Prozentsatz
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffelung ist ein Musterfall dafür, wie eine Erhöhung aussieht, die kein Guthaben ist. Der Spielende setzt eigenes Geld, gewinnt oder verliert es, und die Erhöhung wirkt nur auf den Gewinnfall. Von fünfzig Kombischeinen mit vier Beinen über je Quote 1.50 gewinnt im Durchschnitt kein einziger.
Die Prozentzahlen sind auch kein Weg zum sicheren Ertrag; sie verschieben den Erwartungswert nach oben, sie kippen ihn nicht. Rechnet man mit 5 Prozent Bonus und vier Legs mit je Quote 1.50, beträgt die Gesamtquote 5.06, und die Erhöhung wirkt auf den Nettogewinn, also auf den Anteil über dem Einsatz. Bei einem Einsatz von CHF 20 sind das CHF 4.06 zusätzlich.
Der Kombiboost ist also ein Element, das sich für erfahrene Kombinationsspieler mit hohen Einsätzen eignet. Für Gelegenheitswetter, die drei Beine mit Quote 1.20 setzen, ist er wertlos, und zwar nicht, weil er schlecht wäre, sondern weil sie ihn nie auslösen.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz verdient Hervorhebung, denn er beschreibt eine Falle ohne böse Absicht. Wer den Boost gesetzt hat und dann den Cash-Out nimmt, weil das Spiel kippt — wer sichert und den Boost gleichzeitig behält, wird keinen finden.
Cash-Out, Livewetten und der Rest des Programms
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Die Botschaft dahinter ist unromantisch: Der Cash-Out ist ein Verkauf des Wettscheins an den Veranstalter zu einem Preis, den der Veranstalter nennt. Die Differenz zum offenen Gewinn ist der Preis für die Sicherheit. Wer das als Service liest, hat die Richtung der Zahlung nicht verstanden.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der 89. Minute auf ein Tor setzt, während der Ball schon im Netz liegt, setzt auf nichts.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Regel entscheidet mehr Wettscheine, als man denkt.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Kombischein aus Tor des Spielers und Endresultat desselben Spiels ist also nicht nur schwer zu gewinnen, sondern möglicherweise gar nicht gültig.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 1 sind beide Rundungen im Verhältnis grösser als bei CHF 1’000. Das ist kein Skandal, aber ein Grund, den Mindesteinsatz nicht zum Standardeinsatz zu machen.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht jede ausgefallene Wette ist also ein Nullsummenspiel — bei einer Kombination bleiben die anderen Beine am Leben, was den Wert des Scheins neu berechnet, ohne dass der Spielende gefragt wurde.
Die Einsatzgrenzen und was sie über den Anbieter sagen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
CHF 1’000 auf eine Einzelwette ist eine Obergrenze, die für den typischen Spieler nie bindend wird. Für den Zehner-Gutschein ist die Mindestgrenze die interessante Zahl: Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 lässt sich ein Gratisguthaben von CHF 10 auf zehn Wetten verteilen. Zehn Wetten multiplizieren den statistischen Erwartungswert des Zehners, und sie multiplizieren multiplizieren den Anteil, den die Marge abzieht.
Die zwei Grenzen rechnen unterschiedlich: Der Wert der Freiwette skaliert mit der Quote, der Abzug skaliert mit der Anzahl der Platzierungen. Zehn Einzelwetten zu je CHF 1 auf Quoten um 1.90 sind keine schlechtere Idee als eine Wette über CHF 10, solange die Limite die Aufteilung erlaubt.
Und noch eine Grenze: Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge ist keine Zufallsreihenfolge und keine Bewertungsrangliste über alles hinweg. Sie beginnt bei den Veranstaltern, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, und führt danach die Marken auf, denen Schweizer Spielende begegnen. Die Kriterien sind über alle zehn dieselben. Das Ergebnis kann es nicht sein, weil zwei der zehn in der Schweiz zugelassen sind und acht nicht.
Swisslos Sporttip: der Anbieter mit dem Wohnsitz als Eintrittspreis
Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet erhältlich.
Der Preis dieses Angebots ist die Zugangshürde. Wer im falschen Kanton wohnt, kommt nicht hinein, und wer einmal drin ist, hat den Ausweis schon hochgeladen.
Dafür bekommt der Spielende die einzige vollständige Schweizer Konstruktion im Feld: Verlustlimiten von der ersten Wette an, ein produktbezogenes Sperrsystem und die Option der unbefristeten Spielsperre im schweizweiten Register. Dazu die Auszahlungsregel mit zwei Gratisauszahlungen jährlich und der Kommission ab der dritten.
Das Gutscheinangebot selbst ist schmal und bewilligungspflichtig. Wer es mit dem Boni-Angebot ausländischer Portale vergleicht, vergleicht zwei Systeme und nicht zwei Werbeabteilungen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, wird nicht um Sporttip herumkommen, wenn er reguliert wetten will; wer das Angebot für zu eng hält, findet bei den folgenden acht Marken mehr Märkte und weniger Schutz.
Das ist die Bewertung, die dieser Anbieter aus dieser Gegenüberstellung trägt: eine solide, aber enge Konstruktion, deren Kostenpunkt nicht der Bonus ist, sondern die Auswahl.
Loterie Romande Jouez Sport: der Anbieter mit der einzigen echten Gratis-Aktion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Bei ihr fand die Aktion statt, an der sich dieses Thema festmacht: «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben pro eingelöstem Code, 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar, an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026.
Der Nutzen dieser Aktion ist geringer als ihr Nennwert, und das ist keine Kritik, sondern Arithmetik. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist und nach dreissig Tagen verfällt, ist eine Einladung zu einer Wette, nicht ein Geschenk von CHF 10.
Die Auszahlungsregeln sind sonst dieselben in Westschweizer Farben: höchstens CHF 10’000 Einzahlung pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Was diesen Anbieter von seinem Pendant östlich der Saane unterscheidet, ist nicht die Konstruktion, sondern der Ton: Die Westschweizer haben mit einer Stadionaktion 7’000 Leute erreicht, was in absoluten Zahlen nicht viel ist, aber die Idee zeigt, wie ein Schweizer Gratisguthaben aussieht. Klein, befristet, nicht auszahlbar. Wer eine Westschweizer Adresse und ein Interesse an einem tiefen Einstieg hat, ist hier richtig; wer das Guthaben als Einnahmequelle einplant, nicht.
Jackbit: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur die beiden Veranstalter Sportwetten durchführen; eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Unternehmen ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Mehr steht über diesen Anbieter in der Schweizer Sicht nicht zur Verfügung. Über Zahlungsarten, Bonusbedingungen oder Auszahlungszeiten lässt sich hier keine Aussage treffen; wer sich für das Portal interessiert, muss dessen eigene Bedingungen lesen, und zwar bevor Geld dorthin geht.
Für einen Spieler, der die vollständige Schweizer Konstruktion mit Register, Aufsicht und Rechtsweg zum Massstab macht, ist die Bewertung eindeutig: dieser Massstab wird nicht erfüllt. Wer bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielen will, findet hier eine Marke, die das organisatorisch möglich macht — mit den Konsequenzen, die im Abschnitt zur fehlenden Bewilligung beschrieben sind. Nichts an diesem Angebot, das in seinen eigenen Bedingungen steht, wirkt auf die Sperrliste, das Sperrregister oder den Rechtsweg ein.
BetFury: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage in der Schweiz ist abschliessend auf zwei Veranstalter begrenzt; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Ein Konto bei diesem Anbieter ist nicht mit dem schweizweiten Sperrregister verbunden. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter selbst sperrt und dann bei einer Marke dieser Gruppe ein Konto eröffnet, hat die Sperre nicht aufgehoben, sondern umgangen — und die Fachstelle, die an einer Aufhebung beteiligt wäre, erfährt davon nichts.
Mehr lässt sich über diesen Anbieter im Schweizer Kontext nicht sagen, und wer sich dafür entscheidet, sollte die eigenen Bedingungen zurate ziehen. Für einen Spieler, der den Schweizer Schutz sucht, kommt die Marke nicht infrage. Die Einordnung bleibt: ausserhalb des bewilligten Systems.
DirectionBet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden Schweizer Veranstalter dürfen hier Sportwetten durchführen; eine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können per DNS blockiert werden.
Die Blockierung ist dabei nicht das Ende der Geschichte, sondern ihr Anfang: Ausländische Marken ersetzen gesperrte Adressen innert Stunden durch neue. Ob eine bestimmte Adresse erreichbar ist, sagt nichts darüber aus, ob der Anbieter in der Schweiz etwas darf.
Mehr ist über diesen Anbieter aus Schweizer Sicht nicht festzustellen. Wer sich für das Portal interessiert, muss die eigenen Geschäftsbedingungen lesen. Als bewilligter Schweizer Veranstalter ist der Anbieter nicht einzustufen.
Donbet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Schweiz kennt für Sportwetten zwei Veranstalter und keine weiteren; eine im Ausland gemeldete Bewilligung ist hier wirkungslos (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt in einem Rechtsraum, in dem die Schweizer Behörden nicht zuständig sind. Bei einem Streit über eine Auszahlung bleibt der Weg an ein ausländisches Forum — ein Kostenpunkt, der erst im Konfliktfall sichtbar wird.
Über diesen Anbieter lässt sich in der Schweizer Perspektive nichts Konkretes sagen; die Bedingungen des Portals sind die einzige Quelle. Der Status bleibt: keine Schweizer Bewilligung.
Funbet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten dürfen in der Schweiz nur die beiden bewilligten Veranstalter durchführen; eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Das Sperrregister kennt diesen Anbieter nicht, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, die Domains können auf die Sperrliste kommen.
Bei den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung ist die Lage in allen vier Punkten dieselbe. Was die Marken voneinander unterscheidet, liegt in ihren eigenen Bedingungen und nicht in der Schweizer Bewilligungsfrage. Wer den Schweizer Schutz sucht, wird bei keinem von ihnen fündig.
Mehr als der Status lässt sich nicht schreiben, weil dieselbe Bewilligungslücke kein zweites Mal zu beschreiben ist.
Interwetten: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Kraft (Art. 4 BGS). Das Unternehmen ist vom Schweizer Sperrregister getrennt, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können per DNS blockiert werden.
Diese Marke ist ein Sonderfall im Vergleich, weil sie in der Praxis der Aufsicht namentlich als Beispiel für Domain-Hopping auftaucht — jenes Musters, bei dem blockierte Adressen innert Stunden ersetzt werden. Eine Marke, die so beschrieben wird, ist in der Schweiz dauerhaft im Gespräch, und zwar in keiner lobenden Rolle.
Wer bereits bei dieser Marke spielt, sollte wenigstens wissen, welche drei Dinge fehlen: Register, Aufsicht, Rechtsweg. Wer bei einer Schweizer Veranstalterin spielt, sollte wissen, dass die Blockierung der anderen Seite die eigene Kontofrage nicht berührt. Mit einer Schweizer Bewilligung ist dieser Anbieter nicht ausgestattet.
Fezbet: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage der Schweiz ist auf zwei Veranstalter beschränkt; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrliste-Aufnahme.
Für einen Spieler, der die Schweizer Steuerfreiheit für bewilligte Grossspiele nutzt, ändert ein Konto bei einer solchen Marke die Rechnung: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber nach der kantonalen Praxis — im Kanton Thurgau ist das der Fall — als voll steuerbares Einkommen behandelt werden. Der scheinbare Vorteil wird für bestimmte Wohnsitze zum Nachteil.
Mehr als dieser Status lässt sich in der Schweizer Perspektive nicht sagen; für alles Weitere sind die Geschäftsbedingungen des Anbieters massgeblich. Bewilligt ist er hier nicht.
Wettigo: eine Marke ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur die beiden bewilligten Veranstalter Sportwetten durchführen; ein ausländischer Bewilligungstitel entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wenn ein Anbieter nichts über die Schweizer Aufsicht sagen kann, weil er nicht unter ihr steht, sind die vier Punkte dieselben wie bei den übrigen sieben.
Wer sich für dieses Portal interessiert, tut gut daran, die eigenen Bedingungen zu lesen und die Sperrliste zu prüfen, bevor Geld fliesst. Eine Schweizer Bewilligung hat diese Marke nicht.
Was man prüfen sollte, bevor man einen Gutschein einlöst
Die Reihenfolge der Prüfung entscheidet mehr als die Höhe des Nennwerts. Fünf Punkte, und keiner davon verlangt Fachwissen — nur einen Blick in die Bedingungen, bevor gesetzt wird.
Der erste Punkt ist die Gültigkeit. Ein Guthaben, das nach dreissig Tagen verfällt, ist eine Frist, keine Reserve. Wer die Uhr nicht im Blick behält, verliert das Guthaben, egal wie gut die Quote war.
Der zweite Punkt ist die Mindestquote. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Wer darunter bleibt, löst nichts aus: Die Quote entscheidet, ob die Bedingung überhaupt greift.
Der dritte Punkt ist die Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das ist keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Wer den Zehner als Einnahme einplant, hat die Konstruktion missverstanden.
Der vierte Punkt sind die Limiten. Wer Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt hat, setzt innerhalb dieser Limiten, auch mit Gutschein.
Der fünfte Punkt ist die Bewilligung. Wenn der Anbieter keine Schweizer Bewilligung hat, entfallen Register, Aufsicht und Rechtsweg — und Gewinne können je nach Kanton steuerpflichtig sein.
Das sind keine fünf Hindernisse, sondern fünf Zahlen, die zusammen den Wert einer Aktion ergeben.
Häufige Fragen zu Wettgutscheinen in der Schweiz
Was ist ein Wettgutschein bei einem Schweizer Veranstalter, und wie wird er verwendet?
Ein Wettgutschein ist hier eine Aktionsgutschrift auf dem verifizierten Spielerkonto, kein gedruckter Code und kein Gutschein zum Weitergeben. Sie wird als Spielguthaben verbucht, ist an eine Frist gebunden, oft nicht auszahlbar und nur gegen eine Wette einsetzbar, die die Bedingungen der Aktion erfüllt. Die Aktion selbst braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa.
Kann man Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kaufen, und ab welchem Betrag?
Ja, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; als eine Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay mit Bestätigung direkt in der App. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Gekauftes Guthaben ist auszahlbar.
Gibt es einen Wettgutschein ohne Einzahlung, und was verlangen die Bedingungen?
Bei den Schweizer Veranstaltern gibt es Aktionsgutschriften ohne Einzahlung, aber sie sind bewilligungspflichtig und selten: 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Die Aktion der Loterie Romande verlangte einen in den Stadien verteilten Code, innert sieben Tagen eingegeben; CHF 10 galten dreissig Tage und waren nicht auszahlbar.
Wie wird Spielguthaben ausbezahlt, und wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet.
Gelten Verlustlimiten auch beim Einsatz eines Gutscheins?
Ja. Ein Gutschein ändert die selbst gesetzten Limiten nicht. Bei der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Wie sind Wettgutscheine ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Solche Anbieter sind nicht ans Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden. Gewinne daraus unterliegen keiner Verrechnungssteuer, die kantonale Steuerpraxis kann sie aber anders behandeln.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
