Steuerfreie Sportwetten-Gewinne in der Schweiz: Wo die 35 % wirklich greifen
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Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa sowie die Steuerfreibeträge der ESTV.
Wie die Steuer auf Schweizer Sportwetten-Gewinne aufgebaut ist
Wer in der Schweiz Sportwetten abschliesst, kommt früher oder später an denselben Punkt: Man hat gewonnen und fragt sich, ob der Staat mitverdient. Die Antwort hängt an einem einzigen Wert — dem Steuerfreibetrag. Bis zu dieser Grenze ist ein einzelner Gewinn aus einem Grossspiel einkommenssteuerfrei. Darüber wird der übersteigende Teil steuerbar. Von den Wetten selbst wird kein Einsatz besteuert.
Die steuerliche Behandlung folgt dem Spiel, nicht dem Spieler. Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet Online-Sportwetten als Grossspiel ein und legt in Art. 3 lit. c und e fest, welche Veranstaltungen darunter fallen. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt nur Casinos.

Zwei Steuern stehen nebeneinander und werden ständig verwechselt. Die direkte Bundessteuer erfasst das Einkommen, und ab welchem Betrag sie greift, sagt der Freibetrag. Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer: Der Veranstalter zieht sie bei der Auszahlung ein und führt sie ab. Wer den Gewinn in der Steuererklärung deklariert und einen Rückerstattungsantrag stellt, holt sie zurück. Ein Erlass ist das nicht, sondern eine Vorleistung.
Was den Rahmen zusammenhält, ist die Bewilligung. Wer über die Steuerfreiheit spricht, spricht in Wahrheit über eine Gegenleistung: Der Schweizer Gesetzgeber lässt nur zwei Veranstalter für Sportwetten zu und gibt ihnen im Gegenzug den Steuerrahmen. Die Wahl zwischen den Wegen ist damit keine Geschmacksfrage.
- Gewinne bis zum Freibetrag lösen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer aus.
- Oberhalb der Grenze ist nur der übersteigende Teil steuerbar, nicht der ganze Gewinn.
- Ohne Schweizer Bewilligung fehlt nicht allein der Freibetrag, sondern die ganze hiesige Anknüpfung.
Wer bei einem bewilligten Veranstalter gewinnt, zahlt bis zur Grenze nichts. Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, kann den ganzen Betrag versteuern müssen. Der Unterschied liegt nicht im Glück.
Was den Freibetrag auf Gewinne aus Sportwetten bestimmt
Die Grenze ist keine feste Zahl im Gesetz, sondern eine Grösse, die jährlich an die Teuerung angepasst wird. Der Ausgleich der kalten Progression beim Steuerfreibetrag richtet sich nach dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode, auf Grundlage der Verordnung über die kalte Progression. Der Freibetrag wandert also mit — mal um einen halben Prozentpunkt, mal überhaupt nicht.

Welche Grössen dabei herausgekommen sind, lässt sich sauber ablesen. Für Gewinne aus Grossspielen betrug der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022, CHF 1’038’300 im Jahr 2023, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Aus einer Million im Jahr 2019 werden sechs Jahre später also sechsstellige Zuwächse, die in der Summe nicht einmal ein Zehntel Prozent pro Jahr ausmachen.
Die Steuerpflicht beginnt immer erst oberhalb der Grenze, und nur mit dem darüberliegenden Teil. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 genau CHF 200’000 steuerbar. Das ist die eine Hälfte der Rechnung. Die andere ist die Einbehaltung: Bei der Auszahlung von Gewinnen über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 Prozent ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen — sie wird zurückgefordert, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert und ein Rückerstattungsantrag gestellt wird.
Wie stark die kantonale Ebene die Sache verschiebt, zeigt Thurgau. Dort beträgt der Freibetrag für Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, während er bei der direkten Bundessteuer 2026 bei CHF 1’071’000 liegt. Und die Kantone unterscheiden sich untereinander: Für die Steuerperiode 2024 weist die Übersicht der ESTV unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Million aus, für 2023 CHF 1’038’300 und 1 Million.
Ein hoher Gewinn trifft also auf drei Zahlen zugleich: die Bundesgrenze des laufenden Jahres, die Kantonsgrenze der eigenen Steuerperiode und den Betrag darüber. Wer nur eine davon kennt, hat keine belastbare Auskunft.
Wo die Steuerfreiheit an Bewilligung und Aufsicht anknüpft
Die Steuerfreiheit hängt am bewilligten Spiel, nicht an der Sportwette als solcher. Das ist die entscheidende Struktur — und der Grund, warum ein Gewinn aus dem Ausland steuerlich anders aussieht. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS unter diese Steuer fallen. Sobald ein Spiel dagegen illegal oder unbewilligt veranstaltet wird, greift die Verrechnungssteuer wieder. Der Fiskus schaut auf den Status des Veranstalters, nicht auf die Form des Einsatzes.
Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Kein Freibetrag, keine Aufteilung, keine Rücksicht auf die Höhe. Wer dort gewinnt, gewinnt für den Fiskus vollständig — auch bei kleinen Summen.
Neben der Steuer steht der Zugang. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und sie wirkt nur hier. Für den Spielenden heisst das: Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es die Aufsicht der Gespa, eine Aufsicht über die angebotenen Wetten und einen Schweizer Weg für Streitfälle. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlt all das, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.
Gewinne aus Kleinspielen, zu denen lokale Sportwetten zählen, sind bei der direkten Bundessteuer ebenfalls steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind (Art. 24 Bst. iter DBG). Nicht bewilligte Kleinspiele sind nach der Thurgauer Steuerpraxis demgegenüber vollumfänglich steuerbar. Die Bewilligung entscheidet also auch im kleinen Massstab.
Wie sich aus einer Wette eine steuerbare Summe ergibt
Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das die Mechanik freilegt. Eine Einzelwette von CHF 100 auf eine Quote von 2.00 — ein Beispiel, kein zitierter Kurs — zahlt bei Treffer CHF 200 zurück: die Einlage plus CHF 100 Nettogewinn. Steuerlich passiert nichts, denn der Gewinn liegt unter jeder denkbaren Grenze. Weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer fallen an, und genau das ist der Normalfall. Ihn als Ausnahme zu behandeln wäre die eigentliche Irreführung.
Die Steuer beginnt erst beim Ausreisser. Bei einem Gewinn von CHF 1’071’001 und dem Bundesfreibetrag ab 2026 von CHF 1’071’000 ist genau ein Franken steuerbar. Die Verrechnungssteuer darauf ergibt 0,35 Franken, und die Einkommenssteuer trifft denselben einen Franken nach persönlichem Satz. Das ist die Rechnung, die hinter der Schlagzeile «ab dem Freibetrag steuerpflichtig» steht.
Deutlicher wird es bei einem klaren Überschreiten. Bei einem Gewinn von CHF 1’500’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 liegen CHF 500’000 im steuerbaren Bereich; die Verrechnungssteuer darauf beträgt CHF 175’000. Bei einem Gewinn von CHF 2’000’000 wären es CHF 350’000. Es geht nie um den ganzen Gewinn, sondern immer um den Teil darüber — und was die Rechnung beschreibt, ist die Steuerlast dieses Teils. Über die Wahrscheinlichkeit, sie je zu treffen, sagt sie nichts.
Weshalb der Einsatz kein grosser Hebel ist
Wer nach der Steuer fragt, fragt meist auch nach dem Abzug. Bei Grossspielen lassen sich Einsätze bis zu 5 Prozent des Gewinns, höchstens jedoch CHF 5’200 in der Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 im Jahr 2024, bei der direkten Bundessteuer abziehen — begrenzt zusätzlich auf den Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für 2025 liegt der Höchstbetrag bei CHF 5’400.
Die Kantone handhaben das nach eigenem Muster. In Thurgau gelten bei den Staats- und Gemeindesteuern pauschal 5 Prozent des steuerbaren Gewinns, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Bei einem steuerbaren Gewinn von CHF 500’000 wären fünf Prozent CHF 25’000 — der Deckel greift und lässt CHF 5’000 übrig. Fünf Prozent klingen nach einem grosszügigen Zugeständnis; der Deckel macht daraus eine Randnotiz.
Nutzen bringt der Abzug ohnehin nur, wer über der Grenze liegt. Und er senkt die Steuerlast, nicht die Pflicht zur Deklaration. Die praktische Bedeutung bleibt kleiner als die Aufmerksamkeit, die er bekommt.
Was über dem Freibetrag geschieht
Überschreitet ein Einzelgewinn den Freibetrag, wird der übersteigende Teil zum steuerbaren Einkommen, und die Verrechnungssteuer tritt an der Auszahlstelle in Kraft. Der Veranstalter hält 35 Prozent des verrechnungssteuerpflichtigen Anteils ein und händigt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Das Geld ist damit nicht verloren, aber es ist auch nicht verfügbar: Die Rückerstattung setzt einen eigenen Antrag voraus, und der Veranstalter stellt ihn nicht für den Spielenden.
Wichtig für die Erwartung: Der Freibetrag wird auf jeden einzelnen Gewinn angewendet, nicht auf ein Jahresergebnis. Zwei grosse Treffer im selben Jahr messen jeder für sich den Abstand zur Grenze. Ein Jahr mit vielen kleineren Gewinnen bleibt insgesamt steuerfrei, auch wenn die Summe über dem Freibetrag liegt — es zählt der einzelne Gewinn aus einem Grossspiel.
Für Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne, sowohl zur direkten Bundessteuer wie zu den Staats- und Gemeindesteuern, sind die zuständigen kantonalen Steuerbehörden die richtige Adresse. Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV. Wer eine verbindliche Auskunft braucht, holt sie dort — nicht bei einem Anbieter und nicht aus einem Ratgebertext.
Was der Freibetrag in Zahlen und über die Jahre bedeutet
Die Entwicklung des Freibetrags ist schnell erzählt und sagt mehr über die Mechanik als über das Geld. Für Grossspielgewinne nennt die ESTV CHF 1’000’000 für die Jahre 2019 bis 2022, dann CHF 1’038’300 für 2023, CHF 1’056’600 für 2024, CHF 1’070’400 für 2025 und CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Die Bewegung ist zu klein, um je über einen Gewinn zu entscheiden — und genau das ist der Punkt.
Vier Bedingungen hängen an dieser Zahl. Sie gilt bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer. Sie gilt für den einzelnen Gewinn. Sie gilt für Sportwetten, weil diese unter die Grossspiele fallen. Und sie gilt in dieser Höhe nur, wenn der Veranstalter in der Schweiz bewilligt ist. Keine dieser Bedingungen ist selbstverständlich, und die vierte ist diejenige, die am häufigsten übersehen wird.
Verfolgen lässt sich die jährliche Anpassung ohne Steuerfachwissen: Der Ausgleich der kalten Progression hängt am Indexstand vom 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode und folgt der Verordnung über die kalte Progression. Wer die Zahl des eigenen Kantons für die eigene Steuerperiode kennen will, findet sie bei der kantonalen Steuerverwaltung — und nur dort verbindlich.
Wie sich Selbstbeschränkung und Spielsperre verhalten
Der Schweizer Spielerschutz ist nicht auf Verbote gebaut, sondern auf Grenzen, die der Spielende selbst zieht. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste je Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Ein gesetzlich fixierter Depotdeckel existiert in der Schweiz nicht.
Bei Sporttip wird daraus eine konkrete Prozedur. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — die Statuten nennen 24 Stunden, Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Sperre ist die zweite Stufe. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Registereintrag ist der Grund, warum eine Sperre mehr ist als eine Einstellung im eigenen Konto.
Dass dieses System ernst gemeint ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen dahinter. Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 Prozent des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; für 2025 ergab das CHF 3’863’790. Und die Aufsicht prüft nicht nur auf dem Papier: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz für lückenlos hält, sollte diese Zahl kennen.
Wer ein bewilligtes Angebot betreiben darf
In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern die Folge der interkantonalen Ordnung, die Lotterien und Sportwetten auf zwei Veranstalter begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht zu diesem Feld lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Diese beiden Häuser sind Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Für wen welches Haus zuständig ist, entscheidet der Wohnort, und zwar nicht als Empfehlung, sondern als Zulassungsbedingung. Eine Anmeldung ausserhalb des eigenen Gebiets führt nicht zu einer schlechteren Quote, sondern zu gar keiner Teilnahme.
Wie die beiden Schweizer Veranstalter ihre Gebiete abstecken
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, hat diesen einen Zugang — und keinen zweiten.
Wohin das Geld fliesst, ist ebenfalls geregelt. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen (Art. 106 Abs. 6 BV); die Gespa veröffentlicht dazu jährlich einen Bericht (Art. 107 Abs. 1 Bst. d BGS), der erste erschien 2020 für das Jahr 2019. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zu 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 Prozent nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt.
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang in einem wachsenden Markt ist bemerkenswert und erzählt von einem veränderten Publikum.
Was die Bewilligung am Zugang und am Angebot ändert
Die Bewilligung formt nicht nur die Steuerfolge, sondern den ganzen Wettbetrieb. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette plant, sollte das vorher wissen.
Erlaubt ist ausserdem nur, was auf einer geschlossenen Liste steht. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur aufgeführt, wenn sie es sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ecken- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und ein E-Sport-Abschnitt fehlt darin. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-out ist dagegen nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Anbieters. Bei Sporttip umfasst er Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten und ist nur als vollständiger Cash-out möglich, nicht für jeden Markt garantiert. Wer ihn als selbstverständliches Recht liest, liegt falsch.
Die Registrierung setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Spielerkonto ist ein persönliches Konto, und Auszahlungen laufen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS).
Die drei Wege und wen jeder einzelne trägt
Die Steuerfrage lässt sich nicht beantworten, ohne den Weg zu wählen, auf dem der Gewinn entsteht. Drei Wege stehen offen, und sie führen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen.
Der erste führt über die beiden bewilligten Veranstalter. Er ist der einzige mit vollem Freibetrag, mit Verrechnungssteuer nur auf dem übersteigenden Teil und mit der Rückerstattung über die Steuererklärung. Sein Preis ist ein Wohnsitz im richtigen Gebiet und ein Angebot, das nur enthält, was auf der Gespa-Liste steht.
Der zweite führt zu einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Ob der Gewinn im eigenen Kanton steuerpflichtig ist, entscheidet die kantonale Praxis; die verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung, nicht der Anbieter.
Der dritte Weg ist der des Schweigens. Wer einen steuerbaren Gewinn nicht deklariert, verzichtet schon auf die Rückerstattung und handelt gegen die Aufklärungspflicht. Das ist keine Lücke im Recht, sondern ein Verzicht auf das eigene Geld.
Wer die drei Wege nebeneinanderlegt, sieht, dass die Wahl nicht nur die Steuer betrifft. Sie entscheidet gleichzeitig über Spielerschutz, über den Registereintrag einer Sperre und darüber, ob eine Auszahlung überhaupt auf dem eigenen Konto ankommt.
Woran man einen Schweizer Anbieter prüfen sollte
Wer die beiden Schweizer Veranstalter vergleicht, findet keinen Wettbewerb um Quoten und Boni, sondern zwei Häuser mit gleichem Rechtsrahmen und getrennten Gebieten. Die Prüfung setzt deshalb bei drei Dingen an: dem Bewilligungsstatus, dem verantwortlichen Organisator und der tatsächlichen Zugänglichkeit für die eigene Wohnregion. Alles andere ist Beiwerk, solange es nicht durch die Bewilligung gedeckt ist.
Die Bewilligung zerfällt in zwei Teile. Die Veranstalterbewilligung erlaubt, ein Grossspiel durchzuführen; die Spielbewilligung gilt für das einzelne Spiel (Art. 21 bis 25 BGS). Beide liegen bei den Schweizer Veranstaltern vor und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS) — sie ist kein internationaler Freipass und lässt sich nicht auf einen ausländischen Anbieter übertragen.
Der zweite Prüfpunkt ist der Organisator. Hinter Sporttip steht die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hinter Jouez Sport die Loterie Romande. Beide sind über die IKV 2020 mit den Kantonen verbunden. Für einen Leser heisst das: Die Frage, wem er sein Geld anvertraut, hat hier eine überprüfbare Antwort.
Der dritte Prüfpunkt ist die Zone. Eine Registrierung braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, und die Kontrolle läuft über den Ausweis und Adressdatenbanken. Wer ausserhalb wohnt, wird nicht abgewiesen, weil er unerwünscht wäre, sondern weil die Bewilligung es nicht hergibt.
Wer diese drei Punkte abarbeitet, weiss, ob ein Anbieter für ihn überhaupt in Frage kommt. Und er weiss zugleich, warum eine Ranking-Liste mit Boni und Quoten für die Steuerfrage nichts beiträgt: Die Steuerfreiheit hängt nicht an der Qualität eines Angebots, sondern an der Bewilligung des Veranstalters.
Welche Steuerfolge und welche Bewilligung zusammengehören
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach ihrer Bewilligungslage und dem verantwortlichen Organisator. Sie ist keine Empfehlung, sondern die Zuordnung der Tatsachen, die über die Steuerfolge entscheiden.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Sportaza | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| DirectionBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| Roobet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Keine Schweizer Bewilligung; keine in der Schweiz wirksame Bewilligung (Art. 4 BGS) |
Die Teilung ist scharf. Auf der einen Seite zwei Häuser mit einer Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt und genau dort ihre Wirkung entfaltet. Auf der anderen Seite acht Anbieter, bei denen dieselbe Bewilligung fehlt und damit auch der Steuerrahmen, an den sie geknüpft ist.
Für einen Leser, der die Steuerfreiheit sucht, ist die praktische Folge einfach: Die oberen zwei Zeilen sind der steuerlich klare Weg, die unteren acht sind es nicht. Wer bei einem der unteren acht spielt, spielt unter einer fremden Rechtsordnung, und die Steuerfolge ist eine offene kantonale Frage statt einer bekannten Grösse.
Die zehn Plattformen und wen sie bedienen
Die Reihenfolge beginnt mit den beiden bewilligten Veranstaltern. Wer vor allem die Steuerfrage klären wollte, kann nach ihnen aufhören. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, findet in den folgenden Abschnitten, was über ihn bekannt ist und was nicht.
Swisslos Sporttip: die Bewilligung mit dem grössten Vertragsgebiet
Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Damit erreicht ein einziger Veranstalter die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und das Fürstentum — eine Abdeckung, die kein zweites Haus in diesem Land hat.
Das Angebot kommt mit einer geschlossenen Liste autorisierter Sportarten und Märkte. Exotische Werbemärkte entstehen hier nicht, und das ist kein Versehen, sondern die Bedingung. Die Limiten sind klar gezogen — CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette — und sie sind jederzeit ohne Begründung änderbar.
Bei den Limiten zeigt sich die Ambivalenz des bewilligten Angebots. Wer sein Spiel begrenzen will, findet bei Sporttip mehr Werkzeuge als bei jedem der acht Auslandsanbieter in dieser Liste. Wer ohne Begrenzung spielen will, findet hier genau die Schranke, die ihm das verwehrt.
Bewertung: Steuerlich ist Swisslos der erste Name, weil hier der Freibetrag, die Verrechnungssteuer auf dem übersteigenden Teil und die Rückerstattung zusammenkommen. Wer die Steuerfreiheit sucht und im Vertragsgebiet wohnt, hat hier den einzigen vollständigen Rahmen — bezahlt wird er mit einem geschlossenen Angebot und mit Limiten, die nicht verhandelbar sind.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne als Kontaktadresse und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Für Westschweizer ist sie keine Alternative, sondern der einzige Zugang zur Schweizer Sportwette.
Die Steuerfolge ist identisch mit der von Swisslos: beide sind bewilligte Veranstalter, beide unterliegen dem Bundesfreibetrag und der Verrechnungssteuer auf dem übersteigenden Teil. Was sich unterscheidet, ist die Gebietszuschneidung und die Verankerung im jeweiligen Landesteil.
Bewertung: Für einen Westschweizer Haushalt ist die Steuerfrage mit dem Wohnsitz bereits entschieden, und die Loterie Romande ist die einzige Antwort. Wer in einem der sechs Kantone wohnt, findet hier denselben Steuerrahmen wie in der Deutschschweiz — nur unter einem anderen Veranstalter.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Bewertung: Die fehlende Bewilligung ist hier kein Detail am Rand, sondern die ganze Einordnung. Ein Gewinn bei Sportaza lässt sich nicht auf den Schweizer Freibetrag stützen; ob er steuerbar ist, beurteilt im Zweifel der Wohnkanton.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet führt keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt die Aufsicht der Gespa, der Anschluss an das Sperrregister und jeder Schweizer Rechtsbehelf.
Bewertung: Unter dem Strich bleibt ein Angebot ohne Schweizer Anknüpfung. Wer es nutzt, klärt die Steuerfolge mit dem eigenen Kanton — und zahlt im ungünstigen Fall auf den vollen Gewinn.
Roobet: ohne Schweizer Bewilligung
Roobet operiert ohne Schweizer Bewilligung, unterliegt nicht der schweizerischen Aufsicht und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen.
Bewertung: Der Anbieter mag ein anderes Produkt zeigen als die beiden Schweizer Häuser, am Bewilligungsstatus ändert das nichts. Der Steuerrahmen, um den es hier geht, entsteht daraus nicht.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game führt keine Schweizer Bewilligung und untersteht damit weder der Aufsicht der Gespa noch einem Schweizer Rechtsweg. Eine angemeldete ausländische Bewilligung bleibt hier wirkungslos.
Bewertung: Die Bewilligungslage schliesst den Schweizer Freibetrag aus, und der Rest ist Vermutung. Wer hier gewinnt, sollte die kantonale Auskunft einholen, bevor er den Gewinn einplant.
BetFury: ohne Schweizer Bewilligung
BetFury tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Keine Aufsicht der Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Durchsetzungsmöglichkeit — und die Möglichkeit der Aufnahme in die Sperrliste.
Bewertung: Für die Steuerplanung eines Schweizer Haushalts ist BetFury kein Faktor. Die entscheidende Grösse fehlt, und keine Quote der Welt ersetzt sie.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Damit greifen weder die Aufsicht noch das Sperrregister, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Bewertung: Wie bei den übrigen Anbietern dieser Gruppe: kein Schweizer Bewilligungsstatus, kein Schweizer Steuerrahmen. Die Steuerfolge bleibt eine kantonale Frage.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
IviBet führt keine Schweizer Bewilligung und ist weder an das Sperrregister angeschlossen noch einem Schweizer Rechtsweg unterworfen.
Bewertung: Ein Gewinn bei IviBet fällt nicht unter den Schweizer Freibetrag. Wer ihn einplant, plant mit einer Summe, die der eigene Kanton noch nicht beurteilt hat.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, ohne Aufsicht der Gespa und ohne Anschluss an das Sperrregister; die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Bewertung: Der letzte Name in dieser Gruppe teilt das Merkmal mit allen vorherigen. Ohne Schweizer Bewilligung bleibt vom Steuerrahmen nichts übrig, und das ist die einzige Information, die an dieser Stelle zählt.
Was bei einem grossen Gewinn auf dem Konto bleibt
Die Rechnung hinter einem grossen Gewinn folgt aus dem Freibetrag und nicht aus dem Zufall. Wer einen Betrag über der Grenze ausgezahlt bekommt, trifft auf drei Grössen: den Gewinn, den Freibetrag und den übersteigenden Anteil.
Ein Beispiel mit dem Bundesfreibetrag ab 2026 von CHF 1’071’000: Bei einem Gewinn von CHF 1’100’000 ist der steuerbare Teil CHF 29’000, und die Verrechnungssteuer darauf beträgt CHF 10’150. Wer stattdessen 35 Prozent des ganzen Gewinns rechnet, liegt um mehr als das Dreissigfache daneben.
Anders mit einem Freibetrag von CHF 1’000’000, wie ihn einzelne Kantone kennen: Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 sind CHF 200’000 steuerbar, die Verrechnungssteuer darauf beträgt CHF 70’000, und der Spieler erhält bei der Auszahlung CHF 1’130’000. Die CHF 70’000 sind keine endgültige Belastung — sie kommen über die Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag zurück. Sie fehlen aber bis zu diesem Zeitpunkt.
Die beiden Beispiele unterscheiden sich nur im Freibetrag. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und dem Bundesfreibetrag von 2026 wären CHF 129’000 steuerbar und die Verrechnungssteuer darauf CHF 45’150. Der Unterschied von CHF 24’850 entsteht allein aus der kantonalen Grenze. Wer einen grossen Gewinn einplant, ohne die Grenze seines Kantons zu kennen, plant mit einer Zahl, die er nicht hat.
Und eine Bedingung überspannt alles: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht der Teil über der Grenze die Frage, sondern ob überhaupt ein Freibetrag greift. Fällt er weg, kommt zur Verrechnungssteuer die Einkommenssteuer auf dem vollen Betrag hinzu.
Häufige Fragen zur Steuerfreiheit von Sportwetten-Gewinnen
Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?
Bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter sind einzelne Gewinne aus Sportwetten bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, und es fällt keine Verrechnungssteuer an. Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000. Oberhalb davon wird nur der übersteigende Teil erfasst, nicht der ganze Betrag.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?
Bei der direkten Bundessteuer beträgt er CHF 1’071’000 für Gewinne ab 2026, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025 und CHF 1’056’600 im Jahr 2024. Für die Staats- und Gemeindesteuern kennen die Kantone eigene Werte, in Thurgau etwa CHF 1’000’000. Die jährliche Anpassung folgt dem Landesindex der Konsumentenpreise.
Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 Prozent?
Steuerbar ist nur der Teil über dem Freibetrag. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind das CHF 50’000. Darauf zieht der Veranstalter bei der Auszahlung 35 Prozent ein und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus; zurückgeholt wird der Betrag über die Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?
Nein. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis kann sie vollumfänglich als Einkommen erfassen — in Thurgau unabhängig vom Betrag. Verbindlich Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein, eine Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Die Steuer knüpft an den Gewinn an, nicht an die Wette: Bis zum Freibetrag bleibt der Gewinn steuerfrei, darüber wird nur der übersteigende Teil erfasst. Der Einsatz kann unter Voraussetzungen als Abzug bei der direkten Bundessteuer berücksichtigt werden, ist aber selbst nicht besteuert.
Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?
Ja, aber gedeckelt: bis zu 5 Prozent des Gewinns, höchstens CHF 5’200 in der Steuerperiode 2023 und CHF 5’300 im Jahr 2024, für 2025 höchstens CHF 5’400, begrenzt auf die im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Kantone wie Thurgau rechnen pauschal 5 Prozent, höchstens CHF 5’000.
Was am Ende tatsächlich zählt
Die Steuerfrage ist bei Schweizer Sportwetten einfacher, als sie klingt — solange man auf der bewilligten Seite bleibt. Ein einzelner Gewinn bei einem bewilligten Veranstalter ist bis zum Freibetrag frei, darüber wird nur der übersteigende Teil erfasst, und die Verrechnungssteuer lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Das ist kein Geschenk, sondern der Gegenwert einer Bewilligung, die nur zwei Häuser im Land besitzen.
Die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern ist im Kern eine Frage des Wohnkantons. Swisslos deckt die deutschsprachige Schweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in seinem Gebiet wohnt, findet dort den steuerlich klaren Weg. Und es gibt keinen zweiten mit demselben Rahmen, weil die interkantonale Ordnung keinen zulässt.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verliert den Freibetrag, die Aufsicht und den Schweizer Rechtsweg — und obendrein den Anschluss an das Sperrregister, das im Ernstfall die einzige Bremse ist, die von aussen greift. Die kantonale Steuerpraxis kann ausländische Gewinne voll erfassen. Ob sie es im eigenen Kanton tut, klärt keine Website, sondern die kantonale Steuerverwaltung.
Drei Sätze für die Praxis: Unterhalb von CHF 1’071’000 ist die Steuerfrage bei einem Schweizer Veranstalter gar keine. Bei einem wirklich grossen Gewinn entscheidet die kantonale Grenze, wie viel steuerbar wird. Und bei einem Anbieter ohne Bewilligung entscheidet sie darüber, ob vom Gewinn überhaupt etwas übrig bleibt.
Rechtslage – quotenerklaert
Inhalt erstellt vom Team «quotenerklaert»
